[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9080
17. Wahlperiode 22. 03. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
20. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8860 –
Auswirkungen der Aktivitäten deutscher Unternehmen in China auf Arbeits-,
Umwelt- und menschenrechtliche Bedingungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das chinesische Wirtschaftswachstum wird mit drastischen sozialen und
ökologischen Kosten erkauft. Die chinesische Staats- und Parteiführung versuchte in
den vergangenen Jahren mit ihrem auf den Konfuzianismus bezugnehmenden
Begriff der harmonischen Gesellschaft, Verbesserungen der Arbeits-, Sozial-
und Umweltgesetzgebung sowie neuen Regelungen für Großprojekte und
Landenteignungen gegenzusteuern. Auch Unternehmen in China begannen,
Corporate-Social-Responsibility-Konzepte zu erarbeiten oder an
Transparenzinitiativen mitzuwirken. Chinesische Bürgerinnen und Bürger und
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reagieren in zunehmendem Maße auf die Situation;
es kommt zu Protesten sowie Streiks, und gesellschaftliche Debatten um das
Thema kollektiver Tarifverhandlungen werden geführt. Wie die Zwischenfälle
beim Elektronikhersteller Foxconn Electronics zeigen, der für zahlreiche
westliche Marken produziert, werden zum Teil kleine Verbesserungen erzielt.
Als größtem Handelspartner Chinas kann der EU bzw. Akteuren aus der EU
oder auch der Bundesregierung bzw. deutschen Akteuren eine
Mitverantwortung für die Bewältigung dieser menschenrechtlichen, sozialen und
ökologischen Folgekosten in China zugeschrieben werden: den Unternehmen, die
Komponenten aus China beziehen, in China produzieren, investieren oder an
Großprojekten beteiligt sind, den Konsumentinnen und Konsumenten sowie der
Bundesregierung und der Europäischen Kommission, die die
Rahmenbedingungen setzen.
Die deutsche Politik gegenüber China zeichnet sich weiterhin, vor allem durch
Inkohärenz aus. Das wurde auch durch das am 8. Februar 2012 vorgestellte
Konzept zur Zusammenarbeit mit „Gestaltungsmächten“ deutlich, indem eine
klare Prioritätensetzung zwischen unterschiedlichen politischen Zielen fehlt. Im
Bereich Menschenrechte und Wirtschaft findet sich keine Bindung von
Außenwirtschaftsförderung an Menschenrechtskriterien oder eine Verankerung
von Menschenrechtskriterien in der Aushandlung von Freihandelsabkommen.
Auch im Bereich Ressourcen wird die Versorgungssicherheit Deutschlands
betont, die Perspektive der Abbauländer aber vernachlässigt.
Die deutsche Wirtschaft weist immer wieder darauf hin, dass deutsche
Unternehmen in China im Vergleich zu den meisten Wettbewerbern ein hohes
Ansehen aufgrund höherer Standards genießen würden. Die Verantwortung endet
jedoch nicht bei den Bedingungen an den eigenen Standorten, sondern erstreckt
sich auf die gesamte Lieferkette bis hin zur Herkunft von Rohstoffen. Dies
wurde auch nochmal in den im Mai 2011 neu gefassten Leitsätzen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
deutlich. 18,8 Prozent der Importe in die EU (Eurostat, Stand: 05/2011) und 9,7
Prozent der Importe nach Deutschland (Statistisches Bundesamt, Stand: 11/2011)
kommen aus China. Damit wird in Kauf genommen, dass in der EU und in
Deutschland weiterverarbeitete Komponenten und konsumierte Waren
potentiell unter Bedingungen hergestellt wurden, die menschenrechtlich kritikwürdig
sind oder weit unter den im Konsumentenland gültigen Arbeits- und
Umweltstandards liegen. Nichtregierungsorganisationen ebenso wie das
Umweltbundesamt weisen daraufhin, dass deutsche Unternehmen für die Einhaltung von
Standards an allen Standorten und auf allen Stufen der Zulieferkette
verantwortlich sind.
Die internationale Diskussion um Wirtschaft und Menschenrechte im
Zusammenhang mit dem Ruggie-Prozess der Vereinten Nationen steht häufig in einem
entwicklungspolitischen und menschenrechtspolitischen Kontext, besitzt
jedoch ebenso eine chinapolitische Relevanz. Neben der Verurteilung
menschenrechtlicher Defizite in China gehört zu einer kohärenten
menschenrechtsorientierten Politik insbesondere die Beschäftigung mit den Auswirkungen des
eigenen Tuns vor Ort und mit Wegen zu deren Vermeidung.
1. Tragen nach Auffassung der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft,
Konsumentinnen und Konsumenten und die Bundesregierung eine
Mitverantwortung insbesondere für die Umweltstandards und Arbeitsbedingungen
und generell für die Wahrung bürgerlich-politischer sowie wirtschaftlicher,
sozialer und kultureller Menschenrechte in China und deren Verbesserung?
Grundsätzlich gilt, dass jedes Land selbst die Hauptverantwortung für seine
wirtschaftliche und soziale Entwicklung und für die Einhaltung der
Menschenrechte trägt. Die deutsche Wirtschaft, Konsumentinnen und Konsumenten und
die Bundesregierung können aber durch ihr Verhalten auf Umweltstandards und
Arbeitsbedingungen und die Wahrung bürgerlich-politischer sowie
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte in China Einfluss nehmen und tun
dies tatsächlich. Das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung ist auch für die
auswärtigen Beziehungen Deutschlands relevant. Die Bundesregierung hat im
vom Bundeskabinett am 15. Februar 2012 beschlossenen Fortschrittsbericht zur
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgehalten, dass die Bundesregierung das
Thema künftig noch stärker in die auswärtige Politik einbeziehen wird.
Unternehmen tragen große Verantwortung z. B. für menschenwürdige
Arbeitsbedingungen, aber auch für Umweltstandards. Jedes im Ausland engagierte
deutsche Unternehmen ist aufgerufen, sich gemäß den „OECD-Leitsätzen für
Multinationale Unternehmen“ (OECD-Leitsätze) zu verhalten, die Grundsätze
und Maßstäbe für gute Praktiken im Einklang mit dem geltenden Recht und
international anerkannten Standards enthalten.
Die im Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft repräsentierten
Unternehmen und Verbände leisten durch ihre starke Präsenz vor Ort einen
wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in China. Viele in China
engagierte Unternehmen zeigen sich als verantwortungsvolle Akteure an ihren
jeweiligen Standorten. Sie sichern in ihren Produktionsanlagen vernünftige und
angemessene Arbeitsbedingungen und bringen hohe – über das lokal geforderte
Maß hinausgehende – Standards für Arbeitssicherheit, die häufig den deutschen
entsprechen, ins Land. Gleiches gilt für die Einhaltung von Umweltauflagen.
Die Beispielfunktion deutscher Unternehmen wird auch von chinesischen
Nichtregierungsorganisationen (z. B. dem Anwaltsbüro für Arbeitsrechtsfragen
Zhoulitai) bestätigt.
Ihre Bereitschaft zu verantwortlichem Verhalten zeigen zahlreiche deutsche
Unternehmen auch durch die Bereitschaft zu freiwilligen Selbstverpflichtungen,
bspw. im Rahmen des Global Compact der Vereinten Nationen. Er wurde im
Jahr 2000 als Allianz zwischen den VN und der Privatwirtschaft ins Leben
gerufen und stellt heute die weltweit umfassendste freiwillige Initiative zur
Förderung unternehmerischer Verantwortung dar. 188 deutsche Unternehmen,
darunter 21 der 30 DAX-Unternehmen haben sich bis 2011 dem Netzwerk
angeschlossen.
Die Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards gehört zum
Verantwortungsbereich der Unternehmen und trägt zum guten Ruf der
deutschen Wirtschaft bei. Der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung im Oktober
2011 entwickelt Deutsche Nachhaltigkeitskodex trägt zur Transparenz bei
diesen Fragen bei und knüpft an bestehende Prinzipien an. Die Bundesregierung
begrüßt die freiwillige Orientierung von Unternehmen hieran im Rahmen ihrer
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine Verbreitung der im Kodex festgelegten
Grundsätze auch international wäre wünschenswert.
Konsumentinnen und Konsumenten können durch ihre Kaufentscheidung
verantwortlich handelnde Unternehmen honorieren. Informationen stehen ihnen
dabei durch CSR-Berichte (Corporate Social Responsibility) der Unternehmen
und Testberichte unabhängiger Gutachter, z. B. die CSR-Tests der Stiftung
Warentest, zur Verfügung. Auch Auszeichnungen und Preise für verantwortliches
unternehmerisches Handeln tragen zur Orientierung der Verbraucher bei.
Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer nationalen CSR-Strategie vom
Oktober 2010 die Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen
und die Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung.
Die Bundesregierung macht die Verbesserung der Menschenrechtslage in China
regelmäßig zum Thema. Das wichtigste Instrument ist dabei der Deutsch-
Chinesische Menschenrechtsdialog.
2. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen in Deutschland
ansässige transnational agierende Unternehmen direkt oder indirekt zu
a) Verletzungen von bürgerlichen und politischen Menschenrechten,
b) Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechten (insbesondere von Arbeitsrechten),
c) Umweltzerstörungen
d) oder anderen negativen sozialen Folgen
in China beitrugen und beitragen oder von diesen mittelbar profitiert haben?
Wenn ja, welche (bitte einzeln angeben)?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt.
3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in Zukunft zu
verhindern, dass in Deutschland ansässige transnational agierende
Unternehmen in China zu Umweltschäden und Verletzungen von Arbeitnehmer- und
Menschenrechten beitragen bzw. von diesen profitieren, die
a) gegen chinesisches Recht verstoßen,
b) gegen internationale Standards verstoßen?
Für die Bundesregierung sind Achtung und Gewährleistung des Umweltschutzes
und der Menschenrechte von hoher Bedeutung. Wie in der Antwort zu Frage 1
dargelegt, ist jedes im Ausland engagierte deutsche Unternehmen aufgerufen,
sich gemäß den OECD-Leitsätzen zu verhalten, die Grundsätze und Maßstäbe
für gute Praktiken im Einklang mit dem geltenden Recht und international
anerkannten Standards enthalten.
Sofern das Verhalten von multinationalen Unternehmen Zweifel an der
Beachtung der Leitsätze weckt, besteht für Parteien, die ein Interesse an der
Angelegenheit haben, z. B. Arbeitnehmerorganisationen, die Möglichkeit der
Einschaltung der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze, die im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt ist. Die
Nationale Kontaktstelle geht solchen Fragen nach und bemüht sich unter Mitwirkung
hierfür relevanter Partner um eine gütliche Beilegung.
Im Rahmen der Übernahme von Direktinvestitions- und Exportkreditgarantien
werden Umwelt-, Sozial- und menschenrechtliche Aspekte geprüft und
zusammen mit der Einhaltung von nationalem Recht sowie internationalen Standards
angemessen berücksichtigt. Gerade der Schutz der Menschenrechte wird in den
überarbeiteten OECD-Leitsätzen und im Entwurf der sich derzeit in
Überarbeitung befindenden OECD Common Approaches explizit betont.
4. Hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung während
der Regierungskonsultationen 2011 oder der Reise der Bundeskanzlerin,
Dr. Angela Merkel, im Februar 2012 konkrete Aspekte der
Arbeitsbedingungen in China, wie etwa das aktuell diskutierte Thema der kollektiven
Tarifverhandlungen, angesprochen?
Wurde in Betracht gezogen, wie sich deutsche und europäische Firmen dazu
positionieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hat die chinesische Seite reagiert?
Bereits bei der ersten Runde der Regierungskonsultationen im Juni 2011 war
geplant, auch Arbeits- und Sozialfragen zu thematisieren. Wegen der kurzfristigen
Absage des Ministers für Arbeit- und Sozialversicherung der Volksrepublik
China konnten diese Themen jedoch nicht vertieft diskutiert werden. Es ist
vorgesehen, diesen Themenbereich bei der nächsten Runde der
Regierungskonsultationen erneut auf die Agenda zu setzen. Die Bundeskanzlerin hat bei ihrer
Reise nach China im Februar 2012 die Entwicklung der Arbeits- und
Sozialsysteme in China mit Ministerpräsident Wen Jiabao und mit dem Parteisekretär der
Provinz Guandong, Wang Yang, besprochen. Die chinesische Seite diskutiert
diese Fragen offen und problembewusst. Das Einzelthema der kollektiven
Tarifverhandlungen wurde beim Besuch der Bundeskanzlerin in China im Februar
2012 nicht angesprochen, da andere Themen im Vordergrund standen.
5. In welcher Form wurde dabei eine Kohärenz zwischen den
menschenrechtlichen und umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung und dem
Engagement deutscher Unternehmen in China hergestellt?
Bei den Regierungskonsultationen, beim Besuch der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel in China und bei vielen anderen hochrangigen Begegnungen wurden
sowohl Wirtschaftsfragen als auch Menschenrechte und Umweltschutz
angesprochen.
6. In welchen deutschen Unternehmen in China kam es seit 2009 zu Streiks,
und wie gingen diese Unternehmen mit den Diskussionsprozessen zum
Thema kollektive Tarifverhandlungen um?
Streiks sind in China landesweit und branchenübergreifend an der
Tagesordnung. Soweit hierüber in den chinesischen Medien berichtet wird, sind bei
Unternehmen mit ausländischer Beteiligung vor allem Firmen mit
Anteilseignern aus Taiwan, Hongkong, Japan und weiteren asiatischen Ländern betroffen.
Im Juli 2010 kam es in einer Produktionsstätte der deutschen Firma Mahle in
Chongqing zu mehrtägigen Streiks aufgrund von Entlassungen aus
betriebswirtschaftlichen Gründen. Nach Auskunft der Deutschen Handelskammer in China
kam es 2009 vereinzelt bei deutschen Unternehmen zu Streiks, wobei diese in
der Regel schnell gelöst wurden. Aus einer aktuellen Umfrage der Deutschen
Handelskammer in China, durchgeführt an den Standorten in Süd- und
Nordchina, geht hervor, dass Arbeitsniederlegungen bei deutschen Unternehmen
keine wesentliche Rolle spielen und eher Einzelfälle sind.
Das Thema Kollektivverhandlungen ist Gegenstand aktueller Diskussionen
innerhalb der chinesischen Gewerkschaften und in den chinesischen Medien.
Der All-Chinesische Gewerkschaftsbund entwickelt gegenwärtig mit den
jeweiligen Lokalregierungen Regelungen für formalisierte
Lohnverhandlungsmechanismen.
7. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen in Deutschland
ansässige Unternehmen oder diese repräsentierende Verbände daran beteiligt
waren, sich aktiv gegen Verbesserungen von Arbeitnehmerrechten oder die
Verschärfung von Umweltauflagen in China eingesetzt haben oder einsetzen?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt.
8. Steht oder stünde dies im Einklang mit der deutschen
Außenwirtschaftspolitik, in deren Rahmen die Bundesregierung, deutsche Unternehmen und
deren Verbände eng zusammenarbeiten, und haben Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung sich bisher gegenüber der chinesischen
Regierung gegen Verbesserungen von Arbeitnehmerrechten oder die Verschärfung
von Umweltauflagen in China eingesetzt?
Dies stünde nicht im Einklang mit der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Ziel
der deutschen Außenwirtschaftspolitik ist es, deutsche Unternehmen bei der
Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstützen. Wie in der
Antwort zu Frage 1 dargelegt, bringen deutsche Unternehmen dabei im Ausland,
auch in China, oft hohe Standards ins Land, die häufig den deutschen
entsprechen, über das lokal geforderte Maß hinausgehen und insoweit beispielgebend
sind.
Vertreter der Bundesregierung haben sich gegenüber der chinesischen
Regierung nicht gegen Verbesserungen der Rechte von Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen oder die Verschärfung von Umweltauflagen in China ausgesprochen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass Medien-
und Nichtregierungsorganisationsberichten zufolge (21 Shiji Jingji Baodao,
China Labour Bulletin) die Europäische Handelskammer in China im Jahr
2006 den Nationalen Volkskongress in einer schriftlichen Stellungnahme
davor warnte, dass ein Anstieg der Lohnkosten durch eine Reform des
Arbeitsvertragsrechts zur Abwanderung von Unternehmen führen werde?
Die seinerzeitige Warnung der europäischen Handelskammer in China
(EUCCC), steigende Lohnkosten in China könnten zur Abwanderung der
ausländischen Unternehmen führen, war aus Sicht der Bundesregierung im Jahr
2006 angesichts des damaligen Lohnniveaus dramatisierend. Ganz
offensichtlich ist es auch nicht zu der großen Abwanderung, schon gar nicht von deutschen
Unternehmen, gekommen.
Generell zeigen Studien der deutschen Auslandshandelskammer in China, dass
für die Entscheidung deutscher Unternehmen, sich in China zu engagieren,
(Lohn-)Kostenvorteile zunehmend an Bedeutung verlieren. Entscheidender sind
die Bedeutung Chinas als Absatzmarkt und die Nähe zu wichtigen Kunden.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion um extraterritoriale
Staatenpflichten in Bezug auf die Aktivitäten transnational agierender
Unternehmen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus speziell in Bezug
auf den wirtschaftlichen Austausch mit China?
Im Jahr 2008 legte der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Wirtschaft
und Menschenrechte, Professor John Ruggie, einen Bericht zur
Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen vor. Er etabliert dabei den Dreisatz:
„protect, respect, remedy“ (schützen, respektieren, abhelfen). Die
Bundesregierung begrüßte den Bericht des Sonderbeauftragten. Aufbauend auf diesem
Referenzrahmen wurden im Juni 2011 die Leitprinzipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschenrechte (VN Guiding Principles on Business and
Human Rights) durch den VN-Menschenrechtsrat verabschiedet. Für die
weitere Verbreitung und Implementierung wurde eine Expertenarbeitsgruppe
eingesetzt. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess im VN-
Menschenrechtsrat in Genf.
11. Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass im
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen China und der EU
der politische und der Handelsteil gemeinsam verhandelt werden sollten,
und wie beabsichtigt sie, dabei die Themen Wirtschaft und
Menschenrechte inhaltlich miteinander zu verknüpfen?
Für die Bundesregierung ist nach wie vor das vom Rat im Dezember 2005
beschlossene Verhandlungsmandat maßgeblich. Dieses Mandat ist vertraulich. Die
Position der EU in den Verhandlungen, die die Bundesregierung unterstützt,
sieht ein einheitliches Abkommen vor.
Bestandteil dieses Abkommens soll nach dem Willen der EU eine
Menschenrechtsklausel sein, die ein wesentliches Element des Vertrages darstellt. Die
Bundesregierung setzt sich ferner dafür ein, dass alle Drittstaatenabkommen
einheitlich gestaltet sind; dies gilt auch für das Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen mit China.
12. Wie sollen Umwelt- und Sozialstandards im PKA verankert werden, und
welche Verantwortung für Auswirkungen in China sollen dabei der EU und
den europäischen Unternehmen zugeschrieben werden?
Für die Verankerung von Umwelt- und Sozialstandards im PKA ist das
Verhandlungsmandat aus dem Jahr 2005 für die Bundesregierung maßgeblich. Die EU
strebt unter anderem eine Klausel an, die sicherstellen soll, dass Investitionen
und der Handel nicht durch die Absenkung von Sozial- oder Umweltstandards
gefördert werden. Ferner werden eine gegenseitige Verpflichtung zur Förderung
nachhaltigen Handels und Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung
internationaler Standards im Bereich der Sozialstandards und des Umweltschutzes
angestrebt. Diese Verpflichtungen würden für beide Seiten gleichermaßen gelten.
Darauf basierende rechtliche Standards in China würden auch für europäische
Unternehmen gelten, die in China investiert sind.
13. Wie beabsichtigt die Bundesregierung nach der Überarbeitung der OECD-
Leitsätze für multinationale Unternehmen, eine effektivere und
unabhängigere Arbeit der deutschen Kontaktstelle zu gewährleisten und
a) wie beurteilt sie die Möglichkeit ihrer Verlagerung aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in ein anderes Ressort,
b) wie beurteilt sie die Möglichkeit, die Nationale Kontaktstelle als
unabhängiges Gremium unter Beteiligung der Zivilgesellschaft zu etablieren,
c) wie beurteilt sie den Aufbau der Nationalen Kontaktstelle in den
Niederlanden?
Eine Änderung der Organisationsform der NKS ist aus Sicht der
Bundesregierung derzeit kein Thema, da die Arbeit der NKS zwischen den Ressorts
abgestimmt wird und über den „Arbeitskreis OECD-Leitsätze“ ein Austausch mit
Sozialpartnern und Zivilgesellschaft erfolgt. Die Bundesregierung gibt keine
Bewertung zu NKS anderer Länder ab.
14. Wie viele OECD-Beschwerden zu Tätigkeiten deutscher Unternehmen in
China sind bislang bei der Nationalen Kontaktstelle eingegangen (bitte
einzeln aufschlüsseln und die jeweilige konkrete Beschwerde angeben)?
Eine (1): Gesellschaft für bedrohte Völker/Volkswagen AG (Datum: 28. April
2008).
15. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um eine Umsetzung
der in ihrem Gestaltungsmächtekonzept unter Nennung der
Kernarbeitsnormen Internationalen Arbeitsorganisation geforderten globalen
Mindeststandards für Arbeitsbedingungen zu erreichen und hierbei eine Kohärenz
zu ihrer bisherigen Außenwirtschaftspolitik herzustellen?
Die Bundesregierung setzt sich durch viele unterschiedliche Maßnahmen für die
weltweite Umsetzung der Kernarbeitsnormen der IAO ein. Im Konzept
„Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen – Verantwortung teilen“ hat die
Bundesregierung bekräftigt, dies auch weiterhin und mit Nachdruck zu tun.
Zu den Kernarbeitsnormen zählen insbesondere Gewerkschaftsrechte, sowie die
Abschaffung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung.
Entsprechend dieser Vielfalt reicht auch die Bandbreite des Engagements der
Bundesregierung zur weltweiten Durchsetzung der Kernarbeitsnormen von der
Unterstützung multilateraler und internationaler Vorhaben über die Förderung von
Nichtregierungsorganisationen bis zu Maßnahmen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen der EU-Handelspolitik setzt sich die
Bundesregierung ebenfalls dafür ein, die Umsetzung von grundlegenden IAO-
Übereinkommen in bilateralen Freihandels- und
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der Europäischen Union voranzutreiben sowie in den OECD-
Leitsätzen für Multinationale Unternehmen zu verankern.
Eine konsequente Abstimmung zwischen den von den einzelnen Maßnahmen
tangierten Ressorts gewährleistet hierbei Kohärenz bei der Konzipierung und
Umsetzung dieser Maßnahmen.
16. Warum setzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang trotz
Initiativen im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung eine
nachhaltige Beschaffungspolitik nur in Ansätzen um?
a) Plant die Bundesregierung mittelfristig neben Umwelt- auch
Sozialstandards bei der öffentlichen Beschaffung einzubeziehen?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres
Gestaltungsmächtekonzepts einen direkten Zusammenhang zur sozialen
Ausgestaltung der öffentlichen Beschaffung?
Die Bundesregierung setzt sich bereits seit langem für die Berücksichtigung
sowohl von ökologischen als auch von sozialen Aspekten bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge ein. So hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung am 6. Dezember 2010 („Nachhaltigkeit konkret im
Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“) Maßnahmen zur
weiteren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer
nachhaltigen Entwicklung festgelegt, die sich an Bundesressorts sowie Behörden und
Dienststellen der Geschäftsbereiche richten.
Gemäß § 97 Absatz 4 Satz 1 GWB werden Aufträge z. B. ausschließlich an
gesetzestreue Unternehmen vergeben. Das bedeutet unter anderem, dass Aufträge
nur an solche Unternehmen vergeben werden, die die ILO-Kernarbeitsnormen
in ihren Betrieben in Deutschland einhalten, erforderliche Sozialabgaben
entrichten und die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen einhalten.
Gemäß § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB können für die Auftragsausführung
zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die z. B. soziale Aspekte
betreffen, wenn diese im sachlichen Zusammenhang mit dem
Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Nach dieser
Vorschrift kann ein öffentlicher Auftraggeber beispielsweise fordern, dass bei
der konkreten Auftragsausführung Auszubildende, Menschen mit Handicaps (wo
dies möglich ist) oder Langzeitarbeitslose beschäftigt werden. Möglich wäre
auch, eine angemessene Bezahlung zur Sicherstellung des gewünschten
Qualifikationsniveaus der an der Auftragsausführung Beteiligten zu fordern. Bei
Sachlieferungen kann der Auftragnehmer verpflichtet werden, nur solche Waren zu
liefern, bei deren Herstellung die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten wurden.
Ähnliche Vorschriften finden sich für Vergaben im so genannten
Unterschwellenbereich in den Vergabe- und Vertragsordnungen.
Mit dem Konzept „Globalisierung gestalten-Partnerschaften ausbauen-
Verantwortung teilen“ will die Bundesregierung ihre Verbindungen auf eine erweiterte
Grundlage stellen und setzt sich in diesem Rahmen für eine regelbasierte und
multilateral ausgerichtete Ordnungspolitik ein.
17. Steht nach Auffassung der Bundesregierung die Außenwirtschaftspolitik
gegenüber China im Einklang mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie?
Ja.
18. Wie soll das Engagement der deutschen Privatwirtschaft in
Schwellenländern wie China konkret im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften
gefördert und ausgebaut werden?
Gegenwärtig fördert die Bundesregierung über das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen seiner
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft mit mehreren Programmen bzw. Instrumenten
das Engagement der deutschen Privatwirtschaft in Entwicklungs- und
Schwellenländern wie z. B. China.
Mit dem DeveloPPP-Programm fördert das BMZ entwicklungspolitisch
sinnvolle Projekte, die gemeinsam von Unternehmen und
Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt werden. Diese
sog. Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft sollen durch die
Verknüpfung von öffentlichem und privatwirtschaftlichem Engagement einen Beitrag
dazu leisten, die nachhaltige Entwicklung in Entwicklungs- und
Schwellenländern zu fördern. Zielgruppe ist die Bevölkerung in den Zielländern, deren
ökonomische, ökologische und soziale Bedingungen sich durch die
Entwicklungspartnerschaften unmittelbar oder mittelbar verbessern sollen. Das DeveloPPP-
Programm ist überregional und übersektoral ausgerichtet und wird als
Ideenwettbewerb durchgeführt, das heißt Unternehmen bewerben sich mit
Vorschlägen für gemeinsame Projekte mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Das Programm steht grundsätzlich auch zur Durchführung von
Entwicklungspartnerschaften in China zur Verfügung.
Über das Instrument der sogenannten Machbarkeitsstudien finanziert das BMZ
anteilig Machbarkeitsstudien von Unternehmen, die der Vorbereitung
entwicklungspolitisch sinnvoller Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern
dienen. Dieses Instrument ist nicht auf die Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit oder spezielle Sektoren beschränkt, steht also
grundsätzlich auch zur Durchführung von Machbarkeitsstudien für Investitionen in China
zur Verfügung.
Über das Instrument der sogenannten Transaktionskostenzuschüsse versetzt das
BMZ die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) in die
Lage, Finanzierungskapital für kleinvolumige entwicklungspolitisch sinnvolle
Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern mit einem DEG-
Finanzierungsbeitrag unterhalb von 5 Mio. Euro bereitzustellen. Dieses Instrument ist
nicht auf die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder
spezielle Sektoren beschränkt, steht also grundsätzlich auch zur Förderung von
Investitionen in China zur Verfügung.
Über das Instrument der sogenannten Begleitmaßnahmen finanziert das BMZ
anteilig flankierende Maßnahmen zur Verstärkung der entwicklungspolitischen
Wirkungen von Projekten im Rahmen des Finanzierungsgeschäfts der DEG.
Dieses Instrument ist nicht auf die Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit oder spezielle Sektoren beschränkt, steht also grundsätzlich
auch zur Begleitung von Investitionen in China zur Verfügung.
Die DEG kann im Rahmen ihres Finanzierungsgeschäfts, ohne Haushaltsmittel
des BMZ, Finanzierungskapital für Investitionsprojekte von Unternehmen in
China zur Verfügung stellen, wenn von der Investition positive
entwicklungspolitische Wirkungen ausgehen.
Darüber hinaus hat das BMZ gegenwärtig über das sogenannte CIM-AHK-
Programm zwei CIM-Fachkräfte an die Delegation der Deutschen Wirtschaft in
Shanghai entsandt, die im Bereich der Beruflichen Bildung tätig sind. Ferner
befindet sich im Rahmen des Kammer- und Verbandspartnerschaftsprogramms ein
Partnerschaftsprojekt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks mit
Industrie- und Handelskammern in West- und Zentralchina in Durchführung.
a) Welche Maßnahmen sind geplant?
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft plant das BMZ gegenwärtig
keine weiteren konkreten Maßnahmen zur spezifischen Förderung des
Engagements der deutschen Wirtschaft in China.
b) Welche Zielvorgaben hat die Bundesregierung hier?
Die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der genannten Programme und
Instrumente werden im Vorfeld von den Durchführungsorganisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit auf ihre entwicklungspolitischen Wirkungen
geprüft. Der konkrete Beitrag zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen
und sozialen Bedingungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern ist vom
Inhalt der jeweiligen Maßnahme abhängig.
c) Welche Standards gelten für diese Form der Zusammenarbeit?
Bei der Prüfung von Maßnahmen findet auch die Einhaltung von
Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards in Entwicklungs- und
Schwellenländern Berücksichtigung.
19. Mit welchen Mitteln, Schritten und Projekten soll die enge Verzahnung
von Auslandsvertretungen, Außenhandelskammern, Germany Trade und
Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH,
Privatwirtschaft und staatlichen Durchführungsorganisationen hergestellt
werden?
Auf politischer Ebene haben das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen regelmäßig
stattfindenden Jour Fixe eingerichtet, um Außen-, Außenwirtschafts- und
Entwicklungspolitik eng aufeinander abzustimmen.
Auf Dialogebene führen das AA, das BMWi, das BMZ und der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag (DIHK), gemeinsam mit den
Auslandshandelskammern und den Durchführungsorganisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit Regionalkonferenzen von Institutionen der
Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit durch. Eine erste
Regionalkonferenz für die Region Asien hat im September 2011 in Jakarta, eine
zweite für Lateinamerika im Dezember 2011 in Lima stattgefunden.
Auf instrumenteller Ebene findet eine Verzahnung von
Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung über das CIM-AHK-Programm des
BMZ statt. Im Rahmen dieses Programms werden, wie in der Antwort zu
Frage 18 ausgeführt, CIM-Fachkräfte an deutsche Auslandshandelskammern
entsandt, um sowohl entwicklungspolitisch als auch außenwirtschaftlich relevante
Themen zu befördern. Dieses Programm wird aus Mitteln des BMZ finanziert.
Angesichts der breiten Präsenz der Institutionen der deutschen
Außenwirtschaftsförderung sowie weiterer außenwirtschaftlich relevanter Akteure in
China kommt einer engen Abstimmung und Verzahnung der einzelnen Akteure
untereinander eine besondere Bedeutung zu. Durch die gemeinsame räumliche
Unterbringung der Deutschen Auslandshandelskammer und der Germany Trade
and Invest in Peking sind die Voraussetzungen für eine enge Abstimmung
zwischen beiden Institutionen geschaffen worden. Die Deutsche Botschaft
organisiert darüber hinaus regelmäßig Koordinierungstreffen, bei denen die
verschiedenen Akteure über ihre Tätigkeit berichten und sich zum weiteren Vorgehen
abstimmen.
20. In wie vielen Fällen wurden seit 2009 Hermes-Bürgschaften für den Export
nach China erteilt?
An welche Unternehmen, für welche Produkte, und in welchem
finanziellen Umfang fand dies statt?
Welche (Vor)Anfragen für die Vergabe von Hermes-Bürgschaften für den
Export nach China liegen aktuell vor?
In den Jahren 2009 bis 2011 wurden deutsche Exporte nach China in Höhe von
5,8 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert (2009: 1 353,3 Mio. Euro,
2010: 2 206,3 Mio. Euro, 2011: 2 271,7 Mio. Euro).
Im Einzelnen wurden in den Jahren 2009 bis 2011 307 Einzeldeckungen mit
einem Volumen von 3,6 Mrd. Euro in Deckung genommen, in der Regel zu
kurzfristigen Zahlungsbedingungen. Die Aufgliederung dieser Einzeldeckungen nach
Sektoren kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:
Darüber hinaus erfolgte die Absicherung von weiteren 2,2 Mrd. Euro (2009:
480,7 Mio. Euro, 2010: 764,4 Mio. Euro, 2011: 902,1 Mio. Euro) im Rahmen von
Sammeldeckungen für Liefergeschäfte mit liefer-/leistungsnahen
Zahlungsbedingungen, der so genannten Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Die
APG ist – im Gegensatz zu einer Einzeldeckung – eine
Forderungssammeldeckung. Mit ihr wird eine Vielzahl von Forderungen aus einer Vielzahl von
Exportgeschäften gegen den Zahlungsausfall abgesichert. Sie ist in erster Linie
konzipiert für die Versicherung fortlaufender Lieferungen von Waren ins Ausland,
insbesondere für Halbfertigwaren, Konsumgüter, Rohstoffe und Agrargüter.
Zudem bestehen zurzeit Anträge und grundsätzliche Zusagen auf China in Höhe
von 1,7 Mrd. Euro. Die Aufgliederung dieser Anträge und grundsätzlicher
Zusagen nach Sektoren kann den folgenden Aufstellungen entnommen werden:
Sektor 2009 2010 2011
Anzahl
Geschäfte
Volumen
in Mio.
Euro
Anzahl
Geschäfte
Volumen
in Mio.
Euro
Anzahl
Geschäfte
Volumen
in Mio.
Euro
Verarbeitende Industrie 40 580,8 59 610,9 50 624,2
Flugzeuge – – 16 215,9 20 497,1
Infrastruktur 16 173,4 13 199,5 9 22,6
Papier-, Holz-, Leder-, Textilindustrie 7 68,4 21 215,5 9 47,3
Erdöl- und Erdgasförderung 1 6,1 2 73,0 5 91,6
Bergbau 9 28,0 7 34,6 10 29,7
übrige 1 4,0 7 63,7 5 12,6
Summe 74 860,7 125 1 413,2 108 1 325,0
Sektor Anträge
Anzahl Volumen in Mio. Euro
Flugzeuge 9 945,8
Verarbeitende Industrie 13 81,5
Energie 11 41,6
Chemie 3 28,4
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 3 14,9
Erdöl- und Erdgasförderung 2 13,4
übrige 12 155,9
Summe 53 1 281,4
Generell können keine Angaben über Empfänger gemacht werden, da sich
hieraus Rückschlüsse über Einzelheiten der Exportgeschäfte ableiten lassen und
somit Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verletzt werden könnten.
21. Warum stellt sich die Bundesregierung gegen die in der Mitteilung der
Europäischen Kommission vom 25. Oktober 2011 (KOM(2011) 681)
gemachten Vorstöße zu verbindlichen Regeln zur
Unternehmensverantwortung, und welche Alternative befürwortet sie?
Die Bundesregierung hat die aktuelle Initiative der Europäischen Kommission
für eine neue europäische CSR-Strategie (siehe „Mitteilung der Kommission an
das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue EU-Strategie (2011 bis
2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ vom 25. Oktober
2011) grundsätzlich begrüßt.
Skeptisch sieht die Bundesregierung jedoch die Einführung neuer gesetzlicher
Berichtspflichten zu nichtfinanziellen (das heißt sozialen und ökologischen)
Informationen im Rahmen von CSR. Solche gesetzlichen Berichtspflichten
könnten eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit bedeuten und wären mit
erheblichem Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland, aber auch für alle anderen Unternehmensgruppen verbunden.
Die in der aktuellen CSR-Mitteilung der Europäischen Kommission
angekündigte Initiative für eine obligatorische Berichterstattung über soziale und
ökologische Aktivitäten von Unternehmen (Nachhaltigkeitsberichterstattung) ist
bisher von Seiten der Europäischen Kommission nicht näher konkretisiert. Die
Bundesregierung ist an einem konstruktiven Fortgang der Umsetzung einer
europäischen CSR-Strategie interessiert und führt derzeit Gespräche mit der
Europäischen Kommission über die Umsetzung der CSR-Strategie und Fragen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ergebnis dieser Gespräche ist, dass zunächst
von Seiten der Europäischen Kommission eine Konkretisierung der Pläne
erfolgen soll und dabei die Belange der Unternehmen zu berücksichtigen sind.
Als Alternative zur gesetzlichen Verpflichtung zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich das Primat der Freiwilligkeit
von CSR-Aktivitäten. Mit dem im Oktober 2010 verabschiedeten Aktionsplan
CSR der Bundesregierung sind verschiedene national und international wirkende
Maßnahmen verbunden, um dieses freiwillige Engagement weiter zu stärken.
22. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf den Entwurf zur
Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie (KOM(2011) 683)?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den von der Europäischen
Kommission am 26. Oktober 2011 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG
Sektor Grundsatzzusagen
Anzahl Volumen in Mio. Euro
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 6 248,8
Flugzeuge 5 105,7
Verarbeitende Industrie 5 64,1
Infrastruktur 1 1,9
übrige 1 1,7
Gesamtergebnis 18 422,2
zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen
über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt
zugelassen sind sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Europäischen Kommission
(sog. revidierte Transparenzrichtlinie). Die Bundesregierung teilt das
wesentliche von der Europäischen Kommission mit der Revision der
Transparenzrichtlinie von 2004 verfolgte Ziel, durch gleichwertige Transparenz für Emittenten
von Wertpapieren und Anleger in der gesamten Europäischen Union ein hohes
Maß an Anlegervertrauen herzustellen. Im Einzelnen sind die vorgeschlagenen
Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die
Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppen zu diesem Legislativvorschlag ein.
23. Warum schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 78 des Abgeordneten Uwe Kekeritz, „dass zunächst von Seiten der
Europäischen Kommission eine Konkretisierung der Pläne“ erbeten wird,
man prinzipiell aber offen sei, während in einem Ressortbericht des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. November 2011 wörtlich
steht, die Bundesregierung habe ein besonderes Interesse daran, die Vorstöße
der Europäischen Kommission, konkret die verpflichtende
Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu verhindern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8637)?
Hier besteht kein Widerspruch zu dem in der Antwort zu Frage 21 Ausgeführten.
Die Bundesregierung hat mit ihrer Positionierung vom November 2011 auf die
zunächst unbestimmte Ankündigung der Europäischen Kommission einer
Gesetzesinitiative zur Nachhaltigkeitsberichterstattung reagiert.
Die Bundesregierung führt derzeit Gespräche mit der Europäischen
Kommission über die Umsetzung der CSR-Strategie und Fragen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ergebnis dieser Gespräche ist, dass zunächst von Seiten der
Europäischen Kommission eine Konkretisierung der Pläne erfolgen soll und
dabei die Belange der Unternehmen zu berücksichtigen sind.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Konsultation der
Europäischen Kommission zur Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur bisherigen
Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie im § 289 Absatz 3 des
Handelsgesetzbuchs vor, und welche Daten zu sozialen und ökologischen
Auswirkungen mussten Unternehmen unter diesem Gesetz bislang bereits
offenlegen?
b) Mit welchem Ziel begleitet die Bundesregierung die nun anstehende
Überarbeitung der Modernisierungsrichtlinie durch die Europäische
Kommission?
Die Frage betrifft die Richtlinie 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/
349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den
konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von
Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen
(sogenannte Modernisierungsrichtlinie).
Die Richtlinie betrifft verschiedene Aspekte der Rechnungslegung,
insbesondere die Anpassung der bestehenden EU-Bilanzierungsregeln an die Übernahme
der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS). Darüber hinaus wurden
Regelungen zur Ausgestaltung des Lageberichts aufgenommen. Ein
umfassender Bericht der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie liegt nicht vor. Die
Europäische Kommission hat lediglich im April 2011 einen
zusammenfassenden Bericht über eine öffentliche Konsultation zur Offenlegung nichtfinanzieller
Angaben durch Unternehmen vorgelegt.
Die Modernisierungsrichtlinie ist mit dem Gesetz zur Einführung internationaler
Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der
Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz) vom 4. Dezember 2004 in deutsches Recht
umgesetzt worden. Mit diesem Gesetz ist § 289 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs
(HGB) geschaffen worden, wonach große Kapitalgesellschaften im Lagebericht
auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Informationen über
Umweltoder Arbeitnehmerbelange in die Analyse nach § 289 Absatz 1 HGB
einzubeziehen haben, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der
Lage von Bedeutung sind. Das bedeutet, dass die Kapitalgesellschaft in ihrem
Lagebericht eine Erläuterung dieser einzubeziehenden Indikatoren unter
Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben
vorzunehmen hat. Zudem können auch sonstige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
einbezogen werden (vergleiche Bundestagsdrucksache 15/3419, Seite 31). Die
von Unternehmen in Lageberichte aufzunehmenden Indikatoren sind in
besonderem Maße abhängig von der Branche, Struktur und Ausrichtung des
Unternehmens.
Die von der Kommission vorgelegten Vorschläge vom 25. Oktober 2011 zur
Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien auf europäischer Ebene sehen
keine Änderungen der Anforderungen an den Lagebericht vor. Die gegenwärtige
Überarbeitung der Richtlinien auf europäischer Ebene erfolgt mit dem Ziel einer
Konsolidierung der bisher bestehenden Richtlinien über den Jahresabschluss
und den konsolidierten Abschluss in einer neuen Richtlinie, um
Bilanzierungsanforderungen zu vereinfachen und insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen und Unternehmensgruppen von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Die
Bundesregierung unterstützt diese Ziele im Rahmen der Verhandlungen der
Vorschläge der Kommission.
25. Welche deutschen Unternehmen lassen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei dem vielfach in Medienberichten genannten Unternehmen
Foxconn Electronics Produkte oder Komponenten produzieren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, welche deutschen
Unternehmen Produkte oder Komponenten bei dem taiwanischen Unternehmen
Foxconn produzieren lassen.
Es ist jedoch bekannt, dass die Elektrofachmarktgruppe Media-Saturn in einem
Joint Venture mit dem Unternehmen Foxconn in Shanghai mehrere Elektro-
Großmärkte unter der Marke „MediaMarkt“ betreibt.
26. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der etwa bei Foxconn
Electronics aufgetretenen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen
Regelungsbedarf für mehr Transparenz von Lieferketten in ihrem oder dem
EU-Zuständigkeitsbereich?
Unternehmen werden von ihren Kunden und einer zunehmend kritischen
Öffentlichkeit immer stärker auch daran gemessen, wie sie ihrer sozialen
Verantwortung gerecht werden. Corporate Sozial Responsibility ist zu einem
strategisch bedeutsamen Faktor moderner Unternehmenspolitik geworden.
Das Niveau der Sozialstandards international tätiger deutscher Unternehmen ist
vergleichsweise hoch. Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung zu
mehr sozialer Verantwortung und Transparenz auf vielfältige Weise. So fördert
sie z. B. die Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
die auch ein Sorgfaltsprinzip für Zulieferbetriebe enthalten, und stellt das Thema
CSR im internationalen Wirtschafts- und Politikdialog deutlich heraus.
Vor diesem Hintergrund wird ein darüber hinaus gehender staatlicher
Regelungsbedarf auf nationaler oder EU-Ebene aktuell nicht gesehen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Offenlegung der
Zulieferbetriebe des amerikanischen Unternehmens Apple die Notwendigkeit
einer entsprechenden Offenlegung durch deutsche Unternehmen?
a) Welche Schritte unternimmt sie zur Schaffung einer verpflichtenden
Regelung?
b) Welche Schritte unternimmt sie zur Unterstützung freiwilliger
Initiativen?
Das Beispiel der Firma Apple zeigt, dass Unternehmen auch auf freiwilliger
Basis ihre Zulieferbetriebe offenlegen. So hat z. B. die mit den Missständen bei
Foxconn in Verbindung gebrachte Firma Apple inzwischen den Kontrollteams
der Fair Labour Association (FLA) seine Lieferketten offengelegt; die
Ergebnisse dieser Kontrollen werden auf der FLA-Website veröffentlicht. Auch
deutsche Unternehmen wie z. B. adidas oder s.Olivier sind Mitglied der FLA.
Wie in der Antwort zu Frage 26 ausgeführt, fördert die Bundesregierung soziale
Verantwortung und Transparenz auch im Hinblick auf die Lieferketten, die
Notwendigkeit für eine generelle Offenlegung wird aber aus den genannten
Gründen derzeit nicht gesehen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtlichen Auswirkungen
der unternehmerischen Tätigkeit von BASF SE in der Region Chongqing
(insbesondere vor dem Hintergrund der erzwungenen Umsiedlung von
mindestens 1 100 Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner zum Zwecke des
Fabrikbaus sowie der Verschmutzung der umliegenden Gewässer und der
vermehrt auftretenden Krebserkrankungen) angesichts der Tatsache, dass
ein Vertreter des Konzerns der BASF SE Mitglied der Delegation von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrem Besuch in China im Februar
2012 war?
Die Firma BASF errichtet seit Februar 2011 im Distrikt Changshou der
Regierungsunmittelbaren Stadt Chongqing im dort von der chinesischen Regierung
ausgewiesenen Chemie- und Schwerindustriepark eine Produktionsanlage. Die
Anlage befindet sich im Bau, eine Produktionsaufnahme, auch zu
Erprobungszwecken, ist bisher nicht erfolgt.
Die Bundesregierung verfolgt das Projekt aufmerksam. Negative
menschenrechtliche Auswirkungen dieser Investition sind der Bundesregierung nicht
bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es bei Projekten dieser Art üblich,
dass Unternehmen eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung
vornehmen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat BASF ein Nachbarschaftsforum
gegründet, um die Bevölkerung in das Projekt einzubinden, dem 16 Vertreter der
umliegenden Bevölkerung angehören. Diese Vertreter wurden unter Beteiligung
der NGO Green Volunteers League ausgewählt.
Aufgrund der Bedeutung von BASF für die deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen war der Vorstandsvorsitzende von BASF Mitglied der die
Bundeskanzlerin auf ihrer Reise nach China im Februar 2012 begleitenden
Wirtschaftsdelegation.
29. In welcher Weise hat die Volkswagen AG nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Eröffnung eines Werks in der
Hauptstadt der Autonomen Region Xinjiang Urumqi Informationen zur
Abschätzung der sozialen, umweltbezogenen, menschenrechtlichen und
minderheitenrechtlichen Folgen erhoben?
Falls dies der Bundesregierung nicht bekannt ist oder nicht der Fall ist,
sieht sie in Bezug auf Minderheitengebiete eine besondere Notwendigkeit
von mehr Transparenz?
Der Volkswagen-Konzern hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass Urumqi als
möglicher Standort mit den chinesischen Joint-Venture-Partnern des
Unternehmens genau auf soziale, umweltbezogene, menschenrechtliche und
minderheitenrechtliche Belange unter Einbeziehung der uigurischen Bevölkerung
untersucht wurde.
Weiter teilte das Unternehmen mit, es gehöre zu seinem Selbstverständnis, im
Rahmen der Möglichkeiten zur Verbreitung sozialer Grundrechte und
Menschenrechte sowie zum Umweltschutz beizutragen. Daher biete Volkswagen
grundsätzlich allen Bevölkerungsgruppen gleiche Zugangsmöglichkeiten zu
Ausbildung und Beschäftigung und stelle modernste Arbeits- und
Umweltbedingungen sicher. Die Bundesregierung hat dem Volkswagen-Konzern
empfohlen, in Bezug auf diese Investition besondere Transparenz walten zu lassen.
30. Welche weiteren Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU
unterhalten Fabriken oder Werke in den autonomen Regionen Chinas?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist in der Autonomen Region Innere
Mongolei die Baotou Süd-Chemie Chemical Materials Co. Ltd tätig.
In der Autonomen Region Guangxi ist die Firma Liuzhou ZF Machinery Co. Ltd
(Joint Venture zwischen Guangxi Liugong Machinery Co. Ltd und ZF
Friedrichshafen AG) und die Firma Evonik tätig.
In der Autonomen Region Xinjiang sind tätig:
– Xinjiang Green Diamond Hop Co. Ltd.;
– Bartec Electric Shanghai Co.,Ltd. Xinjiang Branch;
– AUMA Actuators (Tianjin) Co., Ltd. Urumqi Branch;
– ZF Sales & Service (Shanghai) Ltd. Xinjiang Branch;
– Moeller Electric (Shanghai) Co., Ltd., Urumqi Office;
– FESTO (China) Ltd. Urumqi Office;
– Nanjing Phoenix Contact Co. Ltd. Urumqi Office;
– Netzsch Lanzhou Pumps Co. Ltd., Urumqi Repr. Office.
In der Autonomen Region Ningxia sind die Schaeffler Gruppe (FAG Railway
Bearing) und die Nordex SE tätig.
Für die Autonome Region Tibet liegen keine Informationen über
Produktionsstätten deutscher Unternehmen vor.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es etwa bei der Herstellung von
Solarzellen (vgl.
www.chinadialogue.net/article/show/single/en/4583-A-
darker-side-of-Chinese-clean-tech) oder der Herstellung bzw. Entsorgung
von Batterien (vgl.
www.china dialogue.net/article/show/single/en/4568-
A-lead-poisoning-too-far-) in China zu Umweltschädigungen und damit
einhergehenden Menschenrechtsverletzungen kommt?
Wenn ja, mit welchen Initiativen versucht die Bundesregierung dies zu
verringern?
Die dargelegten Probleme bezüglich der Herstellung von Solarzellen oder
Bleibatterien sowie der Entsorgung bzw. des entsprechenden Recyclings sind der
Bundesregierung in Einzelfällen bekannt. Die Bundesregierung wirbt in
zahlreichen Gremien und bilateralen Gesprächen mit der chinesischen Seite generell
für die Etablierung anspruchsvoller Umweltstandards in China. Aktivitäten in
den Bereichen Chemikalienmanagement und Anlagensicherheit,
Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Kreislaufwirtschaft sind darüber hinaus wesentliche
Bestandteile des deutsch-chinesischen Umweltdialogs.
32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Recherchen der
Nichtregierungsorganisation Greenpeace e. V. bei der Produktion für deutsche oder
für in Deutschland angebotene Bekleidungsmarken in China der Stoff
Nonylphenol freigesetzt wird, der in Europa starken Beschränkungen
unterliegt?
Wenn ja, mit welchen Initiativen versucht die Bundesregierung, dies zu
verringern?
Wie unterstützt sie die Erarbeitung firmenspezifischer Aktionspläne?
Eintrag 46 des Anhangs XVII zur EG-Verordnung REACH verbietet das
Inverkehrbringen von Nonylphenol und Nonylphenolethoxylaten als Stoff oder in
Gemischen in einer Anzahl von Anwendungen, darunter Textilerzeugnisse,
wenn die Konzentration über 0,1 Gewichtsprozenten liegt, es sein denn:
– bei der Behandlungen gelangt kein Nonylphenol in das Abwasser,
– es existieren Anlagen für spezielle Behandlungen, bei denen die organische
Fraktion vor der biologischen Abwasserbehandlung vollständig aus dem
Prozesswasser entfernt wird (Entfetten von Schafshäuten).
Mit der Zertifizierung nach dem Ökotex Standards 100, der Nonylphenol als
Bestandteil des Prüfkatalog enthält, informieren deutsche Unternehmen der
Textil- und Bekleidungsunternehmen die Verbraucher über die Einhaltung
dieses europäischen Grenzwertes.
Daneben ist darauf hinzuweisen, dass europäische Textilunternehmen auf
freiwilliger Basis ihre Zulieferbetriebe offenlegen – auf die Antwort zu Frage 27
wird verwiesen.
33. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass sie angibt, den
rasanten Anstieg des Individualverkehrs und der damit verbundenen
Emissionen in chinesischen Städten verringern helfen zu wollen, sie jedoch
gleichzeitig den massiven Verkauf deutscher Fahrzeuge mit herkömmlicher
Antriebstechnik, insbesondere der gehobenen Mittelklasse, in China
begrüßt und befördert?
Wenn nein, warum nicht?
Individuelle Mobilität wird immer ein Grundbedürfnis bleiben. Menschen
werden es realisieren, sobald ihre Einkommensverhältnisse es zulassen.
Gerade die Fahrzeugflotte deutscher Hersteller kommt bei der CO2-Reduktion
schnell voran. Die CO2-Effizienz erstreckt sich auf alle Fahrzeugklassen.
Deutsche Hersteller bieten moderne und effiziente Pkw und bedienen dabei
insbesondere das Marktsegment der qualitativ hochwertigen Fahrzeuge. Ein Grund für
ihren Erfolg liegt in der Forschungs- und Innovationsstärke der deutschen
Hersteller. Rund zwei Drittel der Gesamtinvestitionen von Automobilherstellern
fließt in die Entwicklung alternativer Antriebe und effizientere Fahrzeuge.
34. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Unternehmen,
Tochterunternehmen deutscher Unternehmen oder Zulieferunternehmen
deutscher Unternehmen in China von chinesischen Bürgerinnen und
Bürgern wegen der Verletzung von Menschenrechten (insbesondere
Umweltoder Arbeitsrechtsverletzungen) verklagt wurden oder anderweitig
Entschädigungsansprüche erhoben haben (bitte nach Datum und Fall
aufschlüsseln)?
Falls nein, warum erheben chinesische Bürgerinnen und Bürger nach
Ansicht der Bundesregierung keine Entschädigungsansprüche gegen diese
Unternehmen?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen gegen deutsche
Unternehmen Entschädigungsansprüche wegen Verletzungen der Menschenrechte
geltend gemacht wurden.
35. Haben nach Ansicht der Bundesregierung chinesische Bürgererinnen und
Bürger die Möglichkeit, in einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren
vor chinesischen Gerichten Entschädigungsansprüche gegen Unternehmen
geltend zu machen?
Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die vergleichsweise geringe
Anzahl derartiger Verfahren?
Falls nein, was sind die Gründe hierfür und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus für die deutsche Außenwirtschaftspolitik
im Hinblick auf China (insbesondere vor dem Hintergrund der Forderung
des UN-Sonderbeauftragten John Ruggie, Opfern von
Menschenrechtsverletzungen einen besseren Zugang zu Rechtsmitteln zu ermöglichen –
„access to remedy“)?
Chinesischen Bürgerinnen und Bürgern steht grundsätzlich die Möglichkeit
offen, Entschädigungsansprüche gegen Unternehmen vor chinesischen
Gerichten nach Maßgabe der chinesischen Gesetze geltend zu machen. In der Praxis ist
den meisten Chinesen dieser Weg jedoch oft noch verschlossen, da sie weder
über die finanziellen Mittel, noch über andere Zugangsvoraussetzungen zu
Gerichten verfügen. Traditionell werden Konflikte in China weniger vor Gerichten
als vielmehr durch unmittelbare Einigung zwischen den Parteien geregelt. Dabei
spielt auch das Instrument der Mediation eine wichtige Rolle, die in der
chinesischen Tradition und der konfuzianisch geprägten chinesischen Gesellschaft
tief verankert ist. Erst mit dem zunehmenden Ausbau des Justizwesens sowie
des gesetzlichen Rahmens, die auch die Bundesregierung über den
Rechtsstaatsdialog aktiv fördert, werden in den letzten Jahren rechtliche Konflikte mehr und
mehr vor ordentlichen Gerichten ausgetragen.
36. Wie können nach Ansicht der Bundesregierung transnational agierende
Unternehmen stärker zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet
werden, die weder Selbstverpflichtungen im Sinne einer Corporate Social
Responsibility (CSR) eingehen, noch vom direkten Kaufverhalten der
Konsumentinnen und Konsumenten abhängig sind (etwa weil es sich um
reine Zulieferbetriebe handelt)?
Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine Stärkung der
menschenrechtlichen Verantwortlichkeit und Sorgfaltspflicht transnational agierender
Unternehmen einsetzen. Einen Referenzrahmen bieten die im sogenannten Ruggie-
Bericht niedergelegten Leitlinien zur Verantwortung der Wirtschaft für die
Menschenrechte (siehe auch die Antwort zu Frage 10). Über die konkreten
Umsetzung der Leitlinien wird in der im Jahre 2011 im Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen eingesetzten Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten
(„Working Group on Human Rights and Transnational Corporations and Other
Business Enterprises“) beraten. Die Bundesregierung wird die Beratungen
dieser Arbeitsgruppe aktiv begleiten.
37. Wie beabsichtigt die Bundesregierung nach 2014 – angesichts der
Aufkündigung der Entwicklungszusammenarbeit mit China durch den
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel,
– mit den Projekten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im „Handlungsfeld: Sozial-, Umwelt-
und Sicherheitsstandards (mit CSR)“ zu verfahren?
a) Sind diese ab 2015 nicht mehr notwendig?
b) Werden sie über 2015 hinaus vom BMZ finanziert werden oder unter
dem Dach eines anderen Ressorts fortgeführt?
Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), hat bereits 2009 entschieden,
ab 2010 keine neuen Haushaltsmittel für die klassische bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit China mehr bereitzustellen. Die vor 2010 völkerrechtlich
verbindlich vereinbarten Vorhaben werden wie vereinbart zu Ende geführt, in
der Technischen Zusammenarbeit (TZ) jedoch bis spätestens 2014 auslaufen.
Die Übernahme einzelner bislang BMZ-finanzierter Vorhaben kann, soweit sie
in besonderer Weise deutschem Interesse entsprechen und zur Lösung
drängender globaler, regionaler und bilateraler Herausforderungen beitragen, durch
andere Bundesressorts erfolgen. Über die Bereitstellung der diesbezüglichen
Mittel entscheiden die jeweiligen Ressorts.
38. Inwiefern sind die Rohstoffstrategien der Bundesregierung und der EU
nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, das Risiko von
Menschenrechtsverletzungen und ökologischen Folgeschäden zu verringern,
das sich durch eine Konkurrenz um Rohstoffe ergibt?
39. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung dabei
menschenrechtliche Kriterien, Umwelt- und Sozialstandards sowie Interessen lokaler
Bevölkerungen, und inwiefern stimmt sie ihre Rohstoffpolitik und -
abkommen mit den EU-Partnern ab?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Rohstoffstrategie, dass nachhaltige
Entwicklung sowie wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt ohne gute
Regierungsführung, Achtung der Menschenrechte und Beachtung ökologischer und
sozialer Standards nicht möglich ist.
Dieser Gedanke findet sich auch in der Rohstoffstrategie der EU wieder, die die
Rohstoffstrategie der Bundesregierung ergänzt. Er ist eingebettet in politische
Konzepte mit Drittländern, die Menschenrechte und eine verantwortungsvolle
Regierungsführung fördern sowie zur Konfliktbewältigung und regionaler
Stabilität beitragen. Die EU wie auch die Bundesregierung wirken darauf hin, dass
in Entwicklungsländern tätige Unternehmen einschlägige Verhaltenskodizes
und umweltbezogene, wirtschaftliche und soziale Standards einhalten.
In den bisher abgeschlossenen Abkommen über Rohstoffpartnerschaften
verpflichtet sich die Bundesregierung auch, die Partnerländer bei der Einhaltung
von Umwelt- und Sozialstandards zu unterstützen und bietet z. B. Beratung zum
umwelt- und sozialverträglichen Abbau von Rohstoffen an.
Die EU-Mitgliedstaaten tauschen sich in Brüssel über ihre nationalen
Rohstoffstrategien aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
40. Warum „unterstützen“ Deutschland und die EU die Extractive Industries
Transparency Initiative (EITI) lediglich, „implementieren“ diese jedoch
nicht?
Deutschland und die Europäische Kommission fördern EITI seit vielen Jahren
politisch und finanziell und unterstützen den Implementierungsprozess der
EITI-Kandidatenländer durch Einzahlung in den EITI Multi-Donor Trust Fund
(MDTF) bei der Weltbank.
41. In welcher Weise wirkt die Bundesregierung auf China ein, den Status
eines Unterstützers der EITI zu erlangen, und wie positioniert sich die
chinesische Seite dazu?
Die Bundesregierung pflegt einen engen Austausch mit der chinesischen
Regierung zu einer großen Bandbreite von Themen, so auch zu Rohstoffragen und
EITI. China hat wiederholt öffentlich seine Unterstützung für EITI bekundet.
42. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung dafür ein, China stärker in
die Fortentwicklung multilateraler regelbasierter Strukturen in Bezug auf
Umwelt- und Sozialstandards einzubinden?
Die Bundesregierung strebt eine verstärkte Einbindung Chinas in internationale
Regelwerke an. Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit wirkt sie auch auf
eine stärkere Einbindung und Beteiligung Chinas bei der Fortentwicklung
multilateraler regelbasierter Strukturen in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards
hin.
Die bilaterale Umweltzusammenarbeit zielt dabei unter anderem auf die
laufenden multilateralen Prozesse im Bereich des Klima- und Biodiversitätsschutzes.
Im wirtschaftlichen Bereich setzt sich die Bundesregierung in bilateralen
Gesprächen mit Schwellenländern, unter anderem China, für eine gemeinsame
Entwicklung multilateraler regelbasierter Strukturen in Bezug auf Umwelt- und
Sozialstandards im Bereich der Exportfinanzierung ein.
Dieser Dialog ergänzt die entsprechenden Bestrebungen im Rahmen der G20
und der Outreach-Aktivitäten der OECD, die ebenfalls die Unterstützung der
Bundesregierung finden. Hier sind auch die OECD-Leitsätze für Multinationale
Unternehmen zu nennen.
Im Rahmen der Verhandlungen über ein Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen der Europäischen Union mit China unterstützt die Bundesregierung
die europäische Position, die unter anderem anstrebt, dass Investitionen und der
Handel nicht durch die Absenkung von Sozial- oder Umweltstandards gefördert
werden und dass sich die EU und China generell zur Einhaltung internationaler
Standards im Bereich der Sozialstandards und des Umweltschutzes verpflichten.]