[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9883
17. Wahlperiode 07. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9753 –
Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Elterngeld soll im ersten Lebensjahr nach der Geburt ein finanzieller
Schonraum für die Eltern geschaffen werden. Ziel der eingeführten
Partnermonate ist, insbesondere die Erziehungsbeteiligung von Männern zu erhöhen.
Mittlerweile bezieht etwa jeder vierte Vater Elterngeld zumindest für zwei
Monate. Die Verteilung zwischen den Geschlechtern hat sich jedoch kaum
verschoben. Ganz überwiegend nehmen die Mütter für zwölf Monate
Elterngeld und die Väter nur für zwei Monate. Eine nahezu gleiche Aufteilung der
Elterngeldmonate findet kaum statt. Von 139 000 Paaren, die 2009 Elterngeld
bezogen, haben lediglich 8 792 Paare die Elterngeldmonate so verteilt, dass
jede Person mindestens fünf Monate bezogen hat. Wirklich gleich, also
jeweils sieben Monate, bezogen lediglich 2 273 Paare Elterngeld. Von den 8 792
Paaren haben 60 Prozent nicht einen Monat parallel Elterngeld bezogen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6815). Es scheint für die Paare also
äußert unattraktiv, gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Die Ursachen hierfür
gilt es zu ergründen und soweit möglich zu überwinden, stehen sie doch dem
gesellschaftlichen Ziel der Gleichberechtigung entgegen und verhindern ein
Aufbrechen traditioneller Rollenmuster.
Die geltenden Regelungen benachteiligen Eltern, die sich die
Erziehungsarbeit durch gleichzeitigen Elterngeldbezug teilen wollen. So werden Eltern,
wenn beide ihre Erwerbsarbeit reduzieren und gleichzeitig Elterngeld
beziehen, nicht 14 sondern nur bis zum siebten Lebensmonat des Kindes gefördert.
Effektiv bekommen sie nicht nur halb so lange, sondern regelmäßig auch nur
halb so viel Elterngeld, wie Eltern die nacheinander, dafür aber voll aus dem
Job aussteigen. Aufgrund dieses Anreizes, voll aus dem Job auszusteigen, und
der Tatsache, dass Männer meist mehr verdienen als Frauen, ergibt sich ein
starker finanzieller Anreiz für Eltern, dass die Frau und nicht der Mann ihre
Erwerbsarbeit für die Kindererziehung aufgibt. Damit begünstigen die
bestehenden Regelungen aufgrund der tatsächlichen Arbeitsmarktlage das
klassische Rollenmodell.
Bitte alle Daten soweit möglich nach Geschlecht getrennt ausweisen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 6. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9883 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Eltern (beendete Leistungsbezüge) bezogen zuletzt Elterngeld?
Bei wie vielen Paaren bezogen beide Eltern jeweils für wie viele Monate
Elterngeld, und wie viele dieser Monate bezogen sie gleichzeitig
Elterngeld?
2. Bei wie vielen Eltern bezogen beide Elterngeld (bitte absolut und anteilig
an allen Elterngeldbeziehende angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beantwortung dieser und der folgenden Fragen erfolgt auf Grundlage einer
Sonderauswertung der amtlichen Statistik zum Elterngeld im
Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten Januar bis September 2010“.
Insgesamt haben in diesem Zeitraum 608 924 Personen Elterngeld für Kinder
bezogen, die im Zeitraum Januar bis September 2010 geboren wurden
(483 268 Frauen und 125 656 Männer). In dieser Gruppe gab es insgesamt
116 632 Paare, bei denen Mutter und Vater Elterngeld (d. h. 233 264 Personen)
bezogen haben. Bezogen auf alle Elterngeldempfängerinnen und -empfänger
bedeutet dies, dass 38,3 Prozent der Beziehenden einen Paarbezug hatten
(233 264 von insgesamt 608 924). Von diesen Paaren bezogen 75 363 (74 819
zeitweise und 544 über den gesamten Zeitraum gemeinsam) Paare zumindest
zeitweise gemeinsam Elterngeld, 41 269 Paare nacheinander.
Tabelle 1: Inanspruchnahme des Elterngeldes durch Paare nach Geschlecht und
Bezugszeitraum (Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten Januar bis
September 2010“)
Zudem gab es 366 330 Mütter und 9 010 Väter, die Elterngeld bezogen haben,
ohne dass der Partner oder die Partnerin Elterngeld bezogen (sog.
Einzelbezüge).
Die folgenden beiden Tabellen geben Aufschluss über die Frage, bei wie vielen
Paaren beide Eltern jeweils für wie viele Monate Elterngeld bezogen, und wie
viele dieser Monate sie gleichzeitig Elterngeld bezogen:
Land
Paare
Insgesamt
Davon Paare, die Elterngeld … bezogen haben
zeitweise gemeinsam
über den gesamten Zeitraum
zusammen
nacheinander
Anzahl
Anteil am
insgesamt
in %
durchschnittliche
Bezugsdauer in Monaten
Anzahl
Anteil am
Ingesamt in
%
durchschnittliche
Bezugsdauer in
Monaten
Anzahl
Anteil
am
insgesamt
in %
durchschnittliche
Bezugsdauer in
Monaten
Vater Mutter
gemein
-sam
Vater Mutter
Deutschland 116 632 74 819 64,1 2,5 11,4 1,9 544 0,5 6,3 41 269 35,4 3,4 10,4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9883Tabelle 2: Paare, bei denen Mutter und Vater zumindest zeitweise gleichzeitig
Elterngeld bezogen haben, nach Bezugsdauer (Auswertungszeitraum
„Elterngeld für Geburten Januar bis September 2010“)
Tabelle 3: Paare, bei denen Mutter und Vater nacheinander Elterngeld bezogen
haben, nach Bezugsdauer (Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten
Januar bis September 2010“)
3. Wie viele Eltern (absolut und anteilig an allen Elterngeldbeziehenden)
bezogen ein Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 des Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetz (BEEG)?
Wie viele von diesen Eltern (absolut und anteilig) reduzierten ihr
Einkommen um mehr als und wie viele um höchstens 50 Prozent?
Die Frage, wie viele Eltern während der Bezugszeit von Elterngeld ein nach § 2
Absatz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zu
berücksichtigendes reduziertes Einkommen bezogen haben, kann anhand der bisherigen
amtlichen Statistik nur für den ersten und letzten Bezugsmonat beantwortet
werden. Dementsprechend sind auf dieser Grundlage keine Aussagen darüber
möglich, in welchen Monaten zwischen dem ersten und letzten Bezugsmonat
oder für wie viele Monate insgesamt Einkommen während der Bezugszeit bei
der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen war. Nach der geplanten
Umstellung auf eine Bestandsstatistik werden hierzu bessere Aussagen möglich sein
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/9841).
Bezugsdauer der
Mutter
Bezugsdauer des Vaters
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Alle
1 9 . . . . . . 1 1 . 8 6 25
2 5 11 5 2 3 . 4 8 6 44 27 1145 1260
3 2 6 13 2 7 6 5 2 26 15 457 3 544
4 . 15 8 14 5 8 9 25 17 328 5 2 436
5 . 25 15 6 15 14 26 10 245 1 . 2 359
6 3 39 19 12 10 248 35 405 2 . . 3 776
7 3 42 18 29 63 47 828 5 . 1 . . 1036
8 1 77 31 107 35 892 1 . 1 1 1 . 1147
9 2 115 84 41 707 . . . . . . . 949
10 1 590 71 1474 4 3 1 1 . . . . 2145
11 6 666 2492 3 1 . . . . . . . 3168
12 144 63314 29 11 4 4 . 1 1 2 1 3 63514
13 2 . . . . . . . . . . . 2
14 . 1 . 1 . . . . . . . . 2
Alle 178 64901 2785 1702 854 1222 909 458 299 392 499 1164 75363
Bezugsdauer der
Mutter
Bezugsdauer des Vaters
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Alle
1 0 1 0 1 0 0 1 1 1 4 5 6 20
2 1 10 3 2 5 10 4 12 23 150 54 1637 1911
3 0 11 6 5 7 12 4 23 94 24 535 0 721
4 0 34 8 9 14 32 21 110 32 555 0 0 815
5 0 26 12 20 23 46 139 33 404 0 0 0 703
6 4 47 23 28 28 348 58 628 0 0 0 0 1164
7 1 52 24 39 164 90 898 0 0 0 0 0 1268
8 0 102 61 177 60 1065 0 0 0 0 0 0 1465
9 0 134 201 71 760 0 0 0 0 0 0 0 1166
10 0 1257 99 1212 0 0 0 0 0 0 0 0 2568
11 9 586 1410 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2005
12 10 27452 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27462
Alle 25 29712 1847 1564 1061 1603 1125 807 554 733 594 1643 41268
Drucksache 17/9883 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Frage, wie viele Personen ihr
Einkommen im ersten bzw. im letzten Bezugsmonat nach § 2 Absatz 3 BEEG
reduziert hatten:
Personen mit Reduzierung des Einkommens nach § 2 Absatz 3 BEEG im
letzten Bezugsmonat (Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten Januar bis
September 2010“)
Die weitere Frage, in welchem Umfang wie viele von diesen Eltern ihr
Einkommen während der Bezugszeit reduzierten, kann anhand der amtlichen
Statistik nicht beantwortet werden. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass von
den Elterngeldstellen im Rahmen der amtlichen Statistik nur der in § 2 Absatz 3
BEEG vorgegebene Höchstbetrag in Höhe von 2 700 Euro zu übermitteln ist,
wenn das Einkommen vor der Geburt den Betrag von 2 700 Euro überschreitet.
Das Einkommen während des Elterngeldbezugs selbst ist im Datensatz nicht
vorhanden.
4. Für wie viele Monate bezogen wie viele Eltern (absolut und anteilig an
allen Elterngeldbeziehenden), die ein Teilelterngeld im Sinne des § 2
Absatz 3 BEEG bezogen, Elterngeld?
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Frage, bei wie vielen Eltern für
wie viele Monate während ihres Elterngeldbezugs ein – gegenüber ihrem
Einkommen vor der Geburt reduziertes – Einkommen nach § 2 Absatz 3 BEEG zu
berücksichtigen war:
Personen mit Reduzierung des Einkommens nach § 2 Absatz 3 BEEG im
letzten Bezugsmonat und Bezugsdauer des Elterngeldes (Auswertungszeitraum
„Elterngeld für Geburten Januar bis September 2010“)
Geschlecht
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter mit Reduzierung des Einkommens
nach § 2 Absatz 3 im …Bezugsmonat
… ersten … … letzten …
Männlich 125656 16814 17283
Weiblich 483268 5228 25058
Insgesamt 608924 22042 42341
Anteil in %
Männlich 125656 13,4 13,8
Weiblich 483268 1,1 5,2
Insgesamt 608924 3,6 7,0
Bezugsdauer Insgesamt davon
Männlich Weiblich
1 50 47 3
2 12756 12479 277
3 862 689 173
4 741 556 185
5 558 344 214
6 776 495 281
7 795 392 403
8 711 254 457
9 678 197 481
10 1082 227 855
11 1449 379 1070
12 20943 1220 19723
13 38 1 37
14 902 3 899
Insgesamt 42341 17283 25058
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/98835. Bei wie vielen Eltern, von denen mindestens eine/einer Teilelterngeld im
Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG bezog, bezogen beide Eltern Elterngeld?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern für
wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Hinsichtlich der ersten Teilfrage wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2
sowie 3 verwiesen.
Wie sich aus der Antwort zu Frage 4 ergibt, haben 42 341 Personen ihr
Einkommen vor der Geburt im letzten Bezugsmonat nach § 2 Absatz 3 BEEG
reduziert. Davon gibt es 22 831 Personen, die zumindest zeitweise gleichzeitig
mit ihrem Partner Elterngeld bezogen haben.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl der Paare, bei denen
mindestens ein Elternteil sein Einkommen vor der Geburt im letzten Bezugsmonat
nach § 2 Absatz 3 BEEG reduziert hat, und über die Zahl der Lebensmonate,
die diese Paare gemeinsam in Anspruch genommen haben:
Paare mit Reduzierung des Einkommens nach § 2 Absatz 3 BEEG im letzten
Bezugsmonat durch Vater oder Mutter und Zahl der gemeinsam in Anspruch
genommenen Lebensmonate (Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten
Januar bis September 2010“)
6. Wie viele Eltern, von denen mindestens eine/einer Teilelterngeld im Sinne
des § 2 Absatz 3 BEEG bezog, haben ihr Einkommen um mehr als und wie
viel um höchsten 50 Prozent reduziert?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern für
wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Diese Frage kann anhand der amtlichen Statistik nicht beantwortet werden. Wie
bereits in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, erlaubt die amtliche Statistik
keine zuverlässigen Rückschlüsse auf den Umfang der
Einkommensreduzierung während der Bezugszeit.
7. Bei wie vielen Eltern bezogen beide Teilelterngeld im Sinne des § 2
Absatz 3 BEEG?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern für
wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Wie sich aus der Antwort zu Frage 4 ergibt, haben im Auswertungszeitraum
„Elterngeld für Geburten Januar bis September 2010“ 42 341 Personen ihr
Einkommen vor der Geburt im letzten Bezugsmonat nach § 2 Absatz 3 BEEG
Gemeinsame Lebensmonate Häufigkeit Anteil an Paaren insgesamt
0 8672 38,0
1 2754 12,1
2 10155 44,5
3 618 2,7
4 313 1,4
5 130 0,6
6 139 0,6
7 50 0,2
Paare insgesamt 22831 100,0
Drucksache 17/9883 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodereduziert. Darunter sind 1 939 Paare. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über
die Anzahl der Paare, bei denen beide Elternteile ihr Einkommen vor der
Geburt im letzten Bezugsmonat nach § 2 Absatz 3 BEEG reduziert haben, und
über die Zahl der Lebensmonate, die diese Paare gemeinsam in Anspruch
genommen haben:
Paare mit Reduzierung des Einkommens nach § 2 Absatz 3 BEEG im letzten
Bezugsmonat durch Vater und Mutter und Zahl der gemeinsam in Anspruch
genommenen Lebensmonate (Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten
Januar bis September 2010“)
8. Bei wie vielen Eltern bezogen beide Teilelterngeld im Sinne des § 2
Absatz 3 BEEG, und bei wie vielen dieser Eltern haben beide das
Einkommen um mehr als und bei vielen um höchsten 50 Prozent reduziert, und
bei wie vielen hat einer von beiden um mehr als und einer um höchstens
50 Prozent das Einkommen reduziert?
Bei wie vielen dieser Eltern (absolut und anteilig) bezogen beide Eltern
für wie viele Monate gleichzeitig Elterngeld?
Diese Frage kann anhand der amtlichen Statistik nicht beantwortet werden. Wie
bereits in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, erlaubt die amtliche Statistik
keine zuverlässigen Rückschlüsse auf den Umfang der
Einkommensreduzierung während der Bezugszeit.
9. Bei wie vielen Paaren (absolut und anteilig), von denen mindestens eine
Person Teilelterngeld im Sinne des § 2 Absatz 3 BEEG bezieht, hat der
zweite Elternteil volles Elterngeld bezogen?
Wie viele dieser Paare (absolut und anteilig) bezogen wie viele Monate
gleichzeitig Elterngeld?
Zahlen zur Beantwortung dieser Frage sind der amtlichen Statistik nicht zu
entnehmen.
10. Wie viele Eltern, die nach § 4 Absatz 3 Satz 4 BEEG für bis zu 14
Monate Elterngeld bezogen, bezogen ein Teilelterngeld im Sinne des § 2
Absatz 3 BEEG (absolut und anteilig an allen Eltern, die nach § 4 Absatz 3
Satz 4 BEEG für 14 Monate Elterngeld beziehen dürfen)?
Wie viele dieser Eltern (absolut und anteilig) reduzierten ihr Einkommen
um mehr als 50 Prozent und wie viele um höchstens 50 Prozent?
Zahlen zur Beantwortung dieser Frage sind der amtlichen Statistik nicht zu
entnehmen. Die amtliche Statistik erlaubt nur Aussagen über die Zahl der Perso-
Gemeinsame Lebensmonate Häufigkeit Anteil an Paaren insgesamt
0 810 41,8
1 235 12,1
2 707 36,5
3 87 4,5
4 54 2,8
5 21 1,1
6 18 0,9
7 7 0,4
Paare insgesamt 1939 100,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9883nen, die mehr als 12 Monate Elterngeld bezogen haben. Hingegen können
keine Aussagen darüber getroffen werden, wie viele Personen im Sinne des § 4
Absatz 3 Satz 4 BEEG weniger als 13 Monate Elterngeld bezogen haben.
Zudem lässt es sich nicht der amtlichen Statistik entnehmen, wie viele Personen
grundsätzlich Anspruch nach § 4 Absatz 3 Satz 4 BEEG haben.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl der Personen mit einer
Bezugsdauer von mehr als 12 Monaten und einer Reduzierung des
Einkommens nach § 2 Absatz 3 BEEG im letzten Bezugsmonat.
Personen mit einer Bezugsdauer von mehr als 12 Monaten und Reduzierung
des Einkommens nach § 2 Absatz 3 BEEG im letzten Bezugsmonat
(Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten Januar bis September 2010“)
11. Bei wie vielen Eltern ist der Anspruch von insgesamt 14 Monatsbeträgen
mit Ablauf welches Lebensmonats des Kindes aufgebraucht?
Wie viele dieser Paare (absolut und anteilig) bezogen, differenziert nach
Lebensmonat des gesamten Anspruchsverbrauchs, für wie viele Monate
gleichzeitig Elterngeld (absolut und anteilig)?
Wie es sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt, gab es 116 632 Paare (Mutter
und Vater), die für im Zeitraum Januar bis September 2010 geborene Kinder
Elterngeld bezogen. Von diesen hatten 108 846 Paare eine gemeinsame
Bezugsdauer von 14 Monaten und 7 687 Paare eine gemeinsame Bezugsdauer von
weniger als 14 Monaten.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Frage, bei wie vielen von den
Eltern, die die 14 verfügbaren Monatsbeträge vollständig in Anspruch
genommen haben, der Anspruch mit Ablauf welchen Lebensmonats des Kindes
aufgebraucht ist:
Paare mit insgesamt 14 in Anspruch genommenen Monaten
(Auswertungszeitraum „Elterngeld für Geburten Januar bis September 2010“)
Geschlecht Empfänger/-innen insge-samt
darunter mit Reduzierung des Einkommens
nach § 2 Absatz 3 im …Bezugsmonat
… ersten … … letzten …
Männlich 18 8 4
Weiblich 10364 147 936
Insgesamt 10382 155 940
Anteil in %
Männlich 18 44,4 22,2
Weiblich 10364 1,4 9,0
Insgesamt 10382 1,5 9,1
Anspruch
aufgebraucht nach … LM
Gemeinsame
Lebensmonate
Häufigkeit Anteil an Paaren
insgesamt
14 0 36.557 33,6
13 1 14.410 13,2
12 2 53.374 49,0
11 3 2.234 2,1
10 4 1.060 1,0
9 5 446 0,4
8 6 470 0,4
7 7 295 0,3
Paare insgesamt 108.846 100,0
Drucksache 17/9883 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest: „Die Vorhaben des
Koalitionsvertrages wie etwa die Einführung eines Teilelterngeldes oder die
Stärkung der Partnermonate stehen in dieser Legislaturperiode weiterhin
auf der Agenda, allerdings auch unter Finanzierungsvorbehalt.“ (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
mit dem Titel „Väter und Mütter im Elterngeldbezug“), auf
Bundestagsdrucksache 17/6815, und wie stellt sich der erwähnte
Finanzierungsvorbehalt dar, angesichts der erwarteten Ausgaben für das Betreuungsgeld
von bis zu 2 Mrd. Euro sowie evtl. politischer ergänzender Vorschläge,
wie eine Verbesserung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor
1992, welche Mehrausgaben von bis zu 13 Mrd. Euro erzeugen würde,
wenn die Forderung nach Teilelterngeld und Ausweitung der
Partnermonate von allen Fraktionen des Bundestages befürwortet wird, während
lediglich die Partei der CSU als Teil der Unionsfraktion für das
Betreuungsgeld ist?
Die Bundesregierung verfolgt weiter die Zielsetzungen des
Koalitionsvertrages. Der Finanzierungsvorbehalt ist stets vor dem Hintergrund der konkreten
Haushaltslage und der im Übrigen geplanten Gesetzesvorhaben der
Bundesregierung zu bewerten.
13. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung jeweils für eine
Verbesserung des Teilelterngeldes (bei welcher konkreten Ausgestaltung)
sowie für die Ausweitung der Partnermonate um zwei Monate, mit und
ohne Anrechnung auf die Gesamtbezugsdauer von 14 Monaten?
Bis zur Festlegung der konkreten Ausgestaltung der entsprechenden
gesetzlichen Regelungen lassen sich keine verlässlichen Aussagen zu den
Mehrausgaben für die Weiterentwicklung des Elterngeldes, insbesondere die
Einführung des Teilelterngeldes und die Ausweitung der Partnermonate, treffen.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wünsche von
werdenden Eltern, die beide mehr als geringfügig beschäftigt sind, wie
diese ihre Erwerbs- und Erziehungsarbeit aufteilen würden, wenn das
Elterngeld den Teilelterngeldbezug nicht weiter benachteiligen würde?
Welche Erkenntnisse hat sie darüber, welche Aufgabenverteilung sich
solche Eltern wünschen, und welche sie tatsächlich praktizieren, und
welche Rolle hierbei finanzielle Aspekte spielen?
Aussagen zu dieser Frage lassen sich nicht anhand der amtlichen Statistik treffen.
15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sachverständigen Dirk H.
Dau, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht, welche er in seiner
Stellungnahme, wie auch in der Anhörung des Ausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 7. Mai
2012, vertrat, nach welcher die bestehende Regelung, dass gleichzeitiger
Elterngeldbezug bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern zum doppelten
Anspruchsverbrauch führt, eine „rechtlich nicht bedenkenfreie
Regelung“ ist, und wie begründet sie ihre Entscheidung?
Die Weiterentwicklung ist nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich
nicht zwingend. Gleichheitsrechtlich ist es nicht zu bestanden, dass Eltern, die
bei gleichzeitiger Teilzeit gleichzeitig Elterngeld beziehen, ebenso wie Eltern,
die nacheinander Elterngeld beziehen, insgesamt Anspruch auf 14
Monatsbeträge Elterngeld haben.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]