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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aufklärung des Falles des Bremer Inhaftierten in Guantanamo (G-SIG: 16010096)

Kenntnisse über den in Guantanamo-Bay inhaftierten Bremer M.K., Verhandlungen mit der US-Regierung, mögliche Freilassung

Fraktion

FDP

Datum

04.01.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/29414. 12. 2005

Aufklärung des Falles des Bremer Inhaftierten in Guantánamo

der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, Mechthild Dyckmans, Ernst Burgbacher, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Einem Bericht der „DIE ZEIT“ vom 8. Dezember 2005 zufolge befindet sich der 23-jährige Bremer M. K. seit vier Jahren ohne Anklage im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba. Dorthin soll er Ende 2001 aus Pakistan von US-amerikanischen Sicherheitskräften entführt worden sein. M. K. habe sich dort bei der Dschama’at al-Tabliq Bewegung aufgehalten, die religiös ausgerichtet, aber weder politisch noch militant in ihren Ansichten sei. Er sei bei einer Kontrolle von pakistanischen Polizisten festgehalten und angeblich für ein Kopfgeld an die Amerikaner übergeben worden.

Nach Angaben eines Anwalts, der M. K. in Guantánamo besuchen durfte, wurde der Bremer dort gezwungen, in einem kleinen Käfig zu leben, und wurde bei Verhören psychisch, seelisch und sexuell gefoltert. Gegen ihn liegt keine Anklage vor, und sein Fall wird nicht vor einem ordentlichen Gericht verhandelt. Seinem deutschen Anwalt Bernhard Docke zufolge verfügen die USA nicht über belastende Beweise gegen M. K.

In Deutschland habe die Generalbundesanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen M. K. schon im Frühjahr 2002 eingestellt, da sie keine Hinweise auf radikal-fundamentalistische Vorgehensweisen seinerseits feststellen konnte. Diesen Mangel an Beweisen gegen M. K. habe auch die US-Richterin Joyce Hence Green in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Januar 2005 dokumentiert. Das Urteil eines Washingtoner Berufungsgerichtes steht noch aus und soll bis Ende 2005 vorliegen.

Anwalt Bernhard Docke habe sich beim Auswärtigen Amt, beim Bundesnachrichtendienst und beim Verfassungsschutz für Hilfe für seinen Klienten eingesetzt, sei aber immer wieder mit seinem Anliegen gescheitert. Die deutsche Seite fühle sich nicht zuständig, da M. K. türkischer Staatsbürger sei, die türkische Regierung lehne jedoch die Verantwortlichkeit ihrerseits ab, da M. K. in Bremen geboren worden sei und dort immer gelebt habe.

Laut Anwalt Bernhard Docke gibt es Informationen, nach denen deutsche Ermittler an Verhören in Guantánamo teilgenommen und deutsche Behörden Akten über Ermittlungsverfahren in Deutschland an die US-amerikanische Seite weitergereicht hätten. Auf Nachfragen beim Bundesnachrichtendienst wurde Bernhard Docke mitgeteilt, dass nur der Chef des Bundeskanzleramts Frank-Walter Steinmeier über den Fall M. K. unterrichtet werden dürfe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall des Bremers M. K., der einem Bericht der „DIE ZEIT“ vom 8. Dezember 2005 zufolge von US-amerikanischen Sicherheitskräften aus Pakistan in das Gefangenenlager Guantánamo entführt worden ist?

2

Ist die deutsche Regierung vom Berliner US-Botschafter oder anderen US-Quellen über die Entführung M. K.’s und seinen Aufenthalt in Guantánamo unterrichtet worden?

3

Hat die Bundesregierung von amerikanischer Seite Informationen über die Behandlung des Bremer Gefangenen in Guantánamo und über das weitere Vorgehen gegen M. K. erhalten?

4

Dem Bericht der „DIE ZEIT“ vom 8. Dezember 2005 zufolge ist das Auswärtige Amt der Auffassung, dass die Türkei für den Fall des geborenen Bremers zuständig ist. Ist diese von der „DIE ZEIT“ zitierte Auffassung Position der Bundesregierung?

5

Ist die Bundesregierung darüber informiert, ob die US-Regierung Verhandlungen mit der türkischen Regierung zur Überstellung M. K.’s in die Türkei führt?

6

Finden solche Verhandlungen mit der deutschen Bundesregierung statt?

7

Inwieweit koordinieren sich die Bundesregierung und die türkische Regierung in ihren Bemühungen im Fall M. K.?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Behörden Akten über deutsche Ermittlungsverfahren in Bremen an das amerikanische Militär oder an amerikanische Behörden weitergegeben haben?

9

Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, ob deutsche Ermittler in Guantánamo Verhören beigewohnt haben?

10

Haben Angehörige des deutschen Geheimdienstes Kontakt zu M. K. in Guantánamo gehabt?

11

Hat die deutsche Regierung im Falle M. K. in irgendeiner Weise mit den USA kooperiert?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Stand und den Inhalt des Verfahrens des Washingtoner Berufungsgerichtes, das sich unter anderem mit dem Fall M. K. beschäftigt?

13

Was hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen, um dem Bremer M. K. zu helfen?

14

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass M. K. umgehend aus Guantánamo befreit und sein Fall vor einem ordentlichen Gericht geklärt wird?

15

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um dies zu erreichen?

Berlin, den 13. Dezember 20005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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