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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. und der "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" zum Fleischkonsum

Beschränkung der Tierhaltung sowie Regelungsvorgaben, Transparenz und Verbraucherinformation durch ein Tierschutzlabel, Kostenreflexion, Informationskampagnen zur Reduktion des Fleischverzehrs, Nationaler Aktionsplan "IN FORM", Novellierung der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes, Einhaltung des DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung, Verwendung von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau, Geltungsbereich der Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

16.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/948427. 04. 2012

Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. und der „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ zum Fleischkonsum

der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, Thilo Hoppe, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Kritik an intensiver Massentierhaltung und Proteste von Bürgerinitiativen nehmen stetig zu. Und auch Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen die Auswirkungen von übermäßigem Fleischkonsum auf Natur, Umwelt, Tierschutz und die eigene Gesundheit mit steigendem Interesse wahr. Durchschnittlich verzehren die Deutschen 1,2 kg Fleisch pro Woche und Kopf – viel mehr, als mit einer nachhaltigen Landwirtschaft und artgerechten Tierhaltung vereinbar ist.

Der massenhafte Konsum von Fleisch ist nur möglich, weil Nutztiere als Produktionsfaktoren gesehen und in zumeist drangvoller Enge ohne Frischluft oder Einstreu gehalten werden. Damit die Tiere sich nicht gegenseitig verletzen, werden ohne Betäubung Schnäbel kupiert und Ringelschwänze amputiert. Völlig unzureichende gesetzliche Vorgaben machen dies möglich.

Auch auf Natur und Umwelt hat diese Form der Fleischproduktion erhebliche Auswirkungen. Durch den Import riesiger Mengen Soja, vorwiegend aus Südamerika, werden immer noch Regenwälder abgeholzt – mit fatalen Folgen für Klima und indigene Bevölkerung. Speziell der Anbau gentechnisch veränderter Futtermittel gefährdet Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung in den Anbauländern. Mit den Futtermittelanbauflächen entzieht die deutsche Fleischproduktion der lokalen Bevölkerung 3 Millionen Hektar für deren Nahrungsmittelversorgung, was als „virtuelles Landgrabbing“ gewertet werden muss. So beträgt beispielsweise laut einer vom World Wide Fund for Nature beauftragten Studie der Flächenfußabdruck der Deutschen derzeit 2 900 m2 pro Person für die Erzeugung der nachgefragten Agrarrohstoffe. Zukünftig werden nach Schätzungen von Experten nur noch 2 000 m2 zur Verfügung stehen. Allein für die Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft werden jedoch 1 678 m2 benötigt. Doch auch hier in Europa sind die Umweltauswirkungen erheblich. Durch Nährstoffanreicherung, Nitratbelastung und Antibiotika aus der Tierhaltung sind Gewässer, Trinkwasser und Böden hochgradig gefährdet.

Auch für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist der übermäßige Konsum von Fleisch bedenklich. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) empfiehlt, maximal 300 bis 600 Gramm Fleisch und Fleischprodukte in der Woche aus gesundheitlichen bzw. ernährungsphysiologischen Gründen zu verzehren. Tatsächlich wird im Durchschnitt mehr als die doppelte Menge konsumiert. Zu den Erkrankungsrisiken bei übermäßigem Fleischkonsum zählen u. a. Herz-Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen sowie Diabetes Typ 2.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Erwartungen und bestehender ökonomischer Zwänge für die Landwirtschaft mit der „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ einen Prozess initiiert, der unter Einbeziehung der verschiedenen Akteure einen Diskurs ermöglichen sollte über die künftige Produktion von Lebensmitteln. Die Reduktion des Fleischverzehrs wurde in der Charta mehrfach „als besonders wichtiger Beitrag für einen nachhaltigeren Konsum“ genannt. Die Ergebnisse der „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ müssen nun mit konkreten Maßnahmen unterfüttert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie will die Bundesregierung mit den regional sehr hohen Viehdichten und der damit verbundenen Belastung von Anwohnern und Umwelt umgehen, und wäre aus Sicht der Bundesregierung die Festlegung der maximalen Zahl der Tiere pro Region – wie im Rahmen der „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ diskutiert – eine mögliche Maßnahme, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hier, und wenn nein, warum nicht?

2

Welche konkreten Vorgaben für Tierhaltung und Management müssen aus Sicht der Bundesregierung nach Abschluss der „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ vordringlich angegangen werden, und welche konkreten Pläne gibt es seitens der Bundesregierung hier?

3

Sieht die Bundesregierung in den Ergebnissen der repräsentativen Bevölkerungsbefragung der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH (forsa) vom März 2012, nach der 74 Prozent der Befragten sich für ein Tierwohllabel aussprachen, einen Hinweis, dass ein solches nationales Label von den Verbrauchern gewünscht wird, und wird die Bundesregierung diesem Wunsch der Verbraucher entsprechen, und wenn ja, wie sollte ein solches Label aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet sein, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich, und wenn nein, warum nicht?

4

Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass insbesondere die Kennzeichnung der Haltungsform von Eiern auf verarbeiteten Produkten ohne großen Aufwand möglich wäre, und wenn ja, wann und wie soll dies umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

5

Liegen der Bundesregierung Daten über die volkswirtschaftlichen Kosten vor, die in Deutschland aufgrund des hohen Fleischkonsums und der damit einhergehenden intensiven Tierhaltung entstehen – insbesondere bezüglich der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen durch den hohen Einsatz von Antibiotika, Pestiziden und Düngemitteln?

6

Ist es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, dass Agrarprodukte, insbesondere tierische Produkte, wie im Rahmen der „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ angeregt, künftig ihre „wahren Kosten“ reflektieren sollen, d. h. auch ihre Auswirkungen, z. B. auf Gewässer und Biodiversität, und wenn ja, welche Pläne hat die Bundesregierung hier, und wenn nein, warum nicht?

7

Erfolgten im Nachgang der Erarbeitung der „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ und auf Grundlage deren Ergebnisse bereits Aktivitäten seitens der Bundesregierung mit dem Ziel, den Fleischkonsum zu reduzieren, wenn ja, welche sind das, und wenn nein, weshalb nicht?

Plant die Bundesregierung, eine Strategie zu erarbeiten, um Anreize zu schaffen, den Fleischkonsum zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?

8

Plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit mittels Informationskampagnen über die Folgen eines zu hohen Fleischkonsums auf Gesundheit, Umwelt, Tierschutz und die globale Ernährungssicherheit aufzuklären?

9

Plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit mittels Informationskampagnen dazu aufzurufen, ihren Fleischkonsum an die Empfehlungen der DGE anzupassen?

10

Unterstützt die Bundesregierung die Kampagne für einen in vielen Städten bereits durchgeführten vegetarischen Tag pro Woche in Kantinen (Veggie-Day), wenn ja, wird sie diesen in den Kantinen der Bundesbehörden umsetzen, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Rolle spielen die DGE-Empfehlungen zum Fleischkonsum in den über den nationalen Aktionsplan IN FORM geförderten Projekten?

12

Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen von IN FORM oder anderen Fördermaßnahmen gezielt Projekte zur Reduzierung des Fleischkonsums, und wenn ja, welche sind das?

13

Ist es vonseiten der Bundesregierung angedacht, die Richtlinie für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinie), die 1954 in Kraft trat und zuletzt im August 1983 geändert wurde, und die in Absatz 3 festlegt: „In der Kantine sollen nach Möglichkeit mindestens zwei Essen bereitgestellt werden. Das Essen soll aus Fleisch, Gemüse, Kartoffeln oder anderen gleichwertigen Nahrungsmitteln bestehen.“, zu novellieren, und wenn ja, wann, und in welcher Formulierung?

14

Hält es die Bundesregierung für notwendig, dass die DGE-Empfehlungen als ernährungsphysiologische Grundlage Eingang in diese Richtlinie finden, und wenn nein, warum nicht?

15

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der DGE für die Betriebsverpflegung, die für die Mittagsverpflegung maximal zweimal pro Woche Fleischerzeugnisse inklusive Wurstwaren vorsehen, und plant die Bundesregierung, diese Empfehlung in der Kantinenrichtlinie zu verankern, und wenn nein, warum nicht?

16

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass in den Kantinen und Dienststellen des Bundes mindestens ein angebotenes Essen pro Mahlzeit vegetarisch sein sollte, und plant sie, dies in der Kantinenrichtlinie zu verankern?

17

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei einer Novellierung der Richtlinie festgelegt werden sollte, dass ein bestimmter Anteil der Zutaten aus ökologischem Landbau stammen sollte, um einen Beitrag zum in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Ziel, 20 Prozent ökologisch bewirtschaftet Fläche in Deutschland zu erreichen, zu leisten?

Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Dienststellen des Bundes mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fallen unter die Richtlinie, und wie viele Kantinen unterliegen dieser Richtlinie?

19

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung und deren Durchführungsbestimmung, die beide 1975 in Kraft traten und seitdem nicht novelliert wurden, nur für die neuen Bundesländer gelten, und dass den jeweiligen Bundesländern die Änderungsbefugnis zukommt, bzw. sieht die Bundesregierung gegebenenfalls vor, den Geltungsbereich der Verordnung auf alle Bundesländer auszudehnen?

20

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei möglichen Novellierungen die Empfehlungen des Forschungsinstituts für Kinderernährung als ernährungsphysiologische Grundlage Eingang in die Verordnung finden sollten, und wenn nein, warum nicht?

21

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass in der Schüler- und Kinderspeisung mindestens ein angebotenes Essen pro Mahlzeit vegetarisch sein sollte, und plant sie, dies in der Verordnung bzw. anderen Bestimmungen zu verankern?

22

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei einer Novellierung der Verordnung und der Durchführungsbestimmung festgelegt werden sollte, dass ein bestimmter Anteil der Zutaten aus ökologischem Landbau stammen sollte, um einen Beitrag zum in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Ziel, 20 Prozent ökologisch bewirtschaftet Fläche in Deutschland zu erreichen, zu leisten?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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