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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2012

Angaben zur Anerkennung von Abschiebungshindernissen (Gesamtschutzquote), Widerrufsverfahren, Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung, Asylanträge für Jugendliche und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte oder zurückgenommene Asylanträge, Flughafenverfahren, Rechtsmittel und Gerichtsentscheidungen in Asylsachen, Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung, Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen, Katar, Saudi-Arabien und Libyen, Änderungen der Entscheidungsvorgaben betr. Asylsuchende aus Syrien<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/927605. 04. 2012

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2012

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden.

So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp 10 000 Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem 17 439 Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies „nur“ in knapp 500 Fällen (5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der Anerkennung, zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch Widerrufsverfahren sind für die Betroffenen – politisch Verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte sehr arbeitsaufwändig.

Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen Union (EU) einmalig restriktiv, kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen überhaupt keine oder nur vereinzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war im Zeitraum 2005 bis 2010 die Zahl der Asylwiderrufe mit 38 500 fast so groß wie die Zahl der Asylanerkennungen (41 000).

Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt oder gefährdet: Im Jahr 2011 (bis November) wurden etwa 20 000 Klagen gegen ablehnende Asylentscheidungen erhoben, 10 Prozent der Klägerinnen und Kläger erhielten daraufhin einen Schutzstatus, bei afghanischen und syrischen Asylsuchenden betrug dieser Anteil sogar 30 Prozent.

Bei etwa 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der Auffassung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das unter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik steht.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive Gerichtsverfahren vergehen im Schnitt weitere zehn Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, sind die Verfahrensdauern deutlich kürzer. Dies widerlegt eine verbreitete Vorstellung, wonach sich ein Aufenthalt in Deutschland angeblich bereits durch eine Asylantragstellung und lange Verfahren quasi „erzwingen“ ließe.

364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden im Jahr 2011 mit Hilfe der höchst umstrittenen Videokonferenztechnik durchgeführt. Betroffen waren dabei auch Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Unter anderem nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sind diese Videoanhörungen rechtswidrig. Auch der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 nahezu einhellig gegen den Einsatz der Videotechnik ausgesprochen, weil ohne Not ein bewährtes Verfahren verlassen würde. Konkreter Anlass für die Einführung der problematischen Videotechnik waren nach Auskunft des BAMF interne Personalplanungsprobleme. Zwar gilt derzeit ein Moratorium, das Bundesministerium des Innern will entgegen der juristischen und politischen Bedenken jedoch grundsätzlich an Videoasylanhörungen festhalten.

Im ebenfalls höchst umstrittenen Asylflughafenverfahren landeten im Jahr 2011 819 Personen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische Staatsangehörige sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei lediglich 60 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich freiwillig oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben konnten, ist ungeklärt.

36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren minderjährige Kinder, 4,7 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absätze 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2012, und wie lautet der Vergleichswert des vierten Quartals 2011 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG, sonstige existenzielle Gefahren)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach § 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK (bitte differenzieren) beruhten in den zuvor genannten Zeiträumen auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden in den genannten Zeiträumen eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im ersten Quartal 2012 bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die Verfahrensdauer im Jahr 2011 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung (DublinV) wurden im ersten Quartal 2012 bzw. im vierten Quartal 2011 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland und Malta nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der DublinV abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

6

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2012 bzw. im vierten Quartal 2011 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?

7

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2012 bzw. im vierten Quartal 2011 mit der Begründung des „Nichtbetreibens“ oder weil eine Mitteilung des BAMF nicht zugestellt werden konnte (bitte differenzieren), eingestellt oder abgelehnt oder als zurückgenommen bewertet, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und wie viele mit Verweis auf § 26a bzw. § 29a AsylVfG (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen angeben und bei den Ablehnungen als offensichtlich unbegründet zudem genauere Angaben differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

8

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden im ersten Quartal 2012 bzw. im vierten Quartal 2011 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2012 bzw. im vierten Quartal 2011 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

10

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2011 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/4627 zu Frage 7 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?

11

Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im ersten Quartal 2012 bzw. im vierten Quartal 2011 unter Beteiligung welcher Außenstellen anberaumt, wie viele wurden abgebrochen (bitte nach den Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren), und wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt?

a) Wie ist die Diskrepanz zwischen 32 798 Anhörungen und über 53 000 Asylanträgen (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2011 zu erklären?

b) Wovon ist es abhängig, wann und ob Videoasylanhörungen wieder aufgenommen werden?

c) Wieso werden die internen Personalprobleme des BAMF nicht in einer Weise gelöst, dass die rechtlich und politisch höchst umstrittene Videotechnik nicht zum Einsatz kommen muss, etwa durch Versetzungen, durch die Schaffung von Außenstellen in räumlicher Nähe zu den Asylsuchenden oder dadurch, dass Asylsuchende mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anhörung erscheinen?

d) Inwieweit und mit welcher Begründung ist nach Auffassung der Bundesregierung der Einsatz der Videotechnik bei der Asylanhörung mit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 14. Mai 1996 – BVerfGE 94, 166 (202) – vereinbar: „Ferner ist – soweit möglich – alles zu vermeiden, was zu Irritationen und in deren Gefolge zu nicht hinreichend zuverlässigem Vorbringen in der Anhörung beim Bundesamt führen kann“?

12

Wie waren die Schutzquoten und Zahlen der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen, Katar, Saudi Arabien und Libyen im ersten Quartal 2012 bzw. im vierten Quartal 2011?

13

Haben sich die Entscheidungsvorgaben zu Asylsuchenden aus Syrien in der letzten Zeit geändert, und wenn ja, wie?

Berlin, den 5. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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