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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der Aktivitäten deutscher Unternehmen in China auf Arbeits-, Umwelt- und menschenrechtliche Bedingungen

Engagement deutscher Unternehmen in China, Mitverantwortung für Umweltstandards und Arbeitsbedingungen, extraterritoriale Staatenpflichten, EU-Vorstöße zur Unternehmensverantwortung, OECD-Leitsätze, Transparenz von Lieferketten, deutsche Außenwirtschaftspolitik, Menschenrechtsverletzungen, Entschädigungsansprüche chinesischer Bürger, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), Entwicklungspartnerschaften, EU-Transparenzrichtlinie, EU-Modernisierungsrichtlinie, Rohstoffstrategien<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

22.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/886005. 03. 2012

Auswirkungen der Aktivitäten deutscher Unternehmen in China auf Arbeits-, Umwelt- und menschenrechtliche Bedingungen

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, Agnes Brugger, Dr. Thomas Gambke, Thilo Hoppe, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das chinesische Wirtschaftswachstum wird mit drastischen sozialen und ökologischen Kosten erkauft. Die chinesische Staats- und Parteiführung versuchte in den vergangenen Jahren mit ihrem auf den Konfuzianismus bezugnehmenden Begriff der harmonischen Gesellschaft, Verbesserungen der Arbeits-, Sozial- und Umweltgesetzgebung sowie neuen Regelungen für Großprojekte und Landenteignungen gegenzusteuern. Auch Unternehmen in China begannen, Corporate-Social-Responsibility-Konzepte zu erarbeiten oder an Transparenzinitiativen mitzuwirken. Chinesische Bürgerinnen und Bürger und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reagieren in zunehmendem Maße auf die Situation; es kommt zu Protesten sowie Streiks, und gesellschaftliche Debatten um das Thema kollektiver Tarifverhandlungen werden geführt. Wie die Zwischenfälle beim Elektronikhersteller Foxconn Electronics zeigen, der für zahlreiche westliche Marken produziert, werden zum Teil kleine Verbesserungen erzielt.

Als größtem Handelspartner Chinas kann der EU bzw. Akteuren aus der EU oder auch der Bundesregierung bzw. deutschen Akteuren eine Mitverantwortung für die Bewältigung dieser menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Folgekosten in China zugeschrieben werden: den Unternehmen, die Komponenten aus China beziehen, in China produzieren, investieren oder an Großprojekten beteiligt sind, den Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Bundesregierung und der Europäischen Kommission, die die Rahmenbedingungen setzen.

Die deutsche Politik gegenüber China zeichnet sich weiterhin, vor allem durch Inkohärenz aus. Das wurde auch durch das am 8. Februar 2012 vorgestellte Konzept zur Zusammenarbeit mit „Gestaltungsmächten“ deutlich, indem eine klare Prioritätensetzung zwischen unterschiedlichen politischen Zielen fehlt. Im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft findet sich keine Bindung von Außenwirtschaftsförderung an Menschenrechtskriterien oder eine Verankerung von Menschenrechtskriterien in der Aushandlung von Freihandelsabkommen. Auch im Bereich Ressourcen wird die Versorgungssicherheit Deutschlands betont, die Perspektive der Abbauländer aber vernachlässigt.

Drucksache 17/8860 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie deutsche Wirtschaft weist immer wieder darauf hin, dass deutsche Unternehmen in China im Vergleich zu den meisten Wettbewerbern ein hohes Ansehen aufgrund höherer Standards genießen würden. Die Verantwortung endet jedoch nicht bei den Bedingungen an den eigenen Standorten, sondern erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette bis hin zur Herkunft von Rohstoffen. Dies wurde auch nochmal in den im Mai 2011 neu gefassten Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) deutlich. 18,8 Prozent der Importe in die EU (Eurostat, Stand: 05/2011) und 9,7 Prozent der Importe nach Deutschland (Statistisches Bundesamt, Stand: 11/2011) kommen aus China. Damit wird in Kauf genommen, dass in der EU und in Deutschland weiterverarbeitete Komponenten und konsumierte Waren potentiell unter Bedingungen hergestellt wurden, die menschenrechtlich kritikwürdig sind oder weit unter den im Konsumentenland gültigen Arbeits- und Umweltstandards liegen. Nichtregierungsorganisationen ebenso wie das Umweltbundesamt weisen darauf hin, dass deutsche Unternehmen für die Einhaltung von Standards an allen Standorten und auf allen Stufen der Zulieferkette verantwortlich sind.

Die internationale Diskussion um Wirtschaft und Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Ruggie-Prozess der Vereinten Nationen steht häufig in einem entwicklungspolitischen und menschenrechtspolitischen Kontext, besitzt jedoch ebenso eine chinapolitische Relevanz. Neben der Verurteilung menschenrechtlicher Defizite in China gehört zu einer kohärenten menschenrechtsorientierten Politik insbesondere die Beschäftigung mit den Auswirkungen des eigenen Tuns vor Ort und mit Wegen zu deren Vermeidung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Tragen nach Auffassung der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft, Konsumentinnen und Konsumenten und die Bundesregierung eine Mitverantwortung insbesondere für die Umweltstandards und Arbeitsbedingungen und generell für die Wahrung bürgerlich-politischer sowie wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte in China und deren Verbesserung?

2

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen in Deutschland ansässige transnational agierende Unternehmen direkt oder indirekt zu

a) Verletzungen von bürgerlichen und politischen Menschenrechten,

b) Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten (insbesondere von Arbeitsrechten),

c) Umweltzerstörungen

d) oder anderen negativen sozialen Folgen

in China beitrugen und beitragen oder von diesen mittelbar profitiert haben? Wenn ja, welche (bitte einzeln angeben)?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in Zukunft zu verhindern, dass in Deutschland ansässige transnational agierende Unternehmen in China zu Umweltschäden und Verletzungen von Arbeitnehmer- und Menschenrechten beitragen bzw. von diesen profitieren, die

a) gegen chinesisches Recht verstoßen,

b) gegen internationale Standards verstoßen?

4

Hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung während der Regierungskonsultationen 2011 oder der Reise der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, im Februar 2012 konkrete Aspekte der Arbeitsbedingungen in China, wie etwa das aktuell diskutierte Thema der kollektiven Tarifverhandlungen, angesprochen?

Wurde in Betracht gezogen, wie sich deutsche und europäische Firmen dazu positionieren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie hat die chinesische Seite reagiert?

5

In welcher Form wurde dabei eine Kohärenz zwischen den menschenrechtlichen und umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung und dem Engagement deutscher Unternehmen in China hergestellt?

6

In welchen deutschen Unternehmen in China kam es seit 2009 zu Streiks, und wie gingen diese Unternehmen mit den Diskussionsprozessen zum Thema kollektive Tarifverhandlungen um?

7

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen in Deutschland ansässige Unternehmen oder diese repräsentierende Verbände daran beteiligt waren, sich aktiv gegen Verbesserungen von Arbeitnehmerrechten oder die Verschärfung von Umweltauflagen in China eingesetzt haben oder einsetzen?

8

Steht oder stünde dies im Einklang mit der deutschen Außenwirtschaftspolitik, in deren Rahmen die Bundesregierung, deutsche Unternehmen und deren Verbände eng zusammenarbeiten, und haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sich bisher gegenüber der chinesischen Regierung gegen Verbesserungen von Arbeitnehmerrechten oder die Verschärfung von Umweltauflagen in China eingesetzt?

9

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass Medien- und Nichtregierungsorganisationsberichten zufolge (21 Shiji Jingji Baodao, China Labour Bulletin) die Europäische Handelskammer in China im Jahr 2006 den Nationalen Volkskongress in einer schriftlichen Stellungnahme davor warnte, dass ein Anstieg der Lohnkosten durch eine Reform des Arbeitsvertragsrechts zur Abwanderung von Unternehmen führen werde?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion um extraterritoriale Staatenpflichten in Bezug auf die Aktivitäten transnational agierender Unternehmen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus speziell in Bezug auf den wirtschaftlichen Austausch mit China?

11

Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen China und der EU der politische und der Handelsteil gemeinsam verhandelt werden sollten, und wie beabsichtigt sie, dabei die Themen Wirtschaft und Menschenrechte inhaltlich miteinander zu verknüpfen?

12

Wie sollen Umwelt- und Sozialstandards im PKA verankert werden, und welche Verantwortung für Auswirkungen in China sollen dabei der EU und den europäischen Unternehmen zugeschrieben werden?

13

Wie beabsichtigt die Bundesregierung nach der Überarbeitung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, eine effektivere und unabhängigere Arbeit der deutschen Kontaktstelle zu gewährleisten und

a) wie beurteilt sie die Möglichkeit ihrer Verlagerung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in ein anderes Ressort,

b) wie beurteilt sie die Möglichkeit, die Nationale Kontaktstelle als unabhängiges Gremium unter Beteiligung der Zivilgesellschaft zu etablieren,

c) wie beurteilt sie den Aufbau der Nationalen Kontaktstelle in den Niederlanden?

14

Wie viele OECD-Beschwerden zu Tätigkeiten deutscher Unternehmen in China sind bislang bei der Nationalen Kontaktstelle eingegangen (bitte einzeln aufschlüsseln und die jeweilige konkrete Beschwerde angeben)?

15

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um eine Umsetzung der in ihrem Gestaltungsmächtekonzept unter Nennung der Kernarbeitsnormen Internationalen Arbeitsorganisation geforderten globalen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen zu erreichen und hierbei eine Kohärenz zu ihrer bisherigen Außenwirtschaftspolitik herzustellen?

16

Warum setzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang trotz Initiativen im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung eine nachhaltige Beschaffungspolitik nur in Ansätzen um?

a) Plant die Bundesregierung mittelfristig neben Umwelt- auch Sozialstandards bei der öffentlichen Beschaffung einzubeziehen?

b) Inwiefern sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Gestaltungsmächtekonzepts einen direkten Zusammenhang zur sozialen Ausgestaltung der öffentlichen Beschaffung?

17

Steht nach Auffassung der Bundesregierung die Außenwirtschaftspolitik gegenüber China im Einklang mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie?

18

Wie soll das Engagement der deutschen Privatwirtschaft in Schwellenländern wie China konkret im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften gefördert und ausgebaut werden?

a) Welche Maßnahmen sind geplant?

b) Welche Zielvorgaben hat die Bundesregierung hier?

c) Welche Standards gelten für diese Form der Zusammenarbeit?

19

Mit welchen Mitteln, Schritten und Projekten soll die enge Verzahnung von Auslandsvertretungen, Außenhandelskammern, Germany Trade und Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, Privatwirtschaft und staatlichen Durchführungsorganisationen hergestellt werden?

20

In wie vielen Fällen wurden seit 2009 Hermes-Bürgschaften für den Export nach China erteilt? An welche Unternehmen, für welche Produkte, und in welchem finanziellen Umfang fand dies statt? Welche (Vor)Anfragen für die Vergabe von Hermes-Bürgschaften für den Export nach China liegen aktuell vor?

21

Warum stellt sich die Bundesregierung gegen die in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. Oktober 2011 (KOM(2011) 681) gemachten Vorstöße zu verbindlichen Regeln zur Unternehmensverantwortung, und welche Alternative befürwortet sie?

22

Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf den Entwurf zur Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie (KOM(2011) 683)?

23

Warum schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten Uwe Kekeritz, „dass zunächst von Seiten der Europäischen Kommission eine Konkretisierung der Pläne“ erbeten wird, man prinzipiell aber offen sei, während in einem Ressortbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. November 2011 wörtlich steht, die Bundesregierung habe ein besonderes Interesse daran, die Vorstöße der Europäischen Kommission, konkret die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu verhindern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8637)?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Konsultation der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie?

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur bisherigen Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie im § 289 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs vor, und welche Daten zu sozialen und ökologischen Auswirkungen mussten Unternehmen unter diesem Gesetz bislang bereits offenlegen?

b) Mit welchem Ziel begleitet die Bundesregierung die nun anstehende Überarbeitung der Modernisierungsrichtlinie durch die Europäische Kommission?

25

Welche deutschen Unternehmen lassen nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem vielfach in Medienberichten genannten Unternehmen Foxconn Electronics Produkte oder Komponenten produzieren?

26

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der etwa bei Foxconn Electronics aufgetretenen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen Regelungsbedarf für mehr Transparenz von Lieferketten in ihrem oder dem EU-Zuständigkeitsbereich?

27

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Offenlegung der Zulieferbetriebe des amerikanischen Unternehmens Apple die Notwendigkeit einer entsprechenden Offenlegung durch deutsche Unternehmen?

a) Welche Schritte unternimmt sie zur Schaffung einer verpflichtenden Regelung?

b) Welche Schritte unternimmt sie zur Unterstützung freiwilliger Initiativen?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtlichen Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit von BASF SE in der Region Chongqing (insbesondere vor dem Hintergrund der erzwungenen Umsiedlung von mindestens 1 100 Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner zum Zwecke des Fabrikbaus sowie der Verschmutzung der umliegenden Gewässer und der vermehrten auftretenden Krebserkrankungen) angesichts der Tatsache, dass ein Vertreter des Konzerns der BASF SE Mitglied der Delegation von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrem Besuch in China im Februar 2012 war?

29

In welcher Weise hat die Volkswagen AG nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Eröffnung eines Werks in der Hauptstadt der Autonomen Region Xinjiang Urumqi Informationen zur Abschätzung der sozialen, umweltbezogenen, menschenrechtlichen und minderheitenrechtlichen Folgen erhoben?

Falls dies der Bundesregierung nicht bekannt ist oder nicht der Fall ist, sieht sie in Bezug auf Minderheitengebiete eine besondere Notwendigkeit von mehr Transparenz?

30

Welche weiteren Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU unterhalten Fabriken oder Werke in den autonomen Regionen Chinas?

31

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es etwa bei der Herstellung von Solarzellen (vgl. www.chinadialogue.net/article/show/single/en/4583-A-darker-side-of-Chinese-clean-tech) oder der Herstellung bzw. Entsorgung von Batterien (vgl. www.china dialogue.net/article/show/single/en/4568-A-lead-poisoning-too-far-) in China zu Umweltschädigungen und damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen kommt?

Wenn ja, mit welchen Initiativen versucht die Bundesregierung dies zu verringern?

32

Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Recherchen der Nichtregierungsorganisation Greenpeace e. V. bei der Produktion für deutsche oder für in Deutschland angebotene Bekleidungsmarken in China der Stoff Nonylphenol freigesetzt wird, der in Europa starken Beschränkungen unterliegt?

Wenn ja, mit welchen Initiativen versucht die Bundesregierung, dies zu verringern?

Wie unterstützt sie die Erarbeitung firmenspezifischer Aktionspläne?

33

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass sie angibt, den rasanten Anstieg des Individualverkehrs und der damit verbundenen Emissionen in chinesischen Städten verringern helfen zu wollen, sie jedoch gleichzeitig den massiven Verkauf deutscher Fahrzeuge mit herkömmlicher Antriebstechnik, insbesondere der gehobenen Mittelklasse, in China begrüßt und befördert?

Wenn nein, warum nicht?

34

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Unternehmen, Tochterunternehmen deutscher Unternehmen oder Zulieferunternehmen deutscher Unternehmen in China von chinesischen Bürgerinnen und Bürgern wegen der Verletzung von Menschenrechten (insbesondere Umwelt- oder Arbeitsrechtsverletzungen) verklagt wurden oder anderweitig Entschädigungsansprüche erhoben haben (bitte nach Datum und Fall aufschlüsseln)?

Falls nein, warum erheben chinesische Bürgerinnen und Bürger nach Ansicht der Bundesregierung keine Entschädigungsansprüche gegen diese Unternehmen?

35

Haben nach Ansicht der Bundesregierung chinesische Bürgererinnen und Bürger die Möglichkeit, in einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren vor chinesischen Gerichten Entschädigungsansprüche gegen Unternehmen geltend zu machen?

Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die vergleichsweise geringe Anzahl derartiger Verfahren?

Falls nein, was sind die Gründe hierfür und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die deutsche Außenwirtschaftspolitik im Hinblick auf China (insbesondere vor dem Hintergrund der Forderung des UN-Sonderbeauftragten John Ruggie, Opfern von Menschenrechtsverletzungen einen besseren Zugang zu Rechtsmitteln zu ermöglichen – „access to remedy“)?)

36

Wie können nach Ansicht der Bundesregierung transnational agierende Unternehmen stärker zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet werden, die weder Selbstverpflichtungen im Sinne einer Corporate Social Responsibility (CSR) eingehen, noch vom direkten Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten abhängig sind (etwa weil es sich um reine Zulieferbetriebe handelt)?

37

Wie beabsichtigt die Bundesregierung nach 2014 – angesichts der Aufkündigung der Entwicklungszusammenarbeit mit China durch den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel – mit den Projekten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im „Handlungsfeld: Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards (mit CSR)“ zu verfahren?

a) Sind diese ab 2015 nicht mehr notwendig?

b) Werden sie über 2015 hinaus vom BMZ finanziert werden oder unter dem Dach eines anderen Ressorts fortgeführt?

38

Inwiefern sind die Rohstoffstrategien der Bundesregierung und der EU nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und ökologischen Folgeschäden zu verringern, das sich durch eine Konkurrenz um Rohstoffe ergibt?

39

In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung dabei menschenrechtliche Kriterien, Umwelt- und Sozialstandards sowie Interessen lokaler Bevölkerungen, und inwiefern stimmt sie ihre Rohstoffpolitik und -abkommen mit den EU-Partnern ab?

40

Warum „unterstützen“ Deutschland und die EU die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) lediglich, „implementieren“ diese jedoch nicht?

41

In welcher Weise wirkt die Bundesregierung auf China ein, den Status eines Unterstützers der EITI zu erlangen, und wie positioniert sich die chinesische Seite dazu?

42

In welcher Form setzt sich die Bundesregierung dafür ein, China stärker in die Fortentwicklung multilateraler regelbasierter Strukturen in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards einzubinden?

Berlin, den 2. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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