[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9135
17. Wahlperiode 27. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz,
Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8938 –
Symposium des Bundeskriminalamtes in Abu Dhabi
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 22. November bis 24. November 2011 fand in Abu Dhabi ein vom
Bundeskriminalamt und der deutschen Botschaft Abu Dhabi organisiertes
„Führungskräftesymposium“ statt. Das Treffen kostete 150 000 Euro
(Bundestagsdrucksache 17/8688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11). Anwesend
waren laut Homepage der Botschaft Abu Dhabi 250 Gäste aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten (VAE), Saudi-Arabien, dem Oman, Kuwait und Katar
sowie Vertreter von Interpol, aus Großbritannien und Indien. Auf der Agenda
standen „potentielle Bekämpfungsansätze“ des Terrorismus und der
Organisierten Kriminalität.
Die genannten arabischen Länder haben allesamt eine verheerende
Menschenrechtsbilanz, wie aus Berichten von Amnesty International und Human Rights
Watch hervorgeht. In Kuwait werden Kritiker des Präsidenten schikaniert und
verfolgt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten werden Migranten und
Staatenlosen grundlegende politische und soziale Rechte wie etwa der Zugang zu
Gesundheitswesen und Bildung verweigert. Menschenrechtler und
Regierungskritiker werden eingeschüchtert, bedroht, eingesperrt und mit politisch
motivierten Prozessen überzogen.
Auch im Oman werden Menschenrechte wie die Meinungsfreiheit verletzt,
Rechtsanwälte sind dazu angehalten, ihre Mandanten bei den Behörden zu
denunzieren, wenn sie den Verdacht haben, diese hätten gegen Antiterrorgesetze
verstoßen. In Katar werden Personen wegen Vergehen im Zusammenhang mit
„unerlaubten sexuellen Beziehungen“ oder Alkoholkonsum zu 30 bis 100
Peitschenhieben verurteilt. In Saudi-Arabien sind Menschenrechtsverletzungen an
der Tagesordnung. Gerichte verhängen dort grausame, unmenschliche und
erniedrigende Strafen, die auch ausgeführt werden, vor allem Auspeitschungen.
Zur Rettung des feudalen Regimes im Nachbarland Bahrein vor einer
demokratischen Protestbewegung war im Frühjahr 2011 die saudi-arabische Armee in
Bahrein einmarschiert. Frauenrechte werden in allen diesen Ländern extrem
missachtet.
Aus der Mitteilung der deutschen Botschaft in Bahrein geht nicht hervor,
inwiefern diese Menschenrechtsverletzungen, von denen offenkundig auch
einige in Zusammenhang mit der (angeblichen) Bekämpfung des Terrorismus
stehen, angesprochen worden sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. März 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9135 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bereits im Jahr 2010 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) in Kooperation mit
dem Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die
Durchführung des Führungskräftesymposiums (FKS) für den Zeitraum 23. bis 24. Mai
2011 geplant. Nach den politischen Umbrüchen in der Region („Arabischer
Frühling“) sollte sich die Zusammenarbeit mit den Staaten des
Golfkooperationsrates (Bahrain, Katar, Kuwait Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische
Emirate) im Jahr 2011 auf Beiträge zur Förderung der Menschenrechte und
guter Regierungsführung beschränken. Dementsprechend hatte das BKA die
Umsetzung aller Maßnahmen in den entsprechenden Staaten, die nicht vorgenannte
Bereiche berühren, zurückgestellt und auch das geplante FKS verschoben. Erst
Ende des II. Quartals 2011 nahm das BKA nach sorgfältiger Abwägung und in
enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem
Auswärtigen Amt (AA) die Planungen wieder auf.
Gemeinsam mit dem Innenministerium der VAE führte das BKA vom 22. bis
24. November 2011 in Abu Dhabi das multinationale Symposium für die
Führungskräfte von Sicherheitsbehörden aus den sechs Mitgliedsstaaten des
Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council = GCC) durch.
1. Welche Themen wurden bei dem Symposium genau besprochen (bitte
vollständig angeben, und wenn möglich, die Tagesordnung beilegen)?
Das Leitthema des FKS lautete „Suppression of International Terrorism and
Organized Crime – Common Challenges“.
Folgende Themen wurden behandelt:
– Bekämpfung des internationalen Terrorismus
• nationale Erfahrungen und Visionen
• internationale und grenzübergreifende Lösungsansätze
– Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung
– Schutz kritischer Infrastrukturen aus Sicht der Wirtschaft
– Cybercrime
– Methoden zur Bekämpfung der internationalen grenzüberschreitenden
Kriminalität
– Die Rolle Interpols bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
– Finanzkriminalität
2. Welche Teilnehmer waren von deutscher Seite vertreten (bitte soweit
möglich mit Namen, wenigstens mit Funktion angeben)?
Das BMI war mit zwei Teilnehmern auf Referatsebene beim FSK vertreten.
Seitens des Bundeskriminalamtes nahmen insgesamt acht Vertreter der
Amtsleitung, Abteilungs-, Gruppen- und Referatsleitung teil.
Die Zustimmung der Teilnehmer zur namentlichen Nennung liegt der
Bundesregierung nicht vor. Die namentliche Nennung oder die Ermöglichung einer
solchen, ohne die Zustimmung jedes deutschen Teilnehmers würde deren
Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Daher wird nach
Abwägung mit dem Informationsrecht der Abgeordneten nach Artikel 38 des
Grundgesetzes (GG) zur Wahrung ihres Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung von der namentlichen Nennung der Teilnehmer abgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9135Die maßgeblichen Informationen über den Teilnehmerkreis ergeben sich aus
der Funktionsbezeichnung.
3. Welche Teilnehmer waren von ausländischer Seite vertreten (bitte soweit
möglich mit Namen, wenigstens mit Funktion angeben)?
Neben den Organisatoren des FKS waren zu der Konferenz die Leiter der
Sicherheitsbehörden der GCC-Staaten Bahrain Katar, Kuwait, Oman und
Saudi-Arabien eingeladen. Darüber hinaus nahmen Repräsentanten der
Polizeibehörden Großbritanniens und Indiens, ein Vertreter von Interpol sowie
polizeiliche Verbindungsbeamte aus verschiedenen westlichen Staaten an der
Veranstaltung teil. Insgesamt waren bis zu 250 Teilnehmer anwesend. Die Einladung
der Gäste erfolgte von Seiten des emiratischen Co-Veranstalters über das
Generalsekretariat des GCC-Councils. Eine Teilnehmerliste liegt der
Bundesregierung nicht vor.
4. Welche und wie viele Geheimdienstvertreter aus den VAE, Saudi-Arabien,
Oman, Kuwait, Katar, Großbritannien und Indien sowie gegebenenfalls
weiterer Staaten waren vertreten?
Zu der Veranstaltung waren die Leiter der Sicherheitsbehörden der GCC-
Staaten sowie von Großbritannien, Indien und Pakistan eingeladen, in deren
Aufgabenbereich die polizeiliche Bekämpfung des internationalen Terrorismus und/
oder der Organisierten Kriminalität fallen. Welche und wie viele
Geheimdienstvertreter vertreten waren, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
5. Welche Kriterien lagen der Einladung der Gäste zugrunde?
An der Veranstaltung sollte die Führungsebene der relevanten
Sicherheitsbehörden aus den Staaten Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und
VAE teilnehmen. Die Einladung der Gäste erfolgte von Seiten des emiratischen
Co-Veranstalters über das Generalsekretariat des GCC-Councils.
6. Welche Personen (bitte mit Angabe von Herkunftsland und Funktion)
hielten bei dem Symposium Referate, Vorträge oder Präsentationen, und was
war der jeweilige Inhalt dieser Vorträge (wenn die Personennamen nicht
genannt werden sollen, bitte die Gründe hierfür angeben und stattdessen
Herkunftsland und Funktion angeben)?
Bezüglich der namentlichen Nennung der Teilnehmer wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Folgende Vorträge wurden gehalten:
„Security challenges in the regional countries“
[Director Security Information Department (VAE)]
„Fighting international terrorism – National experiences and visions Germanys
contribution“
[Head of subdivision in the BKA State Security Department (DEU)]
„Strategies of retreating from Extremism and remerge in the community in
Saudi Arabia“
[– Funktion des Vortragenden ist der Bundesregierung nicht bekannt – (SAU)]
Drucksache 17/9135 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„UAE efforts in fighting International Terrorism“
[Assistant of Minister of Foreign Affairs for legal affairs – Head of the National
committee on Counter Terrorism (VAE)]
„The Indian Experience in Fighting Terrorism – Using of Internet to Prepare
and execute terrorist attacks“
[Joint Director, CBI, Mumbai Zone, Mumbai (IND)]
„International Terrorist Threat“
[Counter Terrorism Command (GBR)]
„Protection of critical infrastructures within the scope of counter terrorism –
cooperation with the business community“
[Head of section ̊National General Affairs and International Cooperation at the
BKA State Security Department (DEU)]
„Protection of critical infrastructures- professional Requirements, Legal Aspects
and Challenges A view from the industry“
[Deutsche Post AG Executive Vice President, Head of Corporate Security at the
Deutsche Post DHL (DEU)]
„Cyber Crime – A Global Challenge“
[Deputy Head of the high tech and computer crime unit of the BKA (DEU)]
„Methods of fighting Transnational Organized Crime“
[LT Col, Organized Crime Department, Dubai Police (VAE)]
„Role of Interpol in fighting Organized Crime“
[Assistant Director, O.C. Directorate, (Interpol)]
„Efforts of Abu Dhabi Police in fighting Organized Crime“
[– Funktion des Vortragenden ist der Bundesregierung nicht bekannt – (VAE)]
„Post international financial crisis effects on financial crime“
[Director, counter money laundering and suspicious cases, Central Bank (VAE)]
7. Welche Phänomenbereiche und kriminellen bzw. kriminalisierten
Vorgehensweisen werden von den Teilnahmestaaten jeweils unter den Begriffen
„Terrorismus“ und „Organisierte Kriminalität“ subsumiert, welche
Unterschiede treten hierbei zutage, und welche menschenrechtliche Problematik
sieht die Bundesregierung hierbei jeweils?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine gesetzlichen Definitionen der
Begriffe „Terrorismus“ und „Organisierte Kriminalität“. Die in der Praxis der
Sicherheitsbehörden verwendeten Definitionen sind unter Umständen nicht
vollumfänglich deckungsgleich mit den in den betroffenen Staaten
vorherrschenden Ansichten. Weitere Detailinformationen dazu liegen der
Bundesregierung nicht vor. Eventuelle Abweichungen der Definitionen haben jedoch
keinen Einfluss auf die sich immer nach deutschem Recht und den darin
geltenden rechtsstaatlichen Anforderungen richtenden rechtlichen Grundlagen einer
eventuellen Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Sofern mit den beteiligten
Staaten eine polizeiliche oder justizielle Zusammenarbeit erforderlich ist, findet
diese nach Maßgabe der rechtlichen Grundlagen unter Beachtung bestehender
Kooperationsbeschränkungen sowie nach Einzelfallprüfung statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/91358. Inwieweit lässt sich für die beteiligten Staaten eine Instrumentalisierung
des Vorwurfs „Terrorismus“ bzw. „Organisierter Kriminalität“ für die
Bekämpfung politisch bzw. sozial unliebsamer Strömungen oder
Gruppierungen feststellen bzw. scheint eine solche Instrumentalisierung
naheliegend (etwa nationale, religiöse Minderheiten, Menschen, die wegen ihrer
sexuellen Orientierung verfolgt werden, Menschen mit devianten
Verhaltensweisen usw.)?
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass die Regierungen
der GCC-Mitgliedstaaten den Vorwurf „Terrorismus“ oder „Organisierte
Kriminalität“ zur Bekämpfung politisch oder sozial unliebsamer Strömungen oder
Gruppierungen instrumentalisieren.
9. Werden Betätigungen politischer, gesellschaftlicher oder sozialer Art, die
in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind, von einigen der am
Symposium beteiligten Staaten dem Terrorismus bzw. der Organisierten
Kriminalität zugeordnet, und wenn ja,
a) welche,
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) wie ist vor diesem Hintergrund ein Erkenntnisgewinn aus solchen
gemeinsamen Debatten zu erwarten, wenn unter gleichen Begriffen über
ganz unterschiedliche Gegenstände geredet wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
10. Welche möglichen Bekämpfungsansätze von Terrorismus und
Organisierter Kriminalität wurden besprochen?
Übergeordnetes Ziel des FKS war eine Förderung und Stärkung der
gegenseitigen Beziehungen zwischen dem BKA und den Staaten des GCC durch einen
intensiven Dialog auf Führungsebene.
Bereits in der Vergangenheit konnten durch bestehende Kontakte zu arabischen
Sicherheitsbehörden wertvolle Informationen gewonnen werden, die
unmittelbar der Abwehr von Terrorgefahren in Deutschland dienten. Als ein Beispiel
kann der versuchte Anschlag im Zusammenhang mit dem Luftfrachtverkehr im
Oktober 2010 angeführt werden.
Im Rahmen des FKS stand im Vordergrund, weitere Anknüpfungspunkte und
Perspektiven für einen zielführenden Auf- und Ausbau einer bi- und
multilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des internationalen
Terrorismus und der Organisierten Kriminalität zu erörtern. Im Bereich der
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wurden u. a. Fragen zum Schutz
kritischer Infrastrukturen, Cybercrime, Finanzkriminalität (insbesondere die
Überwachung von Finanzströmen im Bereich des internationalen Terrorismus)
und die Unterstützung der Sicherheitsbehörden durch die IKPO-Interpol
thematisiert.
Die Teilnehmer des FKS stimmten grundsätzlich darin überein, dass eine
länderübergreifende Kooperation wesentliche Voraussetzung für eine stabile nationale
Sicherheit ist.
Drucksache 17/9135 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Bewertung
bisheriger Terrorbekämpfungsansätze wurden deutlich?
12. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich der
konzeptionellen Weiterentwicklung der bisherigen Terrorbekämpfungsansätze
wurden deutlich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wurden hinsichtlich der
Geltung der Menschenrechte beim Kampf gegen den Terrorismus deutlich
(bitte soweit möglich die unterschiedlichen Standpunkte nach Ländern
darstellen)?
Die Erörterung der konkreten Menschenrechtslage in den teilnehmenden
Ländern war nicht Gegenstand des Symposiums. Vielmehr war es ein wesentliches
Ziel des Dialogs, eine Grundlage dafür zu legen, das Verständnis für eine
rechtsstaatliche, den Menschenrechten verpflichtete Polizeiarbeit zu stärken.
14. Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft
die Menschenrechtsverletzungen in den VAE angesprochen worden, und
wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die
Vertreter der VAE darauf reagiert?
15. Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft
die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien angesprochen
worden, und wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben
die Vertreter Saudi-Arabiens darauf reagiert?
16. Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft
die Menschenrechtsverletzungen in Oman angesprochen worden, und
wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die
Vertreter Omans darauf reagiert?
17. Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft
die Menschenrechtsverletzungen in Kuwait angesprochen worden, und
wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die
Vertreter Kuwaits darauf reagiert?
18. Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft
die Menschenrechtsverletzungen in Katar angesprochen worden, und
wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die
Vertreter Katars darauf reagiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit
des BKA mit Drittstaaten auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsnormen
und unter strenger Beachtung verfahrens- und menschenrechtlicher Grundsätze
erfolgt. Diese Prinzipien fanden in allen Beiträgen des BKA im Symposium
Eingang. Das BKA ist als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei bestrebt,
unter Berücksichtigung der o. a. Grundsätze, international geeignete Formen
der polizeilichen Zusammenarbeit aufzubauen und zu unterhalten. Dies
bedeutet, dass in Einzelfällen auf Grund der vor Ort herrschenden Bedingungen eine
Kooperation von vornherein ausgeschlossen ist oder aber, je nach Entwicklung
eingeschränkt bzw. beendet werden muss.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/913519. Inwiefern wurden Absprachen getroffen oder vorbereitet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Konkrete Absprachen sowie
rechtlich verbindliche Erklärungen wurden im Rahmen des FKS weder
getroffen noch vorbereitet.
20. Inwiefern wurden bei dem Symposium der Aspekt der Grenzsicherung
sowie der Migrationskontrolle angesprochen, und welche
Gemeinsamkeiten und Unterschiede wurden hierbei deutlich?
Aspekte der Grenzsicherung und Migrationskontrolle wurden im Rahmen der
Veranstaltung nicht thematisiert.
21. Inwiefern wurden bei dem Symposium über frühere Übereinkommen mit
Saudi-Arabien und ihre Bedeutung für die weitere Zusammenarbeit
gesprochen?
Frühere Übereinkommen mit Saudi-Arabien wurden nicht thematisiert.
22. Inwiefern wurden bei dem Symposium der
a) Bedarf an polizeilicher, militärischer und/oder geheimdienstlicher
Ausbildung der einheimischen Sicherheitskräfte (welcher Art),
Gegebenenfalls bestehender Bedarf wurde im Rahmen dieses Symposiums
nicht weiter thematisiert. Die (entstandenen) Netzwerke werden allerdings
genutzt, den bestehenden/erkannten Bedarf weiter zu konkretisieren und in
Abstimmung mit allen Ressorts der Bundesregierung im Rahmen der
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zu realisieren.
b) Bedarf an Ausstattungshilfen aus Deutschland (welcher Art),
Es wird auf die Antwort zu Frage 22a verwiesen.
c) Bedarf an einer Intensivierung der polizeilichen, militärischen und/
oder geheimdienstlichen Zusammenarbeit (in welchen Bereichen),
Die Teilnehmer stimmten grundsätzlich darin überein, dass für eine stabile
Sicherheitslage eine staatenübergreifende polizeiliche Kooperation wesentliche
Voraussetzung ist. Fragen der militärischen oder geheimdienstlichen
Zusammenarbeit wurden nicht thematisiert.
d) Bedarf an Intensivierung des Informationsaustausches zwischen den
Sicherheitsbehörden der am Symposium teilnehmenden
Ländervertreter (in welcher Hinsicht)
formuliert, und inwiefern will die Bundesregierung dem nachkommen?
Inwiefern umfasst dies auch die umfangreichere Versorgung der
arabischen Sicherheitsbehörden mit Inhalten beim Bundeskriminalamt
angesiedelter Dateien inklusive der Antiterrordatei und/oder die Schaffung
neuer Dateien (welchen Typus und Inhalts)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Austausch von
personenbezogenen Daten und die Übermittlung von Dateiinhalten wurden nicht
thematisiert.
Drucksache 17/9135 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Aus welchen Kostenpunkten setzen sich die Gesamtkosten von
150 000 Euro zusammen, und aus welchem Etat werden diese bestritten?
Insgesamt wurden für das FKS ca. 150 000 Euro verausgabt. Die Kosten
setzten sich zusammen aus Reise-, Unterbringungs- und Konferenzkosten,
Ausgaben für Druck- und Medienerzeugnisse sowie der Logistik.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte aus Haushaltsmitteln des BMI.
24. Inwiefern, von welcher Seite, und mit welchem Tenor wurde die
Ausbildungshilfe der Bundespolizei in Saudi-Arabien und die etwaige
Bedeutung des dort von European Aeronautic Defence and Space Company
(EADS) installierten Systems für die Kriminalitätsbekämpfung im
Inneren angesprochen?
Die Thematik Ausbildungshilfe der Bundespolizei im Zusammenhang mit
EADS wurde im Rahmen des FKS nicht behandelt.
a) Sind in diesem System auch die von der Firma EMT
Ingenieurgesellschaft mbH gelieferten Drohnen des Typs LUNA eingebunden?
Die Bundespolizei unterstützt den saudi-arabischen Grenzschutz derzeit in
einem Modernisierungsprogramm an der Nordgrenze zum Irak. Drohnen sind
kein Bestandteil dieses Modernisierungsprogramms.
b) Welche weiteren von Deutschland an Saudi-Arabien gelieferten
Aufklärungssysteme oder Waffen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in das Grenzsicherungssystem Saudi-Arabiens eingebunden?
Grundsätzlich verweist die Bundesregierung auf die Bundestagsdrucksachen
17/6102 (siehe Antwort zu Frage 2a) sowie 17/6863 (siehe Antwort zu
Frage 10). Eine Übersicht der im Zusammenhang mit dem Projekt zur
Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes exportierten Güter liegt der
Bundesregierung nicht vor.
c) Inwieweit hat die Bundesregierung weitere Ausbildungshilfen für
Sicherheitskräfte im arabischen Raum geplant, und inwiefern stehen
diese im Zusammenhang mit (welchen) von deutschen oder
multinationalen Firmen/Konzernen verkauften Rüstungsgütern oder
polizeilichen Kontrollwerkzeugen?
Konkrete Angaben zu den derzeit geplanten Ausbildungsmaßnahmen des
BKA zugunsten der teilnehmenden Staaten sind der beigefügten Auflistung
(Anlage) zu entnehmen. Die Bereitstellung von Ausstattungshilfen ist dabei
nicht vorgesehen.
Für das Jahr 2012 sind zwischen der Bundespolizei und der Abu Dhabi Police
Schulungsmaßnahmen für Einsatzkräfte am Flughafen Abu Dhabi vereinbart.
Dabei sollen Kompetenzen für die grenzpolizeiliche Kontrolle sowie für die
Luftsicherheitskontrolle vermittelt werden.
Die vorgesehenen Maßnahmen stehen nicht in Zusammenhang mit von
deutschen oder multinationalen Firmen/Konzernen verkauften Rüstungsgütern oder
polizeilichen Kontrollwerkzeugen.
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e 17/9135
Jahr 2012
ßnahme Kalkulation Ort
itsbesuch 5 000,00 € Abu Dhabi
hr gang 5 000,00 € Abu Dhabi
itsbesuch 5 000,00 € n. n.
hr gang 10 000,00 € Kuwait-Stadt
tenprogramm 4 000,00 € Berlin
hr gang 10 000,00 € Maskat
hr gang 10 000,00 € Maskat
itsbesuch 3 000,00 € n. n.
hr gang 15 000,00 € RiadAnlage
Geplante Ausbildungsmaßnahmen des BKA zugunsten der GCC-Staaten im
Land Bezeichnung Zeitraum Ma
Vereinigte
Arabische Emirate
Tatortarbeit (Bomb Data Center) n. n. Arbe
Vereinigte
Arabische Emirate
Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen n. n. Le
Bahrain Fachgespräch T errorismusbekämpfung n. n. Arbe
Kuwait Tatortarbeit bei Kapitaldelikten n. n. Le
Kuwait Kandidat Aufbaumodul Stipendiatenprogramm 24. 8. bis 3. 9. 2012 Stipendia
Oman, Kuwait Beweissicherung bei Rauschgiftdelikten n. n. Le
Oman Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen 14. 4. bis 25. 4. 2012 Le
Saudi-Arabien Beratung beim Aufbau eines KT -Labors im Bereich RG n. n. Arbe
Saudi-Arabien Ermittlungen bei Geiselnahmen und Entführungen n. n. Le
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]