[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9365
17. Wahlperiode 19. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Volker Beck (Köln),
Agnes Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9243 –
Schrittweiser Abzug und Reduktion des deutschen Einsatzkontingents
der Bundeswehr in Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die internationale Gemeinschaft hatte sich auf den Konferenzen in Kabul,
Lissabon, London und Bonn zusammen mit der afghanischen Regierung
darauf geeinigt, die Verantwortung für die Sicherheit in Afghanistan
schrittweise an die afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) zu übergeben und diesen
„Transitionsprozess“ bis Ende 2014 abzuschließen. Die NATO-
Mitgliedstaaten hatten sich zudem darauf verständigt, im Verlauf der Transition ihre
militärische Präsenz in Afghanistan durch die sukzessive Reduzierung der
Kampftruppen zu verringern, sodass 2014 die letzten Kampftruppen der
Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) Afghanistan verlassen könnten.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Debatte um die Verlängerung des
Bundeswehreinsatzes in Afghanistan für das Jahr 2012 einen Mandatstext
vorgelegt, in welchem das erste Mal eine – wenn auch geringe – Reduzierung des
deutschen Einsatzkontingents in Afghanistan vorgesehen ist. Der
Bundesminister des Auswärtigen, Guido Westerwelle, bezeichnete in seiner Rede
zum Afghanistan-Mandat das Jahr 2011 als Scheitelpunkt des militärischen
Engagements.
Auf dem geplanten Gipfel in Chicago im Mai dieses Jahres will die NATO
einen gemeinsamen, koordinierten Abzugsplan beschließen. Nach dem
Amoklauf eines US-Soldaten in Afghanistan hatte der afghanische Präsident Hamid
Karzai angekündigt, dass er die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die
Afghanen um ein Jahr vorziehen möchte. Zwar relativierte Präsident Hamid
Karzai diese Forderungen zwischenzeitlich in einem gemeinsamen Telefonat
mit dem US- Präsidenten Barack Obama wieder, jedoch scheinen sowohl die
afghanische Regierung als auch Teile der US-Administration den Prozess der
Übergabe der Sicherheitsverantwortung bis 2014 beschleunigen zu wollen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hält am gemeinsamen Ziel der afghanischen Regierung
und der internationalen Gemeinschaft fest, die Übergabe der
Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung bis Ende 2014 abgeschlossen zu haben.
Nach 2014 sollen keine internationalen Kampftruppen mehr in Afghanistan im
Einsatz sein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9365 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, den Abzug bis 2014
abzuschließen?
Wenn nein, warum nicht?
Gemeinsames Ziel der afghanischen Regierung und der internationalen
Gemeinschaft ist es, die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die
afghanische Regierung bis Ende 2014 abgeschlossen zu haben. Nach 2014 sollen
keine internationalen Kampftruppen mehr in Afghanistan im Einsatz sein. Die
Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) soll
ihren Auftrag dann erledigt haben. An diesen Zielsetzungen hält die
Bundesregierung fest.
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des afghanischen Präsidenten,
nach der die afghanischen Sicherheitskräfte bereits jetzt landesweit für die
Sicherheit Afghanistans sorgen könnten?
Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die
Präsenz der Bundeswehr im Rahmen von ISAF in Afghanistan?
Die Übergabereife verschiedener Gebiete wird gemäß dem bei der Kabul-
Konferenz 2010 festgelegten Evaluierungs- und Konsultationsprozess gemeinsam
von der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft
bewertet. Das zuständige Gremium, das sogenannte Joint Afghan-NATO Inteqal
Board (JANIB), spricht entsprechende Empfehlungen aus. Auf deren
Grundlage und nach Befassung des NATO-Rates trifft die afghanische Regierung ihre
stets von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Entscheidungen. Die
Entwicklung des Bundeswehrdispositivs richtet sich am so fortschreitenden
Transitionsprozess aus.
3. Hält die Bundesregierung die vollständige Übergabe der
Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte bereits bis Ende 2013
sowohl für realisierbar als auch verantwortbar?
Nach aktueller Planung soll Mitte 2013 der Prozess der Übergabe in ganz
Afghanistan begonnen haben. Es ist Teil des bei der Kabul-Konferenz
beschlossenen Transitionsplans, dass es nach Beginn des Übergabeprozesses
weiterhin Unterstützung und Beratung durch ISAF-Kräfte geben soll. Allerdings
werden ISAF-Kräfte dann in die „zweite Reihe“ zurücktreten. Der Lissabon-
Fahrplan sieht das Ende des Übergabeprozesses für das Ende des Jahres 2014
vor.
4. Welche Konsequenzen sind nach Einschätzung der Bundesregierung aus
der Forderung von Präsident Hamid Karzai für die ISAF-
Truppenstellernationen zu ziehen, nach welcher alle ausländischen Soldaten aus den
afghanischen Dörfern abgezogen werden und sich in ihre Stützpunkte
zurückziehen sollen?
Die Forderung von Präsident Hamid Karzai ist im Zusammenhang mit dem
tragischen Vorfall am 11. März 2012 zu sehen, bei dem 16 Zivilpersonen von
einem Angehörigen der US-Streitkräfte getötet wurden. Präsident Hamid Karzai
hat jedoch keine Änderung der Einsatzgrundlagen von ISAF angestrebt. Diese
sehen nach wie vor eine enge Zusammenarbeit von ISAF mit den ANSF bei
Bedarf gerade auch in ländlichen Gebieten vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/93655. Vor welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung den schrittweisen
Abzug des Bundeswehreinsatzkontingents in Afghanistan – auch und
insbesondere mit Blick auf die jüngsten Äußerungen von Präsident Hamid
Karzai?
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag in der Regel alle zwölf
Monate einen Antrag zur Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan vor. In den
letzten beiden Anträgen hat die Bundesregierung eine Reduzierung des
deutschen ISAF-Kontingents in Aussicht gestellt, „soweit die Lage dies erlaubt und
ohne dadurch unsere Truppen oder die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses
zu gefährden“. Dies wurde zum Jahreswechsel 2011/2012 wie angekündigt
umgesetzt. Ziel der Bundesregierung ist es, auch zum Ende dieses
Mandatszeitraums die in Aussicht gestellte Reduzierung umsetzen zu können. Vor dem
Hintergrund der 2010 auf dem NATO-Gipfel in Lissabon vereinbarten
Transitionsstrategie und des Ziels, spätestens Ende 2014 die Übergabe der
Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte abgeschlossen zu
haben, ist es die Absicht der Bundesregierung, auch mit den zukünftigen
Mandaten die weitere Anpassung des deutschen ISAF-Kontingents vorzunehmen.
6. Mit welcher Position wird die Bundesregierung am geplanten NATO-
Gipfel im Mai 2012 in Chicago bezüglich eines gemeinsamen Abzugsplans
teilnehmen, und für welchen Zeitplan setzt sich die Bundesregierung
entsprechend ein?
Zurzeit wird in den zuständigen Gremien der NATO an einer Überarbeitung des
Operationsplans für ISAF gearbeitet. Gemeinsames Ziel im Bündnis ist es, die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Grundsatz „gemeinsam rein,
gemeinsam raus“ im Hinblick auf ISAF nachvollziehbar und unter Sicherung des
Erreichten umgesetzt werden kann.
7. Welche Auswirkungen hat die Forderung von Präsident Hamid Karzai, die
internationalen Truppen sollten sich aus den Dörfern in ihre Stützpunkte
zurückziehen, für die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte sowie
die gemeinsame Durchführung von Operationen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
8. Sieht die Bundesregierung eine Veranlassung bis zum NATO-Gipfel im
Mai 2012 eine konkrete Abzugsplanung der deutschen Truppen aus
Afghanistan vorzulegen, und wenn nein, warum nicht?
Ziel der Bundesregierung ist es, zum Ende des aktuellen Mandatszeitraums die
in Aussicht gestellte Reduzierung umsetzen zu können. Es ist die Absicht der
Bundesregierung, auch mit den zukünftigen Mandaten eine weitere Anpassung
des deutschen ISAF-Kontingents vorzunehmen.
9. Welche Vereinbarungen oder Vorgespräche gibt es bisher mit den NATO-
Partnern, um den Abzug der ISAF-Truppen bis 2014 zu planen und
umzusetzen?
Was sind die bisherigen Ergebnisse solcher Vereinbarungen und
Vorgespräche?
Gemeinsames Ziel im Bündnis ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass der Grundsatz „gemeinsam rein, gemeinsam raus“ im Hinblick auf ISAF
Drucksache 17/9365 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenachvollziehbar und unter Sicherung des Erreichten umgesetzt werden kann.
Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag nach Abschluss der
Verhandlungen zur Überarbeitung des Operationsplans für ISAF und spätestens bei
Vorlage des neuen Mandats zur deutschen Beteiligung an ISAF unterrichten.
10. Hält die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand und angesichts
gegenwärtiger Entwicklungen in Afghanistan einen Abzug bis 2014 für
realisierbar?
Wenn ja, unter welchen Maßgaben?
Wenn nein, warum nicht?
Gemeinsames Ziel der afghanischen Regierung und der internationalen
Gemeinschaft ist es, dass der Prozess der Übergabe der Sicherheitsverantwortung
bis Ende 2014 abgeschlossen sein wird. Nach 2014 sollen keine internationalen
Kampftruppen mehr in Afghanistan im Einsatz sein. Gleichwohl werden die
afghanischen Sicherheitskräfte auch nach 2014 weiterhin
Ausbildungsunterstützung und Beratung sowie finanzielle Unterstützung benötigen. Die
internationale Gemeinschaft hat sich bei der Bonner Afghanistan-Konferenz 2011
dazu verpflichtet, auch nach 2014 solche Unterstützung anzubieten.
11. Welche Stellen sind bei der Bundeswehr und beim Bundesministerium
der Verteidigung mit der Planung des schrittweisen Rückbaus und
Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan betraut?
Mit Umstrukturierung des Bundesministeriums der Verteidigung zum 1. April
2012 ist die Abteilung Strategie und Einsatz mit der weiteren militärischen
Planung des Engagements in Afghanistan betraut. Darüber hinaus sind weitere
Fachreferate auf ministerieller Ebene aus den Abteilungen Politik, Recht,
Haushalt und Controlling sowie Infrastruktur/Umweltschutz und
Dienstleistungen beteiligt. Auf der operativen Ebene ist unverändert das
Einsatzführungskommando der Bundeswehr für die Umsetzung der Vorgaben aus dem
Bundesministerium der Verteidigung verantwortlich.
12. Welche personellen und materiellen Anpassungen sind mit Blick auf die
Präsenz des Auswärtigen Amts (AA), des Bundesministeriums des Innern
(BMI) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) in Afghanistan in den nächsten Monaten und
Jahren bis 2014 bzw. bis 2013 sowie für die Zeit danach geplant?
Welche Maßnahmen zum Schutz der nach 2014 in Afghanistan
verbleibenden Kräfte des AA, des BMI und des BMZ sind geplant?
Das Auswärtige Amt unterhält derzeit neben der deutschen Botschaft in Kabul
Außenstellen der Botschaft in Masar-e Sharif, Kundus und Faisabad. Die
Außenstelle Taloqan wurde zum 29. Februar 2012 geschlossen. Die Provinz
Takhar wird seither durch die Außenstelle Kundus mitbetreut. Im
Zusammenhang mit der geplanten Schließung des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT)
Faisabad im Herbst 2012 wird voraussichtlich ebenfalls die Außenstelle der
Botschaft dort geschlossen. Bei einer zukünftigen Schließung des PRT Kundus
würde ebenso gleichzeitig die dortige Außenstelle der Botschaft geschlossen.
Derzeit werden innerhalb des Auswärtigen Amts und unter Einbindung aller in
Afghanistan tätigen Ressorts Überlegungen angestellt, eine dauerhafte
Auslandsvertretung (Außenstelle der Botschaft oder Generalkonsulat) in Masar-e
Sharif einzurichten, um nach Ende der Transition die angemessene Betreuung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9365des deutschen Engagements gewährleisten zu können. Hierbei werden derzeit
u. a. Möglichkeiten der personellen Ausstattung und der Unterbringung
untersucht. Grundsätzlich erfolgt die Absicherung deutscher Auslandsvertretungen,
auch der Deutschen Botschaft Kabul, u. a. durch Kräfte der Bundespolizei. Ob
am Standort Masar-e Sharif dann auch eine militärische Absicherung bestehen
wird, lässt sich derzeit nicht beantworten.
Das deutsche bilaterale Polizeiprojekt wird mit dem Ende der Transitionsphase
Ende 2014 das Engagement beim Polizeiaufbau beenden. Bis dahin wird
Deutschland sich intensiv bei der Aus- und Fortbildung, insbesondere der unteren
sowie mittleren Führungsebene, beim Mentoring sowie bei der Ausstattungshilfe
einbringen. Außerdem ist die Übergabe der deutschen Polizeitrainingszentren in
afghanische Verantwortung (einschließlich der Sicherstellung eines nachhaltigen
Betriebes der Liegenschaften) ein besonderer Schwerpunkt. Nach derzeitigem
Planungsstand ist vorgesehen, das Polizeitrainingszentrum in Faisabad 2012, in
Kundus 2013 sowie die deutschen Trainingszentren in Masar-e Sharif und Kabul
2014 in afghanische Verantwortung zu übergeben. Mit der Übergabe der
Trainingszentren wird auch der Personalbedarf des deutschen bilateralen
Polizeiprojektes angepasst. Für 2012 ist eine Personalstärke von 200 deutschen
Polizistinnen und Polizisten für das bilaterale deutsche Polizeiprojekt vorgesehen.
Im Anschluss an die Transitionsphase folgt ab Anfang 2015 die sogenannte
Transformationsdekade 2015 bis 2025. Transformation wird dabei als eine
Fortsetzung des Wiederaufbauprozesses in den übergebenen Provinzen und
Distrikten verstanden, mit dem Ziel einer sich selbst tragenden Staatlichkeit
Afghanistans. Deutschland wird auch nach 2014 die afghanischen Polizeikräfte (Afghan
National Police, ANP) unterstützen. Die Ausgestaltung dieser Unterstützung
wird derzeit zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmt. Auch nach 2014
wird die Sicherheit der eingesetzten deutschen Polizisten zu gewährleisten sein.
Im Vorfeld des Übergangs von der Transitionsphase in die sogenannte
Transformationsdekade wird daher im nationalen sowie im internationalen Rahmen
darüber zu befinden sein, wie ein weiterer Einsatz inhaltlich gestaltet und wie
der Schutz des eingesetzten Personals sichergestellt werden kann.
Die zukünftige Präsenz von Personal des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Afghanistan wird weiterhin
bedarfsorientiert ausgestaltet und kann deshalb noch nicht im Einzelnen
beziffert werden.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Durchführungsorganisationen der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit bemisst sich
nach den jeweiligen Erfordernissen der Projektumsetzung. Über eventuelle
materielle Anpassungen im Rahmen der deutsch-afghanischen
Entwicklungszusammenarbeit wurde noch nicht abschließend entschieden.
Die staatlichen Durchführungsorganisationen der deutsch-afghanischen
Entwicklungszusammenarbeit verfügen über ein eigenes, ziviles Sicherheitssystem
(Risikomanagement Afghanistan), das seine Arbeit voraussichtlich auch nach
2014 fortsetzen und ggf. bedarfsgerecht weiterentwickeln wird.
13. Welche Herausforderungen stellen sich aus Sicht der Bundesregierung
für den Abzug der Kampftruppen des deutschen Einsatzkontingents in
Afghanistan bis Ende 2014 bzw. bis Ende 2013?
Der Abzug der ISAF-Kampftruppen erfolgt im Einklang mit dem Fortgang des
Transitionsprozesses und der damit verbundenen Verantwortungsübernahme
der ANSF. Voraussetzung hierfür bleibt unverändert eine Verstetigung der
zunehmend stabilen Sicherheitslage, der weitere planmäßige Aufwuchs der
ANSF sowie der Abschluss des Transitionsprozesses in allen Provinzen bis
Drucksache 17/9365 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEnde 2014. Ein wesentlicher Baustein ist die enge Abstimmung mit unseren
Partnern, um insbesondere gegenüber der afghanischen Regierung und der
Bevölkerung nicht den Eindruck eines voreiligen Truppenabzuges entstehen zu
lassen, sondern trotz der Truppenreduzierungen unsere auch über 2014
hinausgehende Unterstützung zu verdeutlichen.
a) Wie soll der Schutz sowohl des abzuziehenden als auch des
verbleibenden Personals sowie von Ausrüstung und Infrastruktur bei einer
stetigen Reduzierung gewährleistet werden?
Für den Eigenschutz des verbleibenden Personals werden Sicherungskräfte
sowie Kräfte mit der Befähigung zur Evakuierung vorgehalten. Die
Entscheidung über Zahl, Art und Auftrag der im Rahmen von ISAF eingesetzten
deutschen bewaffneten Streitkräfte liegt beim Deutschen Bundestag. Die
Bundesregierung wird lageabhängig und auf Grundlage einer Abstimmung im Bündnis
und mit der afghanischen Regierung an den Bundestag mit entsprechenden
Mandatsanträgen herantreten. Die Ausplanung des Deutschen
Einsatzkontingents obliegt im Rahmen der ministeriellen Vorgaben dem
Einsatzführungskommando der Bundeswehr. Eigensicherung und Schutz werden bei allen
Planungen mit hoher Priorität berücksichtigt.
b) Durch welche Maßnahmen soll der Schutz der Zivilbevölkerung trotz
stetiger Reduzierung der internationalen Truppenpräsenz im
Regionalkommando Nord gewährleistet werden?
Mit der fortschreitenden Verantwortungsübernahme der ANSF obliegt der
Schutz der lokalen Zivilbevölkerung mehr und mehr den afghanischen
Sicherheitskräften. Die internationale Gemeinschaft wird den ANSF im Rahmen des
„Security Force Assistance (SFA)“-Konzeptes der NATO weiter mit Beratern,
Ausbildern und Unterstützungselementen zur Seite stehen. Darüber hinaus
werden Schlüsselfähigkeiten und Kräfte (sogenannte enabler, z. B. Aufklärung),
über welche die ANSF nicht verfügen, weiter bereitgestellt.
c) Inwiefern und in welchen Bereichen soll diesbezüglich
gegebenenfalls auf Fähigkeiten anderer ISAF-Partnerstaaten zurückgegriffen
werden?
Eine Besonderheit des ISAF-Regionalkommandos Nord ist die multinationale
Ausprägung. Im Verständnis eines multinationalen Regionalkommandos wird
auch in Zukunft auf Fähigkeiten anderer Nationen zurückgegriffen. Dies
betrifft insbesondere Schlüsselfähigkeiten wie z. B. Aufklärung, Räumung
von Verkehrswegen („Route Clearance“), medizinische Luftevakuierungen
(„AIRMEDEVAC“) und Lufttransport.
14. Über welche Transportrouten sollen Personal und Material der deutschen
Militärpräsenz in Afghanistan schwerpunktmäßig zurückgeführt werden,
und welche sicherheitspolitischen Abhängigkeiten bestehen hier jeweils?
Für den Rücktransport werden, trotz aktueller Schließung der
afghanischpakistanischen Grenze, alle verfügbaren Optionen (Luft, See, Straße, Schiene
sowie Kombinationen hiervon) sowohl über die nördliche Versorgungsroute via
Russland, die Ukraine, Usbekistan, Kasachstan, Tadschikistan als auch über die
Südroute via Pakistan erwogen. Weitere Optionen für die materielle
Rückverlegung, z. B. über die Türkei, werden derzeit geprüft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9365a) Welches Material kann aus welchen Gründen beispielsweise nur über
Landrouten und nicht über Transportflüge aus Afghanistan
zurückgeführt werden?
Grundsätzlich könnte das gesamte Material im Lufttransport zurückgeführt
werden. Jedoch ermöglicht nur der Verbund von Straße, Eisenbahn, See und
Luft eine effektive und effiziente Rückführung von Material aus Afghanistan
nach Deutschland.
b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Mittel sowie Boden- und
Luftfahrzeuge, die zum Rücktransport zur Verfügung stehen,
ausreichend?
Die verfügbaren Mittel sowie der Transportraum für eine Rückverlegung
werden derzeit als ausreichend bewertet. Der Transportraumbedarf kann aber erst
endgültig nach abgeschlossener Detailausplanung benannt werden.
15. Inwiefern sind zusätzliche Verträge mit afghanischen Anrainerstaaten wie
etwa Pakistan und Usbekistan zur Rückführung militärischen Materials
und Personals notwendig, und befindet sich die Bundesregierung bereits
in Verhandlungen mit welchen bisherigen Ergebnissen?
Welche Kosten werden aufgrund dieser Verträge oder Vereinbarungen
vermutlich für die Zeit bis Ende 2014 bzw. bis Ende 2013 fällig?
Nach Ansicht der Bundesregierung sind für die Rückführung derzeit keine
zusätzlichen bilateralen Vereinbarungen mit afghanischen Anrainerstaaten
erforderlich. Eigene Vertragsverhandlungen werden derzeit nicht geführt. Es werden
derzeit keine Verträge verhandelt, die zu zusätzlichen Kosten führen könnten.
16. Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung insgesamt jährlich für
den Einsatz in Afghanistan bis Ende 2014?
Für die deutsche Beteiligung am ISAF-Einsatz wurden 2011 Ausgaben in
Höhe von 1 277,6 Mio. Euro getätigt. Im laufenden Haushaltsjahr sind in der
aktuellen Ausgabenplanung für die deutsche Beteiligung am ISAF-Einsatz
Haushaltsmittel in Höhe von 1 068,9 Mio. Euro vorgesehen. Die
Ausgabenplanung für 2013 und 2014 steht – unter der Budgethoheit des Deutschen
Bundestages – im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 2013 bzw.
des Finanzplans bis 2016, worüber die Bundesregierung voraussichtlich Ende
Juni 2012 entscheiden wird.
a) Ist mit Blick auf die Reduzierung der deutschen militärischen Präsenz
in Afghanistan auch mit einer Absenkung der Kosten des Einsatzes zu
rechnen, falls nein, warum nicht, und falls ja, in welcher Höhe?
b) Inwiefern käme es aufgrund einer beschleunigten Reduktion des
deutschen Einsatzkontingents insbesondere hinsichtlich der vollständigen
Rückführung der Kampftruppen bis Ende 2013 statt Ende 2014 zu
höheren Kosten, und wodurch würden diese im Einzelnen entstehen?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es im Hinblick auf die Reduzierung
des deutschen Beitrages am ISAF-Einsatz zu einer Verringerung der
personenbezogenen Ausgaben (z. B. Auslandsverwendungszuschläge), der
verbrauchsabhängigen Ausgaben (z. B. Betriebsstoffe und Liegenschaftsbetrieb) und der
Ausgaben für Beschaffungen (einsatzbedingter Sofortbedarf) kommen wird.
Die genaue Höhe kann derzeit nicht beziffert werden. Dem steht eine Erhöhung
der Ausgaben für Transporte (Rückführung von Personal und Material), für die
Drucksache 17/9365 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMaterialerhaltung im Zuge der Instandsetzungen des zurückgeführten Materials
zur Wiederherstellung der vollen Einsatzbereitschaft, sowie zusätzliche
Ausgaben für die afghanischen Sicherheitskräfte gegenüber. Die verantwortbare
Reduzierung bis Ende 2014 ist abhängig von der weiteren Entwicklung der
Sicherheitslage.
17. In welchem Umfang plant die Bundesregierung das deutsche
Einsatzkontingent bis Ende 2014 bzw. bis Ende 2013 zu verkleinern, um das auf
NATO-Ebene vereinbarte Ziel zu erfüllen, bis dahin sämtliche
Kampftruppen aus Afghanistan abzuziehen?
Der NATO-Gipfel in Chicago (20./21. Mai 2012) soll den Rahmen für eine
weitere sicherheitspolitische Unterstützung Afghanistans nach 2014 festlegen.
Die Ergebnisse werden bereits Folgerungen für 2013/2014 nach sich ziehen,
welche für eine fundierte weitere Ausplanung des Engagements in Afghanistan
entscheidend sein werden. Im weiteren Fortgang gilt es, nationale
Vorstellungen mit unseren ISAF-Partnern abzustimmen. Insofern werden sich die
Planungen nicht vor Ende 2012 konkretisieren.
18. Welche militärischen Infrastruktur- bzw. Baumaßnahmen führt die
Bundesregierung in Afghanistan mit dem konkreten Ziel einer Nutzung durch
die Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte auch nach 2014 bzw. nach
2013 durch bzw. plant sie durchzuführen?
Planungen der Bundesregierung für militärische Infrastruktur- bzw.
Baumaßnahmen mit dem konkreten Ziel einer Nutzung durch die Bundeswehr oder
verbündete Streitkräfte auch nach 2014 bzw. nach 2013 werden derzeit nicht
durchgeführt. Grundsätzlich ist es Planungsabsicht, das deutsche militärische
Engagement auf wenige Standorte in der Nordregion und auf Kabul zu
konzentrieren.
19. Welche militärischen Infrastruktur- bzw. Baumaßnahmen plant die
Bundesregierung in Afghanistan bzw. führt sie bereits durch, um diese an die
ANSF oder andere afghanische Stellen zu übergeben?
Planungen der Bundesregierung zu militärischen Infrastruktur- bzw.
Baumaßnahmen mit dem Ziel der Übergabe an die ANSF oder andere afghanische
Stellen werden derzeit nicht durchgeführt.
20. Welche Infrastruktur hat die Bundeswehr in welchem Zustand an
afghanische Stellen in Taloqan übergeben, und welche sollen noch übergeben
werden?
Die Verhandlungen bzgl. einer Übergabe der Liegenschaft des ehemaligen
Regionalen Beraterteams (Provincial Advisory Team – PAT) in Taloqan werden
derzeit mit den afghanischen Grundstückseigentümern geführt. Priorität soll – vor
einem vollständigen Rückbau – die Übergabe an afghanische Stellen haben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/936521. Welches Material sowie welche Infrastruktur soll aus welchen Gründen
nicht nach Deutschland zurückgeführt, sondern beispielsweise
afghanischen Stellen überlassen werden?
a) Welches Material und welche Infrastruktur soll welchen afghanischen
Stellen voraussichtlich unentgeltlich, vergünstigt oder zum vollen
Preis in welchem Umfang überlassen werden?
b) Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, bei zu überlassendem
Material für eine adäquate Endverbleibskontrolle – insbesondere mit
Blick auf Waffen und Munition – zu sorgen, welche Mechanismen
haben sich aus Sicht der Bundesregierung hierzu in der Vergangenheit
bewährt, und welche sollen entsprechend implementiert werden, und
falls nein, warum nicht?
c) Inwiefern plant die Bundesregierung, überlassenes Material im
Rahmen des Afghanistan Reconstruction Trust Fund (ARTF) anrechnen zu
lassen?
Die Bundeswehr erfasst und kategorisiert derzeit sämtliche Materialbestände
des deutschen Einsatzkontingents ISAF. Diese Materialkategorisierung bildet
die Grundlage für die Entscheidung über die Rückführung bzw. den Verbleib
des Materials in Afghanistan. Die Kategorisierung erfolgt nach einheitlich
festgelegten Kriterien und umfasst Aspekte wie „Folgenutzung in der
Bundeswehr“, „Wirtschaftlichkeit der Rückführung“ sowie „Engpassmanagement“.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch keine Aussage getroffen werden,
welches Material vor Ort bleibt bzw. zu welchem Preis dieses ggf. abgegeben wird.
Eine Anrechnung im Rahmen des Treuhandfonds für den Wiederaufbau
Afghanistans (Afghanistan Reconstruction Trust Fund – ARTF) ist weder möglich
noch beabsichtigt. Über den ARTF werden keine Maßnahmen im
Sicherheitssektor finanziert.
22. Welche Aufgaben übernimmt die Bundeswehr im Norden Afghanistans
im Rahmen der durch die ISAF-Truppensteller gemeinsam zu
koordinierenden Reduktion der militärischen Präsenz, und welche Implikationen
hat dies für die Reduktion des deutschen Einsatzkontingents hinsichtlich
a) der durch die Bundeswehr vor Ort vorzuhaltenden Fähigkeiten,
b) des Zeitplans zur Reduktion der deutschen Präsenz bis Ende 2014
bzw. bis Ende 2013?
Die Koordination der Rückverlegung erfolgt im multinationalen Rahmen durch
die NATO (ISAF Joint Command/Joint Force Command Brunssum). Als
Leitnation im Regionalkommando Nord trägt Deutschland besondere
Verantwortung und wird diesen Prozess im Norden Afghanistans in einer
Unterstützungsrolle begleiten. Die Planungen hierfür sind noch nicht abgeschlossen. Hierzu
wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Eine mögliche Folge kann nach
derzeitigem Planungstand ein erhöhter Bedarf an logistischen Fähigkeiten sein.
23. Wie wird gewährleistet, dass die einzelnen ISAF-Truppenstellernationen
die Reduktion ihrer jeweiligen Truppenkontingente gemeinsam
koordinieren und abstimmen?
a) Wie und auf welchen Ebenen setzt die Bundesregierung sich hierfür
ein?
b) Welche verbindlichen Vereinbarungen wurden diesbezüglich bisher
getroffen?
Eine enge Abstimmung zur Frage der Truppenstellung durch NATO-Staaten
und Nicht-NATO-Truppensteller findet routinemäßig, wie bei anderen NATO-
Drucksache 17/9365 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegeführten Operationen auch, in den zuständigen militärischen und politischen
Gremien der NATO statt, zu denen die Nicht-NATO-Truppensteller fallweise
hinzugezogen werden.
Darüber hinaus befinden sich die einzelnen Nationen in einem ständigen
Austausch mit den jeweiligen Leitnationen in den einzelnen Regionalkommandos,
so auch mit Deutschland für den Bereich des Regionalkommandos Nord.
Verbindliche Vereinbarungen sind bisher nicht getroffen worden.
24. Mit welchen Staaten befindet sich die Bundesregierung bezüglich der
Planungen zur Reduktion der militärischen Präsenz in Afghanistan im
Austausch, und welche Erkenntnisse konnten bisher für die Bundeswehr
gewonnen werden?
Die Bundesregierung bekennt sich zur übernommenen Verantwortung als
Leitnation im ISAF Regionalkommando Nord. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein
ständiger Austausch mit allen truppenstellenden Nationen im
Regionalkommando Nord und anderen wichtigen ISAF-Partnern über Planungen zur
Anpassung des jeweiligen eigenen Kräftedispositives. So fand beispielsweise auf
Einladung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, am
6. Oktober 2011 in Brüssel das informelle Treffen der Verteidigungsminister
der truppenstellenden Nationen im ISAF-Regionalkommando Nord statt. Im
Rahmen des Treffens erfolgte u. a. der Austausch zu grundsätzlichen Fragen
der weiteren Präsenz und zur Anpassung der jeweiligen nationalen Beiträge für
das Jahr 2012. Daneben wird das gemeinsame Vorgehen auf Ebene der NATO-
Botschafter bzw. der NATO-Verteidigungsminister im sogenannten Top-Ten-
Format ISAF/AFG, letztmalig am 2. Februar 2012 am Rande des Treffens der
NATO-Verteidigungsminister, abgestimmt.
Die Ausplanungen zur Reduzierung der militärischen Präsenz bis 2014 werden
im Lichte der Ergebnisse des gemeinsamen NATO-Treffens der Außen- und
Verteidigungsminister am 18./19. April 2012 und insbesondere des NATO-
Gipfels in Chicago am 20./21. Mai 2012 erfolgen.
25. Zu welchen Ergebnissen kam die kürzlich stattgefundene Strategic
Logistics Planning Conference der NATO mit Blick auf die gemeinsame
Reduktion der internationalen Militärpräsenz in Afghanistan bis Ende 2014?
Im Rahmen der „9. Strategic Logistics Planning Conference“, die am 8./9.
Februar 2012 in Brunssum (Niederlande) stattfand, wurden verschiedene
logistische Aspekte, u. a. die Rückverlegung von Material aus Afghanistan,
besprochen. Als Ergebnis wird festgehalten, dass es sich bei der Rückverlegung von
Material um eine eigenständige militärische Operation handelt, die im
Gesamtkontext aller am ISAF-Einsatz beteiligten Nationen betrachtet werden muss.
Aufgrund der Menge an Material sowie der zur Verfügung stehenden
Transportwege hat die Rückverlegung innerhalb der NATO einen hohen Stellenwert.
Die NATO wird hierfür die koordinierende bzw. steuernde Rolle übernehmen,
während die Durchführung grundsätzlich in nationaler Verantwortung liegt.
26. Welche Planung verfolgt die Bundeswehr mit Blick auf das aus
Afghanistan zurückkehrende Gerät?
Ist unter anderem die Grundinstandsetzung, Verteilung auf die Verbände,
(zentrale) Langzeitlagerung, der Verkauf oder Ähnliches geplant?
Das aus Afghanistan zurückzuführende Material wird grundsätzlich dem
Versorgungskreislauf der Bundeswehr zugeführt. Nach Befundung und Instandset-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9365zung des Materials wird dieses grundsätzlich an die Truppensteller übergeben
bzw. in der Zentrallogistik verbleiben. Dabei kann in Abhängigkeit des
Zustands des Materials im Vorfeld unter anderem eine Grundinstandsetzung
erforderlich sein.
27. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung jene Afghaninnen
und Afghanen zu unterstützen, die in Folge des Abzugs der
internationalen Truppen besonders gefährdet werden?
Der Schutz der afghanischen Zivilbevölkerung obliegt bereits jetzt weitgehend
den afghanischen Sicherheitskräften. Teil der Aufbaubemühungen der
Bundesregierung ist die entsprechende Ausbildung dieser Sicherheitskräfte. Dazu
gehört im Bereich der Polizei- und Armeeausbildung auch die Ausbildung von
Personenschutzkräften für besonders gefährdete Amtsträger. Bezüglich der
durch deutsche Stellen örtlich beschäftigten Mitarbeiter wird jeweils im
Einzelfall eine Lösung gesucht.
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