[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9710
17. Wahlperiode 16. 05. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9470 –
Usbekistan-Politik der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Usbekistan ist eine der repressivsten Diktaturen der Welt, die
Menschenrechtslage ist gleichbleibend schlecht. Zuletzt haben das ein Bericht von Human
Rights Watch Verein zur Wahrung der Menschenrechte e. V. zu andauernder
systematischer Folter, die Auflistung Usbekistans auf der zwölf Staaten
umfassenden Liste „Feinde des Internets“ durch Reporter ohne Grenzen und die auch
2011 erfolgte massenweise Zwangsarbeit von Kindern in der staatlich
kontrollierten Baumwollwirtschaft erneut verdeutlicht. Die Verfolgung von
Oppositionellen, Menschenrechtsverteidigern, kritischen Journalisten und Mitgliedern
von Religionsgemeinschaften geschieht oftmals unter dem Vorwand der
Bekämpfung des islamistischen Extremismus.
Die Bundesregierung hat sich gleichwohl innerhalb der EU dafür eingesetzt,
dass die 2005 nach dem Massaker usbekischer Sicherheitskräfte in Andijan
verhängten EU-Sanktionen gegen Usbekistan bis 2009 vollständig aufgehoben
wurden. Deutschland verfolgt gegenüber Usbekistan im Zusammenhang mit der
Bekämpfung des internationalen Terrorismus sicherheitspolitische Interessen
und unterhält eine intensive sicherheitspolitische Kooperation mit der
usbekischen Regierung. Das betrifft insbesondere auch die deutsche Nutzung des
Militärflughafens Termez an der Grenze zu Afghanistan. Durch den für 2014
geplanten Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan gewinnt Usbekistan weiter
an Bedeutung für die Bundesregierung. So stellte der Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, im März 2012 in der usbekischen
Hauptstadt Taschkent laut Presseberichten fest: „Usbekistan könnte eine bedeutende
Rolle bei der Organisation des Abzugs aus Afghanistan bekommen“ (siehe
FAZ.net, 13. März 2012). Gleichzeitig hat Usbekistan starke eigene Interessen
an der internationalen Militärpräsenz in Afghanistan und einer andauernden
sicherheitspolitischen Kooperation. Die NATO-Staaten verhandeln jedoch
zumeist nicht gemeinsam, sondern jeweils bilateral mit der usbekischen Regierung
über den militärischen Transit durch Usbekistan, was zu einer Schwächung der
Verhandlungspositionen gegenüber Usbekistan führt. So hat die
Bundesregierung im April 2010 eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen an Usbekistan für
die Nutzung von Termez auf 15,95 Mio. Euro zugestimmt und verweigert
gleichzeitig die Transparenz in Bezug auf die Verträge und Zahlungen (vgl.
nachträgliche Einstufung der Antworten auf die Schriftlichen Fragen 49 bis 51
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel vom 15. April 2011 auf
Bundestagsdrucksache 17/5638 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“).
Die Bundesregierung steht vielfach in der Kritik, ihren Anspruch einer
wertegeleiteten Außenpolitik im Falle Usbekistans aufzugeben und vorhandene
Spielräume in der Frage der Menschenrechte nicht konsequent zu nutzen bzw.
auszubauen. In der Folge verliert Deutschland nicht nur in der Bevölkerung
Usbekistans an Ansehen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auch
gegenüber der diktatorischen Regierung Usbekistans auf jenes kurzsichtige Konzept
von politischer Stabilität, das durch die Ereignisse des „arabischen Frühlings“
vielfach als diskreditiert gilt und islamistische Extremisten in der Region stärkt,
anstatt sie zu schwächen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung sieben Jahre nach dem Massaker von
Andijan vom 13. Mai 2005 dessen juristische und politische Aufarbeitung
durch usbekische Stellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der usbekischen Regierung, dass
mit den Reisen zweier Expertengruppen der EU in den Jahren 2006 und 2007
die Forderungen der EU nach einer unabhängigen Untersuchung des
Ereignisses erfüllt seien (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 11,
Bundestagsdrucksache 17/3343)?
Die Aufarbeitung der Vorfälle in Andijan durch die usbekische Regierung
bleibt unzureichend. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3343 vom 15.
Oktober 2010 hat die Bundesregierung erklärt, dass sie den Prozess einer EU-
Untersuchung der Vorfälle in Andijan aktiv gefördert und begleitet hat. Sie hat
sich insbesondere dafür eingesetzt, dass zwei Expertengruppen der EU in den
Jahren 2006 und 2007 Gespräche führen und Untersuchungen der Vorfälle in
Usbekistan vornehmen konnten. Ein Untersuchungsbericht hierzu wurde nicht
vorgelegt. Weitere Schritte der Aufarbeitung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht erfolgt.
2. Welche bisherigen Effekte hatte aus Sicht der Bundesregierung die
endgültige Aufhebung der Sanktionen der Europäischen Union im Oktober 2009
auf die Entwicklung der Menschenrechtslage in Usbekistan?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/3343 erklärt, dass die Bereitschaft Usbekistans, einen Dialog
über die Menschenrechtslage und die rechtsstaatliche Entwicklung in
Usbekistan zu führen und Fortschritte in diesen Bereichen zu erzielen, gewachsen ist und
dass sie davon ausgeht, dass diese Bereitschaft auch auf das im Oktober 2009
ausgelaufene Sanktionsregime zurückzuführen ist. Die Bundesregierung stellt
fest, dass nach dem Auslaufen der Sanktionen diese Dialogbereitschaft
fortbesteht. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Human Rights Watch
Verein zur Wahrung der Menschenrechte e. V. (HRW, Bericht vom Dezember
2011), dass sich die Menschenrechtslage in Usbekistan trotz offiziell
beschlossener Reformen (z. B. Einführung Habeas Corpus) insgesamt weiter
verschlechtert und insbesondere weiterhin systematisch gefoltert wird?
Wenn nicht, wie begründet sie dies?
Die Menschenrechtslage in Usbekistan ist weiterhin unbefriedigend, wie unter
anderem der Bericht von Human Rights Watch zeigt. Dennoch haben sich in
einzelnen Bereichen seit der Implementierung der 2006 begonnenen Justizreform
Verbesserungen ergeben. Usbekistan hat mit Wirkung von 2008 an die
Todesstrafe abgeschafft und ermöglichte 2009 die Wiederaufnahme von
Gefängnisbesuchen durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Berichte
über die Anwendung von Folter nimmt die Bundesregierung mit Sorge zur
Kenntnis. Sie hat keine Kenntnis über die systematische Anwendung von Folter.
Seit 2010 unterstützt die Bundesregierung in Usbekistan ein Projekt der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zur Förderung der
Einhaltung internationaler menschenrechtlicher Standards in Haftanstalten. Seit
Oktober 2011 setzen die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche
Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) und die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam mit französischen und britischen Partnern ein auf drei
Jahre angelegtes Projekt der EU im Umfang von 10 Mio. Euro zur Förderung der
Strafrechtsreform in Usbekistan um, zu dessen Komponenten auch die Bereiche
Strafvollzug, Haftbedingungen und Untersuchungshaft gehören.
4. Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der gemeinsamen
Außenpolitik der Europäischen Union dafür ein, dass die Menschenrechtslage in
Usbekistan regelmäßig evaluiert und die Intensität der Beziehungen zu
Usbekistan an die Durchführung von Reformen und sichtbare Fortschritte
geknüpft wird?
Setzt sie sich dafür ein, die mangelnde usbekische Umsetzung der in den
Schlussfolgerungen des EU-Rates für Auswärtige Angelegenheiten (FAC)
vom 25. Oktober 2010 formulierten Menschenrechtskriterien und mögliche
politische Konsequenzen noch 2012 im Rat zu diskutieren?
Die Bundesregierung wirkt aktiv an der Vorbereitung der EU-
Menschenrechtsdialoge mit Usbekistan sowie an der Vorbereitung der regelmäßigen politischen
Dialogtreffen der EU im Rahmen der Kooperationsräte und
Kooperationsausschüsse mit. Eine Evaluierung der Menschenrechtslage findet Eingang in die
Vorbereitung dieser Dialogtreffen. Die nächste Befassung des Rates wird im
Vorfeld des EU-Usbekistan-Kooperationsrates im November 2012 erfolgen.
5. Hat die usbekische Regierung die von der EU erwartete Überprüfung von
menschenrechtlichen Einzelfällen vorgenommen (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 17/3343), wenn ja, in wie vielen
Fällen führte die Überprüfung zur Freilassung von Inhaftierten, wie viele auf der
Liste befindliche Personen befinden sich weiter in Haft, und wie lautete die
Stellungnahme der usbekischen Regierung zu Foltervorwürfen (siehe
Antwort der Bundesregierung zu Frage 20, Bundestagsdrucksache 17/8289)?
Beim vierten EU-Menschenrechtsdialog 2010 und beim fünften EU-
Menschenrechtsdialog 2011 hat die usbekische Regierung zu den menschenrechtlichen
Einzelfällen detailliert Stellung genommen. Im Laufe des Jahres 2011
wurden vier Menschenrechtsverteidiger freigelassen (Alisher Karamatov, Jamshid
Karimov, Norboy Kholjigitov und Maxim Popov). Von den Personen auf der
Liste des fünften EU-Menschenrechtsdialogs befinden sich noch 15 in Haft. Die
usbekische Regierung hat den Vorwurf systematischer Folter zurückgewiesen.
Die EU setzte sich im Rahmen des fünften EU-Menschenrechtsdialogs für die
Einladung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Folter ein.
6. Verzeichnet die Bundesregierung Fortschritte in Bezug auf das Projekt der EU
zur Prävention von Folter, an dem Usbekistan Interesse signalisiert hat
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 17/3343), und
wie hat Usbekistan auf das Ersuchen der Europäischen Union vom 24. Juni
2011 reagiert, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes Zugang zu
den Untersuchungshaftanstalten des Nationalen Sicherheitsdienstes zu
gewähren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18, Bundestagsdrucksache
17/8289)?
Die EU und Usbekistan sind im Gespräch über die Ausgestaltung des Projekts
zur Prävention von Folter. Im Oktober 2011 wurde eine Projektbeschreibung,
die auf der Grundlage einer Projektidentifizierungsmission erstellt wurde, an die
usbekische Seite geleitet. Eine Antwort steht aus.
Usbekistan gewährt dem IKRK Zugang zu Haftanstalten, die in den
Zuständigkeitsbereich des usbekischen Innenministeriums fallen. Dagegen hat das IKRK
keinen Zugang zu Untersuchungshaftanstalten des Nationalen
Sicherheitsdienstes.
Die Bundesregierung tritt bilateral und im Kreis der Europäischen Union
gegenüber Usbekistan dafür ein, dass das IKRK umfassenden Zugang zu Haftanstalten
erhält. Die EU sprach sich beim fünften EU-Menschenrechtsdialog mit
Usbekistan 2011 dafür aus, dass das IKRK auch Zugang zu Untersuchungshaftanstalten
erhält, die unter Aufsicht des Nationalen Sicherheitsdienstes stehen.
7. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den
zahlreichen seit 2004 verbotenen, ausgewiesenen oder anderweitig zur
Aufgabe ihrer Tätigkeit bewegten internationalen Medien, Verbänden und
Nichtregierungsorganisationen die Wiederaufnahme ihrer Arbeit in
Usbekistan zu ermöglichen?
Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig gegenüber der usbekischen
Regierung für eine ungehinderte Tätigkeit von Medien und
Nichtregierungsorganisationen ein. Sie spricht dieses Thema in allen bilateralen politischen
Konsultationstreffen an, zuletzt im Gespräch mit dem Abgeordneten Dr. Sadik Safajew
am 27. März 2012. Die Bundesregierung unterstützt zudem eine Behandlung des
Themas in den Dialogtreffen der EU mit Usbekistan wie zuletzt beim EU-
Usbekistan-Kooperationsrat im November 2011.
8. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, das Internet sei in
Usbekistan weitgehend frei zugänglich (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 23, Bundestagsdrucksache 17/8289)?
Sieht sie angesichts der Aufnahme Usbekistans in eine zwölf Staaten
umfassende Liste „Feinde des Internets“ durch die Organisation „Reporter ohne
Grenzen“ im März 2012 oder aus anderen Gründen einen Anlass, diese
Einschätzung zu revidieren?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/8289 vom 2. Januar 2012 festgestellt,
dass das Internet im Rahmen der teilweise nur begrenzt vorhandenen
Infrastruktur in Usbekistan weitgehend frei zugänglich ist, kritische Webseiten jedoch mit
regionalen Unterschieden gesperrt bleiben. Diese Feststellung gilt weiterhin.
9. Wie bewertet die Bundesregierung Medienberichte (u. a. BBC World
Service, 12. April 2012), denen zufolge das usbekische
Gesundheitsministerium vorschreibt, dass Frauen nach der Geburt von zwei bis maximal drei
Kindern sterilisiert werden sollten, und (spätestens) seit 2005 tausenden
Frauen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen die Gebärmutter entfernt
wurde?
Sofern sie diesen Berichten nicht widerspricht – wie beabsichtigt die
Bundesregierung, dies gegenüber der usbekischen Regierung anzusprechen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
10. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die usbekische Regierung
oppositionelle Usbeken im Ausland und auch in Deutschland beobachten und
unter Druck setzten lässt?
a) Welche konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
jüngsten Attentate auf Oppositionelle im Exil – einen Geschäftsmann in
Ivanov/Russland im September 2011 und einen Imam in Stromsund/
Schweden im Februar 2012?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse darüber, ob die
usbekische Regierung Usbeken im Ausland und auch in Deutschland
beobachten oder unter Druck setzen lässt.
11. Wie begründet die Bundesregierung, angesichts der Vorwürfe massiver
Menschenrechtsverletzungen und schwerer Verletzungen der Grundsätze
Guter Regierungsführung, dass Usbekistan als A-Kooperationsland der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit geführt wird, während mit einem
Land wie Nicaragua die Zusammenarbeit aus diesen Gründen beendet
wird?
Usbekistan ist aufgrund seiner zentralen Lage in Nachbarschaft zu Afghanistan
und als bevölkerungsreichstes Land Zentralasiens ein bedeutender Faktor für die
Stabilität der Region sowie für eine friedliche Zusammenarbeit in Fragen der
ungleich verteilten Ressourcen. Diese Fragen sind von großer Bedeutung für die
Entwicklung Zentralasiens insgesamt.
Aufgrund der schwierigen politischen Lage werden Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit so eigenständig wie möglich und unter weitgehender
Einbindung der Zivilgesellschaft umgesetzt. Deutschland nutzt die jährlichen
politischen Konsultationen mit Usbekistan dazu, auf eine Verbesserung der
Menschenrechtslage hinzuwirken.
a) Plant die Bundesregierung für die nächsten Regierungsverhandlungen
mit Usbekistan, die Auszahlung der Entwicklungsgelder, wie im Fall
Afghanistans, an Fortschritte im Bereich Menschenrechte und Guter
Regierungsführung zu knüpfen und die Gelder in verschiedenen
Tranchen auszuzahlen?
Die Bundesregierung hat bei den Regierungsverhandlungen über
Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Usbekistan im Juni 2011 deutlich gemacht,
dass Achtung, Schutz und Gewährleistung der politischen, wirtschaftlichen und
sozialen Menschenrechte wichtige Ziele der deutschen Entwicklungspolitik sind
und dass das deutsche Engagement in Zukunft noch stärker mit Blick auf gute
Regierungsführung und auf Einhaltung von Kriterien wie transparentes
Regierungshandeln und die Einhaltung der Menschenrechte durch die usbekische
Regierung überprüft werden wird.
Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellten
Mittel werden nicht an die Republik Usbekistan ausgezahlt, sondern durch die
GIZ GmbH und die KfW Bankengruppe in konkreten, nach
entwicklungspolitischen Kriterien geprüften Projekten verwandt.
b) Mit welchen Instrumenten und Akteuren soll der geplante
regierungsferne Einsatz der Mittel der bilateralen deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt werden?
Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Usbekistan ist
die Gesundheitsversorgung zugunsten der ländlichen Bevölkerung. Hinzu
kommt die Förderung des Privatsektors, insbesondere von kleinen und mittleren
Unternehmen, durch die Unterstützung der Bereitstellung von entsprechenden
Finanzdienstleistungen sowie die Förderung einer arbeitsmarktorientierten
Berufsbildung mit dem Ziel einer nachhaltigen armutsrelevanten wirtschaftlichen
Entwicklung vor allem der ländlichen Räume in Usbekistan.
Über Instrumente wie das Kammer- und Verbandspartnerschaftsprogramm, die
Förderung der Arbeit der politischen Stiftungen sowie im Rahmen der
Technischen Zusammenarbeit fördert die Bundesregierung die enge Zusammenarbeit
mit Organisationen der Zivilgesellschaft.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung der Ausweitung des EU-
Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Usbekistan auf den
bilateralen Handel mit Textilien durch das Europäische Parlament im
Dezember 2011?
Wird sie die in dem Beschluss enthaltenen Empfehlungen innerhalb des
Rats unterstützen, insbesondere Empfehlung 1. (×) („Unterstützung des
Aufrufs des Parlaments an die Baumwollhändler und -verkäufer, davon
Abstand zu nehmen, mit Hilfe von Kinderzwangsarbeit erzeugte
Baumwolle aus Usbekistan zu beziehen, und die Verbraucher und alle ihre
Lieferanten über diese Selbstverpflichtung zu unterrichten“)?
Das 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA)
mit Usbekistan erstreckt sich gemäß Artikel 16 ausdrücklich nicht auf den
Textilienhandel. Dieser wurde durch ein bilaterales Abkommen zwischen der
EU und Usbekistan geregelt, das 2005 ausgelaufen ist. Seitdem gewährt die EU
für usbekische Textilimporte den Meistbegünstigungsstatus, während
Usbekistan die Höhe seiner Importzölle beliebig festlegen kann. Der Rat ermächtigte die
Europäische Kommission daher am 9. Juni 2010 zur Verhandlung eines
Zusatzprotokolls mit Usbekistan über die Ausweitung der Handelsbestimmungen des
PKA auf den Textilhandel. Das Protokoll würde für beide Seiten den
Meistbegünstigungsstatus festschreiben. Damit würde es für EU-Textilexporteure
Gleichbehandlung mit usbekischen Textilexporteuren und somit
Rechtssicherheit schaffen. Eine Besserstellung usbekischer Baumwolle findet laut
Europäischem Auswärtigem Dienst und Kommission nicht statt. Das Protokoll wurde
von allen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission am 19. Juli
2011 im schriftlichen Verfahren angenommen. Das Dossier wurde am 29.
August 2011 an das Europäische Parlament übermittelt. Die Bundesregierung hat
den Zwischenbericht des Ausschusses für internationalen Handel des
Europäischen Parlamentes (INTA-Ausschuss) vom 15. Dezember 2011 zur Kenntnis
genommen.
Bedingt durch Boykottmaßnahmen auf Initiative des deutschen Einzelhandels
im Jahre 2011 sank der deutsche Rohbaumwollimport aus Usbekistan im
Zeitraum von Januar bis Dezember 2011 gegenüber dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres um mehr als die Hälfte auf 2 900 Tonnen. Dies sind mengenmäßig
0,1 Prozent des usbekischen Gesamtexports von Rohbaumwolle. Usbekistan
rangiert an achter Stelle der Baumwolllieferanten Deutschlands mit einem
Anteil von 5,2 Prozent an den deutschen Gesamtbaumwolleinfuhren von 54 800
Tonnen (Quelle: Bremen Cotton Report 04/2012 und gtai).
Die Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) haben zusammen mit Unternehmensvertretern,
Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2011 neue Leitsätze für
multinationale Unternehmen vereinbart. Zu den Neuerungen gehören unter
anderem ein eigenes Menschenrechtskapitel sowie die Einbeziehung der gesamten
Zulieferkette in die unternehmerische Sorgfaltspflicht. Zur Überwachung der
Einhaltung dieser OECD-Leitsätze hat Deutschland – wie auch andere
Mitgliedstaaten der OECD – eine eigene Nationale Kontaktstelle im Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie geschaffen, deren Entscheidungen veröffentlicht
werden. Dies wirkt als zusätzlicher Ansporn für Unternehmen, sich an die
OECD-Leitsätze zu halten.
Die Bundesregierung unterstützt durch die deutsche Mitgliedschaft in allen für
die Bekämpfung der Kinderarbeit und die Einhaltung internationaler
Arbeitsschutznormen relevanten internationalen Organisationen auch künftig
Maßnahmen zur notwendigen weltweiten Eindämmung dieser Probleme, auch in
Usbekistan.
13. Wird sich die Bundesregierung in der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens wegen
Kinderarbeit in der usbekischen Baumwollindustrie angesichts der bereits zweimal
verweigerten Einreise einer IAO-Beobachtermission für Maßnahmen nach
Artikel 24 oder 26 der IAO Verfassung und eine entsprechende Mehrheit
im IAO-Verwaltungsrat einsetzen?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, wird die Umsetzung solcher Maßnahmen noch rechtzeitig zur
Baumwollernte im September/Oktober dieses Jahres angestrebt?
Die Bundesregierung nimmt Berichte über Kinderarbeit bei der Baumwollernte
in Usbekistan mit Sorge zur Kenntnis. Sie setzt sich deshalb bilateral, im
Rahmen der Europäischen Union und in internationalen Gremien wie dem
Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) regelmäßig mit
Nachdruck gegenüber den usbekischen Regierungsbehörden für die Beseitigung von
Kinderarbeit ein.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin gegenüber Usbekistan für die
Ergreifung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der die Kinderarbeit betreffenden
IAO-Übereinkommen 138 und 182 eintreten. Dies schließt auch das Drängen
auf die Zulassung einer IAO-Beobachtermission nach Usbekistan zur
Baumwollernte ein. Es ist davon auszugehen, dass die Lage in Usbekistan erneut während
der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2012 vom IAO-Verwaltungsrat
beraten wird. Die Regierung von Usbekistan ist aufgefordert, im Rahmen dieser
Beratung zu den von der IAO geforderten Schritten zur Umsetzung der
Übereinkommen über Kinderarbeit Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung wird
diese Beratung zum Anlass nehmen, zusammen mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union gegebenenfalls Maßnahmen nach Artikel 24 oder Artikel 26
der Verfassung der IAO zu prüfen.
14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der schlechten
Menschenrechtslage in Usbekistan für ihre gegenwärtige und zukünftige
sicherheitspolitische Kooperation mit Usbekistan?
Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Usbekistan konzentriert sich
wesentlich auf die Unterstützung der Operationsführung der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan (ISAF) und in diesem
Zusammenhang die Nutzung des Flughafens Termez.
15. Welche sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in
Bezug auf Afghanistan, den internationalen Terrorismus und die regionale
Stabilität gegenüber Usbekistan?
In Bezug auf Afghanistan verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit der
internationalen Gemeinschaft das Ziel der Einbindung Usbekistans in einen
umfassenden, von den Staaten der Region getragenen politischen und
wirtschaftlichen Regionalprozess, um den laufenden Prozess der politischen Versöhnung
in Afghanistan zu flankieren und zu unterstützen. Dem liegt der Gedanke
zugrunde, dass Frieden und regionale Stabilität ein friedliches und sicheres
Afghanistan voraussetzen und dass ein stabiles Afghanistan einen wichtigen Beitrag
zur wirtschaftlichen und politischen Integration im zentral- und südasiatischen
Raum leisten kann.
Usbekistan ist aufgrund seiner geographischen Lage von besonderer Bedeutung
für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Im bilateralen Verhältnis
weist die Bundesregierung regelmäßig darauf hin, dass die
Terrorismusbekämpfung nicht zur Verletzung von Menschenrechten führen darf und dass
rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben müssen.
16. Welche legitimen sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die usbekische
Regierung nach Ansicht der Bundesregierung?
Am 26. September 2011 erklärte der damalige usbekische Außenminister Eljor
Ganiew vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Konflikt in
Afghanistan, die Ereignisse in Kirgisistan im Jahr 2010 und deren mangelnde
Aufarbeitung sowie die Umweltkatastrophe des Aralsees mit Verweis auf den
geplanten Bau von großen Wasserkraftwerken als größte Bedrohungen für die
Sicherheit in Zentralasien.
17. Welche Gegenmaßnahmen der usbekischen Regierung gegen den
internationalen Terrorismus sind der Bundesregierung bekannt (bitte im
Einzelnen benennen), und wie bewertet sie die Effektivität und Angemessenheit
dieser Gegenmaßnahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
insbesondere das Vorgehen der usbekischen Regierung gegen Muslime, die ihre
Religion außerhalb der strikten staatlichen Kontrolle praktizieren?
Die usbekische Regierung ist unmittelbar nach dem 11. September 2001 der
Anti-Terror-Koalition beigetreten und unterstützt die Operationsführung der
ISAF. Die Gruppierungen Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) sowie
Islamische Jihad Union (IJU) wurden in Usbekistan verboten. Spezifische Anti-
Terror-Maßnahmen der usbekischen Regierung sind der Bundesregierung darüber
hinaus nicht bekannt.
18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass
a) usbekische militante Islamisten in und für Usbekistan selbst keine
ernsthafte sicherheitspolitische Bedrohung darstellen, sondern diese
ihren Aktionsschwerpunkt nach Pakistan und Afghanistan verlegt haben,
und wenn nein, wieso nicht;
b) die usbekische Regierung die Bedrohung Usbekistans durch
islamistische Extremisten um des eigenen Machterhalts einer
kleptokratischdiktatorischen Führungsclique willen drastisch überzeichnet und unter
dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung gezielt gegen Oppositionelle
und unabhängige Zivilgesellschaft vorgeht, und wenn nein, wieso nicht?
Militante Islamisten aus Usbekistan haben in der Vergangenheit den
Schwerpunkt ihrer Aktivitäten zwar nach Afghanistan und Pakistan verlegt, dies
erfolgte aber auch als Reaktion auf den Verfolgungsdruck durch usbekische
Sicherheitsbehörden. In der politischen Agenda der militanten Islamisten steht
aber die Errichtung eines islamistischen Staatswesens in Usbekistan – und
darüber hinaus – weiterhin an oberster Stelle. Sollten sich für diese
entsprechende Spielräume ergeben, ist von einer Rückverlagerung terroristischer
Aktivitäten nach Usbekistan auszugehen. Insoweit besteht tatsächlich eine
terroristische Gefährdung für Usbekistan.
19. Unterstützt die Bundesregierung die usbekische Regierung bei der
Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Terrorabwehr in
Usbekistan oder beabsichtigt sie eine solche Unterstützung?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang vergangene
Lieferungen von Überwachungstechnologie der Firmen Siemens
Aktiengesellschaft und ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG an Usbekistan
(siehe MONITOR-Bericht vom 16. März 2006)?
Sind der Bundesregierung andauernde Lieferungen deutscher
Überwachungstechnologie nach Usbekistan bekannt, und wie bewertet sie
diese?
Eine Unterstützung der usbekischen Regierung durch die Bundesregierung bei
der Vorbereitung oder Durchführung von Terrorabwehrmaßnahmen in
Usbekistan ist nicht erfolgt und nicht beabsichtigt.
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse über die Ausfuhr von Überwachungstechnologie durch die
Firmen Siemens und Rohde & Schwarz nach Usbekistan vor. Ihr sind auch keine
anderen Lieferungen deutscher Überwachungstechnologie nach Usbekistan
bekannt.
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der
Geheimdienstkooperation mit Usbekistan bei der Terrorabwehr in Deutschland und im
Einsatzbereich der Bundeswehr in Afghanistan zu?
Die Zusammenarbeit mit Usbekistan im nachrichtendienstlichen Bereich ist
insbesondere wegen der Deutschland-Bezüge usbekischer terroristischer
Gruppierungen wichtig für die Terrorismusbekämpfung.
21. Hat die Bundesregierung Alternativen zum Bundeswehrstützpunkt in
Termez geprüft, um beim Transit für das deutsche ISAF-Kontingent in
Afghanistan weniger von Usbekistan abhängig zu sein?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wieso nicht?
Seit Beginn der Nutzung des Flughafens Termez wurden wiederholt alternative
Standorte geprüft. Wesentliche Kriterien der Prüfung waren dabei die
Sicherheitslage vor Ort, die vorhandene Infrastruktur und die Entfernung zum
Einsatzgebiet.
Vor dem Hintergrund, dass keiner der betrachteten Flugplätze in der Summe
sicherheitsrelevanter, operativer und geografischer Aspekte den Anforderungen
entsprochen hat, wird derzeit unverändert an der Nutzung des Flughafens
Termez als strategischem Lufttransportstützpunkt festgehalten.
22. Welche Rolle spielt Termez aus Sicht der Bundesregierung für die
schrittweise Reduzierung der ISAF-Präsenz in Afghanistan bis Ende 2014
insbesondere hinsichtlich Logistik und Transport?
Deutschland hat bis zum Ende des ISAF-Einsatzes grundsätzlich Interesse an
der Nutzung von Termez als „Drehscheibe“ für den Personentransport, als
logistischem Umschlagpunkt sowie als sicheren Rückzugsort bei
Notfallevakuierungen.
Daher wird Termez auch im Rahmen der schrittweisen Reduzierung des
deutschen Einsatzkontingents ISAF nach derzeitiger Planung weiterhin eine
wichtige Rolle hinsichtlich Logistik und Transport zukommen.
23. Gibt es seitens Tadschikistans ein Angebot an die Bundesregierung für eine
militärische Flughafennutzung, und sieht die Bundesregierung nach
erfolgter Verbesserung der Straßenverbindungen zwischen Tadschikistan und
Afghanistan im Landweg über Tadschikistan eine Alternative oder
Ergänzung zum Landweg über Usbekistan beim Abzug des deutschen ISAF-
Kontingents?
Welche Gründe (inklusive Menschenrechtslage) sprechen aus Sicht der
Bundesregierung für oder gegen eine entsprechend engere Kooperation mit
Tadschikistan, und wie hat die Bundesregierung auf entsprechende
Angebote Tadschikistans bisher reagiert bzw. stehen Gespräche darüber an?
Der Bundesregierung liegt ein Angebot der Republik Tadschikistan für eine
militärische Flughafennutzung nicht vor. Allerdings wurde der Flugplatz in
Dushanbe/Tadschikistan, der durch die französischen Streitkräfte genutzt wird,
in der Vergangenheit in Einzelfällen auch durch die Bundeswehr mitgenutzt.
Die Folgeversorgung für das deutsche Einsatzkontingent ISAF wird auch auf
dem Landweg sichergestellt. Da die nördlichen Anrainerstaaten nur über eine
sehr begrenzte Anzahl von nutzbaren Landwegen nach Afghanistan verfügen,
werden im Rahmen gültiger Abkommen alle Möglichkeiten – auch die über
Tadschikistan – durch die Bundeswehr für die Folgeversorgung und die
Rückführung des deutschen Einsatzkontingents genutzt. Bei der Kooperation mit
Tadschikistan sieht die Bundesregierung derzeit keine Veranlassung einer
Veränderung.
24. Wie bewertet die Bundesregierung Verhandlungen zwischen den USA und
Russland über eine NATO-Nutzung des russischen Flughafens Uljanowsk
beim NATO-Rückzug aus Afghanistan – insbesondere im Hinblick auf die
Nutzung des Flughafens Termez?
Die Bundesregierung begrüßt die Verhandlungen zwischen den Vereinigten
Staaten von Amerika und der Russischen Föderation. Russland und die NATO
teilen die Einschätzung, dass die Rückverlegung aus Afghanistan von
besonderem und gemeinsamem Interesse ist. Die Nutzung des russischen Flughafens in
Uljanowsk stellt dabei für die NATO jedoch nur eine von mehreren möglichen
Optionen dar.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung der Verträge und
Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des kirgisischen
Flughafens Manas durch das US-Militär (siehe
http://bishkek.usembassy.gov/
topic-of-interest.html)?
Sieht die Bundesregierung in dieser Transparenz seitens der US-Regierung
ein Vorbild für den Umgang mit zwischen der deutschen und der
usbekischen Regierung geschlossenen Verträgen und Zahlungen für die Nutzung
des Flughafens Termez?
Wenn nein, wieso nicht, und wie verträgt sich diese Position mit der
generellen Position der Bundesregierung, Transparenzinitiativen wie z. B. im
Bereich der Ressourcenförderung zu fördern?
Die Veröffentlichung von Vertragsinhalten bedarf der Zustimmung aller
Vertragsteilnehmer. Die usbekische Seite besteht in diesem Zusammenhang auf
Vertraulichkeit.
26. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit mit der usbekischen
Regierung stets alleine und nicht gemeinsam mit NATO-Staaten, mit denen
Mitnutzungsvereinbarungen bestehen, über die weitere Nutzung des
Flughafens in Termez verhandelt?
Wenn ja, warum?
Das Abkommen vom 13. April 2010, das die Nutzung am Flughafen Termez
regelt, wurde durch die Bundesregierung ohne die Mitwirkung von verbündeten
NATO-Staaten verhandelt. Grund hierfür war, dass die usbekische Seite die
Nutzung des Verkehrsumschlagknotens Termez ausdrücklich auf deutsche
Luftfahrzeuge begrenzen wollte.
Die NATO hat in den vergangenen Monaten ein Transitabkommen für
Militärfahrzeuge und ein Transitabkommen für nichtmilitärisches Gerät mit der
usbekischen Regierung verhandelt. Die Verhandlungen stehen vor dem Abschluss,
die Abkommen sollen voraussichtlich am Rande des NATO-Gipfels in Chicago
unterzeichnet werden.
27. Stehen weitere Verhandlungen mit Usbekistan über die Nutzung von
Termez, den Transit im Rahmen des Abzugs des deutschen ISAF-Kontingents
auch über den Landweg und die Höhe der finanziellen und sonstigen
Gegenleistungen Deutschlands an?
Wenn ja, wie stimmt sich die Bundesregierung mit NATO-Partnern dabei
ab, und werden gemeinsame Verhandlungen in Betracht gezogen, um die
Verhandlungsposition gegenüber Usbekistan zu verbessern?
Wenn nein, wieso nicht?
Die derzeit bestehenden Abkommen mit Usbekistan werden als ausreichend
erachtet.
28. Welche Ausbildungs-, Ausrüstungs- oder sonstigen
Kooperationsprogramme bestehen derzeit zwischen der Bundeswehr und den usbekischen
Streitkräften und sonstigen usbekischen Sicherheitskräften?
Welche Rolle spielen dabei Schulungen über humanitäres Völkerrecht und
internationale Menschenrechtsstandards?
Die bilaterale Kooperation zwischen der Bundeswehr und den usbekischen
Streitkräften erfolgt derzeit durch Maßnahmen des bilateralen Jahresprogramms
sowie im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe.
Mit dem Instrument der bilateralen Jahresprogramme pflegt die Bundeswehr
Kontakte zu den Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, den
südosteuropäischen Nicht-NATO-Staaten sowie zu sonstigen Staaten mit besonderer
militärpolitischer Bedeutung. Die Jahresprogramme können Fach- und
Expertengespräche, Seminarteilnahmen, Hospitationen und sonstige Delegations-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
besuche bis zu einer Dauer von maximal zwei Wochen beinhalten. Dazu werden
Maßnahmen grundsätzlich bedarfsorientiert vereinbart.
Militärische Ausbildungshilfe wird als kostenfreies einseitiges Angebot zur
Ausbildung von Angehörigen der Streitkräfte von Nicht-NATO- und Nicht-EU-
Staaten in Ausbildungseinrichtungen und Truppenteilen der Bundeswehr in
Deutschland durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt in deutscher Sprache
gemeinsam mit deutschen Lehrgangsteilnehmern.
Im Rahmen von Lehrgängen zur Politischen Bildung wird unter anderem die
Einbettung des Militärs in ein breites politisches, gesellschaftliches und
wirtschaftliches Umfeld vermittelt. Hierbei können auch die Themen humanitäres
Völkerrecht und internationale Menschenrechtsstandards aufgegriffen werden.
29. Wie reagiert die Bundesregierung auf das Interesse der usbekischen
Regierung an Überlassung ausgemusterter Bundeswehrhubschrauber (siehe
FAZ, 15. März 2012, S. 5)?
Hat Usbekistan Interesse an der Übernahme weiteren militärischen Geräts
der Bundeswehr signalisiert, und wie plant die Bundesregierung darauf zu
reagieren?
Grundlage für eine Überlassung von militärischem Gerät sind die „Politischen
Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt
2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“. Die Bundesregierung entscheidet in diesem Rahmen
über Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation.
Eine Anfrage seitens der usbekischen Regierung auf Überlassung von
Hubschraubern oder der Übernahme weiteren militärischen Geräts aus Beständen
der Bundeswehr liegt der Bundesregierung nicht vor.
30. Wie reagiert die Bundesregierung auf das wiederholt von Usbekistan
bekundete Interesse an einem Besuch des usbekischen Staatspräsidenten Islam
Abduganijewitsch Karimow in Berlin, und welches sind die „notwendigen
politischen Rahmenbedingungen“ (siehe FAZ, 15. März 2012, S. 5), zu
denen die Bundesregierung bereit wäre, Präsident Islam Abduganijewitsch
Karimow in Deutschland zu empfangen?
Die Bundesregierung prüft eingehende Besuchswünsche gründlich und trifft
hierüber zu gegebener Zeit eine Entscheidung.]