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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien

Stand der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien, Folgenabschätzung für die europäische Wirtschaft, EU-Forderung nach einer symmetrischen Marktöffnung, Erhöhung der europäischen und deutschen Ausfuhren für industrielle und für landwirtschaftliche Güter, Stillstandsklausel für bestimmte Zolllinien, Geflügelprodukte, Bestimmungen zu geistigen Eigentumsrechten und zum Investitionsschutz, Beratungen über ein Nachhaltigkeitskapitel mit Sozial- und Umweltstandards sowie Menschenrechtsklauseln<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

02.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/912823. 03. 2012

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien

der Abgeordneten Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Viola von Cramon-Taubadel, Beate Walter-Rosenheimer, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Agnes Brugger, Marieluise Beck (Bremen), Katja Keul, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum EU-Indien-Gipfel in Delhi am 10. Februar 2012 hatten die Europäische Kommission und die indische Regierung eigentlich einen Abschluss der Verhandlungen über das bilaterale Handelsabkommen angestrebt. Zu einer Einigung kam es einstweilen jedoch nicht. Dennoch begrüßten die Europäische Kommission und die indische Regierung den substantiellen Fortschritt, der in allen Bereichen seit dem letzten Gipfel im Dezember 2010 erreicht worden sei, und erklärten ihren Willen zu einem „baldigen Abschluss“. Dem Vernehmen nach hat die Kommission nun die Mitgliedstaaten über den Verhandlungsstand unterrichtet und um Empfehlungen zur Verhandlungsposition der EU gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

In welchen Verhandlungspunkten haben die Europäische Kommission und die indische Regierung bereits Einigkeit erzielt? Welche Fragen sind noch strittig? Bis wann erscheint ein Abschluss der Verhandlungen realistisch?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Verhandlungsstand? Welche Empfehlungen zur Verhandlungsposition wird sie bei der Europäischen Kommission einreichen?

3

EuroBusiness hatte vor dem Gipfel in Delhi zu große Asymmetrien beklagt. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung (bitte begründen)?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die Europäische Kommission den Vorschlag von EuroBusiness an Handelskommissar Karel De Gucht unterstützt, eine Folgenabschätzung für die europäische Wirtschaft vorzunehmen, bevor das Abkommen abgeschlossen wird? Wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesem Vorschlag?

5

Wurde auch eine asymmetrische Marktöffnung in Betracht gezogen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass jeder vierte Mensch in Indien chronisch unterernährt ist, drei Viertel weniger als 2 US-Dollar pro Tag verdienen und 40 Prozent der Bevölkerung unter der absoluten Armutsgrenze leben? Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der EU nach einer nahezu symmetrischen Marktöffnung, und wenn ja, wie begründet sie dies?

6

Für wie viel Prozent der Zolllinien hat sich die indische Regierung bislang zur Abschaffung der Einfuhrzölle bereit erklärt? Welche Übergangsfristen sollen dafür gelten? Wie viel Prozent streben die Kommission und die Bundesregierung innerhalb welcher Frist an?

7

Wird das Abkommen eine Stillstandsklausel für jene Zolllinien enthalten, die keiner Zollsenkungsverpflichtung unterliegen werden?

8

Über welche konkreten Agrarprodukte gibt es noch Uneinigkeit bezüglich der Marktöffnung (bitte erläutern)?

9

Für welche landwirtschaftlichen Güter verspricht sich die Bundesregierung eine Erhöhung der europäischen und deutschen Ausfuhren?

10

Für welche industriellen Güter verspricht sich die Bundesregierung eine Erhöhung der europäischen und deutschen Ausfuhren?

11

Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass mehr als 14 Millionen Bauernfamilien in Indien von der Milcherzeugung leben, versichern, dass alle Zolllinien für Milchprodukte von der Liberalisierung ausgenommen sind?

Wird der jetzige Einfuhrzoll von 60 Prozent auf indische Milchpulvereinfuhren durch das Handelsabkommen infrage gestellt?

Setzt sich die Bundesregierung bei Milchprodukten für Zollsenkungen in Indien ein? Wenn ja, in welchem Maß? Gehören dazu auch Milchpulver und Butterfette?

Hat die Bundesregierung mögliche Auswirkungen einer Senkung der indischen Importzölle auf indische Milcherzeuger untersucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Kann sie negative Auswirkungen auf deren Menschenrecht auf Nahrung oder auf die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele ausschließen (bitte begründen)?

12

Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass für die Hälfte aller indischen Landwirte die Geflügelhaltung eine wichtige Einnahmequelle bietet, versichern, dass alle Zolllinien für Geflügelprodukte von der Liberalisierung ausgenommen sind?

Wird der jetzige Einfuhrzoll von 100 Prozent auf indische Geflügelfleischeinfuhren durch das Handelsabkommen infrage gestellt?

Setzt sich die Bundesregierung bei Fleischprodukten für eine Zollsenkung in Indien ein? Wenn ja, für welche Produkte? Gehört dazu auch Geflügelfleisch?

Haben die Europäische Kommission und/oder die Bundesregierung mögliche Auswirkungen einer Zollsenkung auf indische Geflügelerzeuger untersucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Kann die Bundesregierung negative Auswirkungen auf deren Menschenrecht auf Nahrung oder die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele ausschließen?

13

Wird das Abkommen eine Disziplinierung von Exportrestriktionen enthalten? Wenn ja, welche? In welchem Kapitel werden diese verankert?

Werden davon auch Agrarprodukte und/oder andere Rohstoffe betroffen sein?

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der indischen Regierung, den Markt im Multi-Brand-Retail-Sektor vorerst nicht für ausländische Supermarktketten zu öffnen?

Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung, dass im Dienstleistungsbereich eine Zulassung für Einzelhandelsunternehmen aus der EU im Multi-Brand-Retail-Sektor vereinbart wird?

Ist eine weitere Öffnung des Einzelhandels für die Europäische Kommission und die Bundesregierung eine zwingende Bedingung zum Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Indien?

Haben die Europäische Kommission und/oder die Bundesregierung mögliche Auswirkungen einer Öffnung des indischen Einzelhandels auf kleine Geschäfte und Straßenhändler untersucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Kann die Bundesregierung negative Auswirkungen auf deren Menschenrecht auf Nahrung ausschließen (bitte begründen)?

15

Wird das Handelsabkommen nach derzeitigem Ermessen Bestimmungen zum Investitionsschutz enthalten?

Werden sich diese Bestimmungen von den bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Indien unterscheiden?

Falls ja, in welchen Punkten? An welchen Punkten ist ein verbesserter Schutz für deutsche Investoren zu erwarten?

Werden Forderungen zu geistigen Eigentumsrechten Teil der Bestimmungen zum Investitionsschutz sein? Wenn ja, welche? Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die Anwendung von TRIPS-Ausnahmeregeln (TRIPS = Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) wie etwa Zwangslizenzierung, Preisregulierung von Medikamenten und gesundheitsbezogene Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit einem Investor-Staat- Streitschlichtungsmechanismus eingeschränkt werden könnten?

16

Wird das Abkommen im Investitionsschutzkapitel ein Verbot von sogenannten performance requirements enthalten? Wenn ja, hat sich die Bundesregierung für oder gegen ein solches Verbot eingesetzt? Mit welcher Begründung?

17

Werden im Rahmen des Handelsabkommens Erleichterungen beim Zugang europäischer und deutscher Investoren zum indischen Markt vereinbart werden? Falls ja, inwiefern, und in welchen Sektoren?

18

Wird das Recht auf Marktzugang von Investoren Bestandteil des Investitionsschutzkapitels sein?

Haben die Europäische Kommission und/oder die Bundesregierung untersucht, inwieweit sich Bestimmungen zum Zugang und zum Schutz von Investoren auf mögliche Landkonflikte zwischen Investoren und ländlichen Gemeinschaften auswirken, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung, der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Rechte indigener Völker ausschließen (bitte begründen)?

19

Wird das Handelsabkommen (inklusive Investitionsschutzkapitel) nach Erkenntnis der Bundesregierung Bestimmungen zu geistigen Eigentumsrechten enthalten? Wenn ja welche?

Werden Generika und/oder Saatgut und Pflanzenschutzmittel davon betroffen sein?

Sind Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums geplant, die über die im TRIPS-Abkommen festgelegten Bestimmungen hinausgehen? Wenn ja, welche? Welchen Einfluss hätten diese Durchsetzungsbestimmungen nach Ansicht der Bundesregierung auf den Zugang zu bezahlbaren generischen Medikamenten?

Haben die Europäische Kommission und/oder die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des Abkommens auf den Zugang zu Generika untersucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Kann die Bundesregierung negative Auswirkungen auf deren Menschenrecht auf Gesundheit ausschließen?

Wird es Bestimmungen zur Datenexklusivität enthalten? Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Patentlaufzeiten sowie zur Datenexklusivität?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, wie die Europäische Kommission sicherstellen will, dass Menschenrechte durch das Handelsabkommen nicht gefährdet werden, wie es im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 3 und 21) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 207) festgeschrieben steht?

21

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Europäischen Parlaments vom 8. November 2010, zusätzlich zu den Nachhaltigkeitsfolgeabschätzungen künftig auch systematische menschenrechtliche Folgeabschätzungen zu Handelsabkommen durchzuführen (bitte begründen)?

22

Unterstützt die Bundesregierung die Leitprinzipien des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier De Schutter, zur Durchführung von menschenrechtlichen Folgenabschätzungen von Handels- und Investitionsschutzabkommen? Wie sieht diese Unterstützung konkret aus (bitte begründen)?

23

Vor dem Hintergrund, dass im Handelsabkommen zwischen Kanada und Kolumbien ein Annex existiert, der beide Parteien zu menschenrechtlichen Folgeabschätzungen ex-ante und ex-post verpflichtet, befürwortet die Bundesregierung einen ähnlichen Annex zum EU-Indien-Handelsabkommen? Wenn ja, inwiefern setzt sie sich dafür ein?

24

Wäre ein Handelsabkommen mit Indien ohne ein Nachhaltigkeitskapitel mit Sozialstandards, Umweltstandards und Menschenrechtsklausel für die Bundesregierung akzeptabel (bitte begründen)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verhandlungsstand zu diesem Kapitel, und welche strittigen Punkte gibt es?

25

Wie müsste eine Menschenrechtsklausel aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet sein, um Menschenrechtsverletzungen durch das Handelsabkommen zu verhindern?

Befürwortet die Bundesregierung eine Revisionsklausel, die Änderungen von Bestimmungen erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass durch diese Bestimmungen Menschenrechte gefährdet werden?

Befürwortet die Bundesregierung Beschwerdemechanismen für zivilgesellschaftliche Gruppen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Handelsabkommens?

Berlin, den 23. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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