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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Multikulturelle Identität der Bundeswehr

Multikulturelle Vielfalt in der Bundeswehr, Zahl der Bundeswehrsoldaten mit Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, seelsorgerische Betreuung, Beachtung religiöser Vorschriften, Förderung interkultureller Kompetenzen, Weiterentwicklung der Inneren Führung, &bdquo;Zentrale Koordinierungsstelle Interkulturelle Kompetenz&ldquo; (ZKIkK), politische Bildung und lebenskundlicher Unterricht in der Bundeswehr, Umgang mit Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glaubens bei Auslandseinsätzen, psychologische Hilfs- und Beratungsangebote<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/930011. 04. 2012

Multikulturelle Identität der Bundeswehr

der Abgeordneten Omid Nouripour, Memet Kilic, Agnes Brugger, Tom Koenigs, Katja Keul, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundeswehr ist eine der größten staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Damit spiegeln sich in ihr einerseits gesellschaftliche Veränderungen wider, damit trägt sie andererseits auch eine Verantwortung für die Entwicklung des Gemeinwesens. Gegenwärtig wird das unter anderem an zwei Punkten deutlich: Zum einen lässt der gesellschaftliche Wandel, der gerade in den jüngeren Generationen immer deutlicher die multikulturelle (und damit auch –religiösen) Realität des Einwanderungslands Deutschland deutlich werden. Dadurch verändert sich auch das Profil der Rekrutinnen und Rekruten. Durch den Wegfall der Wehrpflicht entfällt andererseits ein Weg der Nachwuchsgewinnung – sie muss also in der Gesellschaft aktiver für eine Beschäftigung in ihren Reihen werben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2003 („Lehrerin mit Kopftuch“) einen wichtigen staatsrechtlichen Hinweis auf den Umgang mit dieser veränderten gesellschaftlichen Realität gegeben: Bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schrieb Karlsruhe den staatlichen Behörden ins Stammbuch, dass die Pflicht des Staates zur Neutralität und Zurückhaltung deswegen zunehmend an Bedeutung gewänne, weil die kulturelle und religiöse Vielfalt in unserem Land ebenso stetig wachse wie die Zahl bekenntnisloser Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (2 BvR 1436/02).

Diese veränderte interne Struktur geht mit einem neuen Einsatzprofil der Bundeswehr einher. Seit über 15 Jahren wird die Bundeswehr vom Deutschen Bundestag in Auslandseinsätze entsandt. Im Einsatz wurde die Bundeswehr mit Herausforderungen konfrontiert, auf die die Landesverteidigungsarmee des Kalten Krieges nicht vorbereitet war. Durch die Einsätze sind interkulturelle Fähigkeiten der Bundeswehrangehörigen verstärkt gefragt (vgl. Nr. 620 der Zentralen Dienstvorschrift 10/1). Diese interkulturellen Fähigkeiten können auch durch kulturelle Vielfalt in den eigenen Reihen befördert werden.

Die Bundeswehr hat dies grundsätzlich anerkannt. Durch die Gründung der Zentralen Koordinierungsstelle Interkulturelle Kompetenz (ZKIkK) am Zentrum Innere Führung, durch eine Reihe von Tagungen und die Aufnahme der multikulturellen Perspektive in Dokumente wie das Positionspapier „Perspektiven der Ausbildung Streitkräfte“ und durch Publikationen wie die Arbeitspapiere „Deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens in der Bundeswehr“ und „Deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens in der Bundeswehr“. Auch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt gehört dazu.

Tatsächlich befindet sich die ZKIkK (ausweislich der Jahresplanung 2012 des Zentrums für Innere Führung) schon jetzt – zwei Jahre nach ihrer Gründung – im Umbruch: Den von ihr entwickelten Lehrgang „Interkulturelle Kompetenz für Multiplikatoren“ hat sie an den Lehrbereich „Politische Bildung“ abgeben (müssen). Und noch für dieses Jahr wird eine Fusion mit der „Zentralen Ansprechstelle militärische Ethik-Ausbildung“ angestrebt.

Auf der Seite der Soldatinnen und Soldaten organisieren sich derweil Gruppierungen, wie z. B. der Verein „Deutscher Soldat“ oder der „Bund jüdischer Soldaten“.

Jetzt müssen die Herausforderungen mit konkreten Maßnahmen angenommen werden. Die Bundeswehr muss der kulturellen und damit auch religiösen Vielfalt unter ihren Soldatinnen und Soldaten Rechnung tragen. Eine wachsende Zahl unter ihnen gehört nicht den christlichen Glaubensgemeinschaften an. Viele gehören dem Islam, dem Judentum und anderen Religionsgemeinschaften an oder folgen keinem religiösen Bekenntnis. Das hat Folgen für praktische Fragen wie Urlaubsregelungen (z. B. an religiösen Feiertagen) oder die Beachtung besonderer Regeln bei der Verpflegung. Das gilt auch für die Militärseelsorge: Angesichts der Tatsache, dass sie eine immer wichtigere Rolle bei der psychosozialen Betreuung im Einsatz und Prävention von einsatzbedingten psychischen Erkrankungen übernimmt, muss in dieser Hinsicht dringend der religiösen und kulturellen Vielfalt der Truppe Rechnung getragen werden. Ähnliches gilt für die politische Bildung sowie den lebenskundlich-ethischen Unterricht innerhalb der Bundeswehr.

Die Kompetenzen der Soldatinnen und Soldaten mit Migrationshintergrund können aber auch ein wichtiger Beitrag für die interkulturelle Kompetenz der Bundeswehr als Ganzes sein und damit bei schwierigen Auslandseinsätzen eine wichtige Rolle spielen. Dazu müssen sie gezielt erkannt und eingesetzt werden.

Zusammengenommen können solche Maßnahmen ein wichtiges Argument sein, um Menschen anderer Glaubensrichtungen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund als Rekrutinnen und Rekruten zu werben. Damit diese jungen Menschen erfolgreich in die Bundeswehr integriert werden können – und natürlich als Maßgabe der Achtung des Individuums – muss die Truppe im Inneren dafür Sorge tragen, dass der Umgang der Soldatinnen und Soldaten untereinander über die Religions- und Kulturgrenzen hinweg von Respekt und Anerkennung geprägt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie hoch ist nach der Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Soldatinnen und Soldaten mit Migrationshintergrund (gemäß der Definition des Statistischen Bundesamtes), wie werden diese Daten erhoben und wo für welche Dauer gespeichert?

2

Welche Informationen liegen dem Bundesministerium der Verteidigung über die Religionszugehörigkeit der Soldatinnen und Soldaten vor?

3

Welche Informationen liegen dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zahl von Soldatinnen und Soldaten vor, die ein anderes Bekenntnis als das zu den drei monotheistischen Buchreligionen haben?

4

Auf welche Weise erlangt das Bundesministerium der Verteidigung Informationen über die Religionszugehörigkeit seiner Soldatinnen und Soldaten?

Wo und auf welche Dauer werden diese Informationen gespeichert, und wer hat Zugriff darauf?

5

a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr, um die interkulturellen Kompetenzen besonders von Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Reihen effektiv einzusetzen und zu fördern?

b) Inwieweit werden die interkulturellen Fähigkeiten und Kompetenzen von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz besonders zu Rate gezogen?

c) Wie werden im Besonderen Kenntnisse von Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens beim Einsatz in islamisch geprägten Ländern nutzbar gemacht?

d) Gibt es die Möglichkeit, Soldatinnen und Soldaten bei speziellen kulturellen und sprachlichen Kompetenzen auch jenseits der Hierarchiestrukturen einzusetzen?

6

a) Welche Aufgaben nimmt die „Zentrale Koordinierungsstelle Interkulturelle Kompetenz“ (ZKIkK) am Zentrum Innere Führung genau wahr, und wie ist sie ausgestattet?

b) Welches politische Ziel verfolgt die angestrebte Fusion der ZKIkK mit der „Zentralen Ansprechstelle militärische Ethik-Ausbildung“ nach außen wie nach innen?

c) Welche Folgen ergeben sich für die ZKIkK aus dieser geplanten Fusion?

7

a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundeswehr in der Folge der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ am 28. Februar 2012?

b) Welche Pläne zum „Diversity Management“ hat die Bundeswehr für die Jahre 2012 und 2013?

c) Berücksichtigt die Bundeswehr hierbei auch das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Spannungsfeld im Hinblick auf die Bedeutung des Neutralitätsgebots in einer Gesellschaft, die kulturell und religiös immer vielfältiger wird – wo hingegen zugleich aber auch die Zahl bekenntnisloser Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern steigt, und wenn ja, wie?

d) Inwieweit werden Soldatinnen und Soldaten mit Migrationshintergrund in diese Planungen mit einbezogen?

8

Welche Rolle spielen Menschen mit Migrationshintergrund bei den Rekrutierungsbemühungen der Bundeswehr, und auf welche Weise vermittelt die Bundeswehr potenziellen Rekrutinnen und Rekruten ihre kulturelle Offenheit?

9

Wie stellt die Bundeswehr ihre wachsende kulturelle Vielfalt in der Öffentlichkeit dar, und in welcher Weise beabsichtigt sie, sich als öffentliche Institution an den gesamtgesellschaftlichen Bemühungen um Toleranz, Respekt und gegenseitige Anerkennung von Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher Herkunft zu beteiligen?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr, um Soldatinnen und Soldaten vor möglichen Diskriminierungen oder Mobbing z. B.

– wegen eines Migrationshintergrundes,

– wegen ihrer Religion oder Weltanschauung,

– wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität innerhalb der Truppe zu schützen bzw. dem vorzubeugen?

11

Inwiefern hat bzw. muss die Bundeswehr nach Ansicht der Bundesregierung die Prinzipien der Inneren Führung aufgrund des veränderten kulturellen und religiösen Profils der Bundeswehrangehörigen verändern/weiterentwickeln, so wie dies im Positionspapier „Perspektive Ausbildung der Streitkräfte“ vom August 2011 gefordert wurde (S. 8), und welche Maßnahmen wurden hierfür eingeleitet?

12

a) Inwiefern hat bzw. muss die Bundeswehr nach Ansicht der Bundesregierung ihre Angebote zur Politischen Bildung bzw. des Lebenskundlichen Unterrichts aufgrund des veränderten kulturellen und religiösen Profils der Bundeswehrangehörigen verändern/weiterentwickeln?

b) Inwieweit werden hierfür innerhalb der Bundewehr entsprechende Bildungs- bzw. Fortbildungseinheiten für Soldatinnen und Soldaten bzw. speziell für Vorgesetzte mit Personalführungsaufgaben angeboten?

c) Mit welchen Unterrichtsmaterialien werden hierbei z. B. auch nichtdeutsche bzw. nichtchristliche Traditionslinien im deutschen Selbstverständnis erörtert?

13

a) Wie gedenkt die Bundeswehr den eigenen Anspruch umzusetzen, die politische bzw. lebenskundlich-ethische Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten aufgrund der zunehmenden kulturellen und religiösen Diversifizierung der Bundeswehr insgesamt verstärkt „den individuellen Voraussetzungen und Vorstellungen der Bewerber und Soldaten zu entsprechen“ (Perspektive Ausbildung der Streitkräfte, S. 7)?

b) Inwieweit gedenkt die Bundeswehr nicht zuletzt im Hinblick auf die die politische bzw. lebenskundlich-ethische Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten darauf zu reagieren, dass die Bundeswehr – so ihre eigene Vermutung – in Zukunft vermehrt mit Rekrutinnen und Rekruten „mit gescheiterten Bildungskarrieren und fragwürdiger Motivation“ (ebd. S. 8) konfrontiert sein wird, besonders hinsichtlich der Vorbereitung auf einen Umgang mit einer stets sich diversifizierenden Gesellschaft und einer interkulturell komplexen Einsatzrealität?

14

Inwieweit hat die Bundeswehr ihre Ankündigung umgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6167), innerhalb des lebenskundlichen Unterrichts neben Militärseelsorgerinnen und -seelsorgern (bzw. Pastoralreferentinnen und -referenten) z. B. auch zivile Ausbilder und Ausbilderinnen einzusetzen?

Wurden im Zuge dessen auch Geistliche anderer Religionen (etwa des Islams oder des Judentums) – oder auch explizit bekenntnislose Ausbilder und Ausbilderinnen eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?

15

Wurden in den Beirat des Zentrums für Innere Führung der Bundeswehr auch Mitglieder

– mit einem Migrationshintergrund

– des Zentralrats der Juden in Deutschland bzw. der Union Progressiver Juden

– einer/mehrerer islamischer Verbände bzw. Islamwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftler berufen?

Wenn ja, wer wurde wann berufen?

Wenn nein, warum nicht?

16

Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr derzeit keinen Militärrabbiner bzw. keinen muslimischen Seelsorger beschäftigt?

Wenn nein, wie viele Militärrabbiner bzw. muslimische Seelsorger sind seit wann in der Bundeswehr aktiv?

Wenn ja, wie gewährleistet die Bundeswehr derzeit die seelsorgerische Betreuung von Soldatinnen und Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glaubens?

17

Inwiefern bemüht sich die Bundeswehr aktiv um einen Militärrabbiner, und inwieweit steht sie dafür mit den jüdischen Institutionen in Kontakt?

18

Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr eine seelsorgerische Betreuung regelmäßig für jeweils 1 500 Soldatinnen und Soldaten einer Konfession bereitstellt (vgl. u. a. Arbeitspapier 1/2011 des Zentrums für Innere Führung „Deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens in der Bundeswehr“, S. 60, FN 54)?

Wenn ja, welche Erhebungen liegen den Berechnungen der erforderlichen Zahl von Soldatinnen und Soldaten für die Einstellung eines Militärseelsorgers zugrunde?

19

Ist es zutreffend, dass zumindest bis 2010 rund 190 katholische und evangelische Militärpfarrerinnen und -pfarrer in der Bundeswehr für ca. 150 000 katholische und evangelische Soldatinnen und Soldaten tätig waren?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass – gemäß dem o. g. Schlüssel (1 Seelsorger pro 1 500 Soldatinnen und Soldaten) – faktisch fast doppelt so viele katholische und evangelische Militärpfarrerinnen und -pfarrer in der Bundeswehr tätig sind?

Wenn nein, wie lautet die derzeit aktuelle Zahl von katholischen und evangelischen Militärpfarrerinnen und -pfarrern in der Bundeswehr im Verhältnis zu katholischen und evangelischen Soldatinnen und Soldaten?

20

Wie gewährleistet die Bundeswehr derzeit die Beachtung religiöser Vorschriften (Speisen/Fasten, Beten bzw. religiöse Feiertage) für Soldatinnen und Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glaubens (auch und gerade bei (mehrtägigen) Einsätzen und Übungen)?

Welche konkreten Dienstvorschriften bzw. Fortbildungsmaßnahmen bestehen diesbezüglich für Vorgesetzte mit Personalführungsaufgaben?

21

Wie gewährleistet die Bundeswehr z. B. die seelsorgerische Betreuung von Soldatinnen und Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glaubens während eines Auslandseinsatzes?

22

Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten innerhalb der Bundeswehr einen zeit- und ortsnahen bzw. niedrigschwelligen Zugang zu psychologischen Hilfs- und Beratungsangeboten

● in Deutschland,

● während/nach Auslandseinsätzen,

● während/nach Kampfeinsätzen?

23

Wie gewährleistet die Bundeswehr derzeit z. B. eine rituell korrekte Behandlung im Einsatz getöteter Soldatinnen und Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glaubens (insbesondere bei Auslandseinsätzen)?

24

Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundeswehr unternommen, um zumindest eine muslimische Seelsorge in Kürze zu gewährleisten – angesichts der Tatsache, dass – so „DIE WELT“ vom 11. Mai 2010 – inzwischen schon über 1 000 Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens in der Bundeswehr Dienst tun?

25

Hat die Bundesregierung dieses Thema z. B. im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz thematisiert?

Wenn ja, mit welcher Zielrichtung, aufgrund welcher Materialien, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

26

Welche Modelle einer mit Genehmigung von deutschen Behörden (z. B. in Justizvollzugsanstalten) durchgeführten muslimischen Seelsorge kennt die Bundesregierung?

27

Welche Aspekte hiervon ließen sich – aus Sicht der Bundesregierung – eventuell für die künftige seelsorgerische Betreuung von Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens auf die Bundeswehr übertragen?

28

Könnte der z. B. in Nordrhein-Westfalen gebildete Beirat für die Ausbildung von Lehrkräften für einen muslimischen Religionsunterricht – im Rahmen einer sinngemäßen Übertragung auf die Bundeswehr – hilfreich sein, um künftig eine seelsorgerische Betreuung von Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 11. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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