Erhöhung der Qualität von Energieberatungen
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Lisa Paus, Nicole Maisch, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Dezember 2011 hat die Deutsche Energieagentur GmbH (DENA) die qualifizierte Liste für Effizienzhaus-Expertinnen bzw. -experten eingerichtet. Diese löst die Berater- bzw. Beraterinnenliste der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Vor-Ort-Beratung ab. Nur wer als Expertin bzw. Experte auf dieser Liste aufgeführt ist, kann zukünftig Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die Baubegleitung der KfW Bankengruppe und die Planung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen.
Als Zweck der neuen Berater-/Beraterinnenliste wird eine Erhöhung der Qualität der Vor-Ort-Beratungen angegeben. Es bestehen aber erhebliche Zweifel, ob eine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchem Grund wurde entschieden, eine neue Liste von Energieberatern/Energieberaterinnen aufzubauen, anstatt die schon bestehende Liste der BAFA zu erweitern oder zu verbessern, und wie ist dies mit dem Ziel der Reduzierung des bürokratischen Aufwands zu vereinbaren?
2. Welche Qualitätskriterien wurden bei der Zusammenstellung der neuen Effizienzhaus-Experten-/Expertinnenliste der DENA angelegt?
3. Sind alle Energieberaterinnen bzw. Energieberater der BAFA-Liste in die neue DENA-Liste übernommen worden? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele Experten bzw. Expertinnen waren in der BAFA-Liste verzeichnet (bitte für die letzten fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss, Branche aufschlüsseln), wie viele Experten bzw. Expertinnen sind heute in der DENA-Liste verzeichnet, und wie werden sich diese Zahlen in Zukunft entwickeln?
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die neue Liste selbstständige Energieberater bzw. Energieberaterinnen mit einem kleinen Auftragsvolumen benachteiligt werden?
6. Inwieweit ist die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro als Marktzugangsbarriere für Energieberater bzw. Energieberaterinnen mit einem kleinen Auftragsvolumen zu bewerten?
7. Wie erklärt die Bundesregierung die verpflichtende Forderung nach Weiterbildungsmaßnahmen für eine Aufnahme in die Effizienzhaus-Liste der DENA, wenn das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH in seinem Schlussbericht zur Evaluation des Förderprogramms „Energieeinsparberatung vor Ort“ von 2008 davor warnt, dass „der ermittelte Arbeitsaufwand der Berater für eine Vorortenergieberatung bisher kaum im Verhältnis zu den erwirtschafteten Einnahmen [steht]“, und dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Vor-Ort-Beratung auch langfristig für fachlich hochqualifizierte Energieberater bzw. Energieberaterinnen attraktiv bleibt und diese nicht aus wirtschaftlichen Gründen in andere, besser dotierte Bereiche (z. B. Energieberatung von Nichtwohngebäuden) abwandern?
8. Wie überprüft die DENA die Unabhängigkeit der Effizienzhaus-Experten bzw. Effizienzhaus-Expertinnen, also kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen der Beratenen zu haben?
9. Ist die notwendige Unabhängigkeit der DENA von Anbieterinnen bzw. Anbietern von Energieberatungsdienstleistungen nach Auffassung der Bundesregierung gegeben, welche notwendig ist, um eine für unabhängige Energieberater bzw. Energieberaterinnen verpflichtende Liste für öffentlich geförderte Sanierungsvorhaben zu führen, wenn die DENA z. B. zurzeit in großen Tageszeitungen Anzeigen, gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks e. V., RWE Effizienz GmbH und Siemens AG schaltet (z. B. Anzeige „Energie-Dialog“ am 27. Februar 2012 auf Bild.de)?
10. Die Bundesregierung wollte im Zeichen der Energiewende prüfen, ob der Ausschluss der Energieberater bzw. Energieberaterinnen im Handwerk von der DENA-Liste beibehalten werden muss (Antwort auf die Schriftliche Frage 55 der Abgeordneten Ingrid Nestle auf Bundestagsdrucksache 17/7312), was hat die Prüfung ergeben?
11. Wie überprüfte das BAFA die Unabhängigkeit der Energieberater bzw. Energieberaterinnen, also kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen der Beratenen zu haben?
12. Wie hoch ist die Anzahl der Energieberatungen pro Träger pro Jahr in der BAFA-Liste gewesen, und wie ist diese heute in der DENA-Liste (kleinste Zahl, größte Zahl, Durchschnitt)?
13. Wie viele Berater bzw. Beraterinnen der DENA-Liste arbeiten im Auftrag von Energieversorgungsunternehmen (EVU) (bitte nach Namen der EVU aufschlüsseln), und wie hat sich das bei der BAFA-Liste verhalten?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkung der Energieberatung, und wo sind die Analysen bzw. Evaluationen veröffentlicht?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Anzahl der Stichproben der DENA und durch Energieberaterverbände zur Überprüfung von Energieausweisen in Deutschland in den letzten Jahren war, und wenn ja, wie viele Stichproben gab es, und wer führte sie durch?
16. Wie sind die Ergebnisse der Stichproben zur Überprüfung von Energieausweisen in Deutschland ausgefallen?
17. Wie viele Stellen sind vorgesehen, um Stichprobenkontrollen über die erbrachten Leistungen durchzuführen, wie sie die DENA auf ihrer Homepage angekündigt hat?
18. Inwieweit sieht die Bundesregierung es als notwendig an, für die Verbesserung der Qualität von Energieberatungen diese stärker zu kontrollieren beziehungsweise inwiefern vertraut die Bundesregierung hier auf die sogenannten Selbstreinigungskräfte des Marktes?
19. Besteht nach Meinung der Bundesregierung ein Mangel an qualifizierten und unabhängigen Energieberatern bzw. Energieberaterinnen?
20. Plant die Bundesregierung, für die Verbesserung der Qualität von Energieberatungen und Energieausweisen, neben der Einrichtung der DENA-Effizienzhaus-Liste, weitere Maßnahmen zu ergreifen?
21. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer bundesweiten Anlaufstelle oder Hotline, um Unzulänglichkeiten und Probleme bei der Energieberatung zu melden, für sinnvoll, vor dem Hintergrund, dass heutzutage für Verbraucher und Verbraucherinnen oft nicht erkennbar ist, welche Behörde, Agentur oder sonstige Stelle für Energieeffizienzvorgaben zuständig ist und viele Behörden sich für eine Nachverfolgung von Unzulänglichkeiten als nicht zuständig erklären?
22. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer bundesweiten Anlaufstelle oder Hotline für sinnvoll, um Bürgerinnen und Bürgern die unbürokratische Möglichkeit zu geben, auf fehlende Energieausweise bei Verkauf und Vermietung sowie bei fehlendem Aushang in öffentlichen Gebäuden hinzuweisen und die Behörden zum Handeln anzuregen?
23. Wie kann die Bezeichnung „Energieberater/Energieberaterin“ zukünftig besser geschützt werden – oder sogar zu einem eigenen geschützten Berufsbild fortentwickelt werden?
24. Ist es geplant, die Energieberatung über Zuschüsse oder andere Förderinstrumente, beispielsweise der KfW Bankengruppe, verstärkt zu fördern?
Fragen24
Aus welchem Grund wurde entschieden, eine neue Liste von Energieberatern/Energieberaterinnen aufzubauen, anstatt die schon bestehende Liste der BAFA zu erweitern oder zu verbessern, und wie ist dies mit dem Ziel der Reduzierung des bürokratischen Aufwands zu vereinbaren?
Welche Qualitätskriterien wurden bei der Zusammenstellung der neuen Effizienzhaus-Experten-/Expertinnenliste der DENA angelegt?
Sind alle Energieberaterinnen bzw. Energieberater der BAFA-Liste in die neue DENA-Liste übernommen worden? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Experten bzw. Expertinnen waren in der BAFA-Liste verzeichnet (bitte für die letzten fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss, Branche aufschlüsseln), wie viele Experten bzw. Expertinnen sind heute in der DENA-Liste verzeichnet, und wie werden sich diese Zahlen in Zukunft entwickeln?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die neue Liste selbstständige Energieberater bzw. Energieberaterinnen mit einem kleinen Auftragsvolumen benachteiligt werden?
Inwieweit ist die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro als Marktzugangsbarriere für Energieberater bzw. Energieberaterinnen mit einem kleinen Auftragsvolumen zu bewerten?
Wie erklärt die Bundesregierung die verpflichtende Forderung nach Weiterbildungsmaßnahmen für eine Aufnahme in die Effizienzhaus-Liste der DENA, wenn das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH in seinem Schlussbericht zur Evaluation des Förderprogramms „Energieeinsparberatung vor Ort“ von 2008 davor warnt, dass „der ermittelte Arbeitsaufwand der Berater für eine Vorortenergieberatung bisher kaum im Verhältnis zu den erwirtschafteten Einnahmen [steht]“, und dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Vor-Ort-Beratung auch langfristig für fachlich hochqualifizierte Energieberater bzw. Energieberaterinnen attraktiv bleibt und diese nicht aus wirtschaftlichen Gründen in andere, besser dotierte Bereiche (z. B. Energieberatung von Nichtwohngebäuden) abwandern?
Wie überprüft die DENA die Unabhängigkeit der Effizienzhaus-Experten bzw. Effizienzhaus-Expertinnen, also kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen der Beratenen zu haben?
Ist die notwendige Unabhängigkeit der DENA von Anbieterinnen bzw. Anbietern von Energieberatungsdienstleistungen nach Auffassung der Bundesregierung gegeben, welche notwendig ist, um eine für unabhängige Energieberater bzw. Energieberaterinnen verpflichtende Liste für öffentlich geförderte Sanierungsvorhaben zu führen, wenn die DENA z. B. zurzeit in großen Tageszeitungen Anzeigen, gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks e. V., RWE Effizienz GmbH und Siemens AG schaltet (z. B. Anzeige „Energie-Dialog“ am 27. Februar 2012 auf Bild.de)?
Die Bundesregierung wollte im Zeichen der Energiewende prüfen, ob der Ausschluss der Energieberater bzw. Energieberaterinnen im Handwerk von der DENA-Liste beibehalten werden muss (Antwort auf die Schriftliche Frage 55 der Abgeordneten Ingrid Nestle auf Bundestagsdrucksache 17/7312), was hat die Prüfung ergeben?
Wie überprüfte das BAFA die Unabhängigkeit der Energieberater bzw. Energieberaterinnen, also kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen der Beratenen zu haben?
Wie hoch ist die Anzahl der Energieberatungen pro Träger pro Jahr in der BAFA-Liste gewesen, und wie ist diese heute in der DENA-Liste (kleinste Zahl, größte Zahl, Durchschnitt)?
Wie viele Berater bzw. Beraterinnen der DENA-Liste arbeiten im Auftrag von Energieversorgungsunternehmen (EVU) (bitte nach Namen der EVU aufschlüsseln), und wie hat sich das bei der BAFA-Liste verhalten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkung der Energieberatung, und wo sind die Analysen bzw. Evaluationen veröffentlicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Anzahl der Stichproben der DENA und durch Energieberaterverbände zur Überprüfung von Energieausweisen in Deutschland in den letzten Jahren war, und wenn ja, wie viele Stichproben gab es, und wer führte sie durch?
Wie sind die Ergebnisse der Stichproben zur Überprüfung von Energieausweisen in Deutschland ausgefallen?
Wie viele Stellen sind vorgesehen, um Stichprobenkontrollen über die erbrachten Leistungen durchzuführen, wie sie die DENA auf ihrer Homepage angekündigt hat?
Inwieweit sieht die Bundesregierung es als notwendig an, für die Verbesserung der Qualität von Energieberatungen diese stärker zu kontrollieren beziehungsweise inwiefern vertraut die Bundesregierung hier auf die sogenannten Selbstreinigungskräfte des Marktes?
Besteht nach Meinung der Bundesregierung ein Mangel an qualifizierten und unabhängigen Energieberatern bzw. Energieberaterinnen?
Plant die Bundesregierung, für die Verbesserung der Qualität von Energieberatungen und Energieausweisen, neben der Einrichtung der DENA-Effizienzhaus-Liste, weitere Maßnahmen zu ergreifen?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer bundesweiten Anlaufstelle oder Hotline, um Unzulänglichkeiten und Probleme bei der Energieberatung zu melden, für sinnvoll, vor dem Hintergrund, dass heutzutage für Verbraucher und Verbraucherinnen oft nicht erkennbar ist, welche Behörde, Agentur oder sonstige Stelle für Energieeffizienzvorgaben zuständig ist und viele Behörden sich für eine Nachverfolgung von Unzulänglichkeiten als nicht zuständig erklären?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer bundesweiten Anlaufstelle oder Hotline für sinnvoll, um Bürgerinnen und Bürgern die unbürokratische Möglichkeit zu geben, auf fehlende Energieausweise bei Verkauf und Vermietung sowie bei fehlendem Aushang in öffentlichen Gebäuden hinzuweisen und die Behörden zum Handeln anzuregen?
Wie kann die Bezeichnung „Energieberater/Energieberaterin“ zukünftig besser geschützt werden – oder sogar zu einem eigenen geschützten Berufsbild fortentwickelt werden?
Ist es geplant, die Energieberatung über Zuschüsse oder andere Förderinstrumente, beispielsweise der KfW Bankengruppe, verstärkt zu fördern?