Entwicklung der Gestaltung steuer- und sozialversicherungsfreier Lohnbestandteile
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Entgelte für Arbeitnehmerinnen und -nehmer können sowohl direkt als Arbeitslohn als auch in Form von Sachleistungen gewährt werden. Das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht behandeln im Idealfall beide Entgeltformen identisch. Dieser Umstand ist gerechtfertigt, da es für die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unerheblich ist, ob für die geleistete Arbeit Entgelt oder Sachlohn gewährt wird. Eine gleiche Behandlung trägt auch dafür Sorge, dass das Sozialsystem nicht unterwandert wird, die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit gewahrt wird und zudem keine Optimierungsstrategien entwickelt werden können, um den Sozialabgaben und Steuern auszuweichen. Von dem geschilderten Grundsatz existieren diverse Ausnahmen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Teilweise werden die Ausnahmen mit einer Vereinfachung des Erhebungsverfahrens begründet. Gleichwohl besteht infolge von Freistellungen oder Begünstigungen bei den Abgaben zugleich auch immer die Gefahr, dass entsprechende Instrumente missbräuchlich verwendet werden. So werden von Dienstleistungsanbietern sogenannte Entgeltoptimierungsmodelle, die eine Absenkung des Bruttoeinkommens bei unverändertem Nettoeinkommen beinhalten, teilweise aggressiv beworben. Die Absenkung des Bruttoentgelts wird über steuerfreie oder -ermäßigte sowie sozialversicherungsfreie Entgeltbausteine (Sachbezüge und Barzuschüsse) wieder aufgefüllt. Laut den Angaben solcher Entgeltoptimierer wären damit bei Arbeitnehmerinnen und -nehmern bis zu 25 Prozent mehr Netto ohne zusätzliche Lohnkosten beim Arbeitgeber möglich. Umgekehrt sollen für den Arbeitgeber bis zu 15 Prozent monatlich weniger Lohnkosten je Arbeitnehmer möglich sein, ohne dass deren Nettoeinkommen geschmälert würde.
Gerade in der jüngsten Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Ausnahmen im Steuerrecht für eine reduzierte Besteuerung von Lohnkomponenten zugenommen haben. Jüngst wurde die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 45 des Einkommensteuergesetzes (EStG) so auf weitere Sachverhalte ausgeweitet, dass höchstwahrscheinlich auch nicht gewollte Fallkonstellationen zukünftig steuerbefreit sind. Die Fraktion DIE LINKE. hatte bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auf mögliche Missbräuche hingewiesen. Derartige Bedenken per se als „absurd“ zu bezeichnen (so die Äußerung der CDU/CSU-Fraktion, heute im bundestag – hib Nr. 098, vom 29. Februar 2012), erscheint unangebracht, wie die aktuellen Erfahrungen aus der Praxis belegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Welche einzelsteuerlichen Regelungen existieren im Einkommensteuergesetz, die es ermöglichen, Lohn- oder Entgeltbestandteile ermäßigt zu besteuern (bitte mit Angabe der Rechtsnorm und des Datums der Einführung der Vorschrift)?
Welche einzelsteuerlichen Regelungen existieren im Einkommensteuergesetz, die es ermöglichen, Lohn- oder Entgeltbestandteile steuerfrei zu behandeln (bitte mit Angabe der Rechtsnorm und des Datums der Einführung der Vorschrift)?
Welche einzelsteuerlichen Regelungen existieren im Einkommensteuergesetz, die klarstellend regeln, dass bestimmte Zahlungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer steuerlich keine Lohnbestandteile darstellen (bitte mit Angabe der Rechtsnorm und des Datums der Einführung der Vorschrift)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Minderung des Steueraufkommens durch die in den Fragen 1 bis 3 erfragten Normen (bitte differenziert nach Norm und Nennung der Aufkommenswirkung jeweils für die Jahre 2005 bis 2011 angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Abweichungen bei den Steuermindereinnahmen zwischen den ursprünglichen Schätzungen im Finanztableau bei der Verabschiedung der jeweiligen in den Fragen 1 bis 3 erfragten Normen und den tatsächlichen Steuermindereinnahmen laut der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bitte differenziert nach Norm und Nennung der Abweichungen jeweils für die ersten zehn Jahre nach Einführung der Norm sowie für die Jahre 2005 bis 2011 angeben)?
Welche Verwaltungsanweisungen existieren bezüglich der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Normen (bitte mit Angabe des jeweiligen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen)?
Welche Verfahren vor dem Bundesfinanzhof bezüglich der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Normen sind der Bundesregierung bekannt (bitte mit Angabe des Aktenzeichens)?
Welche Vereinfachung sieht die Bundesregierung in den in den Fragen 1 bis 3 erfragten Normen zur steuerlichen Sonderbehandlung von Lohn- und Entgeltteilen (bitte mit Begründung und Quantifizierung der Vereinfachung angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Inanspruchnahme der in den Fragen 1 bis 3 erfragten steuerlichen Sonderbehandlungen (bitte mit Angabe der Anzahl der Steuerpflichtigen, Angabe der in Anspruch nehmenden Arbeitgeber, der durchschnittlichen Erhöhung des Nettolohns beantworten)?
Welche besonderen Dokumentationspflichten existieren, um die in den Fragen 1 bis 3 erfragten Sonderregelungen in Anspruch nehmen zu können (bitte mit Nennung der Rechtsnorm angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass infolge der im Einkommensteuergesetz vorzufindenden diversen begünstigenden Sonderregelungen für Entgelte die Gefahr besteht, dass diese Instrumente bewusst eingesetzt werden, um steuerpflichtigen Lohn in steuerfreie Lohnkomponenten umzuwandeln, und wie will die Bundesregierung dem entgegenwirken, um Missbräuche zu verhindern (bitte mit Begründung)?
Ist es der Bundesregierung bekannt, dass z. B. die Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung mbH (Monheimer Straße 2, 86650 Wemding) Modelle bewirbt, um unter Ausnutzung steuerlichen Sonderregelungen bewusst steuermindernd Entgeltbestandteile steuerfrei zu stellen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus derartigen Angeboten (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung in den sogenannten Entgeltoptimierungsmodellen zur Entgeltoptimierung einen Steuermissbrauch (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung negative Folgen für die öffentlichen Haushalte und/oder die gesetzlichen Sozialversicherungskassen, wenn reguläre Entgelte in Sachlohn umgewandelt werden (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung negative Folgen für die öffentlichen Haushalte und/oder die gesetzlichen Sozialversicherungskassen, wenn Dienstleister, wie beispielsweise der in Frage 12 genannte, sich auf sogenannte Entgeltoptimierungsmodelle spezialisieren (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die steuerliche Begünstigung von Lohnbestandteilen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollte (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Entlohnung durch Sachlohn bei Arbeitnehmern eher eine Ausnahme darstellen sollte (bitte mit Begründung)?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2011 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) gezogen (bitte mit Begründung)?
Welche Effekte für die öffentlichen Haushalte ergeben sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2011 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) (bitte mit Begründung)?
Sind infolge der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2011 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) Änderungen in Gesetzen, Richtlinien, Hinweisen und/oder sonstigen Verwaltungsvorschriften ergangen bzw. zukünftig geplant (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung infolge der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2011 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) die Gefahr, dass fortan versteckt Lohnbestandteile durch die Anwendung der Urteile steuerfrei gestellt werden können, was sich negativ auf die öffentlichen Haushalte und die gesetzlichen Sozialversicherungskassen auswirken könnte (bitte mit Begründung)?
Sind die Grundsätze der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2011 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) auf jegliche Waren- und Geschenkgutscheine übertragbar, und welche Einschränkungen sieht die Bundesregierung hinsichtlich der analogen Anwendung in vergleichbaren Fällen (bitte mit Begründung)?
Muss nach den Grundsätzen der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2011 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) nach Ansicht der Bundesregierung eine Zweckbindung für Gutscheine erfolgen (Ware, Händler usw.), oder können diese auch allgemein ohne Zweckbindung als Sachwert behandelt werden (bitte mit Begründung und unter der Angabe, inwieweit die Grundsätze der Urteile des Bundesfinanzhofs auf weitere Zuwendungen übertragbar sind, beantworten)?
Können nach den Grundsätzen der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2011 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) anstelle von Gutscheinen auch direkt Geldbeträge an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer steuerfrei angewiesen werden, die diese oder dieser dann für den Erwerb von Sachleistungen verwendet, und falls ja, wie ist die Geldverwendung in diesem Fall nachzuweisen (bitte mit Begründung)?
Wie definiert die Bundesregierung nach der erfolgten Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG den Begriff Datenverarbeitungsgerät, und fallen unter diese Begriffsbestimmung (unter den sonst weiteren Voraussetzungen) auch a) Smart TVs b) Konsolen c) Netzwerkswitches, Router, Hubs, Bridges d) iPods e) portable Navigationsgeräte f) MP3-Player g) stationäre Internetradios h) Beamer i) HiFi-Komponenten mit Internetanschluss j) im PKW fest installierte Navigationsgeräte k) Spielautomaten l) Digitalkameras m) digitale Videocamcorder n) E-Book-Reader o) Gebrauchsgegenstände mit eingebauten Mikrochips (bitte mit Begründung)?
Welche Dienstleistungen werden künftig nach der erfolgten Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG steuerfrei gestellt (bitte mit Begründung und differenziert nach Telekommunikation, Datenverarbeitungsgerät, Softwareüberlassung angeben)?
Bezieht sich die Steuerfreistellung nach der erfolgten Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG bei Telekommunikationsgeräten bei anfallenden Kosten nur auf solche für die Internetnutzung gemäß der damaligen gesetzgeberischen Intention oder auf alle anfallenden Kosten (bitte mit Begründung)?
Sind nach der der erfolgten Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG nun auch im PKW vorinstallierte Navigationsgeräte steuerfrei gestellt, so dass die dafür angefallenen Kosten im Rahmen der 1-Prozent-Regelung nicht berücksichtigt werden müssen (bitte mit Begründung)?
Kann nach der erfolgten Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG auch eine Steuerfreistellung für ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden (bitte mit Begründung)?
Welche Missbrauchsgefahren sieht die Bundesregierung durch die Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG infolge einer verstärkten Umqualifizierung von Entgelten in steuerfreie Komponenten, und will die Bundesregierung dem entgegenwirken, und wenn ja, wie (bitte mit Begründung)?
Wie sind pauschale Zuzahlungen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers bei der Überlassung von Telekommunikationsgeräten und Datenverarbeitungsgeräten steuerlich bei diesen zu behandeln, und wie wirkt sich dies auf die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 45 EStG aus (bitte mit Begründung)?
Wie sind die in § 3 Nummer 45 EStG geschilderten Sachverhalte umsatzsteuerlich zu behandeln (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung eine Bevorzugung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dem Umstand, dass § 3 Nummer 45 EStG nur auf diese Anwendung findet (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass nach der erfolgten Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG missbräuchliche Gestaltungen in Fällen auftreten können, in denen die überlassenen Gegenstände überwiegend privat und nicht im beruflichen Interesse verwendet werden (bitte mit Begründung)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einsparungen bei den Bürokratiekosten nach der erfolgten Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG für Verwaltung und Wirtschaft ein (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit der Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG über die Förderung der privaten Verbreitung des Internets, was als Intention der damaligen Neuregelung angeführt wurde (bitte mit Begründung)?
Kann nach der Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG bei einer verbilligten Softwareüberlassung der durch den Arbeitgeber gezahlte (verbilligte) Betrag als Werbungskosten entgegen § 3c Absatz 1 EStG berücksichtigt werden?
Findet die Neuregelung des § 3 Nummer 45 EStG auch Anwendung auf Arbeitnehmer nach ihrem Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis, ggf. in Abhängigkeit von der Frage, ob diese ehemaligen Arbeitnehmer weiterhin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z. B. infolge einer Betriebsrente beziehen (bitte mit Begründung)?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, § 3 Nummer 45 EStG auf einen Höchstbetrag (ggf. monatlich) zu begrenzen (bitte mit Begründung)?
Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen existieren im Sozialgesetzbuch (SGB), die es ermöglichen, Lohnbestandteile ermäßigt den Sozialversicherungen zu unterwerfen (bitte mit Angabe der Rechtsnorm und des Datums der Einführung der Vorschrift beantworten)?
Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen existieren im SGB, die es ermöglichen, Lohnbestandteile sozialversicherungsfrei zu behandeln (bitte mit Angabe der Rechtsnorm und des Datums der Einführung der Vorschrift beantworten)?
Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen existieren im SGB, die klarstellend regeln, dass bestimmte Zahlungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer nicht Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung sind (bitte mit Angabe der Rechtsnorm und des Datums der Einführung der Vorschrift beantworten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Minderung des Aufkommens in den gesetzlichen Sozialversicherungen durch die in den Fragen 40 bis 42 erfragten Normen (bitte differenziert nach Norm, Nennung der Aufkommenswirkung und gesetzlicher Sozialversicherung angeben)?
Welche Verwaltungsanweisungen bezüglich der in den Fragen 40 bis 42 erfragten Normen existieren (bitte mit Angabe der Verwaltungsanweisung)?
Welche Vereinfachung sieht die Bundesregierung in den dargestellten Normen zur sozialversicherungsrechtlichen Sonderbehandlung von Entgeltteilen der in den Fragen 40 bis 42 genannten Sachverhalte (bitte mit Begründung und Quantifizierung der Vereinfachung beantworten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Inanspruchnahme der in den Fragen 40 bis 42 genannten Sonderbehandlungen (bitte mit Angabe der Anzahl der Versicherungspflichtigen, der in Anspruch nehmenden Arbeitgeber, der durchschnittlichen Erhöhung des Nettolohns beantworten)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass infolge der im Sozialversicherungsrecht vorzufindenden diversen begünstigenden Sonderregelungen für Entgelte die Gefahr besteht, dass diese Instrumente bewusst eingesetzt werden, um sozialversicherungspflichtigen Lohn in versicherungsfreie Lohnkomponenten umzuwandeln, und wie will die Bundesregierung dem entgegenwirken, um Missbräuche zu verhindern (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die sozialversicherungsrechtliche Begünstigung von Lohnbestandteilen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollte (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung negative Folgen für die gesetzlichen Sozialversicherungskassen, wenn reguläre Entgelte in Sachlohn umgewandelt werden (bitte mit Begründung)?
In welchen Bereichen existieren Unterschiede in der begünstigten Behandlung von Lohnbestandteilen hinsichtlich der Einkommensteuer und der Sozialversicherung, und welche Unterschiede plant die Bundesregierung, diesbezüglich abzubauen (bitte mit Begründung)?
Wie haben sich die Einnahmen in den gesetzlichen Sozialversicherungskassen in den Jahren 2000 bis 2011 entwickelt (bitte untergliedert nach Art der Sozialversicherung, kumuliertem Anteil, prozentualem Anteil am gesamten Aufkommen in den Sozialversicherungskassen angeben)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass die Einnahmen in den gesetzlichen Sozialversicherungskassen infolge der Sonderbehandlung von Lohnbestandteilen geringer ausgefallen sind (bitte mit Begründung)?
Wie hat sich die Anzahl der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen in den Jahren 2000 bis 2011 entwickelt (bitte untergliedert nach Bundesländern angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung allgemein von in den vergangenen Jahren vorzufindenden Tendenzen, verstärkt Arbeitnehmerentgelte bewusst in sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile (Sachlohn usw.) umzuwandeln, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für Regelungen im Einkommensteuergesetz und im SGB daraus (bitte mit Begründung)?