Atomkraftwerksprojekt Angra 3 in Brasilien
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ute Koczy, Sven-Christian Kindler, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9089)
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Atomkraftwerksprojekt Angra 3 in Brasilien – Kenntnisse und Positionierung der Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/9089) ergeben sich diverse Nachfragen und weiterer Klärungsbedarf. Die Vorbemerkung der Fragesteller in der o. g. Antwort enthält eine umfassende Erläuterung, warum eine endgültige Indeckungnahme der Hermesbürgschaft für das brasilianische Atomkraftwerksprojekt Angra 3 politisch wie sicherheitstechnisch vollkommen falsch wäre und die fachliche Entscheidungsgrundlage für die bisherige Grundsatzzusage der Bundesregierung angezweifelt werden muss. Auf eine erneute Darstellung an dieser Stelle wird daher verzichtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wann genau (bitte Datum) lag den im Interministeriellen Ausschuss (IMA) vertretenen Bundesministerien jeweils erstmals das Gutachten der deutschen Institut für Sicherheitstechnologie (ISTec) GmbH „ANGRA 3. Gutachterliche Stellungnahme zur Erfüllung von Umwelt- und Sicherheitsstandards als Voraussetzung einer Export-Kredit-Versicherung“ von 2009 vor?
Jeweils wie viele Fachreferate waren in den im IMA vertretenen Bundesministerien mit der Auswertung dieses ISTec-Gutachtens von 2009 befasst (bitte spezifische Angabe für jedes Bundesministerium)?
Jeweils wann genau (bitte Datum) schlossen diese Fachreferate ihre Auswertung ab, insbesondere die des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)?
Was waren jeweils die Ergebnisse der Auswertung der Fachreferate, insbesondere die des BMWi?
Wann soll die von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ursula Heinen-Esser bei der Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zu Angra 3 am 28. März 2012 angekündigte Abstimmung der Frage, ob das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in die Auswertung des neuen ISTec-Gutachtens zu Angra 3, das dem für Hermesdeckungen zuständigen IMA im April 2012 vorgelegt werden soll, einbezogen wird oder nicht, zwischen BMU und BMWi auf Hausleitungsebene erfolgen (bitte möglichst genaues Datum angeben, zumindest aber bitte die Kalenderwoche)?
Falls diese Abstimmung bereits erfolgt ist, mit welchem Ergebnis?
Falls noch kein Datum/keine Kalenderwoche für die Abstimmung dieser Frage feststeht, warum nicht?
Wann genau fand in den letzten Jahren jeweils der auf Bundestagsdrucksache 17/9089, Antwort zu Frage 8 genannte „jährliche Informationsaustausch“ statt?
In welcher Form bzw. in welchen Formen fand er statt (bitte mit ausführlicher Erläuterung nach Treffen, Besprechungen, Tagungen o. Ä. und/oder schriftlichem/elektronischem Austausch und immer mit Datum differenzieren)?
Hat die GRS dabei auch schriftliche Informationen von der brasilianischen Seite erhalten?
Falls ja, welche, und wann (in den letzten Jahren)?
Falls nein, warum nicht?
Hat die GRS dabei schriftliche Stellungnahmen, Unterlagen etc. für die brasilianische Seite erstellt?
Falls ja, welche, und wann (in den letzten Jahren)?
Falls nein, warum nicht?
In wessen Auftrag ist die GRS bei dieser auf Bundestagsdrucksache 17/9089, Antworten zu den Fragen 8 und 9 genannten Kooperation tätig (falls im Auftrag des Bundes, bitte mit Angabe des zuständigen Bundesministeriums)?
Wer finanziert diese Tätigkeit der GRS?
Wie viel hat die GRS seit Beginn dieser Tätigkeit dafür
a) insgesamt erhalten,
b) jeweils pro Jahr und
c) von wem?
Besteht bezüglich der fachlich-inhaltlichen Aspekte dieser Tätigkeit eine Auskunftspflicht der GRS gegenüber dem Bund, falls die Bundesregierung Auskünfte wünscht (vgl. hierzu auch Bundestagsdrucksache 17/3447, Antwort zu Frage 4)?
Informiert die GRS die Bundesregierung über ihre konkreten Aktivitäten/ Tätigkeiten im Rahmen der Kooperation mit der brasilianischen Atomaufsichtsbehörde Comissão Nacional de Energia Nuclear (CNEN)?
a) Falls ja, in welcher Form, wie regelmäßig und wann zuletzt?
b) Falls nein, warum nicht, und wen informiert die GRS sonst darüber?
Unterliegen die Kenntnisse der GRS, die sie im Rahmen dieser Kooperation gewonnen hat, der Vertraulichkeit (gegebenenfalls bitte mit Angabe der rechtlichen Grundlage dieser Vertraulichkeit), oder kann die GRS Auskünfte erteilen, sofern Brasilien und die Bundesregierung damit einverstanden sind?
Welchen Fragen etc. zu Betriebserfahrungen und sicherheitstechnischen Themenbereichen im Zusammenhang mit Angra 2 ist die GRS in den letzten Jahren konkret nachgegangen und in welcher Form?
Auf Basis welcher Unterlagen tat sie das?
Welche konkreten Ergebnisse hat die Arbeit der GRS im Zusammenhang mit der Frage 15 in den letzten Jahren hervorgebracht?
Seit wann genau ist der GRS bekannt, dass Angra 2 seit der Inbetriebnahme im Jahr 2000 rund ein Jahrzehnt ohne endgültige bzw. dauerhafte Betriebsgenehmigung betrieben wurde (bitte möglichst genaues Datum; laut Medienberichten wurde Angra 2 nur die Genehmigung für die Betriebsaufnahme (Autorização de Operação Inicial – AOI), aber nicht die Genehmigung für den dauerhaften Betrieb (Autorização de Operação Permanente – AOP) erteilt)?
War dies der GRS insbesondere vor März 2011 bekannt, als dieser Sachverhalt durch brasilianische Medienberichte erstmals öffentlich bekannt wurde (vgl. hierzu Angra-2-Bezug auf Bundestagsdrucksache 17/9089, Antwort zu Frage 8)?
Lagen der GRS vor dem öffentlichen Bekanntwerden dieses Sachverhalts im März 2011 Hinweise zu der Genehmigungsgrundlage, auf der Angra 2 betrieben wurde, vor?
a) Falls ja, welche, und seit wann?
b) Falls nein, warum hat sich die GRS nie nach der Genehmigungsgrundlage, auf der Angra 2 betrieben wurde, erkundigt?
Welche schriftlichen Dokumente zu der Genehmigungsgrundlage, auf der Angra 2 betrieben wurde, liegen der GRS seit wann genau vor?
Falls der GRS immer noch keine derartigen Dokumente vorliegen, warum hat sie sich auch nach den o. g. Medienberichten vom März 2011 nicht nach der Genehmigungsgrundlage, auf der Angra 2 betrieben wird, erkundigt?
Handelt es sich bei der genehmigungsrechtlichen Grundlage für den Betrieb von Angra 2 aus Sicht der Bundesregierung um einen relevanten Bestandteil der Tätigkeit, die die GRS im Rahmen der Kooperation mit der brasilianischen Atomaufsichtsbehörde CNEN ausführt, oder nicht (bitte mit ausführlicher Begründung; vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/9089, Antwort zu Frage 8)?
Betrachtet die Bundesregierung die durch den langen Betrieb von Angra 2 ohne endgültige Betriebsgenehmigung zutage getretene mangelhafte Aufsicht durch die brasilianische Atomaufsicht tatsächlich als rein innerbrasilianisches Problem wie auf Bundestagsdrucksache 17/9089, Antwort zu Frage 26 angedeutet?
Hält sie es trotzdem für verantwortbar, den Bau eines weiteren AKW durch eine Bürgschaft zu befördern?
Liegt der GRS das in Frage 1 genannte ISTec-Gutachten von 2009 vor?
Falls ja, seit wann, warum, und hat die GRS es ausgewertet?
Sind
a) der Bundesregierung,
b) der GRS und
c) der ISTec GmbH
die aktuellen brasilianischen Kriterien für die Auswahl eines möglichen Standorts für einen Atomkraftwerksneubau bekannt?
Falls ja, wie lauten diese Kriterien, und von wann stammen sie?
Hält die Bundesregierung die Aussage, dass sich durch die Errichtung von Angra 3 das flugzeugabsturzbedingte Risiko nicht ändere, da schon zwei Atomkraftwerke am Standort in Betrieb sind, die ebenfalls über keine speziellen Schutzeinrichtungen für den vorsätzlichen Flugzeugabsturz verfügen, für fachlich belastbar und sachgerecht (bitte mit ausführlicher Begründung; bezüglich dieser Aussage vgl. ISTec-Gutachten von 2009, S. 38)?
Teilt die Bundesregierung diese Aussage, insbesondere das BMU?
Was waren die konkreten Ergebnisse der Auswertung der IMA-Ressorts der Antworten Brasiliens auf die Fragen der Bundesregierung, die diese nach der Atomkatastrophe an Brasilien gerichtet hat (vgl. fehlende Beantwortung der Frage nach diesen Ergebnissen auf Bundestagsdrucksache 17/9089, Antwort zu Frage 32)?
Hat sich das BMU in dieser Wahlperiode bereits mit dem Projekt Angra 3 beschäftigt, z. B. im Rahmen einer Art Selbstbefassung?
Falls ja, wann genau, in welcher Form, was war der Anlass, und was waren die Ergebnisse (bei mehrfacher BMU-Aktivität, bitte vollständige Angabe aller Befassungen und Ergebnisse)?
Wie hat sich die Bundesregierung jeweils ganz konkret in der „Commission on Safety Standards (CSS)“ der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und ihren vier themenbezogenen Komitees seit der Atomkatastrophe von Fukushima, die am 11. März 2011 begann, für eine Weiterentwicklung von Sicherheitsanforderungen im Rahmen der IAEA-Sicherheitsstandards eingesetzt (bitte nach Komitees, Form, Inhalt und Datum des Engagements der Bundesregierung differenzierte Angabe)?
Mit welchen Bundesministerien ist die Bundesregierung in der CSS der IAEA und ihren Komitees vertreten (bei mehreren, bitte federführendes Bundesministerium kenntlich machen)?