EU-Stresstests zu Terrorgefahren bei Atomanlagen
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der aktuell laufende EU-Stresstest für Atomkraftwerke (AKW) sollte nach ursprünglicher Planung neben naturbedingten Einwirkungen auf AKWs auch Terrorgefahren untersuchen. Diese Planung sei aber laut Medienberichten insbesondere auf den Widerstand von Großbritannien und Frankreich gestoßen. In der Konsequenz wurde für die Prüfung terrorbedingter Risiken eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet (vgl. u. a. „EU einigt sich auf AKW-Stresstest – Flugzeugabstürze ja, Terroranschläge nein“ auf http://www.tagesschau.de/ sustresstests100.html).
Über die Arbeit dieser Arbeitsgruppe ist öffentlich bislang wenig bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie lautet der offizielle Name der Arbeitsgruppe?
Mit welchen Behörden, Sachverständigenorganisationen u. a. ist Deutschland in ihr vertreten?
Wer hat dabei innerhalb Deutschlands die Federführung?
Welche anderen Staaten sind in ihr mit welchen Behörden und welchen weiteren Vertretern, wie z. B. Sachverständigenorganisationen, vertreten?
Wie oft, und wann genau (Datum bitte) hat sie bislang jeweils getagt?
Wann genau (Datum bitte) finden die nächsten Treffen statt, und wann soll die Arbeit abgeschlossen werden?
Wie genau funktionierte das Verfahren zur Festlegung der Prüfungsthemen und der konkreten Prüfungsfragen?
Wie genau gestaltet sich das Arbeitsgruppenverfahren insgesamt?
Aus welchen wesentlichen Abschnitten welcher Zeitdauer besteht es?
Bearbeitet die Arbeitsgruppe alle Themen und Fragestellungen, die die Bundesregierung für relevant hält (falls nein, bitte erläutern welche nicht)?
Bearbeitet sie sie in einer Tiefe, die die Bundesregierung für ausreichend hält (falls nein, bitte erläutern)?
Wurden Vorschläge und Eingaben für Prüfungsthemen und konkrete Prüfungsfragen, die die Bundesregierung einbrachte, nicht aufgegriffen?
Falls ja, wie viele in jeweils wie vielen Themenbereichen?
Wie funktioniert der innerdeutsche Prozess im Zusammenhang mit dieser Arbeitsgruppe?
Inwiefern arbeiten welche
a) Landesbehörden,
b) Sachverständigenorganisationen und
c) anderen, wie z. B. Betreiber,
dabei jeweils welcher Bundesbehörde in welchem Verfahrensabschnitt zu?
Welche Zwischenergebnisse/-berichte und sonstige Vorlagen der Arbeitsgruppe, der Länder und der Betreiber existieren seit wann?
Gibt es ein Peer Review für die Arbeit der Arbeitsgruppe bzw. die Vorlage der einzelnen Länder?
Falls ja, wie genau funktioniert es, und wer ist dabei für welche Länder und/ oder Themenbereiche zuständig?
Wer beurteilt in welchem Verfahren die Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen aus den einzelnen Ländern?
Zu welchen Vorlagen aus welchen Ländern hat die Bundesregierung bislang Feedback gegeben bzw. Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf angemeldet?
Wie lauten die übergeordneten Themenbereiche, die die Arbeitsgruppe untersucht – also beispielsweise Flugzeugabsturz, panzerbrechende Waffen, Cyber-Attacken?
Untersucht die Arbeitsgruppe nur Atomkraftwerke oder auch andere Anlagen, wie Zwischenlager, Wiederaufarbeitungsanlagen etc. (ggf. bitte angeben, welche)?
Falls nein, warum nicht?
Inwiefern stützt sich die Arbeitsgruppe bei ihren Untersuchungen auch auf nicht gutachterlich/behördlich bestätigte Unterlagen und Angaben der Betreiber – ähnlich wie dies beim deutschen AKW-Stresstest der Fall war?
Für welche Länder liegen deterministische Untersuchungen für welche Themenbereiche vor?
Insbesondere, für welche Länder liegen deterministische Untersuchungen zur Anlagensicherheit gegenüber (gezielten) Flugzeugabstürzen vor, ähnlich denen, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 für Deutschland von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH durchgeführt wurden?
Für welche Länder liegen keine deterministischen Untersuchungen für welche Themenbereiche vor?
Insbesondere, für welche Länder liegen keine deterministische Untersuchungen zur Anlagensicherheit gegenüber (gezielten) Flugzeugabstürzen vor, ähnlich denen, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 für Deutschland von der GRS durchgeführt wurden?
Für wie belastbar hält die Bundesregierung die Aussagen zur Anlagensicherheit in den einzelnen Themenbereichen, wenn keine deterministischen Untersuchungen dazu vorliegen?
Ist schon ein Verfahren und ein Zeitplan dafür vorgesehen, wie und wie schnell nach Vorlage der Endergebnisse der Arbeitsgruppe Konsequenzen im Sinne schärferer Sicherheitsanforderungen und/oder Verbesserungsmaßnahmen gezogen werden sollen?
Wie soll die tatsächliche Umsetzung etwaiger Verbesserungsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten nachverfolgt und der Arbeitsgruppe/der EU/anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnis gegeben werden?
Endet die Arbeit der Arbeitsgruppe mit Vorlage des Abschlussberichts?
Falls nein, womit und voraussichtlich wann?