[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9042
17. Wahlperiode 21. 03. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Volker Beck (Köln), Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8859 –
Die Ukraine vor der UEFA-Fußballeuropameisterschaft 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ukraine steht in den kommenden Monaten besonders im Fokus der
internationalen Öffentlichkeit, da sie gemeinsam mit Polen vom 8. Juni bis zum 1. Juli
2012 Ausrichterin der UEFA-Fußballeuropameisterschaft 2012 (EURO 2012)
sein wird. Zum dritten Mal veranstalten zwei Länder diese Meisterschaft
gemeinsam, dieses Mal nach dem Leitbild „Gemeinsam Geschichte schreiben“.
Die beschworene Gemeinsamkeit wird dadurch erschwert, dass die Ukraine – im
Gegensatz zu Polen – weder ein EU-Mitgliedstaat ist, noch am Schengener
Abkommen teilnimmt. Das bedeutet, dass ukrainische Bürgerinnen und Bürger, die
zu einem Fußballspiel nach Polen einreisen wollen, ein Visum benötigen. Die
Einreise von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in die Ukraine für Aufenthalte bis
maximal 90 Tage pro Halbjahr ist hingegen seit dem 1. Mai 2005 visumsfrei.
Die Europäische Union könnte ein Signal für den gesellschaftlichen Austausch
mit der Ukraine setzen, indem sie – wie etwa vom Ostausschuss der Deutschen
Wirtschaft bereits am 25. März 2011 angeregt – für den Zeitraum der EURO
2012 die Visapflicht für ukrainische Bürgerinnen und Bürger aussetzt.
Die EU hat mit der Ukraine ein Assoziierungsabkommen ausgehandelt, dessen
Unterzeichnung sich angesichts der derzeitigen Innenpolitik der ukrainischen
Regierung von Präsident Viktor Janukowitsch, insbesondere der Repression
gegenüber der Opposition, weiter verzögert. Es bestehen erhebliche Zweifel
daran, ob die Regierung Viktor Janukowitsch bereit ist, die für ein
Assoziationsabkommen erforderlichen demokratischen Grundwerte der Presse- und
Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit umzusetzen. Gleichzeitig sind die
Verhandlungen über ein vertieftes Handelsabkommen der EU mit der Ukraine weit
fortgeschritten.
Die mit der Ausrichtung der EURO 2012 verbundenen Hoffnungen in der
Ukraine sind groß. Allerdings verliefen bereits die Vorbereitungen zur EURO
2012 in der Ukraine zum Teil sehr intransparent. So wurden Bauaufträge für die
Stadien und Infrastrukturmaßnahmen (Erweiterung der Flughäfen,
Straßenbaumaßnahmen) größtenteils ohne Ausschreibungen vergeben und unter dem
Vorwand der EURO 2012 beispielsweise am Austragungsort Charkiw massive
Eingriffe in die Umwelt vorgenommen. Frauenrechtsgruppen in der Ukraine weisen
zudem auf die Gefahren eines starken Anstiegs von Sextourismus und
Zwangsprostitution an den Austragungsorten der EURO 2012 hin.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
unterstützt nach eigenen Angaben im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Ukraine dabei, die
Nachhaltigkeit des Großevents sicherzustellen. Eine Summe von 3,3 Mio. Euro
wird in Projekte in den Bereichen Transport, Flughäfen, öffentlicher
Personennahverkehr, Standortmarketing, Tourismus und HIV/Aids-Prävention investiert.
Einen besonderen Stellenwert muss auch die Fanarbeit im Vorfeld der Fußball-
EM in Polen und der Ukraine erhalten. Bei internationalen Wettbewerben hat in
der Vergangenheit die bei der Deutschen Sportjugend im Deutschen
Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) angesiedelte Koordinierungsstelle Fanprojekte
(KOS) einen wichtigen Beitrag geleistet und war Ansprechpartner für Fans aus
Deutschland. Nach Aussagen der KOS in einer öffentlichen Anhörung des
Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Februar 2012 ist eine
Finanzierung von Betreuungsarbeit und Fantreffpunkten bei der EURO 2012 jedoch
nicht gesichert.
1. Welche Amtsträgerinnen und Amtsträger der Bundesregierung
beabsichtigen, sich im Vorfeld oder während der EURO 2012 mit Vertreterinnen oder
Vertretern der ukrainischen Regierung zu treffen, und welche Themen
intendieren sie dabei konkret anzusprechen (bitte einzeln auflisten)?
Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung anlässlich der
Fußballeuropameisterschaft 2012 wann in die Ukraine reisen und ob sie während ihrer
Reisen Vertreterinnen und Vertreter der ukrainischen Regierung treffen werden,
steht noch nicht abschließend fest. Programme für derartige Reisen werden in
der Regel kurzfristig finalisiert.
2. Wird die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, – wie vom Leiter des
Auslandsbüros in der Ukraine der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., Nico Lange,
am 25. Januar 2012 in der „Deutschen Welle, ukr. Programm“ berichtet –
nicht zur EURO 2012 in die Ukraine reisen, falls sich die inhaftierte
Oppositionsführerin, Julia Tymoschenko, weiterhin in Haft befindet?
Gilt diese Aussage auch für andere Mitglieder der Bundesregierung?
Gilt dies auch für die fortwährende Inhaftierung anderer ukrainischer
Oppositionspolitikerinnen und -politiker?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wird zum gegebenen Zeitpunkt
entscheiden, wann sie die EURO 2012 besuchen wird. Dessen ungeachtet hat die
Bundesregierung der ukrainischen Regierung ihre Position zur Situation der
Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine, einschließlich betreffend Prozesse und
Urteile gegen Angehörige der ehemaligen Regierung, wiederholt sehr deutlich
gemacht und wird dies auch künftig tun.
3. Wie schätzt die Bundesregierung den Gesundheitszustand von Julia
Tymoschenko ein, nachdem sie von internationalen Experten untersucht wurde?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stellten die zuständigen Ärzte
übereinstimmend fest, dass Julia Tymoschenko erkrankt sei und eine dringende
Therapienotwendigkeit bestehe. Ob Julia Tymoschenko die ihr mitgeteilte Diagnose im
Detail öffentlich machen wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verurteilung von Juri Luzenko zu vier
Jahren Haft und einem anschließenden jährigen politischen
Betätigungsverbot?
Das Urteil gegen ein weiteres Mitglied der ehemaligen Regierung Tymoschenko
und einen Hauptvertreter der ukrainischen Opposition verstärkt den Eindruck
selektiver, politisch motivierter Justiz in der Ukraine.
Die Bundesregierung hat gegenüber der ukrainischen Regierung ihre Position
zur Situation der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine, einschließlich betreffend
Prozesse und Urteile gegen Angehörige der ehemaligen Regierung, wiederholt
sehr deutlich gemacht. Sie wird dies auch zukünftig tun.
5. Welche Treffen sind mit Vertreterinnen und Vertretern ukrainischer
Oppositionsparteien geplant, mit welchen Nichtregierungsorganisationen werden
die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Gespräche führen
(bitte einzeln auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer Paraphierung
des Assoziierungsabkommens und des vertieften Handelsabkommen der EU
mit der Ukraine, und wie ist der weitere Zeitplan für die Unterzeichnung der
beiden Abkommen?
Nach Auskunft des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ist die
Paraphierung nach jetzigem Stand für Ende März 2012 geplant. Ein Termin für die
Unterzeichnung ist derzeit noch nicht absehbar.
a) Werden die beiden Abkommen dem Deutschen Bundestag zur
Ratifizierung vorgelegt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Das Assoziierungsabkommen ist nach Ansicht der EU-Mitgliedstaaten ein
sogenanntes Gemischtes Abkommen, das vom Parlament des Partnerstaates,
dem Europäischen Parlament und, sofern nach nationalem Verfassungsrecht
erforderlich, auch den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert
werden muss. Für die Bundesrepublik Deutschland muss geprüft werden, ob ein
Vertragsgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes erforderlich ist.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
b) Was sind die Kriterien und Bedingungen, die für die Bundesregierung für
eine Unterzeichnung des Abkommens der EU mit der Ukraine
entscheidend sind, und wie hoch sind die Chancen, dass diese – nach ihrer
Einschätzung – in absehbarer Zeit erfüllt werden?
Die Bundesregierung erwartet von der ukrainischen Regierung nachweisbare
Fortschritte in Richtung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Andernfalls ist
eine Unterzeichnung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens nur schwer
vorstellbar. Es liegt jetzt an der Ukraine zu entscheiden, ob und wann sie bereit
ist, die zentralen europäischen Werte, zu denen sie sich bekannt hat, auch
umzusetzen.
Insbesondere mit Blick auf die ukrainische Zivilgesellschaft ist die
Bundesregierung weiterhin bereit, die Ukraine dabei aktiv zu unterstützen und sie auf
ihrem Weg in Richtung einer Annäherung an die EU zu begleiten.
c) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
andauernde Inhaftierung der früheren Ministerpräsidentin Julia Tymoschenko,
des früheren Innenministers Jurij Luzenko und weiterer ehemaliger
Regierungsmitglieder?
Die Prozesse und Urteile gegen die ehemalige ukrainische Ministerpräsidentin
Julia Tymoschenko und andere Mitglieder der ehemaligen ukrainischen
Regierung und ihr Umfeld werfen ein sehr negatives Schlaglicht auf den Zustand der
Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine und erwecken den Eindruck selektiver,
politisch motivierter Justiz.
Die Bundesregierung hat dies von Beginn an immer wieder kritisiert und
gemeinsam mit ihren europäischen Partnern der ukrainischen Führung ihre
Erwartungen sehr deutlich kommuniziert. Sie hat die ukrainische Führung wiederholt
und hochrangig aufgefordert, sichtbare Fortschritte in Richtung Demokratie und
Rechtsstaat zu machen und faire, rechtsstaatliche und transparente Verfahren
sicherzustellen.
7. Liegt der Bundesregierung eine umfassende Folgenabschätzung über die
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Konsequenzen des angestrebten
vertieften EU-Ukraine-Handelsabkommens für das Land vor?
Wenn ja, was sind diese?
Wenn nein, wird sie sich dafür im Rat einsetzen (bitte bei Ablehnung
begründen)?
Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten Ende 2007 eine
umfassende Folgenabschätzung vorgelegt („Trade Sustainability Impact
Assessment for the FTA between the EU and Ukraine within the Enhanced Agreement“
vom 17. Dezember 2007).
Die Folgenabschätzung kommt zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass durch
ein Freihandelsabkommen mittel- bis langfristig Wohlfahrtsgewinne für die
Europäische Union und die Ukraine zu erwarten seien. Insgesamt könne ein
Freihandelsabkommen als Bestandteil eines Assoziierungsabkommens positive
Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie auf den
Bereicht der Umweltpolitik in der Ukraine haben. Für die Modernisierung der
ukrainischen Industrie und Wirtschaft und die Entwicklung des bilateralen
Handels könne ein Abkommen durch die Übernahme technischer Regulierungen
und Standards der Europäischen Union positive Effekte entfalten.
8. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung auf Seiten der EU für
geboten, um die Öffentlichkeit in der Ukraine von den Chancen einer engeren
EU-Anbindung zu überzeugen?
Die Bundesregierung hält alle Maßnahmen für geeignet, die ukrainische
Öffentlichkeit von den Chancen einer engeren EU-Annäherung zu überzeugen, die den
konkreten Mehrwert der EU-Annäherung für den Einzelnen aufzeigen. Dazu
gehören unter anderem zahlreiche Programme im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft der EU, beispielsweise zur Korruptionsbekämpfung oder zum
Verwaltungsmanagement. Dazu gehören auch das Aufzeigen von Chancen zur
Zusammenarbeit bei der Modernisierung von Staat und Wirtschaft sowie technische
Erleichterungen im Visabereich mit dem langfristigen Ziel der Visumfreiheit.
Auch die verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft über das
Zivilgesellschaftsforum und die „Plattform 4“ der Östlichen Partnerschaft („people-
topeople contacts“) stellt in diesem Zusammenhang einen konkreten Vorteil dar.
9. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Rates für eine
vereinfachte Visaregelung für ukrainische Fans nach Polen während der
EURO 2012 eingesetzt, und wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung hat wiederholt auf EU-Ebene wie auch in bilateralen
Gesprächen dafür geworben, dass eine flexible Lösung für den Grenzübertritt
ukrainischer Fans nach Polen gefunden wird. Eine solche Lösung könnte zum
einen in einer noch rascheren Grenzabfertigung und zum anderen in der
Ausstellung von längerfristig gültigen Visa zur mehrfachen Einreise bestehen. In erster
Linie liegt die Zuständigkeit hier jedoch bei Polen als Hauptreiseland.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Vergabepraxis von Schengen-Visa
der deutschen Botschaft in Kiew im Vergleich mit anderen Schengen-
Staaten, und mit welcher Begründung wird eine Visavergabe durch das
deutsche Generalkonsulat in Donezk weiterhin abgelehnt?
Die deutsche Botschaft in Kiew erteilt Schengen-Visa im Einklang mit den
europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere dem EU-Visakodex
(Verordnung (EG) Nr. 810/2009). Dieser enthält einheitliche Vorschriften, die für die
Visumvergabe aller Schengen-Staaten gelten.
Seit 2009 ist die Bundesrepublik Deutschland konsularisch in der Ostukraine
vertreten. Die Aufgabenschwerpunkte des Generalkonsulats Donezk liegen in
den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit. Visa werden
weiterhin für die gesamte Ukraine durch die Botschaft in Kiew erteilt. Für Vielreisende
besteht die Möglichkeit, ihren Visumantrag in einem Annahmezentrum in
Donezk zu stellen.
11. Welche konkreten Verbesserungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
das zwischen der EU und der Ukraine abgeschlossene
Visumserleichterungsabkommen für die Antragstellerinnen und Antragsteller in der
Ukraine gebracht?
Das zwischen der EU und der Ukraine 2007 abgeschlossene und zum 1. Januar
2008 in Kraft getretene Visumerleichterungsabkommen hat für Visum-
Antragsteller in der Ukraine spürbare Verfahrenserleichterungen gebracht. Diese
bestehen für bestimmte Personengruppen (z. B. Verwandte) unter anderem in einer
geringeren Zahl an vorzulegenden Dokumenten, einer vermehrten Ausstellung
von Visa mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren sowie Gebührenfreiheit. Für
alle Antragsteller wurde die Gebühr von 60 auf 35 Euro herabgesetzt.
In Kürze soll eine Änderung des Visumerleichterungsabkommens in Kraft treten,
mit der insbesondere die privilegierten Personengruppen ausgeweitet werden.
12. Welchen Zeitplan hält die Bundesregierung für die Erfüllung des
Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Ukraine für realistisch?
Die Bundesregierung beurteilt die von der Ukraine ergriffenen und umgesetzten
Maßnahmen auf der Grundlage von Fortschrittsberichten der EU-Kommission
sowie eigenen Erkenntnissen. Danach sind die Vorgaben des Visa-Aktionsplans
derzeit noch nicht erfüllt. Wann dies der Fall sein wird, hängt von den
Fortschritten auf Seiten der Ukraine ab.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den gegenwärtigen Fortschritt der
Ukraine in der Bekämpfung von Korruption, und teilt die Bundesregierung
die im Kontext mit dem Aktionsplan zur Visaliberalisierung geäußerte
kritische Auffassung von Schweden, Finnland und Dänemark, dass der
Bereich Korruptionsbekämpfung in der Ukraine von Seiten der EU noch
stärker als bisher in den Blick genommen werden sollte?
Der aktuelle Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zeigt noch Mängel
in der Korruptionsbekämpfung auf, die von der Ukraine zwingend vor einer
Aufhebung der Visumpflicht behoben werden müssen.
Eine der Fragestellung entsprechende Äußerung von Schweden, Finnland und
Dänemark ist der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Flüchtlingen und
Asylantragstellern in der Ukraine und die Funktionsfähigkeit des
ukrainischen Asylsystems vor dem Hintergrund, dass das Land eine der
Hauptmigrationsrouten in die EU darstellt?
Die Bundesregierung erkennt gewisse Fortschritte im Umgang mit Migranten
und Flüchtlingen in der Ukraine. So hat 2009 der von ukrainischen
Menschenrechtsorganisationen gegründete Flüchtlingsrat seine Arbeit aufgenommen, der
mit dem Staatlichen Komitee für Nationalitäten und Religion in engem Kontakt
steht. Generell existiert ein offener Dialog zwischen der Regierung, dem
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und
Nichtregierungsorganisationen. Außerdem ist eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für
Migranten in den Aufnahmestätten feststellbar. Die Nichtregierungsorganisation
Human Rights Watch stellte im Jahr 2010 fest, dass sich alle Einrichtungen in
einem ordnungsgemäßen Zustand befänden und nicht überbelegt seien.
Dennoch verkennt die Bundesregierung nicht, dass es in der ukrainischen
Asylpolitik noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt. Neben den wenigen
Refoulement-Fällen bereitet vor allem die Tatsache Sorge, dass im
Flüchtlingsgesetz kein Bleiberecht aus humanitären Gründen existiert und die Ukraine
keinen effektiven Rechtsschutz gegen ablehnende Asylbescheide kennt. Außerdem
ist die Gefahr einer länger andauernden Ingewahrsamnahme bis zum Abschluss
des Asylverfahrens gegeben. Zudem werden Migranten und Flüchtlinge häufig
nicht über ihre Rechte aufgeklärt.
15. Hält die Bundesregierung an Abschiebungen in die Ukraine im Rahmen
des EU-Ukraine-Rückübernahmeabkommens vor dem Hintergrund fest,
dass 73 somalische Flüchtlinge in den Gefangenenlagern von Lutsk und
Chernigiv im Januar 2012 und Februar 2012 mit einem beinahe sechs
Wochen andauernden Hungerstreik auf ihre Inhaftierung aufmerksam
machten und für das Recht auf ein faires Asylverfahren protestierten, und
wenn ja, mit welcher Begründung?
Das zwischen der EU und der Ukraine geschlossene Rückübernahmeabkommen
ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Für die auf seiner Grundlage zu treffende
Entscheidung über Abschiebungen sind die Länder zuständig. Sie entscheiden
in jedem Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung, ob eine Rückführung
stattfinden kann oder ob ihr rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Die
Bundesregierung sieht keinen Anlass, Rückführungen in die Ukraine generell auszusetzen.
16. Mit welchen bilateralen und europäischen Programmen wird der Aufbau
eines Migrations- und Asylsystems in der Ukraine nach Kenntnis der
Bundesregierung organisatorisch und finanziell unterstützt (bitte einzeln
ausführen), und wie bewertet sie diese Maßnahmen vor dem Hintergrund der
von PRO ASYL e. V. und dem Border Monitoring Project Ukraine (BMPU)
im Januar 2012 dokumentierten massiven Menschenrechtsverletzungen
und systematischen Ausbeutung von Schutzsuchenden in der Ukraine?
Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU hat die Ukraine in
den vergangenen Jahren Sektorbudgethilfen und Projektmittel für die Reform
und Stärkung der öffentlichen Verwaltung erhalten, von denen auch für
Migration zuständige Behörden profitiert haben. Ein Teil dieser Mittel wurde für die
Schulung von Mitarbeitern bestimmt, um die Einhaltung relevanter EU-
Standards sicherzustellen. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine
Programme bekannt.
Die Bundesregierung weist gegenüber der ukrainischen Regierung regelmäßig
auf die Notwendigkeit der Einhaltung menschenrechtlicher Standards hin.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechtslage
in der Ukraine?
Die Ukraine ist Vertragsstaat der wesentlichen multilateralen Abkommen zum
Schutz der Menschenrechte, die Umsetzung dieser Verpflichtungen ist jedoch
unbefriedigend. Langwierige Gerichtsverfahren, eine unzureichende Ausbildung
der Justizbeschäftigten und die nach wie vor verbreitete Korruption wirken sich
negativ auf die Durchsetzung von Menschenrechtsstandards aus.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren zudem eine sinkende Bereitschaft der
ukrainischen Regierung zur Zusammenarbeit.
18. Welche Auswirkungen auf die Menschenrechtslage in der Ukraine erwartet
die Bundesregierung von der EURO 2012 (auch vor dem Hintergrund der
Erfahrungen nach der FIFA-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die ukrainische Führung bestrebt sein
wird, sich der internationalen Öffentlichkeit anlässlich der
Fußballeuropameisterschaft 2012 als weltoffener, europäischer, moderner und demokratischer Staat
zu präsentieren. Dies kann sich auch positiv auf die Menschenrechtslage in der
Ukraine auswirken.
19. Tritt die Bundesregierung in den bilateralen und europäischen
Verhandlungen mit der Ukraine für eine umfassende
Antidiskriminierungsgesetzgebung ein?
Die Bundesregierung thematisiert die Frage einer umfassenden
Antidiskriminierungsgesetzgebung sowohl in ihren bilateralen Gesprächen mit der ukrainischen
Regierung als auch im europäischen Kontext. Das Thema ist Teil des EU-
Ukraine-Visadialogs. Der Schutz von Minderheiten hat auch in den inzwischen
abgeschlossenen Verhandlungen zum EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen eine
wichtige Rolle gespielt.
20. Teilt die Bundesregierung die Sorge ukrainischer Frauenrechtsgruppen
bezüglich des Anstiegs von Sextourismus und Zwangsprostitution an den
Austragungsorten der EURO 2012, und wenn ja, auf welche Weise
thematisiert sie dies in Gesprächen mit der ukrainischen Regierung?
Konkrete Anhaltspunkte, die mit Blick auf die Fußballeuropameisterschaft 2012
eine entsprechende Gefahrenlage begründen, sind der Bundesregierung nicht
bekannt. Trotzdem wird das Thema in Gesprächen mit der ukrainischen
Regierung vorsorglich angesprochen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 20b
verwiesen.
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur diesbezüglichen
Aufklärung von aus Deutschland in die Ukraine reisenden Personen
durchzuführen?
Wenn ja, welcher Art sind diese, und wenn nein, warum nicht?
Seitens der Bundesregierung wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen,
entsprechende Aufklärungsmaßnahmen im Vorfeld in Deutschland durchzuführen.
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, das Know-how der ukrainischen
Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Menschenhandel zum Zwecke der
sexuellen Ausbeutung zu unterstützen (etwa durch den Austausch von
Polizeibeamten und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern)?
Die Bundesregierung unterstützt ukrainische Sicherheitsbehörden auch im
Kampf gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Bereits
im November 2010 hat ein Erfahrungsaustausch mit ukrainischen
Sicherheitsexperten zu Fragen der Bekämpfung des Menschenhandels zur sexuellen
Ausbeutung auch im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2012 im
Bundesministerium des Innern stattgefunden. Aktuell liegen der Bundesregierung keine
Anfragen aus der Ukraine für weitere entsprechende Unterstützungsmaßnahmen
vor.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Rechtstaatsentwicklung
in der Ukraine vor dem Hintergrund der Forderung nach einer umfassenden
Justizreform durch die Präsidenten der EU, Herman Van Rompuy und José
Manuel Barroso, auf dem EU-Ukraine-Gipfel am 19. Dezember 2011?
Der ukrainischen Regierung ist bewusst, dass sie im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft im Europarat und mit Blick auf das EU-Ukraine-
Assoziierungsabkommen und den EU-Visaaktionsplan weitere rechtsstaatliche Reformen
durchführen muss, die noch erheblicher Anstrengungen bedürfen. Diesen Prozess wird
die Bundesregierung auch weiterhin aktiv begleiten. Insbesondere die
Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz und der Kampf gegen die Korruption sind
dabei zentrale Herausforderungen, die auch im Rahmen des EU-Ukraine-
Dialogs immer wieder thematisiert werden.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Abgeordneten
Vadim Kolisnichenko (Partei der Regionen), dass während der EURO 2012
keine Plakate mit politischen Aussagen in den ukrainischen
Austragungsorten hochgehalten werden dürfen?
Der Gesetzentwurf des Abgeordneten Vadem Kolesnitschenko (Partei der
Regionen) befindet sich noch in der Beratung in den Ausschüssen des ukrainischen
Parlaments. Ob und in welcher Version dieser angenommen wird, ist ungewiss.
Der Wissenschaftliche Dienst des ukrainischen Parlaments hat am 1. März 2012
empfohlen, den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur weiteren Bearbeitung
an den Autor zurückzureichen, da zahlreiche der enthaltenen Bestimmungen
inhaltlich problematisch seien.
23. Welche darüber hinausgehenden Einschränkungen der politischen und
bürgerlichen Menschenrechte sind zu befürchten?
Zu hypothetischen Fragestellungen kann die Bundesregierung keine
Einschätzung abgeben.
24. Sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, in denen im Rahmen der
Vorbereitungen zur EURO 2012 die Arbeitnehmerrechte (etwa beim
Stadienoder Infrastrukturausbau) verletzt wurden?
Derartige Vorfälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
25. Welche Auswirkungen haben die verstärkten Investitionen im Vorfeld der
EURO 2012 in Stadien, Infrastruktur etc. auf menschenrechtlich relevante
Aspekte des ukrainischen Staatshaushaltes, insbesondere auf
a) das Justizwesen inklusive der Haftanstalten,
b) die HIV/Aids-Prävention,
c) den Kampf gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen
Ausbeutung,
d) den Kampf gegen Menschenhandel zum Zwecke der
Arbeitsausbeutung,
e) weitere soziale Menschenrechte (etwa die Grundversorgung, den
sozialen Wohnungsbau etc.)?
Der ukrainische Staatshaushalt 2012 sieht insgesamt im Vergleich zum Haushalt
2011 eine leichte Erhöhung vor. Diese kann auch menschenrechtlich relevanten
Aspekten zugute kommen. Insbesondere die Haushaltstitel für Inneres, Soziales
und Gesundheit sowie Bildung/Wissenschaft/Kultur/Medien sind im Vergleich
zum Vorjahr gestiegen.
26. Welche zusätzlichen Grenzkontrollen wird es bei der Einreise von Fans
nach Polen geben?
Ob und inwieweit die Republik Polen in Betracht zieht, anlässlich der
Fußballeuropameisterschaft 2012 Grenzkontrollen an den dortigen Binnengrenzen
vorübergehend wieder einzuführen, obliegt ausschließlich der dortigen
nationalen Entscheidungshoheit.
Die Bundesregierung erwägt nicht, anlässlich der Fußballeuropameisterschaft
2012 in Polen und der Ukraine Grenzkontrollen an den Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland zu Polen vorübergehend wieder einzuführen.
27. Hat die Bundesregierung bereits im Vorfeld der EURO 2012 Maßnahmen
ergriffen oder wird sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Fans von
der Einreise in die Ukraine abzuhalten?
Wenn ja, welche?
Der Unterausschuss „Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung“ der
Innenministerkonferenz hat die Zentrale Informationsstelle Sport (ZIS) gebeten, die
präventiv polizeilichen Maßnahmen von Bund und Ländern zu koordinieren, um
so Gewalttäter an der Ausreise zu hindern. Insbesondere können nach den
jeweiligen Umständen des Einzelfalls Gefährderansprachen (Appellcharakter),
Meldeauflagen (mit rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung),
Bereichsbetretungsverbote/Platzverweise, Ingewahrsamnahmen, Ausreiseuntersagungen (mit
Passeinzug), Einreiseuntersagung (bei ausländischen Staatsangehörigen) und
Ausweisungen (bei ausländischen Staatsangehörigen) zur Anwendung kommen.
28. Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der EURO 2012, durch
Beamtinnen oder Beamte der Bundespolizei oder der Länderpolizeien
sogenannte mobile Massenkontrollen durchzuführen oder die polnischen bzw.
ukrainischen Behörden in der Ergreifung solcher Maßnahmen durch
Unterweisung oder durch eigenes Personal zu unterstützen?
Wenn „mobile Massenkontrollen“ im Rahmen der EURO 2012 vorgesehen
sind, durch wen, wo, wann und in welchem Umfang werden die zu den
Austragungsorten reisenden Fans darüber oder über sonstige polizeiliche
Maßnahmen informiert?
Der Begriff „mobile Massenkontrollen“ ist für die deutschen
Sicherheitsbehörden nicht definiert. Polnische und ukrainische Polizeibeamte wurden im
Rahmen eines Erfahrungsaustausches zur Fußballweltmeisterschaft 2006 in
Deutschland über die gängigen polizeilichen Maßnahmen informiert.
Bundespolizeiliche Einsatzmaßnahmen obliegen den verantwortlichen
Behörden der Bundespolizei aufgrund der jeweiligen Lageentwicklung im konkreten
Einzelfall. Hierzu gehört auch eine anlassbezogene Kommunikation mit den
bahnreisenden Fans. Der Bundespolizei liegen derzeit keine Erkenntnisse über
die An- und Abreise von Fangruppen in Zügen zu Spielen der
Europameisterschaft vor. Auf die Antwort der Bundesregierung vom 29. November 2011 auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/8053 wird verwiesen.
Das Bundesministerium des Innern und das Land Brandenburg haben im Juli
2011 eine Seminarwoche für Führungskräfte der polnischen Polizei ausgerichtet.
Inhalt waren deutsche Sicherheitskonzepte zur Absicherung von sportlichen
Großveranstaltungen am Beispiel der Fußballweltmeisterschaft 2006. Die
Bundespolizei hat hierbei zu polizeiliche Maßnahmen auf Reisewegen vorgetragen.
29. Hat sich die Bundesregierung bereits mit den zuständigen polnischen und
ukrainischen Behörden über die Maßnahmen bezüglich des Themas der
Fanarbeit im Vorfeld der EURO 2012 ausgetauscht?
a) Wenn ja, wann und auf welcher administrativen Ebene haben diese
bisher stattgefunden?
b) Wenn nein, wann, und für welche administrative Ebene sind solche
Treffen geplant?
Der Austausch zum Thema Fanarbeit erfolgt über die Koordinationsstelle
Fanprojekte (KOS).
Die UEFA finanziert die unabhängige europäische Fanorganisation „Football
Supporters Europe“ (FSE), die europaweit mehr als drei Millionen Fans aus
zurzeit 40 Nationen vertritt. FSE koordiniert und verantwortet im Auftrag der
UEFA und im Kontext des UEFA Social Responsibilty Programms „Respect
Fanculture!“ das Konzept der Fanbetreuungsmaßnahmen bei der
Fußballeuropameisterschaft 2012. Dieses sieht im Kern stationäre Fanbotschaften in allen
acht Austragungsorten vor, ergänzt durch mobile Fanbotschaften aus zwölf
teilnehmenden Nationen, die ihre Fans begleiten und an allen Spielorten zur
Verfügung stehen.
Die KOS ist mit ihrem eigenen Programm (unter anderem zwölfköpfiges
Fanbetreuungsteam – Website
www.fanguide-em2012.de – und spieltagsaktueller
Fanzeitung zu jedem Spiel) in dieses europäische Konzept eingebunden. Der
Leiter der KOS ist 2010 zum ehrenamtlichen Direktor der Abteilung „Fans’
Embassies“ in der Geschäftsführung von FSE ernannt worden.
Sowohl in der Ukraine als auch in Polen koordinieren nationale Organisationen
(Polen: „PL2012“, von der Regierung offiziell beauftragte Organisation;
Ukraine: „All Ukrainian Fanclubs“, eine Nichtregierungsorganisation) die
Umsetzung des Konzepts. Im Kontext mehrerer Vorbereitungskonferenzen und
Workshops sowohl in der Ukraine als auch in Polen wurde im spezifischen
Arbeitsbereich der internationalen Fanbetreuung ein stabiler Austausch sowohl
mit der nationalen Ebene wie auch den Fanarbeitsstrukturen in den Spielstädten
etabliert.
Darüber hinaus sind auf administrativer Ebene keine speziellen Treffen zum
Thema Fanarbeit geplant. Das Thema findet jedoch bei dem laufenden
Austausch zwischen dem Bundesministerium des Innern und den zuständigen
Ministerien in Polen und der Ukraine zur polizeilichen Zusammenarbeit
Berücksichtigung.
30. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
bei der bei der Deutschen Sportjugend angesiedelte Koordinierungsstelle
Fanprojekte bei Maßnahmen der Fanarbeit während der EURO 2012, und
in welcher finanziellen Höhe werden entsprechende Projekte gefördert?
Die Maßnahmen der KOS im Zusammenhang mit der Fanbetreuung bei der
Fußballeuropameisterschaft 2012 in der Ukraine und Polen werden zum größten
Teil vom Deutschen Fußball Bund und ergänzend aus Mitteln, die die UEFA der
europäischen Fanorganisation „Football Supporters Europe“ (FSE) zur
Verfügung stellt, finanziert.
31. Beabsichtigt die Bundesregierung, Fanprojekte in der Ukraine über die
EURO 2012 hinaus zu unterstützen?
a) Wenn ja, wie ist die Unterstützung beim Aufbau entsprechender
Strukturen gestaltet (bitte nach Name des Projekts, Laufzeit, finanziellem
Umfang und an der Durchführung beteiligten Organisationen
aufschlüsseln)?
b) Wenn nicht, warum nicht?
Dies ist nicht der Fall. Das innerhalb der Bundesregierung für Internationale
Sportförderung zuständige Auswärtige Amt fördert Maßnahmen zur
nachhaltigen Unterstützung von Strukturen im Sportbereich in ausgewählten
Entwicklungsländern. Dem Auswärtigen Amt liegen keine Anträge zur Unterstützung
von Fanprojekten in der Ukraine über die Fußballeuropameisterschaft 2012
hinaus vor.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Presseberichte, wonach 27 000
Polizeibeamte, 18 000 Soldaten und 9 000 Freiwillige für die Sicherheit in der
Ukraine im Rahmen der EURO 2012 zuständig seien (STUTTGARTER
ZEITUNG vom 17. Februar 2012)?
Die Bundesregierung hat entsprechende Presseberichte zur Kenntnis genommen.
33. Hält die Bundesregierung die angegebene Anzahl des Sicherheitspersonals
für angemessen?
Wenn ja, warum?
Wenn nicht, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Wie beurteilt die Bundesregierung Presseberichte, die auf die schlechten
Arbeitsbedingungen und Korruptionsgeneigtheit in der ukrainischen
Polizei hinweisen (STUTTGARTER ZEITUNG vom 17. Februar 2012)?
Die Bundesregierung hat entsprechende Presseberichte zur Kenntnis genommen.
35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der in Polen eingesetzten Anzahl
des Sicherheitspersonals im Rahmen der EURO 2012?
Dies ist nicht der Fall.
36. Wie viele Polizeibeamte wird die Bundesregierung als Begleitung
deutscher Fans im Rahmen der EURO 2012 nach Polen und in die Ukraine
entsenden (bitte nach Anzahl der Beamtinnen und Beamten, Einsatzzeit und
- ort auflisten)?
a) Wie viele der Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien werden
als Fanbeobachter in einer offiziellen Polizeidelegation Deutschlands
nach Polen und in die Ukraine entsandt, und in welcher Funktion
werden die Beamtinnen und Beamten in die Gastgeberländer reisen (bitte
nach Einheiten, Ausbildung, Zeitraum und Einsatzzentren vor Ort
aufschlüsseln)?
Es ist beabsichtigt, auf Anfrage Polens und der Ukraine eine Polizeidelegation
zu entsenden. Es ist derzeit geplant, nach Polen zwölf und in die Ukraine 18
Beamte zu entsenden. Die personelle Zusammensetzung von Vertretern des Bundes
und der Länderpolizeien sowie Einzelheiten zu konkreten Einsatzzeiträumen
und -orten sind noch nicht abschließend festgelegt.
b) Welche Kosten verursacht dieser Einsatz (bitte entsprechend
aufschlüsseln)?
Die Kostenregelung zwischen Deutschland und Polen erfolgt gemäß EU-
Handbuch (2010/C 165/01) vom 3. Juni 2010. Das ausrichtende Land kommt in allen
Fällen für die Unterbringung, die Mahlzeiten (oder die Verpflegung) und weitere
vor Ort bereitgestellte Einsatzmittel auf, während das unterstützende Land für
die Reisekosten und die Gehälter der beteiligten Delegationsmitglieder
aufkommt. In Ausnahmefällen können die jeweiligen Nationalen Kontaktstellen
(„National Football Information Points“, NFIP; in Deutschland die Zentrale
Informationsstelle Sporteinsätze, ZIS) alternative Regelungen vereinbaren. Die
Kostenregelung zwischen Deutschland und der Ukraine erfolgt analog der
Regelung des EU-Handbuchs.
c) Auf welcher Rechtsgrundlage soll dies geschehen?
Die Entsendung in beide Ausrichterstaaten der Fußballeuropameisterschaft
2012 erfolgt auf Grundlage der in der „Entschließung des Rates der
Europäischen Union vom 3. Juni 2010 betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit
Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen
zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im
Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest
einen Mitgliedstaat betreffen“ (2010/C 165/01) festgelegten Regularien in
Verbindung mit den einschlägigen Regelungen in den jeweiligen Polizeigesetzen
des Bundes und der Länder.
37. Welche Daten über deutsche Staatsangehörige (z. B. aus der Datei
„Gewalttäter Sport“) wird die Bundesregierung an die polnischen und
ukrainischen Behörden im Vorfeld und während der EURO 2012 übermitteln, und
welchen datenschutzrechtlichen Bedingungen unterliegt die Weitergabe
der Daten (Sperr- bzw. Löschungsfristen, Benachrichtigungspflichten)?
Auf welcher Rechtsgrundlage soll dies geschehen?
Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus den Polizeigesetzen des Bundes und
der Länder. Die zuständigen Behörden können nach Maßgabe des jeweiligen
innerstaatlichen Rechts personenbezogene Daten an öffentliche Stellen anderer
Staaten übermitteln (beispielsweise § 14 des Bundeskriminalamtsgesetzes, § 32
Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes).
Maßgeblich für eine eventuelle Datenübermittelung ist grundsätzlich zunächst
ein etwaiges Ersuchen der polnischen und ukrainischen Behörden. Auf dieser
Grundlage kann dann entschieden werden, ob und welche Daten übermittelt
werden können. Auch die datenschutzrechtlichen Bedingungen können erst
dann geprüft werden.
38. Hat es schon Anforderungen zur Datenübermittlung aus Polen oder der
Ukraine gegeben?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Zeitpunkt der Anforderung und der
Datenübermittlung, Anzahl der Personen und Art der Information
aufschlüsseln)?
Polen hat mit Schreiben vom 28. Februar 2012 um eine Übermittlung von
personenbezogenen Daten gebeten. Das Ersuchen wird zurzeit geprüft.
b) Auf welcher Rechtsgrundlage sollen Daten ggf. übermittelt werden?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.
Außerdem regelt – unter dem Vorbehalt des jeweiligen nationalen Rechts – die
Entschließung des Rates vom 3. Juni 2010 „betreffend ein aktualisiertes
Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und
Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und
Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension,
die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen“ (2010/C 165/01) die Formen der
polizeilichen Zusammenarbeit.
39. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Übermittlung
personenbezogener Daten zwischen den polnischen und den ukrainischen Behörden im
Rahmen der EURO 2012?
Nein.
40. Entsprechen die Gewahrsams- und Arrestzellen, in denen ukrainische und
ausländische Besucherinnen und Besucher der EURO 2012
möglicherweise untergebracht werden müssten, den menschenrechtlichen Standards?
Besucherinnen und Besucher der EURO 2012 werden bei Verstößen gegen die
öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Regel nicht in regulären Haftanstalten untergebracht, sondern in eigens für die
EURO 2012 neu errichteten oder zur Verfügung gestellten Gewahrsams- und
Arrestzellen. Davon unabhängig setzt sich die Bundesregierung auch weiterhin
für eine Verbesserung der Situation in ukrainischen Gefängnissen insgesamt ein.
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 2. November 2011 auf
die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel auf
Bundestagsdrucksache 17/7584 verwiesen.
41. Inwieweit wurden die ukrainische Polizei und sonstige Sicherheitskräfte
vor der EURO 2012 hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und
rechtsstaatlicher Standards geschult?
Im Rahmen des Erfahrungsaustauschs im Nachgang zur Fußball-
Weltmeisterschaft 2006 sowie bei Aus-und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit
der Fußballeuropameisterschaft 2012 wurden ukrainische Polizeikräfte sowie
der ukrainische Grenzschutz in entsprechenden Seminaren über die in
Deutschland geltenden Rechts- und Verfahrensstandards unterrichtet. Bei der
Durchführung dieser Maßnahmen wurden grundsätzlich auch Aspekte der Einhaltung der
Menschenrechte sowie rechtsstaatlichen polizeilichen Handelns berücksichtigt.
42. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Ordnungskräfte aus
anderen Ländern in der Ukraine eingesetzt werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung planen aktuell alle teilnehmenden Staaten,
gemäß dem oben genannten EU-Handbuch eine Delegation in die Ukraine zu
entsenden. Das EU-Handbuch wird für die Ukraine analog angewandt. Darüber
hinaus kommt der Einsatz von Verbindungsbeamten in Betracht.
43. Wenn ja, von welchen Sicherheitsbehörden, und in welchem Umfang wird
dies geschehen, und welche Koordinierungsgremien mit welchen
Aufgaben und Befugnissen wurden bzw. werden dafür noch eingerichtet?
In der Regel entsenden die Nationalen Kontaktstellen („National Football
Information Points“, NFIP) Delegationen mit szenekundigen Beamten, die zur
Beratung der örtlichen Polizeibehörden eingesetzt werden. Die Größe der jeweiligen
Delegation richtet sich nach der jeweiligen Anforderung des Gastgeberlandes.
Sie sind in der Regel bei den örtlichen Polizeiführern angebunden. Ein
nationales polizeiliches Führungszentrum übernimmt die Gesamtkoordination. Hier
werden auch die Verbindungsbeamten eingesetzt.
Die Abstimmungen bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit anlässlich der
Fußballeuropameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine sind noch nicht
abgeschlossen.
44. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach nicht nur in Polen,
sondern auch in der Ukraine bereits Elemente des im Forschungsprojekt
INDECT erarbeiteten umfassenden, vernetzenden Überwachungssystems
zum Einsatz kommen sollen, und wenn ja, wie bewertet sie diese
Maßnahmen mit Blick auf die Bürger- und Menschenrechte der betroffenen Fans
und Gäste?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor, die über die
auf der Website von INDECT (
www.indect-project.eu) veröffentlichten
hinausgehen.
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der seit 2010 im
Hinblick auf die EURO 2012 durch die GIZ GmbH im Auftrag des BMZ
unterstützten Maßnahmen (bitte zu den jeweiligen Projekten detailliert und
im Einzelnen ausführen)?
1. Transport/Öffentlicher Personennahverkehr
Das Vorhaben „Beratung und Aufbau von Steuerungskapazitäten zur EURO
2012“ unterstützt die vier Austragungsorte Donezk, Lwiw, Charkiw und Kiew
in der Entwicklung von Plänen zum reibungslosen Transport der Gäste während
der EURO 2012. Der Schwerpunkt der Beratung der Planungen lag auf Fragen
der Mobilität. Ziel ist es, die zu erwartenden Besucherströme zur EURO 2012 zu
bewältigen. Die Beratung verfolgte zudem das Ziel der langfristigen
Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Möglichkeiten für eine effizientere
Organisation und verbesserte Nutzerfreundlichkeit des öffentlichen
Transportwesens wurden gefunden und umgesetzt. Dies wirkt über die EURO 2012 hinaus.
2. Transport/Flughäfen
Im Rahmen des Vorhabens „Beratung und Aufbau von Steuerungskapazitäten
zur EURO 2012“ wurden alle vier Flughäfen in den ukrainischen
Austragungsorten dabei beraten, europäische Standards zu erfüllen und neue
Managementprozesse einzuführen. Im Speziellen wurden Trainingsmaßnahmen zur
Optimierung der Grenzabfertigungen durchgeführt und ein Konzept für die sogenannte
Operational Readiness of Airport Transfer (ORAT) erstellt. Dies ist ein
international anerkanntes Verfahren, um neue oder erheblich erweiterte Flughäfen in
Betrieb zu nehmen. Außerdem hat das Vorhaben ein Trainingsprogramm für
Ausbilder von Flughafenmitarbeitern entwickelt.
3. Standortmarketing
Mit Unterstützung der Städte München, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart
und Nürnberg wurden im Rahmen des Vorhabens „Beratung und Aufbau von
Steuerungskapazitäten zur EURO 2012“ gemeinsam mit lokalen und nationalen
Experten neue Vermarktungskonzepte für alle vier Austragungsorte entwickelt
(City Branding). Nationale Netzwerke, die sich für die Verbesserung des Images
der Ukraine einsetzen, wurden darüber hinaus im Zusammenspiel mit diesen
deutschen Städten gefördert.
Zudem unterstützt das Vorhaben die Region Donbass in Kooperation mit der
Ruhrtourismus GmbH bei der Vorbereitung der „Europäischen Nacht der
Industriekultur“ in Donezk am 30. Juni 2012. Als Vorbild dient das gleichnamige
erfolgreiche Event, das im Ruhrgebiet veranstaltet wird.
4. Tourismus
Nach dem Vorbild deutscher Standards qualifizieren vier überbetriebliche
Stätten für die Weiterbildung von Fachpersonal im Gastgewerbe Personal in enger
Zusammenarbeit mit der örtlichen Gastronomie. Rund 2 500 Teilnehmer werden
in diesen vier Stätten bis Ende Mai 2012 geschult und werden auch nach der
EURO 2012 zu einer anhaltend hohen Servicequalität im Gastgewerbe beitragen
und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Ukraine stärken. Das Management von
134 Studentenwohnheimen wurde beraten und geschult, um Fans im
Niedrigpreissegment günstige Unterkünfte anzubieten. Außerdem berät das Vorhaben
mögliche Betreiber von Camping- und Caravanplätzen. Ein Teil der neu
geschaffenen Kapazität von etwa 17 000 Camping- und Caravanstellplätzen kann
nach der EURO 2012 weiter genutzt werden. Die Plätze eignen sich
insbesondere als Naherholungsgebiete und fördern den innerukrainischen Tourismus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
5. HIV/Aids-Prävention
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
setzt im Rahmen des Projekts „Reform des Gesundheitswesens mit
Schwerpunkt HIV/Aids Prävention in der Ukraine“ – in enger Abstimmung mit dem
Vorhaben „Beratung und Aufbau von Steuerungskapazitäten zur EURO 2012“ –
seit Mai 2011 die Maßnahme „Fair Play“ um. Initiiert vom ukrainischen
Bildungsministerium, wird der von der EURO 2012 ausgehende Impuls genutzt,
um soziale und gesundheitliche Initiativen, wie die Bekämpfung von HIV und
Aids, umzusetzen. Ziel von „Fair Play“ ist es, Mädchen und Jungen im Alter von
zwölf bis 20 Jahren in der ganzen Ukraine durch Fußball einen gesunden
Lebensstil und sozial verantwortliches Handeln zu vermitteln. Sie erkennen die
Notwendigkeit, sich vor den Risiken einer HIV-Infektion zu schützen, Konflikte
gewaltfrei zu lösen und sich respektvoll und tolerant zu verhalten. Lehrer und Trainer
werden ausgebildet und bei ihrer Arbeit mit den Jugendlichen unterstützt.
46. Schließt sich die Bundesregierung der gemeinsamen Erklärung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Deutschen Bundestages gegen die Hundetötung in der Ukraine (21. Dezember
2012) im Vorfeld der EURO 2012 an, und welche konkreten Maßnahmen
hat sie ergriffen, um die Ukraine zur Einhaltung des Europäischen
Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987 zu bewegen
und bei der Umsetzung tierschutzrechtlich geeigneter Formen des
Populationsmanagements von Straßenhunden zu unterstützen?
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für eine stärkere
Berücksichtigung des Tierschutzes ein – auch gegenüber der Ukraine. Sie hat die
ukrainische Regierung unter Hinweis auf deren kürzliche Unterzeichnung des
Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren sowie die Mitgliedschaft
der Ukraine in der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) nachdrücklich
aufgefordert, sich der Problematik streunender Hunde auf tierschutzgerechte Art
und Weise anzunehmen. Die Bundesregierung wird die Situation im Vorfeld der
Fußballeuropameisterschaft weiter beobachten und, wenn nötig, erneut
gegenüber den zuständigen Stellen ansprechen.
47. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die massiven Eingriffe in die
Umwelt, die in Charkiw unter dem Deckmantel der Vorbereitungen für die
EURO 2012 durchgeführt wurden, und wenn ja, hat sie dieses Thema bei
bilateralen Gesprächen angesprochen?
Massive Eingriffe in die Umwelt in Charkiw im Zuge der Vorbereitungen für die
Fußballeuropameisterschaft 2012 sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im
bilateralen Umweltdialog werden für beide Seiten relevante Umweltfragen
regelmäßig angesprochen.
48. Welche sonstigen massiven Eingriffe in die Umwelt im Rahmen der
Vorbereitungen der EURO 2012 sind der Bundesregierung bekannt?
Massive Eingriffe in die Umwelt im Rahmen der Vorbereitungen für die
Fußballeuropameisterschaft 2012 sind der Bundesregierung nicht bekannt.]