Konsequenzen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Lebensmittelüberwachung
der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung schlägt in seinem Gutachten vom 28. November 2011 umfassende Maßnahmen zur besseren Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für den Lebensmittelbereich in Deutschland vor. Anlass der Untersuchung war das Krisenmanagement von Bund und Ländern im Zusammenhang mit Dioxin in Futtermitteln und mit der EHEC-Infektionswelle.
Sowohl die tatsächliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern als auch rechtliche und normative Empfehlungen stehen in der Kritik. Die Mängel im Ländervollzug seien systembedingt, Durchführungsnormen und die Rechtsaufsicht des Bundes fehlerhaft. Der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sieht die gesamtstaatliche Verantwortung für den Verbraucherschutz im Lebensmittelmarkt nicht ausreichend wahrgenommen. Er leitet aus der verfassungsrechtlichen Schutzaufgabe von Leben und körperlicher Unversehrtheit die Pflicht des Bundes zum permanenten Monitoring der Lebensmittelüberwachung ab. Das Krisenmanagement des Bundes sei normativ und organisatorisch neu auszurichten und ein nationaler Krisenstab einzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Welche rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ergriffen?
- Welche Treffen zur Neuordnung der Lebensmittelüberwachung haben seit dem 28. November 2011 stattgefunden (Termine, Teilnehmerkreis, Gesprächsinhalt)?
- Wird die Bundesregierung weitere Studien zur Evaluierung der Lebensmittelüberwachung und zum Vergleich der Länderbehörden in Auftrag geben? Wenn ja, zu welchem Themenkreisen, wenn nein, warum nicht?
- Was soll in den nächsten sechs Monaten und was bis zum Ende der Legislaturperiode in der Lebensmittelüberwachung verändert werden?
- Welche operativen Handlungsbefugnisse – z. B. Kontrollen durchführen, Verbote aussprechen, Waren sicherstellen – sollte ein nationaler Krisenstab erhalten?
- Welche Kommunikationsbefugnisse auf welcher Rechtsgrundlage haben die Bundesregierung und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktuell im Krisenfall auf den Lebensmittelmärkten, und welche Änderungen streben sie an, insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung an den Deutschen Bundestag?
- Wie bewertet die Bundesregierung, dass verbraucherrelevante Informationen zu Betriebsschließungen aus Hygienegründen bei der Müller-Brot GmbH und WIESENHOF Geflügel-Kontor GmbH nicht auf der neuen staatlichen Internetplattform www.lebenmittelwarnungen.de zu finden sind?
- Welche Vorschläge des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wird die Bundesregierung in der Rechtsaufsicht und bei den Durchführungsbestimmungen aufgreifen?
- Schließt sich die Bundesregierung der Forderung des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung an, bezüglich der Eigenkontrollen der Betriebe Dokumentations- und Mitteilungspflichten, nationale Leitlinien, verstärkte Überwachung, betriebliche Produktsicherheitsbeauftragte und ein System für Informanten aus dem Betrieb, so genannte whistleblower, zu verankern?
- Wie bewertet die Bundesregierung die vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorgeschlagenen zentralen, spezialisierten Kompetenzteams zur Marktkontrolle im Lebensmittelbereich? Welche Aufgaben sollten sie übernehmen?
- Teilt die Bundesregierung die Kritik von Verbraucherverbänden und Lebensmittelkontrolleuren an der unzulänglichen Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln, insbesondere mit Nahrungsergänzungsmitteln?
- Welche Maßnahmen zur besseren rechtlichen Einstufung von arzneimittelähnlichen Produkten, sogenannte Borderline-Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel, hält die Bundesregierung für erforderlich?
- Welche Maßnahmen zur Einführung der vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorgeschlagenen verbindlichen Leistungsvergleichen in der Lebensmittelüberwachung der Länder beabsichtigt die Bundesregierung durchzuführen? Welche Kennziffern eignen sich für den Leistungsvergleich?
- Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Verbraucherindex 2010 zur Lebensmittelüberwachung, insbesondere die dort verwendeten Vergleichsindikatoren (S. 100, Statische Daten C8-C13)?
- Welche Personalbedarfsermittlung legt die Bundesregierung für ihre Bewertung der Funktionalität der Lebensmittelüberwachung zu Grunde? Wie beurteilt die Bundesregierung diesbezüglich die Aussage des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V., dass bundesweit 1 500 Kontrolleure fehlen (Statement Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zur Pressekonferenz am 18. Januar 2012)?
- Für welche, über die unionsrechtlichen Anforderungen hinausgehenden zusätzlichen Daten, die bisher noch nicht zwischen Bund und Ländern ausgetauscht werden, sieht die Bundesregierung Bedarf?
- Bis wann wird die Bundesregierung ihre Schlussfolgerungen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung dem Deutschen Bundestag vorlegen?
Fragen17
Welche rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ergriffen?
Welche Treffen zur Neuordnung der Lebensmittelüberwachung haben seit dem 28. November 2011 stattgefunden (Termine, Teilnehmerkreis, Gesprächsinhalt)?
Wird die Bundesregierung weitere Studien zur Evaluierung der Lebensmittelüberwachung und zum Vergleich der Länderbehörden in Auftrag geben? Wenn ja, zu welchem Themenkreisen, wenn nein, warum nicht?
Was soll in den nächsten sechs Monaten und was bis zum Ende der Legislaturperiode in der Lebensmittelüberwachung verändert werden?
Welche operativen Handlungsbefugnisse – z. B. Kontrollen durchführen, Verbote aussprechen, Waren sicherstellen – sollte ein nationaler Krisenstab erhalten?
Welche Kommunikationsbefugnisse auf welcher Rechtsgrundlage haben die Bundesregierung und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktuell im Krisenfall auf den Lebensmittelmärkten, und welche Änderungen streben sie an, insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung an den Deutschen Bundestag?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass verbraucherrelevante Informationen zu Betriebsschließungen aus Hygienegründen bei der Müller-Brot GmbH und WIESENHOF Geflügel-Kontor GmbH nicht auf der neuen staatlichen Internetplattform www.lebenmittelwarnungen.de zu finden sind?
Welche Vorschläge des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wird die Bundesregierung in der Rechtsaufsicht und bei den Durchführungsbestimmungen aufgreifen?
Schließt sich die Bundesregierung der Forderung des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung an, bezüglich der Eigenkontrollen der Betriebe Dokumentations- und Mitteilungspflichten, nationale Leitlinien, verstärkte Überwachung, betriebliche Produktsicherheitsbeauftragte und ein System für Informanten aus dem Betrieb, so genannte whistleblower, zu verankern?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorgeschlagenen zentralen, spezialisierten Kompetenzteams zur Marktkontrolle im Lebensmittelbereich? Welche Aufgaben sollten sie übernehmen?
Teilt die Bundesregierung die Kritik von Verbraucherverbänden und Lebensmittelkontrolleuren an der unzulänglichen Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln, insbesondere mit Nahrungsergänzungsmitteln?
Welche Maßnahmen zur besseren rechtlichen Einstufung von arzneimittelähnlichen Produkten, sogenannte Borderline-Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel, hält die Bundesregierung für erforderlich?
Welche Maßnahmen zur Einführung der vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorgeschlagenen verbindlichen Leistungsvergleichen in der Lebensmittelüberwachung der Länder beabsichtigt die Bundesregierung durchzuführen? Welche Kennziffern eignen sich für den Leistungsvergleich?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Verbraucherindex 2010 zur Lebensmittelüberwachung, insbesondere die dort verwendeten Vergleichsindikatoren (S. 100, Statische Daten C8-C13)?
Welche Personalbedarfsermittlung legt die Bundesregierung für ihre Bewertung der Funktionalität der Lebensmittelüberwachung zu Grunde? Wie beurteilt die Bundesregierung diesbezüglich die Aussage des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V., dass bundesweit 1 500 Kontrolleure fehlen (Statement Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zur Pressekonferenz am 18. Januar 2012)?
Für welche, über die unionsrechtlichen Anforderungen hinausgehenden zusätzlichen Daten, die bisher noch nicht zwischen Bund und Ländern ausgetauscht werden, sieht die Bundesregierung Bedarf?
Bis wann wird die Bundesregierung ihre Schlussfolgerungen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung dem Deutschen Bundestag vorlegen?