Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz im Februar 2012
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Dr. Valerie Wilms, Birgitt Bender, Harald Ebner, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Dr. Tobias Lindner, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Während der Kältewelle im Februar 2012 kam es an mehreren Tagen über mehrere Stunden hinweg zu Unterdeckungen der Systembilanz im deutschen Stromnetz. Das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch im Netz wurde durch die Bilanzkreisverantwortlichen nicht gewährleistet. Um die Unterdeckung auszugleichen, mussten die Übertragungsnetzbetreiber mit der eigentlich für Notfälle vorgesehenen Regelenergie einspringen. Immer wieder musste nahezu die gesamte Regelenergie eingesetzt werden, um die Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch auszugleichen. Im Störungsfall hätte somit kein Sicherheitsnetz mehr zu Verfügung gestanden.
Die „Berliner Zeitung“ berichtete am 16. Februar 2012 (Artikel „Händler manipulieren den Strommarkt“ von Jakob Schlandt), dass die Unterdeckung dadurch verursacht wurde, dass die Bilanzkreisverantwortlichen am 6. Februar und 7. Februar 2012 in großem Ausmaß systematisch zu niedrige Lastprognosen erstellt haben. Demnach wollten die Händler den Einkauf des sehr teuren Börsenstroms vermeiden und stattdessen durch vermeintliche Prognosefehler die aller Voraussicht nach günstigere Ausgleichsenergie nutzen. Damit hätten die Händler den Sicherheitspuffer des Stromnetzes aus wirtschaftlichem Interesse bis zum Anschlag ausgereizt. Es ist also nicht auszuschließen, dass einige Akteure aus wirtschaftlichem Eigeninteresse bewusst eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in Kauf genommen haben. Dieser Verdacht muss restlos aufgeklärt und solche Praktiken für die Zukunft verhindert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
An welchen Tagen kam es im Februar 2012 an jeweils wie vielen Stunden zu einer deutlichen Unterdeckung der Systembilanz im deutschen Stromnetz, so dass mehr als 80 Prozent der durch die Übertragungsnetzbetreiber vorgehaltene Regelenergie abgerufen wurde?
Welche Gesamtstrommenge wurde durch die Unterdeckung der Bilanzkreise an diesen Tagen von den Bilanzkreisverantwortlichen zu wenig eingespeist?
Welche Ausgleichsenergiekosten kommen auf die Bilanzkreisverantwortlichen in verschiedenen von massiven Unterdeckungen betroffenen Viertelstunden je Kilowattstunde (kWh) zu?
Falls die Ausgleichsenergiekosten noch nicht abgerechnet sind, wann stehen diese Zahlen zur Verfügung?
Wie viele Bilanzkreise (absolut und prozentual) wiesen jeweils an den Tagen aus der Antwort zu Frage 1 eine deutliche Unterdeckung auf?
Falls die Abrechnung der Bilanzkreise noch nicht vorliegt, bis wann wird das der Fall sein?
Können diese Bilanzkreise nach bestimmten Kennwerten (z. B. überwiegend standardlastprofilegeprägte Bilanzkreise, Industriebilanzkreise, Handelsbilanzkreise o. Ä.) klassifiziert werden?
Falls ja, welche Art von Bilanzkreisen (z. B. überwiegend standardlastprofilegeprägte Bilanzkreise, Industriebilanzkreise, Handelsbilanzkreise o. Ä.) wiesen besonders starke Unterdeckungen auf?
Wie verteilen sich die Bilanzkreise, die besonders stark von Unterdeckungen betroffen waren, auf die vier Übertragungsnetzbetreiber Regelzonen auf?
Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung um einen Zufall, wenn, wie die „Berliner Zeitung“ vom 16. Februar 2012 berichtet (Artikel „Händler manipulieren den Strommarkt“ von Jakob Schlandt), Bilanzkreisverantwortliche am 6. Februar und 7. Februar 2012 in großem Ausmaß mit zu niedrigen Lastprognosen, den Einsatz von Regelenergie, welche eigentlich für Notsituationen vorgesehen ist, verursachten, während gleichzeitig die Strompreise an der Strombörse sehr hoch waren und damit potenziell deutlich über den Ausgleichsenergiekosten gelegen haben könnten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das in Frage 8 beschriebene Vorgehen der Bilanzkreisverantwortlichen, unabhängig von den Handlungsgründen der Bilanzkreisverantwortlichen, die Netzstabilität gefährdete?
Erkennt die Bundesregierung in der deutlichen Unterdeckung der Systembilanz im deutschen Stromnetz im Februar 2012 ein systematisches Problem?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Anreiz für potenziell die Versorgungssicherheit gefährdenden Anreize im Markt zukünftig auszuschließen?
Plant die Bundesregierung, die Marktregeln zu ändern, sodass der Bezug von Ausgleichsenergie nicht mehr günstiger sein kann als der reguläre Marktpreis, um somit Anreize für Arbitragegeschäfte zu nehmen, die die Versorgungssicherheit beeinträchtigen können?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass während der deutschen Bilanzungleichgewichte in Österreich trotz ähnlicher klimatischer Verhältnisse und einer engen Netz- und Marktverknüpfung keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen waren?
Haben die Netzbetreiber zusätzlich zur Regelenergie weitere „Notreserven“ eingesetzt?
Falls ja, welche Art von Notreserve war dies, und welche Kraftwerke wurden konkret eingesetzt?
Wurden Kaltreservekraftwerke eingesetzt, um damit zusätzlich zur Regelenergie Bilanzunterdeckungen auszugleichen?
Wie häufig und wann haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Kaltreservekraftwerke aktiv আঁচt und auf ihre Mindestleistung hochgefahren (bitte jeweils nach ÜNB und Kaltreservekraftwerk aufschlüsseln)?
Wie häufig und wann haben die ÜNB die Kaltreservekraftwerke tatsächlich abgerufen, und wie viel Strom haben die Kraftwerke bei ihren Einsätzen jeweils erzeugt (bitte jeweils nach ÜNB und Kaltreservekraftwerk aufschlüsseln)?
Was hat die Bundesregierung unternommen, nachdem das Gutachten zur Höhe des Regelenergiebedarfes von der Consentec GmbH für die Bundesnetzagentur (2010) festgestellt hat, dass eine „offensichtlich … die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig umsetzende Bilanzkreissteuerung“ der Bilanzkreisverantwortlichen festgestellt wurde, was zu hohen Sprüngen beim Regelleistungsbedarf jeweils zum Stundenwechsel führt, um eine Bilanzkreisbewirtschaftung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen?
Falls die Bundesregierung hier nicht tätig wurde, warum sah sie dazu keinen Anlass?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Auswirkung des Marktprämienmodells auf den Regelleistungsbedarf?
Falls ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob einzelne Akteure bei der Nutzung des Marktprämienmodells systematisch auf Regelenergie zurückgreifen, statt die Einhaltung ihres Bilanzgleichgewichts selbst sicherzustellen?
Falls nein, wird die Bundesregierung dieser Frage nachgehen?
Wird die Bundesnetzagentur ein erneutes Folgegutachten zur Höhe des Regelenergiebedarfs in Auftrag geben, und falls ja, wann?
Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf für die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vorlegen?
Wann wird die Markttransparenzstelle ihre Arbeit aufnehmen, und wie wird sie ausgestattet sein?
Wird die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas auch den Regelenergiemarkt überwachen, und wenn nein, warum nicht?