[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214
17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid
Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8974 –
Förderung von Wärmepumpen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wärmepumpen wandeln Umweltenergie, also Wärme aus dem Erdreich, der
Luft und dem Grundwasser unter Zuführung von elektrischer Energie in
Warmwasser, Heizwärme und Kühlung um und können – wenn sie mit
Ökostrom angetrieben und sinnvoll eingesetzt werden – einen Beitrag zum
Klimaschutz und zur Energiewende leisten. Zusätzlich werden Wärmepumpen auch
in Wärme- und Kältespeichern eingesetzt, um die Energiespeicherung zu
vergrößern.
Der heizenergetische Nutzen von Wärmepumpen hängt jedoch von der
Jahresarbeitszahl (Verhältnis abgegebener Heizenergie zur benutzten elektrischen
Energie) ab, die sowohl vom Modell als auch von äußerlichen Faktoren wie
der Dämmung des Gebäudes, der Heizungsart etc. beeinflusst werden. Es
kommt also darauf an, die richtige Wärmequelle anzuzapfen und die zur
Wärmepumpe passende Heizung zu nutzen. In Verbindung mit
hundertprozentigem Ökostrom können Wärmepumpen also eine klimaneutrale Alternative
darstellen.
Es ist jedoch wichtig, dass Wärmepumpen in die zukünftige
Energievorsorgungsstruktur eingebunden werden, die zu 100 Prozent aus erneuerbaren
Energien bestehen sollte. Das heißt, dass durch Wärmepumpen die Spitzenlast
im Winter nicht in den Zeiten erhöht wird, in denen bereits auf Stromspeicher
zurückgegriffen werden muss. Daher wäre es zielführend, Wärmepumpen
künftig so auszulegen, dass sie genau dann Strom verbrauchen, wenn Strom
aus fluktuierenden Energiequellen im Überfluss vorhanden ist. In diesem
Zeitraum sollte Wärme in Wärmespeichern so lange eingespeichert werden
können, dass Zeiten überbrückt werden können, in denen in der
Energieversorgung auf Stromspeicher zurückgegriffen werden muss.
Besonders kritisch sind Wärmepumpen zu betrachten, die schlechte
Wirkungsgrade aufweisen. Daher ist es wichtig, dass vorhandene
Förderprogramme für Wärmepumpen wie etwa aus dem Marktanreizprogramm nur die
effizientesten Anlagentypen fördern und die Technologie über einen Top-
Runner-Ansatz vorangetrieben wird. Die derzeitige Bundesregierung hat hier je- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 26. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9214 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedoch falsche Ansätze gewählt. So wurden Anforderungen an längst etablierte
Wärmepumpentechniken etwa zurückgefahren.
1. Welche Rolle spielen Wärmepumpen innerhalb des Energiekonzeptes der
Bundesregierung?
Das Energiekonzept nennt keine expliziten Ziele für Wärmepumpen.
Wärmepumpen können langfristig einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der
Erneuerbare-Energien-Ziele liefern. Der weitere Ausbau der Wärmenutzung aus
erneuerbaren Energien erfordert auch einen dynamischen Zubau von nicht
biomassebasierten Technologien wie der Wärmepumpe und der Solarthermie,
da das Potenzial der verfügbaren nachhaltig erzeugten Biomasse begrenzt ist.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den energiewirtschaftlichen Nutzen von
Wärmepumpen im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien im
Wärmebereich (bitte einzeln nach den verschiedenen Erneuerbare-Energien-
Technologien aufschlüsseln)?
Zur Beurteilung des Nutzens einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl
entscheidend. Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen nutzen hohe Anteile
erneuerbarer Wärmeenergie und sparen fossile Primärenergie sowie CO2
gegenüber fossilen Vergleichstechniken ein. Mit zukünftig wachsenden Anteilen
an Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungs-
(KWK)-Anlagen wird zunehmend Strom für Wärmepumpen aus diesen
primärenergieschonenden Quellen bereitgestellt und nicht mehr aus konventionellen
Kraftwerken. Damit steigt der energiewirtschaftliche Nutzen der
Wärmepumpen.
Im Vergleich zur Nutzung von Biomasse und Solarthermie verursachen
Wärmepumpen spezifisch einen höheren Primärenergieeinsatz pro bereit gestellter
Kilowattstunde Wärme.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den energiewirtschaftlichen Nutzen von
Wärmepumpen im Vergleich der einzelnen Wärmepumpentechnologien,
also von Luft-, Sole- und Wasserwärmepumpen?
Der energiewirtschaftliche Nutzen hängt von den Quelltemperaturen ab. Das
Temperaturniveau steigt erfahrungsgemäß in der Reihenfolge Luft – Sole –
Wasser. Dementsprechend steigt bei elektrischen Wärmepumpen im Mittel die
Effizienz und damit auch der energiewirtschaftliche Nutzen in dieser
Reihenfolge. Aber auch qualitativ hochwertige Luft/Wasser-Wärmepumpen können in
Niedertemperaturheizsystemen zum energiewirtschaftlichen Nutzen beitragen.
Dies ist besonders in den Fällen von Interesse, in denen aufgrund von örtlichen
Gegebenheiten sich weder der Erdboden noch das Grundwasser als
Wärmequellen erschließen lassen.
4. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Wärmepumpen bis
2020 und 2030 ein (bitte nach Gebäudeneubau und Gebäudebestand
unterteilen)?
In laufenden Arbeiten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) wird derzeit davon ausgegangen, dass der Bestand an
Wärmepumpen bis 2020 auf 1,1 Millionen steigen könnte, bis 2030 auf 2
Millionen. Die Aufteilung des Zubaupotenzials auf Alt- und Neubauten unterliegt
großen Unsicherheiten. Die Marktentwicklung und Branchenprognosen deuten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9214derzeit darauf hin, dass der Zubau etwa zu gleichen Anteilen in Neubauten und
Bestandsgebäuden erfolgen könnte.
5. Wie hoch ist aktuell die Leistung der elektrischen Wärmepumpen in
Deutschland?
Im Jahr 2011 betrug die Leistung der elektrischen Wärmepumpen in
Deutschland 4 770 MWth bei 1 260 MWel (Stand: März 2012, Quelle: ZSW, AGEE-
Stat).
6. Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung die Leistung der
elektrischen Wärmepumpen in den Jahren 2020 und 2030?
Die Bundesregierung hat keine Abschätzung über die Leistung von
elektrischen Wärmepumpen für die Jahre 2020 und 2030 vorgenommen. Laut
Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie geht die Bundesregierung jedoch für
das Jahr 2020 von 47,9 Petajoule (PJ) an genutzter Erd- und Umweltwärme aus
Wärmepumpen in Deutschland aus.
7. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher zur
Effizienzförderung bei der Wärmepumpentechnologie unternommen?
Mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt
(MAP) und dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm wurden und werden mit
Hilfe von anspruchsvollen Förderanforderungen Anreize für die Verbesserung
der Energieeffizienz von Wärmepumpen gesetzt. Die Ausgestaltung dieser
Förderung zielt darauf ab, nicht nur den technologischen Fortschritt der
Wärmepumpentechnik anzureizen, sondern auch zu verdeutlichen, dass ein
energieeffizienter Betrieb der Wärmepumpe auch von den bauseitigen
Voraussetzungen im Gebäude sowie dem jeweiligen Nutzerverhalten abhängig ist. Um diese
Bedingungen zu berücksichtigen, müssen förderfähige Anlagen
Mindestjahresarbeitszahlen nachweisen. Zudem sind Messeinrichtungen zur vollständigen
Messung der abgegeben Wärmemenge Fördervoraussetzung, damit die
Jahresarbeitszahl im praktischen Betrieb transparent wird. Mit der Förderung wurde
erreicht, dass sich die Jahresarbeitszahl bei Handwerkern und Hausbesitzern als
Qualitätskriterium für Wärmepumpen durchgesetzt hat und für deren
Berechnung einheitliche Standards (VDI 4650) zugrunde gelegt werden. Weiterhin
wurde erreicht, dass Messeinrichtungen bei den geförderten Anlagen Stand der
Technik sind. Damit sind Hausbesitzer auch bei nichtgeförderten
Wärmepumpen in der Lage, die Effizienz der Anlage und die tatsächliche Jahresarbeitszahl
im praktischen Betrieb selbst überprüfen zu können.
8. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung in den kommenden
Jahren zur Effizienzförderung bei der Wärmpumpentechnologie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
9. Welche Mittel für Forschung sowie für Markteinführung gewährt die
Bundesregierung zur Effizienzverbesserung von Wärmepumpen (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Energieforschungsprogramms
Forschung und Entwicklung von Wärmepumpen für den Einsatz in der Gebäu-
Drucksache 17/9214 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedeklimatisierung und für den Einsatz in Industrieprozessen derzeit mit
Gesamtmitteln in Höhe von ca. 17,1 Mio. Euro.
Aus Mitteln des Marktanreizprogramms wurden für die Förderung von
Wärmepumpen, die insbesondere der Markteinführung von besonders effizienten
Wärmepumpen dient, seit dem Jahr 2000 rd. 185 Mio. Euro verausgabt
10. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung bei der
Effizienzverbesserung der Jahresarbeitszahlen?
Die Jahresarbeitszahl als zentraler Effizienzkennwert einer Wärmepumpe hängt
von einer Vielzahl von Effizienzkennwerten und Eigenschaften der
Wärmepumpenanlage, der Effizienz der verwendeten Pumpen, der energetischen
Eigenschaften des Gebäudes und seines Heizungssystems, aber auch von der
Qualität der Planung, Installation und vom Nutzerverhalten ab.
Verbesserungspotenziale sind in allen genannten Bereichen vorhanden.
11. Welche Strategien unternimmt die Bundesregierung, um die
Abweichungen zwischen theoretischen Jahresarbeitszahlen und real eintretenden
Jahresarbeitszahlen zu reduzieren?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 13 verwiesen.
12. Welcher Stand der Technik liegt der im Marktanreizprogramm
geforderten Mindestjahresarbeitszahl für die Förderfähigkeit bei elektrisch
angetriebenen Wärmepumpen zu Grunde?
Bei der Einführung der Förderung von effizienten Wärmepumpen im Jahr 2008
wurden als technische Förderanforderungen Mindestjahresarbeitszahlen
festgelegt, die sich an der Obergrenze der in Feldtests ermittelten Jahresarbeitszahlen
orientierten.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bei der Bemessung der
Förderung von Wärmepumpen angesetzte bemessene Jahresarbeitszahl
nach der VDI-Richtlinie 4650 (VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.)
auch real erreicht wird?
14. Wie verhindert die Bundesregierung, dass Wärmepumpen gefördert
werden, die aufgrund von niedrigen Jahresarbeitszahlen kaum einen Nutzen
zur Energieeinsparung und dem Klimaschutz leisten?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die sich im praktischen Betrieb ergebende Jahresarbeitszahl hängt von den
praktischen Randbedingungen, u. a. von den Temperaturen der Quellmedien,
ab. Da nicht sichergestellt werden kann, dass diese Randbedingungen identisch
mit den Randbedingungen sind, die der Berechnung nach VDI 4650 zu Grunde
liegen, kann auch nicht sichergestellt werden, dass die gleiche Jahresarbeitszahl
erreicht wird.
Die Förderung ist allerdings so ausgestaltet, dass eine möglichst hohe
Jahresarbeitszahl erreicht wird. Die Förderung ist auf unabhängig geprüfte
Wärmepumpen beschränkt (Einzelprüfung nach der EN 14511 oder Baureihenprüfung
nach EHPA-Gütesiegelreglement). Zudem müssen die COP-Werte der
Wärmepumpen die Mindestanforderungen gemäß dem europäischen Umweltzeichen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9214„Euroblume“ einhalten. Durch eine intensive Beteiligung der Fachunternehmer
am Antragsverfahren (in Form einer detaillierten Fachunternehmererklärung)
können wichtige Punkte der Wärmepumpen-Installation in übersichtlicher
Form nachvollzogen werden. Die standortbezogenen Angaben des
Fachunternehmers werden auf Plausibilität überprüft (Heizungsvorlauftemperatur,
Grundwassertemperatur, Erdreichtemperatur, Normaußentemperatur,
Betriebsweise der Wärmepumpe, Deckungsanteil etc.). Zusätzlich werden auch
Qualitätsanforderungen an die Wärmeverteilung gestellt (hydraulischer Abgleich,
Umwälzpumpe der Effizienzklasse A).
Durch die geforderte Installation eines Wärmemengen- und eines Stromzählers
kann der Antragsteller die Effizienz seiner Wärmepumpe selbst überprüfen und
Optimierungen in Auftrag geben.
15. Sind für die zukünftigen Förderrichtlinien höhere Effizienzen
vorgesehen, und falls nein, warum nicht?
Grundsätzlich dürften Fortschritte bei der Technologie und bei den beiseitigen
Voraussetzungen weiter steigende Effizienzen ermöglichen. Die
diesbezüglichen Vorgaben in den Förderrichtlinien werden auch in Zukunft entsprechend
dem technischen Fortschritt angepasst.
16. Wann wurden die Effizienzvorgaben für Wärmepumpen im
Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit wie verändert, und auf welcher Grundlage basierten diese
Änderungen?
Mit den Förderrichtlinien vom 5. Dezember 2007 wurden effiziente
Wärmepumpen in die Förderung aus dem Marktanreizprogramm aufgenommen. Die
Effizienzvorgaben wurden wie folgt geändert:
• Richtlinien vom 20. Februar 2009: Die Berechnungsvorschriften für die
Jahresarbeitszahl werden aufgrund der neugefassten VDI 4650 verschärft.
• Richtlinien vom 17. Februar 2010: Der zur Berechnung der Jahresarbeitszahl
notwendige Coefficient of Performance (COP) muss nunmehr per
Prüfzertifikat einer anerkannten Prüfeinrichtung nachgewiesen werden. Die
Umwälzpumpen müssen Effizienzanforderungen gemäß Effizienzklasse A nachweisen.
• Richtlinien vom 9. Juli 2010: Die Anforderungen an Jahresarbeitszahlen
werden erhöht. Für Wärmepumpenanlagen in Bestandgebäuden müssen
folgende Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden: Luft/Wasser-
Wärmepumpe 3,7 (vorher 3,3); sonstige elektrische Wärmepumpen 4,3 (vorher 3,7),
gasbetriebene Wärmepumpen 1,3 (vorher 1,2). In Neubauten errichtete
Wärmepumpen sind nicht mehr förderfähig.
• Richtlinien vom 11. März 2011: Die Anforderungen an Jahresarbeitszahlen
werden abgesenkt: Für Wärmepumpenanlagen in Bestandgebäuden müssen
folgende Mindestjahresarbeitszahlen errichtet werden: Luft/Wasser-
Wärmepumpe 3,5 (vorher 3,7); sonstige elektrische Wärmepumpen 3,8 (vorher 4,3),
sonstige elektrische Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden 4,0 (vorher 4,3).
Bei den Wärmepumpenanlagen ab 100 kW werden neue Anforderungen
bezüglich zusätzlicher Messeinrichtungen zur automatischen Fernauslese von
Effizienzdaten eingeführt. Ab dem 1. Januar 2012 müssen alle Wärmepumpen
COP- Mindestwerte gemäß dem europäischen Label „Euroblume“ einhalten.
Die Änderung von Effizienzvorgaben basieren auf Vorschlägen, die im Rahmen
der wissenschaftlichen Evaluation der Förderung durch unabhängige Gutachter
erarbeitet wurden. Der Absenkung der Anforderungen an die Mindestjahres-
Drucksache 17/9214 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodearbeitszahlen in der Richtliniennovelle vom 11. März 2011 lag zugrunde, dass
die zuvor geforderten Jahresarbeitszahlen in der Praxis nur in wenigen Fällen
mit optimalen Ausgangsbedingungen zu erreichen waren. Die Zahl der
Förderanträge war auf ein Drittel gefallen.
17. Wie viele Megawatt Wärmepumpenleistung wurden bislang über das
Marktanreizprogramm gefördert, und mit welcher Leistung rechnet die
Bundesregierung für dieses Jahr?
Seit der Einführung der Förderung für effiziente Wärmepumpen im Jahr 2008
wurden über das Marktanreizprogramm 814 MWth gefördert. Im Jahr 2012
wird mit 60 bis 80 MWth gerechnet.
18. Welche Vorgaben geben die Förderrichtlinien, damit die Wärmepumpen
lastoptimiert gesteuert werden können?
Derzeit noch keine. Die Förderung im Marktanreizprogramm ist bislang auf
hohe Wirkungsgrade bei der Wärmeerzeugung ausgerichtet. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass strom- statt wärmegeführte Betriebsweisen sich
nachteilig auf die Jahresarbeitszahlen auswirken können.
19. Wie schätzt die Bundesregierung den Beitrag von Wärmepumpen zum
Lastmanagement im künftigen Stromnetz ein?
Wärmepumpen können bei stromgeführter Betriebsweise unter bestimmten
Voraussetzungen einen wachsenden Beitrag zur Flexibilisierung der
Stromnachfrageseite durch Lastverlagerung leisten. Insbesondere werden, unter
geeigneten wettbewerblichen, technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen
und bei Ausstattung mit Pufferspeichern und entsprechender Fernsteuertechnik,
eine Verminderung der Abregelung von Strom aus erneuerbaren Energien, ein
zusätzliches Angebot von (vor allem negativer) Regelenergie auf dem
Regelenergiemarkt und eine Reduktion der insgesamt notwendigen
Kraftwerkskapazität möglich.
Diese Effekte sind jahreszeitlich abhängig und könnten sich in einem forcierten
Ausbauszenario auf bundesweit etwa 1,4 GW nutzbares Verlagerungspotenzial
bis 2020 belaufen, was etwa dem Potenzial eines größeren
Pumpspeicherkraftwerkes entspricht. Zu beachten sind – ähnlich wie bei anderen
Speichertechnologien auch – Effizienzverluste, die hier durch den Wechsel von wärme- zu
stromgeführter Betriebsweise eintreten. Daneben sind mögliche
Sättigungseffekte zu berücksichtigen, die den Zusatznutzen weiteren forcierten Ausbaus
begrenzen können. Wärmepumpen können vor diesem Hintergrund – neben
anderen Maßnahmen zum Lastmanagement – eine Komponente für den
zukünftigen Systemausgleich darstellen.
Zu diesen Ergebnissen kommt eine im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Oktober 2011 vorgelegte und
veröffentlichte Studie von Ecofys und Prognos („Potenziale der Wärmepumpe zum
Lastmanagement im Strommarkt und zur Netzintegration erneuerbarer
Energien“), der weitere Einzelheiten zu entnehmen sind (
www.bmwi.de/BMWi/
Navigation/Service/publikationen,did=459232.html).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/921420. Welchen Anteil haben Wärmepumpen aktuell an der Spitzenlast,
insbesondere an kalten Tagen im Winter?
Der Bundesregierung liegen keine Daten über den zeitlichen Verlauf der Last
von Wärmepumpen vor.
21. An welchen Tagen war in Deutschland im letzten halben Jahr die
Kaltreserve aktiviert, und wie hoch war an diesen Tagen die Spitzenlast in
Deutschland?
Die Übertragungsnetzbetreiber haben an den folgenden Tagen den Betrieb von
Reservekraftwerken angefordert: 8. Dezember 2011, 9. Dezember 2011,
10. Februar 2012, 13. Februar 2012, 14. Februar 2012 und 15. Februar 2012.
Über die täglichen Lastverläufe liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
22. Wie hoch war an diesen Tagen die durch Wärmepumpen induzierte
Spitzenlast, und wie viel Wärmepumpenlast wurde an diesen Tagen durch
Lastmanagement verschoben?
Der Bundesregierung liegen keine Daten über den zeitlichen Verlauf der Last
von Wärmepumpen vor. Des Weiteren liegen der Bundesregierung auch keine
Informationen vor, wieviel Wärmepumpenlast an diesen Tagen durch
Lastmanagement verschoben wurde. Welche Lastverlagerungspotenziale zum
Beispiel bei einer stromgeführten und zeitvariablen Betriebsweise vom
Wärmepumpen möglich wären, haben Ecofys und Prognos innerhalb der im Auftrag
des BMWi erstellten Studie „Potenziale der Wärmepumpe zum
Lastmanagement im Strommarkt und zur Netzintegration erneuerbarer Energien“ mit
entsprechenden Modellierungen untersucht (siehe Antwort zu Frage 19). Bezogen
auf eine Spitzenlast von 84 GW hätten Wärmepumpen danach ein
Verlagerungspotenzial von ca. 2 Prozent.
23. Welche Aktivitäten – Forschung und Markteinführung – ergreift die
Bundesregierung zur Integration von Wärmepumpen in das Lastmanagement
von Stromnetzen auf der Verteilnetzebene (Smart Grid Systeme)?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Energieforschungsprogramms mit
den Schwerpunkten Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Forschung und
Entwicklung der Integration von Wärmepumpen in das Lastmanagement auf
Verteilnetzebene derzeit mit Gesamtmitteln in Höhe von ca. 16,9 Mio. Euro.
Darüber hinaus werden im IKT-Technologieprogramm E-Energy im Projekt
Smart Watts Effekte der Lastverschiebung u. a. durch intelligente
Wärmepumpen untersucht.
24. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die bestehenden
Fördermechanismen der KfW Bankengruppe für Wärmepumpen an stärkere
Effizienzvorgaben gerichtet werden und mit der Nutzung von größeren
Wärmespeichern gebunden werden?
Die Förderanforderungen in den KfW-Programmen entsprechen weitestgehend
den Anforderungen des Marktanreizprogramms. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Drucksache 17/9214 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Gedenkt die Bundesregierung die Förderung von Wärmepumpen im
Marktanreizprogramm daran zu binden, dass diese mit Wärmespeichern
gekoppelt sind, die für einen Zeitraum von zehn bis 14 Tagen Wärme
speichern können, und falls nein, warum nicht?
Auch heute sind die meisten Wärmepumpensysteme mit Pufferspeichern
ausgestattet. Diese dienen dazu, vertraglich zulässige Stromunterbrechungen von
wenigen Stunden zu überbrücken. Eine Speicherung von Wärme für zehn Tage
würde dagegen wesentlich größere Speicher mit einem Platzbedarf erfordern,
der in einem üblichen Heizraum nicht zur Verfügung steht. Erschwerend
kommt hinzu, dass die Wärmespeicherung auch aus hygienischen Gründen bei
einem Temperaturniveau deutlich oberhalb der für das Heizsystem benötigten
Vorlauftemperatur erfolgen muss. Dadurch tritt der unerwünschte Effekt auf,
dass sich die Jahresarbeitszahl und damit die Effizienz der Wärmepumpe
verschlechtert.
26. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung für den Einsatz von
Wärmepumpen im Bereich von Wärme- und Kältespeichern?
Wärme- und Kältespeicher können einen Beitrag leisten, die fluktuierenden
erneuerbaren Energiequellen an die gleichmäßiger verlaufende Energienachfrage
anzupassen. Im Marktanreizprogramm werden daher bereits seit Anfang 2008
Wärmespeicher in Verbindung mit erneuerbaren Energien gezielt durch eine
Innovationsförderung gefördert. Größere Pufferspeicher in
Wärmepumpensystemen verbessern zweifellos die Möglichkeiten zum Lastmanagement im
Strommarkt, was gerade im Hinblick auf die fluktuierenden
Stromeinspeisungen von erneuerbaren Energien wünschenswert ist.
27. Mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung den Einsatz von
Wärmepumpen in Wärme- und Kältespeichern (bitte einzeln nach Forschung
und Markteinführung aufschlüsseln)?
Im Marktanreizprogramm wurden Wärmespeicher, die aus erneuerbaren
Energien gespeist werden, bislang mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 5,2 Mio.
Euro gefördert. Welcher Betrag davon für Wärmespeicher in Verbindung mit
Wärmepumpen entfällt, kann nicht ermittelt werden. Kältespeicher werden im
Marktanreizprogramm nicht gefördert.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Energieforschungsprogramms
Forschung und Entwicklung zum Einsatz von Wärmepumpen in Verbindung
mit saisonalen thermischen Speichern derzeit mit Gesamtmitteln in Höhe von
ca. 2 Mio. Euro.
28. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine wachsende Kontinuität
für den Verbraucher in den Fördermechanismen zu schaffen?
Die Förderung aus dem MAP ist im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) bis 2012 gesetzlich verankert. Derzeit wird im Rahmen des
Erfahrungsberichts zum EEWärmeG geprüft, inwieweit Fördermechanismen
weiterhin langfristig und verlässlich angelegt werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/921429. Mit welchem Hintergrund subsumiert die Bundesregierung im Leitszenario
und in der Publikation „Erneuerbare Energien in Zahlen“ die
Wärmepumpe unter dem Begriff „oberflächennahe Geothermie“ bzw.
„Erdwärme“ und weist die Wärmepumpe nicht als Einzeltechnologie aus?
In der im Auftrag des BMU erstellten Studie „Langfristszenarien und
Strategien für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“ werden
Wärmepumpen bei der tabellarischen Darstellung als Einzeltechnologie
ausgewiesen. In der Publikation „Erneuerbare Energien in Zahlen“ des BMU wird in der
Rubrik „oberflächennahe Geothermie“ ausschließlich die Wärmebereitstellung
aus Wärmepumpen bilanziert, wodurch Wärmepumpen faktisch als
Einzeltechnologie ausgewiesen sind. Künftig soll hier jedoch eine sprachliche Anpassung
vorgenommen werden.
Im Übrigen hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan für
erneuerbare Energie sowie in ihrem Fortschrittsbericht gemäß Artikel 22 der Richtlinie
2009/28/EG Wärmepumpen gesondert und zudem unterteilt nach
„aerothermisch“, „geothermisch“ und „hydrothermisch“ aufgeführt.
30. Gibt es für Besitzer von Wärmepumpen ausreichend Flexibilität bei
einem Wechsel des Stromversorgers, und wenn nicht, wie gedenkt die
Bundesregierung hier Abhilfe schaffen?
Das Bundeskartellamt hatte bereits 2010 die uneinheitlichen
Berechnungsmethoden für sog. Heizstromlastprofile, die von den jeweiligen regionalen
Netzbetreibern für die Versorgung von Heizstromkunden vorgegeben werden,
und die Intransparenz der verschiedenen Heizstromanbieter als erhebliche
Markteintrittsbarrieren für externe Anbieter in den Heizstrommarkt
identifiziert.
Um die Methoden zur Standardlastprofilbelieferung zu vereinheitlichen und
deren Nutzbarkeit für externe Lieferanten – insbesondere mit Blick auf das
Angebot zeitvariabler Tarife – zu erhöhen, hatte die Bundesnetzagentur am
2. Dezember 2010 im Rahmen des „Festlegungsverfahrens zur
Vereinheitlichung und Weiterentwicklung von Standardlastprofilen (Strom)“ ein
Eckpunktepapier zur Konsultation veröffentlicht. Dieses Verfahren hat zum Ziel,
den Wettbewerb dahingehend zu fördern, dass auch im Bereich der
Heizstromtarife ein Lieferantenwechsel möglich wird. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung
des Eckpunktepapiers durch die BNetzA anhand der im Rahmen der
Konsultation eingegangenen Stellungnahmen.
31. Welche Auswirkungen hat das Bewirtschaftungsgrundschreiben des
Bundesministeriums der Finanzen mit den angekündigten
Barmittelkürzungen auf knapp 50 Prozent im Rahmen des Energie- und Klimafonds
(EKF) für das Förderprogramm für Wärmepumpen?
Die Kürzungen von Mittelansätzen des EKF im laufenden Wirtschaftsjahr
haben keine Auswirkungen auf die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen
des Marktanreizprogramms. Soweit Bedarf besteht, kann in 2012 auf Mittel aus
dem Bundeshaushalt zurückgegriffen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]