[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9904
17. Wahlperiode 12. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9808 –
Einflussnahme auf die europäische Innenpolitik über die informelle Struktur
der „Gruppe der Sechs“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 17. und 18. Mai 2012 haben sich die Innenminister der sechs
einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten in München getroffen. So hatte es die
Bundesregierung erst kurz zuvor auf die Schriftliche Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 17/9615 des Abgeordneten Andrej Hunko mitgeteilt. Die
Zusammenkünfte dieser sogenannten Gruppe der Sechs (G6) widmen sich anstehenden
Initiativen im Bereich Justiz und Inneres, die auf Ebene der Europäischen
Union beraten werden. Die beteiligten Regierungen bringen auch eigene
Vorschläge zur Gestaltung europäischer Innenpolitik ein. Stetig wiederkehrende
Themen sind der internationale polizeiliche Datentausch und die
Migrationsabwehr. Auch die Absicherung anstehender Großereignisse, etwa
Gipfeltreffen oder Sportevents, wird auf solchen Treffen diskutiert.
Zur heutigen „Gruppe der Sechs“ gehören seit ihrer Gründung 2003 die
Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und
Spaniens. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) wurde auch Polen 2005
Mitglied des Zirkels. Die Initiative zur Einrichtung der G6 geht unter anderem
auf den damaligen französischen Innenminister Nicolas Sarkozy zurück.
Mehrmals jährlich finden zweitägige Treffen statt. Derzeit hält Deutschland
den Vorsitz und verantwortet daher das Treffen in München. Zu den Aufgaben
der jeweils ausrichtenden Regierung gehört auch die Gestaltung der
Tagesordnung. Neben der EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, sind
zudem die Heimatschutzministerin der USA, Janet Napolitano sowie der für die
Justiz zuständige US-Generalbundesanwalt, Eric Holder, zu Teilen der Treffen
eingeladen. Es ist unklar, welchem Muster die Entscheidung zur Teilnahme
der hochrangigen US-Repräsentanten folgt. Stattdessen liegt nahe, dass diese
hierüber Einfluss auf höchst strittige Entscheidungen über Abkommen
zwischen der EU und den USA zum polizeilichen Datentausch nehmen wollen.
Deren besonderes Interesse gilt anscheinend der Ausforschung von
„Reisebewegungen von Terrornetzwerken“. Da die EU hierzu bereits ein
entsprechendes Abkommen mit den USA zur Datenweitergabe geschlossen hat, dürfte es
um den Zugriff der USA auf die geplante EU-Sammlung von Passagierdaten
gehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juni 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9904 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Öffentlichkeit erfährt wenig oder nichts über Inhalte der Treffen. Das
Bundesministerium des Innern (BMI) kündigte die Zusammenkunft auf
seinem Internetportal nicht einmal an (Zugriff 8. Mai 2012). Die britische
Bürgerrechtsorganisation Statewatch übt deshalb heftige Kritik an dem im
Verborgenen tagenden Zirkel: Es gebe keine Bestimmungen zur Veröffentlichung
der Tagesordnung oder von Protokollen. Parlamentarier erhalten keinen
Zugang zu den dort verteilten Dokumenten.
Das vorige G6-Treffen fand im Dezember 2011 in Paris statt. Nach Angaben
der Europäischen Kommissarin, Cecilia Malmström, ist dort auch die
„Situation in Griechenland“ thematisiert worden. Gemeint sind innenpolitische
Maßnahmen, mit denen die G6 Athen zu schärferen Grenzkontrollen zwingen
wollen. Laut der Bundesregierung stand auch in München die „Solidarität
beim Außengrenzschutz“ auf dem Programm. Dahinter steckt eine
deutschfranzösische Initiative zur Unterstützung Griechenlands bei der Abschottung
der EU-Außengrenzen. Hierzu hatten die Innenminister Deutschlands und
Frankreichs einen Brief an den Ratsvorsitz geschickt, um zukünftig mit einer
Situation wie in Griechenland die Einführung temporärer Kontrollen der
Binnengrenzen zu begründen (vgl.
www.euro-police.noblogs.org/files/2012/04/
friedrich_gueant.pdf).
Nach Ansicht der Fragesteller ist die Struktur der G6 intransparent und
hinsichtlich demokratischer Verfahren fragwürdig. Wie in diversen anderen
informellen Netzwerken von Polizeien (etwa zum Einsatz von
Überwachungssoftware oder verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern) wird Abgeordneten wie
auch der Öffentlichkeit kein Zugang zu erörterten Inhalten, Absprachen oder
Dokumenten gewährt. Zudem werden im Falle der G6 die 21 übrigen EU-
Mitgliedstaaten vom Prozess der Meinungsbildung und Entscheidung
ausgeschlossen, während gleichzeitig die USA eingebunden werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Vorbemerkung der Fragesteller enthält Feststellungen, die der Korrektur
bedürfen. Das gilt auch für die Darstellung von Form und Inhalt der heutigen
G6-Ministertreffen.
Bei dem G6-Ministertreffen am 17. und 18. Mai 2012 handelt es sich um eine
informelle Zusammenkunft der Innenminister von Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Polen und Spanien. Als Gäste nahmen, wie üblich die
Minister für Innere Sicherheit und für Justiz der USA teil. Die ebenfalls
eingeladene EU-Kommissarin Cecilia Malmström war an der Teilnahme verhindert.
Seit 2003 finden halbjährlich derartige Treffen statt, bis zur Aufnahme von
Polen im Jahr 2006 im Format G5.
Wesentlicher Grund für deren Einführung war die von Innenministern großer
Mitgliedstaaten verfolgte Absicht, die Entscheidungsprozesse im EU-
Ministerrat durch gezielte Vorbereitung effizienter zu gestalten.
Seit 2009 ist Gegenstand der Tagungen der Austausch über Strategie- und
Grundsatzfragen, nicht mehr die Ratsvorbereitung. Arbeitsgruppen und
Schlussfolgerungen sind nicht mehr vorgesehen.
Organisation, Ablauf und die Entscheidung über die Einladung von Vertretern
der Europäischen Kommission liegen in der Hand der halbjährlich
wechselnden Präsidentschaft. Das Format soll den freien Gedankenaustausch im kleinen
Kreis ermöglichen, insbesondere bei Themen, bei denen noch kein
unmittelbarer Entscheidungsbedarf besteht.
Entsprechend trifft es nicht zu, dass bei den Treffen der G6 „Regierungen“
vertreten seien. Auch werden im Regelfall keine „anstehenden Initiativen, die auf
EU-Ebene beraten werden“, behandelt. Ebenso wenig gibt es „stetig
wiederkehrende Themen“ wie „internationale(n) polizeiliche(n) Datentausch und die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9904Migrationsabwehr“. Auch entspricht es mehrjähriger Übung, dass US-
Repräsentanten an der Diskussion der Sicherheitsthemen mit transatlantischem
Bezug teilnehmen. Dadurch können die G6-Innenminister an deren besonderen
Erkenntnissen in diesem Bereich partizipieren und sich mit ihnen über
Problemlagen in ihren Ländern austauschen.
Im Übrigen ist das Thema „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“ vom
deutschen Vorsitz auf die Tagesordnung der Sitzung vom 17. und 18. Mai 2012
gesetzt worden. Das Abkommen der EU mit den USA wurde im Rahmen der
zuständigen europäischen Gremien getroffen und war nicht Gegenstand dieses
G6-Treffens, die „EU-Sammlung von Passagierdaten“ wurde als ein Instrument
im Kontext der Tagesordnungspunkte „Reisebewegungen von
Terrornetzwerken“ und „Smart Borders“ genannt, aber nicht diskutiert.
Dass die Öffentlichkeit wenig oder nichts über Inhalte der Treffen erfahre, trifft
ebenfalls nicht zu. Bei dem Treffen in München gab es allein von deutscher
Seite zwei Pressekonferenzen. Sowohl in den Hauptabendnachrichten des
Fernsehens als auch in den Printmedien wurde darüber berichtet. Die wesentlichen
Inhalte der Zusammenkunft sind auf der Internetseite des Bundesministeriums
des Innern (BMI) nachzulesen. Die zitierte britische Bürgerrechtsbewegung
Statewatch nimmt demgegenüber zu einer Veranstaltung im alten Format aus
dem Jahr 2006 Stellung. Die Notwendigkeit eines informellen
Gedankenaustauschs der Minister zweifelte sie selbst nicht an. Soweit die Fragesteller weiter
ausführen, dass sich hinter dem Tagesordnungspunkt „Solidarität beim
Außengrenzschutz“ eine deutsch-französische Initiative mit dem Ziel der Einführung
temporärer Kontrollen der Binnengrenzen verberge, ist das ebenfalls
unzutreffend. Die Innenminister Deutschlands und Frankreichs hatten sich vielmehr in
einem gemeinsamen Brief zu dem Thema an den dänischen Ratsvorsitz zur
Vorbereitung der Ministerratssitzungen gewandt. In München ging es dagegen
um Fragen der Umsetzung konkreter gemeinsamer Grenzschutzmaßnahmen.
Vor diesem Hintergrund kann die Einschätzung der Fragesteller, „die Struktur
der G6 sei intransparent und hinsichtlich demokratischer Verfahren
fragwürdig“, nicht nachvollzogen werden.
1. Wie kam die Einrichtung der „Gruppe der Sechs“ zustande?
a) Wer hatte die Initiative zur Einrichtung der G6 übernommen, und wie
wurde dies begründet?
Das erste G6-Innenministertreffen fand auf Einladung Spaniens statt. Zu den
Gründen der Einrichtung siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung.
b) Welche Abteilungen welcher deutscher Behörden waren an den
Diskussionen um die Einrichtung und Teilnahme an den G6 beteiligt?
Über Einrichtung und Teilnahme an den G6-Treffen wurde im BMI
entschieden. Eine Diskussion mit anderen Behörden fand nicht statt.
c) Wie, und von wem wurde schließlich die Entscheidung getroffen, dem
Kreis der G6 beizutreten?
Die Entscheidung wurde vom Bundesminister des Innern getroffen.
d) Welche Überlegungen führten dazu, den ursprünglichen Kreis auf fünf
EU-Mitgliedstaaten zu beschränken?
Die ursprünglichen fünf EU-Mitgliedstaaten der G5 waren von der Zahl ihrer
Einwohner aus betrachtet mit Abstand die größten in der EU.
Drucksache 17/9904 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Welche Überlegungen führten dazu, den ursprünglichen Kreis um
Polen zu erweitern?
Da die Einwohnerzahl Polens der Spaniens vergleichbar ist, wurde Polen nach
seinem EU-Beitritt als sechster Mitgliedstaaten aufgenommen.
f) Seit wann nimmt die Europäische Kommission an G6-Treffen teil?
Die Teilnahme der Europäischen Kommission ist in das Ermessen des Vorsitzes
gestellt (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Europäische
Kommission war erstmals 2010 vertreten. Seitdem nahm sie überwiegend teil.
g) Welche Überlegungen führten dazu, die Europäische Kommission
einzuladen?
Der jeweilige Vorsitz entscheidet anhand der Agenda, ob die Teilnahme der
Kommission für den Gedankenaustausch notwendig erscheint (vgl. Antwort zu
Frage 1f).
2. Seit wann nehmen Repräsentanten der USA an den G6-Treffen teil?
Die USA haben zum Thema Terrorismusbekämpfung erstmals an einem G6-
Treffen in Venedig im Mai 2007 teilgenommen.
a) Welche Überlegungen haben zu ihrer Einladung geführt?
Der Einladung lag die Überzeugung zugrunde, dass den internationalen
Bedrohungen der Sicherheit, insbesondere durch Terrorismus, nur durch eine
transatlantische Zusammenarbeit wirksam begegnet werden kann.
b) Nach welchen Kriterien wird bestimmt, an welchen
Tagesordnungspunkten die USA hinzugezogen werden?
Der Gastgeber entscheidet, zu welchen Tagesordnungspunkten die Vertreter der
Vereinigten Staaten von Amerika eingeladen werden. In der Regel handelt es
sich dabei um Sicherheitsthemen mit transatlantischem Bezug.
c) Inwieweit wird hierzu das Einverständnis aller G6-Teilnehmerstaaten
eingeholt?
Die Erklärung des Einverständnisses der anderen G6-Mitglieder ist nicht
erforderlich (vgl. Antwort zu Frage 2b). Die Teilnehmer erhalten allerdings
Gelegenheit, sich zur Themensetzung zu äußern.
d) Inwieweit artikulieren die USA selbst die Forderung zur Teilnahme an
bestimmten Tagesordnungspunkten?
Die Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika sind Gäste, können sich aber
ebenfalls zur Themensetzung äußern.
e) Welche Absprachen existieren über die Möglichkeit, dass die USA
selbst Tagesordnungspunkte vorschlagen oder sogar einfordern?
Keine. Die Vertreter der USA erhalten aber, wie die anderen Teilnehmer,
Gelegenheit, Vorschläge zum Entwurf der Tagesordnung zu unterbreiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9904f) Inwieweit erhalten die USA Zugang zu Protokollen oder Mitschriften
jener Tagesordnungspunkte, an denen sie teilnehmen?
Es gibt keine Protokolle oder Mitschriften.
g) Inwieweit erhalten die USA Zugang zu Protokollen, Mitschriften oder
verteilten Dokumenten jener Tagesordnungspunkte, an denen sie nicht
teilnehmen?
Auf die Antwort zu Frage 2f wird verwiesen.
3. Welche inhaltliche Ausrichtung wurde bei der Gründung der G6 für die
Treffen bestimmt, und wie war die Haltung der Bundesregierung dazu?
Die inhaltliche Ausrichtung bezog sich auf alle aktuellen innenpolitischen
Themen mit europäischem Bezug. Die Ausrichtung wurde vom BMI unterstützt.
4. Wie ist die Struktur der G6 organisatorisch angelegt?
Zur organisatorischen Struktur der G6 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
a) An welchen Kriterien orientiert sich die Frequenz der Treffen?
Im Regelfall führt jeder Vorsitz ein G6-Treffen durch. Auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen.
b) Wie ist die Übernahme des jeweiligen Vorsitzes geregelt (bitte die
Reihenfolge angeben)?
Der Vorsitz wechselt in jedem Halbjahr in der Reihenfolge:
Spanien, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und Polen.
c) Inwiefern existiert für die G6 eine eigene Bürostruktur, bzw. inwiefern
sind Angehörige der Bundesregierung ausschließlich oder größtenteils
mit der Aufrechterhaltung der Struktur betraut?
Es gibt keine eigene Bürostruktur. Es gibt auch keine Organisationseinheit, die
ausschließlich oder größtenteils mit der Betreuung der G6 betraut wäre.
5. Nach welchen Kriterien wird die Tagesordnung der Treffen festgelegt?
Die Tagesordnung wird je nach Präferenz des Vorsitzes in Abstimmung mit den
teilnehmenden Ministern festgelegt (vgl. die Vorbemerkung der
Bundesregierung).
a) Welche Gespräche oder sonstigen Meinungsbildungsprozesse werden
hierzu gestartet?
Keine. Der Entwurf der Tagesordnung wird den Ministern mit Gelegenheit zur
Stellungnahme zugeleitet.
Drucksache 17/9904 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Inwiefern werden die übrigen 21 EU-Mitgliedstaaten im Vorfeld der
Treffen über die dort behandelten Themen unterrichtet?
Eine formelle Unterrichtung ist nicht vorgesehen, allerdings werden die
Themen im Dialog mitgeteilt.
c) Inwiefern können die übrigen 21 EU-Mitgliedstaaten im Vorfeld der
Treffen Einfluss auf die dort behandelten Themen nehmen?
Den an den Treffen nicht beteiligten EU-Innenministern bleibt es
unbenommen, Anregungen in Bezug auf dort behandelte Themen zu geben.
d) Welche Stellen der Bundesregierung sind konkret in die Vorbereitung
der Treffen eingebunden?
Als informelle Treffen des Bundesministers des Innern mit seinen Kollegen
werden diese von seinem Haus vorbereitet.
6. Wie ist der Zugang von Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten
oder der allgemeinen Öffentlichkeit zu Inhalten der Treffen der G6
geregelt?
Wegen des informellen Charakters der Treffen gibt es keine derartigen
Regelungen.
a) Welche Bestimmungen wurden bei der Gründung der G6 zur
Veröffentlichung der Tagesordnungen, Protokolle, Mitschriften oder verteilten
Dokumente festgelegt?
Keine (siehe oben).
b) Sofern hierzu keine Regelungen verabredet wurden, welche Praxis
existiert hierzu bei der Bundesregierung wie auch in den übrigen
Mitgliedstaaten bzw. auf Ebene der EU deren Innenkommissarin ja
ebenfalls an Treffen teilnimmt?
Eine feste Praxis bezüglich der Veröffentlichung der Tagesordnung und der den
Teilnehmern übermittelten Unterlagen gibt es nicht. Protokolle und
Mitschriften werden nicht erstellt (siehe die Antwort zu Frage 2f).
c) Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob sogenannte
Schlussfolgerungen veröffentlicht werden?
„Schlussfolgerungen“ sind nicht vorgesehen.
d) Welche Überlegungen bewogen das BMI, das Treffen in München nicht
auf seiner Webseite anzukündigen?
Das BMI hat die Medien zu der Veranstaltung in München eingeladen und dort
zwei Pressekonferenzen durchgeführt. Die wesentlichen Inhalte des Treffens
wurden unmittelbar danach auf seiner Internetseite mitgeteilt. Neben der
Berichterstattung durch die Medien hat damit auch das BMI die Öffentlichkeit
hinreichend über das informelle Treffen unterrichtet. Ergänzend wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/99047. Inwieweit nehmen weitere Personen oder Institutionen an den G6-Treffen
teil?
a) Werden bei den Treffen externe Beratungen, Konsultationen oder
Folgenabschätzungen eingeholt?
Nein (auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen).
b) Inwieweit werden Institutionen oder Agenturen der EU im Vorfeld der
Treffen oder auch danach über Themen oder beabsichtigte Absprachen
unterrichtet oder diese anderweitig (auch über die Erstellung von
Dokumenten) in die Struktur der G6 eingebunden?
Die Teilnahme weiterer Personen oder Institutionen an den G6-Treffen ist nicht
vorgesehen. Wegen des informellen Charakters der Treffen und der
weitgehenden Autonomie des Vorsitzes bei der Gestaltung lässt sie sich aber nicht
ausschließen. Außer durch die mögliche Einladung eines Vertreters der
Europäischen Kommission zu den G6-Treffen (vgl. die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 1f und 1g) findet keine förmliche
Unterrichtung von Institutionen oder Agenturen der EU statt. Eine anderweitige
Einbeziehung ist ebenfalls nicht vorgesehen.
8. Inwieweit existieren innerhalb der G6 weitere Strukturen, in denen
Arbeitsinhalte ausgelagert werden?
a) Inwieweit stand das Treffen der auch in den G6 organsierten sechs
Innenministerien und den USA, das 2007 in Potsdam/Schwielowsee
stattfand, im Kontext der G6 (Pressemitteilung des BMI im Internet
vom 1. Dezember 2007)?
Die Initiative für diese Zusammenkunft ging auf das G6-Treffen in Venedig am
11./12. Mai 2007 zurück. Auch dort gab es bereits ein Treffen mit den USA.
b) Wer hatte das Treffen in Potsdam einberufen, und welcher Zweck
wurde damit verfolgt?
Eingeladen hatte der damalige Bundesminister des Innern. Ziel war es, jenseits
des politischen Tagesgeschäfts und mit Hilfe unabhängiger wissenschaftlicher
Expertise die Entwicklungen im Bereich des internationalen Terrorismus zu
reflektieren und den Dialog über die Entwicklung von wirksamen
Gegenmaßnahmen zu intensivieren.
c) Welche Regierungen, EU-Agenturen oder sonstige Institutionen
nahmen mit welchem Personal an dem Treffen teil?
An dem Treffen nahmen die Innenminister der G6-Staaten aus Polen,
Frankreich, Italien, Spanien, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und den USA
sowie Wissenschaftler und Experten aus sieben Nationen teil.
d) Welche „Wissenschaftler und Experten“ nahmen an dem Treffen teil,
und nach welchen Kriterien wurden sie ausgesucht?
Neben Mitarbeitern und Beratern der vertretenen Regierungen nahmen als
Experten aus der Wissenschaft die Professoren Münkler (Berlin), Kreß (Köln),
Hailbronner (Konstanz), Daguzan (Frankreich) und Donini (Italien) teil,
welche nach fachlichen Kriterien, insbesondere aufgrund ihrer Vorbefassung
mit den erörterten Themen, ausgewählt wurden.
Drucksache 17/9904 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Welche Inhalte wurden auf dem Treffen erörtert (bitte hierzu die
Diskussionen nach Tagesordnungspunkten kurz skizzieren)?
Es wurden Fragen des humanitären Völkerrechts sowie mögliche
Handlungsoptionen auf der Grundlage nationalen Rechts angesprochen. Insbesondere
wurden Maßnahmen gegen terrorismusverdächtige Drittstaatsangehörige im
Aufenthaltsstaat zur Verhinderung von „sicheren Häfen“, die Zusammenarbeit
unter den Nachrichtendiensten, die Notwendigkeit der Entwicklung
gemeinsamer Datenschutzstandards sowie Lösungsansätze zur Gefahrenabwehr im
Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Nutzung von elektronischen
Kommunikationssystemen diskutiert.
f) Welche „wichtige Impulse“ wurden von Deutschland gesetzt, wie es
das BMI auf seiner Webseite zur Bekämpfung von „Gefahren des
internationalen Terrorismus“ hinsichtlich der Konferenz in Potsdam
vorträgt?
Wenn das BMI auf seiner Internetseite seinen damaligen Minister mit den
Worten zitiert, „haben wir in Schwielowsee wichtige Impulse gesetzt“, so bezieht
sich das auf das Innenministertreffen insgesamt. In der Tat wurden durch die
Diskussionen der Teilnehmer Lösungsansätze zu allen angesprochenen
Problemen deutlich befördert. Dies betrifft vor allem sicherheitsrelevante und
migrationspolitische Themen sowie Fragen des Datenschutzes.
g) Welche weiteren Treffen oder Symposien haben außerhalb oder im
Rahmen der G6-Staaten stattgefunden (bitte Datum, Orte und Thema
mitliefern)?
Im Rahmen der G6 haben weitere halbjährliche Innenministertreffen
stattgefunden. Eine Vertiefung der erörterten Themen erfolgte im Übrigen in
zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art.
9. Trifft es, wie vom Internetportal heise.de (Meldung vom 24. März 2006)
berichtet, zu, dass bei dem G6-Treffen in Heiligendamm 2006 die
Einrichtung der Europol-Plattform „Check the Web“ beschlossen wurde, deren
Vorsitz Deutschland übernahm?
a) Wo wurde die Initiative zuvor beraten?
b) Inwiefern wurde Europol im Rahmen des G6-Treffens vorher in die
Meinungsbildung oder Beschlussfassung einbezogen?
Beim Ministertreffen der G5 in Florenz im Jahr 2004 hat Deutschland erstmals
sein Projekt „EU-Zusammenarbeit gegen die terroristische Nutzung des
Internets – Check the Web“ vorgestellt. Bei diesem Treffen wurde darüber
Einvernehmen erzielt, das Projekt auf EU-Ebene weiterzuführen. Auf dem Treffen der
G6 in Heiligendamm im Jahr 2006 wurde dann beschlossen, eine gemeinsame,
arbeitsteilige Analyse der Nutzung des Internets durch terroristische Strukturen
(„Check the Web“) unter Beteiligung von Europol vorzunehmen. Ein deutscher
Vorsitz des Internetportals „Check the Web“ bei Europol hat zu keiner Zeit
bestanden. Europol wurde von Deutschland frühzeitig in die Planungen für das
Projekt einbezogen. An der Beschlussfassung der G6 im Jahr 2006 war Europol
nicht beteiligt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/990410. Welche Tagesordnung hatte das Treffen der G6 im Dezember 2011 in
Paris (bitte in groben Zügen skizzieren)?
Die Tagesordnungspunkte lauteten Migrationssituation im östlichen
Mittelmeerraum, Schengen, Asyl, umherreisende kriminelle Banden, Olympische
Spiele, Europarat, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kampf gegen
kriminelle Vermögenswerte, die Situation im Süden des Mittelmeeres und
Sonstiges.
a) Inwieweit waren die Europäische Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen – FRONTEX und Europol in die
Vor- oder Nachbereitung des Treffens eingebunden?
Die EU-Agenturen waren nicht eingebunden.
b) Inwieweit wurde die vom Bundesmminister des Innern, Dr. Hans-
Peter Friedrich, und seinem französischen Amtskollegen, Claude
Guéant, lancierte Initiative einer „Schengen-Regierungsführung“, die
eine 30-tägige Wiedereinführung von Grenzkontrollen bei „hohem
Migrationsdruck“ vorsieht, auf dem Treffen in Paris diskutiert?
Die bezeichnete deutsch-französische Initiative wurde erst später ergriffen.
c) Wer hat an dem Vortrag bzw. der Diskussion teilgenommen?
d) Welche Verabredungen wurden zur Weiterverfolgung der Initiative
getroffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10b verwiesen.
e) Was ist mit der „Situation in Griechenland“ gemeint, die laut
der EU- Innenkommissarin, Cecilia Malmström, thematisiert wurde
(
http://blogs.ec.europa.eu/malmstrom/“G6“-in-paris), und welche
Position hat die Bundesregierung hierzu vertreten?
Unter dem Thema Asyl wurden auch die Aufnahmebedingungen für
Flüchtlinge in Griechenland angesprochen. Konkret ging es um die Frage der Dublin-
Überstellungen dorthin. Die Entscheidung Deutschlands, diese temporär
auszusetzen, ist bekannt.
f) Welche Inhalte wurden in Paris hinsichtlich der Bekämpfung einer
sogenannten Wanderkriminalität vorgetragen und diskutiert?
In Frankreich sind die Probleme mit umherreisenden kriminellen Banden ein
wichtiges innenpolitisches Thema. Es fand ein Austausch über die Situation in
anderen Teilnehmerstaaten statt.
g) Inwieweit wurde thematisiert, dass der Begriff der
„Wanderkriminalität“ zur Stigmatisierung von Roma-Gruppen beiträgt?
Eine mögliche Stigmatisierung von Roma-Gruppen wurde nicht thematisiert,
da sich der Begriff „Wanderkriminalität“ allein auf mobile Gruppen von
Kriminellen bezieht.
11. Welche näheren Ausführungen kann die Bundesregierung zum jüngsten
G6-Treffen in München machen?
a) Wo hat das Treffen stattgefunden?
Das Treffen fand in der Münchner Residenz statt.
Drucksache 17/9904 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Behörden oder sonstigen Stellen waren mit welchen Kräften
eingebunden?
Die Vorbereitung und Organisation der Durchführung oblag dem BMI. Darüber
hinaus waren im Rahmen der erforderlichen Schutzmaßnahmen Beamte des
Bundeskriminalamtes und der Landespolizei Bayern eingebunden.
c) Welche weiteren Personen aus welchen Ländern nahmen mit welchen
Aufgaben teil?
Darüber hinaus wurden keine weiteren Personen mit Aufgaben betraut.
d) Welche Kosten sind für die Durchführung entstanden, und wie werden
sie übernommen?
Für die Durchführung des G6-Treffens wurden Kosten in Höhe von 80 000 Euro
veranschlagt und im Haushalt 2012 unter Kapitel 06 01 Titel 53 203 eingestellt.
Da die Rechnungsabwicklung noch nicht abgeschlossen ist, kann über die
tatsächlich entstandenen Kosten noch keine definitive Aussage getroffen
werden.
e) Welche Inhalte wurden diskutiert (bitte hierzu die Tagesordnung
beilegen und erörterte Inhalte sowie Ergebnisse in groben Zügen
skizzieren)?
Zu den wesentlichen Inhalten und Ergebnissen des Treffens wird auf die als
Anlage beigefügte Tagesordnung und Pressesprechzettel sowie auf die Antwort
zu Frage 11g verwiesen.
f) Welche Dokumente wurden im Rahmen des Treffens verteilt (bitte
beilegen; sofern dies nicht möglich ist, bitte jeweils für jedes
Dokument einzeln begründen)?
Wegen des informellen Charakters des Treffens wurden in dessen Rahmen
keine beschlussfähigen Dokumente erstellt. Es wurden lediglich zur
Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion vorab mit Fragen versehene
Gesprächsunterlagen verteilt.
g) Welche Absprachen wurden unter den sechs Regierungen hinsichtlich
dem „Smart Borders“-Paket der EU, einer „Solidarität beim
Außengrenzschutz“, dem Thema „Nordafrika und Syrien“ sowie den damit
verbundenen Themen „Migration, Aufbauhilfe, Sicherheit“ getroffen,
bzw. welche Meinungen wurden hierzu vorgetragen?
Zu den genannten Themen wurden wegen des informellen Charakters des
Gedankenaustausches keine Absprachen getroffen. Man verständigte sich
lediglich darauf, die möglichen Grenzüberwachungssysteme unter Kosten-Nutzen-
Gesichtspunkten zu beleuchten und den Informationsaustausch auf
Arbeitsebene über die Situation in Nordafrika und Syrien zu intensivieren.
12. An welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA
sowie die Europäische Kommission beim Treffen in München
teilgenommen?
Die USA haben an den Gesprächen zu den Themen Piraterie,
Reisebewegungen von Terrornetzwerken und Smart Borders teilgenommen. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9904a) Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der
deutsche G6-Vorsitz festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder
Arbeitsgruppen die USA teilnehmen dürfen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
b) Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der
deutsche G6-Vorsitz festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder
Arbeitsgruppen die Europäische Kommission teilnehmen darf?
Die Europäische Kommission hätte an allen Tagesordnungspunkten teilnehmen
sollen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1f und 1g verwiesen.
c) Welche im Rahmen des gesamten Treffens angefallenen
Tagesordnungen, Protokolle, Mitschriften oder Dokumente wurden vor, während
oder nach dem Treffen an die USA sowie an die Europäische
Kommission übergeben?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2f und 2g, 6b und 11f verwiesen.
d) Welche Inhalte und insbesondere Anliegen haben die USA
hinsichtlich einer „Bekämpfung der Piraterie“, der „Aufdeckung der
Finanzströme“ sowie der Ausforschung der „Reisebewegungen von
Terrornetzwerken“ vorgetragen?
Zum Thema „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“ und dem in diesem
Zusammenhang behandelten Thema „Smart Borders“ berichteten die USA von
den positiven Erfahrungen mit dem Electronic System for Travel Authorization
(ESTA). Beim Thema „Bekämpfung der Piraterie��� (einschließlich der
„Aufdeckung der Finanzströme“) trugen sie vor, dass der Einsatz privater
bewaffneter Sicherheitsdienste, die staatlich zertifiziert wurden, sinnvoll sei.
e) Inwieweit wurde diskutiert, ob die USA Zugriff auf die geplanten EU-
Systeme zur Sammlung von Passagierdaten (EU PNR) und Bankdaten
(EU TFTS) erhalten können?
Diese Themen standen nicht auf der Tagesordnung. Es wird ferner auf die
Vorbemerkung der Budnesregierung verwiesen.
f) Welche Absprachen bzw. Ergebnisse wurden mit den USA sowie der
Europäischen Kommission in München getroffen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11g und 11e verwiesen, im Übrigen
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung.
13. Trifft es zu, dass das inzwischen abgeschlossene Abkommen zwischen
der EU und den USA zur Weitergabe von Passagierdaten zuvor im
Rahmen der G6 behandelt wurde, und falls ja, mit welchen Inhalten und
Absprachen?
Das inzwischen abgeschlossene Abkommen zwischen der EU und den USA
zur Weitergabe von Passagierdaten war bei den Sitzungen im Rahmen der G6
kein Tagesordnungspunkt. Es wurde beim G6-Treffen in Paris am 1. Dezember
2011 unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ thematisiert.
Drucksache 17/9904 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche weiteren Regierungen, Institutionen oder Personen haben an
dem Tagesordnungspunkt teilgenommen?
An dem Tagesordnungspunkt haben alle G6-Minister teilgenommen, die USA
und die Europäische Kommission.
b) Inwiefern hatte die US-Delegation dabei Stellung zu ihrer
Verhandlungsposition bezogen?
Es ging bei dem Thema lediglich um den Austausch zum aktuellen Stand der
Verhandlungen.
c) Trifft es zu, dass die USA gefordert hatten, den Entwurf des Vertrags
ohne weitere Verhandlungen dem Rat der Europäischen Union zur
Billigung vorzulegen?
Die Kommission hatte den Abkommensentwurf für ein neues EU-US-PNR-
Abkommen bereits vor dem G6-Treffen am 1. Dezember 2011 paraphiert,
nämlich am 17. November 2011. Daher bestand bei den USA die Erwartung, dass
sich am Text keine Änderungen mehr ergeben. Gleichwohl stand der
Abkommensentwurf danach nochmals auf der Tagesordnung des Ausschusses der
Ständigen Vertreter am 12. Dezember 2011, wo alle Mitgliedstaaten erneut die
Möglichkeit hatten, sich zu dem Abkommensentwurf zu äußern.
d) Inwieweit wurden die übrigen 21 EU-Mitgliedstaaten über die
vorgetragene Verhandlungsposition der USA in EU-Ratsarbeitsgruppen
oder Ausschüssen in Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese im
Einzelnen darauf?
Die Verhandlungen mit den USA wurden durch die Kommission geführt. Die
Kommission unterrichtete die zuständigen Ratsgremien, in denen alle
Mitgliedstaaten vertreten sind (Referenten für Justiz- und Innenpolitik; Ausschuss der
Ständigen Vertreter), regelmäßig über den jeweiligen Stand der Verhandlungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9904Anlage
Agenda
Abendessen am 17. Mai 2012 im Kreise der EU-Minister:
– Organisierte Kriminalität und Vermögensabschöpfung
– Solidarität beim Außengrenzenschutz
Sitzung am Vormittag des 18. Mai 2012 im Kreise der EU-Minister:
– Nordafrika und Syrien (Migration, Aufbauhilfe, Sicherheit)
– KOM-Vorschlag RL Datenschutz Sicherheitsbehörden
Pressekonferenz
Mittagessen am 18. Mai 2012 mit Teilnahme USA
– Bekämpfung der Piraterie
Sitzung am Nachmittag des 18. Mai 2012 mit Teilnahme USA:
– Reisebewegungen von Terrornetzwerken
– Smart Borders
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ISSN 0722-8333]