[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8817
17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8661 –
EU-Stresstest für das grenznahe französische Atomkraftwerk Cattenom –
Zwischenstand
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das grenznahe französische Atomkraftwerk (AKW) Cattenom war bereits bei
seiner Inbetriebnahme hierzulande stark umstritten. Insbesondere das
Saarland machte damals auf diverse Defizite der Anlage aufmerksam. Kritiker
machten vor allem auf Sicherheitsdefizite im Zusammenhang mit
Flugzeugabstürzen aufmerksam. Auch auf Überflutungsrisiken sowie die Ausführung und
den Zustand elektrischer Einrichtungen weisen Kritiker des AKW Cattenom
schon länger hin.
Im Lichte der Atomkatastrophe von Fukushima, die am 11. März 2011
begann, erließ die französische Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté
Nucléaire, kurz ASN, am 5. Mai 2011 die „Resolution no. 2011-DC-2013“ für
einen „Stresstest“ der französischen AKW. Kurz darauf, am 31. Mai 2011,
veröffentlichte die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für
nukleare Sicherheit, kurz ENSREG, die EU „Stress Tests“ specifications für einen
EU-weiten AKW-„Stresstest“. Letztere sind der Bundesregierung durch die
Teilnahme Deutschlands am sogenannten EU-Stresstest der AKW bekannt.
Mittlerweile liegen die Betreiberberichte des EU-AKW-Stresstests vor, mithin
auch der entsprechende Bericht des Cattenom-Betreibers Électricité de
France, EDF, zum AKW Cattenom. Wie dem Plenarprotokoll 17/145,
Anlage 53, zu entnehmen ist, ist der Stresstest-Prozess noch nicht abgeschlossen
und die Bundesregierung hätte die Chance, speziell bezüglich des Cattenom-
Stresstests darauf hinzuwirken, dass dieser zu mehr und belastbareren
Informationen über die Anlage führt und höheren Sicherheitsansprüchen genügen
muss.
Diese Kleine Anfrage basiert stark auf dem Zwischenbericht des ehemaligen
Unterabteilungsleiters für Reaktorsicherheit im Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dieter Majer, den dieser im Auftrag
des Saarlands, Rheinland-Pfalz und Luxemburgs als offizieller Beobachter des
Cattenom-Stresstests erstellt und im Dezember 2011 vorgelegt hat.
Soweit nicht anderes angegeben, ist im Folgenden mit „Betreiberbericht“,
„EDF-Bericht“ oder „Stresstestbericht“ immer dieser EU-Stresstest-Bericht
von EDF zu Cattenom gemeint. Ferner geht es in allen Fragen – soweit nicht
explizit anders angegeben – immer um das AKW Cattenom. Die
Kapitelbezüge der Zwischenüberschriften gelten dem Betreiberbericht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 28. Februar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8817 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSoweit die Bundesregierung die folgenden Fragen nicht bestätigen kann bzw.
die darin genannten Auffassungen nicht teilt, wird jeweils um eine
Begründung gebeten. Der Übersichtlichkeit halber wird aber nicht in jeder
betreffende Frage einzeln um eine solche Begründung gebeten.
1. Sind der Bundesregierung
a) der EDF-Stresstest-Bericht zum AKW Cattenom,
Der EDF-Stresstest-Bericht zum Kernkraftwerk Cattenom ist als online
lesbares Dokument im Internet öffentlich zugänglich.
b) der am 17. November 2011 online veröffentlichte Bewertungsbericht
des Instituts de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN) zu den
Betreiberberichten des Stresstests der französischen AKW,
Der IRSN-Bewertungsbericht ist im Internet öffentlich zugänglich.
c) der ASN-Inspektionsbericht zur ASN-Inspektion des AKW Cattenom,
die vom 2. bis 4. August 2011 stattfand,
Der ASN-Inspektionsbericht zur Inspektion des KKW Cattenom 2. bis 4.
August 2011 wurde der Bundesregierung nicht offiziell übermittelt.
d) die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte ASN-Resolution
sowie
Die ASN-Resolution ist im Internet öffentlich zugänglich.
e) der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Zwischenbericht
Dieter Majers
bekannt?
Der Zwischenbericht von Dieter Majer wurde der Bundesregierung nicht
offiziell übermittelt.
Vo r b e m e r k u n g z u d e n A n t w o r t e n z u d e n F r a g e n 2 b i s 6 0
Auf Einladung des Energiekommissars Günther Oettinger beschlossen
Vertreter der zuständigen Energieminister, der zuständigen Atomaufsichtsbehörden
und der Industrie am 15. März 2011 in Brüssel die Durchführung von
umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen, die europäischen Stresstests. Der
Europäische Rat hat hierzu in seiner Resolution am 24./25. März 2011
festgelegt, dass Nationalberichte bis Ende Dezember 2011 an die Kommission
übermittelt werden sollen. Die Ausgestaltung der Stresstests wurde von der
European Nuclear Safety Regulator Group (ENSREG) durchgeführt.
Der EU-Stresstest in Deutschland ist zusätzlich zu der von der Reaktor-
Sicherheitskommission bereits im Mai 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführten
Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke durchgeführt worden. Das
BMU hat gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Länder den deutschen
Bericht im Rahmen EU-Stresstests der Kernkraftwerke erstellt und ihn
fristgerecht am 31. Dezember 2011 an die Europäische Kommission übermittelt.
Vom 6. bis 17. Februar 2012 fanden in Luxemburg gegenseitige Überprüfungen
(Peer Reviews) statt, bei denen getrennt zu den drei Sachthemen (Externe
Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall, Notfallmaßnahmen) die EU-
Mitgliedstaaten, sowie die Schweiz und die Ukraine ihre Ergebnisse präsentiert
und sich den Nachfragen der Review Teams gestellt haben. Im März bis An-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8817fang April 2012 werden die nationalen Reviews stattfinden; die Überprüfung
für Deutschland ist vom 19. bis 23. März 2012 vorgesehen. Für den 26. April
2012 hat ENSREG angekündigt, den Abschlussbericht (mit den Berichten der
nationalen Reviews als Anlage) zu veröffentlichen. Die Europäische
Kommission wird dem Europäischen Rat bei seiner Tagung im Juni 2012 die
Endergebnisse vorlegen.
Deutschland ist in allen drei Review-Teams zu den Sachthemen mit je einem
Experten vertreten. Über die Mitwirkung in den Teams hinaus ist nicht
vorgesehen, die Betreiberberichte der Kernkraftwerke der teilnehmenden Staaten
einer jeweils gesonderten Auswertung zu unterziehen. Die Aufsicht über
Kernkraftwerke in anderen Staaten obliegt ausschließlich den atomrechtlichen
Aufsichts- und Genehmigungsbehörden dieser Staaten. Insofern nimmt die
Bundesregierung auch keine Bewertung der Betreiberberichte aus anderen Staaten
oder der hierzu getroffenen Bewertungen Dritter vor.
Der fachliche Austausch über Fragen der Sicherheit von grenznahen
französischen kerntechnischen Anlagen erfolgt in den regelmäßigen Treffen der
Deutsch-Französischen Kommission. Die Ergebnisse des EU-Stresstest und
deren Bewertung durch die zuständigen nationalen Behörden wird auch
Gegenstand der zukünftigen Beratungen sein. Die Bundesregierung begrüßt
ausdrücklich alle Anstrengungen zur Verbesserung der kerntechnischen Sicherheit und
des Notfallschutzes.
Zur Aussagekraft des Stresstests bezüglich der Sicherheit von Cattenom und
zur Vollständigkeit des Betreiberberichts
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Stresstest des AKW
Cattenom
a) nur eine (kleine) Auswahl auslösender Ereignisse und deren Folgen
betrachtet,
b) terroristische Attacken, z. B. gezielte Flugzeugabstürze, und Cyber-
Attacken nicht betrachtet und insbesondere
c) die sicherheitstechnische Auslegung der Anlage, deren Ziel die
Beherrschung von Auslegungsstörfällen und damit die Verhinderung von
Unfällen ist, nicht untersucht und kritisch hinterfragt – mithin etwaige
Defizite und zu geringe Sicherheitsreserven in der Auslegung nicht
untersucht?
3. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass
a) im Betreiberbericht der laut ENSREG-Vorgabe zu untersuchende
unfallbedingte Flugzeugabsturz nicht behandelt wird, und
b) auch das ASN-Pflichtenheft für den Stresstest diesbezüglich von der
ENSREG-Vorgabe abweicht?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im
Betreiberbericht keine konsequente Betrachtung von
auslegungsüberschreitenden Störfällen unabhängig von deren Eintrittswahrscheinlichkeit
vorgenommen wird?
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das ASN-Pflichtenheft eine
Behandlung von Störfällen und Unfällen, unabhängig von
Eintrittswahrscheinlichkeiten, fordert?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im Zuge
des EU-Stresstests bzw. im Betreiberbericht eine komplette
Szenarienbetrachtung inklusive damit möglicherweise verbundener Freisetzungen
erforderlich ist – auch für sehr unwahrscheinliche Fälle?
Drucksache 17/8817 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht Angaben
über Umfang und Hauptergebnisse von probabilistischen
Sicherheitsanalysen, also Angaben über Ausfallwahrscheinlichkeiten von
Sicherheitssystemen und Eintrittswahrscheinlichkeiten von Kernschmelzen und
großen Freisetzungen radioaktiver Stoffe, fehlen?
8. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bereits im ASN-Pflichtenheft
eine Forderung nach derartigen Angaben über Umfang und
Hauptergebnisse von probabilistischen Sicherheitsanalysen fehlt?
9. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht der
Erdbeben-Stärkebereich, bei dessen Überschreiten ein Ausfall grundlegender
Sicherheitsfunktionen oder eine schwere Beschädigung des Brennstoffs
unvermeidbar wird, nicht spezifisch ermittelt und dargestellt wird?
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im ASN-Pflichtenheft die
Ermittlung von Sicherheitsmargen im Hinblick auf
auslegungsüberschreitende Erdbeben gefordert wird?
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, um dieser in der
vorangegangenen Frage genannten Forderung nachkommen zu können, für
wichtige Cattenom-Einrichtungen wie beispielsweise den
Reaktorkreislauf, sicherheitstechnisch wichtige Gebäude, die
Brennelementlagerbecken und die Sicherheitssysteme zur Störfallbeherrschung die
sogenannte Grenzerdbebenintensität angegeben werden müsste, die gerade
noch keine Schäden an diesen Einrichtungen verursachen würde?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass ein Vergleich
dieser Grenzerdbebenintensität mit dem Auslegungserdbeben für Cattenom
eine Aussage über die Sicherheitsmarge der jeweiligen wichtigen
Cattenom-Einrichtungen im Hinblick auf die Erdbebensicherheit zulassen
würde?
12. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht die
Möglichkeit einer Hochdruckkernschmelze als mögliches
auslegungsüberschreitendes Ereignis nicht untersucht wird, obwohl ein solches Ereignis
physikalisch möglich ist?
Kann die Bundesregierung ferner bestätigen, dass die Cattenom-
Hochdruckeinspeisesysteme nur eine begrenzte Fähigkeit besitzen, unter
Hochdruckbedingungen in den Primärkeis einzuspeisen?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Reaktordruckbehälter
aus der Verankerung gerissen und möglicherweise das Containment
durchschlagen werden könnte, falls die Hochdruckeinspeisung nicht
mehr möglich sein sollte, obwohl der Druck im Primärkreis noch nicht
gesenkt werden konnte?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass dieses Szenario bei
Cattenom nicht a priori ausgeschlossen werden kann?
14. Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit den beiden
vorangegangenen Fragen die Feststellung im Betreiberbericht, dass die
Ventile im Druckhalter im Hinblick auf die Druckentlastungsfunktion nur
„eine relativ geringe Zuverlässigkeit haben“?
Insbesondere, welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser
Feststellung im genannten Zusammenhang bei?
15. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass
a) im Betreiberbericht die Leistungsfähigkeit der (für die Beherrschung
der Auslegungsstörfälle vorgesehenen) Sicherheitssysteme nicht
beschrieben wird,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8817b) dies aber im EU-Pflichtenheft gefordert ist und
c) die ASN in ihrem Pflichtenheft auf diese Forderung aus dem EU-
Pflichtenheft verzichtet hat?
16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Forderung
a) Gegenstand der Expertendiskussion der GPR bei ihrer Sitzung vom
8. bis 10. November 2011 in Paris war und
b) diese Diskussion deutlich die Notwendigkeit der Überprüfung der
Sicherheitssysteme im Rahmen des Stresstests unterstrichen hat?
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht die
generell geforderten Angaben über die Validierung von im Rahmen des
Stresstests verwendeten Unterlagen nur in wenigen Fällen enthalten sind
– insbesondere die Angaben, ob diese Unterlagen ein
Qualitätssicherungsprogramm im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchlaufen
haben?
18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht Angaben
über die erforderliche Zeit für die Inbetriebnahme der bereits am Standort
sowie außerhalb des Standorts befindlichen Ausrüstung, um im Falle
eines kerntechnischen Unfalls schadensvermeidende oder
schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen, fehlen?
19. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht Angaben
über die Verfügbarkeit von kompetentem Personal für die Inbetriebnahme
von Notfalleinrichtungen fehlen?
20. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass
a) im Betreiberbericht die Nennung von Schutzmaßnahmen gegen
Überflutung in Abhängigkeit von dem Zeitraum zwischen Warnung und
Überflutung fehlt, aber
b) sowohl das EU- als auch das ASN-Pflichtenheft Angaben über solche
Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden
Zeit fordern?
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Umfang der
Schutzmaßnahmen gegen Überflutung entscheidend von der zwischen Warnung
und Überflutung zur Verfügung stehenden Zeit abhängt?
Zum Kapitel Kenndaten
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht
enthaltenen Cattenom-Kenndaten zwar einen Überblick über die
Auslegung der Anlage geben, aber
a) nicht ausreichend sind, um eine sicherheitstechnisch belastbare
Analyse durchzuführen, und
b) auch nicht ausreichend sind, um die in den nachfolgenden Kapiteln
des Betreiberberichts getroffenen Feststellungen des Betreibers
eigenständig und unabhängig zu überprüfen?
23. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht zwar
Cattenom nahegelegene Industrie- und Hafenanlagen sowie Straßen- und
Schienennetze beschrieben und auf ihre potenzielle Gefahr für die
Cattenom- Sicherheit hin untersucht werden, dabei allerdings weder der
nahegelegene Flughafen Luxemburg beschrieben noch das mit ihm
verbundene Risiko eines Flugzeugabsturzes auf Cattenom untersucht wird?
Drucksache 17/8817 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZum Kapitel Erdbeben
24. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht
eingeräumt wird, dass einzelne wichtige Einrichtungen wie beispielsweise
Teilsysteme der Kühlwasserversorgung aus der Mosel oder das
Druckentlastungssystem für den Schutz des Containments bei Überdruck nicht
gegen das Auslegungserdbeben ausgelegt sind?
25. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht trotzdem
generell von einer Einhaltung der Vorschriften bezüglich der
Erdbebensicherheit im Auslegungsbereich ausgegangen wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass an dieser Sichtweise
jedoch insbesondere für den sogenannten Hochpunkt, also die
Verbindungsstation zwischen Mirgenbachsee und den vier Cattenom-Blöcken,
erhebliche Zweifel bestehen?
26. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dem Betreiberbericht nicht
entnommen werden kann, ob die darin beschriebenen Methoden und
Verfahren bezüglich der Erdbebenauslegung auch tatsächlich für die
Auslegung und Prüfung der betroffenen Systeme, Strukturen und
Komponenten angewandt wurden?
27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dem Betreiberbericht keine
Nachweise entnommen werden können, dass Cattenom (nachweislich)
gegen Erdbeben ausgelegt wurde, die stärker als das nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik ermittelte Auslegungserdbeben sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht
genannte Sicherheitsmarge im Zusammenhang mit der Festlegung des
Auslegungserdbebens und der ingenieurtechnischen Berechnungen der
Anlagenkomponenten im Zusammenhang mit Erdbeben lediglich
ausreichen, um eine ausreichende Dimensionierung für den
Auslegungsbereich sicherzustellen?
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht
genannten Erdbebeninspektionen (Anlagenbegehungen) theoretische
Analysen über Erdbebenbelastungen, die über das Auslegungserdbeben
als ein Maß für die Robustheit hinausgehen, nicht ersetzen können?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass die Verifikation
bestimmter relevanter Kriterien für die AKW-Erdbebensicherheit, wie z. B.
die Armierung von Betonstrukturen oder die Befestigung von
Ankerplatten, nicht durch Anlagenbegehungen, sondern erfahrungsgemäß nur
auf der Basis von Montage- oder Verlegungsprotokollen oder durch
zerstörende Stichprobenprüfungen vor Ort möglich sind?
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Betreiberbericht
gemachte Schlussfolgerung, die Erdbebenkapazitäten der Strukturen und
Ausrüstungen, deren Versagen zur Gefährdung der Sicherheitsfunktionen
führen würde, würden mehr als das 1,5-Fache des Bemessungserdbebens
betragen, in dieser allgemeinen Form auf Grundlage des
Betreiberberichts nicht nachvollziehbar ist (insbesondere angesichts der in den
vorangegangenen Fragen des Abschnitts „Erdbeben“ behandelten
Sachverhalte/Problempunkte)?
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass
a) eine Überprüfung der elektrischen Einrichtungen und Kabelführungen
durch unabhängige Gutachter im Hinblick auf die Erdbebensicherheit
erforderlich ist und
b) sowohl die Berechnungsgrundlagen für die Auslegung als auch die
qualitätsgerechte Installation vor Ort überprüft werden sollten?
Falls nein, welche anderen schriftlichen Erkenntnisse welchen Datums
und von wem liegen der Bundesregierung außer dem Betreiberbericht zur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8817Auslegungskonformität, Robustheit und Installationsqualität der
elektrischen Einrichtungen und Kabelführungen in Cattenom vor?
31. Teilt die Bundesregierung die im Betreiberbericht gemachte Einstufung
der Jodabscheidung der Cattenom-Ringraumabsaugung als nicht
erdbebenrelevant?
Falls ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich im Cattenom-
Ringraum sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen befinden, die im
Falle eines Unfalles zur Minderung von Unfallfolgen möglicherweise
begangen werden müssen?
Zum Kapitel Überschwemmung
32. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht nicht
dargestellt wird, wie ein für die gesamte Anlage geltendes
Bemessungshochwasser ermittelt wurde, also eine Überflutungshöhe, gegen die alle
sicherheitstechnisch wichtigen Systeme und Strukturen geschützt sind?
33. Hält die Bundesregierung die im Betreiberbericht dargestellte Ermittlung
eines sogenannten erhöhten Sicherheitsmaßes CMS, das angibt, wie hoch
der Wasserstand in der unmittelbaren Umgebung des AKW aufgrund der
Analysen sein kann, für ausreichend und ausreichend zuverlässig, um die
Überschwemmungssicherheit sowie -robustheit Cattenoms zu ermitteln?
34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Betreiberbericht die
Kombination von Überschwemmungsereignissen nicht ausreichend
berücksichtigt ist?
35. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom für das
Zusammentreffen eines starken Jahrhundertregenfalles für einen Zeitraum von
60 Minuten und der Verstopfung der Regenwasserabläufe der
Kanalisation, das zu einer Überflutung in die Gebäude, die für die Sicherheit der
Anlage wichtig sind, führen kann, derzeit keine Nachrüstmaßnahmen zur
Vermeidung einer solchen Überschwemmung wichtiger
Sicherheitsbereiche vorgesehen sind?
36. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom für das
Zusammentreffen einer Zerstörung der Kühltürme und der Becken für die
Deionatverteilung im nuklearen und konventionellen Bereich sowie eines
Lecks der nicht erdbebensicheren Rohrleitungen, verursacht durch ein
auslegungsüberschreitendes Erdbeben, das zu einer Überflutung führt,
die sämtliche Räumlichkeiten des Kernkraftwerkes betrifft, derzeit keine
Nachrüstmaßnahmen zur Vermeidung einer solchen Überflutung
vorgesehen sind?
Zum Kapitel Sonstige extreme Naturereignisse
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Betreiberbericht im
Kapitel zu sonstigen extremen Naturereignissen Sicherheitsaussagen
getroffen werden, denen teilweise ingenieurtechnische Abschätzungen
zugrunde gelegt werden, die fragwürdig sind (zum Beispiel für die
Aussagen zur Windbelastung und zum Hagelschlag)?
Zum Kapitel Ausfall der Stromversorgung und der Kühlungssysteme
38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Rahmen des
Cattenom-Stresstests noch eine vertiefte Betrachtung der Wärmesenke
Mirgenbachsee als der entscheidenden „Sicherheitswärmesenke“
vorgenommen werden sollte?
Drucksache 17/8817 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom die Pumpen und
Wasserzuleitungen von der Mosel generell keiner
Sicherheitsklassifizierung unterliegen?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass dies bedeutet, dass
die Wärmesenke Mosel ein rein betriebliches System, ohne Auslegung
gegen Erdbeben, Hochwasser und andere Einwirkungen von außen, ist?
Und teilt die Bundesregierung schließlich die Auffassung, dass somit die
sichere Wärmeabfuhr für das AKW-Cattenom entscheidend von der
Wärmesenke Mirgenbachsee abhängt?
40. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein belastbarer
wissenschaftlicher Nachweis der Erdbebensicherheit des Mirgenbachsee-
Dammes und einer eventuellen Sicherheitsmarge erforderlich ist (im
Betreiberbericht nicht enthalten)?
41. Sind der Bundesregierung Sachverständigenaussagen bekannt, wonach
am sogenannten Hochpunktbauwerk, der Verbindungsstelle zwischen
Standort der Anlage und Mirgenbachsee, erhebliche Defizite festgestellt
wurden und sich dieser Hochpunkt unter ingenieurtechnischer
Betrachtungsweise in einem allgemein schlechten Zustand befindet?
Zum Kapitel Auslegungsüberschreitende Störfälle
42. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht auf
Studien hingewiesen wird, die es nahelegten, dass die permanente
Anwesenheit in der Steuerwarte in der Zeit nach dem Öffnen des Containment-
Druckentlastungssystems vermieden werden sollte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dies für die
Notwendigkeit von räumlich getrennten Notsteuerstellen spricht?
43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass räumlich getrennte
Notsteuerstellen auch erheblich zu Schadensvermeidung oder wenigstens
Schadensminderung im Zusammenhang mit den Unfallfolgen eines
Flugzeugabsturzes beitragen können?
44. Welche räumlich getrennten Notsteuerstellen gibt es in Cattenom nach
Kenntnis der Bundesregierung?
45. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht ausgeführt
wird, dass wesentliche Elemente des Containment-
Druckentlastungssystems auch im Hinblick auf das Auslegungserdbeben nicht qualifiziert sind?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass Containment-
Druckentlastungssystem mindestens für das Auslegungserdbeben, möglichst aber
auch für stärkere Erdbeben, qualifiziert sein sollte?
46. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Cattenom für die Messung
der Austrittsaktivität im Falle einer Druckentlastung des Containments
eine fest installierte, erdbebenqualifizierte Messeinrichtung nicht
vorhanden ist?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass eine zuverlässige
fest installierte Messeinrichtung zur möglichst korrekten Erfassung der
Aktivitätsabgaben bei der Druckentlastung unbedingt erforderlich ist?
47. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut Betreiberbericht der
Abscheidegrad für molekulares Jod im o. g. Druckentlastungsfilter im
günstigen Fall lediglich Faktor 10 beträgt?
Kann die Bundesregierung ferner bestätigen, dass nach dem heutigen
Stand der Filtertechnik bei der Druckentlastungsfilterung für molekulares
Jod ein Abscheidegrad von 100 oder höher erreicht werden kann?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/881748. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aussage im
Betreiberbericht, es bestehe international die übereinstimmende, auf
experimentellen Ergebnissen basierende Meinung, dass der Primärkreislauf bei einer
Dampfexplosion im Reaktorbehälter ausreichend widerstandsfähig sei,
um das Herausschleudern von Geschossen, durch die das Containment
geschädigt werden kann, zu verhindern, und dass daher keine Vorkehrungen
zur Abwendung dieses Risikos notwendig seien, nicht plausibel ist?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass es diesbezüglich
zwar einzelne Experimente zu Dampfexplosionen gibt, dass deren
Übertragbarkeit auf reale Unfallabläufe im Kernkraftwerk jedoch sehr
begrenzt ist?
49. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch die Aussage im
Betreiberbericht, aus den verfügbaren Studien ergebe sich eine gute
Fähigkeit des Containments, den Belastungen infolge einer Dampfexplosion zu
widerstehen und seine Integrität wäre in dieser Situation somit
wahrscheinlich nicht infrage gestellt, nicht plausibel ist?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass für eine
ausreichend belastbare Aussage zur Containment-Integrität diese unter den
ungünstigsten Bedingungen einer Dampfexplosion im Containment
nachgewiesen werden müsste?
50. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gefahr von
Zerstörungen der Integrität des Reaktorbehälters und/oder des Containments
durch unfallbedingte Dampfexplosionen nicht vernachlässigbar ist und
deshalb im Rahmen des Stresstests untersucht werden sollte?
51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Betreiberbericht die
Ausführungen zur Funktionsfähigkeit und zum Messbereich von
Messeinrichtungen im Falle eines schweren Unfalles nicht ausreichend
aussagekräftig sind?
52. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vom Betreiber im
Bericht vorgenommene Einstufung des Rekritikalitätsrisikos als vermeidbar
und nicht zu untersuchen, nicht plausibel ist?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass die Möglichkeit
einer Rekritikalität im Falle einer Kernschmelze in die Stresstest-
Betrachtungen mit einbezogen werden sollte?
53. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Betreiberbericht davon
ausgegangen wird, dass die Situation teilweise freigelegter
Brennelemente im Brennelementlagerbecken und damit teilweise nicht mehr
gekühlte Brennelemente nicht möglich sei, da entsprechende Maßnahmen
zur Vermeidung eines Freiliegens der Brennelementbündel dies
verhindern würden?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass dies im
Betreiberbericht nicht plausibel begründet wird, und kann die Bundesregierung
zudem bestätigen, dass die Stresstest-Vorgaben verlangen, dass auch
Situationen zu betrachten sind, die zwar relativ unwahrscheinlich sind, aber
physikalisch nicht ausgeschlossen werden können?
54. Wie bewertet die Bundesregierung den jetzt festgestellten Zwischenfall
der Stufe 2 der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse
(INES) vor dem Hintergrund, dass EDF in seinem Stresstest-Bericht von
der sicheren Kühlung der Brennelemente im Brennelementlagerbecken
ausgegangen ist?
55. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für den Fall des
Freiliegens der Brennelemente die Wasserstoffbildung durch Oxidation der
Brennstäbe und deren negative Auswirkungen untersucht werden muss?
Drucksache 17/8817 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZum Kapitel Zusammenfassung und Aktionsplan
56. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorgesehene Frist für
die Einrichtung der Zusatzwassereinspeisung für äußerste Notfälle bis
spätestens 2015 eine viel zu lange Frist ist?
57. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nuklearen
Hilfsanlagen dort, wo sie nicht gegen das Auslegungserdbeben ausgelegt sind,
unverzüglich nachzurüsten sind?
58. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorgesehene Frist für
die Aufstellung von Notstromdieseln für äußerste Notfälle (DUS) in
jedem Reaktorblock bis spätestens 2020 eine viel zu lange Frist ist?
59. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorgesehene Frist für
die Einrichtung einer schnellen Eingreiftruppe für Störfälle (FARN) bis
spätestens 2015 eine zu lange Frist ist?
Gemeinsame Antwort zu den Fragen 2 bis 59
Die Aufsicht über Kernkraftwerke in anderen europäischen Staaten obliegt
ausschließlich den nationalen atomrechtlichen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden. Insofern nimmt die Bundesregierung keine Bewertung der
Betreiberberichte aus anderen Staaten oder der hierzu getroffenen Bewertungen Dritter
vor.
Die in den Fragen angesprochenen generischen Sachverhalte und fachlichen
Bewertungen sind im Rahmen des europäischen Stress-Tests und der zum
Kernkraftwerk Cattenom identifizierten Fragestellungen zu behandeln oder von
der französischen Aufsichtsbehörde ASN zu untersuchen.
Weitere Fragen
60. Welche der in den vorangegangen Fragen behandelten Problempunkte,
Unklarheiten, Diskrepanzen zu ENSREG-Vorgaben, Defizite etc. hält die
Bundesregierung für so relevant, dass sie daraus Konsequenzen ziehen
will (bitte tabellarische Übersicht mit Differenzierung nach den
betreffenden o. g. Fragen)?
Bis wann, in welcher Form und gegenüber wem will sie dabei jeweils
welche Konsequenzen ziehen?
Die Bundesregierung erwartet von der Durchführung des EU-Stress-Tests, dass
die in diesem Bewertungsprozess gefundenen Erkenntnisse transparent
dargestellt werden. Sie können wertvolle Hinweise für sinnvolle
Sicherheitsverbesserungen generischer oder anlagenspezifischer Art geben. Somit wird für alle
teilnehmenden Staaten ein Lernprozess stattfinden, der substantiell zur
Verbesserung der kerntechnischen Sicherheit in Europa führen kann. Erst nach
Abschluss der Stress-Test Peer Reviews und der zugehörigen Berichterstattung an
die Kommission werden die teilnehmenden Staaten in ihrer jeweiligen
nationalen Verantwortung Konsequenzen erörtern und zu entscheiden haben, welche
Verbesserungen zu veranlassen sind. Deutschland wird sich dieser
Herausforderung stellen und erwartet dies ebenso von allen anderen Staaten, die an
diesem gemeinsamen Prozess teilnehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/881761. Wann genau (Datum bitte) wird die nächste Sitzung der deutsch-
französischen Kommission auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit
stattfinden?
Die nächste Sitzung der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der
Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) findet vom 23. Mai bis 24. Mai
2012 im ehemaligen KKW Mülheim-Kärlich statt.
62. Welche der in dieser Kleinen Anfrage behandelten Aspekte wird die
Bundesregierung bei dieser Sitzung besprechen?
Welche der in dieser Kleinen Anfrage behandelten Aspekte wird die
Bundesregierung bei dieser Sitzung nicht nur besprechen, sondern mit
welchen konkreten Forderungen verbinden?
In der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit
kerntechnischer Einrichtungen (DFK) findet auf Fachebene u. a. ein regelmäßiger
Informationsaustausch statt. Der Informationsaustausch wird auch die EU-
Stresstests der grenznahen Kernkraftwerke in beiden Staaten umfassen. Die
Ausführungen der französischen Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire
(ASN) auf dieser Sitzung zum KKW Cattenom sind der Bundesregierung
bisher nicht bekannt. Eine Festlegung thematischer Schwerpunkte der
anschließenden Aussprache ist daher nicht möglich.
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ISSN 0722-8333]