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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten

Festlegung der für die Verfahrenskoordination zuständigen Behörde, Interessenswahrnehmung, Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und Berücksichtigung der Einwendungen deutscher Bürger, Erreichbarkeit der zuständigen Stellen, Rolle der Bundesregierung, sprachliche Verständigung, Einleitung und Überprüfung von Vertragsverletzungsverfahren, europäisches Klagerecht von Umweltverbänden<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/963811. 05. 2012

Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Elisabeth Scharfenberg, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Nachbarstaaten wie in Polen, der Tschechischen Republik oder den Niederlanden sind Zulassungsverfahren im Gang bzw. werden vorbereitet, um atomrechtliche Anlagen zu genehmigen. Bestandteil dieser Verfahren ist auch eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, an der sich die deutsche Öffentlichkeit beteiligen kann. Diese ist gemäß Espoo-Konvention bzw. Aarhus- Konvention in Grundzügen geregelt, allerdings ergeben sich beim praktischen Vollzug und der Einbeziehung der deutschen Öffentlichkeit in verfahrensrechtlicher Hinsicht viele Fragen. Insbesondere ist zu klären, welche Rolle die Bundesregierung in solchen Verfahren einnimmt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Nach welchen Kriterien und Prämissen wird seitens der Bundesregierung festgelegt, welche Behörde für die Koordination der jeweiligen Verfahren in den Nachbarstaaten zuständig ist?

Hält die Bundesregierung bei atomrechtlichen Anlagen in Nachbarstaaten das bisherige Vorgehen, bei dem eine Öffentlichkeitsbeteiligung deutscher Bürgerinnen und Bürger stark von der Entscheidung einzelner deutscher Landesregierungen hinsichtlich einer Betroffenheit abhängt, für angemessen und sinnvoll, und welchen Verbesserungsbedarf sieht sie?

Hält sie es beispielsweise für eine ausreichende Wahrnehmung der Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger, wenn sich in der Praxis die Bundesländer Sachsen und Bayern von dem Atomkraftwerkprojekt Temelín 3 und 4 als betroffen ansehen, das Land Thüringen jedoch nicht?

2

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland über die laufenden Verfahren in Kenntnis gesetzt?

Welche Homepage gibt Auskunft über die grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungen?

Werden vorhandene Auskunftsportale wie z. B. das länderübergreifende „Portal U“ genutzt, um die deutsche Öffentlichkeit ausreichend über die Verfahren zu informieren?

Wie wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen wollen, auch rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden?

3

Wie wird sichergestellt, dass Einwendungen deutscher Bürgerinnen und Bürger die zuständigen Stellen der Nachbarstaaten zuverlässig erreichen?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Einwendungen der deutschen Öffentlichkeit in größerer Anzahl nicht bei der federführenden Genehmigungsbehörde des Nachbarstaates ankamen?

5

Wie würde die Bundesregierung reagieren, wenn ein solcher Fall eintreten würde?

Wie definiert sie ihre Rolle in einem solchen Verfahrensfall?

Sieht sie sich als Anwalt der deutschen Öffentlichkeit oder nur als Bote, der die entsprechenden Informationswege ebnet?

6

Wie wird sichergestellt, dass Einwendungen deutscher Bürgerinnen und Bürger in Nachbarstaaten in den Verfahren angemessen berücksichtigt werden?

7

Wie trägt das jeweils federführende Ministerium (Landesumwelt- oder Bundesministerium) die Gewähr dafür, dass in den Zulassungsstellen des Nachbarlandes die Einwendungen entsprechend gewürdigt werden?

8

Wie ist geregelt, dass auf deutsch verfasste Einwendungen in den Nachbarstaaten im Verfahrensablauf berücksichtigt werden können?

Gibt es zwischen der federführenden Einrichtung von deutscher Seite und dem federführenden Ressort des Nachbarstaates im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung Konsultationen über die Frage, wie die Verständigung sichergestellt wird?

9

Wenn die Bundesregierung feststellt, dass prozedurale Erfordernisse hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung von Seiten des Nachbarlandes nicht eingehalten werden, nach welchen Kriterien leitet sie gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren ein?

10

Wer überprüft, ob das Verfahren des Nachbarlandes europäischen Standards entspricht?

11

Wie wird seitens der Bundesregierung Sorge dafür getragen, dass ein Erörterungstermin zu einem Vorhaben nicht nur in der Landessprache, sondern auch auf Deutsch stattfindet, um der deutschen Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen vorzutragen und zu begründen?

Wie versucht die Bundesregierung, den jeweiligen Nachbarstaat davon zu überzeugen, dass das Abhalten eines Erörterungstermins auf deutschem Territorium sinnvoll und angemessen ist?

12

Wie organisiert die Bundesregierung, dass die Öffentlichkeit in Deutschland erfährt, wie mit den Einwendungen umgegangen wurde?

13

Ist vorgesehen, dass der Genehmigungsbescheid zu einem atomrechtlichen Vorhaben, welches in einem Nachbarland stattgefunden hat, in einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgelegt oder in vergleichbarer Weise zugänglich gemacht wird?

14

Was unternimmt die Bundesregierung, um nach dem Ausstiegsbeschluss aus der Atomenergie im Jahr 2011 auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass atomrechtliche Anlagen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht ohne Beteiligung der europäischen Bevölkerung realisiert werden können?

15

Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass ein Klagerecht anerkannter Umweltverbände auch auf europäischer Ebene künftig möglich sein soll?

Berlin, den 11. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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