[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9087
17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt,
Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8662 –
Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung
der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Plenarsitzung am 27. Januar 2000
den Antrag „Nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung“
(Bundestagsdrucksache 14/999) angenommen. Hiernach soll die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht
erstatten. Diese Berichterstattung und die Diskussion im Deutschen
Bundestag sind zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Armut.
Derzeit befindet sich der 4. Armuts- und Reichtumsbericht in der Erstellung.
Eine Sitzung des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und des
Beraterkreises hat bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Ein erster Berichtsentwurf
liegt vor und wird nunmehr mit den einzelnen Fachressorts abgestimmt.
„Detailfragen zu spezifischen Inhalten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“
können nun wohl „sicher beantwortet werden“ (siehe Bundestagsdrucksache
17/2749). Der Bericht soll im Sommer 2012 fertiggestellt werden.
Eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages am 12. Dezember 2011 offenbarte, dass die Bundesregierung mit dem
so genannten Lebensphasenmodell einen neuen Schwerpunkt in der
Berichterstattung setzen will. Einzelne Sachverständige sahen bei einer
Überbetonung dieses Modells die Gefahr der Individualisierung von Armut. Eine
solche Perspektive könne den Blick auf die Ursachen der Armutsentwicklung
in Deutschland verstellen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Derzeit wird der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichtes der
Bundesregierung (ARB) erstellt. Bis zur endgültigen Fassung sind noch
Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesministerien, im Ressortkreis sowie mit den
beratenden Gremien notwendig. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
20. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9087 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie sieht die bisherige Konzeption des 4. Armuts- und Reichtumsberichts
aus, und inwiefern unterscheidet sich diese von der Konzeption des
Vorgängerberichts?
Ziel des 4. Armuts- und Reichtumsberichtes (4. ARB) der Bundesregierung ist
es, wie bei den vorangegangenen Berichten, die gesellschaftliche Realität in
Deutschland mit ihren Polen Armut und Reichtum auf statistisch-empirischer
Grundlage darzustellen. Die Analysen sollen dabei nicht nur den politisch
Handelnden auf Bundesebene Orientierung geben, sondern darüber hinaus allen
Akteuren auf verschiedenen staatlichen Ebenen helfen, fundierte
Entscheidungen bei der Gestaltung armutsvermeidender Politik zu treffen.
Zielsetzung eines modernen Wohlfahrtsstaates ist es, die Teilhabechancen der
Menschen entsprechend ihrer Fähigkeiten in unterschiedlichen Lebensphasen
so zu fördern, dass sie auch subjektiv das Gefühl haben und behalten, die
eigene Situation verändern und gestalten zu können und damit aktiver Teil der
Gesellschaft zu sein. Die Analyse im 4. ARB wird deshalb Armutsrisiken nicht
statisch, sondern als veränderbaren Prozess betrachten und einen Fokus auf die
Messung von Veränderungen der Lebenslage und der Durchlässigkeit der
Gesellschaft in den verschiedenen Teilsystemen der Gesellschaft legen. Damit ist
zum einen die soziale Mobilität im Vergleich der Generationen gemeint und
zum anderen die Dynamik gesellschaftlicher Teilhabe innerhalb des
individuellen Lebensverlaufs. Dazu werden die entscheidenden Weichenstellungen
(Übergänge) in einzelnen Lebensphasen für die erfolgreiche Teilhabe
insbesondere am Bildungs- und Erwerbssystem und am gesellschaftlichen Leben
identifiziert. Mit Hilfe von Längsschnittanalysen und Auswertungen von Fallstudien
sollen dann individuelle und systembedingte Risiko- und Erfolgsfaktoren für
erfolgreiche Übergänge herausgearbeitet werden, um gezielten politischen
Handlungsbedarf formulieren zu können. Erkenntnisse zum Haushaltskontext
(z. B. eine veränderte Erwerbsbeteiligung in der Familie oder Trennung und
Auszug) werden zur Klärung der Einflussfaktoren soweit wie möglich
herangezogen.
Da diese Risiko- und Erfolgsfaktoren für die verschiedenen Lebensphasen
eines Menschen (Kindheit, Jugend, frühes Erwachsenenalter etc.)
unterschiedlich sind und erreichte bzw. nicht erreichte Teilhabeergebnisse die
Teilhabechancen im späteren Lebensverlauf beeinflussen, orientiert sich der Bericht am
Lebensverlauf. Die dafür notwendige Neukonzeption des 4. ARB umfasst
● eine Gliederung anhand der Lebensphasen,
● bezogen auf einzelne Lebensphasen die Benennung entscheidender
Übergänge zur Überwindung defizitärer Lebenslagen,
● als Analyseschwerpunkt die Durchlässigkeit der Gesellschaft,
● eine stärkere Berücksichtigung subjektiver Einschätzungen der Bevölkerung
und Personengruppen und
● eine bessere Verzahnung von Analyse und Maßnahmen.
Die Neukonzeption wurde in Workshops gemeinsam mit wissenschaftlichen
Expertinnen und Experten ausgearbeitet.
2. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Analysen
der ersten drei Armuts- und Reichtumsberichte sowie die Indikatoren, auf
die diese sich stützen, auch im 4. Armuts- und Reichtumsbericht
fortgeführt werden?
3. Teil die Bundesregierung die Auffassung, dass eine umfassende
Betrachtung der Indikatoren aus den bisherigen Armuts- und Reichtumsberichten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9087sowohl für die Vergleichbarkeit der Berichte als auch für Aussagen zur
Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland sinnvoll erscheint?
Wenn nein, warum nicht?
Die Vergleichbarkeit mit den Daten der Vorgängerberichte und die Erstellung
einer Zeitreihe für sogenannte Kernindikatoren von damals ca. zehn Jahren ist
erklärtes Ziel des 3. ARB. Nach dem Stand der bisherigen Planungen soll das
für den 3. ARB erarbeitete Kernindikatorentableau mit bisher 15 Armuts-,
6 Reichtums- und 7 Querschnittsindikatoren im 4. ARB für den
Berichtszeitraum von 2007 bis heute mit den verfügbaren Daten fortgeschrieben und
textlich erläutert werden. Damit wird für den Bereich der Indikatorik Kontinuität
und Vergleichbarkeit mit dem 1. bis 3. ARB sichergestellt. Der Schwerpunkt
der Berichterstattung des 4. ARB wird jedoch nicht mehr wie bisher auf der
Betrachtung von Querschnittsdaten, sondern den Empfehlungen und dem
aktuellen Stand der Wissenschaft folgend, auf Längsschnittanalysen liegen. Die
Auswertung von Längsschnittdaten kann Fragestellungen zur Dynamik
beantworten, da sie auf Informationen zu denselben Personen über einen gewissen
Zeitraum hinweg basiert.
4. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Überarbeitung bzw. Ergänzung
des Indikatorentableaus aus dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht?
Um die Vergleichbarkeit mit den Daten der Vorgängerberichte zu
gewährleisten, wird die Erstellung einer Zeitreihe für sogenannte Kernindikatoren im
4. ARB fortgeführt. Dabei hat die Vergleichbarkeit mit den Vorgängerberichten
eine hohe Priorität. Das Indikatorentableau wird jedoch wie in den früheren
Berichten auch im Lichte neuer Erkenntnisse behutsam überarbeitet.
5. Welche Verbände, Institutionen bzw. Organisationen sind Mitglied des
Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und/oder des Beraterkreises zur
Erarbeitung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts?
Mitglieder des Beraterkreises für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht sind:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundeskanzleramt
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
Bundesarbeitsgemeinschaft evangelische Jugendsozialarbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
CGIL Bildungswerk
Deutsche Bundesbank
Deutscher Behindertenrat
Deutscher Bundesjugendring
Deutscher Caritasverband
Deutscher Frauenrat
Drucksache 17/9087 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDeutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Landkreistag
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Deutscher Städtetag
Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsches Rotes Kreuz
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
Evangelische Kirche in Deutschland
Katholische Kirche (Deutsche Bischofskonferenz)
Koordinationsrat der Muslime
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Nationale Armutskonferenz
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Sozialverband Deutschland
Sozialverband VdK Deutschland
Statistisches Bundesamt
Türkische Gemeinde Deutschland
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden.
Mitglieder des wissenschaftlichen Gutachtergremiums zum 4. Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung sind:
Professor Dr. Hans-Jürgen Andreß, Universität Köln
Professor Dr. Christian Arndt, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
Nürtingen
Dr. Irene Becker
Professor Dr. Hans Bertram, Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-
Universität zu Berlin
Dr. Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
Dr. Dietrich Engels, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik
Professor Dr. Wolfgang Glatzer, Johann Wolfgang Goethe-Universität
Sebastian Götte, aproxima
Dr. Markus M. Grabka, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Professor Dr. em. Richard Hauser
Gerda Holz, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Wolfgang Jaedicke, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik
Thomas Lampert, Robert Koch-Institut
Professor Dr. Wolfgang Lauterbach, Universität Potsdam
Professor Dr. Bernd Marin, European Centre for Social Welfare Policy and
Research Wien
Dr. Heinz-Herbert Noll, GESIS-Leibnitz-Institut für Sozialwissenschaften
Professorin Dr. Notburga Ott, Ruhr-Universität Bochum
Dr. Reinhard Pollak, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Ulrich Schneekloth, TNS Infratest Sozialforschung
Christroph Schröder, Institut der deutschen Wirtschaft
Professor Dr. Jürgen Schupp, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Hermann Seewald, Statistisches Bundesamt
Professorin Dr. Heike Solga, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Anette Stuckemeier, Statistisches Bundesamt
Dr. Mark Trappmann, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit
Professor Dr. Jürgen Volkert, Hochschule Pforzheim
Professor Dr. Horst Weishaupt, Deutsches Institut für Internationale
Pädagogische Forschung
Professor Dr. Martin Werding, Ruhr-Universität Bochum.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/90876. Wird die Bundesregierung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht
sicherstellen, dass die über den Mikrozensus und das Sozio-oekonomische Panel
(SOEP) gewonnen Statistiken sowie die EU-SILC-Statistik im Gegensatz
zur Darstellung im 3. Armuts- und Reichtumsbericht gleichberechtigt
Berücksichtigung finden?
Wie im 3. ARB werden auch im 4. ARB zu den Themen
Einkommensverteilung, Armutsrisikoquote und Vermögensverteilung Ergebnisse aus der
europaweit durchgeführten Gemeinschaftsstatistik EU-SILC, aus der Einkommens-
und Verbrauchstichprobe (EVS) und aus dem Mikrozensus dargestellt. Neben
diesen drei amtlichen Statistiken, die vom Statistischen Bundesamt erhoben
werden, wird auch das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) herangezogen. Alle vier Datenquellen
basieren auf der Befragung einer Stichprobe aus der Bevölkerung. Jede hat
entsprechend ihrer spezifischen Konzeption Vorzüge und Nachteile. Die
Befragungen setzen zudem unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte. Daher ist die
Verwendung von Ergebnissen aus allen Stichproben sinnvoll. Die
Bundesregierung prüft, in welcher Form die jeweiligen Datenquellen in den verschiedenen
Fragestellungen des 4. ARB berücksichtigt werden.
7. Inwiefern ist sichergestellt, dass die Datenbasis der EU-SILC-Statistik
mittlerweile repräsentativ ist und nicht mehr wie noch im 3. Armuts- und
Reichtumsbericht in relevanten Bereichen Verzerrungen zeigt (siehe Gutachten
von Hauser in RatSWD Working Paper No 20 (2008))?
Die Repräsentativität der EU-SILC-Stichprobe wird sowohl vom Statistischen
Bundesamt als auch extern von Eurostat laufend überwacht. Entsprechend den
Empfehlungen von Eurostat besteht die deutsche EU-SILC-Stichprobe aus vier
Teilstichproben, von denen jährlich eine ausgetauscht wird (Rotationspanel).
Damit sind eine ständige Auffrischung der Stichprobe gewährleistet und die mit
zunehmender Paneldauer auftretenden methodischen Probleme wie
Gewöhnungseffekte oder selektive Ausfälle von einzelnen Personen oder Haushalten
so weit wie möglich ausgeschlossen. In den ersten drei Erhebungsjahren wurde
sowohl ein Quotierungsverfahren als auch ein Zufallsverfahren angewandt. Seit
dem Jahr 2008 wird EU-SILC vollständig als Zufallsstichprobe gezogen.
Analysen zur Teilnahmebereitschaft der Haushalte zeigen, dass von dem
jährlich neu gezogenen Rotationsviertel ca. 65 Prozent erfolgreich an der
Befragung teilnehmen. Die Wiederbefragungsbereitschaft der Haushalte und
Personen in den Folgejahren liegt bei über 80 Prozent. Die von Professor Richard
Hauser in dem RatSWD Working Paper No 20/2008 vermutete deutliche
Erhöhung der Ausfallrate beim Übergang zur zweiten Befragungswelle trifft für die
deutsche EU-SILC-Erhebung nicht zu. Dies geht auch aus den von Eurostat
veröffentlichten EU-SILC-Qualitätsberichten hervor. Die beobachtete hohe
Wiederbefragungsbereitschaft schlägt sich auch in einer hohen Qualität der
Angaben der Befragten nieder. So ist z. B. der Anteil von notwendigen
Einkommensschätzungen aufgrund fehlender Personenfragebogen (partielle Unit-Non-
Response) von einzelnen Haushaltsmitgliedern in den befragten Haushalten
außerordentlich gering.
Bezüglich der Zusammensetzung der Stichprobe in den ersten Jahren von
EU- SILC zeigen Vergleichsanalysen mit dem Mikrozensus, dass sich der
Umstieg auf eine vollständige Zufallsziehung im Erhebungsjahr 2008 positiv auf
die Nettostichprobenstruktur ausgewirkt hat und die EU-SILC-Stichprobe an
Repräsentativität gewonnen hat. So haben beispielsweise die von Professor
Richard Hauser in dem RatSWD Working Paper No 20/2008 diskutierten
Differenzen zwischen EU-SILC und Mikrozensus bezüglich des
Erwerbstätigenstatus erheblich abgenommen. Mittlerweile unterscheiden sich die Anteile der
Drucksache 17/9087 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErwerbstätigen und nicht Erwerbstätigen in beiden Stichproben nur noch
geringfügig.
Seit dem Jahr 2011 führt das Statistische Bundesamt ein Projekt durch mit dem
Ziel der besseren Erreichbarkeit von Randgruppen bzw. der weiteren Erhöhung
der Repräsentativität der EU-SILC-Stichprobe (Qualitätssicherungsprojekt).
Dabei werden unter anderem die Ergebnisse der wesentlichen Indikatoren mit
Vergleichswerten aus anderen amtlichen und nicht-amtlichen Statistiken
überprüft. Die Kritikpunkte aus dem RatSWD Working Paper von Professor
Richard Hauser werden dabei explizit berücksichtigt und überprüft. Einer
methodischen Weiterentwicklung sind allerdings durch die bindenden Eurostat-
Vorgaben, die keine Sonderstichproben von Migranten erlauben, und durch die
rechtliche Ausgestaltung als freiwillige Stichprobe Grenzen gesetzt.
8. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die zentralen
Datenquellen EU-SILC, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und
SOEP einer routinemäßigen Repräsentativitätskontrolle unterzogen
werden, wie dies etwa Dr. Irene Becker empfiehlt (siehe Ausschussdrucksache
17(11)726)?
Sowohl für die Datenquellen der amtlichen Statistik, EVS und EU-SILC als
auch für das SOEP des DIW werden routinemäßige
Repräsentativitätskontrollen durchgeführt.
Bei der als Quotenstichprobe durchgeführten EVS realisiert das Statistische
Bundesamt einen sehr differenzierten Quotenplan. Dabei werden die
Stichprobenhaushalte durch eine Vielzahl von allgemeinen und zielgruppenspezifischen
Anwerbeaktionen bei teilnahmebereiten Haushalten gewonnen.
Antwortausfälle während des Erhebungsjahres werden im Laufe der Erhebung durch
verstärkte zielgruppenspezifische Werbung von „Nachmeldern“ ersetzt.
Weiter verbessert wird die Datenqualität der EVS im Rahmen der
Hochrechnung durch die Anpassung der Stichprobenergebnisse an Eckwerte aus dem
Mikrozensus. Nach Aufbereitung und Hochrechnung der EVS werden die
Daten Repräsentativitätsanalysen unterzogen, indem Vergleiche mit anderen
zuverlässigen Datenquellen angestellt werden.
Auch bei Erhebung und Aufbereitung der EU-SILC-Mikrodaten führt das
Statistische Bundesamt mehrstufige Qualitätskontrollen durch. Die
Erhebungsunterlagen, die angewendeten Plausibilitätsprüfungen, die Imputationsverfahren
und die Hochrechnung der Ergebnisse werden kontinuierlich evaluiert. Ähnlich
wie bei der Aufbereitung und Hochrechnung der EVS werden die EU-SILC-
Daten jährlich Repräsentativitätsanalysen unterzogen, indem
soziodemografische und sozioökonomische Vergleiche mit anderen Datenquellen,
insbesondere der EVS und dem Mikrozensus, durchgeführt werden.
Zusätzlich unterliegen die deutschen EU-SILC-Mikrodaten einer umfassenden
Prüfung durch Eurostat. Diese umfasst sämtliche Themenbereiche nach
formalen, logischen und inhaltlichen Aspekten und ist im Laufe der letzten Jahre
kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt worden. Zusätzlich erstellen die
Mitgliedstaaten für jedes Erhebungsjahr einen Zwischen- und einen
Abschlussqualitätsbericht, in denen die Erhebungsorganisation und die methodischen
Ergebnisse zum jeweiligen Erhebungsjahr ausführlich beschrieben sind. Die
Berichte werden von Eurostat ausgewertet und in einem europäisch
vergleichenden Qualitätsbericht veröffentlicht.
Des Weiteren führt das Statistische Bundesamt seit dem Jahr 2011 ein
Qualitätssicherungsprojekt mit dem Schwerpunkt der Repräsentativitätskontrolle
und -verbesserung durch (siehe Antwort zu Frage 7). Seit dem Jahr 2010
vergleicht das Statistische Bundesamt systematisch die Einkommenskomponenten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9087aus der EVS und EU-SILC mit den in der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung (VGR) ermittelten Einkommenskomponenten für die privaten Haushalte
und kommt damit einer Forderung von Professor Richard Hauser entgegen.
Auch das SOEP erfüllt hohe Anforderungen und wird ständig verbessert. Die
Qualität des SOEP als Infrastruktureinrichtung innerhalb der Leibniz-
Gemeinschaft (WGL) wurde in den letzten Jahren in mehrfacher Hinsicht durch
unabhängige Wissenschaftler evaluiert und mit ausgezeichneten Bewertungen
versehen. Mit dieser regelmäßigen wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung
wird auch die Qualität der Datenbasis sowie der Repräsentativitätsanspruch der
SOEP-Stichproben einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen.
9. Wird die Bundesregierung der Empfehlung von Dr. Irene Becker
nachkommen (siehe Ausschussdrucksache 17(11)726), die Ergebnisse über
die Qualität der verwendeten Haushaltsstichproben im Gegensatz zum
Vorgängerbericht explizit in den 4. Armuts- und Reichtumsbericht
aufzunehmen, um eine fundierte Interpretation der alternativ ermittelten
Verteilungs-, Armuts- und Reichtumsindikatoren vornehmen zu können?
Wenn nein, warum nicht?
Die wesentlichen Unterschiede bezüglich Stichprobenumfang, spezifischer
Konzeption und inhaltlicher Schwerpunktsetzung sowie der daraus
resultierenden Stärken der jeweiligen verwendeten Haushaltsstichprobe wurden bereits im
3. ARB dargelegt. Eine eigenständige Evaluierung der Qualität der einzelnen
Stichproben, wie im 3. ARB zu den damals erstmalig vorliegenden Ergebnissen
von EU-SILC durchgeführt, wird nicht vorgenommen. Wie in der Antwort zu
Frage 8 dargelegt, werden heute alle Erhebungen in standardisierten Kontrollen
geprüft, intern und extern (SOEP und EU-SILC) evaluiert sowie mit den
Ergebnissen anderer Haushaltsstichproben und der VGR verglichen.
10. Inwiefern wird der Ausbreitung des Niedriglohnsektors ein „breiter
Raum in der Darstellung“ eingeräumt, wie etwa vom Deutschen
Gewerkschaftsbund empfohlen (siehe Ausschussdrucksache 17(11)733)?
Niedriglohn ist nicht gleichzusetzen mit Armut oder Hilfebedürftigkeit. Das
lässt sich nur im Haushaltskontext und bei der Gesamtbetrachtung der
persönlichen Lebenssituation der Betroffenen und ihrer Familien bewerten. Von
Einfluss sind zum Beispiel die Größe des Haushalts, das Einkommen eines
Partners oder aufzubringende Wohnkosten. Zum Leitbild der Sozialen
Marktwirtschaft gehört es jedoch, dass alle von ihrer Arbeit profitieren. Denn Arbeit ist
die Basis für sozialen Aufstieg und Wohlstand in Deutschland. Insofern ist auch
die Behandlung niedriger Löhne sachgerecht im 4. ARB.
11. Hat die Bundesregierung auch Erhebungen zur verdeckten Armut bzw.
zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen für den 4.
Armuts- und Reichtumsbericht in Auftrag gegeben?
Wenn ja, welcher Art, und mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Abgrenzung der verdeckten Armut bzw. die Nicht-Inanspruchnahme von
Grundsicherungsleistungen wird im Rahmen eines von der Bundesregierung
nach § 10 Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) vergebenen
Forschungsprojektes überprüft. Die Ergebnisse werden in den von der Bundesregierung nach
§ 10 RBEG dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorzulegenden Be-
Drucksache 17/9087 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodericht eingehen. Ein darüber hinausgehendes Gutachten wurde für den 4. ARB
nicht in Auftrag gegeben.
12. Zu welchen Ergebnissen kam das „Forschungsprojekt zur sozialen
Mobilität in der Gesellschaft im weiteren Sinne“ (siehe
Bundestagsdrucksache 17/2749)?
Mit dem Forschungsvorhaben „Soziale Mobilität, Ursachen für Auf- und
Abstiege“ (vergeben an das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
[WZB] und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit [IAB]) wurde die Dynamik von Armutserfahrungen genauer
untersucht und der Frage nachgegangen, in welchem Maße Einkommensarmut
ein temporärer Zustand ist, der rasch überwunden werden kann, und in
welchem Maße sie sich verfestigt und zu einer dauerhaften Problemlage wird.
Die vielfältigen Ergebnisse werden in einem ausführlichen Forschungsbericht
dargestellt. Das vollständige Gutachten soll zeitnah zur Berichtslegung des
4. ARB veröffentlicht werden.
13. Wird unter dem Aspekt „soziale Mobilität“, wie etwa Dr. Markus Grabka
vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin erfragt, „auch
eine ausführliche Analyse der Einkommens- und Vermögensmobilität“
verstanden (siehe Ausschussdrucksache 17(11)727)?
Wenn nein, warum nicht?
Der Begriff Soziale Mobilität beinhaltet auch eine Betrachtung der
Veränderung monetärer Ressourcen. Er beschränkt sich aber nicht darauf, sondern
nimmt daneben die Durchlässigkeit der Gesellschaft in anderen Teilbereichen
wie etwa im Bildungssystem oder im Erwerbssystem mit in den Blick. Letztlich
wird unter sozialer Mobilität auch der generationenübergreifende Vergleich
gesellschaftlicher Positionen verstanden. In der Regel werden dann die
Berufspositionen zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern verglichen. Eine
weitgehende Definition sozialer Mobilität liegt dem Gutachten „Soziale
Mobilität, Ursachen für Auf- und Abstiege“ zugrunde, das das WZB zusammen mit
dem IAB für den 4. ARB erstellt hat.
Eine gesonderte Analyse der Einkommens- und Vermögensmobilität wird in
dem Gutachten „Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung von
Einkommen und Vermögen in Deutschland“ vorgenommen, das das Institut für
Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) für den 4. ARB erstellt hat. Die
vollständigen Gutachten sollen zeitnah zur Berichtslegung des 4. ARB
veröffentlicht werden.
14. Was genau verbirgt sich hinter der geplanten lebenslauforientierten
Betrachtung von Armutslagen im Rahmen des 4. Armuts- und
Reichtumsberichts, und welches Ziel verbindet die Bundesregierung mit dieser
Erweiterung der Berichterstattung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Welche „kritischen Passagen zur Überwindung defizitärer Lebenslagen
im Lebensverlauf“ werden voraussichtlich von der Bundesregierung
betrachtet, und ist geplant, diese „kritischen Passagen“ um weitere zu
ergänzen, wie etwa der Diakonie Bundesverband fordert (siehe
Ausschussdrucksache 17(11)738)?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/908716. In welchem Alter treten diese „kritischen Passagen“ nach Ansicht der
Bundesregierung typischerweise auf, und wie geht die Bundesregierung
mit dem Umstand um, dass solche „kritischen Lebensphasen“ im
Lebensverlauf individuell zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten
können?
Entscheidende Übergänge für erfolgreiche soziale Teilhabe eines Menschen
beginnen bei der Geburt in eine stärker oder weniger stark problembelastete
Familie und enden mit der unterschiedlichen Inanspruchnahme von
Unterstützungsleistungen. Die Übergänge im Lebensverlauf sind zunächst anhand der
institutionellen Rahmenbedingungen vorgegeben. Die Inanspruchnahme
frühkindlicher Förderung erscheint dabei noch vor der Einschulung und dem
Wechsel auf eine weiterführende Schule wesentlich, später ist es der Schulabschluss
oder -abbruch, der Einstieg in die Berufsausbildung und deren Abschluss sowie
der Berufseinstieg.
Im jüngeren Erwachsenenleben stellt der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben nach
der Familiengründung sowie die Erwerbsintensität einen entscheidenden
Übergang dar. Im mittleren Erwachsenenalter sollen berufliche Aufstiege und
Wendepunkte wie Trennung, Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung thematisiert
werden. Im älteren Erwachsenenalter sind es neben einem Zugewinn an frei
verfügbarer Zeit mit dem Renteneintritt eher Wendepunkte im Sinne von
Einschränkungen und Vereinsamung etwa wegen des Todes des Ehe- oder
Lebenspartners, die behandelt werden sollen. Insofern kann davon ausgegangen
werden, dass der Bericht die wesentlichen Weichenstellungen für eine
Verbesserung der Teilhabe, aber auch die wesentlichen Wendepunkte im Leben für eine
Verschlechterung der Teilhabe sowie die dort ansetzenden Faktoren für die
weitestgehende Erhaltung einer selbstständigen Lebensführung auch im Sinne der
Stellungnahme der Diakonie analysiert.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass einige Übergänge heutzutage nicht
mehr an einem ganz bestimmten Alter, wohl aber im Regelfall an einer
Altersgruppe festgemacht werden können. So kann man z. B. von frühkindlicher
Förderung für Kinder von ein bis fünf Jahren sprechen, und der Abschluss einer
Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums (SEK II) kann im Regelfall
spätestens in der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen vermutet werden.
Darüber hinaus arbeitet der Bericht nicht mit statisch vorgegebenen
Altersabgrenzungen für bestimmte Übergänge, sondern zumeist mit einem längeren
Zeitraum, in dem üblicherweise Übergänge vollzogen werden. Mitunter werden
auch exemplarische Längsschnittanalysen einer Lebensphase zugeordnet, deren
Ergebnisse auch für andere Lebensalter ihre Aussagekraft erhalten.
17. Wie begegnet die Bundesregierung etwa dem Einwand des Diakonie
Bundesverbandes, dass „die Lebenslage ,Behinderung‘ keineswegs erst
im späteren Lebensalter auftreten muss“ (Ausschussdrucksache
17(11)738)?
Weniger als 5 Prozent der Menschen mit Behinderung besitzen die
Beeinträchtigung von Geburt an. Die Mehrzahl der Behinderungen wird erst im Laufe des
Lebens und hier überwiegend im fortgeschrittenen Lebensalter erworben. So
waren nach den Daten des Mikrozensus im Jahr 2009 72 Prozent der Menschen
mit Behinderung 55 Jahre oder älter. Deshalb wird die Lebenslage Behinderung
vertieft im Abschnitt über das ältere Erwachsenenalter bearbeitet. Aber auch in
der Darstellung früherer Lebensphasen sollen Lebenslagen behinderter
Menschen als Querschnittsthema behandelt werden. Der Bericht wird deshalb
Ausführungen zur schulischen Inklusion/Exklusion, zur Erwerbsbeteiligung und
zur Erfahrung von Gewalt enthalten.
Drucksache 17/9087 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Inwiefern wird die Bundesregierung den Lebenslagenansatz mit dem
Lebensphasenansatz verknüpfen?
Die konzeptionelle Grundlage des Berichts bildet wie in den vorangegangenen
Berichten der sogenannte Lebenslagenansatz. Lebenslage wird dabei definiert
als die Gesamtheit der Zusammenhänge, in denen Personen ihre materiellen
und immateriellen Teilhabechancen nutzen. Dieses Konzept betrachtet also
nicht nur die Einkommens- und Vermögenssituation in der Bevölkerung,
sondern darüber hinaus weitere Dimensionen des Lebens, wie z. B.
Erwerbstätigkeit, Bildung und Wohnen, aber auch familiäre Beziehungen und soziale
Netzwerke. Der Lebenslagenansatz wird also innerhalb der Lebensphasen
beibehalten.
Die einzelnen Dimensionen der Lebenslage – familiäre Beziehungen, formale
und informelle Bildung, Erwerbstätigkeit, materielle Situation, soziale
Netzwerke, Wohnen und Wohnumfeld sowie politische und gesellschaftliche
Partizipation – sind dabei in den verschiedenen Lebensphasen unterschiedlich
gewichtet. Während z. B. in der Kindheit neben der materiellen Ausstattung vor allem
die familiären Bindungen und Bildungserfolge entscheidend für die soziale
Teilhabe sind, spielen im mittleren Lebensalter die Chancen auf dem Arbeitsmarkt
und die Haushaltsstrukturen eine wesentliche Rolle. Im Seniorenalter rückt dann
die Erwerbstätigkeit wieder in den Hintergrund.
19. Wie wird sichergestellt, dass die früher gesondert behandelten
Personengruppen wie etwa Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderungen,
Suchterkrankungen oder Wohnungslose auch in den jeweiligen
Lebensphasen gesondert betrachtet werden?
Die Lebenslagen früher gesondert behandelter Personengruppen werden
integriert in den einzelnen Lebensphasen dort behandelt, wo spezifische
Benachteiligungen auftreten.
Migrationshintergrund, Geschlecht und Behinderung sind Faktoren, die in
jedem Alter die Lebenslage beeinflussen können und deshalb in jeder
Lebensphase behandelt werden, soweit signifikante Unterschiede in den
Teilhabeergebnissen empirisch nachweisbar sind. Weitere besonders von Armutsrisiken
betroffene Personen, etwa gewaltbetroffene Frauen, Suchtkranke oder
Straffällige werden integriert in der Lebensphase behandelt, in der die Betroffenheit
empirisch besonders groß ist. Die Beschreibung der Lebenssituation
überschuldeter oder wohnungsloser Menschen erfolgt anhand der Beschreibung der für
diese Personengruppen bereits im 3. ARB verwendeten Kernindikatoren (siehe
Antwort zu den Fragen 2 und 3).
20. Inwiefern kommt die Bundesregierung der Empfehlung von Dr. Markus
Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin nach,
„insbesondere Problemgruppen, die in der Zukunft relevant werden,
spezifisch“ zu analysieren und „insbesondere das Thema Altersarmut und
hier Ansatzpunkte möglichst frühzeitig“ zu identifizieren, „um diese
Problemgruppen entsprechend politisch zu begleiten und diese so klein wie
möglich zu halten“ (siehe Anhörung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales am 12. Dezember 2011, Ausschussprotokoll 17/82)?
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, hat
Anfang September 2011 in Gesprächen mit der Deutschen Rentenversicherung,
Sozialverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern den
Rentendialog gestartet. In diesem breit angelegten, offenen Diskussionsprozess
werden Entwicklungen in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen
daraufhin untersucht, ob und welche Risiken sie für mehr Bedürftigkeit im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9087Alter bergen. Es werden Vorschläge für Änderungen im Rentenrecht daraufhin
überprüft, ob sie die Lebensleistung gerecht belohnen und Bedürftigkeitsrisiken
wirksam und zielgenau entgegenwirken. Ziel ist eine Verständigung über
konkrete Maßnahmen, mit deren gesetzgeberischer Umsetzung im Frühjahr 2012
begonnen werden soll.
21. Was genau verbirgt sich hinter der geplanten Befragung nach subjektiven
Einschätzungen im Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts, und
welches Ziel verbindet die Bundesregierung mit dieser Erweiterung der
Berichterstattung?
Für den 4. ARB wurden Forschungsaufträge vergeben, damit der im 3. ARB
erstmals dargestellte Ansatz einer subjektiven Reichtumsforschung
weitergeführt und um Aspekte der subjektiven Wahrnehmung von Armut ergänzt
werden kann. Mit der Durchführung einer Primärerhebung wurde das Institut
aproxima beauftragt. Eine darauf aufbauende Sekundäranalyse wurde vom Institut
für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Rahmen des Projektes
„Regelmäßige Berichtslegung und Expertisen im Bereich der Forschung und
Praxis der Einkommens- und Vermögensverteilung und der Sozialindikatoren“
durchgeführt. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung subjektiver
Einschätzungen der Bevölkerung und Personengruppen. Erwartungen und Befürchtungen
können das Verhalten stärker prägen als die objektiv messbare Lebenslage. Mit
dieser Erweiterung der Berichtsanalyse bewegt sich die Bundesregierung auf
dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Auch die Stiglitz-Sen-Fitoussi-
Kommission hat in ihrer Arbeit einen Fokus auf die subjektiven Einschätzungen von
Lebensqualität mit der Begründung gelegt, dass objektive Messungen zur
Lebensqualität nicht ausreichend informieren und eine subjektive Ergänzung
sinnvoll sei. Das vollständige Gutachten soll zeitnah zur Berichtslegung des
4. ARB veröffentlicht werden.
22. In welchem Zeitraum wurden welche Personen bzw. Personengruppen zu
welchen Themen hierzu befragt?
Die Interviews wurden von aproxima in der Zeit vom 23. März 2011 bis zum
13. Mai 2011 bei einer repräsentativen Stichprobe der Einwohner Deutschlands
ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt. Es wurden rund 2 000 telefonische
Interviews realisiert. Thematisiert wurden in der Befragung: Verständnis von Armut
und deren wichtigste Merkmale, geschätzte Armutsgrenze, eigene
Armutserfahrungen und Kontakt zu armutsbetroffenen Personen, Gründe für Armut,
Verständnis von Reichtum und dessen wichtigste Merkmale, geschätzte
Reichtumsgrenze, eigene Reichtumserfahrung und Kontakt zu reichen Personen,
Meinungen zum Thema „Reichtum“, Gründe für Reichtum. Außerdem wurden
wichtige soziodemografische Merkmale der Befragten erhoben.
23. Wie begegnet die Bundesregierung den Befürchtungen von Dr. Markus
Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, ein
Fokus auf Armut als beeinflussbarer Prozess im Lebenslauf berge „die
Gefahr der Überbetonung individueller Chancen und die Vernachlässigung
von gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und
struktureller Ursachen, die den Austritt aus relativer Einkommensarmut
erschweren“ mit der Folge, dass arme Lebenslagen in ihrer Komplexität
nicht ausreichend beschrieben werden könnten (siehe
Ausschussdrucksache 17(11)727)?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass das Individuum stets eingebettet ist in
gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Diese sind etwa die Wirtschafts- und
Drucksache 17/9087 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArbeitsmarktentwicklung, Angebotsstrukturen wie Platzangebote für
frühkindliche Bildung oder Ganztagsschulbetreuung sowie gesellschaftliche und
politische Wertentscheidungen wie „Fördern und Fordern“ im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, Finanzierung und Eröffnung „Zweiter Chancen“ beim
Übergang von der Schule in die Ausbildung durch den sogenannten
Übergangsbereich oder sich wandelnde gesellschaftliche Altersbilder. Der Bericht wird
sowohl die individuellen als auch die systembedingten Risiko- und
Erfolgsfaktoren für gelingende Übergänge etwa in die frühkindlichen
Bildungseinrichtungen, auf weiterführende Schulen, in Ausbildung und Arbeit sowie eine
berufliche Karriere analysieren. Es ist darüber hinaus vorgesehen, dass der Bericht
die aktuellen gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. die
Haushaltsstrukturen oder die Arbeitsmarktlage, darstellt.
24. Wird die Bundesregierung die Forderung von Dr. Markus Grabka vom
Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin aufgreifen, im
Rahmen des 4. Armuts- und Reichtumsberichts stärker regionalisierte
Analysen vorzunehmen, „da sich Armut und Reichtum zu einem erheblichen
Teil auf Länder- und kommunaler Ebene abzeichnet“ (siehe
Ausschussdrucksache 17(11)727)?
25. Welchen Mehrwert könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine
stärkere Koordinierung der Armutsberichterstattung zwischen Bund,
Ländern und Kommunen haben?
26. Plant die Bundesregierung eine stärkere Koordinierung der
Armutsberichterstattung, und wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen eine
verstärkte Koordinierung?
Eine umfassende Regionalisierung wird nicht vorgenommen, da dies durch die
von den meisten Bundesländern und vielen Kommunen vorgelegten
Berichterstattungen geleistet wird. Eine Wiederholung oder Bündelung im Bericht der
Bundesregierung würde diesen übermäßig ausweiten. Zudem kann es bei einem
föderal aufgebauten Staat nicht Aufgabe eines Berichts der Bundesregierung
sein, die Maßnahmen anderer Gebietskörperschaften zu bewerten und zu
analysieren.
27. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen,
einen Aktionsplan zur Armutsbekämpfung analog zum Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzuführen, der die
Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Armutsbekämpfung in
einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst?
Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung ist ein
wichtiger Baustein, um unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Untersuchungen
der empirischen Sozialforschung eine analytische Basis für wissenschaftlich
fundierte Politik zu legen. Die Analysen sollen den politisch Handelnden und
allen anderen Akteuren auf den verschiedenen Ebenen der Verantwortlichkeit
helfen, Orientierung bei der Gestaltung einer Politik der sozialen Mobilität und
Armutsvermeidung zu finden.
Der Armuts- und Reichtumsbericht ist zunächst ein Analyseinstrument zur
Darstellung der sozialen Lage an den beiden Gegenpolen von Armut und
Reichtum. Aktionsprogramme sind nicht Gegenstand der Berichterstattung und
überfordern dieses Format.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/908728. Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag von Dr. Rudolf
Martens vom Paritätischen Gesamtverband, die Kosten von Armut und
sozialer Ausgrenzung in den Datenkranz der Wirtschaftsbegutachtung
aufzunehmen, da erst dann von einer wirklichen
Gesamtwirtschaftsbegutachtung ausgegangen werden könne (siehe Ausschussdrucksache
17(11)737)?
Eine spezifische Berücksichtigung von „Kosten von Armut und sozialer
Ausgrenzung“ in einer „Gesamt-Wirtschaftsbegutachtung“ im Sinne der VGR hält
die Bundesregierung für nicht zielführend. Zentrale Grundlage der VGR sind
Produktionswerte von Marktproduzenten und Nichtmarktproduzenten; Kosten
von Armut und sozialer Ausgrenzung fügen sich nicht in die international
verankerte Grundkonzeption ein.
Soweit mit der Frage Folgekosten unterbliebener Bildung angesprochen sind,
ist geplant, nationale und internationale Analysen dazu im 4. ARB zu
verwenden, soweit diese belastbar erscheinen.
29. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es keine ausreichende
Datenbasis über die „Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen
einkommensschwachen und einkommensstarken Personen“ sowie über die
sozialen Unterschiede im Bereich der Gesundheit gibt (siehe Dr. Markus
Grabka in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am
12. Dezember 2011, Ausschussprotokoll 17/82), und wenn ja, inwiefern
beabsichtigt die Bundesregierung, diese Aspekte im 4. Armuts- und
Reichtumsbericht aufzugreifen?
Wenn nein, auf welche Datenbasis stützt sich die Bundesregierung?
Es ist richtig, dass die Datenbasis für bevölkerungsrepräsentative Vergleiche
der Lebenserwartung nach der Einkommenshöhe nicht ausreichend ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass zwar Hinweise auf einen positiven statistischen
Zusammenhang von Einkommen und Lebenserwartung in verschiedenen
Forschungsarbeiten diskutiert werden, neben dem Einkommen aber auch
zahlreiche weitere Einflussfaktoren existieren, unter anderem etwa soziale
Statusmerkmale wie Beruf oder Bildung. Der 4. ARB wird sich um ein möglichst
umfassendes Bild der gesellschaftlichen Realität und aller Aspekte der relevanten
Lebenslagen auf der Basis verlässlicher Daten bemühen.
30. Inwiefern wird die Bundesregierung den schon im 2. Armuts- und
Reichtumsbericht vorhandenen Ansatz, die Verteilungswirkung der Änderungen
im Steuer- und Transfersystem zu analysieren, weiterentwickeln (siehe
Wortbeitrag von Dr. Irene Becker in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit
und Soziales vom 12. Dezember 2011, Ausschussprotokoll 17/82)?
31. Gedenkt die Bundesregierung, analog zur Methodik der OECD-Studie
(OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) „Divided We Stand“ vom Dezember 2011 die Verteilungswirkung
der Steuern, Sozialabgaben, Transfers und der nichtmonetären
öffentlichen Leistungen zu analysieren, und wenn nein, warum nicht?
Analysen der Verteilungswirkungen von Steuern und Sozialtransfers werden
voraussichtlich auch im 4. ARB enthalten sein. Eine Monetarisierung von
Sachleistungen mit anschließender Zurechnung auf Haushalte oder einzelne
Personen wird dagegen kritisch gesehen. Aufgrund der nicht vorhandenen
Daten zur tatsächlichen Nutzung von Sachleistungen sind für eine solche
Umrechnung vielfältige, zum Teil sehr strittige Annahmen notwendig, über die in
der Wissenschaft bisher kein Einvernehmen besteht. Die Aussagekraft einer
solchen Untersuchung wird hierdurch sehr stark eingeschränkt. Die Bundes-
Drucksache 17/9087 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderegierung sieht jedoch Sachleistungen als wesentlich zur Förderung der
sozialen Teilhabe und der Gewährung von Zukunftschancen an. Daher sind
Verfügbarkeit, Zugang und Wirkung von Sachleistungen u. a. Bestandteil des
Gutachtens „Vergleichende Analyse der Teilhabechancen in Europa“ des Europäischen
Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung. Die vielfältigen
Ergebnisse werden in den Forschungsberichten dargestellt und in den 4. ARB
aufgenommen. Die vollständigen Gutachten sollen zeitnah zur Berichtslegung
veröffentlicht werden.
32. Wie wird die im 3. Armuts- und Reichtumsbericht als unzureichend
kritisierte Darstellung der Überschuldungsproblematik im Rahmen des 4.
Armuts- und Reichtumsberichts verbessert?
Die Erarbeitung des Berichtsteils zur Überschuldungsproblematik ist noch
nicht abgeschlossen. In der Vorbereitung des Berichtsteils ist die Kritik am
3. ARB berücksichtigt worden.
33. Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen des 4. Armuts- und
Reichtumsberichts die Auswahl und Qualität der Datenquellen zur
Beschreibung des Reichtums in Deutschland gegenüber dem 3. Armuts- und
Reichtumsbericht verbessern?
34. Welche Ergebnisse des Forschungsprojekts „Möglichkeiten und Grenzen
der Reichtumsberichterstattung“, dessen Bericht vom Institut für
Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) im Auftrag des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales erstellt wurde, fließen in die Erstellung des 4.
Armuts- und Reichtumsberichts ein, und welche können erst in einem
späteren Bericht Berücksichtigung finden?
Die Bundesregierung ist stetig darum bemüht, die Grundlagen für die
Beschreibung von Reichtum im Rahmen ihrer Berichterstattung zu verbessern. Aus
diesem Grunde wurde auch das genannte Forschungsprojekt vergeben, dessen Ziel
es war, Forschungslücken in der bisherigen Reichtumsforschung und
Reichtumsberichterstattung in Deutschland zu identifizieren und Vorschläge zu
machen, wie diese geschlossen werden können. Ausgehend von den
Ergebnissen sind ergänzende Auswertungen im Rahmen eines weiteren
Forschungsprojekts vom IAW durchgeführt worden, z. B. zum Zusammenhang zwischen
Einkommens- und Vermögensreichtum oder zur Dynamik und Struktur am oberen
Rand der Verteilung. Das vollständige Gutachten soll zeitnah zur
Berichtslegung des 4. ARB veröffentlicht werden.
35. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die
Grenzen für das Haushaltseinkommen in EVS und Mikrozensus
aufzuheben, um explizit reiche Haushalte in die Statistik zu integrieren?
Im Mikrozensus gibt es keine obere Grenze für das Haushaltsnettoeinkommen.
Die nach oben offene oberste Einkommensklasse lautet „18 000 EUR oder
mehr“. In die EVS werden hingegen nur Haushalte mit einem monatlichen
Nettoeinkommen bis 18 000 EUR einbezogen. Der Grund dafür liegt in der
freiwilligen Teilnahme an der EVS und der Tatsache, dass Haushalte mit sehr
hohem Einkommen nicht bereit sind, an der EVS teilzunehmen. Würden solche
Haushalte dennoch einbezogen, würden sie aufgrund ihrer geringen Zahl kein
repräsentatives Abbild dieser Bevölkerungsgruppe in der Grundgesamtheit
darstellen. Dies bestätigen auch die Ergebnisse aus der deutschen IKT-Erhebung
(europäische Erhebung zur Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien), in der Haushalte und Personen zur Nutzung von Computern
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9087und Internet freiwillig befragt werden. Trotz äußerst geringer
Befragungsbelastung im Vergleich zu anderen freiwilligen Haushaltserhebungen ist die
Teilnahmebereitschaft von Haushalten aus der Einkommensklasse „18 000 EUR oder
mehr“ so gering, dass Auswertungen für diese Gruppe nicht möglich sind.
36. Welche steuerstatistischen Daten wird die Bundesregierung zur Analyse
von Einkommens- und Vermögensreichtum verwenden?
Zentrale Datengrundlagen für die Beschreibung materiellen Reichtums werden
vorrangig die personen- und haushaltsbezogenen Befragungsdaten der EVS
sein. Zwar werden in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik auch sehr hohe
Einkommen weitgehender als in Befragungen erfasst; die Möglichkeit der
Verwendung steuerstatistischer Daten für Verteilungsanalysen ist aber z. B. schon
aufgrund des fehlenden Haushaltskontextes eingeschränkt. Die
Bundesregierung prüft derzeit, in welcher Form ergänzend auch steuerstatistische Daten in
den 4. ARB einfließen sollen.
37. Wie beurteilt die Bundesregierung die veränderte Aussagefähigkeit der
Steuerstatistiken zu Einkommens- und Vermögensreichtum, die sich
durch den Wegfall der Vermögensteuer und die Einführung der
Abgeltungsteuer ergeben hat?
Die Aussagefähigkeit der Bundesstatistik über die Vermögensteuer war
begrenzt, da nur hohe Vermögen besteuert wurden und damit ein großer Teil der
Bevölkerung nicht erfasst war.
Mit Abgeltungsteuer belastete Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei der
Einkommensteuerveranlagung in der Regel unberücksichtigt. Ein vollständiger
Nachweis dieser Einkünfte in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist
somit nicht mehr möglich. Die personelle Verteilung der Einkünfte aus
Kapitalvermögen kann daher künftig nicht aus den steuerstatistischen Erhebungen
abgeleitet werden.
38. Gedenkt die Bundesregierung, die Verteilung unterschiedlicher
Einkommens- und Vermögensarten genauer zu untersuchen, und wenn nein,
warum nicht?
Werden für den 4. Armuts- und Reichtumsberichts auch die Erkenntnisse
der Monopolkommission zur Konzentration von Betriebsvermögen und
Unternehmen herangezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Für die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Haushalts und seiner Mitglieder ist
letztlich die Analyse des Nettogesamteinkommens bzw. -vermögens
entscheidend. Daher wird in dem zugrunde liegenden Gutachten des IAW (siehe
Antwort zu Frage 34) zentral sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen
die Nettogesamtverteilung analysiert. Allerdings kann die Analyse einzelner
Einkommens- und Vermögensarten Aufschluss über die Entstehung einer
Einkommens- oder Vermögensposition und die Entwicklung der
Nettogesamteinkommen bzw. -vermögen geben. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen
des Gutachtens auch einzelne Einkommens- und Vermögenskomponenten
betrachtet, so etwa in der Analyse der Entwicklung der individuellen
Kapitaleinkommen oder auch des Zusammenhangs zwischen Kapital- und
Markteinkommen. Auch die Veränderungen einzelner Vermögenskomponenten (darunter der
Betriebsvermögen) werden untersucht. Das vollständige Gutachten soll zeitnah
zur Berichtslegung des 4. ARB veröffentlicht werden.
Drucksache 17/9087 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen des 4. Armuts- und
Reichtumsberichts die Kritik von Dr. Markus Grabka vom Deutschen
Institut für Wirtschaftsforschung Berlin aufgreifen, der in der Anhörung im
Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12. Dezember 2011 nicht nur die
„Top 1-Prozente der Einkommens- und Vermögensverteilung“, sondern
„auch am untersten Rand die wirklich niedrigen Einkommensbezieher“
als „nicht ausreichend im Armuts- und Reichtumsbericht abgedeckt“
sieht (siehe Ausschussprotokoll 17/82)?
Die Analyse der Einkommens- und Vermögensverteilung basiert auf
Stichprobenerhebungen. Mit Stichproben sind immer die Probleme der
Repräsentativität und zufallsbedingter Ergebnis-Schwankungen verbunden. Die
zuverlässige Erhebung von extrem hohen und extrem niedrigen Einkommen und
Vermögen gilt im Rahmen von Befragungen als eine äußerst schwierige Aufgabe
der empirischen Sozialforschung, die bisher nicht wirklich zufriedenstellend
erfüllt werden konnte. Dabei werden neben der zu geringen Stichprobengröße
insbesondere Probleme bei der Erfassung der Ränder genannt. In der Praxis
versagen Stichproben dort, wo Personengruppen sehr klein oder schwer
erreichbar sind und insbesondere bei diesem für sie als heikel empfundenen
Thema eine geringe Teilnahmebereitschaft aufweisen.
Die vorliegenden statistischen Informationen über den unteren und oberen
Rand der Verteilungen von Einkommen und Vermögen und die entsprechenden
Mobilitätsprozesse basieren entweder auf Dezilen oder auf relativen Schwellen.
Dies entspricht den zulässigen Auswertungsmöglichkeiten der verwendeten
Stichprobenergebnisse sowie dem Stand der Forschung und spiegelt die
international übliche Vorgehensweise wider. Die Bundesregierung prüft derzeit,
welche statistischen Informationen zur Struktur und Mobilität in den unteren
und oberen Verteilungsbereichen im 4. ARB im Einzelnen dargestellt werden
sollen.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge von Dr. Stefan Bach
vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, die
Einkommens- und Vermögenssituation des obersten Prozents der Bevölkerung
künftig besser zu erfassen, indem
a) Informationen aus den Einkommen- und
Unternehmensteuerstatistiken künftig zeitnäher aufbereitet werden,
b) Informationen zur steuerlichen Gewinnermittlung (Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung, Einnahmenüberschussrechnung) im Rahmen
der Steuerstatistik aufbereitet werden,
c) Schätzverfahren zur Topeinkommens- und -vermögenskonzentration
weiterentwickelt werden,
d) die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) für die
Reichtumsberichterstattung stärker erschlossen werden,
e) bei der Einkommensverteilung der VGR die
Unternehmenseinkommen stärker aufbereitet werden und
f) genauere Informationen zu den Schätzunsicherheiten angegeben
werden, „die durch die nur residuale Ermittlung der
Unternehmensgewinne der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und privaten
Haushalte entstehen“ (siehe Ausschussdrucksache 17(11)734)?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Vorschläge, die zu einer
verbesserten Information über die Einkommens- und Vermögensverteilung führen
können. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass eine zeitnähere Aufbereitung
mit einer Reduzierung der verarbeiteten statistischen Information einhergehen
würde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9087Um die Aktualität der Lohn- und Einkommensteuerstatistik, der
Körperschaftsteuerstatistik und der Gewerbesteuerstatistik zu erhöhen, sollen diese
Statistiken statt bisher nur alle drei Jahre künftig jährlich aufbereitet und veröffentlicht
werden. Die Umstellung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geplant.
Zudem werden künftig durch die Erfassung der Jahresabschlüsse der
Unternehmen („E-Bilanz“) zusätzliche Daten über die steuerliche Gewinnermittlung zur
Verfügung stehen.
Die VGR kann aufgrund ihrer Konzeption, ihrer Berechnungsverfahren und der
zugrunde liegenden Ausgangsstatistiken nur eingeschränkt für
Verteilungsanalysen genutzt werden. Zwar stellen die Makrogrößen eine Orientierung für
(hochgerechnete) Ergebnisse aus Mikrodatenquellen dar und zeigen die
Entwicklung der funktionalen Einkommensverteilung, doch können aus ihnen
Informationen zur personellen Einkommensverteilung derzeit nicht gewonnen
werden. Eine stärkere Aufbereitung der Unternehmenseinkommen der VGR ist
erst möglich, wenn zusätzliche Datenquellen, wie z. B. die elektronische
Unternehmensbilanz, verfügbar sind und diese umfangreich aufbereitet und
analysiert wurden. Soweit Informationen zu Schätzunsicherheiten in der VGR
bestimmt werden können, werden diese bereits heute durch das Statistische
Bundesamt bereitgestellt.
41. Wird der 4. Armuts- und Reichtumsbericht den Vorschlag von Dr. Irene
Becker aufgreifen, „zumindest die Entwicklung der
Vermögenseinkommen als Bestandteil der Haushaltseinkommen explizit zu analysieren“
sowie die vorliegenden Zahlen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
einzubeziehen (siehe Ausschussdrucksache 17(11)726)?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 36 und 38 wird verwiesen.
42. Inwiefern könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Reduzierung der
faktischen Steuerhinterziehung einen Anteil beim Abbau sozialer
Ungleichheiten leisten, und wie könnte dieser Aspekt in die Armuts- und
Reichtumsberichterstattung eingehen?
Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist eine der wichtigsten Aufgaben der
Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder. Die Finanz- und
Strafverfolgungsbehörden erfüllen diese Aufgabe mit allem Nachdruck. Fragen und
Maßnahmen des Steuervollzugs und der Strafverfolgung sind jedoch nicht
Gegenstand der Berichterstattung und werden deshalb nicht in den 4. ARB
aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]