Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz im Februar 2012 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9515)
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Dr. Gerhard Schick, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Britta Haßelmann, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Während der Kältewelle im Februar 2012 kam es an mehreren Tagen über mehrere Stunden hinweg zu Unterdeckungen der Systembilanz im deutschen Stromnetz. Das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch im Netz wurde durch die Bilanzkreisverantwortlichen nicht gewährleistet. Um die Unterdeckung auszugleichen, mussten die Übertragungsnetzbetreiber mit der eigentlich für Notfälle vorgesehenen Regelenergie einspringen. Immer wieder musste nahezu die gesamte Regelenergie eingesetzt werden, um die Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch auszugleichen. Im Störungsfall hätte somit keine Sicherheit mehr zu Verfügung gestanden.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz im Februar 2012“ auf Bundestagsdrucksache 17/9515 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist die Bundesregierung auf Daten, die erst nach Beantwortung der Kleinen Anfrage vorliegen. Daher stellen wir u. a. diese Fragen erneut.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Ausgleichsenergiekosten kommen auf die Bilanzkreisverantwortlichen in den verschiedenen, nach Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9515, von massiven Unterdeckungen betroffenen Viertelstunden je Kilowattstunde zu?
Wie viele Bilanzkreise (absolut und prozentual) wiesen jeweils an den Tagen, nach Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9515, eine im Vergleich zu den – auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung – zu erwartenden Abweichungen in signifikantem Maße auf (absolut und prozentual), und welche waren dies?
Sieht die Bundesregierung eine „Systematik“ in den Bilanzkreisabweichungen?
Welche konkrete Vielzahl von Phänomenen haben nach der Detailauswertung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als Gesamtwirkung zu der im Februar 2012 aufgetretenen Netzsituation geführt?
Wann und für wie lange haben die ÜNB seit der Schaffung der Kaltreserve im Sommer 2011 die Kaltreserve-Kraftwerke aktiviert und auf ihre Mindestleistung hochgefahren (bitte nach Kraftwerk, abrufendem ÜNB, Mindestleistung, Dauer und Begründung für die Aktivierung aufschlüsseln)?
Wann und für wie lange haben die ÜNB die Kaltreservekraftwerke tatsächlich aus dem Mindestleistungsbetrieb abgerufen (bitte nach Kraftwerk, abrufendem ÜNB, abgerufener Leistung, Dauer und Begründung für den Abruf aufschlüsseln)?
Falls der Bundesregierung bisher keine Daten dazu vorliegen, wann wird dies der Fall sein?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich ihrer Pflicht einer ausgeglichenen Leistungsbilanz auf Viertelstundenbasis nachkommen?