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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung

Anzahl der Verweise auf das Produkt Adobe Reader der Firma Adobe Systems, in Bundesregierung und Bundesverwaltung verwendete Software, Versionen und Konformität mit offenen Standards, pdf-Betrachter unter freien Lizenzen als Alternativen, Einbindung von Übersichten lizenzfreier pdf-Betrachter, geplante Maßnahmen, Werbeeinnahmen von Adobe Systems<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/895108. 03. 2012

Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Portable Document Format (PDF) ist ein weit verbreitetes Dateiaustauschformat, bei dem Formatierungen beibehalten werden und Inhalte vom Betrachter nicht geändert werden können. Das PDF-Format wurde zuerst 1993 von dem Unternehmen Adobe Systems GmbH entwickelt und ist seitdem in zahlreichen Versionen veröffentlicht worden. Obwohl neue Versionen und Erweiterungen teilweise ausschließlich mit dem firmeneigenen Softwareprodukt „Adobe Reader“ kompatibel sind, wurden bereits mehrere PDF-Versionen als offene Standards deklariert.

Als offene Standards werden Dateiformate bezeichnet, die in einem für alle Interessierten offenen Prozess entwickelt und beschlossen werden und später größtenteils gebührenfrei nutzbar sind. Entsprechende Formate können plattform- und softwareübergreifend weiterverwendet werden. Im Fall des PDF-Formats bietet sich damit jedem Anbieter die Möglichkeit, das Format in seine eigene Software zu implementieren. Wenn Webseiten Inhalte in einem offenen PDF-Format anbieten, sind Nutzerinnen und Nutzer somit nicht an die Softwareprodukte einzelner Hersteller oder Anbieter gebunden. Bei proprietärer Software ist in der Regel eine Veränderung und Weiterentwicklung nicht erlaubt, weshalb sie umgangssprachlich auch als unfreie Software bezeichnet wird.

Bereits heute sind auf den Webseiten der öffentlichen Verwaltung die meisten öffentlich zugänglichen Dokumente als PDF abrufbar. Nach einer Entscheidung des Rates der IT-Beauftragten der Bundesregierung (IT-Rat) vom 3. November 2011 (SAGA 5) müssen zukünftig alle Textdokumente, welche dem reinen Informationsaustausch dienen, als PDF in der Version 1.4 oder höher veröffentlicht werden. Gleichzeitig hat der IT-Rat die Offenheit informationstechnischer Systeme zum strategischen Ziel für die öffentliche Verwaltung erklärt, um nicht „von den Interessen einzelner Marktteilnehmer abhängig“ zu sein. Auch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP den Mehrwert freier Software und offener Standards betont.

Trotz entsprechender Beschlüsse und Absichtserklärungen befinden sich auf vielen Webseiten der Bundesverwaltung noch immer Werbung für einzelne Anbieter proprietärer Software. Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Verlinkung auf den PDF-Betrachter „Adobe Reader“ der Firma Adobe Systems GmbH, die einen geschätzten Marktanteil von 85 Prozent besitzt. Das öffentliche Bewerben dieses Produktes ohne das Aufzeigen von Alternativen fördert diese Quasimonopolstellung und damit im Endeffekt Wettbewerbsverzerrungen.

Die Bundesregierung bewirbt damit letztlich Software, welche nicht von Dritten auf Probleme in Bezug auf ihre Sicherheit und Privatsphäre überprüft werden kann. Dies widerspricht wiederum den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Zielen, die Bundesregierung wolle „insbesondere durch Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit die Menschen zu mehr Selbstschutz und die Nutzung sicherer IT-Produkte“ anregen (S. 102).

Nach Meinung der Fragesteller ist die Bundesregierung – auch in Bezug auf ihre eigenen Zusagen – daher verpflichtet, die Verweise auf einen bestimmten Hersteller zukünftig entweder ersatzlos zu entfernen, durch einen Verweis auf herstellerneutrale, freie PDF-Betrachter zu ersetzen oder gleichberechtigt auf die Software unterschiedlicher Hersteller und Anbieter zu verweisen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Auf wie vielen und auf welchen Internetpräsenzen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung erscheinen derzeit Verweise auf die Firma Adobe Systems GmbH beziehungsweise deren Produkt „Adobe Reader“?

2

Welche Versionen des PDF-Formats werden auf den in der Antwort zu Frage 1 gelisteten Internetpräsenzen der Bundesverwaltung jeweils größtenteils verwendet?

3

Aus welchen Gründen wirbt die Bundesregierung für die Verwendung des „Adobe Reader“ der Firma Adobe Systems GmbH und suggeriert darüber hinaus mit Formulierungen, beispielsweise auf einzelnen Bundesministeriumswebseiten, dass dies die einzige Software sei, um PDF-Dateien betrachten zu können?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Versionen des PDF-Formats ein offener Standard (u. a. ISO 32000-1:2008) sind, und gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Bundesverwaltung anzuhalten, PDFs zukünftig standardkonform zur Verfügung zu stellen, damit die Bürgerinnen und Bürger diese auch in anderen PDF-Readern als dem „Adobe Reader“ betrachten können, was bei den neuesten proprietären Formaten von Adobe-PDF nicht gewährleistet ist?

5

Welche Versionen des PDF-Formats sind in den Programmen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung sowie Bundesverwaltung benutzen, um PDFs zu erstellen, voreingestellt?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Behörden, die entsprechende Werbung auf ihren Internetpräsenzen einbinden, zuvor andere PDF-Reader ausprobiert haben?

Wenn ja, welche Software wurde angeführt?

7

Ist der Bundesregierung bewusst, dass deutsche Programmierer und Unternehmen bereits zu Entwicklungen an Freien-Software-PDF-Betrachtern beigetragen haben und sie mit dem Verweis auf entsprechende Produkte kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland fördern kann?

Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen der Bundesregierung, entsprechende Verweise auf Freie-Software-PDF-Betrachter zukünftig umzusetzen?

8

Ist der Bundesregierung bewusst, dass PDF-Betrachter unter freien Lizenzen von jedem Softwareunternehmen, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, weiterentwickelt werden können und die Bundesregierung für fehlende Funktionen Wettbewerbe ins Leben rufen könnte?

Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen der Bundesregierung, entsprechende Wettbewerbe ins Leben zu rufen?

9

Ist der Bundesregierung bewusst, dass die im Rahmen von Wettbewerben erstellten Arbeiten im freien Besitz wären, also keine Bindung an einzelne Unternehmen entstehen würde?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es durch die Festlegung offener Standards bei zahlreichen Dateiformaten eine Vielzahl von Alternativen zu unfreien, proprietären Angeboten einzelner Anbieter gibt?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Free Software Foundation Europe e. V. (FSFE), eine gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung Freier Software widmet, unter http://fsfe.org/campaigns/pdfreaders/buglist.en.html eine Liste führt, auf der eingesehen werden kann, welche Behörden noch immer auf unfreie PDF-Betrachter verweisen, und gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, zukünftig anstelle von Verweisen auf proprietäre Angebote ähnliche Übersichten anzubieten?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es auf http://pdfreaders.org eine Auflistung aller derzeit zur Verfügung stehenden Programme unter freien Lizenzen zur Betrachtung von PDF-Dateien gibt, die in andere Produkte integriert werden können?

13

Ist die Bundesregierung, gerade vor dem Hintergrund, dass einige Bundesministerien, wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Bundesbehörden, wie das Bundeskriminalamt, die Hinweise auf „Adobe Reader“ bereits entfernt haben, andere, wie das Bundesministerium des Innern oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jedoch weiterhin auf „Adobe Reader“ verweisen, der Ansicht, dass das Problem der Werbung für den „Adobe Reader“ auf Webseiten der Bundesverwaltung auch in Hinblick auf die Vereinheitlichung und Konsolidierung der IT-Infrastruktur des Bundes eigenverantwortlich gelöst werden sollte oder es hier eventuell einer weitergehenden Koordinierung, etwa über den IT-Planungsrat, bedarf?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung eine ausschließliche Verlinkung auf einen einzelnen Anbieter und ein in bestimmten Versionen proprietäres Format vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung beschriebenen Nachteile und den Aussagen der Bundesregierung, die Förderung von Open-Source-Software prüfen zu wollen, auch um nicht von Interessen einzelner Marktteilnehmer abhängig zu sein?

15

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um derartige Bevorzugungen einzelner Unternehmen auf den Webseiten der Bundesverwaltung in Zukunft zu unterbinden?

16

Ist der Bundesregierung die Petition der Free Software Foundation Europe e. V. bekannt, in der sich derzeit 70 Organisationen, 57 Unternehmen und 2 275 Privatpersonen (Stand 27. Februar 2012) für die Entfernung von Werbung für unfreie Software auf den Webseiten der öffentlichen Verwaltung aussprechen?

17

Wird die Bundesregierung, zum Beispiel über den IT-Planungsrat, auch an die Bundesländer appellieren, die bisherige Praxis – lediglich auf einzelner Anbieter unfreier Software zu verweisen – zu überprüfen?

18

Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für die Verweise auf den PDF-Betrachter „Adobe Reader“ Werbeeinnahmen von Adobe Systems GmbH oder anderen Unternehmen bekommen?

Wenn ja, welcher Betrag wurde eingenommen?

Berlin, den 8. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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