[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9139
17. Wahlperiode 27. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8951 –
Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der
öffentlichen Verwaltung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Portable Document Format (PDF) ist ein weit verbreitetes
Dateiaustauschformat, bei dem Formatierungen beibehalten werden und Inhalte vom
Betrachter nicht geändert werden können. Das PDF-Format wurde zuerst 1993
von dem Unternehmen Adobe Systems GmbH entwickelt und ist seitdem in
zahlreichen Versionen veröffentlicht worden. Obwohl neue Versionen und
Erweiterungen teilweise ausschließlich mit dem firmeneigenen
Softwareprodukt „Adobe Reader“ kompatibel sind, wurden bereits mehrere PDF-
Versionen als offene Standards deklariert.
Als offene Standards werden Dateiformate bezeichnet, die in einem für alle
Interessierten offenen Prozess entwickelt und beschlossen werden und später
größtenteils gebührenfrei nutzbar sind. Entsprechende Formate können
plattform- und softwareübergreifend weiterverwendet werden. Im Fall des PDF-
Formats bietet sich damit jedem Anbieter die Möglichkeit, das Format in seine
eigene Software zu implementieren. Wenn Webseiten Inhalte in einem offenen
PDF-Format anbieten, sind Nutzerinnen und Nutzer somit nicht an die
Softwareprodukte einzelner Hersteller oder Anbieter gebunden. Bei proprietärer
Software ist in der Regel eine Veränderung und Weiterentwicklung nicht
erlaubt, weshalb sie umgangssprachlich auch als unfreie Software bezeichnet
wird.
Bereits heute sind auf den Webseiten der öffentlichen Verwaltung die meisten
öffentlich zugänglichen Dokumente als PDF abrufbar. Nach einer Entscheidung
des Rates der IT-Beauftragten der Bundesregierung (IT-Rat) vom 3. November
2011 (SAGA 5) müssen zukünftig alle Textdokumente, welche dem reinen
Informationsaustausch dienen, als PDF in der Version 1.4 oder höher
veröffentlicht werden. Gleichzeitig hat der IT-Rat die Offenheit informationstechnischer
Systeme zum strategischen Ziel für die öffentliche Verwaltung erklärt, um nicht
„von den Interessen einzelner Marktteilnehmer abhängig“ zu sein. Auch die
schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP den Mehrwert freier Software und offener Standards
betont. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. März 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9139 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTrotz entsprechender Beschlüsse und Absichtserklärungen befinden sich auf
vielen Webseiten der Bundesverwaltung noch immer Werbung für einzelne
Anbieter proprietärer Software. Bekanntestes Beispiel hierfür ist die
Verlinkung auf den PDF-Betrachter „Adobe Reader“ der Firma Adobe Systems
GmbH, die einen geschätzten Marktanteil von 85 Prozent besitzt. Das
öffentliche Bewerben dieses Produktes ohne das Aufzeigen von Alternativen fördert
diese Quasimonopolstellung und damit im Endeffekt
Wettbewerbsverzerrungen.
Die Bundesregierung bewirbt damit letztlich Software, welche nicht von
Dritten auf Probleme in Bezug auf ihre Sicherheit und Privatsphäre überprüft
werden kann. Dies widerspricht wiederum den im Koalitionsvertrag
festgehaltenen Zielen, die Bundesregierung wolle „insbesondere durch Aufklärung und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit die Menschen zu mehr Selbstschutz und
die Nutzung sicherer IT-Produkte“ anregen (S. 102).
Nach Meinung der Fragesteller ist die Bundesregierung – auch in Bezug auf
ihre eigenen Zusagen – daher verpflichtet, die Verweise auf einen bestimmten
Hersteller zukünftig entweder ersatzlos zu entfernen, durch einen Verweis auf
herstellerneutrale, freie PDF-Betrachter zu ersetzen oder gleichberechtigt auf
die Software unterschiedlicher Hersteller und Anbieter zu verweisen.
1. Auf wie vielen und auf welchen Internetpräsenzen der Bundesregierung
und der Bundesverwaltung erscheinen derzeit Verweise auf die Firma
Adobe Systems GmbH beziehungsweise deren Produkt „Adobe Reader“?
Da die heutigen Webauftritte der Bundesverwaltung sehr zahlreich sind, konnte
eine Beantwortung dieser Frage in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit
nur in Bezug auf die Hauptseiten der Ministerien und Behörden erfolgen und
enthält beispielsweise nur wenige Informationen der mittelbaren
Bundesverwaltung (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen).
In vielen Fällen erfolgen die Verweise auf Adobe nur beispielhaft neben
weiteren Hinweisen auf alternative PDF-Betrachter, wie Foxit, Evience, Skim oder
die Seite pdfreaders.org.
Auf folgenden Internetpräsenzen erscheinen u. a. Verweise auf Adobe bzw.
„Adobe Reader“:
Bereich Internetpräsenz URL
Bundeskanzleramt (BK) – Bundeskanzlerin –
www.bundeskanzlerin.de
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
– Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie
– BMWi-Sicherheitsforum
– BMWi Unternehmensportal
– BMWi Existenzgründungsportal
– Gründerwoche Deutschland
– Initiative Unternehmensnachfolge
– Unternehmergeist in die Schulen
– Bundesnetzagentur
– Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung
–
www.bmwi.de
–
www.bmwi-sicherheitsforum.de
–
www.bmwi-unternehmensportal.de
–
www.existenzgruender.de
–
www.existenzgruenderinnen.de
–
www.nexxt.org
–
www.gruenderwoche.de
–
www.unternehmergeist-macht-schule.de
–
www.bam.de
Auswärtiges Amt (AA) – keine Verweise auf Adobe bzw.
Adobe Produkte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9139Bundesministerium des Innern
(BMI)
– Bundesministerium des Innern
– Bundesverwaltungsamt
– Fachhochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung
– Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
– Statistisches Bundesamt
– Zensus 2011 Information der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– e-Vergabe
– Bundesinstitut für Sportwissenschaften
– Bundesamt für Verfassungsschutz BfV
– Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
–
www.bmi.bund.de
–
www.bundesverwaltungsamt.de
(werden im Rahmen des Relaunchs 2012 entfernt)
–
www.fhbund.de
–
www.bib-demografie.de
– www-idev.destatis.de
–
www.zensus2011.de
–
www.bamf.de
–
www.wir-sind-bund.de
–
www.evergabe-online.info
–
www.evergabe-online.de
–
www.bisp-datenbanken.de
–
www.verfassungsschutz.de
–
www.bsi.bund.de
Bundesministerium der Justiz
(BMJ)
– Bundesministerium der Justiz
– Bundesfinanzhof
– Bundesgerichtshof
– Bundespatentgericht
– Bundesverwaltungsgericht
– Deutsches Patent- und Markenamt
–
www.bmj.de
–
www.enorm.bund.de
–
www.bundesfinanzhof.de
–
www.bundesgerichtshof.de
–
www.bpatg.de
–
www.bverwg.de
–
www.dpma.de
– register.dpma.de
– depatisnet.dpma.de
– presse.dpma.de
Bundesministerium der
Finanzen (BMF)
– Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen (BADV)
– Bundeszentralamt für Steuern
– Bundeszollverwaltung
–
www.badv.bund.de
–
www.dz-portal.de
–
www.bzst.de
–
www.zoll.de
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS)
– Bundesagentur für Arbeit
– Jobcenter
– Perspektive Wiedereinstieg
– Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
– Bundesversicherungsamt
– Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
–
www.arbeitsagentur.de
–
www.jobcenter-ge.de
–
www.perspektive-wiedereinstieg.de
–
www.ba-auslandsvermittlung.de
–
www.bva.de
–
www.mutterschaftsgeld.de
–
www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-
bahn-see.de
–
www.kbs.de
–
www.minijob-zentrale.de
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV)
– Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
– Ökolandbau
– Bildungsserver
– Bio Spitzenköche
– Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung
– Bundessortenamt
– Bundesinstitut für Risikobewertung
–
www.bmelv.de
–
www.oekolandbau.de
–
www.bildungsserveragrar.de
–
www.bio-spitzenkoeche.de
–
www.aktionsplan-allergien.de
–
www.bundessortenamt.de
–
www.bfr.bund.de
Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg)
– keine Verweise auf Adobe bzw.
Adobe Produkte
Bereich Internetpräsenz URL
Drucksache 17/9139 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ)
– Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
– Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien
– Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
–
www.bmfsfj.de
–
www.erfolgsfaktor-familie.de www.lokale-
buendnisse-fuer-familie.de
–
www.programm-altersbilder.de
–
www.altenpflegeausbildung.net
–
www.wegweiser-demenz.de
–
www.aktion-zusammen-wachsen.de
–
www.mehrgenerationenhaeuser.de
–
www.jugend-staerken.de
–
www.kompetenzagenturen.de
–
www.zweitechance.eu
–
www.serviceportal-zuhause-im-alter.de
–
www.staerken-vor-ort.de
–
www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de
–
www.demokratie-staerken.de
–
www.wirtschaftsfaktor-alter.de
–
www.altenpflegeausbildung.net
–
www.pfege-charta.de
–
www.pfege-charta-arbeitshilfe.de
–
www.helene-weber-preis.de
–
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
–
www.gender-mainstreaming.net
–
www.perspektive-wiedereinstieg.de
–
www.wiedereinstiegsrechner.de
–
www.equalpayday.de
–
www.logib-d.de
–
www.infoboersen-fuer-frauen.de
–
www.jugend-staerken.de
–
www.aktiv-in-der-region.jugend-staerken.de
–
www.zweitechance.eu
–
www.kompetenzagenturen.de
–
www.staerken-vor-ort.de
–
www.jugendschutzaktiv.de
–
www.kinder-ministerium.de
–
www.fruehe-chancen.de
–
www.fwd-kompetent.de
–
www.bundespruefstelle.de
–
www.bafza.de
–
www.wege-zur-pflege.de
–
www.familien-pflege-zeit.de
–
www.bundesfreiwilligendienst.de
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS)
– Bundesstelle für Flug-unfalluntersuchung
– Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung
– Bundesamt für Straßenwesen
– Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie
– Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
– Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
–
www.bfu-web.de
–
www.bbr.bund.de
–
www.mauttabelle.de
–
www.okstra.de
–
www.bsh.dewww.kbashop.de
–
www.baf.bund.de
Bereich Internetpräsenz URL
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/91392. Welche Versionen des PDF-Formats werden auf den in der Antwort zu
Frage 1 gelisteten Internetpräsenzen der Bundesverwaltung jeweils
größtenteils verwendet?
Folgende PDF-Versionen werden größtenteils verwendet:
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU)
– Bundesamt für Strahlenschutz
– Umweltbundesamt
– Bundesamt für Naturschutz
–
www.bfs.de
–
www.endlager-asse.de
–
www.endlager-konrad.de
–
www.umweltbundesamt.de
–
www.bfn.de
–
www.naturdetektive.de
–
www.floraweb.de
Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF)
– Bundesministerium für Bildung und
Forschung
–
www.das-neue-bafoeg.de
–
www.bmbf.de
Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ)
– Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
–
www.bmz.de
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung (BPA)
– Die Bundesregierung –
www.bundesregierung.de
Der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM)
– Staatsminister für Kultur und Medien
Bernd Neumann
– Bundesinstituts für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
– Bundesarchiv
– Bundesbeauftragter für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik
–
www.kulturstaatsminister.de
–
www.bkge.de
–
www.bundesarchiv.de
–
www.bstu.bund.de
Bundespräsidialamt (BPrA) – Bundespräsidialamt –
www.bundespraesident.de
Bereich verwendete PDF-Versionen bei Internetpräsenzen mit Verweis
BK PDF 1.3 bis 1.6, PDF/A
BMWi PDF 1.3 bis 1.6
BMI PDF 1.3 bis 1.6
BMJ PDF 1.3 bis 1.7
BMF PDF 1.4 bis 1.7
BMAS PDF 1.2, 1.4 bis 1.7
BMELV PDF 1.3 bis 1.7
BMFSFJ PDF 1.2 bis 1.7
BMVBS PDF 1.2 bis 1.6
BMU PDF 1.3 bis 1.6
BMBF –
BMZ PDF 1.4
BPA PDF 1.3 bis 1.6, PDF/A
BKM PDF 1.3 bis 1.6, PDF/A
BPrA PDF 1.5
Bereich Internetpräsenz URL
Drucksache 17/9139 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Aus welchen Gründen wirbt die Bundesregierung für die Verwendung des
„Adobe Reader“ der Firma Adobe Systems GmbH und suggeriert darüber
hinaus mit Formulierungen, beispielsweise auf einzelnen
Bundesministeriumswebseiten, dass dies die einzige Software sei, um PDF-Dateien
betrachten zu können?
Mit den beispielhaften Hinweisen auf den weit verbreiteten Adobe Reader als
möglichen PDF-Betrachter soll dem Besucher der Internetseite Hilfe zum
Öffnen von angebotenen PDF-Dokumenten gegeben werden. Die Nutzung
anderer PDF-Betrachter ist dem Besucher der Webseiten natürlich freigestellt.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Versionen des PDF-
Formats ein offener Standard (u. a. ISO 32000-1:2008) sind, und gibt es
Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Bundesverwaltung
anzuhalten, PDFs zukünftig standardkonform zur Verfügung zu stellen,
damit die Bürgerinnen und Bürger diese auch in anderen PDF-Readern als
dem „Adobe Reader“ betrachten können, was bei den neuesten
proprietären Formaten von Adobe-PDF nicht gewährleistet ist?
Der Bundesregierung sind die Spezifikationen des PDF-Formats seit langem
bekannt. Bei der Vorgabe von zwingend einzuhaltenden Standards, die im Modul
Technische Spezifikationen von SAGA 5* aufgeführt sind, wurde bislang der
Fokus auf die Erzeugung barrierefreier Dokumente gelegt. Deshalb ist darin die
Vorgabe zur Verwendung mindestens der Version 1.4 als verbindlich getroffen
worden. Darin findet sich ebenfalls der Hinweis auf die PDF-Version 1.7, die
durch die ISO als ISO 32000 normiert wurde.
Auch der am 5. März 2012 von der Beauftragten der Bundesregierung für
Informationstechnik herausgegebene Migrationsleitfaden des
Bundesministeriums des Innern widmet dem Umgang mit PDF-Dokumenten und
entsprechender Software zur Betrachtung und Überarbeitung von PDF-Dokumenten
geeignetes Kapitel. Es enthält Entscheidungshilfen in Form von Kriterienlisten,
kurzen Produktbeschreibungen, tabellarischen Gegenüberstellungen und
Empfehlungen zum Umgang mit Dokumenten im PDF-Format. Auch wegen dieser
Hilfestellungen ist davon auszugehen, dass die meisten von der
Bundesverwaltung erstellten PDF-Dokumente auch mit anderen Readern gelesen werden
können.
5. Welche Versionen des PDF-Formats sind in den Programmen, die die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung sowie
Bundesverwaltung benutzen, um PDFs zu erstellen, voreingestellt?
Folgende PDF-Versionen sind voreingestellt:
* SAGA ist eine Zusammenstellung von Referenzen auf Spezifikationen und Methoden für Software-
Systeme der öffentlichen Verwaltung. Die fünfte Version von SAGA wurde am 3. November 2011
vom Rat der IT-Beauftragten (IT-Rat) der Bundesregierung beschlossen.
Bereich PDF-Versionen der Mitarbeiter-Programme
BK PDF 1.3, PDF 1.4, PDF 1.6
BMWi PDF 1.4, PDF 1.5, PDF 1.7
AA PDF 1.4
BMI PDF 1.3 bis 1.6, PDF/A
BMJ PDF 1.3 bis 1.7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/91396. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Behörden, die entsprechende
Werbung auf ihren Internetpräsenzen einbinden, zuvor andere PDF-Reader
ausprobiert haben?
Wenn ja, welche Software wurde angeführt?
Wie bereits dargelegt, wird von der Bundesverwaltung keinesfalls Werbung für
Adobe Produkte betrieben. Folgende Bundesministerien und Behörden mit
Verweisen auf Adobe haben alternative PDF-Betrachter getestet:
BMF PDF 1.4 bis 1.7
BMAS PDF 1.3 bis 1.7
BMELV PDF 1.2 bis 1.6
BMVg PDF 1.5
BMFSFJ PDF 1.3 bis 1.6
BMG PDF 1.4 bis 1.6
BMVBS PDF 1.3 bis 1.6
BMU PDF 1.4 und 1.5
BMBF PDF 1.4 und 1.5
BMZ PDF/A
BPA PDF 1.3 bis 1.6, PDF/A
BKM PDF 1.4 bis 1.6, PDF/A
BPrA PDF 1.3
Bereich getestete Alternativen bei Internetpräsenzen mit Verweis
BK Foxit PDF Reader, Nitro PDF Reader
BMWi Free PDF, Foxit PDF Reader
BMI FHBund: Foxit PDF Reader
BMF Foxit PDF Reader
BMAS Evince, MuPDF, Okular, SumatraPDF, PSVIEW,
Foxit PDF Reader
BMFSFJ Free PDF
BMVBS SumatraPDF, Foxit PDF Reader, Okular, PDF Xchange
Viewer, Evince
BPA Foxit PDF Reader, Nitro PDF Reader
BKM PDFCreator, Soda PDF Standard, PDF24 Creator,
Foxit-Reader
BPrA FreePDFXP, PDF-XChance Viewer
Bereich PDF-Versionen der Mitarbeiter-Programme
Drucksache 17/9139 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Ist der Bundesregierung bewusst, dass deutsche Programmierer und
Unternehmen bereits zu Entwicklungen an Freien-Software-PDF-
Betrachtern beigetragen haben und sie mit dem Verweis auf entsprechende
Produkte kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland
fördern kann?
Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen der Bundesregierung,
entsprechende Verweise auf Freie-Software-PDF-Betrachter zukünftig
umzusetzen?
Der Bundesregierung sind die positiven Effekte der Entwicklung und
Verwendung von freier Software bekannt. Deshalb empfiehlt und unterstützt sie den
Einsatz von quelloffener und lizenzkostenfreier Software, beispielsweise mit
dem Ausbau des „Kompetenzzentrums Open-Source-Software“ bei der
Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes oder der
Herausgabe des bereits erwähnten Migrationsleitfadens.
Die Betreiber der Internetauftritte der Bundesverwaltung sind – auch im
Rahmen der Ressorthoheit – für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Die Beauftragte
der Bundesregierung für Informationstechnik wird die Frage der Verweise zu
PDF-Betrachtern in einer der nächsten Sitzungen des Rates der IT-Beauftragten
mit den Ressorts erörtern.
8. Ist der Bundesregierung bewusst, dass PDF-Betrachter unter freien
Lizenzen von jedem Softwareunternehmen, aber auch den Bürgerinnen und
Bürgern, weiterentwickelt werden können und die Bundesregierung für
fehlende Funktionen Wettbewerbe ins Leben rufen könnte?
Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen der Bundesregierung,
entsprechende Wettbewerbe ins Leben zu rufen?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass PDF-Betrachter unter freien Lizenzen
von Jedem weiterentwickelt werden können. Aktuell gibt es keine
Überlegungen, Wettbewerbe zur Weiterentwicklung von PDF-Betrachtern ins Leben
zu rufen.
9. Ist der Bundesregierung bewusst, dass die im Rahmen von Wettbewerben
erstellten Arbeiten im freien Besitz wären, also keine Bindung an einzelne
Unternehmen entstehen würde?
Wie in der Antwort zu Frage 7 angeführt, sind der Bundesregierung die
positiven Effekte der Entwicklung freier Software bekannt.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es durch die Festlegung offener
Standards bei zahlreichen Dateiformaten eine Vielzahl von Alternativen
zu unfreien, proprietären Angeboten einzelner Anbieter gibt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es durch die Festlegung offener
Standards bei zahlreichen Dateiformaten eine Vielzahl von Alternativen zu,
proprietären Angeboten einzelner Anbieter gibt. Deshalb ist ein wesentliches Kriterium
dafür, ob ein Standard in SAGA (siehe Antwort zu Frage 4) für die
Bundesverwaltung empfohlen oder sogar verpflichtend ist, seine Offenheit. SAGA
definiert Mindestanforderungen an die Offenheit der berücksichtigten
Standards. Wo immer es mit vertretbarem Aufwand möglich ist, werden offene
Standards eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/913911. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Free Software Foundation
Europe e. V. (FSFE), eine gemeinnützige Organisation, die sich der
Förderung Freier Software widmet, unter
http://fsfe.org/campaigns/pdfreaders/
buglist.en.html eine Liste führt, auf der eingesehen werden kann, welche
Behörden noch immer auf unfreie PDF-Betrachter verweisen, und gibt es
von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, zukünftig anstelle von
Verweisen auf proprietäre Angebote ähnliche Übersichten anzubieten?
Der Bundesregierung ist die Auflistung der Free Software Foundation Europe
(FSFE) von Behörden und Organisationen, die Verweise auf unfreie PDF-
Betrachter enthalten, bekannt. Es gibt keine Überlegungen, ähnliche
Auflistungen darüber zu führen.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es auf
http://pdfreaders.org eine
Auflistung aller derzeit zur Verfügung stehenden Programme unter freien
Lizenzen zur Betrachtung von PDF-Dateien gibt, die in andere Produkte
integriert werden können?
Der Bundesregierung ist die Auflistung der FSFE von freien PDF-Betrachtern
bekannt. Es wird bereits auf Webseiten der Bundesverwaltung darauf verwiesen
(siehe Antwort zu Frage 1).
13. Ist die Bundesregierung, gerade vor dem Hintergrund, dass einige
Bundesministerien, wie das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Bundesbehörden, wie das
Bundeskriminalamt, die Hinweise auf „Adobe Reader“ bereits entfernt
haben, andere, wie das Bundesministerium des Innern oder das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jedoch weiterhin
auf „Adobe Reader“ verweisen, der Ansicht, dass das Problem der
Werbung für den „Adobe Reader“ auf Webseiten der Bundesverwaltung auch
in Hinblick auf die Vereinheitlichung und Konsolidierung der IT-
Infrastruktur des Bundes eigenverantwortlich gelöst werden sollte oder es hier
eventuell einer weitergehenden Koordinierung, etwa über den IT-
Planungsrat, bedarf?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung eine ausschließliche Verlinkung auf
einen einzelnen Anbieter und ein in bestimmten Versionen proprietäres
Format vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung beschriebenen
Nachteile und den Aussagen der Bundesregierung, die Förderung von
Open-Source-Software prüfen zu wollen, auch um nicht von Interessen
einzelner Marktteilnehmer abhängig zu sein?
Wie bereits angeführt, wird auf den Adobe Reader als besonders
weitverbreitetes Produkt verwiesen. Durch diese Empfehlung entstehen den Kunden
keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen.
15. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um derartige
Bevorzugungen einzelner Unternehmen auf den Webseiten der Bundesverwaltung
in Zukunft zu unterbinden?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Drucksache 17/9139 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Ist der Bundesregierung die Petition der Free Software Foundation
Europe e. V. bekannt, in der sich derzeit 70 Organisationen, 57
Unternehmen und 2 275 Privatpersonen (Stand 27. Februar 2012) für die
Entfernung von Werbung für unfreie Software auf den Webseiten der
öffentlichen Verwaltung aussprechen?
Ja, der Bundesregierung ist die „Petition für die Entfernung von Werbung für
unfreie Software auf den Webseiten der Öffentlichen Einrichtungen“ der Free
Software Foundation Europe bekannt.
17. Wird die Bundesregierung, zum Beispiel über den IT-Planungsrat, auch
an die Bundesländer appellieren, die bisherige Praxis – lediglich auf
einzelner Anbieter unfreier Software zu verweisen – zu überprüfen?
Ob die Bundesregierung die Frage der PDF-Betrachter in den IT-Planungsrat
einbringen wird, wird im Lichte der Beratungen im Rat der IT-Beauftragten
entschieden werden.
18. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für die Verweise auf
den PDF-Betrachter „Adobe Reader“ Werbeeinnahmen von Adobe
Systems GmbH oder anderen Unternehmen bekommen?
Wenn ja, welcher Betrag wurde eingenommen?
Die Bundesregierung hat keine Werbeeinnahmen für die Verweise auf den
Adobe Reader erhalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]