Ziele und Umsetzung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Britta Haßelmann, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 15. Februar 2012 hat das Bundeskabinett die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik beschlossen. Diese Strategie versteht sich als „gesundheitspolitische Leitlinie für eine moderne Drogen- und Suchtpolitik“. Sie verspricht, Herausforderungen insbesondere auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen zu formulieren und legale wie illegale Suchtstoffe gemeinsam in den Blick zu nehmen.
Anders als etwa in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung fehlen in der Strategie konkrete Umsetzungsziele und Indikatoren sowie Angaben, wann und durch wen welche Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Vorgaben zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle. Eine als Grundlage einer Strategie notwendige Evaluierung bisheriger Ansätze der Drogenpolitik wie der Repression oder der Prävention ist nicht ersichtlich. Unklar blieb bislang auch, ob relevante nationale Akteure wie Bundesländer oder Akteure aus der Zivilgesellschaft in die Entwicklung der Strategie einbezogen waren. Offen ist auch, warum wichtige internationale Stellungnahmen zur Drogenpolitik wie die der „Global Commission on Drug Policy“ nicht erwähnt werden und ob sie überhaupt in die Entwicklung der Nationalen Strategie eingeflossen sind. Fraglich ist zudem, ob Haushaltsmittel des Bundes speziell für die Umsetzung der Strategie zur Verfügung gestellt werden und in welcher Weise die Länder bei der Umsetzung mitwirken sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
An wen richtet sich nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik?
a) In welcher Weise, in welchem Stadium und wie oft wurde der Drogen- und Suchtrat in die Erarbeitung der Nationalen Strategie eingebunden?
b) In welcher Weise wurden andere zivilgesellschaftliche Akteure in die Erarbeitung der Nationalen Strategie eingebunden, und wer waren diese Akteure?
c) In welcher Weise wurden die Länder in die Erarbeitung der Nationalen Strategie eingebunden?
a) Welche Akteure sollen aus Sicht der Bundesregierung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen der Strategie eingebunden werden, und auf welche Weise soll dies geschehen?
b) Warum werden diese für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen der Strategie gegebenenfalls einzubindenden Akteure in der Strategie selbst nicht konkret benannt?
Bis wann sollen die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden?
a) Wie viele der in der Strategie enthaltenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
b) Bei wie vielen und welchen Maßnahmen handelt es sich lediglich um die Fortsetzung bereits laufender Kampagnen und sonstiger Aktivitäten?
Sind eine Erfolgskontrolle und ein Monitoring der Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
a) Warum fehlen in der Nationalen Strategie, anders als etwa in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, konkrete Zielindikatoren zur Umsetzung der Strategie?
b) An welchen konkreten Indikatoren soll der Erfolg der Strategie bzw. sollen deren Einzelmaßnahmen gemessen werden?
a) Sind für die Umsetzung der in der Strategie enthaltenen neuen Maßnahmen jeweils Mittel im Bundeshaushalt eingestellt?
Wenn ja, welche sind dies, und welcher Anteil ist für Erfolgskontrolle und Monitoring vorgesehen?
Wenn nein, auf welche Weise sollen die genannten Maßnahmen umgesetzt bzw. finanziert werden?
b) Plant die Bundesregierung zur Umsetzung der in der Strategie enthaltenen Maßnahmen im Haushalt 2013 jeweils konkret benannte Mittel ein?
Wenn ja, welchen Umfang haben diese?
Wenn nein, warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der Umsetzung der in der Strategie enthaltenen Maßnahmen die durch den Haushalt 2012 erfolgten Kürzungen im Bereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rückgängig zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
d) Haben die Länder die Bereitstellung eigener Haushaltsmittel zur Umsetzung von Maßnahmen, für die sie zuständig sind, zugesagt?
Hat es diesbezügliche Gespräche seitens der Bundesregierung gegeben?
Wurden die in der Strategie benannten Ansätze in der Repression hinsichtlich ihrer Wirkung und Relevanz evaluiert (vgl. S. 19: „Maßnahmen und Konzepte zur Verringerung des Drogen- und Suchtmittelkonsums müssen wirksam sein. Um sie im Hinblick auf die gesetzten Ziele und den Mitteleinsatz bewerten zu können, muss Evaluation und wissenschaftliche Begleitforschung ein selbstverständlicher Bestandteil der Maßnahmenentwicklung sein. Alle Ansätze in der Prävention, Suchthilfe, Schadensminderung und Repression sind auf ihre Wirkung und Relevanz zu prüfen.“)?
Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung die Wirkung und Relevanz der Repression evaluiert?
Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine entsprechende Auftragsvergabe?
a) Warum fehlt in der Nationalen Strategie der Bundesregierung im Abschnitt zur internationalen und europäischen Drogen- und Suchtpolitik jegliche Erwähnung oder gar Reflektion des von der Global Commission on Drug Policy (Mitglieder beispielsweise der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan, der ehemalige Hohe Repräsentant der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, sowie weitere ehemalige Präsidenten, Regierungschefs und Außenminister Brasiliens, Griechenlands, Kolumbiens, Mexikos, Norwegens, der Schweiz sowie der USA) vorgelegten Reports, der das Scheitern des „War on Drugs“ diagnostiziert und grundlegende Reformen der bisher national und global praktizierten Drogenpolitik fordert?
b) Warum fehlt in der Nationalen Strategie der Bundesregierung im Abschnitt zur internationalen und europäischen Drogen- und Suchtpolitik jegliche Erwähnung oder gar Reflektion der Latin-American-Initiative on Drugs and Democracy, in der von ehemaligen hochrangigen politischen Entscheidungsträgern und Fachleuten die Evaluierung der bestehenden Drogenpolitik und eine stärker an Menschenrechten, Sicherheit und Gesundheit orientierte Politik gefordert werden?
c) Warum fehlt in der Nationalen Strategie der Bundesregierung im Abschnitt zum internationalen und europäischen Drogen- und Suchtbericht jegliche Erwähnung oder gar Reflektion der Wiener Erklärung, in der von angesehenen Vertretern medizinisch wissenschaftlicher Fachgesellschaften unter anderem aus Kanada, Australien, den USA, der Schweiz, Großbritannien und Österreich ebenfalls die Forderung nach einer Kehrtwende in der Drogenpolitik erhoben wird?
a) Hat die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklung der Strategie individuelle und gesamtgesellschaftlich schädliche Konsequenzen der Illegalisierung von Drogen untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
b) Sind die Ergebnisse der von der Bundesregierung finanzierten Studie „Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland“ in die Nationale Strategie eingeflossen, nach der 65 bis 70 Prozent des finanziellen Engagements des Staates im Bezug auf illegale Drogen in repressive Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität fließen und 10 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben für Sicherheit und Ordnung einen Bezug zur Bekämpfung illegaler Drogen haben?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
a) Hat die Bundesregierung bei der Entwicklung der Nationalen Strategie erhoben, inwieweit die im Jahr 1994 durch das Bundesverfassungsgericht geforderte einheitliche Bemessung der geringen Menge nach § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie der einheitlichen Behandlung von Wiederholungstätern (BVerfGE 90, 145) durch die Länder nach dem im Auftrag der Bundesregierung 2006 erstellten Gutachten des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht umgesetzt wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Warum enthält die Nationale Strategie keine Maßnahme, die auf die Umsetzung des o. g. Urteils abzielt?
Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationalen Strategie erhoben, wie hoch der Anteil der Verfahrenseinstellungen ohne Auflage bei den konsumnahen Cannabisdelikten ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationalen Strategie erhoben, wie hoch der Anteil von Gelegenheitskonsumentinnen und -konsumenten bei den konsumnahen Cannabisdelikten ist?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationalen Strategie – wie vom MPI 2006 angeregt – erhoben, welchen Einfluss die in den Bundesländern vorhandenen unterschiedlichen Strafverfolgungsansätze, insbesondere Opportunitätsvorgaben und Einstellungspraxis, auf das konkrete Drogenkonsumverhalten in den jeweiligen Ländern haben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationen Strategie erhoben, inwieweit das Verbot von Drogen zu Zugangsbarrieren bei der Beratung und Behandlung von Menschen mit entsprechendem Substanzkonsum führt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
a) Ist mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9114 und der dort enthaltenen Aussage der Bundesregierung (Antwort zu Frage 11d), man wolle die sich entwickelnde wissenschaftliche und gesundheitspolitische Diskussion zu den Ergebnissen der PREMOS-Studie „weiter aufmerksam beobachten“, die auf Seite 60 der Nationalen Strategie enthaltene Maßnahme „Auswertung und Diskussion der Ergebnisse der Studie zur langfristigen Behandlung Opiatabhängiger (PREMOS-Studie) und ggf. daraus folgende Anpassung der Rahmenbedingungen“ bereits abschließend beschrieben, oder welche anderen durch die Bundesregierung nicht in der Antwort auf die erwähnte parlamentarische Kleine Anfrage genannten Schlussfolgerungen will die Bundesregierung ziehen?
b) Welche „Rahmenbedingungen“ könnten durch die Bundesregierung angepasst werden, und mit welcher Zielrichtung würde dies geschehen?
Wurden die in der Strategie im Abschnitt Alkohol benannten „Maßnahmen im Rahmen von ,Null Alkohol Voll Power‘“ (S. 24 f.) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert, oder sind Evaluationen vergleichbarer Maßnahmen in die Entwicklung eingeflossen?
Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
a) Durch wen soll die Evaluation der Effektivität der Werbeselbstkontrolle des Deutschen Werberates in Deutschland erfolgen?
b) Bis wann soll die Evaluation abgeschlossen sein?
a) Wurde der in der Strategie benannte „Aktionsleitfaden des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes“ hinsichtlich seiner Wirksamkeit evaluiert, oder sind Evaluationen vergleichbarerer Maßnahmen in die Entwicklung eingeflossen?
Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
b) Welche Untersuchungen kennt die Bundesregierung zur Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen der Industrie oder des Handels?
Welche jeweiligen Ergebnisse haben diese Untersuchungen?
Wurde die in der Strategie benannte Kampagne „Don’t drink too much – Stay Gold“ evaluiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde die in der Strategie als Maßnahme erwähnte „Wanderausstellung zur Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Erwachsenen“ evaluiert, oder sind Evaluationen vergleichbarerer Maßnahmen in die Entwicklung eingeflossen?
Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wurde die in der Strategie als Maßnahme genannte „rauchfrei“-Jugendkampagne der BZgA evaluiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
b) Werden die Zuweisungen an die BZgA infolge des in der Nationalen Strategie angestrebten Ausbaus der „rauchfrei“-Jugendkampagne erhöht?
Wenn nein, auf welche andere Weise soll der Ausbau finanziert werden?
a) Wurde die in der Strategie als Maßnahme genannte „rauchfrei“-Erwachsenenkampagne der BZgA evaluiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
b) Werden die Zuweisungen an die BZgA infolge des in der Nationalen Strategie angestrebten Ausbaus der „rauchfrei“-Erwachsenenkampagne erhöht?
Wenn nein, auf welche andere Weise soll der Ausbau finanziert werden?
Auf welche Weise und anhand welcher Kriterien soll die nationale Einführung von Bildwarnhinweisen auf Tabakerzeugnissen überprüft werden?
Welche konkreten, über die Förderung der bereits bestehenden Datenbank des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in der Helmholtz-Gemeinschaft und der BZgA hinausgehenden neuen Aktivitäten der Bundesregierung sind mit der Maßnahme „Verbreitung qualitätsgesicherter Angebote in der Tabakentwöhnung über die Anbieterdatenbank“ gemeint?
a) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im Abschnitt Tabak auf Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien zur Tabakrahmenkonvention der WHO (Weltgesundheitsorganisation) (FCTC) zur Beschränkung des Sponsorings öffentlich finanzierter Kulturveranstaltungen durch die Tabakindustrie?
b) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im Abschnitt Tabak auf Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien der FCTC zur weiteren Beschränkung der Tabakwerbung in der Öffentlichkeit (Plakatwerbung)?
c) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im Abschnitt Tabak auf Maßnahmen zum Schutz der Gesundheitspolitik vor Einflussnahme durch die Tabakindustrie (Leitlinien zu Artikel 5 Absatz 3 der FCTC)?
d) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im Abschnitt Tabak auf Maßnahmen, die die Tabakindustrie dazu verpflichten, über Lobbyarbeit, gemeinnütziges Engagement und politische Spenden zu berichten (Leitlinien zu Artikel 5 Absatz 3 der FCTC)?
a) Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Erstellung der Nationalen Strategie das von ihr selbst bemängelte Forschungsdefizit zum Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential von Medikamenten (Drogen- und Suchtbericht 2007, S. 34) behoben?
Wenn ja, durch welche Studien und Untersuchungen?
Wenn nein, wieso nicht?
b) Plant die Bundesregierung, die Datenlage zu Medikamentenabhängigkeit und -missbrauch insgesamt, d. h. über den Bereich der leistungssteigernden Mittel hinaus, zu verbessern?
Wieso beschränkt sie sich in der Nationalen Strategie auf diesen Bereich (S. 41)?
Welche konkreten verhältnispräventiven Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Strategie für den Bereich der Medikamentenabhängigkeit angesichts der von ihr selbst angeführten Tatsache, dass die Bereitschaft zu Verhaltensänderungen in der Betroffenengruppe oft gering ist (S. 39)?
a) Warum schlägt die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Strategie keine weitere Forschung oder anderweitige Maßnahmen im Hinblick auf die zunehmende Verordnung von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential auf Privatrezept vor?
b) Plant die Bundesregierung im Bereich der leistungssteigernden Mittel zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen auch über den Bereich des Kraftsportes hinaus (S. 41)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
a) Wann und auf welchem Wege soll die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte „Klärung des Problemumfangs“ zum Missbrauch leistungssteigernder Mittel erfolgen?
b) Welche Studie/Studien plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, und wann wird die Ausschreibung dieser Studie/Studien erfolgen?
c) Welcher Finanzmittelumfang wird für diese Studie/Studien zur Verfügung gestellt?
a) Plant die Bundesregierung über die in der Strategie genannte Verbreitung der Leitfäden von Bundesärzte- und -apothekerkammer hinausgehende Maßnahmen zur Prävention von Medikamentenabhängigkeit (S. 42)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
b) Wann, durch wen, und mit welchem Inhalt soll das von der Bundesregierung angekündigte Curriculum für die Aus- und Weiterbildung von Ärzten zur Verhinderung von Medikamentenmissbrauch (S. 42) entwickelt werden?
c) Wann soll das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Modellprojekt zur effektiven Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Hausärzten (S. 43) gestartet werden, und welchen Inhalt wird die Konzeption dieses Modellvorhabens haben?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Kooperation zwischen Alten- und Suchthilfe fördern und ausbauen (S. 43)?
Warum werden diese in der Strategie nicht जीकेonkreti siert?
a) Warum schlägt die Bundesregierung angesichts der von ihr selbst bestätigten erheblichen Suchtgefahren durch Geldspielautomaten in der Nationalen Strategie nur marginale Änderungen der Spielverordnung vor, die von führenden Suchtexperten als völlig unzureichend beurteilt werden (vgl. Stellungnahmen zur Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. März 2012)?
b) Hält die Bundesregierung die von ihr vorgeschlagenen Änderungen der Spielverordnung vor der von ihr auf Seite 44 der Nationalen Strategie selbst aufgestellten Prämisse für ausreichend, dass sich die Maßnahmen zur Suchtprävention am jeweiligen Suchtpotential des Glücksspiels auszurichten haben?
c) Welche konkreten Verbesserungen plant sie insbesondere hinsichtlich der von ihr in der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik kritisierten schnellen Spielfrequenz (S. 45)?
Warum plant die Bundesregierung keine konkreten verhältnispräventiven Maßnahmen, um die Maßnahmen des Spielerschutzes zwischen dem Kleinen Spiel in Casinos und Geldspielgeräten in Spielhallen – wie von ihr in der Nationalen Strategie (S. 46) angekündigt – anzugleichen?
Was versteht die Bundesregierung unter „Fortführung bewährter und Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen speziell für verschiedene Formen des Glücksspiels“ (S. 46)?
Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich dabei?
Mit welchen konkreten Vorhaben will die Bundesregierung – wie in ihrer Nationalen Strategie angekündigt (S. 46) – die Epidemiologie pathologischen Glücksspielverhaltens verbessern?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Kontrolle des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei illegalen Glücksspielen im Internet angesichts der von ihr selbst beklagten mangelnden Überschaubarkeit (S. 46)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?