Führungswechsel im Vorstand der Deutschen Flugsicherung GmbH
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Langem wird über den direkten Wechsel von Regierungsmitgliedern und Spitzenbeamten des öffentlichen Dienstes an die Spitze von großen Wirtschaftsunternehmen oder in deren Aufsichtsräte kritisch diskutiert (siehe dazu: Artikel im Handelsblatt vom 22. Dezember 2006 „Union will Wechselverbot auch für Politiker“, Antrag der Fraktion der FDP „Regeln und Grenzen für den Personalwechsel vom öffentlichen Dienst zur Wirtschaft“, Bundestagsdrucksache 15/3739; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung regeln“, Bundestagsdrucksache 16/948).
Laut Berichten mehrerer Medien trennt sich der Aufsichtsrat der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zum Jahresende 2012 von seinen Geschäftsführern. Der Aufsichtsrat habe beschlossen, die Verträge der drei Manager nicht zu verlängern. Die Gründe dafür sind öffentlich nicht bekannt.
Ferner wurde darüber berichtet, dass der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Prof. Klaus-Dieter Scheurle, ein möglicher Nachfolger für einen der bisherigen Vorsitzenden der DFS-Geschäftsführung sei. Der Bund wolle darüber dem Vernehmen nach im dritten Quartal 2012 entscheiden (Handelsblatt vom 17. Februar 2012, Frankfurter Rundschau vom 8. Februar 2012, stern.de vom 1. Februar 2012).
Der Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle ist seit November 2009 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) der leitende Beamte für den Bereich Luft- und Raumfahrt und seit Juli 2010 Aufsichtsratsvorsitzender der DFS. Es wirft daher erhebliche Fragen auf, wenn die Bundesregierung ihren Einfluss auf die zu 100 Prozent im Bundeseigentum stehende DSF dahingehend nutzt, dass eben dieser politische Beamte, Prof. Klaus-Dieter Scheurle, nun die Leitung der Geschäftsführung der DFS übernehmen soll.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 30. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragen und Antworten20
Trifft es zu, dass der Aufsichtsrat der DFS die Verträge der drei Geschäftsführer der DFS nicht verlängert hat bzw. nicht verlängern will? Falls ja, wie wird diese Entscheidung begründet? Hat Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle an dieser Entscheidung mitgewirkt?
Ja. Die Laufzeit der Anstellungsverträge der Geschäftsführer der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) endet am 31. Dezember 2012. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es bei Anstellungsverträgen von Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich keinen Automatismus gibt, die Verträge über die Laufzeit hinaus zu verlängern. Zudem ist festzustellen, dass zwei der drei Geschäftsführer der DFS das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, beziehungsweise im Jahr 2012 erreichen werden. Nach den Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes scheiden Mitglieder von Geschäftsführungen von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, in der Regel mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im Sinne von § 7a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) aus der Geschäftsleitung aus.
Staatssekretär Scheurle hat an der Entscheidung, die der Aufsichtsrat als Organ getroffen hat, im Rahmen seines Mandates mitgewirkt.
Soll die Geschäftsführung der DFS weiterhin aus drei Mitgliedern bestehen? Falls ja, wie wird dies begründet? Falls nein, wie viele Mitglieder soll die künftige Geschäftsführung der DFS umfassen, und wie wird dies begründet? Hat sich Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle an dieser Entscheidung beteiligt?
Die Entscheidung für drei Geschäftsführer wird seitens der Bundesregierung in ihrer Funktion als Eigentümer und vom Aufsichtsrat aufgrund der Größe des Unternehmens für angemessen erachtet.
Warum wurden die Verträge der drei Geschäftsführungsmitglieder nicht verlängert, insbesondere der Vertrag mit dem Geschäftsführungsmitglied J. B., der sich laut Presseberichten im vergangenen Jahr in der heftigen Tarifauseinandersetzung mit den Fluglotsen besonders erfolgreich für das Unternehmen engagiert hatte (Handelsblatt vom 1. Dezember 2012)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen bedingt die Einführung eines eigenständigen Geschäftsführers Personal eine Umstrukturierung der Geschäftsführungsbereiche.
Wie wird bei der künftigen Bestellung des Vorstands dem Deutsche Corporate Governance Kodex entsprochen, der eine angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Zusammensetzung des Vorstands vorsieht?
Der Deutsche Corporate Governance Kodex richtet sich an börsennotierte Aktiengesellschaften und findet auf die DFS daher keine Anwendung.
Plant der Aufsichtsrat der DFS, den jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden der DFS, Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle, als möglichen Nachfolger für einen der bisherigen Geschäftsführer einzusetzen? Falls ja, wie wird dies begründet? Hat sich Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle an dieser Entscheidung beteiligt?
Die Entscheidungen über die Besetzung der Geschäftsführung der DFS stehen noch aus. Sie werden nach den Kriterien Befähigung, Eignung und Leistung getroffen werden. Die Auswahl erfolgt so rechtzeitig, dass ein nahtloser Übergang in der jeweiligen Position der Geschäftsführung gewährleistet ist.
Hat der Aufsichtsrat der DFS bereits eine Personalentscheidung über eine Geschäftsführerfunktion von Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle getroffen? Falls ja, welche, und wie wird diese begründet? Hat sich Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle an dieser Entscheidung beteiligt? Falls nein, ist eine entsprechende Personalentscheidung geplant?
Hinsichtlich der Planung künftiger Personalentscheidung weist die Bundesregierung im Übrigen darauf hin, dass sie keine Informationspflicht in Bezug auf laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen trifft und grundsätzlich nur über bereits abgeschlossene Vorgänge Auskunft geben muss (vgl. BVerfGE 124, 78, 121).
Sind bereits weitere Personalentscheidungen für die Besetzung der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat der DFS getroffen worden? Falls ja, wie sehen diese aus, und wie werden sie begründet? Falls nein, welche weiteren Personalentscheidungen für die Besetzung der DFS sind geplant? Hat sich Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle an diesen Entscheidungen beteiligt?
Die Fragen 5 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aus welchen Gründen unterstützt die Bundesregierung einen Wechsel von Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle in die Geschäftsführung der DFS?
Die Entscheidungen über die Besetzung der Geschäftsführung der DFS stehen noch aus. Sie werden nach den Kriterien Befähigung, Eignung und Leistung getroffen werden. Die Auswahl erfolgt so rechtzeitig, dass ein nahtloser Übergang in der jeweiligen Position der Geschäftsführung gewährleistet ist.
Wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Wirkung eines Wechsels von Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle nach innen ins Unternehmen und nach außen in der Öffentlichkeit?
Hinsichtlich der Planung künftiger Personalentscheidung weist die Bundesregierung im Übrigen darauf hin, dass sie keine Informationspflicht in Bezug auf laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen trifft und grundsätzlich nur über bereits abgeschlossene Vorgänge Auskunft geben muss (vgl. BVerfGE 124, 78, 121).
Wurde bei der Berufung von Prof. Klaus-Dieter Scheurle als Staatssekretär im BMVBS schon über die Option für einen Wechsel in die Geschäftsführung der DFS gesprochen?
Die Entscheidungen über die Besetzung der Geschäftsführung der DFS stehen noch aus. Sie werden nach den Kriterien Befähigung, Eignung und Leistung getroffen werden. Die Auswahl erfolgt so rechtzeitig, dass ein nahtloser Übergang in der jeweiligen Position der Geschäftsführung gewährleistet ist.
Ist geplant, dass weitere Personen aus dem beruflichen Umfeld von Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle (Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner etc.) in die DFS wechseln? Falls ja, in welcher beruflichen bzw. geschäftlichen Beziehung standen diese zum Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle?
Hinsichtlich der Planung künftiger Personalentscheidung weist die Bundesregierung im Übrigen darauf hin, dass sie keine Informationspflicht in Bezug auf laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen trifft und grundsätzlich nur über bereits abgeschlossene Vorgänge Auskunft geben muss (vgl. BVerfGE 124, 78, 121).
Plant oder erwägt die Bundesregierung bis zum Ablauf der Legislaturperiode weitere personelle Umbesetzungen, bei denen leitende politische Beamte in bundeseigene Unternehmen wechseln? Falls ja, welche leitenden Beamten sollen in welche bundeseigenen Unternehmen wechseln? Wie werden diese Entscheidungen jeweils begründet?
Die Entscheidungen über die Besetzung der Geschäftsführung der DFS stehen noch aus. Sie werden nach den Kriterien Befähigung, Eignung und Leistung getroffen werden. Die Auswahl erfolgt so rechtzeitig, dass ein nahtloser Übergang in der jeweiligen Position der Geschäftsführung gewährleistet ist.
Ist sich die Bundesregierung darüber bewusst, dass die sie tragenden Fraktionen der CDU/CSU und FDP den Wechsel von Regierungsmitgliedern und Spitzenbeamten des öffentlichen Dienstes an die Spitze von großen Wirtschaftsunternehmen oder in deren Aufsichtsräte massiv kritisiert haben?
Der Bundesregierung sind die Inhalte der in der Kleinen Anfrage zitierten Artikel „Union will Wechselverbot auch für Politiker“ vom 22. Dezember 2006 und der Antrag der Abgeordneten Max Stadler u. a. und der Fraktion der FDP „Regeln und Grenzen für den Personalwechsel vom öffentlichen Dienst zur Wirtschaft“, Bundestagsdrucksache 15/3739 bekannt.
Wie hoch waren die Gesamtbezüge, und wie hoch waren jeweils die Anteile erfolgsunabhängiger und erfolgsabhängiger Bezüge der drei Geschäftsführungsmitglieder in den Jahren 2006 bis 2011 (bitte nach Jahren und Vorstandsmitglied getrennt aufführen)?
Die Bezüge der Geschäftsführungsmitglieder in den Jahren 2006 bis 2010 sind bereits in den jeweiligen Geschäftsberichten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/unternehmen_dfs/deutsch/unternehmen_dfs/zahlen_und_daten/finanzen/index.html veröffentlicht. Die Bezüge für das Geschäftsjahr 2011 stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr 2011 (in Tausend Euro)
- Name: Dieter Kaden (Vorsitzender), Erfolgsunabhängige Komponente: 322, Erfolgsabhängige Komponente: 112, Gesamt-Bezüge: 434
- Name: Ralph Riedle, Erfolgsunabhängige Komponente: 247, Erfolgsabhängige Komponente: 90, Gesamt-Bezüge: 337
- Name: Jens Bergmann, Erfolgsunabhängige Komponente: 258, Erfolgsabhängige Komponente: 90, Gesamt-Bezüge: 348
Summe: 827 292 1 119
Welche jährlichen Bezüge (erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige) soll Prof. Klaus-Dieter Scheurle erhalten, angesichts der Tatsache, dass der bisherige Vorstandsvorsitzende der DFS für das Geschäftsjahr 2010 Gesamtbezüge in Höhe von 436 000 Euro (davon 320 000 erfolgsunabhängige und 116 000 erfolgsabhängige Bezüge) erhalten hat. Welche jährlichen Bezüge (erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige) sollen die weiteren Mitglieder des Vorstands künftig erhalten?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 12 verwiesen.
Durch welche Unternehmen wurde die im Zeitraum von 2004 bis 2006 angestrebte Kapitalprivatisierung der DFS beratend begleitet, bevor der damalige Bundespräsident Horst Köhler diese wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mit seinem Veto aufhielt?
Die im Zeitraum von 2004 bis 2006 angestrebte Kapitalprivatisierung der DFS wurde durch die Unternehmen Credit Suisse First Boston, Booz/Allen/Hamilton Waldeck Rechtsanwälte Partnergesellschaft sowie Clifford Chance, Partnerschaftgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors, beratend begleitet.
Trifft es zu, dass der im BMVBS für die Abteilung Luft- und Raumfahrt zuständige Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle im Rahmen seiner Tätigkeit beim Bankkonzern Credit Suisse First Boston die Bundesregierung bei der angestrebten Kapitalprivatisierung der DFS beraten hat?
Ja.
Hat Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle im Rahmen seiner Tätigkeit für Credit Suisse First Boston die Bundesregierung in weiteren Privatisierungsverfahren beraten? Falls ja, welche bundeseigenen Unternehmen waren dies?
Nein.
Welche Aufträge wurden vom BMVBS an die Credit Suisse First Boston seit der Ernennung von Prof. Klaus-Dieter Scheurle als Staatssekretär vergeben?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aus welchen Gründen hat sich das BMVBS dabei jeweils für Credit Suisse First Boston entschieden?
2010 ergab sich eine konkrete Möglichkeit, die Mautschiedsverfahren zu beenden. Auf Grund der Komplexität und der hohen fiskalischen Auswirkungen war vertraulicher finanzwirtschaftlicher Sachverstand kurzfristig notwendig. Unter Anwendung des Vergaberechts wurde nicht Credit Suisse First Boston, sondern Credit Suisse Securities (Europe) Limited beauftragt.