Nachhaltiger Konsum – Stand der Umsetzung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die internationale Staatengemeinschaft hat sich bei der Konferenz der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro zum Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung bekannt. Mit der „Agenda 21“ wurde ein umfassendes Handlungsprogramm beschlossen, das sich an Regierungen wie an die Zivilgesellschaft richtet.
Deutschland hat als Unterzeichnerstaat Maßnahmen entwickelt, die eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung zum Ziel hatten. Im Jahr 2001 hat die Bundesregierung den Rat für Nachhaltige Entwicklung eingesetzt und im April 2002 die „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie“ beschlossen und im Jahr 2004 hierzu den ersten Fortschrittsbericht veröffentlicht. Im Januar 2004 hat der Deutsche Bundestag einen Parlamentarischen Beirat eingesetzt, der die nationale Nachhaltigkeitsstrategie im Parlament seitdem begleitet.
Die Ansätze zur Veränderung der Konsumgewohnheiten gehen zurück auf das Kapitel 4 der Agenda 21. In zahlreichen internationalen Kommissionen und Programmen stand die Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsstrukturen im Mittelpunkt, z. B. im UN-Umweltprogramm (UNEP) mit seinem Programm „Nachhaltigen Konsum“ (seit 1998).
Die UNO hat für die Jahre 2005 bis 2014 eine Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgerufen und die UNESCO mit ihrer Durchführung beauftragt. Aufgabe der Bildung für nachhaltige Entwicklung ist es, den Menschen die nötigen Kompetenzen und Einstellungen zu vermitteln, dass künftige Generationen eine lebenswerte Welt vorfinden. Bildung für nachhaltige Entwicklung zielt auf Bewusstseinsbildung und Identifikation mit dem eigenen Lebensraum und ist somit nicht nur Wissensvermittlung, sondern handlungsorientiertes politisches Lernen.
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Konsumentscheidungen an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausrichten können, benötigen sie Informationen und Orientierungshilfen. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2005 entsprechende Aufklärungsmaßnahmen für Verbraucher gestartet und z. B. mit der Informationskampagne „Echt gerecht – clever kaufen“ allein im zurückliegenden Jahr in über 70 deutschen Städten bürgernah für Nachhaltigen Konsum geworben.
Die von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD geführte Bundesregierung entzieht sich nun der Verantwortung für einen wesentlichen Teil der Nachhaltigkeitsstrategie und kürzt in erheblicher Weise die Haushaltsmittel für Aufklärungsmaßnahmen zum Nachhaltigen Konsum (von 2,5 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro im Jahr 2007).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die breite Verankerung nachhaltiger Konsum- und Verbrauchsmuster in der Öffentlichkeit ist erklärtes Anliegen der Bundesregierung. Dies entspricht auch dem auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 festgeschriebenen Gestaltungsauftrag, Initiativen zur Förderung des nachhaltigen Konsums auf nationaler Ebene voranzubringen. Wichtiger Ansatz ist dabei der nationale Dialogprozess zur Förderung von mehr Nachhaltigkeit in Konsum und Produktion. Ziel dieses Verständigungsprozesses ist es, konkrete Handlungsansätze für nachhaltigen Konsum und die Förderung nachhaltiger Produkte am Markt gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren zu entwickeln und zu implementieren (www.dialogprozess-konsum.de). Der Dialogprozess soll auch die unterschiedlichen Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Bereich zusammenführen und koordinieren. Dieser Prozess soll weitergeführt und ausgebaut werden.
Verbraucherinformation, Labeling
Fragen und Antworten29
Wie begründet die Bundesregierung die massive Kürzung der Aufklärungsmaßnahmen für Nachhaltigen Konsum, und beabsichtigt die Bundesregierung die Informationskampagne „Echt gerecht – clever kaufen“ weiterzuführen, wenn ja, in welcher Form?
Aufklärung über nachhaltiges Konsumverhalten ist grundsätzlich eine Aufgabe innerhalb der jeweiligen Fachpolitiken. Die Themen übergreifende Aufklärungsmaßnahme „Echt gerecht. Clever kaufen“ über nachhaltige Konsummöglichkeiten war von vornherein zeitlich begrenzt und endet wie von der Vorgängerregierung vorgesehen im Dezember 2006.
Die für Verbraucherinformation über nachhaltiges Konsumverhalten für das Jahr 2007 im Einzelplan 10 vorgesehenen Mittel entsprechen unverändert der damaligen Planung. In den Jahren 2004 bis 2006 waren für die Dauer der o. g. Aufklärungsmaßnahme erhöhte Haushaltsmittel eingeplant worden. Es sind für 2007 weiterhin Maßnahmen zur Themen übergreifenden Verbraucherinformation über nachhaltiges Konsumverhalten vorgesehen.
Welche Initiativen und Projekte hat die Bundesregierung zusätzlich zur Informationskampagne „Echt gerecht“ in welchem Zeitraum durchgeführt, um nachhaltige Konsum- und Verbrauchsmuster in der Öffentlichkeit zu verankern und am Markt zu etablieren?
Eine abschließende Aufzählung der Initiativen und Projekte ist nicht möglich, da sehr viele Aktivitäten zum বাহlst mindestens teilweise Bezüge zum nachhaltigen Konsum haben.
Im Rahmen der Themen übergreifenden Informationsmaßnahme „Echt gerecht. Clever kaufen“ über nachhaltige Konsummöglichkeiten wurden seit Oktober 2005 bis Jahresende 2006 insgesamt 13 Projekte zu spezifischen Themen des nachhaltigen Konsums gefördert. Dazu gehören unter anderem die interaktive Ausstellung ‚Clever kaufen: Expedition durch den Label-Dschungel‘ (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. mit zwölf Verbraucherzentralen), Infomärkte in den Naturfreundehäusern, der Einkaufsführer ,Bewusst reisen‘ (Die VerbraucherInitiative e. V.), die Wanderausstellung ‚Papier global gesehen‘ (BUND), das Reisehandbuch ‚Mobil im Urlaub‘ (Verkehrsclub Deutschland e. V.), die Kommunikationskampagne ‚Clever konsumieren: Nachhaltiger Tourismus in Deutschland – Das PLUS für (Reise-)Gast und Natur‘ (Viabono GmbH) und das ‚Klimafrühstück‘ (KATE – Kontaktstelle für Umwelt und Entwicklung).
Als weitere Themen übergreifende Verbraucherinformationsmaßnahme wurde auch 2006 das Projekt EcoTopTen (Öko-Institut e. V.) gefördert.
Eine wichtige Aktivität der Bundesregierung in der Vergangenheit war die Weiterentwicklung des Umweltzeichens „Blauer Engel“ als Orientierungszeichen für nachhaltige Produkte und nachhaltigen Konsum. Die Aktivitäten zur verbesserten Verankerung des „Blauen Engels“ in der Öffentlichkeit und bei Unternehmen sollen weitergeführt werden.
Um die Vermarktung nachhaltiger Produkte im Einzelhandel zu stärken, ist im Jahr 2004 das Projekt „Leitsysteme für nachhaltige Produkte im Einzelhandel“ der VerbraucherInitiative e. V. gefördert worden. Ziel dieses Vorhabens war es, durch die Entwicklung und Erprobung von konkreten Maßnahmen und Aktivitäten im Groß- und Einzelhandel den Absatz nachhaltiger Produkte zu stärken. Die Ergebnisse sind Grundlage für das im August 2006 begonnene neue Projekt „Aktionswochen für nachhaltige Produkte im Einzelhandel“, das mit Unterstützung der Bundesregierung von der VerbraucherInitiative e. V. vorbereitet und durchgeführt wird (Laufzeit bis Ende 2007).
Über gesellschaftliche Hintergründe, Prinzipien und Produkte des Fairen Handels wurden Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der bundesweiten Informationskampagne „fair feels good.“ in den Jahren 2003 bis 2006 auf breiter Basis informiert. Außerdem hat die Bundesregierung 2003 bis 2006 die jährliche Faire Woche mit spezifischen Aktivitäten im Handel und im öffentlichen Raum gefördert.
Darüber hinaus führt die Bundesregierung weitere Themen spezifische Initiativen und Projekte durch, z. B. in den Bereichen erneuerbare Energien, ökologischer Landbau, nachhaltige Holzverwendung (Charta für Holz), Verbraucherinformationen zu Holzschutzmitteln.
Welche Institutionen, die neue Wege für nachhaltiges Konsumverhalten entwickeln, werden von der Bundesregierung wie gefördert?
Die Förderung nachhaltiger Konsumweisen geschieht in erster Linie auf dem Wege der Projektförderung und nicht der institutionellen Förderung (siehe auch Antwort zu Frage 2).
Über diese Projektarbeit hinaus soll im Rahmen der Förderrichtlinien „Vom Wissen zum Handeln – Neue Wege zum nachhaltigen Konsum“ vom August 2006 Orientierungs- und Handlungswissen über nachhaltige Konsummuster generiert werden. Es sollen u. a. Forschungsprojekte initiiert werden, die Handlungsmöglichkeiten für konkrete Akteure aufzeigen und Rahmenbedingungen in den Blick nehmen, mit denen das individuelle und kollektive Handeln in Richtung eines nachhaltigen Konsumverhaltens unterstützt werden kann. Die Projekte laufen 2007 an.
Welche seriösen Informationsdatenbanken zum nachhaltigen Konsum stehen privaten Verbrauchern frei und kostenlos zur Verfügung?
In der Vergangenheit sind viele Internet-basierte Informationsangebote zum nachhaltigen Konsum aufgebaut worden, die je nach Zielsetzung und Zielgruppen teilweise sehr unterschiedliche Aspekte des nachhaltigen Konsums ansprechen.
Zur sachgerechten Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern stehen zum Beispiel das Informationsangebot des Umweltbundesamtes zu Umweltbewusstsein und nachhaltigem Konsum (www.umweltbundesamt.de) und die von der Bundesregierung geförderten Informationsportale der VerbraucherInitiative e. V. www.label-online.de, welches über Produktkennzeichnung und www.oeko-fair.de, welches über fairen Handel informiert, zur Verfügung. Das ebenfalls von der Bundesregierung geförderte Informationsportal EcoTopTen (www.ecotopten.de) bewertet Produkte nach ökologischen und ökonomischen Kriterien. Über Fragen der Energieeffizienz informiert das Portal der Deutsche Energie-Agentur GmbH (www.deutsche-energie-agentur.de). Einen Überblick über nachhaltige Konsummuster bietet der Internetauftritt der Aufklärungsmaßnahme „Echt gerecht. Clever kaufen“ (www.echtgerecht.de). Dort, wie auch in anderen oben genannten Portalen, werden weitere Hinweise zu themenspezifischen Informationsmöglichkeiten, wie beispielsweise zum Umweltzeichen „Blauer Engel“ (www.blauer-engel.de) oder dem Bio-Siegel (www.bio-siegel.de) gegeben.
Weiterhin stehen für eine unabhängige Information zu Fragen der Nachhaltigkeit auch Informationsportale der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es unabhängige regionale Angebote, wie beispielsweise der Bürgerstiftung München (www.lifeguide-muenchen.de), die auf regionale Aspekte des nachhaltigen Konsums abstellen.
Beabsichtigt die Bundesregierung eine allgemeine und eine regionale Herkunftskennzeichnung für Verbraucherprodukte einzuführen, insbesondere für Textilien und Sportartikel, die auch über die Produktionsbedingungen in den Herkunftsländern Auskunft gibt, und wenn nein, warum nicht?
Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer staatlichen Herkunftskennzeichnung bestehen nicht. Schon heute gibt es Möglichkeiten für Privatfirmen, ihre Produkte entsprechend zu deklarieren und über Produktionsbedingungen im Herkunftsland Auskunft zu erteilen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert private Verhaltenskodizes zu Sozial- und Ökostandards, beispielsweise über ein Public-Private-Partnership (PPP)-Projekt in der Textil- und Bekleidungsindustrie mit der Außenhandelsvereinigung deutscher Einzelhandel oder das PPP-Projekt „Cotton made in Africa“ mit der Firma OTTO.
Wie steht die Bundesregierung zu Studien, die Auskunft darüber geben, mit welchen Konsumbeschränkungen die Bundesbürger in den nächsten zehn Jahren rechnen müssen, und wann die ökologischen Grenzen überschritten sein werden?
Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe auf diesem Gebiet vor allem darin, eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, und die Öffentlichkeit über konkrete, alltagspraktische Handlungsmöglichkeiten zum nachhaltigen Konsum zu informieren. Dabei werden auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen Ansätze und Instrumente entwickelt, die eine für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige Informationsgrundlage und Orientierungsfunktion für den Erwerb, die Nutzung und die Entsorgung nachhaltiger Produkte sowie für nachhaltige Konsummuster insgesamt darstellen. Durch die Einrichtung des nationalen Dialogprozesses (siehe Vorbemerkung) sind darüber hinaus Kooperationsstrukturen entwickelt worden, die die gesellschaftliche Auseinandersetzung über zukünftige Handlungsoptionen und -erfordernisse in diesem Handlungsfeld unterstützen.
Welche Verbrauchsuntergrenzen für private Konsumprodukte bei Wasser, Kraftstoffen und Strom sind heute bereits technisch serienreif erreichbar, insbesondere bei Wasserkochern, Autos, Motorrädern, Computern, Druckern, Fernsehern und Flachbildschirmen? Welche strahlungsarmen Mobilfunkgeräte mit blauem Engel sind auf dem Markt erhältlich?
Die Bundesregierung führt selbst keine laufende Beobachtung der Verbrauchsdaten von Wasserkochern, Motorrädern, Computern, Druckern, Fernsehern und Flachbildschirmen durch. Die Konsumentinnen und Konsumenten können sich bei der Anschaffung von Geräten jeweils auch über deren Energieverbrauch und andere Eigenschaften informieren. Vergleiche unterschiedlicher Geräte werden von verschiedenen Testinstitutionen angestellt und in den entsprechenden Medien veröffentlicht. Insbesondere die Deutsche Energieagentur (dena) informiert zum Energieverbrauch von elektrischen und elektronischen Geräten (www.strom_effizienz.de). So hält sie beispielsweise eine Auswahlhilfe für die energieeffiziente Gerätebeschaffung vor. Diese Projekte der dena werden neben anderen von der Bundesregierung finanziell unterstützt.
Informationen über den Kraftstoffverbrauch neuer Personenkraftwagen sind durch die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geregelt und unter www.dat.de abrufbar.
Obwohl bereits viele der auf dem Markt angebotenen Handys den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Mobiltelefone (RAL-UZ 106) entsprechen, wird das Umweltzeichen nicht beantragt. Die Bundesregierung bedauert dies sehr und wird die Hersteller weiter ermutigen, dieses freiwillige Umweltzeichen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu nutzen.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung damit der Verbraucher beim Kauf von Mobilfunkgeräten umfassend über deren Strahlungseigenschaften aufgeklärt wird?
Die Mobilfunkbetreiber haben sich im Dezember 2001 dazu verpflichtet, in den Bereichen Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz wirksame und nachprüfbare Verbesserungen herbeizuführen. Im Rahmen dieser Selbstverpflichtung unterstützen sie die Initiative der Hersteller-Unternehmen, Angaben zu den SAR-Werten (SAR-spezifische Absorptionsrate) von Mobiltelefonen in geeigneter Form zu veröffentlichen. Sie haben ferner zugesagt, bei den Herstellern auf eine verbraucherfreundliche und transparente Ausgestaltung dieser Informationen hinzuwirken, damit der Kunde vor der Kaufentscheidung die höchstmögliche spezifische Absorptionsrate leicht in Erfahrung bringen kann.
Darüber hinaus wollen die Mobilfunkbetreiber bei den Herstellern dafür werben, dass verstärkt Mobiltelefone mit geringem SAR-Wert auf den Markt gebracht werden und ein Qualitätssiegel für Geräte mit besonders niedrigem SAR-Wert entwickelt wird. Soweit sie selbst Mobiltelefone vertreiben, sollen diese ebenfalls mit entsprechenden Informationen versehen und verstärkt Geräte mit geringem SAR-Wert angeboten werden.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass diese Selbstverpflichtung kontinuierlich umgesetzt wird.
Auch wenn die Handyhersteller das Umweltzeichen „Blauer Engel“ bislang nicht nutzen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung an dem für die Vergabe dieses Zeichens maßgeblichen SAR-Wert von 0,6 Watt/kg orientieren. Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet auf seiner Internetseite (www.bfs.de) eine Übersicht der SAR-Werte der aktuell auf dem Markt angebotenen Mobiltelefone an.
Welche Informationspflichten über soziale, ethische und ökologische Belange müssen Bank- und Kreditinstitute ihren privaten Kunden gegenüber einhalten, insbesondere bei Anlagegeschäften?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, bei Anlagegeschäften über soziale, ethische und ökologische Belange zu informieren.
Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der jährlichen Nachhaltigkeitsberichtspflicht aus dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz (AltZertG) für Pensionsfonds, Pensionskassen und betrieblichen Direktversicherungen, ob und wie ethische, ökologische und soziale Kriterien bei der Kapitalanlage berücksichtigt werden?
Die Einhaltung der Informationspflichten über ethische, soziale und ökologische Belange nach § 7 Abs. 1 des Altersvorsorgezertifizierungsgesetzes und aus § 115 Abs. 4 sowie § 10a i. V. m. der Anlage Teil D Abschnitt III des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ethische, soziale und ökologische Belange bei Kapitalanlagen wie der privaten Altersvorsorge, Pensionsfonds, Pensionskassen und betrieblichen Direktversicherungen und ggf. darüber hinaus stärker zu berücksichtigen? In welche Kapitalanlagen private Einrichtungen der Altersvorsorge investieren, unterliegt in erster Linie der Entscheidung dieser Einrichtungen bzw. ihrer Kunden, die die freie Wahl haben, sich für solche Angebote zu entscheiden, bei denen ethische, soziale und ökologische Belange besonders berücksichtigt werden. Die Bundesregierung befürwortet daher eine angemessene Information der Anleger über die Anlagepolitik ihres Vertragspartners, die auch ethische, ökologische und soziale Aspekte einschließt. Außerdem sollten diese Aspekte bei den von der Bundesregierung verstärkt geförderten Initiativen für eine bessere Finanzbildung der Bevölkerung berücksichtigt werden.
In welche Kapitalanlagen private Einrichtungen der Altersvorsorge investieren, unterliegt in erster Linie der Entscheidung dieser Einrichtungen bzw. ihrer Kunden, die die freie Wahl haben, sich für solche Angebote zu entscheiden, bei denen ethische, soziale und ökologische Belange besonders berücksichtigt werden. Die Bundesregierung befürwortet daher eine angemessene Information der Anleger über die Anlagepolitik ihres Vertragspartners, die auch ethische, ökologische und soziale Aspekte einschließt. Außerdem sollten diese Aspekte bei den von der Bundesregierung verstärkt geförderten Initiativen für eine bessere Finanzbildung der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Wie bewertet die Bundesregierung das australische Label SRI für nachhaltige Geldanlagen der Ethical Investment Association? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ein ähnliches Label EU-weit einzurichten?
Über das Label SRI liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Daher kann über eine eventuelle EU-weite Einführung keine Aussage getroffen werden.
Wie haben sich die Indikatoren für nachhaltigen Konsum in den privaten Haushalten in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurden im Jahr 2002 21 Schlüsselindikatoren für eine nachhaltige Entwicklung festgelegt, die mit konkreten Zielen verknüpft sind. Für den nachhaltigen Konsum in den privaten Haushalten gibt es keine umfassenden Indikatoren.
Unterstützt hat Deutschland die Indikatorenarbeiten internationaler Organisationen (UN, OECD) und auch der EU im Handlungsfeld nachhaltiger Konsum. Allerdings lassen sich mit den bisher gebildeten Indikatoren etwa die Umweltauswirkungen des Konsums bisher nur teilweise erfassen. In Deutschland arbeiten das Statistische Bundesamt, insbesondere im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, und das Umweltbundesamt an Analysen der Umweltauswirkungen des Konsums privater Haushalte.
Welche Indikatoren legt die Bundesregierung zur Beurteilung des Ernährungsstatus und des individuellen Wohlbefindens zu Grunde, und zu welchem Ergebnis kommen sie?
Zur Beurteilung des Ernährungsstatus werden sehr unterschiedliche Indikatoren herangezogen. Dies sind u. a. die Lebensmittelverfügbarkeit, die Nährstoffaufnahme, anthropometrische oder auch chemische Kenngrößen. Am häufigsten dienen anthropometrische Daten wie Körpergewicht, Hautfaltendicke oder Taillenumfang als Beurteilungsgrößen, meist in zusammengesetzter Form (z. B. Body-Mass-Index oder das Verhältnis zwischen Hüft- und Taillenumfang) als Indikatoren.
Zur Ermittlung dieser Daten werden von der Bundesregierung die derzeit laufende Nationale Verzehrsstudie II, der alle vier Jahre von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) herausgegebene Ernährungsbericht, der Bundesgesundheitssurvey mit angeschlossenem Ernährungssurvey und das demnächst durchgeführte Ernährungsmonitoring herangezogen.
Der Ernährungsstatus kann vor dem Hintergrund einer nach wie vor steigenden Lebenserwartung im Durchschnitt der deutschen Bevölkerung als „zufrieden stellend“ bezeichnet werden. Er wird jedoch, insbesondere in den letzten Jahren, gekennzeichnet durch eine Zunahme des Körpergewichts, nachweislich schon im Kindesalter. Diese Entwicklung lässt eine Zunahme gesundheitlicher Probleme erwarten (Adipositas, metabolisches Syndrom). Untersuchungen zeigen darüber hinaus auch, dass der Ernährungsstatus einiger älterer Menschen einer gezielten Beobachtung bedarf.
Das Wohlbefinden der deutschen Bevölkerung ist Ausdruck vielfältiger und sehr unterschiedlich zu beeinflussender Faktoren, nicht nur der Ernährung. Hierzu zählen Gesundheitszustand, Erwerbsfähigkeit oder auch das Einkommen. Wohlbefinden steht in sehr engem Zusammenhang mit der Gesundheit, ist aber ein Wert, der insbesondere an individuelle Entscheidungen oder an Lebensstile gekoppelt ist.
Die Bundesregierung widmet sich bei der Beobachtung des Ernährungsstatus der Bevölkerung daher insbesondere der Entwicklung von Übergewicht und dem Ernährungszustand älterer Menschen.
Wie möchte die Bundesregierung die Forderung des Bundesministers Thomas de Maizière umsetzen, die Politik der Nachhaltigkeit müsse konkreter werden?
Zur Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unter Leitung von Bundesminister Dr. de Maizière Schwerpunktthemen beschlossen, die einen klaren Bezug zu aktuellen politischen Entscheidungsprozessen aufweisen. Konkret geht es um die Themen „Schritte zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft“, „Chancen des demografischen Wandels“ sowie „Klima-/Energieeffizienz“. Besonderen Wert hat der Staatssekretärsausschuss darauf gelegt, die Schwerpunktthemen mit konkreten Projekten zu verknüpfen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, weitere Nachhaltigkeitsaktivitäten der Bundesregierung, z. B. in den Bereichen Fischerei, Flächenverbrauch und Forschung, im nächsten Fortschrittsbericht darzustellen.
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag der ökologischen Landwirtschaft zu den in der Nachhaltigkeitsstrategie aufgestellten Zielen der Bundesregierung für eine nachhaltige Entwicklung? Welche Unterstützung erhält dieser Sektor?
Der ökologische Landbau leistet einen Beitrag zur nachhaltigen und Ressourcen schonenden Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Darüber hinaus ist der ökologische Landbau von Bedeutung für die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft sowie für die Stabilisierung des ländlichen Wirtschaftsraums.
Ziel der Bundesregierung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aller Betriebe unabhängig von ihrer Bewirtschaftungsweise. Der ökologische Landbau wird als Agrarumweltmaßnahme im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums sowie durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau gefördert.
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Bereich der Erneuerbaren Energien im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie ein, und welche Änderungen im Bereich der Förderung dieses Sektors hat es seit dem Regierungswechsel gegeben?
Die Bundesregierung misst den erneuerbaren Energien auch im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie große Bedeutung bei. Der flächendeckende Einsatz erneuerbarer Energien ist zentraler Bestandteil der zukünftigen Energiepolitik. Im nächsten Fortschrittsbericht zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wird das Thema „Klima-/Energieeffizienz“ einen Schwerpunkt bilden; die Kraftstoffstrategie und die Erhöhung des Einsatzes von Biokraftstoffen wird unter dem Dach der Nachhaltigkeitsstrategie weiter entwickelt und umgesetzt.
Die Forschung zu erneuerbaren Energien wird auf hohem Niveau fortgeführt. Der Haushaltsansatz wurde dabei von 2005 auf 2006 um knapp 40 Mio. Euro auf 83 Mio. Euro erhöht. Die Fördersätze des Marktanreizprogramms für Solarkollektoren und Biomasseanlagen konnten im Laufe des Jahres 2006 aufgrund der hohen Nachfrage zweimal abgesenkt werden. Der Bundestag hat am 9. November 2006 beschlossen, das Marktanreizprogramm im Jahr 2007 um ca. 39 Mio. Euro auf 213 Mio. Euro aufzustocken.
Die Forschung und Entwicklung sowie Markteinführung von Bioenergie wird mit zunehmender Intensität gefördert. Hierfür wird der größte Anteil der jährlich rund 50 Mio. Euro Haushaltsmittel, die für Zuschüsse zur Förderung nachwachsender Rohstoffe zur Verfügung stehen, verausgabt.
Welche weiteren Marktbranchen haben eine besondere Bedeutung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, und welche Unterstützung erhalten diese durch die Bundesregierung?
Aufgrund der breiten Anlage der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit sind alle Wirtschaftszweige und gesellschaftlichen Bereiche zur Unterstützung aufgefordert. Aktuelle Schwerpunkte liegen unter anderem in der Energie- und Rohstoffeffizienz. Große Einsparpotenziale in Bezug auf Rohstoff- und Energieverbrauch bieten eine Reihe von Querschnittstechnologien, die von der Bundesregierung gefördert werden, wie die Nanotechnologie, die Biotechnologie, die Mikrosystemtechnik, Werkstofftechnologien und Produktionstechnologien.
Welche an Nachhaltigkeit orientierten Produktinnovationen hat die Bundesregierung bisher in welcher Weise gefördert?
Am 30. Juni 2004 wurde vom Bundeskabinett das Rahmenprogramm „Forschung für die Nachhaltigkeit – FONA“ verabschiedet. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Ziel des Rahmenprogramms FONA ist die Förderung der Erforschung, Umsetzung und Vermittlung von Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung.
Die Umsetzung von FONA erfolgt durch einzelne Förderrichtlinien, wie etwa die Richtlinie „Innovationen als Schlüssel für Nachhaltigkeit in der Wirtschaft“ vom Juli 2004. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Erschließung und Nutzung neuer Technologien, Verfahren und Strategien oder deren Kombinationen, die aufgrund ihres Innovationsgrades und ihrer Anwendungsbreite eine Schlüsselfunktion für Nachhaltigkeit in der Wirtschaft besitzen. Dabei geht es sowohl um neue Technologien oder technische Verfahren, als auch innovative Produktoder Dienstleistungsstrategien sowie neue Organisationsformen und Kooperationsstrategien, die zum nachhaltigen Wirtschaften beitragen. Erste Ergebnisse werden 2008 erwartet.
Ein weiteres Förderbeispiel mit Bezug zu Produktinnovationen und Konsum ist die von der Bundesregierung unterstützte Initiative „EcoTopTen“. In regelmäßigen Abständen wird von der Wissenschaft eine Auswahl an hochwertigen, bereits am Markt befindlichen Produkten vorgestellt, die ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis haben und aus Umwelt- und Nachhaltigkeitssicht besonders empfehlenswert sind.
Besonders umweltfreundliche Produkte werden durch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ gefördert. Im Rahmen der diesbezüglichen Aktivitäten existieren derzeit für ca. 90 Produktgruppen entsprechende Vergabegrundlagen mit folgenden Schwerpunkten: Farben und Lacke, Bürogeräte, Papierprodukte, Bauprodukte, Heizungsanlagen, Produkte für den Wohn- und Innenraumbereich, lärmarme Geräte. Darüber hinaus werden auch umweltfreundliche Dienstleistungen einbezogen (z. B. Car-Sharing, Textilreinigung, Autowaschanlagen; vgl. www.blauer-engel.de).
Beabsichtigt die Bundesregierung den Lebensstil und die Konsummuster der Bundesbürger zum Schwerpunktthema des nächsten Fortschrittsberichts zur „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Nachhaltiger Konsum ist mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten verknüpft. Die Darstellung der Aktivitäten der Bundesregierung zum nachhaltigen Konsum wird in diesem Sinne auch in die weitere Berichterstattung zur Nachhaltigkeitsstrategie einfließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Welche Aktivitäten zum nachhaltigen Konsum sind für die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft geplant?
Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen für spezielle Aktivitäten zum nachhaltigen Konsum während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung von Abgaben auf umweltschädliche Substanzen, z. B. auf Pestizide, Düngemittel, Weichmacher, Kerosin etc., um die externen Umweltkosten zu internalisieren, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das politische Ziel, die Steuerbefreiung von Kerosin für den gewerblichen Luftverkehr auf internationaler Ebene abzuschaffen.
Eine Mineralölbesteuerung des Treibstoffverbrauchs im Flugverkehr war bisher jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. So beruht die derzeitige Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe im deutschen Mineralölsteuerrecht teilweise auf dem Abkommen von Chicago über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 sowie auf ca. 130 auf der Grundlage dieses Abkommens abgeschlossenen bilateralen Luftverkehrsabkommen.
Dieser internationalen Vertragslage trägt die seit dem 1. Januar 2004 geltende Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (RL 2003/96/EG) mit einer obligatorischen Befreiung für in der gewerblichen internationalen Luftfahrt verwendetem Mineralöl Rechnung. Die Richtlinie stellt es den Mitgliedstaaten allerdings nunmehr frei, reine Inlandsflüge der Mineralölsteuer zu unterwerfen. Dasselbe gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge geschlossen haben. Vor dem Hintergrund dieser beschränkten rechtlichen Möglichkeiten und wegen nicht auszuschließender erheblicher Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Luftverkehrsunternehmen plant die Bundesregierung derzeit nicht, eine Kerosinsteuer auf Inlandsflüge einzuführen. Die Mineralölsteuerbefreiung für die Sport- und Privatfliegerei ist in Deutschland bereits im Jahr 1982 abgeschafft worden.
Die Einführung von Abgaben auf Pflanzenschutzmittel beabsichtigt die Bundesregierung nicht. Auch hier ist zur Vermeidung neuer Wettbewerbsverzerrungen eine auf EU-Ebene abgestimmte Vorgehensweise sinnvoll. Zudem hält die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand, der mit der Erhebung einer solchen Abgabe verbunden wäre, für unangemessen hoch.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind. Eine solche Zulassung erhalten sie nur, wenn die Prüfung ergibt, dass sie nach dem Stande der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technik bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, haben. Zugelassene Pflanzenschutzmittel sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung nicht per se als umweltschädlich einzustufen.
Bei sachgerecht eingesetzten Düngemitteln handelt es sich grundsätzlich nicht um umweltschädliche Substanzen. Eine Zulassung von Düngemitteln erfolgt nach § 2 Abs. 2 Düngemittelgesetz in Verbindung mit der Düngemittelverordnung nur, wenn diese „… bei sachgerechter Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens und die Gesundheit von Menschen und Haustieren nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden sowie geeignet sind, das Wachstum von Nutzpflanzen wesentlich zu fördern, ihren Ertrag wesentlich zu erhöhen oder ihre Qualität wesentlich zu verbessern …“. Ergänzend regelt die Düngeverordnung die vorstehend erwähnte sachgerechte Anwendung von Düngemitteln und bezieht zudem die Wirtschaftsdünger ausdrücklich mit ein.
Ein Anlass für Abgaben auf Düngemittel wird insoweit nicht gesehen. Soweit sich aus neuen Erkenntnissen zusätzlicher Regelungsbedarf ergibt, werden düngemittelrechtliche Regelungen jeweils kurzfristig ergänzt.
Beabsichtigt die Bundesregierung ein allgemeines Verbot von nicht kompostierbaren Plastiktüten wie es in Frankreich im Jahr 2010 eingeführt werden wird, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein allgemeines Verbot von nicht kompostierbaren Plastiktüten einzuführen. Nach Ansicht der Bundesregierung steht Artikel 18 der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle einem solchen Verbot entgegen.
Plant die Bundesregierung im Jahr 2007 einen autofreien Tag durchzuführen, um auf die Umwelt- und Klimabelastungen durch individuellen Autoverkehr aufmerksam zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant, keinen „autofreien Tag“ durchzuführen. Sie setzt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2005 u. a. auf nachstehende Schwerpunkte, um den Verkehr so umwelt- und ressourcenschonend wie möglich zu gestalten:
- Anreizmechanismen zur Verminderung der Transportintensität und zur Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssektors
- technische Optimierung der Verkehrsmittel und Kraftstoffe sowie Förderung alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebe und
- zielgerichtete Information der Öffentlichkeit über energiesparendes Fahrverhalten.
Mit welchen steuerlichen Hilfen können Privatverbraucher rechnen, wenn sie ihr beruflich genutztes Auto auf umweltfreundlichere Antriebe umrüsten?
Kfz-Steuer
Die Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf umweltfreundlichere Antriebe kann im Ergebnis zu einer Ersparnis bei der emissionsbezogenen Kraftfahrzeug- steuer führen. Entscheidend hierfür ist die verkehrsrechtliche Einstufung des Abgasverhaltens nach dieser Umrüstung.
Mineralölsteuer
Nach einer Umrüstung der Kraftfahrzeuge auf Gasantrieb profitieren Autofahrer von der noch bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Steuerermäßigung für Flüssiggas und Erdgas zur Verwendung als Kraftstoffe. Außerdem können Autofahrer in dazu tauglichen Motoren reine Biokraftstoffe wie Biodiesel und Pflanzenöl einsetzen. Bis zum Jahr 2011 gelten hier gestaffelte begünstigte Mineralölsteuersätze.
Ertragsteuer
Aufwendungen für Kraftfahrzeuge werden, soweit sie mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang stehen, steuermindernd berücksichtigt. Die höheren Anschaffungs- oder nachträglichen Umrüstungskosten für derartige Fahrzeuge führen teilweise auch zu höheren abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Welche Kriterien für eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und den Schutz natürlicher Lebensräume plant die Bundesregierung für die Anerkennung von Biokraftstoffen festzulegen?
Die gute fachliche Praxis gilt in Deutschland ebenfalls für die Erzeugung von Biomasse. Die dynamische Entwicklung auf den globalen Biokraftstoffmärkten kann neben ihren positiven Effekten jedoch auch zu Fehlentwicklungen führen. Ein Beispiel dafür ist die Vernichtung der Regenwälder und anderer wertvoller Ökosysteme, um Flächen für den Anbau von Biomasse insbesondere für die Kraftstofferzeugung bereitzustellen. Um solchen Fehlentwicklungen gegenzusteuern, sind internationale Nachhaltigkeitsstandards und ein entsprechendes Nachweissystem erforderlich.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Entwicklung solcher Nachhaltigkeitskriterien.
Welche Beschaffungsgrundsätze müssen die Bundesbehörden/ Landesbehörden/Kommunalbehörden in Hinsicht auf Nachhaltigkeit auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung einhalten, und liegt eine Lieferantenliste mit umweltfreundlichen Anbietern und Produkten vor?
Das Recht der öffentlichen Aufträge sieht eine Reihe von Möglichkeiten für die öffentlichen Auftraggeber vor, „grün“ bzw. nachhaltig zu beschaffen („green procurement“). Mit Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am 1. November 2006 (sog. 1. Stufe der Reform des Vergaberechts) wurde auch die Rechtssicherheit bei der öffentlichen Beschaffung gestärkt, bei der Vergabe von Aufträgen Umweltaspekte zu berücksichtigen. So können beispielsweise Umweltaspekte in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, insbesondere durch die Verwendung von Spezifikationen aus Umweltzeichen. Dabei können auch Produktionsprozesse (z. B. Strom aus erneuerbaren Energien, chlorfrei gebleichtes Recyclingpapier usw.) berücksichtigt werden. Bei der Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes sind Umwelteigenschaften zulässige Zuschlagskriterien (z. B. geringer Anteil an Ausstoß von Kohlendioxid, Lebenszykluskosten etc.).
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der öffentlichen Auftraggeber zu entscheiden, was sie mit ihren Haushaltsmitteln einkaufen. Ziel ist sicherzustellen, dass vor Ort über eine optimale Mittelverwendung entschieden wird.
Außerhalb des Rechts der öffentlichen Aufträge gibt es verschiedene Vorschriften, die eine „grüne“ bzw. nachhaltige Beschaffung zum Ziel haben. So verpflichtet § 37 des deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Bundesbehörden und die unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen, bei der Beschaffung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen Umweltgesichtspunkte, insbesondere mit Blick auf den Lebenszyklus, zu berücksichtigen. Entsprechende gesetzliche Verpflichtungen finden sich zum Teil auch auf der Landesebene (vgl. z. B. § 2 des Landesabfallgesetzes von Nordrhein-Westfalen).
Eine Lieferantenliste von Unternehmen, die umweltfreundliche Produkte anbieten, liegt – soweit ersichtlich – nicht vor. Eine derartige staatliche „Werbung“ für bestimmte Unternehmen ist auch unter ordnungs- und wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten problematisch. Unternehmen können für ihre Produkte und Dienstleistungen Umweltzeichen erwerben (z. B. das Umweltzeichen „Blauer Engel“), deren Vergabekriterien können wiederum bei der öffentlichen Beschaffung berücksichtigt werden.
Gleichwohl können sich mit der Beschaffung betraute Personen unter Nutzung z. B. folgender Quellen bereits jetzt über umweltfreundliche Produkte informieren: www.beschaffung- info.de, www.ecotopten.de, www.papiernetz.de, www.energielabel.de, www.energiesparende-geraete.de.
Wie wird die Bundesregierung die Zielsetzung der nachhaltigen Beschaffung umsetzen, und welche Maßnahmen werden konkret durch welche Bundesbehörden dazu ergriffen? Welche Kriterien und Überprüfungsmaßnahmen werden dabei zugrunde gelegt?
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Beschaffungsstellen über die Möglichkeiten „grüner“ bzw. nachhaltiger Beschaffung zu informieren. So wurde bereits 1987 die erste Ausgabe des Handbuchs „Umweltfreundliche Beschaffung“ herausgegeben. Dieses Werk liegt mittlerweile in der 4. Auflage vor und stellt eine umfassende wissenschaftlich fundierte Quelle von produktspezifischem Wissen zu umweltfreundlicher Beschaffung dar. Ferner haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Umweltbundesamt den Aufbau einer nationalen Internetserviceseite unterstützt (www.beschaffung-info.de). Diese Website enthält Informationen und weiterführende Links zur umweltfreundlichen Beschaffung in den Bereichen Reinigung/Hygiene, Büroausstattung, Gebäudeinnenausstattung, Fahrzeugwesen, Garten- und Landschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, Großküchen und Lebensmittel, Arbeitsschutz und -sicherheit, Ver- und Entsorgung. Die Website befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend aktualisiert. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat einen Leitfaden über „Nachhaltiges Bauen“ veröffentlicht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Hinweise zu den rechtlichen Möglichkeiten der Berücksichtigung von EMAS-Organisationen (EMAS: Eco-Management and Audit Scheme) bei der öffentlichen Vergabe entwickelt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Informationsbroschüre „Minderung der Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung“ erarbeitet. Die neue Broschüre „Beschaffung von Ökostrom“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist eine weitere wichtige Informationsquelle für Beschafferinnen und Beschaffer bei der Vorbereitung von entsprechenden EU-weiten Ausschreibungen. Bereits 1994 hat das Bundesministerium der Verteidigung einen Kriterienkatalog für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte erarbeiten lassen.
Um ein Signal auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher für die große Bedeutung einer im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips umweltgerechten, sozialverträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Bewirtschaftung der Wälder zu geben, unterstützt die Bundesregierung die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder. Dieses Ziel soll durch eine neue Beschaffungsregelung unterstrichen werden. Danach ist vorgesehen, dass Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen müssen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC (Forest Stewardship Council), PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.
Weitere Beispiele aus allen Ressorts ließen sich aufzählen. Kriterium ist bei allen diesbezüglichen Maßnahmen die Nachhaltigkeit des Beschaffungsverhaltens auf der Grundlage des geltenden Vergaberechts. Im Zuge der anstehenden Reform des Vergaberechts (sog. 2. Stufe) wird auch die Möglichkeit zusätzlicher Bedingungen für die Auftragsvergabe im Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2004/18/EG (zum Beispiel soziale und umweltbezogene Aspekte) geprüft. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung das EU-Handbuch zur umweltfreundlichen Beschaffung, und beabsichtigt sie auf dieser Grundlage einen Aktionsplan mit Zielvorgaben, Berichtspflichten über die Zielerreichung und Schaffung einer Internetseite über Grüne Beschaffung aufzustellen?
Die Bundesregierung bewertet das EU-Handbuch zur umweltfreundlichen Beschaffung grundsätzlich positiv. Damit wird auch auf EU-Ebene ein Beitrag zur besseren Aufklärung der mit Beschaffung betrauten Personen geleistet, wie dies bereits seit 1987 in Deutschland mit dem Handbuch „Umweltfreundliche Beschaffung“ der Fall ist. Eine Website über „grüne“ Beschaffung gibt es bereits in Deutschland bzw. ist im Aufbau begriffen (s. o.). Darüber hinausgehend plant die Bundesregierung derzeit nicht, einen Aktionsplan mit Zielvorgaben oder Berichtspflichten über die Zielerreichung usw. aufzustellen. Neue Berichts- oder Statistikpflichten sind mit dem Grundsatz der Entbürokratisierung nicht zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für den ohnehin mit hohen administrativen Kosten verbundenen Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
In Deutschland kaufen bereits viele Beschaffungsstellen „grün“ ein. Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie ermittelte Deutschland als einen der sieben „front-runner“-Staaten im Bereich der „grünen“ Beschaffung. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung uneingeschränkt das Ziel der Europäischen Kommission, „grüne“ Beschaffung weiter zu fördern, wo immer dies möglich und sachgerecht ist. Vor diesem Hintergrund prüft sie weitere Maßnahmen, wie z. B. auf Bundesebene „grüne“ Beschaffung noch besser gefördert und damit auch der Vorbildfunktion des Bundes noch besser entsprochen werden kann.