[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9116
17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gunkel, Klaus Barthel,
Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Tom Koenigs,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8932 –
Gewalteskalation und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unmittelbar nach seiner Wahl zum mexikanischen Staatspräsidenten rief
Felipe Calderón den „Krieg gegen die Drogenkartelle“ aus. Die Bekämpfung
der organisierten (Drogen-)Kriminalität wurde eines seiner wichtigsten Ziele
für die bis 2012 laufende Amtszeit. Sein Vorgehen, welches sich auf den
Einsatz des Militärs im Inneren stützt, zeigt bislang jedoch keinen Erfolg und hat
zu einer beispiellosen Eskalation der Gewalt geführt. So ist die Mordrate in
Mexiko zwischen 2007 und 2010 um 260 Prozent gestiegen. Macht und
Präsenz der Drogenkartelle haben weiter zugenommen. Seit Felipe Calderóns
Amtsantritt im Dezember 2006 summiert sich die Zahl der Gewaltopfer in
Mexiko auf über 45 000.
Die Drogenkartelle betreiben ihr Geschäft mit öffentlichen Narco-
Botschaften, Handgranaten und Autobomben. Unter den Verletzten und Todesopfern
befinden sich neben den Angehörigen gegnerischer Kartelle immer mehr
Polizisten, Militärangehörige sowie Zivilistinnen und Zivilisten. Seit 2006 häufen
sich Massenexekutionen, die teilweise auch medial inszeniert wurden. Dabei
bleibt es häufig nicht beim simplen Töten; die Opfer bzw. Gegnerinnen und
Gegner werden gefoltert und nach der Tötung oftmals verstümmelt. Gerade
diese Grausamkeiten und die öffentliche Zurschaustellung wurden zum
Markenzeichen des Vorgehens der paramilitärischen Schutztruppen der Kartelle.
Zudem sind Militär- und Polizeieinheiten in willkürlichen Festnahmen, Folter,
gewaltsames Verschwindenlassen und Morde verwickelt. Längst weist Felipe
Calderóns „Krieg gegen die Drogenkartelle“ Merkmale eines wirklichen
Krieges auf. Anders als oft dargestellt sind die Tausende von Opfern der Drogen-
und Gewaltkriminalität vielfach Nichtkriminelle und Bandenmitglieder,
sondern Unbeteiligte oder gar zivilgesellschaftlich Aktive gegen
Menschenrechtsverletzungen und Kriminalität. Teilweise werden die Opfer seitens der
Behörden zu Tätern umgedeutet. Dadurch soll die Tatsache verwischt werden,
dass die Zivilbevölkerung längst die Hauptleidtragende in diesem Konflikt ist.
Inzwischen mehren sich die Proteste gegen die Gewalt, an denen sich auch Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9116 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenamhafte Persönlichkeiten beteiligen und die im vergangenen Jahr in einem
fünftägigen Friedensmarsch in die Hauptstadt gipfelten. Die
Aktionsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Journalistinnen und
Journalisten werden jedoch immer enger.
Ein besonderes Phänomen und Ausdruck für Straflosigkeit und mangelnden
Schutz der Zivilbevölkerung sind die Morde an Frauen, die sog. Feminizide.
Laut Angaben des Instituto Nacional de Estadística y Geografía (INEGI)
wurden zwischen 2000 und 2009 12 636 Frauen umgebracht. Allein zwischen
Januar 2009 bis Juni 2010 waren es 1 728.
Für die wachsende Gewalt und die zunehmenden
Menschenrechtsverletzungen in Mexiko sind neben Drogenkartellen, paramilitärischen Gruppen und
Angehörigen der Sicherheitskräfte auch erhebliche Rechtsstaatsdefizite
verantwortlich. So sind mangelnde Aufklärung und ineffektive Strafverfolgung
von Menschenrechtsverletzungen – begangen durch staatliche Akteure oder
von diesen geduldet – zentraler Faktor der Gewalteskalation. Rund 98 Prozent
aller Straftaten bleiben straflos. Zudem sind viele Helfer und Komplizen der
Organisierten Kriminalität in den Reihen der Polizei und in vielen anderen
staatlichen Behörden und Institutionen bis hinein in die politische Führung zu
finden. Dadurch ist selten eine klare Grenze zwischen Vertreterinnen und
Vertretern des Staates und Kriminellen auszumachen. Die Beteiligung staatlicher
Akteure an der Gewalt fördert die Institutionalisierung der Straflosigkeit.
Auch wenn die Regierung von Felipe Calderón mehrere Reformen im
Justizwesen in Angriff genommen hat, bleiben deren Erfolg und Effektivität bisher
bescheiden. Gleiches gilt für die Beschlüsse des Obersten mexikanischen
Gerichtshofs zur Einschränkung der Militärgerichtsbarkeit und zur
Verbindlichkeit der Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Trotz der geringen Fortschritte will der Staatspräsident Felipe Calderón an
seiner repressiven Strategie im „Kampf gegen die Drogenkartelle“ mit nur
geringfügigen Änderungen bis zur nächsten Präsidentenwahl im Jahr 2012
festhalten und das Militär weiterhin im Inneren einsetzen. Das erklärte Ziel,
nämlich die Zerschlagung der Kartellstrukturen, haben Felipe Calderóns
Regierung und seine Streitkräfte bisher nicht erreicht. Dennoch wird das
Hinzuziehen anderer Lösungsansätze bei der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität von der mexikanischen Regierung weitgehend abgelehnt.
Das Sicherheitsabkommen zwischen Deutschland und Mexiko, das seit
Dezember 2010 verhandelt wird, sieht u. a. die Unterstützung und Stärkung der
mexikanischen Polizei vor. Wenn diese allerdings von der Organisierten
Kriminalität unterwandert ist, wird die Unterstützung der Sicherheitsbehörden
im Kampf gegen die Drogenkartelle keine Fortschritte erzielen können.
Ebensowenig kann auf diesem Wege die Sicherheitslage für die mexikanische
Bevölkerung verbessert werden. Statt Hilfe im Bereich repressiver Maßnahmen
anzubieten, wäre es daher sinnvoller, den mexikanischen Staat bei der Reform
des Strafvollzugs im Kampf gegen die Drogenkartelle zu unterstützen und
eine Kultur der friedlichen Konfliktlösung zu fördern. Ohne tiefgreifende
Verbesserung der Lebenssituation vieler Menschen in Mexiko durch Bildung,
Arbeit und Einkommen, insbesondere in den Armutsregionen, werden
Kriminalität und Drogenhandel nicht eingedämmt werden können. Außerdem
bedarf es internationaler Maßnahmen, wie beispielsweise einer Untersuchung
der Geldströme und einer Neuausrichtung der bisher vorwiegend repressiven
Drogenpolitik. Sie muss auf eine Entkriminalisierung Süchtiger und
entsprechende Hilfsprogramme setzen sowie auf ein Austrocknen der immensen
Profite, die durch die Nachfrage aus den wohlhabenden Staaten entstehen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die 2008 von der mexikanischen
Regierung verabschiedete Justizreform vor dem Hintergrund, dass rund vier
Jahre nach ihrer Verabschiedung
a) die Reform in nur sieben von 32 Bundesstaaten umgesetzt wurde,
Die Bundesregierung begrüßt die 2008 in Mexiko beschlossene umfassende
Justizreform mit der Einführung eines mündlichen, öffentlichen und akkusato-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9116rischen anstelle des bisherigen schriftlichen, inquisitorischen Verfahrens. Die
Reform dient der dringend notwendigen Modernisierung des mexikanischen
Justizwesens und der Stärkung der Rechte der Angeklagten. Mit der
Einführung des öffentlichen Strafprozesses im Rahmen dieser Reform hat die
mexikanische Bundesregierung einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass in Zukunft
in einem Rechtsstaat selbstverständlichen Rechtspraktiken wie der
Unschuldsvermutung und dem Verbot der Verwendung von erzwungenen Geständnissen
Geltung verschafft wird.
Die Umsetzung der Justizreform ist auf acht Jahre angelegt und soll 2016
abgeschlossen werden. Es handelt sich bei der Reform um einen
Paradigmenwechsel, der umfangreiche Änderungen u.a. im Strafprozessrecht, bei der Schulung
des Personals, der Gerichtsorganisation, der baulichen Gestaltung und der
technischen Ausstattung der Gerichtsgebäude erfordert. Hinzu kommt, dass die
Justiz in Mexiko föderal gegliedert ist. Es existieren 33 verschiedene Strafrechts-
und Strafprozessrechtssysteme (neben denen des Bundes auch solche der 32
föderalen Körperschaften), für welche die jeweiligen Gesetzgeber der
Einzelstaaten verantwortlich zeichnen. All dies erschwert die Durchsetzung einer
einheitlichen Rechtspraxis.
Nach dem letzten „Bericht der mexikanischen Regierung zur Umsetzung der
Reform“ vom Juni 2011 wird mittlerweile in sieben Bundesstaaten das neue
Verfahren angewandt, in vier weiteren Bundesstaaten steht es kurz vor der
Einführung, in 14 Bundesstaaten ist die Planung angelaufen, und in sieben
Bundesstaaten steht die Einführung des neuen Verfahrens erst am Anfang.
Mexiko hat also eine gewisse Wegstrecke bei der Umsetzung zurückgelegt,
aber es bleibt noch viel zu tun. Aus Sicht der Bundesregierung hat Mexiko mit
der Justizreform eine grundlegende Weichenstellung vorgenommen, bedarf
aber bei deren Umsetzung weiterhin der unterstützenden Begleitung. Sowohl
die Europäische Union als auch die Bundesregierung sind hierzu bereit.
b) das neue System selbst auf Bundesebene noch nicht eingeführt wurde,
Auf Bundesebene wird laut den Angaben der mexikanischen Regierung derzeit
ein strategischer Plan zur Umsetzung der Justizreform erarbeitet, die
betroffenen Justizorgane wie der Oberste Gerichtshof, der „Consejo de Judicatura“ sind
hierin einbezogen. Auf Bundesebene wurden bisher 162 Seminare zur
Umsetzung der Reform organisiert, an denen 20 547 Richter, Staatsanwälte und
anderes Justizpersonal teilgenommen haben. Angesichts ihrer Komplexität bedarf
die Reformumsetzung auch auf Bundesebene einer gewissen Zeit.
c) eine Reihe von Bundesstaaten nach jüngsten Einschätzungen von
Human Rights Watch Verein zur Wahrung der Menschenrechte e. V.
„Gegenreformen“ vorbereitet oder schon verabschiedet haben, die auf
die parallele Existenz zweier einander widersprechender juristischer
Rahmen hinauslaufen?
Über „Gegenreformen“ hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
2. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der fragwürdigen juristischen
Regelung, wonach die Möglichkeit besteht, Personen ohne Haftbefehl bis
zu 80 Tage festzuhalten, und inwiefern thematisiert sie dies im Austausch
mit der mexikanischen Regierung?
Der so genannte arraigo, d. h. die Möglichkeit des polizeilichen Festhaltens
einer Person ohne Haftbefehl für bis zu 40 bzw. 80 Tage (bei Verdacht auf
Organisierte Kriminalität), entspricht nicht dem Rechtsverständnis der Bundes-
Drucksache 17/9116 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderegierung. In den Gesprächen mit der mexikanischen Regierung über
Menschenrechte wird dieser Aspekt regelmäßig kritisch thematisiert.
3. Hält die Bundesregierung die politische Einflussnahme der EU auf Mexiko
mit Blick auf die nachdrücklich von ihr unterstützten EU-Leitlinien zum
Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern für ausreichend?
Die EU bedient sich bei ihrer politischen Einflussnahme zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern einer Vielzahl von Instrumenten.
Hierzu gehören der mit Mexiko auf der Grundlage des Globalabkommens mit
der EU (in Kraft seit 2000) etablierte Menschenrechtsdialog, welcher durch die
strategische Partnerschaft EU-Mexiko weiter intensiviert und seit 2010 mit der
Einrichtung eines jährlichen Treffens formalisiert wurde, ebenso wie die
Förderung von Projekten im Rahmen des Europäischen Instruments für
Menschenrechte und Demokratie (EIDHR), Erklärungen und Demarchen zu
Menschenrechtsfragen in Mexiko und die lokale Unterstützung von
Menschenrechtsverteidigern durch die Botschaften der EU und der EU-Mitgliedstaaten vor Ort.
Derzeit wird eine neue EU-Länderstrategie zu Menschenrechten in Mexiko
erarbeitet, in deren Rahmen auch die Effektivität der Leitlinien zum Schutz der
Menschenrechtsverteidiger überprüft und konkrete Ziele zu deren besserem
Schutz formuliert werden.
Die Bundesregierung hält diese und weitere Maßnahmen für angemessen, um
die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
zu gewährleisten.
4. Was unternimmt die Bundesregierung gegen die – nach Einschätzung des
mexikanischen Büros des UNHCHR (Hohe Kommissar der Vereinten
Nationen für Menschenrechte) – in Mexiko herrschende Schutzlosigkeit für
Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen?
Die Bundesregierung thematisiert regelmäßig die Situation der
Menschenrechtsverteidiger in bilateralen Gesprächen mit der mexikanischen Regierung.
Sowohl der damalige Bundespräsident Christian Wulff als auch der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, trafen bei ihren Besuchen im
Mai bzw. Juli 2011 in Mexiko mit prominenten Menschenrechtsverteidigern
zusammen und erörterten mit ihnen die mit ihrer Arbeit verbundenen Probleme
und Gefahren.
Das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Mexiko-Stadt stehen in
engem Kontakt mit deutschen, mexikanischen und internationalen
Menschenrechtsorganisationen (u. a. Peace Brigades International/PBI, Amnesty
International, Human Rights Watch, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko,
Tlachinollan, Serapaz, Miguel Agustín Pro Juarez Human Rights Center), die
sich für Menschenrechtsverteidiger einsetzen und nehmen sich deren Anliegen
konkret an.
Die EU-Botschaften in Mexiko haben die Wahrnehmung des Schutzes von
Menschenrechtsverteidigern in den verschiedenen Bundesstaaten arbeitsteilig
aufgeteilt. So kümmert sich die Deutsche Botschaft zusammen mit den
Botschaften von Österreich, Ungarn, der Slowakei und der Tschechischen
Republik, auch namens der Europäischen Union, besonders um
Menschenrechtsverteidiger in Zentralmexiko, in den Bundesstaaten Guerrero, Michoacán, Colima,
Morelos, Estado de Mexico und Mexiko-Stadt. Dazu gehören der regelmäßige
Austausch mit den Menschenrechtsorganisationen und regelmäßige Reisen in
diese Bundesstaaten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9116Ferner nehmen die EU-Botschaften vor Ort zu gravierenden
Menschenrechtsverletzungen öffentlich gemeinsam Stellung und sprechen auch konkrete
Einzelfälle an.
a) Wie beurteilt sie die fehlende Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen
für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, wie den
fehlenden Schutz durch die Polizei bei Übergriffen, die vom
Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof angeordnet wurden (zwei Beispiele
von vielen sind der Fall von Norma Esther Andrade, die am 2.
Dezember 2011 schwere Schussverletzungen erlitt, und der Fall von Margarita
Martínez, die am 20. Oktober 2011 Morddrohungen erhielt)?
Die Bundesregierung sieht in der Tatsache, dass der mexikanische Präsident
Felipe Calderón am 7. Juli 2011 in Anwesenheit der Hochkommissarin der
Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navanethem Pillay, und des PRI-
Präsidenten der Abgeordnetenkammer ein Dekret zur Einrichtung eines
Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger unterzeichnet hat, einen
wichtigen Schritt zur Verbesserung von deren Arbeitsmöglichkeiten. Dieses Dekret
bedarf noch der konkreten Umsetzung in Absprache mit den Bundesstaaten und
Gemeinden, denen nach der Verfassung die örtliche Sicherheit von Bürgern
obliegt, sowie den Betroffenen. Hierfür sind zusätzliche Anstrengungen inklusive
der Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Mitteln sowohl auf
nationaler als auch auf regionaler und kommunaler Ebene notwendig. Im Fall von
Ester Maria Andrade stellte die EU einen Betrag von 10 000 Euro zur
Verfügung, um ihr das Verlassen ihrer Heimatstadt zu ermöglichen, in der sie
angegriffen wurde.
b) Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber Äußerungen
mexikanischer Spitzenpolitiker und -politikerinnen, welche
Menschenrechtsverteidiger bzw. -verteidigerinnen in der Öffentlichkeit sinngemäß als
naive Helfer der Organisierten Kriminalität darstellen, so der
Marineminister Francisco Saynez am 26. April 2011 in Veracruz bzw.
Menschenrechtsverletzungen durch das Militär abstreiten, wie
Staatspräsident Felipe Calderón dies getan hat, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus für ihre Flüchtlingspolitik?
Die Bundesregierung lehnt eine Kriminalisierung von
Menschenrechtsverteidigern ab. Die mexikanische Regierung leugnet im Übrigen
Menschenrechtsverletzungen von Soldaten nicht, sondern veröffentlicht die laufenden und
abgeschlossenen Strafverfahren gegen Militärs auf den Webseiten des
Verteidigungsministeriums und des Marineministeriums.
Für die Bundesregierung ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf ihre
Flüchtlingspolitik.
c) Hat die Bundesregierung gegenüber der mexikanischen Regierung
deren Umgang mit der steigenden Anzahl der Feminizide angesprochen,
von denen heute nur noch 51 Prozent im besonders von der
Drogenkriminalität betroffenen Norden des Landes, 44 Prozent im Zentrum sowie
5 Prozent im Süden der Republik verübt werden, und hat sie
nachgefragt, warum die Ergebnisse der Datenerhebung über dieses Phänomen
seit letztem Jahr nicht mehr öffentlich gemacht werden?
Das Thema der Feminizide wird von der Bundesregierung und der EU in ihren
Gesprächen mit der mexikanischen Regierung regelmäßig angesprochen,
unabhängig davon, wo sie geschehen (siehe auch die gemeinsame Erklärung der
EU-Botschaften zum Fall der Aktivistin zu Feminiziden, Esther Andrade, vom
21. Dezember 2011). In einigen Bundesstaaten stellen Frauenmorde inzwischen
einen eigenen Straftatbestand dar.
Drucksache 17/9116 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePräsident Felipe Calderón hat am 1. Juli 2009 eine Beauftragte für Gewalt gegen
Frauen eingerichtet, CONAVIM, die an das Innenministerium SEGOB
angebunden ist. Die Generalstaatsanwaltschaft PGR hat darüber hinaus seit 2011
eine Sonderstaatsanwaltschaft für Übergriffe gegen Frauen eingerichtet. Eine
der Aufgaben dieser Bundeseinrichtungen ist die Harmonisierung der
Strafvorschriften der 32 Bundesstaaten, in deren Zuständigkeit Morde, darunter auch die
an Frauen, fallen, und die z. T. Straferleichterungen für Morde „aus
Leidenschaft“ vorsahen. Darüber hinaus setzt CONAVIM sich dafür ein, dass die
Bundesländer „Feminizid“ als eigenen Straftatbestand neu in ihre Strafgesetze
aufnehmen. Einige Bundesstaaten haben dies bereits 2011 vollzogen, eine große
Mehrheit aber noch nicht. Die Bundesstaaten verfahren bei der Veröffentlichung
ihrer jeweiligen Mordstatistiken bislang unterschiedlich.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die vom Sonderberichterstatter für
Meinungsfreiheit konstatierte Tatsache, dass Mexiko zu den für
Journalistinnen und Journalisten gefährlichsten Ländern der Welt gehört, in
dem seit 2000 74 Journalisten ermordet und weitaus mehr mit dem
Tode bedroht wurden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus,
beispielsweise für ihre Flüchtlingspolitik, ihre Kooperation im
Sicherheitssektor oder ihre Entwicklungszusammenarbeit?
Die Bundesregierung sieht die Tatsache, dass Mexiko zu den für
Journalistinnen und Journalisten gefährlichsten Ländern der Welt gehört, mit großer Sorge.
Zwar hat Mexiko eine reiche, diverse und auch kritische Medienlandschaft.
Dies gilt jedoch nicht für die lokale Presse in Bundesstaaten und Gemeinden, in
denen die Organisierte Kriminalität virulent ist. Vielfach ist dort eine kritische
und unabhängige Berichterstattung aufgrund von gewaltsamer
Einschüchterung nicht mehr möglich.
Präsident Felipe Calderón berief angesichts dieser Bedrohung im Dezember
2010 ein konsultatives Komitee ein, mit dem Auftrag, vorbeugende
Maßnahmen, sowie Mechanismen für den Schutz von Journalisten zu entwickeln. Das
am 7. Juli 2011 von Präsident Felipe Calderón unterzeichnete Dekret (siehe
Antwort zu Frage 4a) soll neben dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern auch
dem besseren Schutz von Journalisten dienen. Darüber hinaus hat der Senat
Mexikos am 13. März 2012 eine Verfassungsänderung verabschiedet, wonach
Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten sowie Angriffe auf
Medienunternehmen künftig der Justiz der Bundesstaaten entzogen sind und nunmehr in die
Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden und der Justiz des Bundes fallen.
Hiervon verspricht sich die mexikanische Regierung eine bessere Aufklärungsquote
für diese Verbrechen.
Die Bundesregierung fördert ihrerseits Maßnahmen zum besseren Schutz von
Journalisten in Mexiko. Sie kofinanziert derzeit ein Projekt des lokalen Büros
der Vereinten Nationen zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)
mit rd. 100 000 Euro, mit dem die schwierige Lage von Journalisten in
Krisenregionen des Landes erörtert und eine landesweite Strategie zum besseren
Schutz der Journalisten gemeinsam mit Medienunternehmen und den Behörden
des Bundes und der Bundesstaaten erarbeitet werden sollen. Im Rahmen der
bisher in diesem Projekt veranstalteten Seminare zeigten sich je nach Region
erhebliche Unterschiede bei den Ursachen des Drucks, der Einflüsse und der
Risiken, denen Journalisten in den Regionen Mexikos unterliegen. Generell
fühlen sich Medien in erster Linie von der Organisierten Kriminalität bedroht,
in vereinzelten Regionen auch von örtlichen politischen Strukturen.
Die Bundesregierung sieht die Durchführung von Projekten dieser Art als
sinnvolle Ergänzung ihrer Zusammenarbeit mit Mexiko im Sicherheitsbereich an.
Bezüglich der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung wird auf die Antwort zu
Frage 4b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/91165. Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit zivilgesellschaftlicher
Organisationen zum Schutz besonders betroffener Gruppen wie Migrantinnen
und Migranten, Binnenvertriebenen, Indigenen oder Familienangehörigen
von Verschwundenen?
Die Bundesregierung unterstützt durch eine Reihe von Projekten die Stärkung
der Zivilgesellschaft. Sie fördert die Arbeit von „Peace Brigades International“
mit Mitteln des Auswärtigen Amts im Rahmen des Programms „zivik“ (zivile
Konfliktbearbeitung) des Instituts für Auslandsbeziehungen und mit Mitteln
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
im Rahmen des Programms „Ziviler Friedensdienst“. „Peace Brigades
International“ begleitet Menschenrechtsverteidiger, die sich für unterschiedliche
gesellschaftliche Gruppen wie zum Beispiel Indigene, Migranten und
Umweltaktivisten einsetzen.
Ferner fördert die Bundesregierung Projekte mexikanischer
Nichtregierungsorganisationen zur Implementierung der Strafrechtsreform und zur Umsetzung
der Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Die politischen Stiftungen, die mit Mitteln der Bundesregierung gefördert
werden, leisten in Mexiko eine wichtige Arbeit in verschiedenen Programmen für
die Festigung rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen und tragen so
ebenfalls zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Schließlich verdienen auch symbolische Gesten Erwähnung. Der Deutsche
Botschafter in Mexiko war – als einziger ausländischer Botschafter – beim
symbolträchtigen, öffentlichen Anerkennungsakt am 15. Dezember 2011 für
die Indigene Valentina Rosendo präsent, bei dem sich Innenminister Alejandro
Poiré vor Hunderten von Zuschauern und Pressevertretern bei ihr für ihre
Vergewaltigung durch Soldaten im Jahre 2002 entschuldigte. Die mexikanische
Regierung kam damit einer Forderung des Interamerikanischen
Menschenrechtsgerichtshofes nach. Am 6. März 2012 nahm der Ständige Vertreter des
Botschafters – zusammen mit einer Vertreterin der EU-Delegation und dem
Repräsentanten des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen
(UNHCR) für Mexiko – an einer ähnlichen, ebenfalls vom Interamerikanischen
Menschenrechtsgerichtshof geforderten Zeremonie für die Indigene Ines
Fernandez Ortega in Ayutla de los Libres in Guerrero teil.
Die Präsenz ausländischer Regierungsvertreter wird sowohl von
mexikanischen Menschenrechtsorganisationen geschätzt als auch von den
Regierungen in Bund und Bundesstaaten sowie den lokalen Bürgermeistern aufmerksam
wahrgenommen. Diese Veranstaltungen tragen zur symbolischen Stärkung der
Frauen- und Indigenenrechte bei.
6. Hat die Bundesregierung konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung des
Folterverbots, zu dem Mexiko aufgrund seiner Ratifizierung der
Antifolterkonvention seit 1986 verpflichtet ist, von der mexikanischen Regierung
gefordert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Hat die Bundesregierung einen sofortigen Verzicht auf erzwungene
Geständnisse als Beweismittel gefordert oder von der mexikanischen
Regierung verlangt, dass fortan Geständnisse vor Gericht nicht
anerkannt werden, wenn diese erlangt wurden, bevor die Verdächtigen
einem Richter vorgeführt wurden?
b) Falls derartiges nicht vorgeschlagen wurde, welche anderen konkreten
Forderungen wurden an die mexikanische Regierung gerichtet mit dem
Ziel, Folter zu bekämpfen und die Menschenrechtssituation zu
verbessern?
Drucksache 17/9116 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie wurde die Erfüllung derartiger Forderungen überprüft bzw. wie
wurde und wird auf deren Nichterfüllung reagiert?
Mexiko hat die „Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter“ 1986 und
die „Interamerikanische Konvention der Organisation Amerikanischer Staaten
zur Vermeidung und Bestrafung von Folter“ 1987 sowie 2005 das „Freiwillige
Protokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ ratifiziert.
Die Anwendung von Folter wurde in Mexiko 1991 auf Bundesebene und 2001
auch in den meisten Bundesstaaten zum Straftatbestand erklärt, der zu
untersuchen und zu ahnden ist. Hinsichtlich der aktuellen Entwicklung wird auf die
Justizreform von 2008 und das damit verbundene Verbot der Verwendung von
erzwungenen Geständnissen verwiesen (siehe Antwort zu Frage 1). Die
Bundesregierung hält die mexikanische Regierung sowohl im bilateralen Dialog als
auch im Rahmen der EU zur Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen
an.
Darüber hinaus hat die deutsche Bundesregierung Mexiko die Etablierung
eines Rechtsdialogs vorgeschlagen, in dessen Rahmen Mexiko ein umfassender
Einblick in die Strukturen und Funktionsweisen von Polizei und Justiz in einem
bundesstaatlich verfassten Rechtsstaat vermittelt und Möglichkeiten der
Zusammenarbeit erörtert werden sollen.
7. Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Morde, extralegale
Hinrichtungen, Entführungen, gewaltsames Verschwindenlassen und
Vertreibungen seit dem Amtsantritt des Staatspräsidenten Felipe Caldéron
zahlenmäßig deutlich angestiegen sind?
Die Anzahl der bei der nationalen mexikanischen Menschenrechtskommission
anhängig gemachten Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen durch
die Sicherheitskräfte sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Hierzu gehören
auch Beschwerden über extralegale Hinrichtungen und Fälle von
Verschwindenlassen. Viele dieser Beschwerden sind noch in Bearbeitung.
Der Bundesregierung sind die entsprechenden Berichte von Human Rights
Watch und anderer Menschenrechtsorganisationen über durch Sicherheitskräfte
begangene Menschenrechtsverletzungen bekannt. Zu den jeweils geschilderten
Sachverhalten verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse.
8. Ermutigt die Bundesregierung die mexikanische Regierung zur Einführung
eines Gesetzes gegen das Verschwindenlassen, das – entsprechend der
Definition der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention und des
Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes – gewaltsames
Verschwindenlassen als ‚zwangsweises Verschwindenlassen von
Personen‘ „durch einen Staat oder eine Person mit Ermächtigung, Unterstützung
oder Duldung des Staates oder der Organisation“ definiert?
Gemäß der im März 2011 verabschiedeten Verfassungsreform im Bereich der
Menschenrechte haben die Internationalen Verträge und Konventionen zu
Menschenrechten, zu denen sich Mexiko verpflichtet hat, Verfassungsrang. Hierzu
zählen auch die „Internationale Konvention zum Schutz von Personen vor dem
Gewaltsamen Verschwindenlassen“ und die entsprechende „Interamerikanische
Konvention“, die Mexiko beide gezeichnet hat. Die Bundesregierung weist die
mexikanische Regierung im politischen Dialog regelmäßig auf die
Notwendigkeit der Einhaltung der von Mexiko eingegangenen internationalen
Verpflichtungen hin.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/91169. Hat die Bundesregierung die Aufklärung der von Human Rights Watch im
Dezember 2011 berichteten 24 außergerichtlichen Hinrichtungen durch
staatliche Sicherheitskräfte vor zivilen Gerichten eingefordert und die
Verfahren begleitet?
Die mexikanische Regierung hat die Aufklärung aller von Human Rights
Watch aufgeführten 233 Fälle von Folter, Verschwindenlassen und
außergerichtlichen Hinrichtungen zugesagt, nicht nur der dokumentierten 24 Fälle von
möglichen außergerichtlichen Hinrichtungen durch staatliche Sicherheitskräfte.
Die Bundesregierung verfolgt die dementsprechenden Bemühungen der
mexikanischen Regierung aufmerksam. Die Gespräche zwischen mexikanischer
Regierung und Human Rights Watch zur Identifizierung des Verfahrensstandes
in jedem einzelnen von Human Rights Watch genannten Fall laufen noch. Es
zeichnet sich ab, dass es sich oft um Fälle handelt, die im
Verantwortungsbereich der Bundesstaaten und ihrer Strafjustiz liegen.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
staatliche Sicherheitskräfte für gravierende systematische
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ohne dass sich die Täter
strafrechtlich verantworten müssen?
Die generelle Straflosigkeitsquote von 98 Prozent, hinter der sich oftmals
Korruption und Einschüchterung von Polizeien, Staatsanwaltschaften und Justiz
verbergen, ist eines der Hauptprobleme der mexikanischen Justiz. Unter diese
hohe Quote fallen in der Regel auch Verstöße gegen die Menschenrechte, für
die Amtsträger staatlicher Stellen verantwortlich sind. Seit einigen Monaten ist
jedoch festzustellen, dass insbesondere die Streitkräfte bemüht sind, einzelne
Straftaten ihrer Angehörigen zu ahnden. Auch werden mittlerweile Fälle von
Menschenrechtsverletzungen durch Soldaten dem Obersten Gericht
zugewiesen, welches darüber entscheidet, ob die zivile oder die militärische
Gerichtsbarkeit befasst werden soll.
Die Bundesregierung unterstützt auch weiterhin zusammen mit den EU-
Partnern Mexiko bei der Umsetzung seiner Justizreform und weist die
mexikanische Regierung auf die Notwendigkeit einer effizienteren Strafverfolgung und
einer Reduzierung der Straflosigkeitsquote hin. Mit dem von der
Bundesregierung angeregten Rechtsdialog soll ein zusätzlicher Beitrag zum Aufbau
rechtsstaatlicher Polizei- und Justizbehörden in Mexiko geleistet werden.
11. Welche menschenrechtlich positiven Ergebnisse erwartet die
Bundesregierung aus der Zusammenarbeit mit der mexikanischen Polizei?
Die Bundesregierung trägt im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung den
Grundsätzen der Demokratie und damit einhergehend der Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten Rechnung und ist bestrebt, diesen insbesondere
auch in der Zusammenarbeit mit anderen Staaten Geltung zu verschaffen. Teil
der polizeilichen Aufbauhilfe für andere Staaten ist daher grundsätzlich auch
die Vermittlung von Informationen zu Polizeistrukturen, Fragen des
Polizeimanagements, des Selbstverständnisses der Polizei und deren Rolle in
demokratischen Gesellschaften, Informationen zur Einhaltung der Menschenrechte
sowie die Vermittlung von berufsethischen Aspekten.
Der anhaltenden internationalen Kritik an Menschenrechtsverletzungen
begegnete die mexikanische Regierung in den letzten Jahren mit zahlreichen
Ansätzen für Verfassungs- bzw. Justizreformen. Wie sich die Zusammenarbeit mit
den mexikanischen Polizeibehörden vor diesem Hintergrund künftig gestaltet,
bleibt abzuwarten. Eine erfolgreiche Umsetzung der Reformvorhaben könnte
Drucksache 17/9116 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesich positiv auf die Kooperation mit Mexiko auswirken und neue
Zusammenarbeitsansätze aufzeigen.
12. Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen des
Bundesministeriums des Inneren mit Mexiko über ein erweitertes Sicherheitsabkommen
bislang geführt?
Zum Verhandlungsstand wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 28. Dezember 2011 auf
Bundestagsdrucksache 17/8275 verwiesen. Der Verhandlungsstand ist seitdem
unverändert.
13. Welche weiteren Ressorts sind in diese Verhandlungen mit einbezogen,
und welche Instrumente und finanziellen Beträge werden derzeit
diskutiert?
Die Verhandlungen führt die Bundesregierung unter der Federführung des
Bundesministeriums des Innern. In die Ressortabstimmung sind eingebunden das
Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz,
das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für
Gesundheit. Konkrete Instrumente der polizeilichen Ausbildungshilfe und finanzielle
Beträge sind grundsätzlich nicht Gegenstand der erweiterten
Sicherheitsabkommen und bislang auch nicht Verhandlungsgegenstand.
14. Wird das sensible Thema der Korruption und der Infiltrierung der
Sicherheitskräfte sowie der Politik durch das organisierte Verbrechen in den
Gesprächen thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bei der Frage der Korruption in den Sicherheitskräften ist zu differenzieren. Es
gibt nach Kenntnis der Bundesregierung eine regional unterschiedliche hohe
Durchdringung örtlicher, aber auch regionaler Polizeibehörden durch die
Organisierte Kriminalität. Betroffen sind in erster Linie die städtischen und
Landespolizeibehörden, weniger die Bundespolizei sowie Heer und Marine.
Mexiko ist ein Föderalstaat, in dem sich auch die Strafverfolgung nach
Landesgesetzgebung richtet, und damit auch die polizeiliche Praxis sich von einem
Bundesstaat zum anderen deutlich unterscheidet. Nach Mitte Dezember 2011
von Staatspräsident Felipe Calderón bekannt gemachten Angaben wurden von
458 816 städtischen oder Landespolizisten bislang 79 883, also 17,4 Prozent
sicherheitsüberprüft. Von den Überprüften wurden anschließend 24 350
Personen aus dem Dienst entlassen – das sind 30,8 Prozent aller
sicherheitsüberprüften Beamten.
Die mexikanische Regierung ist sich des in der Fragestellung dargestellten
Problems bewusst und thematisiert dies auch offen in den bilateralen Gesprächen
mit der Bundesregierung. Sie versucht, durch eine bessere Bezahlung und
Ausbildung die Korruptionsanfälligkeit der Bundespolizei, für die sie zuständig ist,
zu verringern. Ferner ist sie an internationaler Kooperation interessiert, um eine
Professionalisierung der Polizeikräfte zu erreichen. Das beabsichtigte
Sicherheitsabkommen soll Mexiko hierbei unterstützen.
15. Welche Waffen in welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren
aus der Bundesrepublik Deutschland an welche Stellen in Mexiko
geliefert, und wie rechtfertigt die Bundesregierung dies hinsichtlich der Politi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9116schen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern?
In den Jahren 2007 bis 2011 wurden folgende Genehmigungen für die Ausfuhr
von Rüstungsgütern im Sinne von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage
zur Außenwirtschaftsverordnung) erteilt (die Zahlen für das Jahr 2011 sind
noch nicht endgültig, sondern beruhen auf einer vorläufigen Auswertung):
Bei den in den Ausfuhrgenehmigungen genannten Empfängern handelt es sich
insbesondere um staatliche Einrichtungen sowie um Industrieunternehmen,
wobei Letztere vornehmlich mit Komponenten beliefert wurden. Zu den staatlichen
Einrichtungen zählen insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung,
sowie – vorwiegend im Jahr 2007 – verschiedene Polizeieinrichtungen und
Regierungen von mexikanischen Bundesstaaten. Die Bundesregierung weist im
Übrigen auf ihre Antwort vom 1. Juli 2011 auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6432 – insbesondere auf die
Antwort zu Frage 3 – hin, in der sie zu mexikanischen Empfängern von
Rüstungsexporten Stellung genommen hat.
Jahr Anzahl der
Genehm.
AL-Pos. Gesamtwert
in Euro
Güter/in v. H. des Gesamtwertes
2007 18 A0001
A0006
A0013
A0018
16 830 234 Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinenpistolen, Pistolen,
Sportgewehre und Teile für Gewehre mit KWL-Nummer,
Maschinenpistolen, Pistolen (A0001/98,8 Prozent)
2008 15 A0001
A0006
A0008
A0010
A0013
A0014
A0016
A0018
922 486 Geländewagen mit Sonderschutz und Teile für gepanzerte
Fahrzeuge (A0006/36,4 Prozent)
Pistolen und Teile für Gewehre mit KWL-Nummer,
Pistolen (A0001/25,2 Prozent)
Zieldarstellungsgeräte (A0014/22,4 Prozent)
2009 38 A0001
A0005
A0006
A0008
A0010
A0011
A0013
A0016
A0018
5 381 325 Panzerplatten und Teile für Körperschutzwesten
(A0013/44,7 Prozent)
Fallschirme und Teile für Transportflugzeuge,
Luftfahrzeuge, Bordausrüstung (A0010 /31,4 Prozent)
Maschinenpistolen und Teile für Maschinenpistolen,
Gewehre mit KWL-Nummer, Revolver, Pistolen
(A0001/6,8 Prozent)
2010 42 A0001
A0002
A0005
A0007
A0008
A0010
A0013
A0016
A0018
A0021
A0022
2 643 267 Waffenzielgeräte und Teile für Gewehre mit KWL-
Nummer, Maschinengewehre, Maschinenpistolen, Pistolen
(A0001/41,0 Prozent);
Panzerplatten (A0013/35,7 Prozent);
Teile für Transportflugzeuge und Bordausrüstung
(A0010/11,0 Prozent)
2011 18 A0006
A0008
A0010
A0013
3 333 804 Fallschirme und Teile für Aufklärungsflugzeuge,
Transportflugzeuge, Bordausrüstung (A0010/56,9 Prozent)
Panzerplatten, Schutzhelme und Teile für Körperpanzer
(A0013/32,5 Prozent)
Drucksache 17/9116 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTatsächliche Ausfuhren werden nur bei den dem Kriegswaffenkontrollgesetz
unterliegenden Kriegswaffen durch das Statistische Bundesamt im Rahmen des
Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs im
Nachhinein erfasst. Eine spezifische Aussage zu Lieferungen von sonstigen
Rüstungsgütern im Sinne von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage zur
Außenwirtschaftsverordnung) aus Deutschland nach Mexiko ist hingegen nicht
möglich.
In den Jahren 2007 bis 2011 wurden Kriegswaffen in folgendem Umfang nach
Mexiko ausgeführt (die Zahlen für das Jahr 2011 sind noch nicht endgültig,
sondern beruhen auf einer vorläufigen Auswertung):
Angaben zu den Empfängern werden auch bei den tatsächlichen Ausfuhren von
Kriegswaffen statistisch nicht erfasst. Die tatsächliche Ausfuhr setzt eine
Genehmigung voraus, daher ist davon auszugehen, dass der Empfängerkreis mit
dem Empfängerkreis der Ausfuhrgenehmigungen übereinstimmt.
16. Plant die Bundesregierung, transparente Benchmarks einzuführen, um die
Wirkung der Maßnahmen der mexikanischen Regierung zur
Verbesserung der Menschenrechtssituation messen zu können?
Die Bundesregierung ist ständig sowohl mit offiziellen Stellen als auch mit
Menschenrechtsorganisationen in Kontakt, die sie detailliert über die
Wirksamkeit der von der mexikanischen Regierung zur Verbesserung der
Menschenrechtssituation getroffenen Maßnahmen aus ihrer jeweiligen Sicht unterrichten.
17. Führt die Bundesregierung eine Evaluierung der Auswirkungen der
polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungsmaßnahmen für Mexiko auf die
Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen sowie auf den Aufbau
rechtstaatlicher Strukturen im Bereich der öffentlichen Sicherheit durch
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 5)?
Wenn ja,
d) was sind die Kriterien?
e) Werden auch die Auswirkungen früherer Maßnahmen evaluiert?
Die Evaluierung polizeilicher Ausbildungsmaßnahmen erfolgt in der Regel
über die in den jeweiligen Ländern eingesetzten Verbindungsbeamten, die im
Rahmen der Dienstgeschäfte in regelmäßigem Kontakt mit den
Sicherheitsbehörden vor Ort stehen. Der bisherige Umfang polizeilicher
Ausbildungsmaßnahmen für Mexiko lässt die Durchführung einer speziellen Evaluierungsreise
zur Erhebung der Auswirkungen auf die demokratischen Rahmenbedingungen
sowie auf den Aufbau rechtstaatlicher Strukturen nicht sinnvoll erscheinen,
sodass eine Evaluierung bislang nur im Rahmen der Dienstgeschäfte des
Verbindungsbeamten erfolgt.
Jahr Wert in 1 000 Euro
2007 3 263
2008 4 064
2009 2 532
2010 87
2011 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/911618. Wo sind die Umfragen veröffentlicht, die behaupten, dass die
mexikanische Bevölkerung den Einsatz der Streitkräfte im Kampf gegen die
Kartelle konstant mit ca. 80 Prozent befürwortet (vgl. Bundestagsdrucksache
17/8275, Antwort zu Frage 6)?
Umfragen dieser Art werden in den mexikanischen Medien regelmäßig
veröffentlicht.
a) Auf wie viele Umfragen wird Bezug genommen?
Allein aus dem vergangenen Jahr 2011 können zwei voneinander unabhängige
Umfragen genannt werden, die von mehreren mexikanischen Medien, aber
auch von CNN México zitiert wurden. Am 31. August 2011 publizierte u. a. die
renommierte Tageszeitung „El Universal“ eine Umfrage, die das Pew Research
Center in Washington/USA seit 2009 jährlich durchführt. Für 2011 wurde die
Befragung von 800 Personen in ganz Mexiko im Frühjahr durchgeführt. Daraus
ergab sich bei einer vom Institut eingeräumten Fehlermarge von +/– 4,5
Prozent, dass 83 Prozent der Mexikaner für den Einsatz der Streitkräfte im Kampf
gegen die Organisierte Kriminalität seien. 45 Prozent der Befragten erkannten
damals Fortschritte im Vorgehen gegen die Kartelle, 25 Prozent meinten, die
Situation habe sich nicht verändert, während 29 Prozent eine Verschlechterung
der Lage feststellten.
Einer eigenen Erhebung des „El Universal“ zufolge, die dieser am 2. Mai 2011
veröffentlicht hatte, unterstützten damals 80 Prozent der Mexikaner den
Militäreinsatz. 63 Prozent schlossen sich dem Aufruf des Präsidenten „Genug!“ („Ya
basta!“) an, mit dem er diesen Einsatz zu Beginn seiner Amtszeit begründet
hatte. Die Umfrage hatte der „El Universal“ Ende April 2011 selbst durchführen
lassen; sie wurde von internationalen Presseagenturen aufgenommen.
b) Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die
Umfragen von unabhängigen Instituten durchgeführt wurden und
repräsentativ sind?
Alleine die Tatsache, dass unterschiedliche, auch ausländische
Meinungsforschungsinstitute derartige Umfragen mit vergleichbaren Ergebnissen
durchführen, spricht für deren Authentizität. Insbesondere sind keine Umfragen bekannt
geworden, die davon im Kern abweichende Ergebnisse hätten. Darüber hinaus
werden sie regelmäßig auch von den Medien veröffentlicht, die dem
Militäreinsatz kritisch gegenüberstehen.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung das in Verhandlung befindliche Gesetz
zur Nationalen Sicherheit, das bei Verabschiedung des jetzigen Entwurfs
den Einsatz des Militärs im Inneren der parlamentarischen Kontrolle
entziehen würde, insbesondere im Hinblick auf ihre Äußerung, dass „der
Einsatz des Militärs nur temporär sein“ könne (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 6)?
Die bisherigen Parlamentsdebatten über ein Gesetz zur Nationalen Sicherheit
(„Ley de Seguridad Publica“), das die Gesichtspunkte des Schutzes der Bürger
gegen Verbrecher wie auch gegen Staatsorgane zusammenführen soll, haben
bisher zu keinem Ergebnis geführt. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es zu
begrüßen, wenn der Einsatz des Militärs im Inneren, der bisher von der in
Opposition zu Präsident Felipe Calderon stehenden Parlamentsmehrheit
mitgetragen wurde, auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt würde. Von
einer Verrechtlichung des Einsatzes des Militärs erwartet sich die
Bundesregierung eine noch engere Bindung des Einsatzes an nationale wie internationale
Menschenrechtsnormen und deren Einhaltung. Die Bundesregierung würde es
Drucksache 17/9116 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebegrüßen, wenn die parlamentarische Kontrolle in angemessenem Umfang
erhalten bliebe. Die Dauer des Militäreinsatzes hängt nach den Erklärungen der
mexikanischen Regierung davon ab, wann die vom Gesetz jeweils dazu
berufenen Polizeien Mexikos (Gemeinden, Bundesstaaten, Bund) in der Lage sein
werden, diesen Einsatz wieder in ausschließlicher Verantwortung zu führen.
20. Mit welchen Kriterien ermittelt die Bundesregierung das eindeutige
„Risiko der Nutzung der Rüstungsgüter zur internen Repression“ angesichts
der Aussage, dass im Falle eines solchen Risikos keine Genehmigung
erteilt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 20)?
Über Rüstungsexporte nach Mexiko entscheidet die Bundesregierung in jedem
Einzelfall nach Maßgabe der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr
2000 und des „Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates der
Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für
die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“.
Der Leitfaden zur Anwendung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP
des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern (Dokument 9241/09 im Öffentlichen
Register der Ratsdokumente) benennt auf den Seiten 38 ff. detailliert Kriterien, die
bei der Prüfung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehört unter anderem die
Frage, ob eindeutig das Risiko besteht, dass Militärtechnologie oder
Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden
könnten (Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunktes).
Die Prüfung, ob eindeutig ein solches Risiko besteht, muss danach auf einer
Einzelfallprüfung der vorliegenden Anhaltspunkte basieren, die sich aus den
zurückliegenden und den aktuellen tatsächlichen Gegebenheiten im
Empfängerland ergeben oder in Bezug auf den vorgesehenen Endverwender vorliegen.
Außerdem müssen dabei feststellbare Entwicklungstendenzen und/oder
künftige Ereignisse (z. B. anstehende Wahlen) berücksichtigt werden, die
möglicherweise repressive Maßnahmen nach sich ziehen. Angesichts des Umfangs der
Ausführungen wird im Übrigen auf den oben angeführten Leitfaden verwiesen.
21. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen extrem
sozialer Ungleichheit, Armut, hoher Jugendarbeitslosigkeit, Defiziten im
Bildungssystem, der Schwäche staatlicher Institutionen und dem
dramatischen Anstieg der Organisierten Kriminalität in Mexiko?
Die Bundesregierung sieht in extremer sozialer Ungleichheit, Armut, hoher
Jugendarbeitslosigkeit, Defiziten im Bildungssystem und der Schwäche
staatlicher Institutionen wesentliche Faktoren, die den Anstieg der Organisierten
Kriminalität in Mexiko begünstigen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der deutsch-
mexikanischen Entwicklungszusammenarbeit angesichts bürgerkriegsähnlicher
Zustände, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung?
Die Entwicklungszusammenarbeit mit Mexiko ist auf die Schwerpunkte
Umwelt- und Ressourcenschutz sowie erneuerbare Energien und Energieeffizienz
fokussiert. Eine wesentliche Beeinträchtigung durch die teilweise schwierigen
Umstände vor Ort kann die Bundesregierung nicht feststellen. Gemeinsam mit
dem globalen Entwicklungspartner Mexiko wird durch die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit ein Beitrag zum Schutz der globalen öffentlichen Güter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9116Klima und natürliche Ressourcen geleistet. Die Entwicklungszusammenarbeit
hat hier positive Ergebnisse vorzuweisen: z. B. Erhöhung der
Abfallbehandlung, Sanierung von Altlasten, Einsatz von erneuerbaren Energien,
Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten. Als Folge dieser fruchtbaren Zusammenarbeit
führen Mexiko und Deutschland gemeinsam Dreieckskooperationen zugunsten
von weiteren Ländern in Lateinamerika durch.
23. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden im Rahmen der viertägigen
Mexikoreise vom Staatssekretär des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Jürgen Beerfeltz, Ende
Januar/Anfang Februar 2012 die Menschenrechtssituation sowie die
Gewalteskalation, die mit dem Krieg gegen die Drogenkartelle einhergeht,
thematisiert?
Wie in der Antwort zu Frage 4 dargestellt, thematisiert die Bundesregierung
regelmäßig die Situation der Menschenrechte in bilateralen Gesprächen mit der
mexikanischen Regierung. Dies gilt auch für den Besuch des Staatssekretärs im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Hans-Jürgen Beerfeltz, der im Zuge seiner Reise nach Mexiko die
Menschenrechtssituation und die Auswirkungen der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität u. a. bei seinen Gesprächen im mexikanischen Außenministerium
ansprach. Er hob den positiven Einsatz Mexikos für die Menschenrechte auf
internationaler Ebene hervor und forderte gleichzeitig mehr Engagement auf
nationaler Ebene.
24. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
steigenden Gewaltkriminalität in Mexiko und dem leichten Zugang zu
Feuerwaffen im Nachbarland USA, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
Der Waffenschmuggel aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Mexiko
führt zu einer Aufrüstung der Kartelle und zu einem Ansteigen der
Gewaltkriminalität in Mexiko. Die mexikanische Regierung fordert die USA regelmäßig
zu einer besseren Kontrolle der Waffenverkäufe, insbesondere in den
Grenzregionen zu Mexiko auf.
Zu Aspekten bilateraler Beziehungen dritter Staaten äußert sich die
Bundesregierung nicht.
25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung mit Blick auf die
Vorgabe, dass bei Waffenexporten kein Risiko einer Diversion an kriminelle
Organisationen bestehen darf, aus der Tatsache, dass Waffen deutscher
Herkunft, die bei der Organisierten Kriminalität in Mexiko
beschlagnahmt wurden, „überwiegend in den 80er-Jahren an Kolumbien (G 3)
und die USA (HK 91) geliefert worden waren und von dort dann später
auf bisher nicht geklärten Wegen nach Mexiko kamen“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage 12a)?
Bei der Neufassung der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter im Jahr 2000 ist der
Sicherung des Endverbleibs ein eigener Abschnitt gewidmet worden. In Ziffer IV. der
Grundsätze werden die Folgen eines nachgewiesenen Verstoßes gegen
abgegebene Endverbleibserklärungen erläutert. Danach wird ein Empfängerland, das
entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von
Kriegswaffen oder kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern genehmigt
oder einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat
Drucksache 17/9116 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeoder nicht sanktioniert, bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von
einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen
Rüstungsgütern ausgeschlossen.
26. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der
geplanten Sicherheits- und Rüstungskooperation mit Mexiko, durch eine
„Beschränkung des Zugangs der Organisierten Kriminalität zu illegal aus den
USA eingeführten Waffen“ zu einem Rückgang der Gewalt in Mexiko
beizutragen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8275, Antwort zu Frage
12b)?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Drogenumschlag, die
diesbezüglichen Geldflüsse und den Drogenkonsum in Deutschland und Europa
ein, und welchen Zusammenhang sieht sie zwischen der Organisierten
Kriminalität und der Gewalt in Mexiko und den Geldströmen, die auch
aus und nach Deutschland fließen?
Zum tatsächlichen Ausmaß des Drogenschmuggels innerhalb Europas oder auch
in Deutschland und zu den damit verbundenen Geldflüssen liegen der
Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. UNODC berichtet in einer neueren
Studie aus dem Jahr 2011 („Estimating illicit financial flows resulting from drug
trafficking and other transnational organized crimes“), dass sich die Gewinne
aus Rauschgifthandel und anderen transnationalen Aktivitäten der Organisierten
Kriminalität weltweit auf umgerechnet rund 650 Mrd. US-Dollar pro Jahr
belaufen würden. Der Großteil der Einkünfte resultiere aus Geschäften mit illegalen
Drogen (u. a. wurde der Gesamtgewinn aus dem Kokainhandel für das Jahr 2009
auf 84 Mrd. US-Dollar weltweit geschätzt), die einen Anteil von ca. 20 Prozent
an allen kriminellen Gewinnen und die Hälfte der Gewinne transnationaler
Organisierter Kriminalität ausmachen würden.
Die mexikanischen Kartelle gelten als die zurzeit finanzstärksten
Rauschgiftorganisationen Amerikas. Neben der Einbindung einzelner Kartelle in die
gesamte Produktions- und Lieferkette von Drogen finanzieren sich die Strukturen
Organisierter Kriminalität in Mexiko durch weitere Kriminalitätsformen wie
z. B. Erpressung, Entführung, Schleusung oder Menschenhandel. Die
Aktivitäten der mexikanischen Kartelle haben sich in der Vergangenheit fast
ausschließlich auf die Belieferung des US-amerikanischen Marktes konzentriert, wobei in
den letzten Jahren vereinzelt auch Bezüge nach Europa festgestellt wurden.
Gleichwohl liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse zu
etwaigen illegalen Geldflüssen und dem Drogenkonsum in Deutschland und
Europa mit Bezug zu Mexiko vor.
28. Wie löst die Bunderegierung den Widerspruch zwischen ihrer
Lateinamerikastrategie und der „Strategischen Partnerschaft EU-Mexiko“, die
alle einen umfassenden staaten- und bereichsübergreifenden Politikansatz
verfolgen, und der einseitig auf Polizei und Militär bezogenen
Kooperation mit einzelnen mexikanischen Stellen?
a) Geschieht diese einseitige Kooperation auf Wunsch der
mexikanischen Seite oder auf Wunsch der deutschen Anbieter?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9116b) Welche staatlichen und nichtstaatlichen Kooperationspartner werden
in welchem Umfang in Mexiko unterstützt, und wie werden etwaige
Gewichtungen begründet?
Die Bundesregierung verfolgt gegenüber Mexiko einen umfassenden
Politikansatz, der den Aufbau eines engen Beziehungsgeflechts und eines breiten
Spektrums an Kooperationsfeldern umfasst. Wie in den Antworten zu den
Fragen 4 und 5 erläutert, spielt die Frage der Menschenrechte im Politikdialog mit
der mexikanischen Regierung ebenso eine wichtige Rolle wie der Aufbau einer
starken Zivilgesellschaft und die Förderung des Aufbaus eines
funktionierenden Rechtsstaats.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung den Ausbau der beiderseitigen
Wirtschaftsbeziehungen auch durch eine zunehmende Vernetzung der
deutschen und mexikanischen Wirtschaft und die Bildungskooperation im Rahmen
des Auslandsschulwesens, des akademischen und kulturellen Austauschs und
der Berufsbildung. Auch bei der Klima- und Umweltpolitik arbeiten
Deutschland und Mexiko im bilateralen und multilateralen Rahmen eng zusammen. All
dies trägt zur sozialen Entwicklung in unterschiedlichen Regionen Mexikos
bei.
Der Vorwurf einer „einseitigen auf Polizei und Militär bezogenen Kooperation“
mit Mexiko geht an der Vielfältigkeit der bilateralen Beziehungen zu Mexiko
vorbei.
29. Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auf
internationaler Ebene, um zu wirksamen Vereinbarungen gegen
Geldwäsche, Waffenlieferungen und das Geschäft mit Drogen zu gelangen?
Deutschland ist engagiertes Mitglied der 1989 im Zuge des G7-Gipfels in Paris
gegründeten „Financial Action Task Force“ (FATF), die nunmehr 36
Mitgliedstaaten umfasst. Die FATF arbeitet Empfehlungen zur Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus, deren Einhaltung regelmäßigen
Überprüfungen unterzogen wird. Länder mit negativer Beurteilung werden in
eine Liste von „high risk“ oder „non-cooperative jurisdictions“ aufgenommen,
um so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen, aber auch um
Anreize für Korrekturen zu schaffen.
Der Bundesregierung ist das mit der Drogenproblematik einhergehende
Problem der weiten Verbreitung illegaler Schusswaffen bewusst. Auf
internationaler Ebene setzt sie sich gemeinsam u. a. mit Mexiko für den Abschluss eines
internationalen Abkommens über den Handel mit konventionellen Waffen
(„Arms Trade Treaty“, ATT) auf der für Juli 2012 anberaumten internationalen
Staatenkonferenz ein, um im Rahmen der Vereinten Nationen erstmals auf
globaler Ebene rechtlich verbindliche Regeln zum Transfer von konventionellen
Rüstungsgütern zu vereinbaren. Damit soll u. a. der Abfluss von
Rüstungsgütern in den illegalen Markt und deren Verwendung, insbesondere von
Kleinwaffen und Leichten Waffen, in bewaffneten Konflikten und zur Begehung von
schweren Menschenrechtsverletzungen verhindert werden.
Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einer Stärkung des
Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen. Im Rahmen der diesjährigen
Überprüfungskonferenz wird sich Deutschland, das ebenso wie Mexiko zu den
starken Unterstützern dieses maßgeblichen internationalen Dokuments der
Kleinwaffenkontrolle gehört, bilateral und gemeinsam mit der EU auch mit Mexiko
abstimmen, um dessen Implementierung zu verbessern.
Die Bundesregierung unterstützt auch mit Projekten der internationalen
Zusammenarbeit den Kampf gegen illegale Schusswaffen in Mexiko. So organisiert
Drucksache 17/9116 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedas „Regionale Zentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Sicherheit in
Lima“, UNLiREC, im Auftrag des Auswärtigen Amts zu diesem Thema
Seminare in Zentralamerika und Mexiko für Entscheidungsträger aus Justiz, Polizei
und Politik.
Die Bundesregierung verfolgt einen ausgewogenen Ansatz in ihrer
Drogenpolitik, der auf Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und Bekämpfung der
Drogenkriminalität fußt. Sie unterstützt daher auch die Ziele und Grundsätze
der internationalen Drogenpolitik, wie sie in der im Rahmen der 52. Sitzung der
Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND) im März 2009
verabschiedeten Politischen Erklärung zum Ausdruck kommen.
Die Bundesregierung unterstützt in Zusammenarbeit mit UNODC Vorhaben
der alternativen Entwicklung und Ernährungssicherung in verschiedenen
Ländern. In deren Rahmen werden etwa Kleinbauern, die Koka und Schlafmohn
anbauen, darin gefördert, alternative Agrargüter und Produktionsverfahren auf
nachhaltige Art und Weise zu etablieren, um dadurch ihre Abhängigkeit von
der illegalen Drogenökonomie zu reduzieren.
Die Grundlage für die gemeinsamen Anstrengungen zur Eindämmung des
Drogenproblems in der Europäischen Union bildet die EU-Drogenstrategie (2005
bis 2012) sowie der daran angelehnte aktuelle Drogenaktionsplan (2008 bis
2012). Außerdem engagiert sich Deutschland im Rahmen des Europäischen
Paktes zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels, der im letzten Jahr
auf europäischer Ebene verabschiedet wurde.
30. Inwiefern hat das im Jahr 2000 abgeschlossene Freihandelsabkommen
zwischen der EU und Mexiko aus Sicht der Bundesregierung zur
Wahrung und Förderung von Menschenrechten und demokratischer
Prinzipien in Mexiko beigetragen, und inwiefern, und in welchen Bereichen
besteht aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland als viertgrößtem
Handelspartner hier Handlungsbedarf?
Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko werden auf der
Grundlage des „Globalabkommens über Wirtschaftliche Partnerschaft,
Politische Koordinierung und Kooperation“ gestaltet, das durch ein
Freihandelsabkommen ergänzt wurde. Die darin enthaltene Menschenrechtsklausel
verpflichtet Mexiko zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen
und bildet den Grundpfeiler der Zusammenarbeit zwischen der EU und
Mexiko. Angesichts der besonderen Qualität und Dynamik der Beziehungen
fiel im Jahr 2008 die Entscheidung, mit Mexiko eine „Strategische
Partnerschaft“ zu begründen. Ein Kernstück der „Strategischen Partnerschaft“ ist die
Vertiefung und Institutionalisierung des Menschenrechtsdialogs, der 2010
offiziell aufgenommen wurde und sich seitdem spürbar weiterentwickelt hat. Diese
Entwicklung ist zu begrüßen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]