[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9515
17. Wahlperiode 03. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Kerstin Andreae,
Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8864 –
Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz im Februar 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während der Kältewelle im Februar 2012 kam es an mehreren Tagen über
mehrere Stunden hinweg zu Unterdeckungen der Systembilanz im deutschen
Stromnetz. Das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch im Netz
wurde durch die Bilanzkreisverantwortlichen nicht gewährleistet. Um die
Unterdeckung auszugleichen, mussten die Übertragungsnetzbetreiber mit der
eigentlich für Notfälle vorgesehenen Regelenergie einspringen. Immer wieder
musste nahezu die gesamte Regelenergie eingesetzt werden, um die
Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch auszugleichen. Im Störungsfall
hätte somit kein Sicherheitsnetz mehr zu Verfügung gestanden.
Die „Berliner Zeitung“ berichtete am 16. Februar 2012 (Artikel „Händler
manipulieren den Strommarkt“ von Jakob Schlandt), dass die Unterdeckung
dadurch verursacht wurde, dass die Bilanzkreisverantwortlichen am 6. Februar
und 7. Februar 2012 in großem Ausmaß systematisch zu niedrige
Lastprognosen erstellt haben. Demnach wollten die Händler den Einkauf des sehr teuren
Börsenstroms vermeiden und stattdessen durch vermeintliche Prognosefehler
die aller Voraussicht nach günstigere Ausgleichsenergie nutzen. Damit hätten
die Händler den Sicherheitspuffer des Stromnetzes aus wirtschaftlichem
Interesse bis zum Anschlag ausgereizt. Es ist also nicht auszuschließen, dass einige
Akteure aus wirtschaftlichem Eigeninteresse bewusst eine Gefährdung der
Versorgungssicherheit in Kauf genommen haben. Dieser Verdacht muss
restlos aufgeklärt und solche Praktiken für die Zukunft verhindert werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
27. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9515 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. An welchen Tagen kam es im Februar 2012 an jeweils wie vielen Stunden
zu einer deutlichen Unterdeckung der Systembilanz im deutschen
Stromnetz, so dass mehr als 80 Prozent der durch die Übertragungsnetzbetreiber
vorgehaltene Regelenergie abgerufen wurde?
Nach Angeben der Bundesnetzagentur wurde nach den von den
Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) auf deren Internetplattform
www.regelleistung.net
veröffentlichten Daten in den nachfolgend dargestellten Zeiträumen mehr als
80 Prozent der vorgehaltenen Regelleistung eingesetzt:
2. Welche Gesamtstrommenge wurde durch die Unterdeckung der
Bilanzkreise an diesen Tagen von den Bilanzkreisverantwortlichen zu wenig
eingespeist?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde an diesen Tagen durch
unterspeiste Bilanzkreise positive Ausgleichsenergie wie folgt in Anspruch
genommen:
Datum Uhrzeit
04.02.2012 01:15 – 01:30
06.02.2012 01:00 – 01:30
02:00 – 02:15
07.02.2012 01:00 – 01:30
06:45 – 07:00
10:00 – 10:45
08.02.2012 00:15 – 00:30
01:00 – 01:15
09.02.2012 01:00 – 01:30
02:00 – 02:30
05:45 – 06:00
06:30 – 07:00
11.02.2012 00:00 – 00:30
01:00 – 01:30
02:00 – 02:30
12.02.2012 00:30 – 02:30
13.02.2012 15:00 – 16:00
Datum Insgesamt am betreffenden Tag durch
unterspeiste Bilanzkreise in Anspruch
genommene positive Ausgleichsenergie [kWh]
Regelzone
04.02.2012 22 364 531,179 50 Hertz
04.02.2012 34 789 130,237 Amprion
04.02.2012 47 062 167,417 TenneT
04.02.2012 12 699 091,565 TransnetBW
06.02.2012 2 695 012,512 50 Hertz
06.02.2012 39 782 992,578 Amprion
06.02.2012 40 835 894,990 TenneT
06.02.2012 13 832 036,234 TransnetBW
07.02.2012 28 705 896,553 50 Hertz
07.02.2012 39 784 322,954 Amprion
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9515Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Daten den Datenstand vom
12. April 2012 repräsentieren. Endgültig aussagekräftig sind allein die Daten,
die der eigentlichen Bilanzkreisabrechnung der ÜNB mit Datum vom 2. Mai
2012 zugrunde liegen. Zwischen dem 12. April 2012 und dem 2. Mai 2012
führen die ÜNB weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durch, in deren Rahmen
sich Daten (etwa bei erkannten Unplausibilitäten oder Datenfehlern) noch
(geringfügig) ändern können.
3. Welche Ausgleichsenergiekosten kommen auf die
Bilanzkreisverantwortlichen in verschiedenen von massiven Unterdeckungen betroffenen
Viertelstunden je Kilowattstunde (kWh) zu?
Falls die Ausgleichsenergiekosten noch nicht abgerechnet sind, wann
stehen diese Zahlen zur Verfügung?
Die Abrechnung der Ausgleichsenergie erfolgt durch die ÜNB für den
Liefermonat Februar 2012 am 2. Mai 2012.
07.02.2012 43 777 534,521 TenneT
07.02.2012 17 674 432,262 TransnetBW
08.02.2012 21 177 069,054 50 Hertz
08.02.2012 41 042 148,193 Amprion
08.02.2012 34 378 139,065 TenneT
08.02.2012 14 278 172,358 TransnetBW
09.02.2012 26 173 028,088 50 Hertz
09.02.2012 43 769 313,030 Amprion
09.02.2012 34 645 575,430 TenneT
09.02.2012 17 285 600,634 TransnetBW
11.02.2012 19 389 615,167 50 Hertz
11.02.2012 35 928 842,406 Amprion
11.02.2012 29 388 204,002 TenneT
11.02.2012 12 955 909,156 TransnetBW
12.02.2012 23 035 394,397 50 Hertz
12.02.2012 38 502 523,751 Amprion
12.02.2012 42 709 589,653 TenneT
12.02.2012 14 152 817,865 TransnetBW
13.02.2012 22 556 798,696 50 Hertz
13.02.2012 41 707 005,978 Amprion
13.02.2012 45 661 894,548 TenneT
13.02.2012 17 758 535,639 TransnetBW
Datum Insgesamt am betreffenden Tag durch
unterspeiste Bilanzkreise in Anspruch
genommene positive Ausgleichsenergie [kWh]
Regelzone
Drucksache 17/9515 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie viele Bilanzkreise (absolut und prozentual) wiesen jeweils an den
Tagen aus der Antwort zu Frage 1 eine deutliche Unterdeckung auf?
Falls die Abrechnung der Bilanzkreise noch nicht vorliegt, bis wann wird
das der Fall sein?
Zur insgesamt an den jeweiligen Tagen in Anspruch genommenen positiven
Ausgleichsenergie siehe Antwort zu Frage 2. Die ÜNB werden im Nachgang
zu der noch zu erstellenden Bilanzkreisabrechnung ermitteln, welche
Bilanzkreise im Vergleich zu den – auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung – zu
erwartenden Abweichungen in signifikantem Maße aufgefallen sind.
5. Können diese Bilanzkreise nach bestimmten Kennwerten (z. B.
überwiegend standardlastprofilegeprägte Bilanzkreise, Industriebilanzkreise,
Handelsbilanzkreise o. Ä.) klassifiziert werden?
Die Möglichkeiten einer solchen Klassifizierung hängen sehr stark vom
jeweiligen Bilanzkreis ab. Handelt es sich um einen Bilanzkreis, in dem etwa
Haushaltskunden und Gewerbekunden gemeinsam geführt werden, dann kann eine
festgestellte Unterdeckung nicht eindeutig einer bestimmten Kundengruppe
zugeordnet werden, denn der Bilanzkreisverantwortliche ist nur für den Ausgleich
des Bilanzkreises in seiner Gesamtheit verantwortlich. Nur wenn es sich
zufällig um einen Bilanzkreis handelt, in dem „sortenreine“ Kunden geführt werden,
wäre eine solche Auskunft möglich.
6. Falls ja, welche Art von Bilanzkreisen (z. B. überwiegend
standardlastprofilegeprägte Bilanzkreise, Industriebilanzkreise, Handelsbilanzkreise
o. Ä.) wiesen besonders starke Unterdeckungen auf?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Wie verteilen sich die Bilanzkreise, die besonders stark von
Unterdeckungen betroffen waren, auf die vier Übertragungsnetzbetreiber Regelzonen
auf?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung um einen Zufall, wenn,
wie die „Berliner Zeitung“ vom 16. Februar 2012 berichtet (Artikel
„Händler manipulieren den Strommarkt“ von Jakob Schlandt),
Bilanzkreisverantwortliche am 6. Februar und 7. Februar 2012 in großem Ausmaß mit zu
niedrigen Lastprognosen, den Einsatz von Regelenergie, welche eigentlich
für Notsituationen vorgesehen ist, verursachten, während gleichzeitig die
Strompreise an der Strombörse sehr hoch waren und damit potentiell
deutlich über den Ausgleichsenergiekosten gelegen haben könnten?
Nach vorläufigen Auswertung der bislang den Übertragungsnetzbetreibern und
der Bundesnetzagentur bekannten Daten lässt sich feststellen, dass die im
Februar aufgetretenen Regelzonenunterspeisungen weder einzelnen wenigen
Akteuren noch einem strukturell homogenen Bewirtschaftungsfehlverhalten
zuzuordnen sind. Die bisherigen Detailauswertungen der ÜNB haben vielmehr
gezeigt, dass es eine Vielzahl verschiedener Phänomene war, die in der
Gesamtwirkung zu der im Februar aufgetretenen Netzsituation geführt haben.
Für einige Phänomene, die sich auf die Gesamtsituation maßgeblich ausgewirkt
haben, waren die im Februar 2012 vorherrschenden teilweise extremen Witte-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9515rungsbedingungen in nicht unerheblichem Umfang mitursächlich. So wiesen
z. B. etwa die Differenzbilanzkreise zahlreicher Verteilnetzbetreiber deutlich
größere bilanzielle Abweichungen auf als sonst üblich. In den
Differenzbilanzkreisen werden Abweichungen zwischen dem tatsächlichen
Verbrauchsverhalten der Standardlastprofilkunden (das sind Kunden mit einem Jahresverbrauch
von unter 100 000 kWh/Jahr) und den im jeweiligen Lastprofil hinterlegten
Verbrauchswerten bilanziert. Die Bewirtschaftung der Differenzbilanzkreise
obliegt den VNB. Nach bisherigen Erkenntnissen haben die
Wetterbedingungen im Februar teilweise zu deutlich größeren Energieverbräuchen bei den
Standardlastprofilkunden geführt (mehr Lichtbedarf, mehr Stromverbrauch
durch Heizungsanlagen), als von den Standardlastprofilen abgebildet und den
VNB erwartet.
Ebenso zeigen erste Auswertungen der ÜNB, dass die im Rahmen des zum
Jahresbeginn 2012 eingeführte EEG-Marktprämienmodells (MPM) gestarteten
MPM-Bilanzkreise von ihren Bilanzkreisverantwortlichen noch nicht in der zu
erwartenden Güte bewirtschaftet wurden, woraus ebenfalls witterungsbedingt
nicht unerhebliche Abweichungen resultierten.
9. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das in Frage 8 beschriebene
Vorgehen der Bilanzkreisverantwortlichen, unabhängig von den
Handlungsgründen der Bilanzkreisverantwortlichen, die Netzstabilität
gefährdete?
Die Netzsituation war sehr angespannt, aber beherrschbar. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Erkennt die Bundesregierung in der deutlichen Unterdeckung der
Systembilanz im deutschen Stromnetz im Februar 2012 ein systematisches
Problem?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Anreiz
für potentiell die Versorgungssicherheit gefährdenden Anreize im Markt
zukünftig auszuschließen?
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, in diesem Jahr das gegenwärtige
Ausgleichsenergiepreissystem im Hinblick auf seine Anreizwirkung für eine
ausgeglichene Bewirtschaftung der Bilanzkreise gutachterlich untersuchen zu lassen
und geeignete Modelle für eine Weiterentwicklung bzw. Optimierung des
Ausgleichsenergiepreissystems entwickeln zu lassen. Die Bundesnetzagentur hat in
diesem Zusammenhang bereits ein entsprechendes Festlegungsverfahren
eröffnet.
12. Plant die Bundesregierung, die Marktregeln zu ändern, sodass der Bezug
von Ausgleichsenergie nicht mehr günstiger sein kann als der reguläre
Marktpreis, um somit Anreize für Arbitragegeschäfte zu nehmen, die die
Versorgungssicherheit beeinträchtigen können?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Drucksache 17/9515 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie erklärt die Bundesregierung, dass während der deutschen
Bilanzungleichgewichte in Österreich trotz ähnlicher klimatischer Verhältnisse
und einer engen Netz- und Marktverknüpfung keine besonderen
Vorkommnisse zu verzeichnen waren?
Zurzeit liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse hierzu vor. Die
Bundesnetzagentur wird sich im Rahmen ihres Festlegungsverfahrens in ihrer
Untersuchung zur Bilanzkreisunterdeckung auch mit dem österreichischen
Ausgleichsenergiemarkt auseinandersetzen.
14. Haben die Netzbetreiber zusätzlich zur Regelenergie weitere
„Notreserven“ eingesetzt?
Falls ja, welche Art von Notreserve war dies, und welche Kraftwerke
wurden konkret eingesetzt?
Es erfolgte der Einsatz der Kaltreserve-Kraftwerke, um damit zusätzlich zur
Regelenergie die Unterdeckung der Systembilanz auszugleichen. Zum Einsatz
kamen folgende (Kaltreserve-)Kraftwerke:
● GKM 3
● Kraftwerk Theiß (AT)
● Kraftwerk Korneuburg (AT)
● Kraftwerk Werndorf (AT).
Ferner wurde Notreserve aus der Schweiz und den Niederlanden angefordert
sowie weitere Notreserve am Intradaymarkt beschafft. Darüber hinaus wurden
Maßnahmen nach § 13 Absatz 2 EnWG betreffend
● Kraftwerk Veltheim 4 und
● Kraftwerk Gebersdorf 1
durchgeführt.
15. Wurden Kaltreservekraftwerke eingesetzt, um damit zusätzlich zur
Regelenergie Bilanzunterdeckungen auszugleichen?
Der Einsatz der Reservekraftwerke erfolgte, um – wie in Antwort zu Frage 14
dargelegt – Bilanz-Unterdeckungen auszugleichen. Zudem wirkte der Einsatz
der Kaltreserve-Kraftwerke Engpass entlastend.
16. Wie häufig und wann haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die
Kaltreservekraftwerke aktiviert und auf ihre Mindestleistung
hochgefahren (bitte jeweils nach ÜNB und Kaltreservekraftwerk aufschlüsseln)?
Da die Anforderung der Kaltreserve-Kraftwerke aufgrund der Auslastung der
Minutenreserveleistung notwendig wurde, wurden die Reservekraftwerke von
TenneT TSO, dem Koordinator für Minutenreserveleistung, angefordert.
Details sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tag Anforderung KW-Lstg. Gesamt GKM3 KW Theiß KW Korneuburg KW Werndorf
08.02. 400-650 MW X X
09.02. 730-1135 MW X X X X
10.02. 730-1135 MW X X X X
11.02. 630-935 MW X X X X
13.02. 670-985 MW X X X
14.02. 730-1135 MW X X X X
15.02. 730-1135 MW X X X X
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/951517. Wie häufig und wann haben die ÜNB die Kaltreservekraftwerke
tatsächlich abgerufen, und wie viel Strom haben die Kraftwerke bei ihren
Einsätzen jeweils erzeugt (bitte jeweils nach ÜNB und Kaltreservekraftwerk
aufschlüsseln)?
Der Abruf der Kaltreserve-Kraftwerke ist aus der Tabelle der Antwort zu Frage
16 zu entnehmen. Über die tatsächlich produzierte elektrische Arbeit liegen der
Bundesregierung bisher keine Daten vor.
18. Was hat die Bundesregierung unternommen, nachdem das Gutachten zur
Höhe des Regelenergiebedarfes von der Consentec GmbH für die
Bundesnetzagentur (2010) festgestellt hat, dass eine „offensichtlich … die
gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig umsetzende Bilanzkreissteuerung“
der Bilanzkreisverantwortlichen festgestellt wurde, was zu hohen
Sprüngen beim Regelleistungsbedarf jeweils zum Stundenwechsel führt, um
eine Bilanzkreisbewirtschaftung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
sicherzustellen?
Falls die Bundesregierung hier nicht tätig wurde, warum sah sie dazu
keinen Anlass?
Ursächlich für die genannten Stundensprünge ist, dass der am Morgen und
Abend stark ansteigende bzw. stark abfallende Lastverlauf insbesondere von
Bilanzkreisverantwortlichen, die über keine eigenen Erzeugungsanlagen
verfügen und den Bilanzausgleich bisher mittels der Stunden-Handelsprodukte der
Börse vornehmen mussten, nicht nachgefahren werden konnte. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die Bundesnetzagentur haben
in Zusammenarbeit mit den beteiligten Unternehmen darauf hingewirkt, dass
auch Viertelstundenprodukte als Handelsprodukte gehandelt werden können,
um den Bilanzkreisverantwortlichen insoweit eine bessere Annäherung an den
Lastverlauf und somit eine bessere Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise zu
ermöglichen. In diesem Sinne sind seit Ende 2011 Viertelstundenprodukte
handelbar.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Auswirkung des
Marktprämienmodells auf den Regelleistungsbedarf?
Falls ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob einzelne Akteure bei der
Nutzung des Marktprämienmodells systematisch auf Regelenergie
zurückgreifen, statt die Einhaltung ihres Bilanzgleichgewichts selbst
sicherzustellen?
Falls nein, wird die Bundesregierung dieser Frage nachgehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
21. Wird die Bundesnetzagentur ein erneutes Folgegutachten zur Höhe des
Regelenergiebedarfs in Auftrag geben, und falls ja, wann?
Die Übertragungsnetzbetreiber untersuchen in regelmäßigen Abständen, ob die
Höhe der jeweils auszuschreibenden Regelleistung dem netzwirtschaftlichen
Bedarf entspricht oder anzupassen ist. Hierzu bedienen sich die ÜNB
anerkannter Berechnungsmethoden, die unter anderem aus dem consentec-Gutachten
Drucksache 17/9515 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeaus 2010 stammen. Derzeit sieht die Bundesnetzagentur keine Veranlassung,
ein erneutes Gutachten zu vergeben.
22. Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf für die Einrichtung einer
Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vorlegen?
Der Entwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für
den Großhandel mit Strom und Gas soll am 2. Mai 2012 im Kabinett
beschlossen werden.
23. Wann wird die Markttransparenzstelle ihre Arbeit aufnehmen, und wie
wird sie ausgestattet sein?
Die Markttransparenzstelle wird ihre Arbeit nach Abschluss ihrer Aufbauphase
im Jahr 2013 beginnen, wenn auch die Meldepflichten nach der REMIT-
Verordnung von der Europäischen Kommission konkretisiert worden sind.
24. Wird die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
auch den Regelenergiemarkt überwachen, und wenn nein, warum nicht?
Die Markttransparenzstelle kann auch den Regelenergiemarkt beobachten.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]