[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9290
17. Wahlperiode 10. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9095 –
Entwicklung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die 14. Fußballeuropameisterschaft 2012 der Herren findet vom 8. Juni bis
zum 1. Juli 2012 in Polen und in der Ukraine statt. Polnische Austragungsorte
sind WrocΩaw, Poznan´´, Gdan´´sk und Warszawa. Nicht nur Fußballfans werden
2012, mehr als 20 Jahre nach Öffnung der Grenzen und acht Jahre nach dem
Beitritt Polens zur Europäischen Union, auf ein unzureichendes Angebot an
grenzüberschreitenden Fernverkehrsverbindungen auf der Schiene treffen.
Gab es bis Anfang der 90er-Jahre zahlreiche Direktverbindungen zwischen
Deutschland und Polen, sind heute im Gegensatz dazu nur wenige
Verbindungen verfügbar. Die Angebotsdichte im deutsch-polnischen Fernverkehr rangiert
heute auf dem Niveau der 60er-Jahre und hat damit einen neuen Tiefpunkt
erreicht. Der hochwertige Fernverkehr auf der Schiene konzentriert sich im
Wesentlichen auf den Korridor Berlin–Frankfurt (Oder)–Poznan´´–Warszawa.
Szczecin und WrocΩaw sind noch mit jeweils einem Fernverkehrszugpaar mit
Deutschland verbunden. Im Falle WrocΩaws allerdings mit einer völlig
unattraktiven und gegenüber dem Pkw nicht konkurrenzfähigen Fahrzeit von
5 Stunden und 22 Minuten. Bereits in den 30er-Jahren wurde die Strecke
Berlin–Breslau in 2 Stunden und 40 Minuten zurückgelegt. Diese Fahrzeit ist
auch heute noch konkurrenzfähig zum Pkw, mit dem man etwa 3 Stunden und
40 Minuten unterwegs ist. Der Euro-City (EC) nach Szczecin soll bereits Ende
2012 eingestellt werden. Das Ergebnis des eingeschränkten und wenig
attraktiven Fernverkehrsangebots: Der Anteil der Eisenbahn im
grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Polen ist auf 2 Prozent abgesunken.
Der polnische Bahnkonzern PKP und die Deutsche Bahn AG planen
anlässlich der Fußballeuropameisterschaft immerhin eine neue Euro-City-
Direktverbindung zwischen Berlin und Gdan´´sk. Der EC „Daniel Fahrenheit“, der die
Unterwegshalte in Bydgoszcz, Poznań und Frankfurt (Oder) bedient, soll für
die knapp 600 Kilometer lange Strecke etwas mehr als sechs Stunden
brauchen. Zwischen Berlin und Poznan´ ergibt sich zusammen mit dem Berlin-
Warszawa-Express so tagsüber ein annähernder 2-Stunden-Takt. Gdan´´sk ist Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 5. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9290 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeerstmalig wieder umsteigefrei erreichbar. Bisher dauert eine Fahrt mit
einoder mehrmaligem Umsteigen zwischen siebeneinhalb und zehn Stunden.
Weitere Angebotsverbesserungen insbesondere auf den Achsen Berlin–Szczecin,
Berlin–Poznan´ und Dresden–Görlitz–WrocΩaw stehen weiterhin aus. Der
teilweise desolate Zustand der Infrastruktur, mit eingleisigen nicht elektrifizierten
Abschnitten und herabgesetzten Streckenhöchstgeschwindigkeiten, schränkt
den Spielraum für neue Angebote erheblich ein. Der Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur zwischen Deutschland und Polen wurde immer wieder
angekündigt und später auf die lange Bank geschoben. Dagegen sind praktisch alle
grenzüberschreitenden Autobahnprojekte realisiert bzw. im Bau.
Auch der Schienengüterverkehr würde kapazitiv von den geplanten
Ausbauvorhaben profitieren. Derzeit steht dem Güterverkehr nur eine elektrifizierte
Strecke, der Grenzübergang bei Frankfurt (Oder), zur Verfügung. Die
Inbetriebnahme der durchgehenden Elektrifizierung dieser Strecke durch die
polnische Staatsbahn PKP und die Deutsche Reichsbahn im Mai 1988 war die
letzte nennenswerte Investition für bessere Verbindungen zwischen beiden
Ländern. Der Ausbau der so genannten niederschlesischen Magistrale
(Knappenrode–Horka–Hoyerswerda–Bundesgrenze) als zweite Ost-West-Achse
wird für den wachsenden Schienengüterverkehr Richtung Osteuropa dringend
gebraucht.
Nach mehr als zwei Jahrzehnten Ankündigungspolitik könnte die Eröffnung
des Berliner Großflughafens Anfang Juni 2012 endlich zur einer Umkehr
genutzt werden. Insbesondere die westpolnischen Wojewodschaften sind an
einer guten Erreichbarkeit des Flughafens mit der Bahn interessiert.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in der Präambel zu o. a. Kleiner Anfrage gemachte Aussage, es bestünde
ein „unzureichendes Angebot an Fernverkehrsverbindungen“ und der
„teilweise desolate Zustand der Infrastruktur“ schränke den Spielraum für neue
Angebote erheblich ein, wird von der Bundesregierung in dieser Form nicht
geteilt. Vielmehr konnten infrastrukturell und angebotsseitig in den letzten Jahren
durch die intensive Zusammenarbeit der Ministerien und der
Verkehrsunternehmen beider Länder deutliche Fortschritte bei den Eisenbahnverbindungen
zwischen Deutschland und Polen erzielt werden.
1. Welche konkreten Ziele hinsichtlich des Ausbaus (Ausbauparameter,
erzielbare Fahrzeiten, Zeitpläne) der Eisenbahninfrastruktur wurden für
die Strecken Berlin–Szczecin, Berlin–WrocΩaw und Dresden–Görlitz–
WrocΩaw bei den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen im
vergangenen Jahr getroffen, und welcher Zeitrahmen wurde dafür abgesteckt?
Im Rahmen der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen 2011 wurden zu
den genannten Strecken keine projektspezifischen Ziele und Zeitrahmen
festgelegt. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Projektzuschnitt gemäß
Bundesverkehrswegeplanung, welche bei Internationalen Projekten mit dem
Nachbarland, hier: Polen, abgestimmt werden.
2. Liegen für die genannten drei Ausbaustrecken
Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen die Untersuchungen, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?
Die Bauwürdigkeit von Bedarfsplanprojekten ist durch Nutzen-Kosten-
Untersuchungen zu belegen. Für die Ausbaustrecke Berlin–Stettin wurde eine
entsprechende Untersuchung gemäß der Bewertungsmethodik des Bundesver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9290kehrswegeplans 2003 mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Bezüglich der
Strecke Berlin–Breslau wird auf die Antwort zu den Fragen 11, 13 und 14
verwiesen. Bezüglich der Strecke Dresden–Görlitz wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
3. Welche Vorbereitungen für die oben benannten Projekte wurden auf der
Ebene bilateraler ministerieller Arbeitsgruppen getroffen, und welche
Ressortabkommen liegen dazu vor?
4. Für welche grenzüberschreitenden Ausbauvorhaben plant die
Bundesregierung in absehbarer Zeit den Abschluss eines Staatsvertrags mit der
Republik Polen, und für welche Projekte liegt ein solcher bereits vor?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Voraussetzungen zur Finanzierung eines Vorhabens der Kategorie
„Internationale Projekte“ des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege mit Mitteln des
Bundes sind das Vorliegen einer Vereinbarung mit den jeweils betroffenen
Nachbarländern und der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Entsprechend
wurden bisher folgende Abkommen mit Polen abgeschlossen bzw. vorbereitet:
– Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für
Infrastruktur der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der
Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindungen Berlin–Warschau (Warszawa) (C-E 20)
sowie Dresden–Breslau (Wroclaw) (E 30/C-E 30) vom 30. April 2003,
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen
über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der
Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik
Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung vom
26. Februar 2008,
– Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für
Infrastruktur der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der
Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Stettin (Szczecin), in
Vorbereitung.
5. Welche Abkommen haben die Bundesrepublik Deutschland und die
Republik Polen zur Umsetzung des transnationalen Bahnverkehrs geschlossen,
und welche müssen hinsichtlich der angestrebten Ausbaustandards und der
Finanzierung noch geschlossen werden?
Der Entwurf eines Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des
Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze wurde am 12. Oktober 2010 in
Warschau paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens durch die
Verkehrsminister beider Länder ist für den 24. April 2012 vorgesehen.
Drucksache 17/9290 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über geplante neue
Fernverkehrsverbindungen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen in nächster Zeit zwischen
Deutschland und Polen einrichten wollen?
Wenn ja, welche Relationen sind vorgesehen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen
beider Länder eine Fernverkehrsverbindung zwischen Berlin und Danzig ab Juni
2012 einrichten wollen.
7. Welchen Planungsstand hat das Ausbauvorhaben „niederschlesische
Magistrale“ Knappenrode–Horka–Hoyerswerda–Bundesgrenze erreicht,
und wann ist mit dem Abschluss der Planfeststellungsverfahren zu
rechnen?
Die erforderliche Entwurfsplanung für die Gesamtstrecke liegt bereits vor. Drei
der insgesamt sechs notwendigen Planfeststellungsverfahren konnten bisher
abgeschlossen werden. Die noch fehlenden Planfeststellungsbeschlüsse – wie
zum Abschnitt 2a Knappenrode–Niesky – werden im Laufe des Jahres 2012
erwartet.
8. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung zum Ausbau der „niederschlesischen Magistrale“, und
bis wann soll das Vorhaben umgesetzt sein?
Die Einzelfinanzierungsvereinbarung befindet sich in der Schlusszeichnung.
Danach soll das Vorhaben bis zum Jahr 2016 umgesetzt sein.
9. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung bei der Ausbaustrecke Berlin–
Cottbus–Görlitz?
Der Ausbau des Streckenabschnittes Berlin–Cottbus für eine
Streckengeschwindigkeit von 160 km/h konnte Ende 2011 im Wesentlichen fertiggestellt
werden. Die Bundesregierung wird so bald wie möglich eine Aussage über die
geplante Umsetzung der Elektrifizierung des Abschnittes Cottbus–Görlitz
treffen.
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den notwendigen
Streckenelektrifizierungen Dresden–Görlitz–Bundesgrenze–(Wegliniec) und
Cottbus–Görlitz?
Gemäß deutsch-polnischer Vereinbarung vom 30. April 2003 ist die
Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz–Grenze D/PL als langfristige
Maßnahme vorgesehen. Zur Elektrifizierung der Strecke Cottbus–Görlitz wird auf
die Antwort zur Frage 9 verwiesen.
11. Liegen zu den beiden Elektrifizierungsvorhaben bereits
Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Für die Ausbaustrecke Berlin–Cottbus–Görlitz konnte im Rahmen der 2010
abgeschlossenen Bedarfsplanüberprüfung die Gesamtwirtschaftlichkeit knapp
nachgewiesen werden. Die Bewertung des Ausbaus einschließlich
Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz–Bundesgrenze (Wegliniec) aus dem Jahr
2000 hatte ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,3 ergeben. Im Rah-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9290men der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 wird geprüft, eine
erneute Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen.
12. Welche Ausbaumaßnahmen wurden auf den folgenden
Eisenbahnstrecken zwischen Deutschland und Polen in den letzten 20 Jahren
vereinbart und umgesetzt bzw. stehen noch aus: Ahlbeck–Swinoujscie,
Ducherow–Swinoujscie, Tantow–Szcecin, Bützow-Pasewalk–Szczecin,
Berlin–Kostrzyn, Cottbus–Gubin, Guben–Walowice, Berlin–Cottbus–
Forst–Tuplice (bitte tabellarische Darstellung)?
Zum Ausbau der aufgeführten grenzüberschreitenden regionalen
Eisenbahnstrecken wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung bisher keine deutsch-polnischen Vereinbarungen geschlossen. Auf einzelnen
Strecken wurden im Rahmen von Bestandsnetzinvestitionen
Ausbaumaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen durchgeführt. Hierzu liegen dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine Angaben vor. Die
Schieneninfrastruktur der Usedomer Bäderbahnen (UBB) wurde von Ahlbeck in
Richtung Swinemünde von der UBB ausgebaut.
13. Welche Ausbauvariante favorisiert die Bundesregierung für die
Verbindung Berlin–WrocΩaw, und wann kann darüber eine Übereinkunft mit der
Republik Polen erzielt werden?
14. Welche Fahrzeit strebt die Bundesregierung für die Strecke Berlin–
WrocΩaw an, und welche Infrastrukturinvestitionen wären dafür
notwendig?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bisher wurde im Rahmen der bestehenden Gemeinsamen ministeriellen
Arbeitsgruppe D/PL Eisenbahninfrastruktur weder der Ausbau der
Bahnverbindung Berlin–Breslau (Wrocaw) noch der Abschluss einer erforderlichen
deutsch-polnischen Vereinbarung thematisiert. Im Frühjahr 2012 wird das
BMVBS auch zu diesen Fragen weitere Gespräche mit dem polnischen
Verkehrsministerium führen.
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich eines möglichen
Wiederaufbaus der Karniner Hubbrücke (Strecke Ducherow–Swinoujscie) zur
besseren Erreichbarkeit der Insel Usedom aus den Verdichtungsräumen
Berlin und Stettin?
16. Liegen der Bundesregierung Ergebnisse von Voruntersuchungen zur
Wirtschaftlichkeit dieses Reaktivierungsvorhabens vor?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorhaben?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Ergebnis der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragten Studie zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines
Wiederaufbaus der Strecke Ducherow–Swinemünde von 2008 ergab sich ein
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 0,73. Der Wiederaufbau der Strecke
inklusive Karniner Hubbrücke ist somit nach den Ergebnissen der vorliegenden
Untersuchungen unwirtschaftlich. Auch die im Jahr 2010 im Auftrag der Use-
Drucksache 17/9290 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedomer Bäderbahn erstellte Studie von DB International liefert keine neuen
Erkenntnisse.
17. Wie hat sich der Modal Split beim grenzüberschreitenden Verkehr
zwischen Deutschland und Polen seit 1990 entwickelt (bitte Güterverkehr
und Personenverkehr getrennt angeben)?
a) Personenverkehr
Modal Split-Berechnungen im Personenverkehr sind nicht möglich, da
statistische Informationen zum grenzüberschreitenden motorisierten
Individualverkehr mit Pkw und Zweirädern nicht vorliegen. Nach Staaten untergliedert wird
der internationale Personenfernverkehr mit der Eisenbahn erst seit dem
Berichtsjahr 2005 erfasst. Daten für 2011 liegen noch nicht vor. Der
grenzüberschreitende Eisenbahn-Personenverkehr durch, nach und von Deutschland seit
2005 stellt sich wie folgt dar:
b) Güterverkehr
Modal-Split-Berechnungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr sind erst
seit dem Beitritt Polens zur EU im Jahr 2004 statistisch belastbar möglich.
Daten des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs liegen für 2010 noch
nicht vor.
Der grenzüberschreitende Güterverkehr zwischen Deutschland und Polen
(einschließlich Transit) stellt sich wie folgt dar:
Insgesamt darunter
mit Polen
1 000 Personen
2005 8 858 399
2006 9 397 667
2007 9 515 489
2008 10 659 508
2009 11 308 436
2010 11 273 460
Güterverkehrsaufkommen
Deutschland–
Polen in t
Binnenschifffahrt Eisenbahn Seeschifffahrt Straßengüterverkehr Gesamt
2004 2 112 367 13 556 266 6 928 867 31 234 651 53 832 151
2005 2 229 484 11 583 895 7 122 231 33 151 698 54 087 308
2006 1 930 839 13 412 322 7 299 927 43 166 590 65 809 678
2007 1 869 685 13 742 970 7 214 389 48 921 117 71 748 161
2008 1 983 582 13 448 247 6 240 999 52 137 395 73 810 223
2009 1 195 653 8 257 115 5 209 148 52 333 097 66 995 013
2010 1 067 277 9 004 746 6 838 422
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9290Vorbemerkung zu den Fragen 18 und 19
Die vom BMVBS in Auftrag gegebenen Verkehrsprognosen sind
Punktprognosen, die auf der Basis eines vorgegebenen Jahres den voraussichtlichen Status
zu einem definierten Zielzeitpunkt darstellen. Die Ableitung von Ergebnissen
für den Zeitraum zwischen Basis- und Zieljahr ist nicht möglich. Nachfolgend
werden daher die Werte des Basisjahrs 2004 und des Zieljahres 2025 aus der
Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025 dargestellt. Die
nachfolgenden Tabellen weisen sowohl die jeweiligen Anteile der einzelnen
Verkehrsträger im Jahr 2004 bzw. 2025 als auch die Gesamtzunahme des
Verkehrsträgers über den gesamten Zeitraum aus.
18. Mit welcher Zunahme der Transportmenge im Güterverkehr über die
deutsch-polnische Grenze rechnet die Bundesregierung bis zu den Jahren
2020 und 2025, und welchen Anteil soll die Schiene tragen?
Anteil des Transportaufkommens am Güterverkehr nach Verkehrsträgern
Deutschland–Polen
– Verkehrsverflechtungsprognose 2025
Güterverkehrsaufkommen
Deutschland–
Polen in %
Binnenschifffahrt Eisenbahn Seeschifffahrt Straßengüterverkehr
2004 3,92 % 25,18 % 12,87 % 58,02 %
2005 4,12 % 21,42 % 13,17 % 61,29 %
2006 2,93 % 20,38 % 11,09 % 65,59 %
2007 2,61 % 19,15 % 10,06 % 68,18 %
2008 2,69 % 18,22 % 8,46 % 70,64 %
2009 1,78 % 12,32 % 7,78 % 78,11 %
Verkehrsmittel Modal-Split
Anteil
2004
Modal-Split
Anteil
2025
Zunahme
des Transportaufkommens
insgesamt
2004–2025
Bahn, kombinierter Verkehr 1,99 % 1,93 % 158,01 %
Bahn, konventioneller Verkehr 22,60 % 14,13 % 66,78 %
Binnenschiff 4,52 % 2,35 % 39,02 %
Lkw 70,89 % 81,58 % 206,85 %
Drucksache 17/9290 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Mit welcher Zunahme des Verkehrsaufkommens im Personenverkehr
über die deutsch-polnische Grenze rechnet die Bundesregierung bis zu
den Jahren 2020 und 2025, und welche Ziele strebt die Bundesregierung
für einen höheren Anteil der Schiene an?
Anteil des Verkehrsaufkommens am Personenverkehr nach Verkehrsträgern
Deutschland–Polen
– Verkehrsverflechtungsprognose 2025
20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung veranlasst, um
den Anteil des kombinierten Verkehrs zwischen Deutschland und Polen
zu erhöhen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Den mit mehr als 200 000 Ladeeinheiten jährlich größten Anteil am
Kombinierten Verkehr (KV) zwischen Deutschland und Polen hat der
Seehafenhinterlandverkehr von und nach Hamburg sowie Bremerhaven. Die Realisierung der
Umschlaganlagen in Hamburg und Bremerhaven wurde von der
Bundesregierung mit insgesamt mehr als 100 Mio. Euro finanziell gefördert. Im KV
zwischen Deutschland und Polen spielen darüber hinaus die Relationen von und
nach Duisburg sowie Frankfurt (Oder) eine bedeutende Rolle. Derzeit wird von
der Bundesregierung der Ausbau der Umschlaganlage Frankfurt (Oder)
unterstützt. Sie soll eine wichtige Funktion als Drehkreuz für den deutsch-
polnischen KV übernehmen.
Zur weiteren Erhöhung des Anteils des KV zwischen Deutschland und Polen
wäre eine Verbesse-rung insbesondere der Schieneninfrastruktur auf polnischer
Seite erforderlich. Hinzu kommt, dass der diskriminierungsfreie Zugang zu
polnischen Umschlaganlagen nicht immer gewährt wird. Einzelne deutsche
Bahnunternehmen sind deshalb dazu übergegangen, eigene Umschlaganlagen
in Polen zu errichten.
21. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass das derzeitige
grenzüberschreitende Fernverkehrsangebot zwischen Deutschland und
Polen auf der Schiene nicht ausreicht, um im Wettbewerb mit Pkw und
Bus zu bestehen und das für attraktivere Angebote durchgreifende
Verbesserungen bei der Infrastruktur Voraussetzung sind?
Wenn nein, warum nicht?
22. Was ist aus Sicht der Bundesregierung neben Infrastrukturinvestitionen
weiterhin notwendig, um das Fernverkehrsangebot zwischen
Deutschland und Polen zu verbessern?
23. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass insbesondere
neue grenzüberschreitende Fernverkehrsangebote eine besonders lange
Einschwingphase brauchen, um sich am Verkehrsmarkt durchzusetzen
Verkehrsmittel Modal-Split
Anteil
2004
Modal-Split
Anteil
2025
Zunahme des
Verkehrsaufkommens
insgesamt
2004–2025
Bahn 1,97 % 2,22 % 120,51 %
Bus/ÖSPV 8,07 % 4,86 % 17,90 %
Luftverkehr 1,41 % 2,40 % 231,96 %
MIV 88,54 % 90,52 % 100,26 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9290und das es daher nur wenige rein eigenwirtschaftliche Verkehre zwischen
Deutschland und Polen gibt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21, 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Fernverkehrsangebote können grundsätzlich unabhängig von der bestehenden
Infrastruktur von den Eisenbahnverkehrsunternehmen gemacht werden. Die
Gestaltung des Fernverkehrsangebots der Deutschen Bahn AG (DB AG) auf
dem deutschen Schienennetz ist eine unternehmerische Aufgabe und liegt in
der Verantwortung der Unternehmensführung der DB AG und der mit ihr im
Wettbewerb stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Bundesregierung
nimmt hierauf keinen politischen Einfluss. Im Bewusstsein der Bedeutung
einer weiteren Verbesserung des deutsch-polnischen Eisenbahnverkehrs wird
die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die
bestehende grenzüberschreitende Schienenverkehrsinfrastruktur weiter auszubauen.
Hierdurch können Fernverkehrsangebote verbessert werden.
24. Kann sich die Bundesregierung im Rahmen bilateraler Abkommen mit
der Republik Polen vorstellen, über einen begrenzten Zeitraum von
einigen Jahren Neuverkehre mit einer Anschubfinanzierung zu ermöglichen?
Wenn nein, warum nicht?
Ziel der Bundesregierung ist es, den Zustand im bestehenden Schienennetz
zwischen Deutschland und Polen zeitnah zu verbessern, womit Neuverkehre
ermöglicht werden können.
Die Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegt seit der
Regionalisierung zum 1. Januar 1996 bei den Ländern. Dies beinhaltet Planung,
Organisation und Finanzierung.
25. Hält die Bundesregierung das heutige Angebotsniveau im
Schienenpersonenfernverkehr zwischen Deutschland und Polen insbesondere vor dem
Hintergrund der sich aus Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes
ergebenden Verpflichtungen für ausreichend?
Über das grenzüberschreitende Fernverkehrsangebot entscheiden die
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Den Auftrag gemäß Artikel 87e Absatz 4 des
Grundgesetzes Auftrag erfüllt der Bund, indem er Ausbau und Erhalt des
Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes entsprechend den
Verkehrsbedürfnissen finanziert. Damit versetzt der Bund die Eisenbahnverkehrsunternehmen
in die Lage, bedarfsgerechte Verkehrsleistungen zu wettbewerbsfähigen
Preisen auf diesem Schienennetz anzubieten. Dies entspricht dem wesentlichen Ziel
der von breitem politischen Konsens getragenen Bahnreform von 1993, einer
Eigenwirtschaftlichkeit des Schienenpersonenfernverkehrs den Vorrang zu
geben.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung die Entwicklung bzw. Ausweitung des
grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen
Deutschland und Polen bei der Revision der Regionalisierungsmittel für
die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen zu
berücksichtigen?
Wenn nein, wie sollen die Länder dann in die Lage versetzt werden,
gemeinsam mit den polnischen Wojewodschaften neue grenzüberschrei-
Drucksache 17/9290 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetende Verbindungen (z. B. für bessere Erreichbarkeit des neuen Berliner
Großflughafens) im SPNV zu entwickeln und zu bestellen?
Den Ländern steht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein
Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Diese Mittel sind insbesondere
für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu verwenden.
Die Höhe der Mittel und die Verteilung auf die Länder werden regelmäßig
überprüft. Die nächste Revision steht für den Zeitraum ab 2015 an. Die Länder
beabsichtigen, den zukünftigen Finanzbedarf über ein gemeinsames Gutachten
zu ermitteln.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Stecke
Berlin–Poznan´´ überwiegend im Kernnetz der Transeuropäischen Netze
(TEN), die Strecke Berlin–WrocΩaw im Kernnetz der TEN ist sowie die
Strecken Berlin–Szczecin und Berlin–Görlitz Bestandteil der TEN sind,
den Vorschlag für die Prioritäten der TEN der Europäischen
Kommission?
Die Bundesregierung hat beim Ministerrat am 22. März 2012 der Allgemeinen
Ausrichtung zum neuen Entwurf der TEN-Leitlinien zugestimmt.
28. Plant die Bundesregierung, die entsprechende Finanzierung der TEN im
Haushalt zu verankern?
29. Wenn ja, in welchen Jahresscheiben, und in welcher Höhe?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf TEN-Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; es gibt weder Länderquoten
noch „Reservierungen“ für Projekte. Regelmäßig steht im EU-Haushalt
weniger Geld zur Verfügung, als an Zuschüssen beantragt wird. TEN-Zuschüsse
können daher nicht in die Finanzplanung einbezogen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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