[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9706
17. Wahlperiode 21. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9492 –
Ziele und Umsetzung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. Februar 2012 hat das Bundeskabinett die Nationale Strategie zur
Drogen- und Suchtpolitik beschlossen. Diese Strategie versteht sich als
„gesundheitspolitische Leitlinie für eine moderne Drogen- und Suchtpolitik“.
Sie verspricht, Herausforderungen insbesondere auch vor dem Hintergrund
aktueller Entwicklungen zu formulieren und legale wie illegale Suchtstoffe
gemeinsam in den Blick zu nehmen.
Anders als etwa in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung fehlen in
der Strategie konkrete Umsetzungsziele und Indikatoren sowie Angaben,
wann und durch wen welche Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie
Vorgaben zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle. Eine als Grundlage einer
Strategie notwendige Evaluierung bisheriger Ansätze der Drogenpolitik wie der
Repression oder der Prävention ist nicht ersichtlich. Unklar blieb bislang auch,
ob relevante nationale Akteure wie Bundesländer oder Akteure aus der
Zivilgesellschaft in die Entwicklung der Strategie einbezogen waren. Offen ist
auch, warum wichtige internationale Stellungnahmen zur Drogenpolitik wie
die der „Global Commission on Drug Policy“ nicht erwähnt werden und ob
sie überhaupt in die Entwicklung der Nationalen Strategie eingeflossen sind.
Fraglich ist zudem, ob Haushaltsmittel des Bundes speziell für die
Umsetzung der Strategie zur Verfügung gestellt werden und in welcher Weise die
Länder bei der Umsetzung mitwirken sollen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik beschreibt die
übergreifende Ausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik für die nächsten Jahre. Gerade
weil im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von
Akteuren im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe tätig ist, ist es
sinnvoll strategische Zielsetzungen festzulegen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. Mai 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9706 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Spektrum der Akteure reicht von den Kommunen über die Länder bis zum
Bund und den Sozialversicherungen. Hinzu kommen die Leistungserbringer
auf den verschiedenen Ebenen, wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und
Apotheker, Psychologinnen und Psychologen oder Psychotherapeuten und
- therapeutinnen, die Suchthilfeeinrichtungen und Sozialverbände, die
Erziehungs- und Familienberatung und die Selbsthilfe. Diese Vielfalt erfordert eine
gute Koordination und Vernetzung in der nationalen Drogen- und Suchtpolitik,
ein strategischer Rahmen soll dazu dienen, dass die einzelnen Akteure
eigenverantwortlich in eine gemeinsame Richtung tätig werden.
1. An wen richtet sich nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale
Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik?
Die Strategie richtet sich an alle politischen Akteure in der Drogen- und
Suchtpolitik, vor allem auf Bundesebene. Sie richtet sich auch an die in der
Suchtprävention und Suchthilfe Tätigen im Sinne einer übergreifenden
Orientierungsmöglichkeit.
2. a) In welcher Weise, in welchem Stadium und wie oft wurde der Drogen-
und Suchtrat in die Erarbeitung der Nationalen Strategie eingebunden?
Die Nationale Strategie wurde im Drogen- und Suchtrat am 7. Dezember 2011
vorgestellt und die Stellungnahmen der Mitglieder des Drogen- und Suchtrates
dort diskutiert.
b) In welcher Weise wurden andere zivilgesellschaftliche Akteure in die
Erarbeitung der Nationalen Strategie eingebunden, und wer waren
diese Akteure?
Im Drogen- und Suchtrat sind neben Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes-
und Landesministerien auch verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure
vertreten. Eine Liste der Mitglieder des Drogen- und Suchtrates findet sich unter
http://drogenbeauftragte.de/drogenbeauftragte/drogen-und-suchtrat.html.
c) In welcher Weise wurden die Länder in die Erarbeitung der Nationalen
Strategie eingebunden?
Die Länder wurden über die AG Suchthilfe der AOLG sowie über den Drogen-
und Suchtrat über die Erarbeitung der Nationalen Strategie informiert.
3. a) Welche Akteure sollen aus Sicht der Bundesregierung bei der
Umsetzung der Einzelmaßnahmen der Strategie eingebunden werden, und auf
welche Weise soll dies geschehen?
Die einbezogenen Akteure hängen von den einzelnen Maßnahmen ab. Für noch
nicht begonnene Maßnahmen sollen in der nächsten Sitzung des Drogen- und
Suchtrates Empfehlungen zur Umsetzung der Strategie, einschließlich
möglicher Akteure, diskutiert werden.
b) Warum werden diese für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen der
Strategie gegebenenfalls einzubindenden Akteure in der Strategie selbst
nicht konkret benannt?
Es handelt sich um strategische Zielsetzungen und beispielhafte Maßnahmen
für die weitere Konkretisierung und zielgerichtete Ausgestaltung der Drogen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9706und Suchtpolitik. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Benennung einzelner
Akteure verzichtet.
4. Bis wann sollen die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden?
Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik beschreibt die
übergreifende nationale Ausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik für die nächsten
Jahre. Bis wann die Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt sind, ist
unterschiedlich und hängt jeweils von ihrer Komplexität ab. Einige Maßnahmen befinden
sich bereits im Umsetzungsprozess, andere lassen sich kurzfristig umsetzen,
wieder andere sind nur in einem längeren Prozess zu erreichen.
5. a) Wie viele der in der Strategie enthaltenen Maßnahmen wurden bereits
umgesetzt?
b) Bei wie vielen und welchen Maßnahmen handelt es sich lediglich um
die Fortsetzung bereits laufender Kampagnen und sonstiger
Aktivitäten?
In der Strategie sind insgesamt 87 Maßnahmen benannt. Bei einer größeren
Zahl handelt es sich um bereits angelaufene Maßnahmen, da mit der Nationalen
Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik zwar eine strategische Neuorientierung
verbunden ist, aber keine grundlegende Abkehr von der bisherigen Politik.
Auch laufende Kampagnen werden immer wieder aufgrund neuer Erkenntnisse
modifiziert.
6. Sind eine Erfolgskontrolle und ein Monitoring der Umsetzung der
Maßnahmen vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Evaluation zur Wirksamkeit laufender und geplanter Maßnahmen in der
Drogen- und Suchtpolitik hat für die Bundesregierung eine hohe Bedeutung.
Inwieweit Erfolgskontrollen vorgesehen sind, hängt von den einzelnen
Maßnahmen ab. Ein übergreifendes Monitoring der Suchtpolitik ist durch die
fortlaufenden epidemiologischen Studien wie den Suchtsurvey, der regelmäßig im
Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durchgeführt wird,
sowie die Drogenaffinitätsstudien der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) gegeben.
7. a) Warum fehlen in der Nationalen Strategie, anders als etwa in der
Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, konkrete Zielindikatoren zur Umsetzung
der Strategie?
Die Nationale Strategie beschreibt die strategische Ausrichtung der Drogen-
und Suchtpolitik in Deutschland, sie stellt kein Aktionsprogramm dar. Die von
der Bundesregierung verabschiedete Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung in
Deutschland (zuletzt weiterentwickelt durch den am 15. Februar 2012
beschlossenen Fortschrittsbericht) beinhaltet zur Reduzierung des Rauchens bei
Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen quantitative Zielsetzungen,
auf die in der Nationalen Strategie Bezug genommen wird. Im Bereich der
Lebensqualität ist als ein Indikator die Raucherquote von Jugendlichen und
Erwachsenen benannt. Zur Erreichung dieses Zielindikators soll auch die
Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik ihren Beitrag leisten.
Drucksache 17/9706 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) An welchen konkreten Indikatoren soll der Erfolg der Strategie bzw.
sollen deren Einzelmaßnahmen gemessen werden?
Der Erfolg der Strategie kann anhand der Entwicklung der epidemiologischen
Daten bewertet werden.
8. a) Sind für die Umsetzung der in der Strategie enthaltenen neuen
Maßnahmen jeweils Mittel im Bundeshaushalt eingestellt?
Wenn ja, welche sind dies, und welcher Anteil ist für Erfolgskontrolle
und Monitoring vorgesehen?
Wenn nein, auf welche Weise sollen die genannten Maßnahmen
umgesetzt bzw. finanziert werden?
b) Plant die Bundesregierung zur Umsetzung der in der Strategie
enthaltenen Maßnahmen im Haushalt 2013 jeweils konkret benannte Mittel
ein?
Wenn ja, welchen Umfang haben diese?
Wenn nein, warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der Umsetzung der in der
Strategie enthaltenen Maßnahmen die durch den Haushalt 2012
erfolgten Kürzungen im Bereich der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) rückgängig zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8a bis 8c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für Maßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs sind
im Bundeshaushalt 2012 in dem vom BMG zu verantwortenden Haushaltstitel
1502 684 69 Mittel in Höhe von 3 769 000 Euro eingestellt. Hinzu kommen die
Mittel im Kapitel 15 02 Titel 531 66 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet
des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“, die der BZgA zur Bewirtschaftung
zugewiesen werden, in Höhe von 7 250 000 Euro.
Die Haushaltsansätze für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2013
und den Finanzplan bis 2016 sind derzeit Gegenstand des
Haushaltsaufstellungsverfahrens. Entscheidungen über Veränderungen der Haushaltsmittel der
BZgA für den Bereich Suchtprävention im Zuge der Umsetzung der
Maßnahmen zur Nationalen Strategie werden im Rahmen der jeweiligen
Haushaltsberatungen getroffen.
d) Haben die Länder die Bereitstellung eigener Haushaltsmittel zur
Umsetzung von Maßnahmen, für die sie zuständig sind, zugesagt?
Hat es diesbezügliche Gespräche seitens der Bundesregierung
gegeben?
Die Länder haben die Möglichkeit, sich an der Nationalen Strategie zur
Drogen- und Suchtpolitik zu orientieren. Sie stellen bereits heute, ebenso wie die
Kommunen, umfangreiche Haushaltsmittel für Drogenprävention und
Suchthilfe zur Verfügung. Über die Arbeitsgruppe Suchthilfe der AOLG sowie die
Vertreter der Länder im Drogen- und Suchtrat findet ein regelmäßiger
Gesprächsaustausch mit den Ländern statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/97069. Wurden die in der Strategie benannten Ansätze in der Repression
hinsichtlich ihrer Wirkung und Relevanz evaluiert (vgl. S. 19: „Maßnahmen
und Konzepte zur Verringerung des Drogen- und Suchtmittelkonsums
müssen wirksam sein. Um sie im Hinblick auf die gesetzten Ziele und
den Mitteleinsatz bewerten zu können, muss Evaluation und
wissenschaftliche Begleitforschung ein selbstverständlicher Bestandteil der
Maßnahmenentwicklung sein. Alle Ansätze in der Prävention, Suchthilfe,
Schadensminderung und Repression sind auf ihre Wirkung und Relevanz
zu prüfen.“)?
Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchen Ergebnissen hat die
Bundesregierung die Wirkung und Relevanz der Repression evaluiert?
Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine
entsprechende Auftragsvergabe?
Es handelt sich bei der zitierten Stelle um eine programmatische Äußerung, die
sich auf alle Vorhaben und Zielsetzungen der Nationalen Strategie bezieht. Der
Bereich der Repression stellt hierbei nur einen Teilaspekt dar. Zur Evaluation
und wissenschaftlichen Begleitforschung einzelner Maßnahmen wird auf die
Antworten zu den Fragen 18 ff. verwiesen.
Für den Bereich der repressiven Maßnahmen dienen u. a. die regelmäßig
erstellten und zirkulierten Lageprodukte des BKA (z. B. Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS)) als Gradmesser für die nationale Entwicklung der
Drogenproblematik sowohl unter epidemiologischen als auch unter kriminalpolizeilichen
Gesichtspunkten.
10. a) Warum fehlt in der Nationalen Strategie der Bundesregierung im
Abschnitt zur internationalen und europäischen Drogen- und Suchtpolitik
jegliche Erwähnung oder gar Reflektion des von der Global
Commission on Drug Policy (Mitglieder beispielsweise der ehemalige UN-
Generalsekretär Kofi Annan, der ehemalige Hohe Repräsentant der EU
für Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, sowie weitere
ehemalige Präsidenten, Regierungschefs und Außenminister Brasiliens,
Griechenlands, Kolumbiens, Mexikos, Norwegens, der Schweiz sowie
der USA) vorgelegten Reports, der das Scheitern des „War on Drugs“
diagnostiziert und grundlegende Reformen der bisher national und
global praktizierten Drogenpolitik fordert?
b) Warum fehlt in der Nationalen Strategie der Bundesregierung im
Abschnitt zur internationalen und europäischen Drogen- und Suchtpolitik
jegliche Erwähnung oder gar Reflektion der Latin-American-Initiative
on Drugs and Democracy, in der von ehemaligen hochrangigen
politischen Entscheidungsträgern und Fachleuten die Evaluierung der
bestehenden Drogenpolitik und eine stärker an Menschenrechten,
Sicherheit und Gesundheit orientierte Politik gefordert werden?
c) Warum fehlt in der Nationalen Strategie der Bundesregierung im
Abschnitt zum internationalen und europäischen Drogen- und
Suchtbericht jegliche Erwähnung oder gar Reflektion der Wiener Erklärung,
in der von angesehenen Vertretern medizinisch wissenschaftlicher
Fachgesellschaften unter anderem aus Kanada, Australien, den USA,
der Schweiz, Großbritannien und Österreich ebenfalls die Forderung
nach einer Kehrtwende in der Drogenpolitik erhoben wird?
Die Fragen 10a bis 10c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind die drei genannten Positionspapiere aus dem Kreis
der Zivilgesellschaft bekannt. Zu dem von der Global Commission on Drug
Policy vorgelegten Bericht hat die Bundesregierung bereits in der Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Juli 2011 (Bundestags-
Drucksache 17/9706 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedrucksache 17/6635) Stellung genommen. Wie dort bereits dargelegt, stehen
die konkreten Empfehlungen der Global Commission on Drug Policy nicht im
Widerspruch zum Ansatz der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung,
sondern stützen diesen. Das Gleiche gilt für die unter 10b und 10c aufgeführten
Positionspapiere.
Die Bundesregierung verfolgt den in der Nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik umfassend dargelegten ausgewogenen Ansatz in der
Drogenpolitik, der auf Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg,
Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität
basiert. Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik unterstützt eine
internationale Drogen- und Suchtpolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt
stellt, integriert Elemente der Gesundheitspolitik, Sozialpolitik,
Strafverfolgung und Entwicklungspolitik zu einem schlüssigen Gesamtkonzept und
orientiert sich an den jeweiligen Lebenswelten der betroffenen Menschen. Die
Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik steht im Einklang mit wichtigen
Zielen und Grundsätzen, wie sie in der im Rahmen der 52. Sitzung der
Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND) im März 2009 verabschiedeten
Politischen Erklärung, der EU-Drogenstrategie (2005 bis 2012) sowie dem EU-
Drogenaktionsplan (2009 bis 2012) zum Ausdruck gebracht werden.
11. a) Hat die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklung der Strategie
individuelle und gesamtgesellschaftlich schädliche Konsequenzen der
Illegalisierung von Drogen untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 10a bis 10c ausgeführt wurde, setzt
die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik auf eine ausgewogene
und bewährte Kombination von Maßnahmen aus den Bereichen Prävention,
Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Maßnahmen zur
Schadensreduzierung sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität. Eine wichtige
Zielsetzung des Betäubungsmittelrechts ist es, die Gesundheit der einzelnen Bürger
und der Gesellschaft vor den von potentiell suchtauslösenden bzw.
missbräuchlich verwendeten Stoffen ausgehenden Gefahren zu schützen. Hierzu gehört
insbesondere, entsprechende Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu
unterstellen. Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung zur
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6620) ausgeführt wurde, hat die Bundesregierung hierbei
die Verantwortung und das Vorrecht zu einer vorläufigen Einschätzung
bestehender Gefahren des Missbrauchs. Diese Sicht liegt auch der Nationalen
Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik zugrunde.
b) Sind die Ergebnisse der von der Bundesregierung finanzierten Studie
„Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum
illegaler Drogen in Deutschland“ in die Nationale Strategie
eingeflossen, nach der 65 bis 70 Prozent des finanziellen Engagements des
Staates im Bezug auf illegale Drogen in repressive Maßnahmen zur
Bekämpfung von Kriminalität fließen und 10 Prozent der gesamten
öffentlichen Ausgaben für Sicherheit und Ordnung einen Bezug zur
Bekämpfung illegaler Drogen haben?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Die Studie „Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum
illegaler Drogen in Deutschland“ wurde in Auftrag gegeben, um mittel- bzw.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9706langfristig Aussagen über die Angemessenheit von Aufwendungen im
Gesundheitssektor treffen zu können. Vor diesem Hintergrund diente das Projekt dem
Ziel, eine erste Aufstellung der Ausgaben zu erstellen, die öffentlichen
Haushalten und Sozialversicherungsträgern durch Missbrauch und Abhängigkeit
von illegalen Drogen entstehen. Auf Grund der heterogenen Datenqualität
bestehen bezüglich des Gesamtergebnisses Unsicherheiten, die im Ergebnis
keinen Aufschluss über die Verhältnismäßigkeit der aufgewendeten öffentlichen
Mittel ermöglichen. Diese Unsicherheiten beruhen im Wesentlichen darauf,
dass in weiten Teilen ein Bereich zu evaluieren war, der aufgrund der
rechtlichen Grenzen im Umgang mit illegalen Drogen nicht unmittelbar zugängliche
Informationen bereitstellt („Dunkelfeld“). Zudem wird in Deutschland
überwiegend eine integrierte Drogen- und Suchtpolitik verfolgt, in der eine
genauere Trennung der Aufwendungen für illegale Drogen nur schwerlich möglich
ist.
12. a) Hat die Bundesregierung bei der Entwicklung der Nationalen Strategie
erhoben, inwieweit die im Jahr 1994 durch das
Bundesverfassungsgericht geforderte einheitliche Bemessung der geringen Menge nach
§ 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie der einheitlichen
Behandlung von Wiederholungstätern (BVerfGE 90, 145) durch die
Länder nach dem im Auftrag der Bundesregierung 2006 erstellten
Gutachten des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und
internationales Strafrecht umgesetzt wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Warum enthält die Nationale Strategie keine Maßnahme, die auf die
Umsetzung des o. g. Urteils abzielt?
Die Fragen 12a und 12b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den vergangenen Jahren hat bei den Verwaltungsvorschriften der Länder, die
die „geringe Menge“ im Sinne des § 31a BtMG und die Behandlung von
Wiederholungstätern festlegen, ein intensiver Diskussions- und
Angleichungsprozess stattgefunden. Auf dieser Grundlage hat die Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Jahre 2008 eine im Wesentlichen
einheitliche Rechtsanwendung festgestellt und einen Anlass für eine
bundesgesetzliche Regelung nicht gesehen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung
der Einstellungspraxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften weiter
aufmerksam beobachten und gegebenenfalls erforderliche gesetzgeberische Schritte
prüfen.
13. Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationalen Strategie
erhoben, wie hoch der Anteil der Verfahrenseinstellungen ohne Auflage bei
den konsumnahen Cannabisdelikten ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Der von den Fragestellern eingebrachte Begriff „konsumnahe Cannabisdelikte“
ist kein im Strafrecht definierter Begriff. Schon aus diesem Grund liegen der
Bundesregierung zum Anteil der Verfahrenseinstellungen ohne Auflage bei den
„konsumnahen Cannabisdelikten“ keine statistischen Informationen aus der
gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis der Länder vor. Hinzu kommt,
dass in den Justizstatistiken nicht zwischen den einzelnen Drogenarten
differenziert wird.
Drucksache 17/9706 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. a) Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationalen Strategie
erhoben, wie hoch der Anteil von Gelegenheitskonsumentinnen und
-konsumenten bei den konsumnahen Cannabisdelikten ist?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie hoch der Anteil von
Gelegenheitskonsumentinnen und -konsumenten bei konsumnahen
Cannabisdelikten ist. Der Anteil der Gelegenheitskonsumentinnen und -konsumenten bei
konsumnahen Cannabisdelikten wird weder in den Justizstatistiken noch der
PKS erfasst.
15. Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationalen Strategie – wie
vom MPI 2006 angeregt – erhoben, welchen Einfluss die in den
Bundesländern vorhandenen unterschiedlichen Strafverfolgungsansätze,
insbesondere Opportunitätsvorgaben und Einstellungspraxis, auf das konkrete
Drogenkonsumverhalten in den jeweiligen Ländern haben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Der Konsum von Drogen hat vielfältige Ursachen. Aus Sicht der
Bundesregierung lässt er sich nicht auf die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis
der Länder bei der Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes zurückführen.
Bei der genannten Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht (Freiburg) wurde eine entsprechende eigenständige
Untersuchung angeregt (S. 395 f.). Eine Untersuchung der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hinsichtlich des
Zusammenhangs zwischen dem Cannabiskonsum und den entsprechenden Strafen hat
ergeben, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren kein deutlicher
Zusammenhang zwischen stattgefundenen gesetzlichen Änderungen und den
Prävalenzraten des Cannabiskonsums ermittelt werden konnte (EBDD Jahresbericht
2011, S. 53). Deshalb wurde auf die Durchführung einer entsprechenden
Untersuchung verzichtet.
16. Hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Nationen Strategie
erhoben, inwieweit das Verbot von Drogen zu Zugangsbarrieren bei der
Beratung und Behandlung von Menschen mit entsprechendem
Substanzkonsum führt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Für die Nutzerinnen und Nutzer von Drogenberatungsstellen hat der Gesetzgeber
die Vertraulichkeit der Beratung und Behandlung durch entsprechende
Verpflichtungen der dort arbeitenden Fachkräfte vorgesehen (nach § 203 StGB
strafbewehrte Geheimhaltungspflicht, Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 StPO
sowie datenschutzrechtliche Regelungen). Zudem ist der bloße Konsum illegaler
Drogen in Deutschland nicht strafbewehrt; einer Inanspruchnahme von Beratung
und Behandlung stehen deshalb keine Barrieren entgegen. Das spiegelt sich auch
in den Zahlen der Deutschen Suchthilfestatistik wider: Nur 15 Prozent der
Nutzerinnen und Nutzer suchen die ambulante Sucht- und Drogenberatung aufgrund
einer gerichtlichen Auflage auf. Aus Sicht der Bundesregierung war deshalb im
Rahmen der Entwicklung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik
keine Erhebung zu Zugangsbarrieren erforderlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/970617. a) Ist mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/9114 und der dort enthaltenen Aussage der Bundesregierung
(Antwort zu Frage 11d), man wolle die sich entwickelnde
wissenschaftliche und gesundheitspolitische Diskussion zu den Ergebnissen
der PREMOS-Studie „weiter aufmerksam beobachten“, die auf
Seite 60 der Nationalen Strategie enthaltene Maßnahme „Auswertung
und Diskussion der Ergebnisse der Studie zur langfristigen
Behandlung Opiatabhängiger (PREMOS-Studie) und ggf. daraus folgende
Anpassung der Rahmenbedingungen“ bereits abschließend
beschrieben, oder welche anderen durch die Bundesregierung nicht in der
Antwort auf die erwähnte parlamentarische Kleine Anfrage genannten
Schlussfolgerungen will die Bundesregierung ziehen?
Die Maßnahme „Auswertung und Diskussion der Ergebnisse der Studie zur
langfristigen Behandlung Opiatabhängiger (PREMOS-Studie) und ggf. daraus
folgende Anpassungen der Rahmenbedingungen“ ist aus Sicht der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, da noch Auswertungen spezieller PRE-
MOS-Daten seitens der Autoren angekündigt wurden. Bisher lässt die
Diskussion der PREMOS-Ergebnisse allerdings nicht erkennen, dass es dringenden
Änderungsbedarf gibt, der in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegt.
b) Welche „Rahmenbedingungen“ könnten durch die Bundesregierung
angepasst werden, und mit welcher Zielrichtung würde dies
geschehen?
Die Möglichkeit einer Anpassung bezieht sich insbesondere auf die
gesetzlichen Rahmenbedingungen; die Zielrichtung einer solchen möglichen
Anpassung hängt von den weiteren Auswertungen und Diskussionen ab.
18. Wurden die in der Strategie im Abschnitt Alkohol benannten
„Maßnahmen im Rahmen von ,Null Alkohol Voll Power‘“ (S. 24 f.) hinsichtlich
ihrer Wirksamkeit evaluiert, oder sind Evaluationen vergleichbarer
Maßnahmen in die Entwicklung eingeflossen?
Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Alkoholpräventionskampagne „Null Alkohol – Voll Power“ bzw. die
Vorgänger-Kampagne „NA TOLL!“ (2005 bis 2012) richtet sich an Jugendliche im
Alter von 12 bis 16 Jahren und hat zum Ziel, über die Gesundheitsrisiken des
Alkoholkonsums zu informieren und den Einstieg in den Konsum möglichst
lange hinauszuzögern.
Bei den im Abschnitt Alkohol in der Nationalen Strategie genannten
personalkommunikativen Maßnahmen im Zusammenhang mit der BZgA-Kampagne
handelt es sich um die Peer-Aktionen. Die Peer-Aktionen basieren auf dem
Konzept der Peer-Education, d. h. Ansprache einer Zielgruppe durch etwa
Gleichaltrige. Die Kampagnen-Peers sind speziell in Alkoholwissen und
Gesprächsführung geschulte junge Erwachsene im Alter von etwa 18 Jahren, die
mit Jugendlichen ein Gespräch von rund 10 bis 20 Minuten zum Thema
verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol führen. Der Einsatz der Kampagnen-
Peers findet im Freizeit-Setting (Urlaub, Innenstädte, Festivals, Discos etc.)
statt. Evidenzbasierte Ergebnisse zur Wirksamkeit von Peers in der Prävention
liegen bereits für Schulprogramme vor und zeigen positive Ergebnisse.
Zum ersten Mal hat die BZgA im Zeitraum 2010 bis 2011 für den
Freizeitbereich eine Evaluationsstudie durchgeführt. Überprüft wurde die Wirksamkeit
der Peer-Aktionen in den BZgA-Alkoholpräventionskampagnen für
Jugendliche. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Peer-Aktionen im Freizeitbe-
Drucksache 17/9706 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodereich insbesondere in den Bereichen Wissenszuwachs und
Einstellungsänderung Wirkung zeigen: Beispielsweise bewerten rund 94 Prozent der
Jugendlichen das Gespräch mit den Peers als sehr gut oder gut, 72 Prozent geben an,
etwas Neues gelernt zu haben und 49 Prozent sagen, dass sie zum kritischen
Nachdenken über ihren eigenen Umgang mit Alkohol angeregt wurden.
19. a) Durch wen soll die Evaluation der Effektivität der
Werbeselbstkontrolle des Deutschen Werberates in Deutschland erfolgen?
b) Bis wann soll die Evaluation abgeschlossen sein?
Art und Weise sowie Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahme sind noch
nicht abschließend geklärt.
20. a) Wurde der in der Strategie benannte „Aktionsleitfaden des Handels zur
Sicherung des Jugendschutzes“ hinsichtlich seiner Wirksamkeit
evaluiert, oder sind Evaluationen vergleichbarerer Maßnahmen in die
Entwicklung eingeflossen?
Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Der „Aktionsleitfaden des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes“ wurde
bisher nicht evaluiert und es sind keine Evaluationen vergleichbarer
Maßnahmen in die Entwicklung eingeflossen.
b) Welche Untersuchungen kennt die Bundesregierung zur Wirksamkeit
von Selbstverpflichtungen der Industrie oder des Handels?
Welche jeweiligen Ergebnisse haben diese Untersuchungen?
Konkrete Studien, die in Deutschland die Wirksamkeit von
Selbstverpflichtungen untersuchen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des
Europäischen Forums Alkohol und Gesundheit wurde ein „Mapping Exercise-
Report“ zu den Mechanismen der Selbstregulierung von Alkoholmarketing
erstellt, in dem auch Deutschland berücksichtigt ist.
21. Wurde die in der Strategie benannte Kampagne „Don’t drink too much –
Stay Gold“ evaluiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Im Vorfeld der Kampagne wurden beim Institut für Therapieforschung (IFT),
München, eine Wirkungseinschätzung eingeholt und bei der Universität
Münster eine Studie in Auftrag gegeben, der die Bewertung verschiedener
Anzeigemotive der Kampagne durch 1 120 Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren
zugrunde lag.
Beide Untersuchungen bewerteten die Kampagne uneingeschränkt positiv. Eine
kostenwirksame Evaluierung war daher nicht mehr geboten.
22. Wurde die in der Strategie als Maßnahme erwähnte „Wanderausstellung
zur Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Erwachsenen“ evaluiert, oder
sind Evaluationen vergleichbarerer Maßnahmen in die Entwicklung
eingeflossen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9706Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Bei der in der Strategie erwähnten Maßnahme handelt es sich um die im März
2011 erstmalig gestartete Informationstour „Alkohol? Kenn dein Limit.“, die in
größeren Einkaufszentren, aber auch auf Messen oder in anderen stark
publikumsfrequentierten Bereichen bundesweit zum Einsatz kommt. Erfahrungen
mit vergleichbaren Maßnahmen liegen nicht vor.
Die Evaluation des neu konzipierten personalkommunikativen Moduls der
Alkoholprävention erfolgt in zwei Stufen. Im ersten Schritt wurden in 2011 die
Nutzungsdaten evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Informationstour
hohen Zuspruch findet: Einzelne Informationsmodule werden pro Einsatztag
mehr als 8 000-mal von Besucherinnen und Besuchern individuell genutzt.
Daneben werden rund 300 intensive persönliche Beratungsgespräche pro
Einsatztag geführt.
Nach der Evaluation der Nutzungsdaten wird nun im zweiten Schritt im Jahr
2012 eine Wirkungsanalyse durchgeführt. Die derzeit laufende
Evaluationsstudie wird im Jahr 2013 Ergebnisse liefern.
23. a) Wurde die in der Strategie als Maßnahme genannte „rauchfrei“-
Jugendkampagne der BZgA evaluiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Evaluation der Wirksamkeit der „rauchfrei“-Jugendkampagne erfolgt
durch die Messung des Rauchverhaltens in der jugendlichen Bevölkerung in
Deutschland. Die BZgA führt hierzu regelmäßig bundesweite
Repräsentativbefragungen bei 12- bis 25-Jährigen zur aktuellen Verbreitung und zu Trends
beim Suchtmittelkonsum im Rahmen der Studien zur „Drogenaffinität
Jugendlicher in Deutschland“ durch. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil der
Rauchenden unter den 12- bis 17-Jährigen, der im Jahr 2001 bei 27,5 Prozent lag,
mit Beginn der „rauchfrei“-Jugendkampagne im Jahr 2003 stetig gesunken ist
und derzeit auf einem historischen Tiefstand von 11,7 Prozent liegt. Der Anteil
der Nierauchenden in derselben Altersgruppe ist von 40,5 Prozent in 2001 auf
einen Höchststand von 70,8 Prozent in 2011 angestiegen (BZgA-
Drogenaffinitätsstudie, 2011).
b) Werden die Zuweisungen an die BZgA infolge des in der Nationalen
Strategie angestrebten Ausbaus der „rauchfrei“-Jugendkampagne
erhöht?
Wenn nein, auf welche andere Weise soll der Ausbau finanziert
werden?
Die Mittel im Kapitel 15 02 Titel 531 66 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ betragen im Jahr 2012
7 250 000 Euro. Aus diesen Mitteln werden auch die Präventionsmaßnahmen
der „rauchfrei“-Jugendkampagne finanziert.
24. a) Wurde die in der Strategie als Maßnahme genannte „rauchfrei“-
Erwachsenenkampagne der BZgA evaluiert?
Drucksache 17/9706 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Ein wesentliches Ziel der „rauchfrei“-Erwachsenenkampagne der BZgA ist die
Förderung des Rauchstopps und die Unterstützung von aufhörwilligen
Raucherinnen und Rauchern bei einer Tabakentwöhnung. Die BZgA bietet hierzu im
Wesentlichen zwei qualitätsgesicherte Maßnahmen an, die in regelmäßigen
Abständen evaluiert werden.
Erstens:
Das vom IFT und der BZgA gemeinsam entwickelte Kursprogramm zur
Tabakentwöhnung „rauchfrei“ basiert auf verhaltenstherapeutischen Methoden, mit
denen Teilnehmende individuell beim Rauchstopp unterstützt werden. Das
Kursprogramm wurde zuletzt im Jahr 2010 mit einer Befragung der
Teilnehmenden zu Kursbeginn und -ende sowie ein Jahr später evaluiert: Insgesamt
3 338 aufhörwillige Raucherinnen und Raucher nahmen am Kursprogramm
teil. Die Abstinenzquote wird gemäß den international anerkannten
wissenschaftlichen Standards als Intention-to-treat-Analyse (ITT) gerechnet. Das
bedeutet, dass alle Teilnehmenden, die zu Beginn des Kurses befragt wurden, als
Ausgangsgröße festgelegt werden. Die Abstinenzquote liegt demnach am
Kursende bei 58,2 Prozent und ein Jahr danach bei 31,8 Prozent (langfristige
Abstinenzquote).
Zweitens:
Auf der Internetplattform der „rauchfrei“-Erwachsenenkampagne
www.rauch-
frei-info.de bietet die BZgA ein Ausstiegsprogramm an, in dem Teilnehmende
bis zu vier Wochen bei ihrer Tabakentwöhnung begleitet und unterstützt
werden. Seit Programmstart in 2005 haben sich insgesamt bereits 43 248
aufhörwillige Raucherinnen und Raucher für das Ausstiegsprogramm angemeldet. Im
Jahr 2011 lag die Teilnehmerzahl bei 6 107. Nach Programmende sind 76
Prozent der Teilnehmenden rauchfrei, sechs Monate nach Programmende sind dies
noch 12,4 Prozent der Teilnehmenden. Im Kontext vergleichbarer
Evaluationsstudien zu anderen internetbasierten Ausstiegsprogrammen ist diese
Erfolgsquote als gut zu bewerten.
Um bevölkerungsweite Effekte der „rauchfrei“-Erwachsenenkampagne zu
beobachten, werden vorliegende epidemiologische Daten analysiert. Aktuelle
BZgA-Repräsentativbefragungen aus dem Jahr 2011 zeigen, dass der Anteil der
Rauchenden unter den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren in
den letzten Jahren gesunken ist und derzeit mit 36,8 Prozent auf einem
historischen Tiefstand liegt. Der Anteil der Nierauchenden liegt bei 27,6 Prozent.
Auch die Gesundheitssurveys des RKI (GEDA-Daten) und der
Epidemiologische Suchtsurvey (IFT) belegen, dass der Anteil der Raucherinnen und Raucher
in der Erwachsenenbevölkerung ab 18 Jahren seit dem Jahr 2003 um etwa zwei
Prozentpunkte zurückgegangen ist.
b) Werden die Zuweisungen an die BZgA infolge des in der Nationalen
Strategie angestrebten Ausbaus der „rauchfrei“-
Erwachsenenkampagne erhöht?
Wenn nein, auf welche andere Weise soll der Ausbau finanziert
werden?
Auf die Antwort zu Frage 23b wird verwiesen. Aus diesen Mitteln werden auch
die Präventionsmaßnahmen der „rauchfrei“-Erwachsenenkampagne finanziert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/970625. Auf welche Weise und anhand welcher Kriterien soll die nationale
Einführung von Bildwarnhinweisen auf Tabakerzeugnissen überprüft
werden?
Die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen ist auf EU-Ebene im Rahmen der
Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG geregelt. Danach sind entsprechende
Textwarnhinweise auf Tabakerzeugnissen europaweit verbindlich
vorgeschrieben und wurden national mit der Tabakprodukt-Verordnung umgesetzt. Des
Weiteren eröffnet die Entscheidung der Kommission 2003/641/EG den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese Textwarnhinweise national durch
kombinierte Warnhinweise zu ergänzen. Dabei sind ausschließlich die in einer
Bibliothek der Kommission hinterlegten kombinierten Warnhinweise zu verwenden.
Gegenwärtig werden von der Europäischen Kommission neue kombinierte
Warnhinweise entwickelt, die im Hinblick auf die Bereitstellung von
Informationen über die gesundheitlichen Wirkungen des Tabakkonsums, die
Motivation des Aufhörens zum Rauchstopp und die Abschreckung vor dem Rauchen
geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Evaluierung bleiben abzuwarten.
26. Welche konkreten, über die Förderung der bereits bestehenden
Datenbank des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in der
Helmholtz-Gemeinschaft und der BZgA hinausgehenden neuen Aktivitäten der
Bundesregierung sind mit der Maßnahme „Verbreitung
qualitätsgesicherter Angebote in der Tabakentwöhnung über die Anbieterdatenbank“
gemeint?
Mit der Maßnahme ist vorgesehen, dass die in der Anbieterdatenbank
www.anbieter-raucherberatung.de aufgeführten qualitätsgesicherten Angebote
zur Tabakentwöhnung eine noch höhere Reichweite und Bekanntheit erlangen.
Hierzu sollen verstärkt zielgruppenspezifische Kommunikationsmittel im
Online-Bereich platziert werden. Die Zugriffe auf die Datenbank sowie die
Inanspruchnahme der Angebote sollen hierdurch weiter erhöht werden.
27. a) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im
Abschnitt Tabak auf Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien zur
Tabakrahmenkonvention der WHO (Weltgesundheitsorganisation)
(FCTC) zur Beschränkung des Sponsorings öffentlich finanzierter
Kulturveranstaltungen durch die Tabakindustrie?
b) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im
Abschnitt Tabak auf Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien der
FCTC zur weiteren Beschränkung der Tabakwerbung in der
Öffentlichkeit (Plakatwerbung)?
c) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im
Abschnitt Tabak auf Maßnahmen zum Schutz der Gesundheitspolitik
vor Einflussnahme durch die Tabakindustrie (Leitlinien zu Artikel 5
Absatz 3 der FCTC)?
d) Warum verzichtet die Bundesregierung in der Nationalen Strategie im
Abschnitt Tabak auf Maßnahmen, die die Tabakindustrie dazu
verpflichten, über Lobbyarbeit, gemeinnütziges Engagement und
politische Spenden zu berichten (Leitlinien zu Artikel 5 Absatz 3 der
FCTC)?
Die Fragen 27a bis 27d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Leitlinien zur Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention verstehen
sich als Angebot an die Vertragsparteien, die Konvention bestmöglich nach
Drucksache 17/9706 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeihren nationalen Gegebenheiten umzusetzen. Es handelt sich hierbei um
Handlungsoptionen. Ein Vertragsstaat muss deshalb nicht jede dieser Empfehlungen
aufgreifen.
28. a) Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Erstellung der Nationalen
Strategie das von ihr selbst bemängelte Forschungsdefizit zum
Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential von Medikamenten (Drogen-
und Suchtbericht 2007, S. 34) behoben?
Wenn ja, durch welche Studien und Untersuchungen?
Wenn nein, wieso nicht?
b) Plant die Bundesregierung, die Datenlage zu
Medikamentenabhängigkeit und -missbrauch insgesamt, d. h. über den Bereich der
leistungssteigernden Mittel hinaus, zu verbessern?
Wieso beschränkt sie sich in der Nationalen Strategie auf diesen
Bereich (S. 41)?
Die Fragen 28a und 28b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit einer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
geförderten Studie zum Verschreibungsverhalten von Ärzten wurden bereits
2010 weitere wichtige Erkenntnisse zu Medikamentenmissbrauch und -
abhängigkeit gewonnen. Die Studie „Zusammenhang zwischen
Verschreibungsverhalten der Ärzte und Medikamentenabhängigkeit ihrer Patienten“ von
Holzbach et. al ist 2010 im Bundesgesundheitsblatt erschienen. Darüber hinaus wird
die Datengrundlage kontinuierlich verbessert, da Medikamentenmissbrauch
und -abhängigkeit auch im Rahmen des vom BMG geförderten
Epidemiologischen Suchtsurveys erhoben werden. Die Ergebnisse der aktuellen Befragung
werden in 2013 erwartet.
29. Welche konkreten verhältnispräventiven Maßnahmen plant die
Bundesregierung im Rahmen der Strategie für den Bereich der
Medikamentenabhängigkeit angesichts der von ihr selbst angeführten Tatsache, dass die
Bereitschaft zu Verhaltensänderungen in der Betroffenengruppe oft
gering ist (S. 39)?
Zahlreiche in der Strategie aufgeführten Ziele und Maßnahmen betreffen
spezifisch die Verhältnisprävention. Eine Veränderung im Verschreibungs- und
Beratungsverhalten von Ärztinnen und Ärzten sowie engere Kooperationen
zwischen den Fachkräften im Gesundheitswesen verändern gezielt die
Verfügbarkeit von Medikamenten mit Suchtpotenzial für den nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
30. a) Warum schlägt die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Strategie keine weitere Forschung oder anderweitige Maßnahmen im
Hinblick auf die zunehmende Verordnung von Medikamenten mit
Abhängigkeitspotential auf Privatrezept vor?
Die Zahl der verkauften Packungen an Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie
die Zahl der verkauften Packungen von Tranquilizern (unabhängig von der Art
der Verschreibung) ist in den letzten fünf Jahren weitgehend gleichgeblieben,
bzw. geht in Teilbereichen leicht zurück (siehe Jahrbücher Sucht 2009, 2010,
2011, 2012). Für die Abhängigkeit von Arzneimitteln ist letztlich unwesentlich,
ob sie über Privatrezept oder Kassenrezept verschrieben werden. Wesentlich ist
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9706vor allem das Verschreibungs- und Beratungsverhalten der jeweiligen
Fachkräfte. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen in der Strategie vorgesehen.
b) Plant die Bundesregierung im Bereich der leistungssteigernden Mittel
zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen auch über den
Bereich des Kraftsportes hinaus (S. 41)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
Die vom BMG geförderten jüngsten Studien haben gezeigt, dass die Einnahme
leistungssteigernder Mittel kein flächendeckendes Problem darstellt (siehe
Antwort zu Frage 31). Der Prozentsatz an Studierenden als auch der
Allgemeinbevölkerung oder der Personen im Freizeit und Breitensport, die
leistungssteigernde Medikamente regelmäßig nicht bestimmungsgemäß einnehmen, ist
gering. Daher konzentrieren sich die Maßnahmen der Bundesregierung
zunächst auf den Bereich, wo das höchste Missbrauchspotenzial festgestellt
wurde: den Kraftsport in Fitnessstudios.
Aufgrund der stärkeren Verbreitung von riskantem bis abhängigem Gebrauch
bestimmter Medikamentenarten wie Beruhigungsmittel oder Schlafmittel in der
weiblichen Bevölkerung ist in einem ersten Schritt vorgesehen, dass auf dem
zielgruppenspezifischen Informationsinternetportal zur Frauengesundheit der
BZgA
www.frauengesundheitsportal.de ein Informationsbereich zum
Themenkomplex „Medikamente“ angeboten wird.
In einem weiteren Schritt ist geplant, auch auf dem speziell auf die
Informationsbedürfnisse von Männern ausgerichteten Internetportal der BZgA www.
maennergesundheitsportal.de einen Informationsbereich zum Themenkomplex
„Medikamente“ einzurichten.
31. a) Wann und auf welchem Wege soll die von der Bundesregierung in
Aussicht gestellte „Klärung des Problemumfangs“ zum Missbrauch
leistungssteigernder Mittel erfolgen?
Mit der Klärung des Problemumfangs zu „Medikamentenmissbrauch zur
Steigerung kognitiver Fähigkeiten und Verbesserung des psychischen
Wohlbefindens“ wurde bereits begonnen. Es wurden zwei Studien gefördert:
• „Formen der Stresskompensation und Leistungssteigerung bei
Studierenden“, durchgeführt durch die HIS, Hochschul-Informations-System GmbH
und die
• „KOLIBRI – Studie zum Konsum leistungsbeeinflussender Mittel in Alltag
und Freizeit“, durchgeführt durch das RKI.
b) Welche Studie/Studien plant die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang, und wann wird die Ausschreibung dieser Studie/Studien
erfolgen?
c) Welcher Finanzmittelumfang wird für diese Studie/Studien zur
Verfügung gestellt?
Derzeit werden die Ergebnisse der o. a. Studien diskutiert. So fand z. B. im Mai
2012 ein Expertengespräch zu den Ergebnissen der Studie „Formen der
Stresskompensation und Leistungssteigerung bei Studierenden“ statt. Basierend auf
dieser Diskussion werden ggf. weitere Erhebungen oder Maßnahmen geplant.
Drucksache 17/9706 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. a) Plant die Bundesregierung über die in der Strategie genannte
Verbreitung der Leitfäden von Bundesärzte- und -apothekerkammer
hinausgehende Maßnahmen zur Prävention von Medikamentenabhängigkeit
(S. 42)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
Über die aufgeführten Maßnahmen hinaus ist die Bundesregierung
kontinuierlich im Gespräch mit der Bundesärztekammer und der ABDA, wie
Medikamentenmissbrauch sinnvoll vorgebeugt werden kann. Zudem ist geplant, die
Information zum Suchtpotenzial einzelner Medikamente und zu
Medikamentenabhängigkeit auf den Informationsseiten der BZgA auszubauen (auf die
Antwort zu Frage 30 wird verwiesen).
b) Wann, durch wen, und mit welchem Inhalt soll das von der
Bundesregierung angekündigte Curriculum für die Aus- und Weiterbildung von
Ärzten zur Verhinderung von Medikamentenmissbrauch (S. 42)
entwickelt werden?
Art und Weise sowie Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahme sind noch
nicht abschließend geklärt.
c) Wann soll das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte
Modellprojekt zur effektiven Zusammenarbeit zwischen Apothekern und
Hausärzten (S. 43) gestartet werden, und welchen Inhalt wird die
Konzeption dieses Modellvorhabens haben?
Die Bundesregierung fördert bereits das Modellprojekt „Ambulanter Entzug
Benzodiazepin-abhängiger Patienten in Zusammenarbeit von Apotheker und
Hausarzt“. Dabei werden neue Wege der Zusammenarbeit zwischen
Apothekerinnen und Apothekern und Hausärztinnen und Hausärzten geprüft. Ergebnisse
der klinischen Studie sind in 2013 zu erwarten. Aufbauend auf den dort
gewonnen Erkenntnissen wird eine mögliche Verbreitung der dort erprobten
Maßnahmen im Anschluss bewertet.
33. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Kooperation zwischen Alten- und Suchthilfe fördern und ausbauen (S. 43)?
Warum werden diese in der Strategie nicht konkretisiert?
Das BMG fördert seit 2010 acht Projekte, in denen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Suchthilfe und der Altenhilfe für den Umgang mit Sucht im Alter
sensibilisiert und qualifiziert werden (mehr Informationen sind unter
www.unabhaengig-im-alter.de einsehbar). Die Projekte laufen vor Ort sehr
erfolgreich. Das BMG plant, die nachhaltige Implementierung dieser Projekte im
Rahmen einer zweiten Förderphase in 2013 weiter zu fördern. Derzeit wird
außerdem eruiert, wie übergreifende Ergebnisse des Förderschwerpunkts
bundesweit nutzbar gemacht werden können. Zudem wird sich die vom BMG
geförderte Kooperationstagung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) in
2013 diesem Thema widmen.
34. a) Warum schlägt die Bundesregierung angesichts der von ihr selbst
bestätigten erheblichen Suchtgefahren durch Geldspielautomaten in der
Nationalen Strategie nur marginale Änderungen der Spielverordnung
vor, die von führenden Suchtexperten als völlig unzureichend beurteilt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9706werden (vgl. Stellungnahmen zur Anhörung des Ausschusses für
Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. März 2012)?
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novellierung der Spielverordnung soll der
Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Spiel weiter verbessert werden. Zu
diesem Zweck sollen Spielanreize und Verlustmöglichkeiten begrenzt, das
sogenannte Punktespiel eingeschränkt und insgesamt der Unterhaltungscharakter
der Geldspielgeräte gestärkt werden. Das bestehende Spielverbot für
Jugendliche soll durch Verschärfung der Regelungen zu Geldspielautomaten in
Gaststätten gestärkt werden. Instrumente, mit denen Fehlentwicklungen von
Geldspielgeräten frühzeitig erkannt werden können und die gegebenenfalls ein
schnelles Eingreifen ermöglichen, sollen verbessert werden. Folgende
Elemente sind im Entwurf bislang enthalten:
1. Die gerätebezogenen Regelungen werden verschärft. Dazu zählt
insbesondere die Einführung einer Spielunterbrechung mit Nullstellung der
Geldspielgeräte nach drei Stunden.
2. Die „Gewinnanmutungen“ (das sogenannte Punktespiel) werden durch eine
Herstellererklärung begrenzt.
3. Das sogenannte Vorheizen der Geldspielgeräte, also das Hochladen von
Punkten durch das Personal der Spielstätte, wird ausdrücklich verboten.
4. Die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten wird weiter eingedämmt
durch eine Reduzierung der Geldspeicherung in Geldspeichern und eine
Verschärfung der Beschränkung von Automatiktasten.
5. Die maximal zulässige Anzahl von Geldspielgeräten, die in Gaststätten
aufgestellt werden darf, wird reduziert.
6. Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können, wird die
Bauartzulassung für Geldspielgeräte auf zunächst ein Jahr und die Aufstelldauer
für jedes einzelne Gerät auf vier Jahre befristet.
b) Hält die Bundesregierung die von ihr vorgeschlagenen Änderungen
der Spielverordnung vor der von ihr auf Seite 44 der Nationalen
Strategie selbst aufgestellten Prämisse für ausreichend, dass sich die
Maßnahmen zur Suchtprävention am jeweiligen Suchtpotential des
Glücksspiels auszurichten haben?
Der Spielerschutz im Bereich des gewerblichen Spiels soll mittelfristig
zusätzlich durch Einführung eines Unterrichtungsnachweises, eines Sozialkonzeptes
und einer Spielerkarte verstärkt werden. Zudem werden Regelungen seitens der
Länder zu Spielhallen weitere Spielerschutzmaßnahmen beinhalten. Die
Entwicklung des pathologischen Glücksspiels im Bereich Geldspielautomaten ist
langfristig weiter zu beobachten, daher ist eine erneute Evaluierung der
Spielverordnung nach vier Jahren vorgesehen.
c) Welche konkreten Verbesserungen plant sie insbesondere hinsichtlich
der von ihr in der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik
kritisierten schnellen Spielfrequenz (S. 45)?
Mit der Novellierung der Spielverordnung wird auch die Mehrfachbespielung
von Geräten erschwert. Es ist zu erwarten, dass sich vor allem für Personen, die
riskant oder pathologisch spielen, dadurch bereits eine Herabsenkung der
Spielfrequenz ergibt.
35. Warum plant die Bundesregierung keine konkreten verhältnispräventiven
Maßnahmen, um die Maßnahmen des Spielerschutzes zwischen dem
Drucksache 17/9706 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKleinen Spiel in Casinos und Geldspielgeräten in Spielhallen – wie von
ihr in der Nationalen Strategie (S. 46) angekündigt – anzugleichen?
Der Spielerschutz beim Kleinen Spiel in Spielcasinos und bei Geldspielgeräten
in Spielhallen wird auf unterschiedliche Weisen gewährleistet: Während der
Spielerschutz in Spielcasinos, für die die Bundesländer zuständig sind, auf
Zugangskontrollen und Spielersperren beruht, werden Spieler an gewerblichen
Spielgeräten durch gerätebezogene Zeit-, Einsatz- und Gewinnbegrenzungen
geschützt. Im Rahmen der aktuellen Novellierung der Spielverordnung sind
weitere Begrenzungen zur Verbesserung des Spielerschutzes vorgesehen (auf
die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen). Durch eine Ergänzung der
Gewerbeordnung soll zudem die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer
Spielerkarte geschaffen werden. Deren Ausgestaltung ist derzeit noch in der
Diskussion. Voraussetzung für die Einführung einer personengebundenen
Spielerkarte ist die Klärung technischer und datenschutzrechtlicher
Voraussetzungen. Für Maßnahmen in Bezug auf Spielhallen wie z. B. Zugangskontrollen
sind wiederum die Bundesländer zuständig.
36. Was versteht die Bundesregierung unter „Fortführung bewährter und
Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen speziell für verschiedene
Formen des Glücksspiels“ (S. 46)?
Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich dabei?
Nicht jedes Glücksspiel weist ein erhöhtes Risiko für pathologisches
Spielverhalten auf. Daher müssen Präventionsmaßnahmen auf die spezifischen
Eigenarten der unterschiedlichen Glücksspiele abgestimmt werden.
37. Mit welchen konkreten Vorhaben will die Bundesregierung – wie in ihrer
Nationalen Strategie angekündigt (S. 46) – die Epidemiologie
pathologischen Glücksspielverhaltens verbessern?
In den letzten Jahren wurden bereits verschiedene Studien u. a. von der BZgA,
aber auch im Auftrag der Bundesländer (PAGE-Studie) zur Erhebung der
Glücksspielsucht in Deutschland durchgeführt. Eine umfassende Übersicht ist
im Jahrbuch Sucht 2012 (Herausgeber: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen)
zu finden. Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund prüfen, ob
weitere Studien erforderlich sind.
38. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Kontrolle des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei illegalen Glücksspielen im Internet
angesichts der von ihr selbst beklagten mangelnden Überschaubarkeit (S. 46)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
Die Bundesregierung prüft derzeit eine gesetzliche Erweiterung des Pflichten-
und Adressatenkreises des Geldwäschegesetzes auf Anbieter, Veranstalter und
Vermittler von Glücksspielen im Internet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]