Sachstand von ACTA, IPRED, TRIPS und der Warnhinweisstudie
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Sevim Dağdelen, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Proteste gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben in mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Prozess zur Neubewertung des Abkommens und seiner Folgewirkungen eingeleitet. Allein in Deutschland nahmen Zehntausende zumeist junge Menschen am Aktionstag gegen ACTA teil. Sie thematisierten insbesondere Fragen einer drohenden Einschränkung der Kommunikationsfreiheit im Internet, einer heraufziehenden Echtzeitüberwachung des Internet-Traffics und einer zunehmenden Privatisierung der Rechtsdurchsetzung im Falle von Urheberrechtsverletzungen, aber auch einer weiteren Verschlechterung in der Medikamentenversorgung von Entwicklungsländern.
Aufgrund der Proteste, alternativ wegen vieler Unsicherheiten in der Bewertung und Auslegung des Abkommens, setzten mehrere Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess vorläufig aus, darunter auch Deutschland.
Viele Hintergrundinformationen zum Abkommen sind bisher unklar, unbekannt oder zumindest nicht öffentlich zugänglich. Zudem fördern weitere Aktivitäten und Maßnahmen im internationalen und europäischen Rechtsrahmen sowie auf nationalstaatlicher Ebene Befürchtungen, mit oder im Windschatten von ACTA käme es zu weitreichenderen Einschränkungen, als sie der Vertragstext vordergründig hergibt. So hat die Europäische Kommission vor wenigen Tagen eine „Roadmap“ zur Novellierung der Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (Intellectual Property Rights Enforcement Directive – IPRED) veröffentlicht, von der Kritiker befürchten, dass sie über die ACTA-Passage zur „Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“ hinausgeht und zu Regelungen zurückkehrt, die aufgrund von Protesten einer kritischen Öffentlichkeit im Netz bereits vor längerem aus ACTA gestrichen werden mussten.
Ferner wurde durch jüngste Medienberichte bekannt, dass ACTA Gegenstand von Beratungen in der Expertengruppe zum Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS) des EU-Ministerrates und dem TRIPS Council der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) ist. Dies erscheint im Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung vom 10. Dezember 2009 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Seinerzeit verlautbarte die Bundesregierung auf die Frage des Bezugs von ACTA zu TRIPS: „Bestehende internationale Abkommen, wie das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS), werden durch ACTA nicht berührt“ (Bundestagsdrucksache 17/186).
Schließlich kommt ein kürzlich veröffentlichtes, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, die Einführung eines vorgerichtlichen Warnhinweismodells unter Inpflichtnahme der Zugangsanbieter sei europa- und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Verfasser der Studie, Prof. Rolf Schwartmann, hatte Ende November 2010, noch vor Vergabe des Gutachtens, in einer Stellungnahme für die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages vorgeschlagen: „Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Nutzer, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, mahnen und ihnen die ‚gelbe Karte zeigen‘“ (Ausschussdrucksache 17(24)009-H). Ein Jahr zuvor hatte der für die Vergabe des Gutachtens verantwortliche Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, einen nahezu gleichlautenden Vorschlag unterbreitet. Ein Nachrichtenportal gab ihn mit den Worten wieder: „Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Kunden, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, zweimal mahnen. Die Kunden bekämen sozusagen die gelbe Karte von ihrem Provider gezeigt“ (heise online, 8. Dezember 2009, www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Gipfel-Nicht-drei- sondern-nur-zwei-Strikes-880366.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wann genau und mit welchem Wortlaut wurde die Vollmacht zur Unterzeichnung des ACTA-Abkommens von der Bundesregierung zurückgezogen?
Welche Gründe stehen einer Unterzeichnung entgegen?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung mit anderen Regierungen vor dem Zurückziehen der Vollmacht zum Unterzeichnen abgestimmt?
Wann soll die Vollmacht zur Unterzeichnung wieder erteilt werden?
Wann wird sich das Bundeskabinett mit ACTA befassen, und wann plant oder erwägt die Bundesregierung die Unterzeichnung des Abkommens?
Welche Regierungen haben das Abkommen bisher nicht unterzeichnet, und welche Gründe wurden hierfür angeführt?
Welche Staaten haben derzeit den Ratifizierungsprozess von ACTA unterbrochen, und aus welchem Grund?
Welche Folgen hätte eine abschließende oder längerfristige Nichtratifizierung durch einen der EU-Mitgliedstaaten?
Ist im Fall einer Nichtratifizierung durch einen Mitgliedstaat der EU ein teilweises oder gestuftes Ratifizierungsverfahren möglich oder geplant?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind bei der Ratifizierung von ACTA unmittelbare Rechtsänderungen notwendig?
In welchen weiteren an ACTA teilnehmenden Staaten sind für die Ratifizierung unmittelbare Rechtsänderungen notwendig?
Falls in Deutschland keine unmittelbaren Rechtsänderungen zur Ratifizierung notwendig sind, warum unterstützt die Bundesregierung das Abkommen?
Welche weiteren Staaten wollen ACTA beitreten oder planen, dies zu tun?
Welche Protokolle, Vereinbarungen oder weiteren Dokumente existieren, die für die Auslegung und das Verständnis des Vertragstextes relevant sind oder notwendig sein könnten?
Wann sollen diese Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Welche Personen welcher Behörden bzw. Abteilungen haben für die Bundesregierung an den ACTA-Verhandlungen teilgenommen?
Mit welchen anderen öffentlichen oder privaten Institutionen hat sich die Bundesregierung bezüglich ihrer Verhandlungsposition zu ACTA abgestimmt?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung vor der öffentlichen ACTA-Anhörung im Europäischen Parlament am 1. März 2012 ergreifen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Statements der Kommission, man müsse die Abgeordneten davon überzeugen, dass die Proteste nicht berechtigt seien (heise online, 12. Februar 2012, www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeische-Kommission-zeigt-sich-von-ACTA-Protesten-unbeeindruckt-1433102.html)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht der Kommission, wonach es misslich sei, dass sich die Diskussion um ACTA von den Freihandelsaspekten weg zu den Grundrechten verschoben habe?
Inwieweit hat die Kommission Deutschland, wie im heise-Bericht wiedergegeben, „ergänzendes Informationsmaterial“ zur Verfügung gestellt, um ACTA-Gegner zu überzeugen, bzw. welche Verabredungen wurden hierzu getroffen?
Bestehen neben der zeitlichen Koinzidenz der Veröffentlichung des ACTA-Vertragstextes durch die Europäische Kommission und der Bewertung zur Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (KOM(2010) 779 endg.) inhaltliche oder politische Parallelen zwischen ACTA und der Novellierung von IPRED?
Aus welchen Gründen erfordert ACTA nach Angaben der Europäischen Kommission „keine Überarbeitung oder Anpassung des EU-Rechts und keine Überarbeitung der Maßnahmen oder Instrumente, mit denen einschlägige EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden“ (10 Mythen über das ACTA), und warum empfiehlt die Europäische Kommission zugleich aber in einer Roadmap (Stand: Januar 2010) zur Novellierung von IPRED eine Überarbeitung von Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung und Änderungen von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene?
Wird sich die Bundesregierung zur Novellierung von IPRED im Sinne der in der Roadmap beschriebenen Politikoptionen sowie der dort benannten Legislativ- und außergerichtlichen Maßnahmen einsetzen?
Ist es richtig, dass laut einem Protokoll der Sitzung der TRIPS-Expertengruppe des EU-Ministerrats von Anfang Februar 2012 ein Vertreter der Europäischen Kommission vermerkte, Hauptzweck von ACTA sei es, dass das Abkommen mittelfristig zum internationalen Standard werde, und teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Wie wurden im Rahmen der Tätigkeit der TRIPS-Expertengruppe des EU-Ministerrats die Straßenproteste gegen ACTA sowie Aktionen gegen Regierungswebseiten in Österreich und Tschechien bewertet?
Ist es richtig, dass diesen mangelhafte Informationen über das Abkommen zugeschrieben wurden?
Wie wurde im Rahmen der Tätigkeit der TRIPS-Expertengruppe des EU-Ministerrats der Rücktritt des ACTA-Berichterstatters im Europäischen Parlament, Kader Arif, bewertet?
Ist es richtig, dass Kader Arifs Rücktritt, entgegen der offiziellen Begründung, damit gegen die fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft, ein insgesamt intransparentes Verfahren und die Nichtachtung von Entschließungen des Europäischen Parlaments zu protestieren, auf dessen Engagement im französischen Präsidentschaftswahlkampf an Seiten des sozialistischen Bewerbers François Hollande zurückgeführt wurde?
Bestehen weitere Protokolle der TRIPS-Expertengruppe des EU-Ministerrats, in denen ACTA behandelt wird, und wann wurden oder werden diese dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Wann und zu welchem Zwecke werden der TRIPS Council und der General Council der WTO ACTA behandeln?
Wie viele und welche Bewerber gab es für das vom BMWi vergebene Gutachten „Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“?
Welche Sachverhalte sprachen für eine Gutachtenvergabe an Prof. Rolf Schwartmann, und welche Kosten verursachte die Studie?
Ist oder war der Bundesregierung bekannt, dass Prof. Rolf Schwartmann im Vorfeld seiner gutachterlichen Tätigkeit im Rahmen der Studie eine nahezu wortgleiche Position zu Warnhinweisen vertrat wie der für die Vergabe der Studie maßgeblich mitverantwortliche Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, und wie bewertet sie diesen Sachverhalt im Hinblick auf das Ergebnis der Studie?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass in dem vorgelegten rechtswissenschaftlichen Gutachten durchgängig von Raub und Piraterie gesprochen wird, wenn unter Raub die Wegnahme einer Sache unter Gewalt oder Drohungen mit Gefahren für Leib und Leben zu verstehen ist (§ 249 des Strafgesetzbuchs), daher Raub zu mittelschwerer und schwerster Kriminalität gehört und Piraterie ebenfalls für schwerste Gewaltkriminalität auf Hoher See steht (Brodowski/Freiling: Cyberkriminalität, Computerstrafrecht und die digitale Schattenwirtschaft, Berlin 2011, S. 109)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Urheberrechtsverletzungen ähnlich wie Delikte schwerster Gewaltkriminalität zu behandeln sind oder mit dieser gleichzusetzen sind?
Welche Rechteinhaber und Diensteanbieter werden im Einzelnen vom BMWi im Rahmen des von ihm initiierten „Wirtschaftsdialogs zur Bekämpfung der Internetpiraterie“ eingeladen, um am 15. März 2012 die Ergebnisse des Gutachtens zu diskutieren?
Werden auch Akteure der Zivilgesellschaft, die sich gegen Onlineüberwachung und Warnhinweismodelle wenden, zur Diskussion des Gutachtens am 15. März 2012 eingeladen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?