BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherheit auf Passagierschiffen

Detaillierte Angaben zu Angeboten von Kreuzfahrten in Deutschland und zur Fährschifffahrt, internationale Abkommen bzw. Vorschriften für die Sicherheitskonzepte seegängiger Passagierschiffe und eventuelle Sicherheitslücken, Qualität der Schulungen für Seenotrettungsmaßnahmen, Sicherheitsausbildung von Schiffsbesatzungen, Funktionssicherheit von Navigationsgeräten, Untersuchungsergebnisse der Havarie des Fährschiffes &quot;Lisco Gloria&quot; <br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

28.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/865610. 02. 2012

Sicherheit auf Passagierschiffen

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Kreuzschifffahrt hat in den letzten Jahren weltweit einen erheblichen Boom erlebt. 2010 waren mit fast 1,7 Millionen Reisenden mehr als viermal so viele Deutsche auf Kreuzfahrtschiffen unterwegs wie im Jahr 2000 (379 200 Passagiere)1. Gleichzeitig geht der Trend zu immer größeren Schiffen mit mehr als 8 000 Passagieren an Bord.

Die Fährschifffahrt stellt auch in Deutschland wichtige Verbindungen im Inselverkehr sowie zwischen Deutschland und den skandinavischen Ländern bzw. dem Baltikum her. Mit regelmäßigen Verbindungen ist die Fährschifffahrt ein fester Bestandteil des maritimen Tourismus sowie der wirtschaftlichen Beziehungen in dem Ostseeraum.

Durch die Havarie des Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ stellt sich erneut die Frage nach der Sicherheit von Passagierschiffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Reedereien bieten Kreuzfahrten in Deutschland an, und wie viele Schiffe mit welcher maximalen Passagierzahl fahren unter welcher Flagge (bitte tabellarische Aufstellung)?

2

a) Welche Fährreedereien bieten Schifffahrt von deutschen Häfen aus an? b) Welche deutschen Reedereien bieten Fährverkehr im Ausland an? c) Welche Flagge führen diese Fährschiffe jeweils, bei welcher maximalen Passagieranzahl?

3

Welche Schiffe welcher Größe werden dabei in der Flotte deutscher Reiseveranstalter bzw. Fährgesellschaften eingesetzt (Bruttoraumzahl – BRZ, Tragfähigkeit, Tiefgang), und welche Sicherheitsausstattung ist dabei jeweils vorgeschrieben?

4

Nach welchen internationalen Abkommen bzw. Vorschriften werden die Sicherheitskonzepte an seegängigen Passagierschiffen angewandt?

5

Wer prüft und klassifiziert die Schiffe gemäß der Frage 4 in welchem Umfang, und in welchem zeitlichen Rhythmus?

6

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Sicherheitsanforderungen zur Zulassung und zum Betrieb von Kreuzfahrtschiffen infolge der Havarie des Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ zu überprüfen?

7

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung erkennbare Lücken bei der Sicherheit von deutschen bzw. europäischen seegängigen Passagierschiffen, und wenn ja, welche?

8

Inwiefern werden die Sicherheitskonzepte von Kreuzfahrtschiffen bzw. Fährschiffen regelmäßig überprüft, und wie wird sichergestellt, dass die Besatzungen jederzeit ausreichende fachliche und sprachliche Fähigkeiten besitzen, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten?

9

Gibt es in Deutschland bei den Reedereien Sicherheitskonzepte, die über die Anforderungen aus der Frage 4 hinausgehen?

10

Wie wird das Personal auf Kreuzfahrtschiffen bzw. Fährschiffen bezüglich Seenotrettungsmaßnahmen geschult, und wie wird die Qualität dieser Schulungen geprüft bzw. sichergestellt?

11

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Sicherheitsausbildung von Schiffsbesatzungen zu verändern?

12

Inwiefern wird die Funktionsfähigkeit der vorgeschriebenen sogenannten Blackbox überprüft?

13

Welche Funktionssicherheit haben Navigationsgeräte (Echolot, Satellitenbzw. Seekarten) an Bord von Schiffen, und welche Maßnahmen werden bei einem Ausfall getroffen?

14

Sieht die Bundesregierung mit der jetzigen Form der dezentralen Organisation der Küstenwache (inkl. Havariekommando des Bundes und der Länder) die Einsatzbereitschaft und Durchführung von Hilfsmaßnahmen auch im Falle einer schweren Havarie sichergestellt? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht?

15

a) Zu welchen Ergebnissen führte die Untersuchung der Havarie des Fährschiffes „Lisco Gloria“ im Jahr 2010 bei der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gezogen?

16

Welche zuständigen Stellen wurden im Fall der Havarie der „Lisco Gloria“ sowie bezüglich der Seeunfalluntersuchung eingeschaltet?

17

War der Einsatz am havarierten Schiff „Lisco Gloria“ nach Auffassung der Bundesregierung im Sinne des Konzepts des Havariekommandos?

Berlin, den 10. Februar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen