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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Usbekistan-Politik der Bundesregierung

Lage der Menschenrechte in Usbekistan, Aufarbeitung des Massakers von Andijan vom Mai 2005, Foltervorwürfe, Folgen der Aufhebung der EU-Sanktionen, EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, deutsche Entwicklungszusammenarbeit, Kinderarbeit, Terrorismusbekämpfung, sicherheitspolitische Interessen, Rolle des Bundeswehrstützpunktes in Termez, Prüfung von Alternativen, Transit im Rahmen des Abzugs der deutschen ISAF-Truppen, Kooperation zwischen der Bundeswehr und Usbekistan, Überlassung von militärischem Gerät<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/947026. 04. 2012

Usbekistan-Politik der Bundesregierung

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Omid Nouripour, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Usbekistan ist eine der repressivsten Diktaturen der Welt, die Menschenrechtslage ist gleichbleibend schlecht. Zuletzt haben das ein Bericht von Human Rights Watch Verein zur Wahrung der Menschenrechte e. V. zu andauernder systematischer Folter, die Auflistung Usbekistans auf der zwölf Staaten umfassenden Liste „Feinde des Internets“ durch Reporter ohne Grenzen und die auch 2011 erfolgte massenweise Zwangsarbeit von Kindern in der staatlich kontrollierten Baumwollwirtschaft erneut verdeutlicht. Die Verfolgung von Oppositionellen, Menschenrechtsverteidigern, kritischen Journalisten und Mitgliedern von Religionsgemeinschaften geschieht oftmals unter dem Vorwand der Bekämpfung des islamistischen Extremismus.

Die Bundesregierung hat sich gleichwohl innerhalb der EU dafür eingesetzt, dass die 2005 nach dem Massaker usbekischer Sicherheitskräfte in Andijan verhängten EU-Sanktionen gegen Usbekistan bis 2009 vollständig aufgehoben wurden. Deutschland verfolgt gegenüber Usbekistan im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sicherheitspolitische Interessen und unterhält eine intensive sicherheitspolitische Kooperation mit der usbekischen Regierung. Das betrifft insbesondere auch die deutsche Nutzung des Militärflughafens Termez an der Grenze zu Afghanistan. Durch den für 2014 geplanten Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan gewinnt Usbekistan weiter an Bedeutung für die Bundesregierung. So stellte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, im März 2012 in der usbekischen Hauptstadt Taschkent laut Presseberichten fest: „Usbekistan könnte eine bedeutende Rolle bei der Organisation des Abzugs aus Afghanistan bekommen“ (siehe FAZ.net, 13. März 2012). Gleichzeitig hat Usbekistan starke eigene Interessen an der internationalen Militärpräsenz in Afghanistan und einer andauernden sicherheitspolitischen Kooperation. Die NATO-Staaten verhandeln jedoch zumeist nicht gemeinsam, sondern jeweils bilateral mit der usbekischen Regierung über den militärischen Transit durch Usbekistan, was zu einer Schwächung der Verhandlungspositionen gegenüber Usbekistan führt. So hat die Bundesregierung im April 2010 eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen an Usbekistan für die Nutzung von Termez auf 15,95 Mio. Euro zugestimmt und verweigert gleichzeitig die Transparenz in Bezug auf die Verträge und Zahlungen (vgl. nachträgliche Einstufung der Antworten auf die Schriftlichen Fragen 49 bis 51 der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel vom 15. April 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/5638 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“).

Drucksache 17/9470 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung steht vielfach in der Kritik, ihren Anspruch einer wertegeleiteten Außenpolitik im Falle Usbekistans aufzugeben und vorhandene Spielräume in der Frage der Menschenrechte nicht konsequent zu nutzen bzw. auszubauen. In der Folge verliert Deutschland nicht nur in der Bevölkerung Usbekistans an Ansehen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auch gegenüber der diktatorischen Regierung Usbekistans auf jenes kurzsichtige Konzept von politischer Stabilität, das durch die Ereignisse des „arabischen Frühlings“ vielfach als diskreditiert gilt und islamistische Extremisten in der Region stärkt, anstatt sie zu schwächen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie bewertet die Bundesregierung sieben Jahre nach dem Massaker von Andijan vom 13. Mai 2005 dessen juristische und politische Aufarbeitung durch usbekische Stellen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der usbekischen Regierung, dass mit den Reisen zweier Expertengruppen der EU in den Jahren 2006 und 2007 die Forderungen der EU nach einer unabhängigen Untersuchung des Ereignisses erfüllt seien (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 11, Bundestagsdrucksache 17/3343)?

2

Welche bisherigen Effekte hatte aus Sicht der Bundesregierung die endgültige Aufhebung der Sanktionen der Europäischen Union im Oktober 2009 auf die Entwicklung der Menschenrechtslage in Usbekistan?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Human Rights Watch Verein zur Wahrung der Menschenrechte e. V. (HRW, Bericht vom Dezember 2011), dass sich die Menschenrechtslage in Usbekistan trotz offiziell beschlossener Reformen (z. B. Einführung Habeas Corpus) insgesamt weiter verschlechtert und insbesondere weiterhin systematisch gefoltert wird? Wenn nicht, wie begründet sie dies?

4

Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der gemeinsamen Außenpolitik der Europäischen Union dafür ein, dass die Menschenrechtslage in Usbekistan regelmäßig evaluiert und die Intensität der Beziehungen zu Usbekistan an die Durchführung von Reformen und sichtbare Fortschritte geknüpft wird? Setzt sie sich dafür ein, die mangelnde usbekische Umsetzung der in den Schlussfolgerungen des EU-Rates für Auswärtige Angelegenheiten (FAC) vom 25. Oktober 2010 formulierten Menschenrechtskriterien und mögliche politische Konsequenzen noch 2012 im Rat zu diskutieren?

5

Hat die usbekische Regierung die von der EU erwartete Überprüfung von menschenrechtlichen Einzelfällen vorgenommen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 17/3343), wenn ja, in wie vielen Fällen führte die Überprüfung zur Freilassung von Inhaftierten, wie viele auf der Liste befindliche Personen befinden sich weiter in Haft, und wie lautete die Stellungnahme der usbekischen Regierung zu Foltervorwürfen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 20, Bundestagsdrucksache 17/8289)?

6

Verzeichnet die Bundesregierung Fortschritte in Bezug auf das Projekt der EU zur Prävention von Folter, an dem Usbekistan Interesse signalisiert hat (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 17/3343), und wie hat Usbekistan auf das Ersuchen der Europäischen Union vom 24. Juni 2011 reagiert, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes Zugang zu den Untersuchungshaftanstalten des Nationalen Sicherheitsdienstes zu gewähren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18, Bundestagsdrucksache 17/8289)?

7

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den zahlreichen seit 2004 verbotenen, ausgewiesenen oder anderweitig zur Aufgabe ihrer Tätigkeit bewegten internationalen Medien, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen die Wiederaufnahme ihrer Arbeit in Usbekistan zu ermöglichen?

8

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, das Internet sei in Usbekistan weitgehend frei zugänglich (Antwort der Bundesregierung zu Frage 23, Bundestagsdrucksache 17/8289)? Sieht sie angesichts der Aufnahme Usbekistans in eine zwölf Staaten umfassende Liste „Feinde des Internets“ durch die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ im März 2012 oder aus anderen Gründen einen Anlass, diese Einschätzung zu revidieren?

9

Wie bewertet die Bundesregierung Medienberichte (u. a. BBC World Service, 12. April 2012), denen zufolge das usbekische Gesundheitsministerium vorschreibt, dass Frauen nach der Geburt von zwei bis maximal drei Kindern sterilisiert werden sollten, und (spätestens) seit 2005 tausenden Frauen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen die Gebärmutter entfernt wurde? Sofern sie diesen Berichten nicht widerspricht – wie beabsichtigt die Bundesregierung, dies gegenüber der usbekischen Regierung anzusprechen?

10

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die usbekische Regierung oppositionelle Usbeken im Ausland und auch in Deutschland beobachten und unter Druck setzen lässt?

a) Welche konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die jüngsten Attentate auf Oppositionelle im Exil – einen Geschäftsmann in Ivanov/ Russland im September 2011 und einen Imam in Stromsund/Schweden im Februar 2012?

11

Wie begründet die Bundesregierung, angesichts der Vorwürfe massiver Menschenrechtsverletzungen und schwerer Verletzungen der Grundsätze Guter Regierungsführung, dass Usbekistan als A-Kooperationsland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geführt wird, während mit einem Land wie Nicaragua die Zusammenarbeit aus diesen Gründen beendet wird?

a) Plant die Bundesregierung für die nächsten Regierungsverhandlungen mit Usbekistan, die Auszahlung der Entwicklungsgelder, wie im Fall Afghanistans, an Fortschritte im Bereich Menschenrechte und Guter Regierungsführung zu knüpfen und die Gelder in verschiedenen Tranchen auszuzahlen?

b) Mit welchen Instrumenten und Akteuren soll der geplante regierungsferne Einsatz der Mittel der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt werden?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung der Ausweitung des EU- Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Usbekistan auf den bilateralen Handel mit Textilien durch das Europäische Parlament im Dezember 2011? Wird sie die in dem Beschluss enthaltenen Empfehlungen innerhalb des Rats unterstützen, insbesondere Empfehlung 1. (×) („Unterstützung des Aufrufs des Parlaments an die Baumwollhändler und -verkäufer, davon Abstand zu nehmen, mit Hilfe von Kinderzwangsarbeit erzeugte Baumwolle aus Usbekistan zu beziehen, und die Verbraucher und alle ihre Lieferanten über diese Selbstverpflichtung zu unterrichten“)?

13

Wird sich die Bundesregierung in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens wegen Kinderarbeit in der usbekischen Baumwollindustrie angesichts der bereits zweimal verweigerten Einreise einer IAO-Beobachtermission für Maßnahmen nach Artikel 24 oder 26 der IAO Verfassung und eine entsprechende Mehrheit im IAO-Verwaltungsrat einsetzen? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wird die Umsetzung solcher Maßnahmen noch rechtzeitig zur Baumwollernte im September/Oktober dieses Jahres angestrebt?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der schlechten Menschenrechtslage in Usbekistan für ihre gegenwärtige und zukünftige sicherheitspolitische Kooperation mit Usbekistan?

15

Welche sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf Afghanistan, den internationalen Terrorismus und die regionale Stabilität gegenüber Usbekistan?

16

Welche legitimen sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die usbekische Regierung nach Ansicht der Bundesregierung?

17

Welche Gegenmaßnahmen der usbekischen Regierung gegen den internationalen Terrorismus sind der Bundesregierung bekannt (bitte im Einzelnen benennen), und wie bewertet sie die Effektivität und Angemessenheit dieser Gegenmaßnahmen? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere das Vorgehen der usbekischen Regierung gegen Muslime, die ihre Religion außerhalb der strikten staatlichen Kontrolle praktizieren?

18

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass a) usbekische militante Islamisten in und für Usbekistan selbst keine ernsthafte sicherheitspolitische Bedrohung darstellen, sondern diese ihren Aktionsschwerpunkt nach Pakistan und Afghanistan verlegt haben, und wenn nein, wieso nicht; b) die usbekische Regierung die Bedrohung Usbekistans durch islamistische Extremisten um des eigenen Machterhalts einer kleptokratischdiktatorischen Führungsclique willen drastisch überzeichnet und unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung gezielt gegen Oppositionelle und unabhängige Zivilgesellschaft vorgeht, und wenn nein, wieso nicht?

19

Unterstützt die Bundesregierung die usbekische Regierung bei der Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Terrorabwehr in Usbekistan oder beabsichtigt sie eine solche Unterstützung? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang vergangene Lieferungen von Überwachungstechnologie der Firmen Siemens Aktiengesellschaft und ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG an Usbekistan (siehe MONITOR-Bericht vom 16. März 2006)? Sind der Bundesregierung andauernde Lieferungen deutscher Überwachungstechnologie nach Usbekistan bekannt, und wie bewertet sie diese?

20

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Geheimdienstkooperation mit Usbekistan bei der Terrorabwehr in Deutschland und im Einsatzbereich der Bundeswehr in Afghanistan zu?

21

Hat die Bundesregierung Alternativen zum Bundeswehrstützpunkt in Termez geprüft, um beim Transit für das deutsche ISAF-Kontingent in Afghanistan weniger von Usbekistan abhängig zu sein? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?

22

Welche Rolle spielt Termez aus Sicht der Bundesregierung für die schrittweise Reduzierung der ISAF-Präsenz in Afghanistan bis Ende 2014 insbesondere hinsichtlich Logistik und Transport?

23

Gibt es seitens Tadschikistans ein Angebot an die Bundesregierung für eine militärische Flughafennutzung, und sieht die Bundesregierung nach erfolgter Verbesserung der Straßenverbindungen zwischen Tadschikistan und Afghanistan im Landweg über Tadschikistan eine Alternative oder Ergänzung zum Landweg über Usbekistan beim Abzug des deutschen ISAF-Kontingents? Welche Gründe (inklusive Menschenrechtslage) sprechen aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen eine entsprechend engere Kooperation mit Tadschikistan, und wie hat die Bundesregierung auf entsprechende Angebote Tadschikistans bisher reagiert bzw. stehen Gespräche darüber an?

24

Wie bewertet die Bundesregierung Verhandlungen zwischen den USA und Russland über eine NATO-Nutzung des russischen Flughafens Uljanowsk beim NATO-Rückzug aus Afghanistan – insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Flughafens Termez?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung der Verträge und Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des kirgisischen Flughafens Manas durch das US-Militär (siehe http://bishkek.usembassy.gov/topic-of-interest.html)? Sieht die Bundesregierung in dieser Transparenz seitens der US-Regierung ein Vorbild für den Umgang mit zwischen der deutschen und der usbekischen Regierung geschlossenen Verträgen und Zahlungen für die Nutzung des Flughafens Termez? Wenn nein, wieso nicht, und wie verträgt sich diese Position mit der generellen Position der Bundesregierung, Transparenzinitiativen wie z. B. im Bereich der Ressourcenförderung zu fördern?

26

Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit mit der usbekischen Regierung stets alleine und nicht gemeinsam mit NATO-Staaten, mit denen Mitnutzungsvereinbarungen bestehen, über die weitere Nutzung des Flughafens in Termez verhandelt? Wenn ja, warum?

27

Stehen weitere Verhandlungen mit Usbekistan über die Nutzung von Termez, den Transit im Rahmen des Abzugs des deutschen ISAF-Kontingents auch über den Landweg und die Höhe der finanziellen und sonstigen Gegenleistungen Deutschlands an? Wenn ja, wie stimmt sich die Bundesregierung mit NATO-Partnern dabei ab, und werden gemeinsame Verhandlungen in Betracht gezogen, um die Verhandlungsposition gegenüber Usbekistan zu verbessern? Wenn nein, wieso nicht?

28

Welche Ausbildungs-, Ausrüstungs- oder sonstigen Kooperationsprogramme bestehen derzeit zwischen der Bundeswehr und den usbekischen Streitkräften und sonstigen usbekischen Sicherheitskräften? Welche Rolle spielen dabei Schulungen über humanitäres Völkerrecht und internationale Menschenrechtsstandards?

29

Wie reagiert die Bundesregierung auf das Interesse der usbekischen Regierung an Überlassung ausgemusterter Bundeswehrhubschrauber (siehe FAZ, 15. März 2012, S. 5)? Hat Usbekistan Interesse an der Übernahme weiteren militärischen Geräts der Bundeswehr signalisiert, und wie plant die Bundesregierung darauf zu reagieren?

30

Wie reagiert die Bundesregierung auf das wiederholt von Usbekistan bekundete Interesse an einem Besuch des usbekischen Staatspräsidenten Islam Abduganijewitsch Karimow in Berlin, und welches sind die „notwendigen politischen Rahmenbedingungen“ (siehe FAZ, 15. März 2012, S. 5), zu denen die Bundesregierung bereit wäre, Präsident Islam Abduganijewitsch Karimow in Deutschland zu empfangen?

Berlin, den 26. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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