[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8887
17. Wahlperiode 06. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneterund der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8703 –
Datenerfassung im Umgang mit Migrantinnen und Migranten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ausländische Staatsangehörige, Migrantinnen und Migranten, Asylsuchende
und Flüchtlinge, aber auch deutsche Staatsangehörige in Visaangelegenheiten
oder Eingebürgerte werden in besonderer Weise elektronisch erfasst. Es gibt
im staatlichen Umgang mit ihnen eine Vielzahl von Sonderdateien, über die
diese Anfrage einen Überblick verschaffen soll.
1. Welche staatlichen Dateien gibt es, in denen ausschließlich oder
überwiegend ausländische Staatsangehörige erfasst werden oder die (zumindest
überwiegend) einem aufenthalts-, asyl- oder einbürgerungsrechtlichen
Zweck dienen, in den Bereichen
a) Ausländerrecht/Grenzkontrolle (z. B. Ausländer- und Visadateien, Visa-
Warndatei, Ausländerzentralregister, Datei „VISA-KzK-Verfahren“
usw.),
In den Bereichen Ausländerrecht/Grenzkontrolle gibt es im Wesentlichen die
folgenden Dateien:
– Ausländerzentralregister (AZR; Allgemeiner Datenbestand und Visadatei)
– Visadateien der Auslandsvertretungen
– Dateien zur Aufnahme von Ausländern nach § 23 Absatz 2 und § 22 Satz 2
des Aufenthaltsgesetzes
– Migrations- und Integrationsdaten Aufnahmeverfahrenssystem (MIDAS)
– Bundeseinheitliche Grenzausschreibungsliste (BENGALI)
– Zentrale Sicherheitsanfragen- und Konsultationsanwendung (ZSKA)
– Vorgangsverwaltung Rückführung vietnamesischer Staatsangehöriger
– Vorgangsverwaltung Freiwilligen-Rückführung jugoslawischer
Staatsangehöriger in den Kosovo (FRiK) Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. März 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8887 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Vorgangsverwaltung Rückführungs- und Kostendatei (KostenDB)
– Ausschlussliste § 73
– Datei: VISA KzB-Verfahren
– Fundpapier-Datenbank.
Eine Visa-Warndatei wird erst mit Inkrafttreten des am 29. Dezember 2011
verkündeten Gesetzes „zur Einrichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung
des Aufenthaltsgesetzes“ am 1. Juni 2013 bestehen.
Im Hinblick auf die bei der Bundespolizei zu präventiven und/oder repressiven
Zwecken geführten Dateien wird im Übrigen auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksachen 17/7307, Anlage und 17/2803, Anlage 7) verwiesen.
b) Asyl- und Flüchtlingsrecht (z. B. Automatisiertes
Fingerabdrucksystem, Ausländerzentralregister usw.),
In den Bereichen Asyl- und Flüchtlingsrecht gibt es im Wesentlichen die
folgenden Dateien:
– Migration Asyl ReIntegrationsSystem (MARIS)
– Datenbank für digitalisierte Fingerabdrücke (AFIS-A).
c) Integration/Einbürgerungsrecht (z. B. Integrationsgeschäftsdatei,
Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten usw.),
In den Bereichen Integration und Einbürgerungsrecht gibt es im Wesentlichen
die folgenden Dateien:
– Integrationsgeschäftsdatei (InGe)
– Register zur Erfassung staatsangehörigkeitsrechtlicher Entscheidungen
(EStA).
d) europäisches Recht (z. B. Schengener Informationssystem II, EURO-
DAC, Visainformationssystem usw.),
Im Bereich „europäisches Recht“ gibt es im Wesentlichen die folgenden
Dateien:
– Eurodac
– Visa-Informationssystem (VIS)
– Schengener Informationssystem (SIS).
Zu den vorgenannten Dateien weist die Bundesregierung auf folgende
Zusammenhänge hin:
Bei Eurodac handelt es sich um ein europäisches System, das eine bei der
Europäischen Kommission eingerichtete Zentraleinheit, eine computergestützte
zentrale Datenbank, die von der Zentraleinheit im Namen der Mitgliedstaaten
betrieben wird, und die zwischen den Mitgliedstaaten und der zentralen
Datenbank bestehenden Übermittlungseinrichtungen umfasst.
Das VIS ist ein europäisches Informationssystem, das sich auf eine
zentralisierte Architektur stützt. Es besteht aus einem zentralen Informationssystem
mit einer Schnittstelle in jedem Mitgliedstaat, die die Verbindung zu den
nationalen Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten herstellt, und aus einer
Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem zentralen Visa-Informationssystem und
den nationalen Schnittstellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8887Das SIS ist ein zentralisiertes Informationssystem, das aus einem nationalen
Teil in jedem beteiligten Staat sowie einer technischen Unterstützungseinheit in
Frankreich besteht. Für das Schengener Informationssystem gibt es hinsichtlich
der Staatsangehörigkeit der gegebenenfalls einzuspeichernden Personen keine
Vorgaben. Lediglich für einen Teilbestand, den Fahndungen nach Artikel 96
des Schengener Durchführungsübereinkommens, ist festgelegt, dass keine
Personen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates sowie der
Schengen-assoziierten Staaten gespeichert werden dürfen.
Die Bundesregierung weist ergänzend auf die dem Bundestag übermittelte
Mitteilung der Kommission KOM(2010) 385 endg. „Überblick über das
Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht“ hin, die einen
Überblick über die schon bestehenden, noch in der Umsetzung begriffenen oder
in Betracht gezogenen Maßnahmen auf EU-Ebene, mit denen die Erhebung, die
Speicherung und der grenzübergreifende Austausch personenbezogener Daten
zu Zwecken der Strafverfolgung und Migrationssteuerung geregelt wird, gibt.
e) Terror- und Kriminalitätsbekämpfung (z. B. besondere Dateien
innerhalb der Antiterrordatei),
Im Bereich „Terror- und Kriminalitätsbekämpfung“ gibt es im Wesentlichen
die folgenden Dateien:
– Gewalttäter politisch motivierter Ausländerkriminalität
– Zentralstellendatei internationaler Terrorismus (IntTE-Z)
– Strafverfahrensdatei internationaler Terrorismus (IntTE-S)
– Antiterrordatei (ATD)
– Ausländervereinsregister
– Auswerte- und Analysesystem für Aufgaben der Einsatzabschirmung und
der Spionageabwehr (AMADEUS).
Für eine Aufnahme in die Antiterrordatei ist die Staatsangehörigkeit kein
Kriterium.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt zur Gewinnung von
Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für
die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen in
BND-eigenen Dateien und wertet sie aus. Dies geschieht unabhängig von der
Staatsangehörigkeit der Betroffenen.
f) sonstiges/Dateien auf der Bundesländerebene?
Auf der Ebene der Länder gibt es aufgrund von bundesrechtlichen Regelungen
im Wesentlichen die folgenden Dateien:
– Ausländerdateien A und B
– Datei über Passersatzpapiere.
Darüber hinaus liegt der Bundesregierung keine Aufstellung darüber vor,
inwieweit Dateien im Sinne der Anfrage in den Ländern nach
landesgesetzlichen Vorgaben geführt werden.
Drucksache 17/8887 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Auf welcher gesetzlichen oder sonstigen Rechtsgrundlage erfolgte die
Einführung der oben genannten Dateien jeweils (bitte das Jahr der
ursprünglichen Gesetzgebung und der letzten Gesetzesänderung nennen), und wie
ist jeweils der gesetzlich definierte Zweck?
Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.
Datei Rechtsgrundlage Zweck
Ausländerzentralregister
(AZR)
§ 1 ff. AZR-Gesetz Unterstützung der mit der Durchführung
ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten
öffentlichen Stellen
Visadateien der
Auslandsvertretungen
§ 69 Aufenthaltsverordnung Durchführung des Visumverfahrens bei den
lokalen Auslandsvertretungen, die eine
Visastelle unterhalten
Dateien zur Aufnahme von
Ausländern nach § 23
Absatz 2 und § 22 Satz 2
des Aufenthaltsgesetzes
§ 86 Aufenthaltsgesetz und
§ 14
Bundesdatenschutzgesetz
Durchführung der Aufnahmeverfahren und
Verteilung der aufgenommenen Ausländer auf die
Länder
Migrations- und
Integrationsdaten
Aufnahmeverfahrenssystem
(MIDAS)
§ 86 Aufenthaltsgesetz und
§ 14
Bundesdatenschutzgesetz
Durchführung des Aufnahmeverfahrens für
jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen
Sowjetunion
Migration Asyl
ReIntegrationsSystem
(MARIS)
§§ 7, 8, 16
Asylverfahrensgesetz und § 14
Bundesdatenschutzgesetz
Workflow- und Dokumentenmanagementsystem
zur Asylantragsbearbeitung
Datenbank für digitalisierte
Fingerabdrücke (AFIS-A)
§§ 8 und 9
Bundeskriminalamtgesetz, § 16
Asylverfahrensgesetz
Speicherung der von den Außenstellen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
aufgenommenen Fingerabdrücke zwecks
Identitätsfeststellung
Integrationsgeschäftsdatei
(InGe)
§ 43 Absatz 4, § 88a
Aufenthaltsgesetz i. V. m.
§ 8
Integrationskursverordnung
Durchführung der Integrationskurse und
Ausübung der gesetzlichen Koordinierungs- und
Durchführungsaufgaben des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge
Register zur Erfassung
staatsangehörigkeitsrechtlicher Entscheidungen
(EStA)
§ 33
Staatsangehörigkeitsgesetz
Nachweis staatsangehörigkeitsrechtlicher
Entscheidungen. Den Staatsangehörigkeitsbehörden
wird der Zugriff auf solche Daten ermöglicht, die
für die von ihnen zu treffenden
staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen erforderlich sind
Eurodac Verordnung (EG) Nummer
2725/2000 des Rates vom
11. Dezember 2000 über die
Einrichtung von „Eurodac“
für den Vergleich von
Fingerabdrücken zum
Zwecke der effektiven
Anwendung des Dubliner
Übereinkommens
Eurodac unterstützt die Mitgliedstaaten bei der
Bestimmung des Mitgliedstaats, der gemäß der
Dublin-II-Verordnung für die Prüfung eines in
einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags
zuständig ist
Visa-Informationssystem
(VIS)
Entscheidung des Rates
vom 8. Juni 2004 zur
Einrichtung des Visa-
Informationssystems (VIS)
(2004/512/EG)
Das VIS dient der Verbesserung der
Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik, der
konsularischen Zusammenarbeit und der
Konsultation zwischen zentralen Visumbehörden durch
die Erleichterung des Datenaustausches zwischen
den Mitgliedstaaten über Visumanträge und die
damit verbundenen Entscheidungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8887Schengener
Informationssystem (SIS)
Artikel 92 Absatz 2,
Artikel 94 und Artikel 108
des Schengener
Durchführungsübereinkommens
i. V. m. Artikel 6 Nummer 1
des Gesetzes zu dem
Schengener
Übereinkommen in der bis 17. Juni
2009 gültigen Fassung, § 3
Absatz 1a, § 7 Absatz 1,
§§ 8, 9, 11, 13
Bundeskriminalamtgesetz
Das Schengener Informationssystem dient dazu,
die öffentliche und auch die nationale Sicherheit
im Schengen-Raum aufrechtzuerhalten und den
freien Personenverkehr durch die Übermittlung
von Informationen über dieses System zu
erleichtern
Gewalttäter politisch
motivierter
Ausländerkriminalität
§§ 7, 8, 9 und 15
Bundeskriminalamtgesetz
Verhinderung und Verfolgung politisch
motivierter Straftaten im Phänomenbereich
„Politisch motivierte Ausländerkriminalität“
Zentralstellendatei
internationaler Terrorismus
(IntTE-Z)
§§ 7 und 8
Bundeskriminalamtgesetz
Sammlung und Auswertung der im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung des
Bundeskriminalamtes anfallenden Informationen (Bekämpfung
des internationalen Terrorismus/Extremismus)
Antiterrordatei (ATD) § 1 Antiterrordateigesetz Führen einer gemeinsamen, standardisierten,
zentralen Datei zur Erfüllung der jeweiligen
gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder
Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit
Bezug zur Bundesrepublik Deutschland
Ausländervereinsregister Vereinsgesetz/Verordnung
zur Durchführung des
Gesetzes zur Regelung des
öffentlichen Vereinsrechts
Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden
über Ausländervereine und ausländische
Vereinigungen
Ausländerdateien A und B §§ 63 bis 65, 67
Aufenthaltsverordnung
Aufgabenerfüllung der für aufenthaltrechtliche
Maßnahmen und Entscheidungen zuständigen
Ausländerbehörden
Datei über Passersatzpapiere § 66 Aufenthaltsverordnung Ausstellung von Passersatzpapieren und
Identitätsfeststellung der Person, die den
Passersatz besitzt
Bundeseinheitliche
Grenzausschreibungsliste
(BENGALI)
§ 88a Abgabenordnung Unterstützung der Bearbeitung von
Vollstreckungsvorgängen zur Grenzausschreibung
Vorgangsverwaltung
Rückführung vietnamesischer
Staatsangehöriger
§ 29 Bundespolizeigesetz Nachweis des Schriftverkehrs, u. a. mit Vietnam,
Grenzschutz-, Ausländer- und Justizbehörden,
und der Passersatzbeschaffung
Vorgangsverwaltung
Freiwilligen-Rückführung
jugoslawischer
Staatsangehöriger in den Kosovo
(FriK)
§ 29 Bundespolizeigesetz Nachweis über die freiwillige Rückkehr
ehemaliger jugoslawischer Staatsangehöriger
Vorgangsverwaltung
Rückführungs- und
Kostendatei (KostenDB)
§ 29 Bundespolizeigesetz Nachweis des Schriftverkehrs mit
Ausländerbehörden, der Passersatzbeschaffung und der
Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen
Zentrale
Sicherheitsanfragen- und
Konsultationsanwendung (ZSKA)
§ 73 Absatz 3 Satz 3
Aufenthaltsgesetz
Datenabgleich zum Zweck der Feststellung von
Versagungsgründen nach § 5 Absatz 4
Aufenthaltsgesetz oder zur Prüfung von sonstigen
Sicherheitsbedenken sowie zur Steuerung der
Nachberichtspflicht
Datei Rechtsgrundlage Zweck
Drucksache 17/8887 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWegen der Einzelheiten der Gesetzgebung und nachfolgender Änderungen
wird auf die Recherchemöglichkeit im Gesetzesportal Juris, das
Bundesgesetzblatt sowie auf das Dokumentations- und Informationssystem für
Parlamentarische Vorgänge (DIP) unter
www.bundestag.de verwiesen.
3. In welchem Umfang sind in den jeweiligen Dateien jeweils welche Daten
zu wie vielen Personen enthalten, und wie viele Datensätze zu wie vielen
Personen werden jährlich jeweils neu eingestellt?
Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.
Ausschlussliste § 73 § 8 Gesetz über den
militärischen
Abschirmdienst i. V. m. § 14 Gesetz
über die Zusammenarbeit
des Bundes und der Länder
in Angelegenheiten des
Verfassungsschutzes und
über das Bundesamt für
Verfassungsschutz
Prüfung, ob Versagungsgründe oder sonstige
Sicherheitsbedenken in aufenthaltsrechtlichen
Verfahren vorliegen
Datei: VISA KzB-Verfahren § 7 Absatz 1
Bundeskriminalamtgesetz i. V. m.
§ 73 Absatz 3 Satz 3
Aufenthaltsgesetz
Zentraldatei des Bundeskriminalamtes als
Zentralstelle für die Verarbeitung sowohl eigener
als auch Ländererkenntnisse im Verfahren der
Konsultation zentraler Behörden
Strafverfahrensdatei
internationaler Terrorismus
(IntTE-S)
§ 483 Absatz 1
Strafprozessordnung
Die Datei ist eine Amtsdatei des BKA zur
Durchführung von eigenen Strafverfahren
Auswerte- und
Analysesystem für Aufgaben der
Einsatzabschirmung und
der Spionageabwehr
(AMADEUS)
§ 8 Gesetz über den
militärischen
Abschirmdienst i. V. m. § 14 Gesetz
über die Zusammenarbeit
des Bundes und der Länder
in Angelegenheiten des
Verfassungsschutzes und
über das Bundesamt für
Verfassungsschutz
Aufgabenerfüllung nach § 14 Gesetz über den
militärischen Abschirmdienst und § 1 Absatz 1
und 2 Gesetz über den militärischen
Abschirmdienst
Fundpapier-Datenbank § 49a Aufenthaltsgesetz Feststellung der Identität oder
Staatsangehörigkeit eines Ausländers und Ermöglichung der
Durchführung einer späteren Rückführung
Datei Enthaltene Daten Personen/Datensätze
(Bestand)
Jährlich neue Personen/
Datensätze
Ausländerzentralregister (AZR)
§ 3 AZR-Gesetz (allgemeiner
Datenbestand);
§ 29 AZR-Gesetz (Visadatei)
Allgemeiner
Datenbestand: Ca. 11, 9
Millionen Personen/
Datensätze;
Visadatei: Ca. 12 Mio.
Visaanträge für ca.
7, 9 Millionen Personen
Ca. 400 000
Erstmeldungen von Personen/
Datensätzen
Im Jahr 2011 Daten zu
ca. 1,9 Mio.
Visaanträgen
Visadateien
der
Auslandsvertretungen
§ 69 Absatz 2
Aufenthaltsverordnung
Anzahl der Datensätze
variiert je nach
Auslandsvertretung
Ca. 2 Mio. Datensätze
jährlich insgesamt
Datei Rechtsgrundlage Zweck
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8887Dateien zur
Aufnahme von
Ausländern nach § 23
Absatz 2 und § 22
Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes
Personendaten, Sprachkenntnisse,
Schulbildung, Ausbildung und
Familienstand
Ca. 3 500 Personen Ca. 400 Personen
Migrations- und
Integrationsdaten
Aufnahmeverfahrenssystem (MIDAS)
Personen-, Adress- und
Verfahrensdaten
7 737 Personen Ca. 300 Personen
Migration Asyl
ReIntegrationsSystem
(MARIS)
Personen-, Adress- und
Verfahrensdaten des Antragstellers;
Passbild und Rückmeldungen aus AFIS
und Eurodac, sofern
erkennungsdienstliche Behandlung erfolgte
Ca. 2 Millionen
Personendatensätze
Ca. 75 000
Personendatensätze
Datenbank für
digitalisierte
Fingerabdrücke (AFIS-A)
Personendaten,
Fingerabdruckblätter
543 241
Fingerabdruckblätter
39 974
Fingerabdruckblätter im Jahr 2011
Integrationsgeschäftsdatei (InGe)
§ 8 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und
§ 17 Absatz 4 Satz 4
Integrationskursverordnung
Ca. 1 Million Personen Ca. 150 000 bis
200 000 Personen
Register zur
Erfassung
staatsangehörigkeitsrechtlicher
Entscheidungen (EStA)
§ 33 Absatz 1 und 2
Staatsangehörigkeitsgesetz
3 699 387 Personen
(Stand: 8. Februar
2012)
Ca. 200 000 Personen
Eurodac Artikel 5 Absatz 1, Artikel 8
Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 2
der Verordnung (EG) Nummer
2725/2000 des Rates vom
11. Dezember 2000 über die
Einrichtung von „Eurodac“ für den
Vergleich von Fingerabdrücken
zum Zwecke der effektiven
Anwendung des Dubliner
Übereinkommens
Gesamtbestand zum
31. Dezember 2010:
1 704 690
Dateneingaben
Im Jahr 2010
299 459 Dateneingaben
Visa-
Informationssystem (VIS)
Artikel 9 bis 14 der Verordnung
(EG) Nummer 767/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates
vom 9. Juli 2008 über das Visa-
Informationssystem (VIS) und den
Datenaustausch zwischen den
Mitgliedstaaten über Visa für einen
kurzfristigen Aufenthalt (VIS-VO)
Seit VIS-
Betriebsaufnahme am
11. Oktober 2011
ca. 485 000 Anträge
schengenweit
VIS erst seit dem
11. Oktober 2011
in Betrieb
Schengener
Informationssystem
(SIS)
Artikel 94 Schengener
Durchführungsübereinkommen
903 677
Personendatensätze (Stand:
20. Februar 2012)
k. A.
Gewalttäter
politisch motivierter
Ausländerkriminalität
§§ 8, 9 Bundeskriminalamtgesetz 432 Personen mit
447 Fahndungen
k. A.
Zentralstellendatei
internationaler
Terrorismus (IntTE-Z)
§§ 8, 9 Bundeskriminalamtgesetz 17 161
Personendatensätze (Stand:
21. Februar 2012)
Im Jahr 2011
3 071 Personen
Datei Enthaltene Daten Personen/Datensätze
(Bestand)
Jährlich neue Personen/
Datensätze
Drucksache 17/8887 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAntiterrordatei (ATD) § 3 Antiterrordateigesetz 17 620 Personen
(Stand: 21. Februar
2012)
Im Jahr 2011
1 776 Personen
Ausländervereinsregister
§ 22 Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes zur Regelung des
öffentlichen Vereinsrechts
11 000 gültige
Datensätze über
Ausländervereine/-vereinigungen
Durchschnittlich
300 Neuanlagen
jährlich
Ausländerdateien
A und B
§§ 64, 65 und 67
Aufenthaltsverordnung
k. A. k. A.
Datei über
Passersatzpapiere
§ 66 Satz 2 Aufenthaltsverordnung
i. V. m. § 21 Passgesetz
k. A. k. A.
Bundeseinheitliche
Grenzausschreibungsliste (BENGALI)
Daten der Vollstreckungsvorgänge
von Schuldnern mit Wohn- oder
Geschäftssitz im Ausland
Gesamtbestand offener
Vollstreckungsersuchen Ende 2011
ca. 89 000
Im Jahr 2010 35 282
und im Jahr 2011
34 339 neue
Vollstreckungsersuchen
eingegangen
Vorgangsverwaltung
Rückführung
vietnamesischer
Staatsangehöriger
Personen- und Verfahrensdaten 8 274 Datensätze k. A.
Vorgangsverwaltung
Freiwilligen-
Rückführung
jugoslawischer
Staatsangehöriger in
den Kosovo (FRiK)
Personen- und Verfahrensdaten 14 249 Datensätze k. A.
Vorgangsverwaltung
Rückführungs- und
Kostendatei
(KostenDB)
Personen- und Verfahrensdaten 33 866 Datensätze k. A.
Zentrale
Sicherheitsanfragen- und
Konsultationsanwendung (ZSKA)
Personendaten, die nach § 73
Aufenthaltsgesetz übermittelt
werden
Aktuell 4 233 201
Datensätze
Ca. 2 260 000 Anfragen
pro Jahr
Ausschlussliste § 73 Personen- und Verfahrensdaten k. A. k. A.
Datei: VISA KzB-
Verfahren
§ 73 Absatz 1 Satz 1
Aufenthaltsgesetz i. V. m. § 13 Absatz 1 und 5
Bundeskriminalamtgesetz
4 882 530 Personen
(Stand 27. Februar
2012)
Im Jahr 2011 wurden
2 086 135
Antragsteller neu erfasst
Strafverfahrensdatei
internationaler
Terrorismus
(IntTE-S)
§ 8 Bundeskriminalamtgesetz 36 934 Personen
(Stand: 27. Februar
2012)
Im Jahr 2011 wurden
8 924 Personen neu in
die Datei eingestellt
Auswerte- und
Analysesystem für
Aufgaben der
Einsatzabschirmung
und der
Spionageabwehr (AMADEUS)
Personen- und Verfahrensdaten k. A. k. A.
Fundpapier-
Datenbank
§ 49b Aufenthaltsgesetz 10 813 Dokumente
visapflichtiger
Staatsangehöriger
(Stand: 31. Januar 2012)
Im Jahr 2011:
1 016 Dokumente neu
hinzugekommen
Datei Enthaltene Daten Personen/Datensätze
(Bestand)
Jährlich neue Personen/
Datensätze
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/88874. Welche Behörden pflegen in die entsprechenden Dateien Datensätze in
welchem Umfang ein, und welche Behörden sind jeweils in welcher Weise
zugriffsberechtigt und machen hiervon in welcher Weise Gebrauch?
Die Behörden, die Datensätze für eine Datei bereitstellen und liefern, ergeben
sich aus den für die jeweilige Datei geltenden Rechtsgrundlagen. Die
Bundesregierung führt zum Umfang der einzupflegenden Datensätze sowie darüber, in
welcher Weise zugriffsberechtigte Behörden von ihrem Zugriffsrecht Gebrauch
machen, keine Statistik. Sofern keine automatisierte Datenübermittlung
vorgesehen ist, pflegen die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zuständigen
Behörden die Daten im anfallenden Umfang ein. Die jeweils
zugriffsberechtigten Behörden sowie deren Zugriffsbefugnisse können den für die jeweilige
Datei geltenden Regelungen entnommen werden. Zugriffe richten sich im
Übrigen nach den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
5. In welcher Weise werden die Belange des Datenschutzes jeweils in Bezug
auf die einzelnen Dateien gewahrt und in welcher Weise wird
sichergestellt, dass es zu keinem Missbrauch kommt, und zu welchen konkreten
Dateien gibt es welche Kritik oder Bedenken des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit?
Die Belange des Datenschutzes werden durch Einhaltung der jeweils
maßgeblichen bereichsspezifischen und allgemeinen Vorschriften über den
Datenschutz gewährleistet. Nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
und der Landesdatenschutzgesetze haben öffentliche Stellen zudem die
technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um
den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden und insbesondere
Missbrauch zu verhindern.
Sofern der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
im Rahmen seiner Zuständigkeit zu einzelnen Dateien Bedenken oder Kritik
formuliert, prüft die Bundesregierung, ob und gegebenenfalls welche
Maßnahmen notwendig sind, um dem Rechnung zu tragen.
Die Bundesregierung weist daraufhin, dass der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit nach den Regelungen der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien bereits im Rahmen der
Rechtssetzung beteiligt wird, sofern seine Aufgaben berührt sind.
Zu Kritik oder Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit äußert sich die Bundesregierung im Übrigen in ihren
Stellungnahmen zu dessen Tätigkeitsberichten. Die Tätigkeitsberichte sowie die
diesbezüglichen Stellungnahmen der Bundesregierung können über die
Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit unter
www.bfdi.bund.de abgerufen werden.
Soweit Datenbanken auf europäischer Ebene geführt werden, besteht
regelmäßig auch eine Zuständigkeit des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
6. In welchen staatlichen Dateien ist ein „durchschnittlicher“ deutscher
Bundesbürger ohne Migrationshintergrund mit einem „normalen“ abhängigen
Beschäftigtenverhältnis, zur Miete wohnend und ohne Straftaten begangen
zu haben, gespeichert?
Die Fragestellung lässt ohne weitere Annahmen eine eindeutige Definition des
skizzierten „durchschnittlichen“ deutschen Bundesbürgers nicht zu. Allgemein
Drucksache 17/8887 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelässt sich sagen, dass eine Speicherung insbesondere in folgenden Dateien und
Registern in Betracht kommt:
– Personenstandsregister
Personen – mit oder ohne Migrationshintergrund – sind in den bei den
Standesämtern geführten Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-,
Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern) eingetragen, wenn ein entsprechender
Personenstandsfall vorliegt (§§ 3 ff. des Personenstandsgesetzes).
– Melderegister
In den Melderegistern auf kommunaler Ebene erfolgt die Speicherung der
Personen, die in Deutschland eine Wohnung beziehen. Grundlage hierfür ist
die Meldepflicht gemäß § 11 des Melderechtsrahmengesetzes und den
entsprechenden Regelungen in den Meldegesetzen der Länder. Zudem bestehen
in 13 Ländern zentrale Meldedatenbestände.
– Pass- und Personalausweisregister
Nach dem Personalausweisgesetz besteht für jeden Deutschen, der
mindestens 16 Jahre alt ist und der der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, eine
Ausweispflicht. Sofern er dieser Ausweispflicht nachkommt, wird er mit
seinen persönlichen Daten im örtlichen Personalausweisregister einer
Kommunalbehörde erfasst. Darüber hinaus kann auch für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden, so dass diese
ebenfalls im Register enthalten sein können. Personen, die einen gültigen
Reisepass besitzen, sind nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu
besitzen. Diese Personen sind dann mit ihren persönlichen Angaben im
Passregister der ausstellenden Behörde erfasst (§ 4 Absatz 1 Passgesetz).
– Register beim Bundeszentralamt für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Datenbank über die
Steueridentifikationsnummer und die Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig. Der
Fokus liegt auf der Steuerpflicht der dort gespeicherten Personen. Angaben
zur Staatsangehörigkeit der gespeicherten Personen werden nicht abgelegt,
dafür bestehen keine Speicherbefugnisse.
– Dateien bei Rentenversicherungsträgern
In welchen weiteren Dateien öffentlicher Stellen personenbezogene Daten
gespeichert sind, ist in der Regel abhängig von den individuellen
Lebensumständen der Betroffenen.
7. Ist für deutsche Staatsangehörige bzw. die Bevölkerung in Deutschland
insgesamt eine ähnlich zentralisierte Datenerfassung, wie z. B. im
Ausländerzentralregister geplant oder angedacht (Stichwort: Personenzentralregister),
und welche Gründe, Überlegungen und rechtlichen Erwägungen sprechen
aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen ein solches Zentralregister
(bitte ausführen)?
Ein Personenzentralregister in Form eines Bundesmelderegisters ist nicht
geplant. Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Fortentwicklung
des Meldewesens (Bundestagsdrucksache 17/7746) sieht ein solches gerade
auch im Hinblick auf die in den meisten Ländern heute schon vorhandenen
Strukturen im Meldewesen (vgl. Antwort zu Frage 6) nicht vor.
Ein Personenzentralregister in Form eines „Bundespersonenstandsregisters“ ist
ebenfalls nicht geplant. Die Länder dürfen nach § 67 des
Personenstandsgesetzes zentrale Register einrichten zu dem Zweck, die Registereinträge der
angeschlossenen Standesämter zu erfassen und eine gemeinsame Benutzung zu
ermöglichen.
Auch ein zentrales Pass- und Personalausweisregister ist nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]