Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9335
17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9223 –
Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesrepublik
Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 GG).
Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der
unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor,
dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden
Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den
Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die
Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer
Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges
Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht
wird. Ein wesentliches Element ist die Sicherung der Existenz und
gesellschaftlichen Teilhabe, wofür unter anderem die verschiedenen
bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherungssysteme zuständig sind. Sanktionen und
Leistungskürzungen verletzen das Grundrecht auf die Gewährleistung des physischen
Existenzminimums und des Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben. Sie sind somit verfassungswidrig (vgl.
Wolfgang Neskovic/Isabel Erdem: Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen
bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: Die
Sozialgerichtsbarkeit – Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, 03/12: 134 bis
140). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 16. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9335 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Personen erhielten
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2011?
2. Wie viele Erwerbsfähige erhielten Leistungen nach dem SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2011?
Im Jahresdurchschnitt 2011 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei etwa
3,423 Millionen. Die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften belief sich
auf rund 6,353 Millionen Personen, von denen rund 4,615 Millionen
erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren.
Die erfragten Informationen stehen im Internetangebot der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit – statistik.arbeitsagentur.de – zur Verfügung, auf das die
Bundesregierung bezüglich der gewünschten Zeitreihen verweist.
Angaben zur Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, der Personen
in Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberichtigten
können in der Rubrik „Statistik nach Themen“ (über die Auswahlliste auf der
linken Seite) mit den Auswahlkategorien „Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II)“ und „Überblick“ abgerufen werden. Die gefragten Informationen
sind u.a. in der Veröffentlichung „Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und
Geldleistungen nach dem SGB II – Deutschland mit Ländern“ enthalten.
3. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland nahmen keine oder geringere Leistungen als
ihnen zustehen (verdeckt Arme) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011
in Anspruch (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?
4. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB II zu bekämpfen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitsmarkt, Grundsicherung und
Armut in Deutschland – Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksachen 17/5583, 17/5861, 17/6043“ auf Bundestagsdrucksache
17/6722 verwiesen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g z u d e n F r a g e n 5 b i s 8
Die Beantwortung der Fragen basiert auf Prozessdaten der Bundesagentur für
Arbeit. Diese beinhalten die Daten der gemeinsamen Einrichtungen zur
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Daten der bisherigen
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen in getrennter
Aufgabenwahrnehmung (AAgAw)). Zahlen der zugelassenen kommunalen Träger sind nicht
enthalten.
5. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden
gingen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland bei den zuständigen Behörden ein, und wie viele wurden in
diesen einzelnen Jahren erledigt?
Die Zahlen zu den Widerspruchseingängen und zu der Anzahl der
Erledigungen in den Jahren 2005 bis 2011 können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9335Entwicklung der Widersprüche im SGB II
Erhobene und erledigte Widersprüche
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale, Stand: 4. April 2012
6. Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB II in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland an den
Sozialgerichten eingereicht und wie viele in diesen Jahren abschließend
behandelt?
Die Zahlen zu den erhobenen Klagen und zu der Anzahl der Erledigungen in
den Jahren 2005 bis 2011 können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Entwicklung der Klagen im SGB II
Erhobene und erledigte Klagen
* – Werte für 2005 liegen nicht vor
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale, Stand: 4. April 2012
7. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf
Leistungen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von
Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB II in der Bundesrepublik
Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 entwickelt?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG-II-Anträge) kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Jahre erhobene Widersprüche erledigte Widersprüche
2005 666 969 436 222
2006 704 484 613 205
2007 763 887 775 352
2008 788 627 841 868
2009 805 234 830 234
2010 835 692 884 188
2011 721 600 740 765
Jahre erhobene
Klagen
erledigte
Klagen
2005 38 655 *
2006 69 912 35 266
2007 99 152 57 066
2008 132 356 89 055
2009 142 736 114 184
2010 158 346 135 015
2011 144 180 138 394
Drucksache 17/9335 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEntwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ALG-II-Anträgen
im SGB II
Gewichteter Jahresfortschrittswert**
* für 2005 bis 2008 liegen keine validen Werte vor
** Der gewichtete Jahresfortschrittswert weist die durchschnittlichen Arbeitstage ab dem Vorliegen der
vollständigen Antragsunterlagen bis zum Tag der Entscheidung für alle im Berichtsjahr gedruckten
Bescheide aus.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale, Stand: 4. April 2012
Die Entwicklung der Bearbeitungsdauer der Widerspruchsverfahren im SGB II
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das Jahr 2005 liegen
keine Werte vor, da die Entwicklung der Bearbeitungsdauer der Widersprüche
zu dem Zeitpunkt noch nicht erfasst wurde.
Entwicklung der Widersprüche im SGB II
Rechnerische Bearbeitungsdauer
* für 2005 liegen keine Werte der rechnerischen Bearbeitungsdauer vor
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale, Stand: 4. April 2012
Für die Dauer der Klageverfahren im SGB II liegen keine Angaben der
Bundesagentur für Arbeit vor. Die Durchführung der Klageverfahren obliegt der
Verantwortung der Sozialgerichte.
8. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) in
der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des SGB II in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2011, die ganz oder teilweise zu Gunsten der
Widersprechenden bzw. der Klagenden entschieden wurden?
Der Anteil der Widersprüche und Klagen im Bereich des SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2005 bis 2011, die ganz oder teilweise zu
Gunsten des Widersprechenden bzw. der Klagenden entschieden wurden, kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Jahre Rechnerische Bearbeitungsdauer in Tagen
2005 *
2006 *
2007 *
2008 *
2009 7,3
2010 7,2
2011 7,4
Jahre Rechnerische Bearbeitungsdauer in Monaten
2005 *
2006 4,9
2007 4,5
2008 3,5
2009 3,0
2010 2,4
2011 2,3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9335Entwicklung der Widersprüche im SGB II
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale, Stand: 4. April 2012
Entwicklung der Klagen im SGB II
* – Werte für 2005 liegen nicht vor
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale, Stand: 4. April 2012
9. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der
Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II
(getrennt nach Sanktionshöhe, nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter
25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart) in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte die ab 2011 geänderten
Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren
abbilden)?
Sanktionsdaten liegen der Bundesagentur für Arbeit erst ab dem Jahr 2007 vor.
Eine Auswertung nach Sanktionshöhe, nach Sanktionsgründen und
Leistungsart in Kombination mit den Altersgruppen ist nicht möglich. Sanktionen gegen
unter 15-Jährige werden grundsätzlich nicht festgestellt.
Angaben zur Entwicklung der Zahl der Sanktionen stehen im Internetangebot
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit – statistik.arbeitsagentur.de – zur
Verfügung, auf das die Bundesregierung diesbezüglich verweist.
Informationen zu Sanktionen können in der Rubrik „Statistik nach Themen“
(über die Auswahlliste auf der linken Seite) mit den Auswahlkategorien
„Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)“ und „Sanktionen“ abgerufen
werden. In der Veröffentlichung „Zeitreihe zu Sanktionen – Deutschland mit
Jahre erhobene
Widersprüche
erledigte
Widersprüche
darunter
Summe volle
und teilw.
Stattgaben
Stattgabequote
2005 666 969 436 222 179 516 41,2 %
2006 704 484 613 205 231 626 37,8 %
2007 763 887 775 352 283 563 36,6 %
2008 788 627 841 868 306 991 36,4 %
2009 805 234 830 234 301 459 36,3 %
2010 835 692 884 188 305 659 34,6 %
2011 721 600 740 765 267 642 36,1 %
Jahre erhobene
Klagen
erledigte
Klagen
darunter Summe
volle und teilw.
Stattgabe
mit Urteil
sonst. Erledigung
mit Nachgeben
des JC
Erfolgsquote aus
Sicht der Kläger
2005 38 655 * * * *
2006 69 912 35 266 1 856 11 078 36,7 %
2007 99 152 57 066 3 290 20 553 41,8 %
2008 132 356 89 055 6 121 37 161 48,6 %
2009 142 736 114 184 6 851 48 919 48,8 %
2010 158 346 135 015 5 680 55 514 45,3 %
2011 144 180 138 394 5 801 55 289 44,1 %
Drucksache 17/9335 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLändern“ sind u.a. Angaben zum Bestand an Sanktionen gegenüber
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Tabelle 5) sowie Informationen zu neu
festgestellten Sanktionen nach Sanktionsgründen (Tabelle 2) enthalten.
Die Anzahl der Sanktionen im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2007 bis 2010
für die unter bzw. über 25-Jährigen kann der folgenden Tabelle entnommen
werden. Da für das Jahr 2011 bislang nur die Sanktionsdaten bis November
2011 vorliegen, bezieht sich der Jahresdurchschnitt nur auf die Monate Januar
bis November 2011.
Tabelle: Bestand Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
nach Alter – Deutschland
* Im Jahr 2011 ist der Jahresdurchschnitt nur bis November 2011 abgebildet.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
10. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 die Anzahl der
erledigten Widersprüche und behandelten Klagen gegen Sanktionen nach
§ 31 und § 32 SGB II, und wie hoch war der Anteil der für die
Leistungsbeziehenden ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen
gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (getrennt nach
Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen
und Leistungsart, bitte die ab 2011 geänderten Sanktionsparagraphen und
Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren abbilden)?
Die Anzahl der erledigten Widersprüche und behandelten Klagen gegen
Sanktionen nach §§ 31 und 32 SGB II und deren Erfolgsquote können den Anlagen
1 und 2 entnommen werden. Eine weitere Erfassung der Widersprüche und
Klagen getrennt nach Altersgruppen, Sanktionsgründen und Leistungsart
erfolgt nicht.
Die Beantwortung der Frage basiert auf Prozessdaten der Bundesagentur für
Arbeit. Diese beinhalten die Daten der gemeinsamen Einrichtungen zur
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Daten der bisherigen
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen in getrennter
Aufgabenwahrnehmung (AAgAw)). Zahlen der zugelassenen kommunalen Träger sind nicht
enthalten.
11. Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011
in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach § 41 ff. bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach
§ 27 ff. (getrennt) des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
(getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht)?
Für den Bereich des SGB XII liegen entsprechende Statistiken des Statistischen
Bundesamtes zu den Empfängern jeweils nur bis 2010 vor. Zudem ist zu
beachten, dass es durch die Neueinführung des SGB XII im Jahr 2005 zu Anlauf-
unter 25-Jährige über 25-Jährige
Jahresdurchschnitt 2007 169.790 55.051 114.739
Jahresdurchschnitt 2008 162.456 49.480 112.975
Jahresdurchschnitt 2009 150.338 45.860 104.479
Jahresdurchschnitt 2010 166.028 48.943 117.085
gleitender Jahresdurchschnitt 2011* 190.151 52.914 137.237
Jahre gesamt darunter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9335schwierigkeiten in der Statistik kam, weshalb sowohl die Empfängerzahlen als
auch die Ausgaben nach dem SGB XII zu Beginn untererfasst waren.
Ende Dezember 2010 erhielten rund 797 000 Personen außerhalb und innerhalb
von Einrichtungen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie rund 98 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtungen nach dem SGB XII.
Empfänger und Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
sowie Grundsicherung nach dem SGB XII am Ende eines Jahres
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Land Insgesamt Männlich Weiblich Unter
18 Jahre
18 bis unter
65 Jahre
65 Jahre
und älter
2005 80 845 39 531 41 314 15 066 58 513 7 266
2006 81 818 41 225 40 593 15 540 61 798 4 480
2007 88 459 46 015 42 444 15 691 68 523 4 245
2008 92 320 48 428 43 892 16 412 72 936 2 972
2009 92 750 49 167 43 583 17 013 73 615 2 122
2010 98 354 52 103 46 251 17 615 78 733 2 006
Land Insgesamt Voll
erwerbsgemindert
18 bis unter
65 Jahre
65 Jahre
und älter
Männlich Weiblich
2005 630 296 287 440 342 856 268 748 361 548
2006 681 991 311 448 370 543 293 909 388 082
2007 732 602 340 234 392 368 318 917 413 685
2008 767 682 357 724 409 958 338 372 429 310
2009 763 864 364 027 399 837 344 487 419 377
2010 796 646 384 565 412 081 362 980 433 666
Drucksache 17/9335 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie viele Einsatz- bzw. Haushaltgemeinschaften erhielten in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum
Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?
Die sogenannten Bedarfsgemeinschaften werden nur in der Statistik über die
Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst. In der Statistik
über die Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung werden nur Einzelpersonen erfasst, da es keine
Bedarfsgemeinschaften gibt.
Im Dezember 2010 gab es bundesweit rund 90 000 Bedarfsgemeinschaften mit
Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem
SGB XII.
Bedarfsgemeinschaften mit dem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII am 31. Dezember eines Jahres in
Deutschland
13. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII
(getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
Hilfe zum Lebensunterhalt) nahmen in der Bundesrepublik Deutschland
in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 keine oder geringere
Leistungen als ihnen zustehen in Anspruch (verdeckt Arme) (absolut und Quote
Nichtinanspruchnahme)?
14. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB XII zu bekämpfen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
15. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von Leistungsträgern
nach dem SGB XII wurden in den einzelnen Jahren von 2005 und 2011 in
der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, und wie viele wurden in
diesen Jahren erledigt (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt)?
16. Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB XII in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik Deutschland an den
Sozialgerichten eingereicht, und wie viele Klagen wurden in diesen Jahren
abschließend behandelt (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt)?
17. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und
die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen
(getrennt) im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der
Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011
entwickelt?
18. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt), der
ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der
Klagenden im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der Bundes-
2005 2006 2007 2008 2009 2010
70 275 72 899 80 299 84 198 85 027 90 259
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9335republik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011
entschieden wurde?
19. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 in der
Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Leistungseinschränkungen nach § 26
und § 39 SGB XII sowie die Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41
Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung,
nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-
verwehrung)?
20. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 die Anzahl der
erledigten Widersprüche und behandelten Klagen durch
Leistungsbeziehende gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII und
gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII, und wie
hoch war dabei der Anteil der für die Leistungsbeziehenden ganz oder
teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundesrepublik
Deutschland gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB
XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII
(getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen
und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?
Zu den Fragen nach Fallzahlen und Anteilen von
• Einschränkungen und Aufrechnungen nach § 26 SGB XII,
• Leistungseinschränkungen nach § 39 SGB XII,
• Ablehnungen von Anträgen wegen des Nichtvorliegens einer dauerhaften
vollen Erwerbsminderung nach § 41 Absatz 3 SGB XII sowie
• erledigter und erfolgreicher Widersprüche und Klagen von
Leistungsberechtigten und Antragstellern gegen Bescheide der Träger der Sozialhilfe nach
den §§ 26, 39 und 41 SGB XII
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 38 bis 41 sowie 42
und 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Grundsicherung und
damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache
17/5861 verwiesen.
21. Sollten die Fragen 13 bis 20 durch die Bundesregierung nicht beantwortet
werden können, wird gefragt, wie ohne diese Informationen die
Bundesregierung prüfen und sicherstellen will, dass für alle
leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Existenzminimum und die
gesellschaftliche Teilhabe aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und
bundesgesetzlicher Regelungen garantiert wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 sowie auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 44 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Grundsicherung
und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 17/5861 verwiesen.
22. Wie hoch war die offizielle Anzahl Arbeitsloser, und wie hoch war die
Arbeitslosenquote in Deutschland von 2005 bis 2011 (Bereich Drittes
Buch Sozialgesetzbuch und Zweites Buch Sozialgesetzbuch getrennt)?
Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III belief sich im
Jahresdurchschnitt 2011 auf rund 892 000 Personen. Die anteilige Arbeitslosenquote
(bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) lag bei 2,1 Prozent.
Drucksache 17/9335 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II belief sich im
Jahresdurchschnitt 2011 auf rund 2,084 Millionen Personen. Die anteilige
Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) lag bei 4,9 Prozent.
Die erfragten Informationen stehen ebenfalls im Internetangebot der Statistik
der Bundesagentur für Arbeit – statistik.arbeitsagentur.de – zur Verfügung, auf
das die Bundesregierung bezüglich der gewünschten Zeitreihen erneut
verweist.
Angaben zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit können in der Rubrik „Statistik
nach Themen“ (über die Auswahlliste auf der linken Seite) mit den
Auswahlkategorien „Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen“ und
„Arbeitslose und Unterbeschäftigung“ abgerufen werden. Die erfragten Informationen
sind unter anderem in der Veröffentlichung „Zeitreihe zur Arbeitslosigkeit seit
1950 nach Strukturmerkmalen (Monats-/Jahreszahlen) – Deutschland“ in
Tabelle 2.6.1 (Jahreszahlen) und 2.6.2 (Monatsdaten) enthalten.
23. Wie viele der Bundesagentur für Arbeit bekannte offene Stellen auf dem
ungeförderten Arbeitsmarkt standen der jeweiligen Anzahl offizieller
Arbeitsloser in den Jahren von 2005 bis 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland gegenüber?
Um welche Art von Stellen handelt es sich dabei?
Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten, ungeförderten
Stellen am ersten Arbeitsmarkt belief sich im Jahresdurchschnitt 2011 auf rund
466 000 Stellen. Von diesen rund 466 000 gemeldeten Arbeitsstellen waren
etwa 431 800 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen (davon rund 370 100
in Vollzeit). Entsprechende Zeitreihen können ebenfalls dem Internetangebot
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit – statistik.arbeitsagentur.de –
entnommen werden.
Angaben zur Entwicklung der Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen können in
der Rubrik „Statistik nach Themen“ (über die Auswahlliste auf der linken
Seite) mit den Auswahlkategorien „Arbeitslose, Unterbeschäftigung und
Arbeitsstellen“ und „Gemeldete Arbeitsstellen“ abgerufen werden. Die erfragten
Informationen sind unter anderem in der Veröffentlichung „Zeitreihe ab 1950
(Monats- und Jahreszahlen) – Deutschland“ enthalten.
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e 17/9335
begrund neue Sachverhalte
änderte
Rechtser Weisungslage
Anteil neue
Sachverhalte
** **
** **
1.208 43,8%
1.092 41,9%
1.949 51,2%
2.300 56,4%
911 55,8% Anlage 1
Widersprüche im Rechtskreis SGB II
Entwicklung der Erledigungen und die Stattgabequote zum Schwerpunkt Sanktionen
Jahr Erledigung Widersprüche Stattgaben Stattga
gesamt
darunter
Streitgegenstand
Sanktionen
Anteil
Streitgegenstand
Sanktionen
Streitgegenstand
Sanktionen
Stattgabequote
Sanktionen
nachgereichte
Unterlagen
ge
od
2005 * * * * * **
2006 613.205 38.163 6,2% 13.007 34,1% **
2007 775.352 64.697 8,3% 24.532 37,9% 9.540
2008 841.868 75.341 8,9% 31.335 41,6% 12.052
2009 830.234 67.744 8,2% 26.896 39,7% 11.823
2010 884.188 66.685 7,5% 28.071 42,1% 13.546
2011 740.765 64.893 8,8% 25.845 39,8% 13.523
* im Jahr 2005 erfolgte keine Auswertung nach Schwerpunkten
** Beginn Auswertung Stattgabegründe im Widerspruchsverfahren ab 1.1.2007
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Zentrale, Stand: 16.4.2012
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0722-8333Anlage 2
Klagen im Rechtskreis SGB II
Entwicklung der Erledigungen und der Erfolge für die Kläger zum Schwerpunkt Sanktionen
Jahr
Erledigung Klagen Erfolg für die Kläger
Stat
(Auswertung
gesamt
darunter
Streitgegenstand
Sanktionen
Anteil
Streitgegenstand
Sanktionen
Stattgaben
(voll und
teilweise)
mit Urteil
sonstige
Erledigung
mit
Nachgeben der JC
Erfolg für
Kläger bei
Sanktionen
nachgereic
Unterla
2005 * * * * * *
2006 35.266 1.228 3,5% 72 443 41,9%
2007 57.066 3.035 5,3% 202 1.345 51,0%
2008 89.055 5.747 6,5% 829 2.919 65,2%
2009 114.184 6.600 5,8% 449 3.086 53,6%
2010 135.015 6.964 5,2% 479 3.698 60,0% 45
2011 138.394 6.167 4,5% 378 2.954 54,0%
* im Jahr 2005 erfolgte keine Auswertung nach Schwerpunkten
** Beginn Auswertung Stattgabegründe im Klageverfahren ab 1.7.2010. Daher bilden die Zahlen für 20
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Zentrale, Stand: 16.4.2012
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