[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8819
17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Thilo Hoppe, Friedrich
Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8657 –
Haltung der Bundesregierung zur Rolle der Agro-Gentechnik
und der EU-Agrarpolitik bei der Sicherung der Welternährung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel in die
Förderung der Agro-Gentechnik investiert; dies gilt auch für den Bereich
Welternährung. Trotz jahrzehntelanger Anstrengungen bei Forschung und Entwicklung
von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist deren konkreter Beitrag
zur Sicherung der Welternährung mehr als fraglich, wie zahlreiche Studien und
Entwicklungsexperten deutlich gemacht haben. Mehr als 90 Prozent aller bisher
entwickelten transgenen Pflanzen weisen nur Herbizidtoleranz,
Insektizidproduktion oder eine Kombination beider Eigenschaften auf oder sind für
Industrieprozesse vorgesehen (z. B. Stärkekartoffeln) und können daher keinen direkten
Beitrag zur Ernährungssicherung leisten. Vielfach dokumentierte negative
Auswirkungen des Anbaus von GVO auch in Entwicklungs- und Schwellenländern,
wie z. B. in Indien, Brasilien, Argentinien und Paraguay, legen dagegen den
Schluss nahe, dass der Einsatz von GVO sogar kontraproduktiv für das Ziel der
Ernährungssicherheit und der Ernährungssouveränität ist. Daher ist eine
Klärung und Erläuterung der Haltung der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang erforderlich; insbesondere zu der Frage, auf welche konkreten
Erkenntnisse sie sich dabei stützt und welche forschungspolitischen Konsequenzen sie
daraus ziehen will.
Viele Studien sowie Expertinnen und Experten bedeutender internationaler
Organisationen aus dem entwicklungspolitischen Bereich, darunter der Sonder-
UN-Berichterstatter für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter, sehen
erhebliche Potenziale zur Ertragssteigerung in der Förderung modern-
ökologischer, standortangepasster und auf Kleinbauern ausgerichteter Anbauformen
und -methoden. Dagegen propagieren Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung und des westlichen hochtechnisierten Agrarmodells eine Steigerung
der Produktion in der nördlichen Hemisphäre, um die Welternährung auf Dauer
zu sichern. Auch bei dieser Argumentation ergeben sich Fragen nach
wissenschaftlichen Belegen und Daten sowie zur Kohärenz der Politik der
Bundesregierung in Bezug auf zentrale entwicklungspolitische Herausforderungen und
Grundsätze. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 28. Februar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8819 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Aus welchen Einzelplänen und Titeln werden in welchem Umfang Projekte
zur Entwicklung oder Erprobung von gentechnisch veränderten Pflanzen im
Kontext der Welternährung gefördert (tabellarische Aufstellung nach Titel,
Projekt, Fördervolumen)?
2. Welchen Anteil (in Prozent) machen diese Projekte mit transgenen Pflanzen
am Gesamtbudget der vom Bund geförderten Forschungsprojekte und
- aktivitäten im Bereich der Ernährungssicherung aus (bitte getrennt
aufschlüsseln für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz und für das Bundesministerium für Bildung und
Forschung)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) wird aus dem Einzelplan 30 Kapitel 30 04 Titel 683 30 auch Forschung
zu gentechnisch veränderten Pflanzen gefördert. Dabei sind die Initiativen des
BMBF zur Pflanzenzüchtung und Welternährung nicht auf spezifische
technologische Ansätze beschränkt. Eine eindeutige und trennscharfe Kalkulation ist
aufgrund von vielfältigen Abgrenzungsfragen nicht möglich. Geschätzt beträgt
der Anteil an Forschung zu gentechnisch veränderten Pflanzen in den
einschlägigen Initiativen im Bereich Welternährung derzeit ca. 15 Prozent.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) werden keine Projekte zur Entwicklung oder Erprobung von
gentechnisch veränderten Pflanzen gefördert. Die Aktivitäten des Instituts für die
Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen des Julius-Kühn-Instituts –
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen sind auf sicherheitsrelevante
Fragestellungen ausgerichtet.
Aus dem Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden ebenfalls keine derartigen Projekte
gefördert.
3. Ist die Bundesrepublik Deutschland an Projekten der FAO (Food and
Agriculture Organization of the United Nations) oder anderer internationaler
Organisationen finanziell, personell oder materiell beteiligt, bei denen im
Kontext von Welternährungsprogrammen GVO-Pflanzen entwickelt oder
erprobt werden?
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt im Rahmen eines bilateralen
Treuhandfonds mit der FAO Projekte zur Überwindung von Hunger und
Unterernährung sowie Projekte anderer internationaler Organisationen im Kontext von
Welternährung. Bei keinem dieser Projekte werden GVO-Pflanzen entwickelt
oder erprobt.
4. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen und Studien vor, die
wissenschaftlich und empirisch belegen, dass transgene Pflanzen bereits einen
qualitativ oder quantitativ bedeutenden Beitrag zur Sicherung der
Welternährung geleistet haben, bzw. wie und in welchen wissenschaftlichen
Dokumenten wurden diese Leistungen von GVO-Pflanzen konkret belegt?
In dem Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament
und an den Rat über die sozioökonomischen Auswirkungen des Anbaus von
GVO auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten gemäß den
Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom Dezember 2008 stellt diese fest, dass sehr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8819unterschiedliche Auffassungen von Bedeutung und Umfang der
sozioökonomischen Dimension des Anbaus von GVO bestehen. Dies betrifft auch den Beitrag
zur Sicherung der Welternährung. Die vorhandenen wissenschaftlichen
Veröffentlichungen und Studien befassen sich hauptsächlich mit den wirtschaftlichen
Auswirkungen des Anbaus von GVO in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Dagegen liegen erst wenige Arbeiten zu den indirekten Effekten auf
mikroökonomischer Ebene ebenso wie zu den volkswirtschaftlichen Effekten vor. Insgesamt
ist daher auch zum Beitrag transgener Pflanzen zur Sicherung der
Welternährung noch weiterer Forschungsbedarf nötig.
(EU-Kommission (2011). Commission Staff Working Paper accompanying
document to the Report from the Commission to the European Parliament and
the Council on socio-economic implications of GMO cultivation on the basis of
Member States contributions, as requested by the Conclusions of the
Environment Council of December 2008, Dok. 9665/11 ADD 1 REV 1.)
In dem Beitrag von Hossein Azadi und Peter Ho stellen diese den potentiellen
positiven Effekte von GVO auch mögliche negative Effekte bezüglich der
Ernährungssicherung entgegen. Zu den positiv auf die Ernährungssicherung
wirkenden Faktoren werden genannt: Trocken- oder salztolerante Pflanzen bzw.
gegen Schadinsekten oder Pflanzenkrankheiten tolerante Pflanzen, die zu
höheren und auch sichereren Ernteerträgen führen könnten bzw. zu einem geringerem
Einsatz von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln führten. An möglichen
negativen Effekten werden genannt: GVO-Saatgut führe nicht zwangsläufig zu
höheren Erträgen, sei teurer als konventionelles Saatgut und somit für arme
Kleinlandwirte in Entwicklungsländern schwerer zugänglich, die Anwendung
von GVO erfordere andere Landbautechniken und eine spezielle Schulung der
Landwirte. Auch Matin Qaim stellt mögliche positive und negative Effekte
gegenüber, wobei der tatsächliche Effekt von den jeweils spezifischen
Gegebenheiten abhänge. Zukünftig sieht er insbesondere bezüglich abiotischem Stress
optimierte GVO oder auch die Biofortifizierung mittels GVO als wichtige
Elemente zur Sicherung der Welternährung an.
(Azadi, H. und Ho, P. (2010). Genetically modified and organic crops in
developing countries: A review of options for food security. Biotechnology Advances
Volume 28(1), 160–168.)
(Qaim, M. (2009). The Economics of Genetically Modified Crops. Annual
Review of Resource Economics 1, 665–694.)
In einer aktuellen Studie, die von der Europäischen Kommission in Auftrag
gegeben wurde, sind 196 Beiträge zu den ökonomischen Effekten des Anbaus von
GVO ausgewertet worden. Hierbei wurde deutlich, dass der Anbau von GVO in
der Regel zu höheren Erträgen und trotz höherer Aufwendungen für Saatgut zu
höheren Erlösen für die Landwirte führt. Das Ausmaß dieser positiven Effekte
hängt dabei von den spezifischen Bedingungen sowie der Pflanzenart und der
jeweiligen Untersuchungsregion ab.
(Kaphengst, T., El Benni, N., Evans, C., Finger, R., Herbert, S., Morse, S., Stupak,
N. (2011). Assessment of the economic performance of GM crops worldwide.
Report to the European Commission, March 2011.)
Der Bundesregierung liegen außerdem 49 wissenschaftliche Studien zu den
Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf Landwirte vor, die in
einer vergleichenden Studie von Carpenter analysiert wurden. Die Ergebnisse
aus zwölf Ländern zeigen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle der Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen zu positiven Effekten bei Landwirten geführt
hat (z. B. Einkommenssteigerungen, Verminderung des Pestizideinsatzes).
(Carpenter, J. (2010). Peer-reviewed surveys indicate positive impact of
commercialized GM crops, Nature Biotechnology, 28(4), pp. 319–321.)
Drucksache 17/8819 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. In welcher Art und in welchem Umfang (organisatorisch, finanziell und
personell) waren an den unter Frage 4 angeführten Forschungsarbeiten bzw. an
der Erstellung der Quellen Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt, die
selbst GVO-Pflanzen entwickeln oder vermarkten?
Gemäß den Angaben der Autoren wurden, mit Ausnahme der Studie von
Carpenter sowie Hossein Azadi und Peter Ho, zu denen keine Informationen
vorliegen, diese Studien von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bzw. der
Europäischen Kommission gefördert.
Zudem unterliegen alle in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Studien aber dem
im internationalen Wissenschaftssystem anerkannten Peer-Review-Verfahren,
welches eine Vorabbegutachtung auf Basis unabhängiger wissenschaftlicher
Gutachten einschließt.
6. Wie begründet die Bundesregierung ihre positive Einschätzung zum
Beitrag der Agrogentechnik bei der Lösung der Welternährungskrise (wie sie
in der Pressemitteilung der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Annette Schavan, vom 8. Juni 2010: „Gentechnik kann Beitrag zur
Welternährung leisten!“ klar zum Ausdruck kommt) vor dem Hintergrund,
dass die Mehrheit der Expertinnen und Experten sowie Organisationen wie
der UN-Weltagrarrat oder Deutsche Bank Research aus dem
entwicklungspolitischen Bereich eine gegenteilige Auffassung vertreten?
Die Herausforderung im Jahr 2050 9 Milliarden Menschen ernähren zu müssen,
ist gewaltig. Um diese zu meistern, müssen nach Überzeugung der
Bundesregierung alle Optionen und somit auch alle verantwortbaren technologischen
Möglichkeiten in Betracht gezogen und mit system- und regionalspezifischer
Bedarfsanalysen verbunden werden. Dies schlägt sich nieder in der aktuellen
Förderinitiative des BMBF „GlobE – Globale Ernährungssicherung“ mit
regionalem Schwerpunkt Afrika, die in Zusammenarbeit mit dem BMZ umgesetzt
wird (siehe Antwort zu Frage 18).
Die in der Antwort zu Frage 4 zitierten wissenschaftlichen Analysen zeigen,
dass gentechnisch veränderte Pflanzen einen Beitrag zur Welternährung leisten
können. Andere Studien zeigen auf, dass der jetzige Wissensstand keine
abschließende Bewertung der grünen Gentechnik ermöglicht und betonen die
Notwendigkeit der Einbindung in den lokalen Kontext. Dies ist kein Widerspruch,
verdeutlicht jedoch die Notwendigkeit intensiver technologieoffener Forschung
unter adäquater Berücksichtigung des sozio-ökonomischen Umfelds.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass seit über 20 Jahren transgene Pflanzen mit Dürre- oder Salztoleranz
angekündigt werden, ohne dass diese jemals zur Praxis- und Vermarktungsreife
gelangt sind?
Die Entwicklung einer neuen Sorte ist generell ein langjähriger, für den
Pflanzenzüchter kostenintensiver Prozess. Dürre- oder salztolerante Pflanzen sind
seit längerem ein wichtiges Ziel in der Pflanzenzüchtung. Insbesondere vor dem
Hintergrund des Klimawandels bekommen trockenstresstolerante Sorten eine
besondere Bedeutung (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 14).
Die molekularbiologische Grundlagenforschung an Trocken- und Salztoleranz
hat gezeigt, dass es sich hierbei um komplexe genetische Zusammenhänge
handelt, die über eine Vielzahl regulatorisch wirkender Gene gesteuert werden.
In den USA wurde vor kurzem erstmals eine trockenstresstolerante
gentechnisch veränderte Maissorte, MON 87460, zugelassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8819An der Entwicklung trockenstresstoleranter Sorten sind z. T. auch staatliche
Agrarforschungsinstitute von Tansania, Kenia, Uganda, Mosambik und
Südafrika sowie das internationale Mais- und Weizenforschungsinstitut CIMMYT
beteiligt. Das Ziel ist die Entwicklung trockenstresstoleranter Maissorten, die an
die lokalen Bedingungen in Afrika angepasst sind. Landwirte, lokale
Saatgutfirmen und die staatlichen Agrarforschungsinstitute sollen die neuen Sorten vor
Ort testen. In Uganda und Südafrika finden bereits erste Feldversuche statt. Die
neuen Maissorten sollen lizenzfrei an die Landwirte abgegeben werden.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell angebauten transgenen
Nutzpflanzen bezüglich ihrer Eignung für den Anbau und die Verwertung durch
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, und auf welche Studien gründet die
Bundesregierung ihre Bewertung?
Die Bundesregierung ist sich durchaus der Tatsache bewusst, dass die Grüne
Gentechnik eine gesellschaftlich umstrittene und sehr kontrovers diskutierte
Technologie darstellt. Dabei sind die Einschätzungen hinsichtlich der
Möglichkeiten der Grünen Gentechnik, zu den aktuellen und erwarteten zukünftigen
Problemen dieser Welt tragfähige Lösungen beizutragen, sehr unterschiedlich.
Bemerkenswert dabei ist, dass selbst innerhalb der verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Verbraucher
aber auch innerhalb der Wissenschaft, unterschiedliche Erwartungshaltungen
und damit auch Beurteilungen zutage treten. Wie der Beitrag gentechnisch
veränderten Saatgutes zur Ernährungssicherung zu bewerten ist, ist daher noch
nicht abschließend geklärt.
Für einen Überblick über verschiedene Studien wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen. Auch andere internationale Studien befassen sich mit der Frage, ob
die aktuellen transgenen Nutzpflanzen auch für den Anbau und der Verwertung
in kleinbäuerlichen Strukturen geeignet sein können. So zeigte eine Studie von
JeffreyVitale et al. (2007), dass der Anbau von Bt-Baumwolle und Bt-Mais von
Bauern in Mali deutlich leichter zu handhaben war und zu spürbaren
Verbesserungen der Einkommenssituation führte.
(Vitale et al. (2007): The Economic Impacts of Introducing Bt Technology in
Smallholder Cotton Production Systems of West Africa: A Case Study from
Mali, AgBioForum, 10(2): 71–84.)
Eine aktuelle Studie von Arjunan Subramanian und Matin Qaim hat anhand des
Anbaus von Bt-Baumwolle in Indien zeigen können, dass insbesondere
Kleinlandwirte und Landarbeiter bzw. Landarbeiterinnen hiervon profitieren.
Demnach ist das Einkommen von Landarbeiterinnen um 55 Prozent höher und das
Familieneinkommen von „gefährdeten“ Haushalten, deren Familieneinkommen
knapp über der absoluten Armutsgrenze liegt, stieg sogar um 134 Prozent an.
Somit konnte anhand dieses konkreten Beispiels gezeigt werden, dass der
Anbau von GVO auch zur Armutsreduktion und damit letztlich zur besseren
Ernährungssicherheit von armen Bevölkerungskreisen in Entwicklungsländern
beitragen kann.
(Subramanian, ‘A. und Qaim, M. (2010). The Impact of Bt Cotton on Poor
Households in rural India. Journal of Development Studies, 46:2, 295–311.)
Transgene Baumwolle wird in mehreren Entwicklungsländern großflächig im
Vertragsanbau von Kleinbauern produziert. Eine Studie hat ergeben, dass dies
durchaus beschäftigungsfördernde und einkommensgenerierende Effekte hat
und auch der Einsatz von Pestiziden mit den dadurch entstehenden positiven
Folgen reduziert werden konnte.
(Krishna und Quaim, M. (2012). Bt cotton and sustainability of pesticide
reductions in India, Agricultural Systems 107, 47–55.)
Drucksache 17/8819 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag transgener Pflanzen zur
Bekämpfung des Welthungers angesichts der Tatsache, dass ein Großteil
der auf dem Markt verfügbaren GV-Pflanzen nicht für die
Lebensmittelproduktion, sondern für die Verwendung als Futtermittel und damit für die
ressourcenintensive Fleischerzeugung mit Zielgruppe Mittelschicht
vorgesehen ist?
Landwirtschaftliche Nutzpflanzen werden seit jeher zu Lebensmittel- und zu
Futtermittelzwecken angebaut und zwar unabhängig davon, ob sie gentechnisch
verändert sind oder nicht. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Nachfrage
nach Fleisch- und Milchprodukten (die Rindfleischproduktion ist eng an die
Milchproduktion gekoppelt) mit steigendem Wohlstand weltweit und
insbesondere in den Schwellenländern deutlich zunehmen wird. Damit wird global
gesehen die Nachfrage nach Futtermitteln weiter ansteigen, wie Schätzungen der
FAO belegen. Auch gentechnisch veränderte Futtermittelpflanzen können damit
einen Beitrag zur Welternährung leisten. Informationen inwieweit die für die
Futtermittelerzeugung verwendeten Flächen der regionalen
Nahrungsmittelproduktion entzogen werden, liegen nicht vor.
10. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte von entwicklungspolitischen
Organisationen wie „Brot für die Welt“, dass beim Anbau von
herbizidtoleranten Pflanzen, insbesondere in Südamerika, die eingesetzten
Totalherbizide über Abdrift (z. B. bei der Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln über Flugzeuge) die Gesundheit und Subsistenzlandwirtschaft von
benachbarten Kleinbäuerinnen und -bauern oder indigenen Gemeinschaften
schädigen?
Auch der Bundesregierung sind Berichte bekannt, in denen darauf hingewiesen
wird, dass die Landbevölkerung in den betroffenen Ländern Südamerikas durch
die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen gesundheitlich
beeinträchtigt wird. Grundsätzlich ist nachvollziehbar, dass bei der
großflächigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Bewohner
entsprechender Flächen einer größeren Belastung ausgesetzt sein können. Genaue
wissenschaftliche Informationen über die Art der Anwendung, die angewandten
Pflanzenschutzmittel und die tatsächliche Exposition der dort lebenden
Menschen liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor.
Aus diesem Grund ist innerhalb der EU aufgrund einschlägiger EU-Vorschriften
(Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die
nachhaltige Verwendung von Pestiziden) die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln von Luftfahrzeugen aus grundsätzlich nicht erlaubt, wobei die
Mitgliedstaaten nur in Ausnahmefällen Ausnahmeregelungen erteilen dürfen. Eine
ordnungsgemäße Pflanzenschutzmittelanwendung ist sowohl bei konventionellen
als auch bei GVO-Pflanzen notwendig.
11. Welche Informationen und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
bezüglich der Gefahr von Resistenzbildungen bei pflanzlichen und tierischen
Schadorganismen durch den großflächigen Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder Insektizid-Produktion (Bt-
Pflanzen – Bt = Bacillus thuringiensis) vor, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklungen vor dem Hintergrund des Ziels, die
Einkommens-, Ertrags- und Ernährungssicherheit in den betroffenen
Anbauländern langfristig zu verbessern?
Es ist allgemein bekannt, dass auf Flächen, auf denen über längere Zeit und
ausschließlich Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen des gleichen
Wirkmechanismus angewendet werden, eine Resistenzbildung bei Schadorganismen häufiger
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8819auftreten kann. Sofern kein Wirkstoffwechsel bei dem Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen erfolgt, ist auch hier ein größeres Risiko der Resistenzbildung
gegeben. Entsprechende Berichte aus Süd- und Nordamerika sind der
Bundesregierung bekannt.
In Deutschland empfiehlt die amtliche Beratung der Pflanzenschutzdienste der
Länder deshalb zur Vorbeugung grundsätzlich ein gezieltes
Resistenzmanagement. Dazu gehört neben nicht chemischen Maßnahmen ein Wirkstoffwechsel
ebenso wie z. B. im Ackerbau ein sinnvoller Fruchtwechsel. Das
Resistenzmanagement ist auch Bestandteil der EU-weit festgeschriebenen allgemeinen
Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und damit der guten fachlichen
Praxis im Pflanzenschutz. Aspekte der Resistenzbildung werden auch im
Rahmen der EU-weiten GVO-Zulassungsverfahren berücksichtigt.
12. Welchen quantitativen Beitrag leisten transgene Pflanzen aktuell nach
Ansicht der Bundesregierung zur Sicherung der Welternährung, das heißt,
welche konkreten und messbaren Erfolge wurden mit transgenen Pflanzen
im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Ernährungssicherung erzielt?
Auf welche wissenschaftlichen Belege stützt die Bundesregierung ihre
Einschätzung?
Die genannte Frage ist nicht abschließend geklärt. Ergänzend zur Antwort zu
Frage 4 zeigen Studien, dass die weltweiten Preise für Mais, Soja, Baumwolle
und Raps sowie deren Verarbeitungsprodukte ohne den Einsatz von
gentechnisch veränderten Pflanzen deutlich höher liegen könnten und der weltweite
Ertrag geringer und weniger stabil sein könnte. Ein Beispiel für Afrika ist der
Anbau von Bt-Mais in Südafrika, der hauptsächlich für den menschlichen Verzehr
bestimmt ist (Gouse et al., 2005). Feldversuche mit Bt-Reis in China zeigen
höhere Erträge und einen Rückgang im Pestizideinsatz. (Huang et al., 2005).
Weiterhin wären die Konsequenzen in Bezug auf die weltweite Ernährung zu
diskutieren, die sich ergeben, wenn auf den Einsatz gentechnisch veränderter
Pflanzen verzichtet würde (Barrett & Brunk 2007).
(Marnus Gouse, Carl E. Pray, Johann Kirsten, David Schimmelpfennig (2005):
A GM subsistence crop in Africa: the case of Bt white maize in South Africa,
International Journal of Biotechnology 7, 1–3, 84–94.)
(Huang, Jikun, Ruifa Hu, Scott Rozelle, und Carl Pray. 2005. „Insect-Resistant
GM Rice in Farmers’ Fields: Assessing Productivity and Health Effects in
China.“ Science 308 (5722): 688–90.)
(Barrett, K., & G. Brunk 2007. „A Precautionary Framework for
Biotechnology.“ In I. Taylor, (eds.), Genetically Engineered Crops: Interim Policies,
Uncertain Legislation. New York: Haworth Food and Agricultural Product Press.)
13. Welche agrarischen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Faktoren
erachtet die Bundesregierung als wesentliche Ursachen für
Hungerkatastrophen und chronische Unter- und Mangelernährung in
Entwicklungsländern, wie gewichtet sie deren Bedeutung, und welche konkreten politischen
Positionen und Maßnahmen diverser Ressorts haben nach Ansicht der
Bundesregierung einen Einfluss auf die Welternährungsproblematik?
Ernährungsunsicherheit ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedingt. Von
zentraler Bedeutung sind Mängel hinsichtlich Verfügbarkeit, von Zugang zu und
von Verwertung von Nahrungsmitteln. Ein weiteres Problem sind hohe
Nahrungsmittelverluste insbesondere in Entwicklungsländern, etwa bei Lagerung
und Transport. Unmittelbarer Auslöser von Hungerkatastrophen sind meist
länger anhaltende Dürren, wobei die tiefer liegenden Ursachen der Katastrophe in
der Anfälligkeit und in den mangelnden Bewältigungs- und Anpassungskapazi-
Drucksache 17/8819 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetäten der betroffenen Länder liegt. Defizite im politisch-institutionellen Bereich
spielen hierbei in der Regel eine entscheidende Rolle. Die Bundesregierung hält
es für dringend erforderlich, die komplexen Ursachen von chronischer Unter-
und Mangelernährung sowie von akuten Hungerkatastrophen durch
breitenwirksame Ansätze anzugehen, und leistet hierzu maßgebliche Beiträge durch
ihre verschiedenen Instrumente internationaler Zusammenarbeit.
14. Inwieweit lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bisher
realisierten Ertragssteigerungen in der Pflanzenzüchtung auf
Züchtungsfortschritte mittels moderner konventioneller Methoden oder auf gentechnische
Veränderungen zurückführen, und wie begründet sie diese Einschätzung?
In den vergangenen Jahrzehnten konnten weltweit bei den Hauptkulturarten
erhebliche Ertragssteigerungen erzielt werden. So beträgt z. B. der
Ertragsfortschritt in der Wintergerste in Deutschland im Zeitraum 1950 bis 2010 im
Durchschnitt ca. 0,7 Dezitonnen pro Hektar und Jahr und beim Winterweizen ca. 1,0
Dezitonnen pro Hektar und Jahr (
http://faostat.fao.org). Dieser Ertragsfortschritt
ist nicht nur bedingt durch den Züchtungsfortschritt, sondern auch durch
Verbesserungen im Pflanzenschutz und Verbesserungen in Pflanzenbau und
Produktionstechnik, d. h. termingerechtere Saat, verbesserte Erntetechnik etc. Der Anteil
des Züchtungsfortschrittes an der Ertragssteigerung variiert bei den einzelnen
Kulturarten in Abhängigkeit von den betrachteten Ländern und Zeiträumen. Für
Deutschland kann dieser i. d. R. mit 30 bis 50 Prozent beziffert werden. Bei
der Wintergerste sind z. B. in Deutschland für den oben genannten Zeitraum
ca. 50 Prozent der genannten Ertragssteigerung auf den Züchtungsfortschritt,
d. h. eine Verbesserung des genetischen Potentials, zurückzuführen (Friedt und
Ordon, 2012). Der Pflanzenzüchtung kommt somit im Hinblick auf die
Verbesserung der Ertragsleistung eine erhebliche Bedeutung zu. Die züchterischen
Verbesserungen in der Ertragsleistung können in Deutschland sowie in Europa
bei den landwirtschaftlichen Hauptkulturarten eindeutig konventionellen
Züchtungsmethoden unter Einbeziehung moderner biotechnologischer Methoden
– z. B. der Nutzung von Haploidtechniken und markergestützten
Selektionsverfahren – zugeschrieben werden, da in Deutschland sowie in den meisten anderen
europäischen Ländern gentechnisch modifizierte Sorten in der Praxis eine sehr
untergeordnete Rolle spielen.
Die Ertragsleistung ist ein extrem komplexes Merkmal an dem eine Vielzahl von
Genen beteiligt ist, die häufig einzeln nur einen geringen Einfluss auf die Höhe
der Ertragsleistung haben und untereinander sowie mit der Umwelt
wechselwirken. Die Identifikation von genetischen Netzwerken und Schlüsselgenen der
Ertragsbildung ist Gegenstand intensiver Forschung. Demgegenüber sind
Resistenzen, z. B. gegenüber Schaderregern oder Herbiziden, häufig wesentlich
einfacher vererbt, d. h. im Falle gentechnisch modifizierter Sorten durch ein
einzelnes Gen bedingt. Die bisher zugelassenen gentechnisch modifizierten Sorten bei
verschiedenen Kulturarten – im Wesentlichen herbizidresistente und
insektenresistente Sorten, z. B. bei Mais, Sojabohne, Baumwolle, Raps und Zuckerrübe –
wurden mit dem Ziel der Verbesserung dieser Eigenschaften (Resistenz) erstellt
und enthalten daher keine gentechnischen Modifikationen (Fremdgene), welche
einen Einfluss auf die Ertragsleistung per se haben, d. h. zu einer Verbesserung
des genetischen Potentials hinsichtlich der Ertragsleistung führen. Diese
gentechnischen Modifikationen können jedoch einen erheblichen Einfluss auf die
Ertragssicherheit und damit letztendlich auf die Ertragsleistung pro Hektar und
die weltweite Erntemenge haben, z. B. insektenresistente Mais und
Baumwollsorten, insbesondere in landwirtschaftlichen Produktionssystemen in welchen
Insektizide nicht in hinreichender Menge zur Verfügung stehen. Sie können
daher ebenso wie die pflanzenzüchterische Verbesserung von
Resistenzeigenschaften gegen biotische Schaderreger unter Nutzung der im Genpool einer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8819Kulturart vorkommenden natürlichen genetischen Variation – wo ebenfalls
erhebliche Verbesserungen erzielt werden konnten (Friedt und Ordon, 2012) –
einen Beitrag zur züchterischen Verbesserung der Ertragssicherheit darstellen.
Darstellungen zur Ertragssteigerung bedingt durch eine verbesserte
Ertragssicherheit durch gentechnisch modifizierte Sorten finden sich z. B. in der Studie
von Graham Brookes und Peter Barfoot (2010)
(Friedt, W., Ordon F (2012) Barley production and breeding in Europe: Modern
cultivars combine disease resistance, malting quality and high yield. Proceed.
11th Barley Genetics Symp. 15–20.4.2012, Hangzhou, China (in press).)
(Brookes, G., Barfoot P. (2010) GM crops: global socio-economic and
environmental impacts 1996–2008. PG Economics Ltd, UK.)
15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Ausrichtung ihrer
Politik im Bereich Agrarforschung zieht die Bundesregierung aus dem
Bericht zur Technikfolgenabschätzung zur Forschung zur Lösung des
Welternährungsproblems (Bundestagsdrucksache 17/6026), dessen Autoren
von einem durchschnittlich um 80 Prozent höheren Ertrag bei Nutzung des
ökologischen Anbaus in Entwicklungsländern gegenüber konventionellen
Anbaumethoden ausgehen und sich dabei auf einen Bericht des UN-
Sonderbeauftragten für das Recht auf Nahrung Olivier de Schutter sowie auf
weitere Studien mit ähnlichen Ergebnissen stützen können?
Die von der Bundesregierung unterstützte internationale Agrarforschung wird
sich auch weiterhin schwerpunktmäßig an den Anforderungen der wichtigsten
Zielgruppe der Kleinbauern in Entwicklungsländern orientieren. Nachhaltigkeit
und Ressourcenschonung sind hierbei von zentraler Bedeutung. Eine
ausschließliche Orientierung auf den ökologischen Landbau wird auch künftig
nicht erfolgen können.
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es sich bei
transgenen Pflanzensorten in der Regel um patentgeschützte Hybridsorten handelt,
die von den Landwirten nicht nachgebaut werden können, sondern für jede
Anbausaison neu gekauft werden müssen und dadurch ebenfalls
Kapitalressourcen erfordern?
Die Entscheidung, Hybridsorten anzubauen, obliegt unabhängig von der
Züchtungsmethode dem Landwirt. Er ist nicht auf die Verwendung von Hybridsorten
angewiesen, da es in der Regel ausreichend Alternativen gibt. Hybridsorten sind
innovative Sorten, für deren Entwicklung und Vermehrung ein Pflanzenzüchter
erhebliche Kapitalressourcen aufwenden muss. Die Refinanzierung dieses
aufwendigen Prozesses ist nur über den Verkauf von Saatgut möglich.
17. Inwieweit sieht die Bundesregierung die bisherigen relevanten
Anwendungsbereichen der Grünen Gentechnik vereinbar mit und zielführend
bezüglich der im Bericht zur Technikfolgenabschätzung zur Forschung zur
Lösung des Welternährungsproblems (Bundestagsdrucksache 17/6026)
genannten zentralen Herausforderungen wie verbesserter Zugang zu Nahrung
für Arme, Produktivitätssteigerung mit geringen externen Inputs sowie eine
massive Reduktion des Ressourcen- und Energieverbrauchs?
Derzeit beschränkt sich die Anwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen
in Entwicklungsländern überwiegend auf Baumwolle, Mais und Soja. Mais und
Soja dienen dabei vorwiegend zur Futtermittel- und Energieerzeugung. Im
Bereich Ernährung im Kontext von Entwicklungsländern spielen gentechnisch ver-
Drucksache 17/8819 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeänderte Pflanzen im Vergleich zum konventionellen Anbau derzeit nur eine
unbedeutende Rolle. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4.
18. Welche Maßnahmen bzw. Initiativen bei den Bundesländern und auf EU-
Ebene hat die Bundesregierung ergriffen mit dem Ziel, die
sozialwissenschaftlichen Kapazitäten in agrarwissenschaftlichen Fakultäten mit
Entwicklungsländerschwerpunkten durch eine konsequente
Forschungsumsteuerung auf- und auszubauen sowie interdisziplinäre und partizipative
Ansätze in Forschung und Lehre dieses Bereichs zu fördern, wie es im
genannten TAB-Bericht gefordert wird?
Der Bericht zur Technikfolgenabschätzung „Forschung zur Lösung des
Welternährungsproblems – Ansatzpunkte, Strategien, Umsetzung“
(Bundestagsdrucksache 17/6026) bestärkt in seiner Einschätzung zur Situation der
Agrarwissenschaften in Deutschland die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur
Entwicklung der Agrarwissenschaften in Deutschland im Kontext benachbarter
Fächer (Gartenbau-, Forst- und Ernährungswissenschaften) vom 10. November
2006. In beiden Analysen wird festgestellt, dass die Agrarforschung in
Deutschland stärker disziplinenübergreifend vernetzt werden muss und einem
unkoordinierten Abbau von agrarwissenschaftlichen Kapazitäten entgegenzuwirken ist.
In Reaktion auf das Gutachten des Wissenschaftsrates wurde vom BMBF im
Einvernehmen mit dem BMELV und den Bundesländern bereits im Dezember
2007 die Bekanntmachung zur Förderinitiative „Kompetenznetze in der Agrar-
und Ernährungsforschung“ veröffentlicht. Darin wurden Universitäten mit
agrar- und ernährungswissenschaftlichen Fakultäten aufgerufen unter Abbildung
der Wertschöpfungskette und unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder
sowie potentieller Anwender interdisziplinäre Netzwerke zu gesellschaftlich
relevanten Forschungsthemen zu bilden.
Aus 27 eingereichten Konzeptskizzen wurden im Rahmen eines zweistufigen
Begutachtungsverfahrens mit externen Gutachtern fünf ausgewählt, die das
BMBF mit insgesamt rund 45 Mio. Euro fördert. Abhängig von der
Fragestellung sind Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler mit ihrer
Expertise beteiligt.
Im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie „BioÖkonomie 2030“ stellt die
weltweite Ernährungssicherung ein zentrales Handlungsfeld dar. Daher wurde
als eine der ersten neuen Initiativen in der Strategie die BMBF-Förderinitiative
„GlobE – Globale Ernährungssicherung“ gestartet. Ziele und Inhalte der
Förderinitiative spiegeln den im TAB-Bericht geforderten Auf- und Ausbau
interdisziplinärer und partizipativer Forschungsansätze von Förderprogrammen wider.
Die Maßnahme „GlobE – Globale Ernährungssicherung“ verfolgt das Ziel,
durch interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit zwischen deutschen
und afrikanischen Partnern den Aufbau einer leistungsstarken und nachhaltigen
Agrarforschungslandschaft in afrikanischen Zielregionen zu unterstützen. Im
Rahmen einer partizipativen Zusammenarbeit und auf Grundlage regionaler
Bedarfsanalysen sollen Forschungskonzepte entlang des gesamten
Nahrungssystems von der Aussaat bis zum Konsum der landwirtschaftlichen Produkte
erarbeitet werden. Die dabei mit einfließenden kulturellen, politischen, sozialen,
ökologischen und ökonomischen Parameter sind entsprechend zu
berücksichtigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/881919. Inwieweit hält die Bundesregierung es für realistisch und vereinbar mit
dem entwicklungspolitischen Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“, durch eine
Steigerung der europäischen Agrarproduktion eine nachhaltige
Verbesserung der Ernährungssituation von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in
Entwicklungsländern zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt die Weiterentwicklung der Gemeinsamen
Agrarpolitik nach dem Jahr 2013. Sie ist der Auffassung, dass ein nachhaltiger,
produktiver und wettbewerbsfähiger Agrarsektor einen bedeutenden Beitrag zur
Bewältigung neuer politischer Herausforderungen wie Klimawandel,
Versorgungssicherheit bei Nahrung, Energie und Industrierohstoffen, Umwelt und
Biodiversität, Gesundheit und demografischer Wandel in der EU leistet.
Die Verpflichtungen der EU im internationalen Handel und das Konzept der
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung sind zu berücksichtigen.
20. Welche Rolle misst die Bundesregierung im Spezifischen der deutschen
Fleisch- und Milchproduktion für die Ernährungssouveränität in
Entwicklungsländern bei, und wie plant sie ihre Politik in naher Zukunft danach
auszurichten?
Die Bundesregierung misst der deutschen Fleisch- und Milchwirtschaft keine
Rolle für die Ernährungssouveränität in Entwicklungsländern bei. Siehe hierzu
auch Antwort zu Frage 21.
21. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Abschaffung der direkten
Exportsubventionen als ausreichend an zur Verhinderung von
entwicklungspolitisch kontraproduktiven Binnenmarktverzerrungen in
Entwicklungsländern infolge von EU-Exporten von Basis-Agrargütern wie Fleisch,
Geflügelprodukte und Milchpulver?
Welche weiteren Anpassungen in der EU-Agrarpolitik erachtet die
Bundesregierung als notwendig insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr
2010 die EU-Ausfuhren von Geflügelfleischresten nach Afrika um 46
Prozent gestiegen sind und auch bei Rind- und Schweinefleisch steigende EU-
Exportmengen in Entwicklungsländer zu verzeichnen sind?
Die Bedeutung der Ausfuhrerstattungen ist in den letzten 20 Jahren erheblich
zurück gegangen. Durch die stärkere Marktorientierung der Gemeinsamen
Agrarpolitik betragen die EU-Haushaltsausgaben für Ausfuhrerstattungen mit rund
179 Mio. Euro (2011) heute nur noch einen Bruchteil (rd. 1,8 Prozent) der zu
Beginn der 90er-Jahre (1993) gewährten Mittel. Die nach WTO-
Übereinkommen für die EU festgelegten Grenzen werden bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Beispielsweise werden für den Export von Geflügelfleisch nach Afrika – mit
Ausnahme Angolas – seit Jahren keine Exporterstattungen mehr gewährt. Die
Bundesregierung setzt sich bei den aktuellen Verhandlungen zur Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik dafür ein, dass auch noch die letzten verbleibenden
Reste von Exporterstattungen gestrichen werden und dieses Instrument auch
künftig nicht mehr zum Einsatz kommt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]