[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9828
17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Kerstin Andreae,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9627 –
Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz im Februar 2012
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/9515)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während der Kältewelle im Februar 2012 kam es an mehreren Tagen über
mehrere Stunden hinweg zu Unterdeckungen der Systembilanz im deutschen
Stromnetz. Das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch im Netz
wurde durch die Bilanzkreisverantwortlichen nicht gewährleistet. Um die
Unterdeckung auszugleichen, mussten die Übertragungsnetzbetreiber mit der
eigentlich für Notfälle vorgesehenen Regelenergie einspringen. Immer wieder
musste nahezu die gesamte Regelenergie eingesetzt werden, um die
Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch auszugleichen. Im Störungsfall
hätte somit keine Sicherheit mehr zu Verfügung gestanden.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Versorgungssicherheit im deutschen
Stromnetz im Februar 2012“ auf Bundestagsdrucksache 17/9515 der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist die Bundesregierung auf Daten, die
erst nach Beantwortung der Kleinen Anfrage vorliegen. Daher stellen wir u. a.
diese Fragen erneut.
1. Welche Ausgleichsenergiekosten kommen auf die
Bilanzkreisverantwortlichen in den verschiedenen, nach Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9515, von massiven
Unterdeckungen betroffenen Viertelstunden je Kilowattstunde zu?
Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Ausgleichsenergiepreise (AEP) in
den nachgefragten Viertelstunden. Setzt man diese in Bezug zu den jeweiligen
Börsenpreisen (Market Clearing Price, MCP) in den jeweiligen Stunden, so
zeigt sich, dass ein gezieltes Unterdecken der Bilanzkreise zulasten der
Ausgleichsenergie finanziell zumindest nicht lohnend war. Vielmehr lag der
tatsächlich zu zahlende Ausgleichsenergiepreis für den angefragten Zeitraum im
Durchschnitt um 209 Euro über dem Börsenpreis: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
27. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9828 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele Bilanzkreise (absolut und prozentual) wiesen jeweils an den
Tagen, nach Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/9515, eine im Vergleich zu den – auch bei
ordnungsgemäßer Bewirtschaftung – zu erwartenden Abweichungen in
signifikantem Maße auf (absolut und prozentual), und welche waren dies?
Die Bundesregierung interpretiert die Frage dahingehend, dass sie auf die
jeweiligen Prognoseabweichungen an den genannten Tagen hinzielt und diese zu
Zeitraum AEP MCP Diff. MCP - AEP
Euro/MWh Euro
04.02.2012 01:15 - 01:30 192,35 46,00 –146,35
06.02.2012 01:00 - 01:15 293,87 42,40 –251,47
06.02.2012 01:15 - 01:30 293,62 42,40 –251,22
06.02.2012 02:00 - 02:15 272,66 42,00 –230,66
07.02.2012 01:00 - 01:15 269,96 51,80 –218,16
07.02.2012 01:15 - 01:30 331,57 51,80 –279,77
07.02.2012 06:45 - 07:00 257,39 66,96 –190,43
07.02.2012 10:00 - 10:15 285,25 99,30 –185,95
08.02.2012 00:15 - 00:30 300,49 44,43 –256,06
08.02.2012 01:00 - 01:15 344,08 43,17 –300,91
09.02.2012 01:00 - 01:15 275,72 51,05 –224,67
09.02.2012 01:15 - 01:30 277,77 51,05 –226,72
09.02.2012 02:00 - 02:15 256,03 43,47 –212,56
09.02.2012 02:15 - 02:30 331,13 43,47 –287,66
09.02.2012 05:45 - 06:00 313,48 45,16 –268,32
09.02.2012 06:30 - 06:45 297,69 60,40 –237,29
09.02.2012 06:45 - 07:00 298,69 60,40 –238,29
11.02.2012 00:00 - 00:15 195,64 50,29 –145,35
11.02.2012 00:15 - 00:30 199,04 50,29 –148,75
11.02.2012 01:00 - 01:15 208,90 45,14 –163,76
11.02.2012 01:15 - 01:30 207,49 45,14 –162,35
11.02.2012 02:00 - 02:15 207,04 43,16 –163,88
11.02.2012 02:15 - 02:30 205,71 43,16 –162,55
12.02.2012 00:30 - 00:45 219,63 45,20 –174,43
12.02.2012 00:45 - 01:00 200,37 45,20 –155,17
12.02.2012 01:00 - 01:15 221,08 42,68 –178,40
12.02.2012 01:15 - 01:30 223,41 42,68 –180,73
12.02.2012 01:30 - 01:45 217,64 42,68 –174,96
12.02.2012 01:45 - 02:00 202,04 42,68 –159,36
12.02.2012 02:00 - 02:15 203,65 39,93 –163,72
12.02.2012 02:15 - 02:30 200,88 39,93 –160,95
13.02.2012 15:00 - 15:15 354,37 87,93 –266,44
13.02.2012 15:15 - 15:30 357,07 87,93 –269,14
13.02.2012 15:30 - 15:45 336,47 87,93 –248,54
13.02.2012 15:45 - 16:00 327,29 87,93 –239,36
∅ Differenz MCP - AEP –209,27
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9828denjenigen Prognoseabweichungen in Beziehung gestellt wissen will, die bei
ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erwarten sind. Dazu folgende Antwort:
Den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) liegen auf Basis der
Bilanzkreisabrechnung lediglich Daten über die viertelstündlichen Abweichungen der
jeweiligen Bilanzkreise vor. Ob diese Abweichungen die Folge einer gegebenenfalls
nicht „ordnungsgemäßen Bewirtschaftung“ der Bilanzkreise sind, lässt sich nur
aufgrund einer Prüfung im Einzelfall beurteilen. Dies gilt insbesondere für die
Bilanzkreise, aus denen Letztverbraucher versorgt werden. Die jeweiligen
Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) beschaffen die Energie auf Basis von
Prognosen des Verbrauchs der von ihnen versorgten Letztverbraucher.
Abweichungen in deren Verbrauchsverhalten sind nur in begrenztem Umfang zu
prognostizieren, so dass im Einzelfall zwar erhebliche Abweichungen auftreten können,
diese aber nicht notwendig zu Prognosepflichtverletzungen führen. Das
Gleiche gilt etwa für kurzfristige Kraftwerksausfälle oder bestimmte
Wetterlagen, in denen der Prognosefehler für die EEG-Einspeisung strukturell höher
ist. Derzeit verfolgen die ÜNB das Prognose- und Bilanzkreisverhalten der
wesentlich an den Unterdeckungen im Februar 2012 beteiligten BKV nach.
Hierzu haben die Übertragungsnetzbetreiber folgendes Vorgehen abgestimmt:
• Betrachtungszeitraum 1. bis 15. Februar 2012,
• Auswahl der 15 abrechnungsrelevanten BK je Regelzone, die im o. g.
Zeitraum saldiert über alle Viertelstunden die höchsten Unterdeckungsmengen
aufgewiesen haben und
• Auswahl weiterer Bilanzkreise je Regelzone mit hohen
Unterdeckungsmengen in den Zeiträumen einer besonders kritischen Systembilanz (5. bis 7., 9.,
13. und 15. Februar 2012).
Die nach diesen Kriterien ausgewählten BKV wurden (oder werden noch) von
den ÜNB angeschrieben und gebeten, die Abweichungen zu erläutern, zur
Vermeidbarkeit der Abweichungen Stellung zu nehmen und Maßnahmen zu
beschreiben, die vermeidbaren Abweichungen entgegenwirken würden. Nach
einer Bewertung der Rückmeldungen der BKV durch die ÜNB liegt die
Zuständigkeit zur Feststellung gegebenenfalls bestehender
Prognosepflichtverletzungen durch einen BKV bei der Bundesnetzagentur.
3. Sieht die Bundesregierung eine „Systematik“ in den
Bilanzkreisabweichungen?
Die bisherige Auswertung der Bilanzkreisabrechnung lässt eine eindeutige
Systematik in den Bilanzkreisabweichungen nicht erkennen. Es hat sich das Bild
bestätigt, dass eine Vielzahl verschiedenartiger Bilanzkreise die massiven
Unterdeckungen aufsummiert hat. Zur genaueren Auswertung bedarf es der in der
Antwort zu Frage 2 beschriebenen Schritte.
4. Welche konkrete Vielzahl von Phänomenen haben nach der
Detailauswertung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als Gesamtwirkung zu der im
Februar 2012 aufgetretenen Netzsituation geführt?
Die Detailauswertung der ÜNB ist noch nicht abgeschlossen (vgl. Antwort zu
Frage 2). Es lassen sich aus den Angaben der ÜNB folgende grundsätzliche
Beobachtungen zusammenfassen: In einzelnen Viertelstunden waren einige große
Bilanzkreise erheblich unterdeckt, in folgenden Viertelstunden aber z. T. bereits
wieder überdeckt, in denen wiederum andere große Bilanzkreise unterdeckt
waren. Große Abweichungen traten bei Bilanzkreisen mit Großverbrauchern,
etwa aus der Metallindustrie (Lichtbogenöfen), auf. Etliche Differenzbilanz-
Drucksache 17/9828 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekreise von VNB wiesen insgesamt eine deutliche Unterdeckung auf. Dies
spricht dafür, dass die Verantwortlichen den witterungsbedingten
Mehrverbrauch der Standardlastprofilkunden möglicherweise nicht oder nicht
ausreichend prognostiziert und beschafft haben. Ein Teil der
Direktvermarktungsbilanzkreise wies deutliche Unterdeckungen auf, wohingegen ein anderer Teil
dieser Bilanzkreise überdeckt war. Die Ursachen für all diese Phänomene
werden noch ermittelt (vgl. Antwort zu Frage 2).
5. Wann und für wie lange haben die ÜNB seit der Schaffung der Kaltreserve
im Sommer 2011 die Kaltreserve-Kraftwerke aktiviert und auf ihre
Mindestleistung hochgefahren (bitte nach Kraftwerk, abrufendem ÜNB,
Mindestleistung, Dauer und Begründung für die Aktivierung aufschlüsseln)?
Die Kaltreserve wurde während zweier Zeiträume abgerufen. Der erste Abruf
erfolgte am 8. und 9. Dezember 2011, der zweite Abruf erfolgte während der
Kältewelle in der ersten Februarhälfte 2012. Eine Aufschlüsselung der
Maßnahmen, die sowohl den Abruf der Kaltreserve-Kraftwerke als auch die
Aktivierung anderer Maßnahmen umfasst, ist in den folgenden Tabellen dargestellt.
Eine detailliertere Aufschlüsselung ist der Bundesregierung nicht möglich.
Im Dezember 2011 erfolgte der Abruf der österreichischen Kaltreserve-
Kraftwerke nach einem Ausfall des Kernkraftwerks Gundremmingen C, bei hoher
Windeinspeisung und hoher Netzlast zur Leitungsentlastung. Im Februar 2012
dienten die eingeleiteten Maßnahmen sowohl zur Leitungsentlastung als auch
zum Ausgleich der Systembilanz aufgrund der Ausschöpfung der Regelenergie.
Eingeleitete Maßnahmen am 8. und 9. Dezember 2011:
Zeitraum Engpass/Redispatchmaßnahmen Max. Leistung
08.12.2011
00:00 – 9:00
380kV Stromkreise Redwitz-Remptendorf
Kraftwerke in Redispatch: Lippendorf, Irsching, Rostock, Gebersdorf und
Unterstützung aus RZ EnBW TNG
1 150 MW
08.12.2011
19:00 – 24:00
380kV Stromkreise Redwitz-Remptendorf
Kraftwerke in Redispatch: Lippendorf, Irsching und Unterstützung aus RZ
Amprion
1 140 MW
08.12.2011
6:00 – 16:00
Direktkuppler in Kriegenbrunn
Kraftwerke in Redispatch: Gebersdorf, Rostock
200 MW
8.12.2011
15:00 – 24:00
Aktivierung Kaltreserve Österreich 930 MW
08.12.2011
19:00 – 21:00
Direktkuppler in Kriegenbrunn
Kraftwerke in Redispatch: Gebersdorf
200 MW
08.12.2011
21:15 – 24:00
Trafo 411 in Conneforde
Kraftwerke in Redispatch: Wilhelmshaven,
230 MW
09.12.2011
00:00 – 24:00
380kV Stromkreise Redwitz-Remptendorf
Kraftwerke in Redispatch: Lippendorf, Irsching, Rostock und
Unterstützung aus RZ Amprion, 50HzT
1 170 MW
09.12.2011
00:00 – 19:00
Aktivierung Kaltreserve Österreich 935 MW
09.12.2011
00:00 – 12:15
Trafo 411 in Conneforde
Kraftwerke in Redispatch: Wilhemshaven, Rostock, baltic cable
550 MW
09.12.2011
6:00 – 21:00
Direktkuppler in Kriegenbrunn
Kraftwerke in Redispatch: Gebersdorf und Unterstützung aus RZ Amprion
250 MW
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9828Eingeleitete Maßnahmen vom 6. bis 15. Februar 2012
Zeitraum Sonder- bzw. Notmaßnahme Max. Leistung
06.02.2012 Notreserve: Amprion (Börse) 376 MW
0:00 – 01:00
07.02.2012 Notreserve: 50 HzT (Börse), Amprion (Börse) 527 MW
01:30 - 4:00
07.02.2012 Notreserve: Amprion (Börse), TenneT (kurzfristig SW München),
TransnetBW (Swissgrid)
570 MW
10:45 - 14:00
08.02.2012 Notreserve: 50 HzT (Börse), Amprion (Börse), TenneT (kurzfristig GDF
Suez)
610 MW
01:00 - 14:00
08.02.2012 Kaltreserve: TransnetBW, GKM 3 100 MW
07:00 - 24:00
08.02.2012 Kaltreserve in Österreich 420 MW
16:00 - 24:00
09.02.2012 Kaltreserve in Österreich 450 MW
00:00 - 24:00
09.02.2012 Kaltreserve: TransnetBW, GKM 3 100 MW
00:00 - 24:00
09.02.2012 Notreserve: TenneT (kurzfristig SW München), TransnetBW (Swissgrid) 370 MW
02:45 - 06:00
10.02.2012 Kaltreserve in Österreich 630 MW
00:00 - 24:00
10.02.2012 Kaltreserve: TransnetBW, GKM 3 100 MW
00:00 - 23:00
10.02.2012 Notreserve: TenneT (kurzfristig EET) 340 MW
01:15 - 06:00
11.02.2012 Kaltreserve in Österreich 345 MW
00:00 - 07:00
12.02.2012 Notreserve: 50 HzT (Börse), Amprion (Börse), TenneT (kurzfristig EET) 1 155 MW
01:15 - 08:00
13.02.2012 Kaltreserve in Österreich 785 MW
00:00 - 24:00
13.02.2012 Notreserve: TransnetBW, GKM 3 200 MW
00:00 - 24:00
13.02.2012 Notreserve: 50 HzT (Börse), TenneT (Börse), TransnetBW (Swissgrid) 1 000 MW
12:15 - 24:00
13.02.2012 Notreserve von TenneT NL 350 MW
15:50 - 17:45
13.02. - 14.02.2012 Maßnahme nach EnWG §13 (2): KW Veltheim 4 154 MW
18:00 - 01:26
13.02. - 14.02.2012 Maßnahme nach EnWG §13 (2): KW Gebersdorf 1 99 MW
18:30 - 01:18
14.02.2012 Kaltreserve in Österreich 640 MW
00:00 - 24:00
14.02.2012 Notreserve: TransnetBW, GKM 3 100 MW
00:00 - 24:00
15.02.2012 Kaltreserve in Österreich 640 MW
00:00 - 22:00
15.02.2012 Notreserve: TransnetBW, GKM 3 100 MW
00:00 - 12:00
Drucksache 17/9828 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wann und für wie lange haben die ÜNB die Kaltreservekraftwerke
tatsächlich aus dem Mindestleistungsbetrieb abgerufen (bitte nach Kraftwerk,
abrufendem ÜNB, abgerufener Leistung, Dauer und Begründung für den
Abruf aufschlüsseln)?
Falls der Bundesregierung bisher keine Daten dazu vorliegen, wann wird
dies der Fall sein?
Der Bundesregierung sind Fahrpläne der Reservekraftwerke, die den in Frage 5
dargestellten Detaillierungsgrad überschreiten, nicht bekannt. Eine
detailliertere Auswertung ist derzeit nicht beabsichtigt.
7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die
Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich ihrer Pflicht einer ausgeglichenen
Leistungsbilanz auf Viertelstundenbasis nachkommen?
Mit § 27 Absatz 1 Nummer 21 StromNZV ist eine Festlegungskompetenz zu
Preisbildungsmechanismen für Ausgleichsenergiepreise für die
Bundesnetzagentur aufgenommen worden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein
Festlegungsverfahren eröffnet, in dessen Rahmen derzeit ein Gutachten zur
Entwicklung und Bewertung von Preisbildungsmechanismen erstellt wird. Im
Frühsommer sollen entsprechende Eckpunkte zur Konsultation des Marktes gestellt
werden, um nach Möglichkeit noch vor dem nächsten Winter einen
Preisbildungsmechanismus zu etablieren, der stärkere Anreize zur ausgeglichenen
Bilanzkreisbewirtschaftung für alle Bilanzkreisverantwortlichen setzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]