Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung
der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Plenarsitzung am 27. Januar 2000 den Antrag „Nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung“ (Bundestagsdrucksache 14/999) angenommen. Hiernach soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht erstatten. Diese Berichterstattung und die Diskussion im Deutschen Bundestag sind zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Armut.
Derzeit befindet sich der 4. Armuts- und Reichtumsbericht in der Erstellung. Eine Sitzung des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und des Beraterkreises hat bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Ein erster Berichtsentwurf liegt vor und wird nunmehr mit den einzelnen Fachressorts abgestimmt.
„Detailfragen zu spezifischen Inhalten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“ können nun wohl „sicher beantwortet werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/2749). Der Bericht soll im Sommer 2012 fertiggestellt werden.
Eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2011 offenbarte, dass die Bundesregierung mit dem so genannten Lebensphasenmodell einen neuen Schwerpunkt in der Berichterstattung setzen will. Einzelne Sachverständige sahen bei einer Überbetonung dieses Modells die Gefahr der Individualisierung von Armut. Eine solche Perspektive könne den Blick auf die Ursachen der Armutsentwicklung in Deutschland verstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Wie sieht die bisherige Konzeption des 4. Armuts- und Reichtumsberichts aus, und inwiefern unterscheidet sich diese von der Konzeption des Vorgängerberichts?
Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Analysen der ersten drei Armuts- und Reichtumsberichte sowie die Indikatoren, auf die diese sich stützen, auch im 4. Armuts- und Reichtumsbericht fortgeführt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine umfassende Betrachtung der Indikatoren aus den bisherigen Armuts- und Reichtumsberichten sowohl für die Vergleichbarkeit der Berichte als auch für Aussagen zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland sinnvoll erscheint?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Überarbeitung bzw. Ergänzung des Indikatorentableaus aus dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht?
Welche Verbände, Institutionen bzw. Organisationen sind Mitglied des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und/oder des Beraterkreises zur Erarbeitung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts?
Wird die Bundesregierung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht sicherstellen, dass die über den Mikrozensus und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) gewonnenen Statistiken sowie die EU-SILC-Statistik im Gegensatz zur Darstellung im 3. Armuts- und Reichtumsbericht gleichberechtigt Berücksichtigung finden?
Inwiefern ist sichergestellt, dass die Datenbasis der EU-SILC-Statistik mittlerweile repräsentativ ist und nicht mehr wie noch im 3. Armuts- und Reichtumsbericht in relevanten Bereichen Verzerrungen zeigt (siehe Gutachten von Hauser in RatSWD Working Paper No 20 (2008))?
Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die zentralen Datenquellen EU-SILC, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und SOEP einer routinemäßigen Repräsentativitätskontrolle unterzogen werden, wie dies etwa Dr. Irene Becker empfiehlt (siehe Ausschussdrucksache 17(11)726)?
Wird die Bundesregierung der Empfehlung von Dr. Irene Becker nachkommen (siehe Ausschussdrucksache 17(11)726), die Ergebnisse über die Qualität der verwendeten Haushaltsstichproben im Gegensatz zum Vorgängerbericht explizit in den 4. Armuts- und Reichtumsbericht aufzunehmen, um eine fundierte Interpretation der alternativ ermittelten Verteilungs-, Armuts- und Reichtumsindikatoren vornehmen zu können?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern wird der Ausbreitung des Niedriglohnsektors ein „breiter Raum in der Darstellung“ eingeräumt, wie etwa vom Deutschen Gewerkschaftsbund empfohlen (siehe Ausschussdrucksache 17(11)733)?
Hat die Bundesregierung auch Erhebungen zur verdeckten Armut bzw. zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht in Auftrag gegeben?
Wenn ja, welcher Art, und mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu welchen Ergebnissen kam das „Forschungsprojekt zur sozialen Mobilität in der Gesellschaft im weiteren Sinne“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/2749)?
Wird unter dem Aspekt „soziale Mobilität“, wie etwa Dr. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin erfragt, „auch eine ausführliche Analyse der Einkommens- und Vermögensmobilität“ verstanden (siehe Ausschussdrucksache 17(11)727)?
Wenn nein, warum nicht?
Was genau verbirgt sich hinter der geplanten lebenslauforientierten Betrachtung von Armutslagen im Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts, und welches Ziel verbindet die Bundesregierung mit dieser Erweiterung der Berichterstattung?
Welche „kritischen Passagen zur Überwindung defizitärer Lebenslagen im Lebensverlauf“ werden voraussichtlich von der Bundesregierung betrachtet, und ist geplant, diese „kritischen Passagen“ um weitere zu ergänzen, wie etwa der Diakonie Bundesverband fordert (siehe Ausschussdrucksache 17(11)738)?
Wenn nein, warum nicht?
In welchem Alter treten diese „kritischen Passagen“ nach Ansicht der Bundesregierung typischerweise auf, und wie geht die Bundesregierung mit dem Umstand um, dass solche „kritischen Lebensphasen“ im Lebensverlauf individuell zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten können?
Wie begegnet die Bundesregierung etwa dem Einwand des Diakonie Bundesverbandes, dass „die Lebenslage ,Behinderung‘ keineswegs erst im späteren Lebensalter auftreten muss“ (Ausschussdrucksache 17(11)738)?
Inwiefern wird die Bundesregierung den Lebenslagenansatz mit dem Lebensphasenansatz verknüpfen?
Wie wird sichergestellt, dass die früher gesondert behandelten Personengruppen wie etwa Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderungen, Suchterkrankungen oder Wohnungslose auch in den jeweiligen Lebensphasen gesondert betrachtet werden?
Inwiefern kommt die Bundesregierung der Empfehlung von Dr. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin nach, „insbesondere Problemgruppen, die in der Zukunft relevant werden, spezifisch“ zu analysieren und „insbesondere das Thema Altersarmut und hier Ansatzpunkte möglichst frühzeitig“ zu identifizieren, „um diese Problemgruppen entsprechend politisch zu begleiten und diese so klein wie möglich zu halten“ (siehe Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 12. Dezember 2011, Ausschussprotokoll 17/82)?
Was genau verbirgt sich hinter der geplanten Befragung nach subjektiven Einschätzungen im Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts, und welches Ziel verbindet die Bundesregierung mit dieser Erweiterung der Berichterstattung?
In welchem Zeitraum wurden welche Personen bzw. Personengruppen zu welchen Themen hierzu befragt?
Wie begegnet die Bundesregierung den Befürchtungen von Dr. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, ein Fokus auf Armut als beeinflussbarer Prozess im Lebenslauf berge „die Gefahr der Überbetonung individueller Chancen und die Vernachlässigung von gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und struktureller Ursachen, die den Austritt aus relativer Einkommensarmut erschweren“ mit der Folge, dass arme Lebenslagen in ihrer Komplexität nicht ausreichend beschrieben werden könnten (siehe Ausschussdrucksache 17(11)727)?
Wird die Bundesregierung die Forderung von Dr. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin aufgreifen, im Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts stärker regionalisierte Analysen vorzunehmen, „da sich Armut und Reichtum zu einem erheblichen Teil auf Länder- und kommunaler Ebene abzeichnet“ (siehe Ausschussdrucksache 17(11)727)?
Welchen Mehrwert könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine stärkere Koordinierung der Armutsberichterstattung zwischen Bund, Ländern und Kommunen haben?
Plant die Bundesregierung eine stärkere Koordinierung der Armutsberichterstattung, und wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen eine verstärkte Koordinierung?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, einen Aktionsplan zur Armutsbekämpfung analog zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzuführen, der die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Armutsbekämpfung in einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst?
Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag von Dr. Rudolf Martens vom Paritätischen Gesamtverband, die Kosten von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Datenkranz der Wirtschaftsbegutachtung aufzunehmen, da erst dann von einer wirklichen Gesamtwirtschaftsbegutachtung ausgegangen werden könne (siehe Ausschussdrucksache 17(11)737)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es keine ausreichende Datenbasis über die „Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen einkommensschwachen und einkommensstarken Personen“ sowie über die sozialen Unterschiede im Bereich der Gesundheit gibt (siehe Dr. Markus Grabka in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12. Dezember 2011, Ausschussprotokoll 17/82), und wenn ja, inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, diese Aspekte im 4. Armuts- und Reichtumsbericht aufzugreifen?
Wenn nein, auf welche Datenbasis stützt sich die Bundesregierung?
Inwiefern wird die Bundesregierung den schon im 2. Armuts- und Reichtumsbericht vorhandenen Ansatz, die Verteilungswirkung der Änderungen im Steuer- und Transfersystem zu analysieren, weiterentwickeln (siehe Wortbeitrag von Dr. Irene Becker in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 12. Dezember 2011, Ausschussprotokoll 17/82)?
Gedenkt die Bundesregierung, analog zur Methodik der OECD-Studie (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) „Divided We Stand“ vom Dezember 2011 die Verteilungswirkung der Steuern, Sozialabgaben, Transfers und der nichtmonetären öffentlichen Leistungen zu analysieren, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die im 3. Armuts- und Reichtumsbericht als unzureichend kritisierte Darstellung der Überschuldungsproblematik im Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts verbessert?
Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts die Auswahl und Qualität der Datenquellen zur Beschreibung des Reichtums in Deutschland gegenüber dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht verbessern?
Welche Ergebnisse des Forschungsprojekts „Möglichkeiten und Grenzen der Reichtumsberichterstattung“, dessen Bericht vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt wurde, fließen in die Erstellung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts ein, und welche können erst in einem späteren Bericht Berücksichtigung finden?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Grenzen für das Haushaltseinkommen in EVS und Mikrozensus aufzuheben, um explizit reiche Haushalte in die Statistik zu integrieren?
Welche steuerstatistischen Daten wird die Bundesregierung zur Analyse von Einkommens- und Vermögensreichtum verwenden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die veränderte Aussagefähigkeit der Steuerstatistiken zu Einkommens- und Vermögensreichtum, die sich durch den Wegfall der Vermögensteuer und die Einführung der Abgeltungsteuer ergeben hat?
Gedenkt die Bundesregierung, die Verteilung unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensarten genauer zu untersuchen, und wenn nein, warum nicht? Werden für den 4. Armuts- und Reichtumsberichts auch die Erkenntnisse der Monopolkommission zur Konzentration von Betriebsvermögen und Unternehmen herangezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts die Kritik von Dr. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin aufgreifen, der in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12. Dezember 2011 nicht nur die „Top 1-Prozente der Einkommens- und Vermögensverteilung“, sondern „auch am untersten Rand die wirklich niedrigen Einkommensbezieher“ als „nicht ausreichend im Armuts- und Reichtumsbericht abgedeckt“ sieht (siehe Ausschussprotokoll 17/82)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge von Dr. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, die Einkommens- und Vermögenssituation des obersten Prozents der Bevölkerung künftig besser zu erfassen, indem
a) Informationen aus den Einkommen- und Unternehmensteuerstatistiken künftig zeitnäher aufbereitet werden,
b) Informationen zur steuerlichen Gewinnermittlung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmenüberschussrechnung) im Rahmen der Steuerstatistik aufbereitet werden,
c) Schätzverfahren zur Topeinkommens- und -vermögenskonzentration weiterentwickelt werden,
d) die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) für die Reichtumsberichterstattung stärker erschlossen werden,
e) bei der Einkommensverteilung der VGR die Unternehmenseinkommen stärker aufbereitet werden und
f) genauere Informationen zu den Schätzunsicherheiten angegeben werden, „die durch die nur residuale Ermittlung der Unternehmensgewinne der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und privaten Haushalte entstehen“ (siehe Ausschussdrucksache 17(11)734)?
Wird der 4. Armuts- und Reichtumsbericht den Vorschlag von Dr. Irene Becker aufgreifen, „zumindest die Entwicklung der Vermögenseinkommen als Bestandteil der Haushaltseinkommen explizit zu analysieren“ sowie die vorliegenden Zahlen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik einzubeziehen (siehe Ausschussdrucksache 17(11)726)?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Reduzierung der faktischen Steuerhinterziehung einen Anteil beim Abbau sozialer Ungleichheiten leisten, und wie könnte dieser Aspekt in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung eingehen?