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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Bedeutung des Ressortkreises Zivile Krisenprävention

Aufgaben und Ressourcen des Ressortkreises Zivile Krisenprävention vor dem Hintergrund des neuen außenpolitischen Konzepts der zivilen Krisen- und Konfliktverhütung, Einbeziehung der Arbeitskreisergebnisse in politische Entscheidungsprozesse, Umsetzung der Empfehlungen des Zwischenberichts des Bundestagsunterausschusses Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit, Einsetzung und Aktivierung ressortübergreifender Einzelfall-Task-Forces, Fallbearbeitung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/922229. 03. 2012

Zur Bedeutung des Ressortkreises Zivile Krisenprävention

der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 8. Februar 2012 stellte die Bundesregierung ihr neues außenpolitisches Konzept „Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen – Verantwortung teilen“ vor. Das Konzept beschreibt zivile Krisen- und Konfliktprävention als einen Schwerpunkt deutscher Friedens- und Sicherheitspolitik. Unter anderem wird als Instrument die Bildung sog. Länderstrategie-Ressortkreise angeführt.

Die Strategie enthält jedoch keinerlei Anhaltspunkte, welche Rolle dem bereits 2004, mit dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ eingeführten Ressortkreis Zivile Krisenprävention zukommen soll. Unklar bleibt die Rolle des Ressortkreises weiterhin auch in den „Ressortübergreifenden Leitlinien – Für eine kohärente Politik der Bundesregierung gegenüber fragilen Staaten“ vom März 2012. In seinem Zwischenbericht hatte der Unterausschuss im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“ unter anderem eine Aufwertung des Ressortkreises gefordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche konkreten Aufgaben schreibt die Bundesregierung dem Ressortkreis Zivile Krisenprävention zu, vor dem Hintergrund, dass sie den Ressortkreis in ihren Leitlinien „als wertvolle Grundlage für jetziges Handeln wie auch Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung einer ressortgemeinsamen Politik gegenüber fragilen Staaten“ sieht?

2

Über welche eigenständigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügt der Ressortkreis?

3

Welche Einzelfälle (Maßnahmen/Fälle von Ziviler Krisenprävention) hat der Ressortkreis Zivile Krisenprävention seit seinem Bestehen bearbeitet, und mit welchem Ergebnis (bitte detailliert auflisten)?

4

Inwieweit haben die Ergebnisse der Arbeit des Ressortkreises Zivile Krisenprävention in politischen Entscheidungsprozessen Berücksichtigung gefunden (bitte Beispiele nennen)?

5

In welchem Verhältnis soll nach Auffassung der Bundesregierung die Arbeit der in den Leitlinien aufgeführten ressortübergreifenden Einzelfall-Task-Forces und des Ressortkreises Zivile Krisenprävention stehen? Inwieweit soll/wird es eine Arbeitsteilung geben?

6

Warum hält die Bundesregierung das Modell der ressortübergreifenden Einzelfall-Task-Force für wegweisend?

7

Mit welchen eigenständigen personellen und finanziellen Ressourcen sollen die Task Forces ausgestattet werden?

8

Zu welchem Zeitpunkt des Konfliktzyklus (Prävention, Bearbeitung, Nachsorge) sollen die Task-Forces aktiv werden? Sollen sie auch als frühzeitiges Instrument der Krisenprävention dienen und den gesamten Konfliktzyklus bearbeiten? Wenn nein, wie sollen dann kohärente Maßnahmen über die Task-Forces hinaus garantiert werden?

9

Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, dem Ressortkreis Zivile Krisenprävention die Aufgabe der Einzelfallbearbeitung zu überlassen?

10

Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, dass im Rahmen des Ressortkreises Zivile Krisenprävention die Einsetzung ressortübergreifender Einzelfall-Task-Forces erfolgt?

11

Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung zwar im Kontext besagter Task-Forces eine Staatssekretärsebene in Betracht zieht, jedoch eine ebensolche hochrangige Ebene nicht für den Ressortkreis zivile Krisenprävention vorsieht?

12

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Empfehlungen des Zwischenberichtes des Unterausschusses Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit gemäß dem Beschluss des Zwischenberichtes (Ausschussdokument S-17(3)69), insbesondere hinsichtlich der Empfehlung Nr. 9, („den Ressortkreis Zivile Krisenprävention künftig regelmäßig unter Leitung eines Staatsministers im Auswärtigen Amt auf Ebene der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien tagen zu lassen“) umzusetzen?

Berlin, den 29. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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