Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/771
16. Wahlperiode 27. 02. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Ina Lenke,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/601 –
Leistungen für Familien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund der Diskussion um Steuererleichterungen für Familien ist
es sinnvoll, eine Bestandsaufnahme über bereits bestehende
Familienförderungsmaßnahmen und die voraussichtliche Belastung der öffentlichen
Haushalte im Jahr 2006 vorzunehmen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Familienpolitik nimmt einen zentralen Stellenwert in der Politik der
Bundesregierung ein. Familienpolitik ist nachhaltig darauf ausgerichtet, Familien zu
unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und dabei zu
helfen, dass Lebensentwürfe mit Kindern realisiert werden können. Die
Bundesregierung hat einen Perspektivwechsel und Politikwechsel zu einer nachhaltigen
Familienpolitik vorgenommen, deren neue Zielsetzung auch mit
demografischen und ökonomischen Argumenten begründet ist. Familien brauchen vor
allem Zeit, eine unterstützende Infrastruktur und Einkommen. In dieser
Legislaturperiode wird der Familienförderung beispielsweise im Rahmen des
Wachstums- und Beschäftigungspakets besonderer Stellenwert eingeräumt. Die
Bundesregierung hat darüber hinaus einen Paradigmawechsel eingeleitet und richtet
ihre Familienpolitik verstärkt auf den Ausbau einer wirksamen, Familien und
Kinder unterstützenden Infrastruktur für Bildung und Betreuung sowie auf
Maßnahmen zur Erwerbsintegration von Frauen und für eine bessere Balance von
Familie und Arbeitswelt aus.
Die Gesamtschau der Antworten auf diese Kleine Anfrage zeigt, dass die
Familienpolitik auch haushaltswirtschaftlich sehr hohe Priorität genießt. Nach
Ergebnissen des Sozialbudgets (Frage 34) erreichen die Leistungen der öffentlichen
Hand für Familien (ohne Familienleistungen der privaten Arbeitgeber) schon
seit 2002 eine Größenordnung von fast 100 Mrd. Euro jährlich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Februar 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/771 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Wie hoch ist das Gesamtvolumen des pro Jahr ausgezahlten Kindergeldes?
Im Haushaltsjahr 2005 wurden 34,5 Mrd. Euro Kindergeld als Steuervergütung
ausgezahlt. Im selben Haushaltsjahr betrugen die zusätzlichen Ausgaben im
Einzelplan 17 für das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
rund 106 Mio. Euro. Für 2006 bis 2008 ist ein Ansatz von jeweils 109 Mio. Euro
vorgesehen.
2. In welcher Höhe wirken sich der Kinderfreibetrag bzw. der Freibetrag für
Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf die öffentlichen Haushalte aus?
Durch die Freibeträge für Kinder entstehen steuerliche Mindereinnahmen von
rund 1,5 Mrd. Euro über das Kindergeld als Steuervergütung hinaus.
3. Welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben Kindergeld
und die in Frage 2 genannten Freibeträge in den Jahren 2006 bis 2008?
Die Steuermindereinnahmen und Zahlungen nach BKGG (gerundet) stellen sich
laut Finanzplanung wie folgt dar:
4. Wie wirkt sich die Steuerfreiheit der Leistungen des Arbeitgebers zur
Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder (§ 3 Nr. 33 EStG)
auf die öffentlichen Haushalte aus?
Die Steuermindereinnahmen betragen rund 9 Mio. Euro jährlich.
5. Wie wirkt sich der Sonderausgabenabzug des Schulgeldes (§ 10 Abs. 1
Nr. 9 EStG) auf die öffentlichen Haushalte aus?
Durch die Abziehbarkeit des Schulgeldes entstehen Steuermindereinnahmen
von ca. 30 Mio. Euro jährlich.
6. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende?
Dieser führt zu Steuermindereinnahmen von 630 Mio. Euro.
7. Wie wirkt sich die Berücksichtigung von Kindern bei der Errechnung der
zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen des § 33 Abs. 3 EStG aus?
Die zumutbare Belastung, also der Anteil an den außergewöhnlichen
Belastungen, der nicht einkommensmindernd berücksichtigt wird und den der
Steuerpflichtige daher ohne eine Beteiligung der Allgemeinheit selbst tragen muss, ist
2006 2007 2008
Kindergeld 34 600 Mio. € 34 600 Mio. € 34 600 Mio. €
Freibeträge für Kinder 1 500 Mio. € 1 600 Mio. € 1 700 Mio. €
insgesamt 36 100 Mio. € 36 200 Mio. € 36 300 Mio. €
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/771nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl
gestaffelt. Sie beträgt
vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte. Somit ermäßigt sich die
zumutbare Belastung bei Steuerpflichtigen mit einem oder zwei Kindern um bis zu 3
vom Hundert, bei Steuerpflichtigen mit drei oder mehr Kindern um weitere 1 bis
2 vom Hundert.
8. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Abzug des
Unterhaltsfreibetrags (§ 33a Abs. 1 EStG)?
Die finanziellen Auswirkungen des Abzugs außergewöhnlicher Belastungen in
besonderen Fällen betragen rund 960 Mio. Euro; Steuermindereinnahmen für
§ 33a Abs. 1 bis 3 EStG zusammengenommen. Schätzungsweise betragen die
Auswirkungen des § 33a Abs. 1 EStG (Unterhaltsfreibetrag) rund 120 Mio.
Euro.
9. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a
Abs. 2 EStG)?
Siehe Antwort zu Frage 8. Die finanziellen Auswirkungen werden auf rund 540
Mio. Euro geschätzt.
10. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Abzugsbetrag von bis zu
624 Euro für eine Haushaltshilfe bei Krankheit bzw. schwerer
Behinderung eines Kindes (§ 33a Abs. 3 EStG)?
Siehe Antwort zu Frage 8. Die finanziellen Auswirkungen betragen rund 300
Mio. Euro.
11. Wie wirken sich der Behindertenpauschbetrag (§ 33b Abs. 5 EStG) bzw.
der Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) auf die öffentlichen
Haushalte aus?
Durch den Abzug von Behinderten-Pauschbeträgen entstehen
Steuermindereinnahmen von rund 900 Mio. Euro. Die Pflegepauschbeträge wirken sich mit rund
60 Mio. Euro Steuermindereinnahmen aus.
bei einem
Gesamtbetrag der Einkünfte
bis 15 340 € über 15 340 €
bis 51 130 €
über 51 130 €
bei Alleinstehenden
ohne Kinder 5 6 7
bei Ehegatten ohne
Kinder 4 5 6
bei Steuerpflichtigen
mit einem oder zwei
Kindern 2 3 4
bei Steuerpflichtigen
mit drei oder mehr
Kindern 1 1 2
Drucksache 16/771 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode12. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Abzug von
Kinderbetreuungskosten (§ 33c EStG)?
Daraus entstehen Steuermindereinnahmen von 131 Mio. Euro.
13. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen
der Kinderzulage im Rahmen der so genannten Riester-Rente?
Die letzte Statistik über die Kinderzulage bei der so genannten Riester-Rente
bezieht sich auf den Stichtag 15. November 2005. Danach ist bis zu diesem
Zeitpunkt von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) folgendes
Volumen an Kinderzulagen insgesamt berechnet worden:
– für das Zulagenjahr 2002: rund 73 Mio. Euro,
– für das Zulagenjahr 2003: rund 81 Mio. Euro,
– für das Zulagenjahr 2004: rund 141 Mio. Euro.
Zu beachten ist, dass die Zulagen in Abständen von zwei Jahren bis 2008
steigen. Für die Zulagenjahre 2002 und 2003 betrug die Kinderzulage 46 Euro, für
2004 und 2005 92 Euro. Für 2006 und 2007 beträgt sie 138 Euro und ab 2008
185 Euro.
14. In welcher Höhe wurde bzw. wird voraussichtlich in den Jahren 2003 bis
2008 Baukindergeld im Rahmen der Eigenheimförderung ausgezahlt?
Die steuerlichen Mindereinnahmen durch Kinderzulage bzw. Baukindergeld für
die Jahre 2003 bis 2008 sind der nachfolgenden Tabelle (alle Angaben in Mio.
Euro) zu entnehmen:
15. Welche Kosten entstehen für die beitragsfreie Mitversicherung von
Kindern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für die
beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen auf rund 12,5 Mrd. Euro
p. a. geschätzt. In der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist eine Berechnung
des Volumens der Kosten der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern nur
näherungsweise möglich, da es keine Statistik über die Ausgaben der SPV nach
Altersgruppen gibt. Derzeit liegt der Anteil der pflegebedürftigen Kinder und
Jugendlichen an der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen bei etwa 5 Prozent.
Überträgt man den Anteil auf die Ausgaben von 17,9 Mrd. Euro, so ergäben sich
rund 0,9 Mrd. Euro jährlich.
Vorschrift 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Kinderzulage nach
Eigenheimzulagengesetz 3 436 3 538 3 349 3 011 2 363 1 921
Baukindergeld nach
§ 34f EStG
(zu § 10e EStG) 65 40 30 – – –
Insgesamt 3 501 3 578 3 379 3 011 2 363 1 921
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/77116. In welcher Höhe zahlt der Bund Beiträge für Kindererziehungszeiten an
die gesetzliche Rentenversicherung?
Die vom Bund gezahlten Beiträge für Kindererziehungszeiten belaufen sich im
Jahr 2005 auf rund 11,7 Mrd. Euro und im Jahr 2006 auf rund 11,4 Mrd. Euro.
17. Wie viel Erziehungsgeld wurde im Jahr 2005 und wird voraussichtlich in
den Jahren 2006 bis 2008 ausgezahlt?
Im Jahr 2005 wurden für das Erziehungsgeld Mittel in Höhe von 2,9 Mrd. Euro
verausgabt. Der Finanzplan des Bundes sieht für die Jahre 2006 bis 2008
folgende Ausgaben für das Erziehungsgeld vor:
2006 2,83 Mrd. Euro
2007 2,80 Mrd. Euro
2008 2,78 Mrd. Euro.
Bei Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 können sich
gegebenenfalls Änderungen ergeben.
18. Welche Kosten entstehen den öffentlichen Haushalten, den gesetzlichen
Krankenkassen bzw. den Arbeitgebern durch das Mutterschaftsgeld?
Im Jahr 2004 hatte die gesetzliche Krankenversicherung Aufwendungen für
gezahltes Mutterschaftsgeld in Höhe von 588,6 Mio. Euro.
Beim Bundesversicherungsamt betrugen in 2004 die
Mutterschaftsgeldleistungen an Personen, die nicht selbst Mitglied in der gesetzlichen
Krankenversicherung oder privat versichert waren, rund 3,6 Mio. Euro.
19. In welcher Höhe werden die öffentlichen Kassen durch den
Unterhaltsvorschuss belastet?
Im Haushaltsjahr 2005 betrugen die Gesamtausgaben nach § 8 Abs. 2 des
Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) rund 805 Mio. Euro und die
Gesamteinnahmen nach § 7 Abs. 1 UVG rund 158 Mio. Euro.
Nach der seit 2000 geltenden Regelung tragen der Bund 1/3 und die Länder und
Kommunen 2/3 der Ausgaben. Ebenso sind die Einnahmen anteilig an den Bund
abzuführen.
20. Welche Kosten entstehen durch das Kinderpflege-Krankengeld (§ 45
SGB V) bzw. das Stellen einer Haushaltshilfe?
Im Jahr 2004 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld bei
Betreuung eines Kindes von 92,9 Mio. Euro. Die Aufwendungen für gestellte oder
für die Erstattung selbstbeschaffter Haushaltshilfe betrugen rund 73,4 Mio.
Euro.
Drucksache 16/771 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode21. Welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben die
Aufschläge auf Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld, die
wegen der Erziehung mindestens eines Kindes gezahlt werden?
Die Bundesagentur für Arbeit schätzt die Ausgaben für das Arbeitslosengeld,
das Kurzarbeitergeld (einschließlich Transfer- Kurzarbeitergeld) und das
Unterhaltsgeld, die im Jahr 2005 auf den familienbezogenen Anteil dieser Leistungen
zurückzuführen sind, auf ca. 655 Mio. Euro. Dabei ging sie davon aus, dass
36 Prozent aller Leistungsempfänger Anspruch auf den kinderbezogenen
erhöhten Leistungssatz haben. Diesen Angaben liegen zum Teil vorläufige Daten zu
Grunde, da das Statistikverfahren der Bundesagentur für Arbeit endgültige,
valide Werte erst mit zweimonatiger Verzögerung ausweist.
Die voraussichtlichen Ausgaben für den kinderbezogenen Anteil der
vorgenannten Leistungen betragen für das Kalenderjahr 2006 ca. 626 Mio. Euro.
22. Wie hoch sind die Aufwendungen der öffentlichen Haushalte für die
Familienzuschläge im öffentlichen Dienst?
Auf Grund der Daten des Statistischen Bundesamtes aus den Jahren 2003 und
2004 werden nach einer überschlägigen Berechnung jährlich rund 3,6 Mrd. Euro
für Familienzuschläge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger
aufgewendet.
Für den Tarifbereich sind entsprechende Aussagen wegen der unterschiedlichen
Regelungen bei den einzelnen öffentlichen Arbeitgebern nicht möglich. Im
Bereich des Bundes sind Verheirateten- und Kinderzuschläge durch den am 1.
Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
abgeschafft worden, die Kinderzuschläge werden übergangsweise als
Besitzstand weiter gezahlt. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich nach den Daten
des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2004 im unmittelbaren
Bundesbereich derzeit auf ca. 120 Mio. Euro jährlich.
23. In welcher Höhe entstehen Bund, Ländern und Gemeinden Kosten für die
Kinderbetreuung (Ganztagsschulen, Kindergärten, Krippen, Horte), und
wie werden sich diese Aufwendungen voraussichtlich bis zum Jahr 2008
entwickeln?
Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Tageseinrichtungen für Kinder gemäß
den §§ 22 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) belaufen sich
nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen) auf 10,933 Mrd. Euro für das
Rechnungsjahr 2004. Hinzuzurechnen sind noch ca. 0,625 Mrd. Euro für
Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindergärten freier Träger nach
dem Bayerischen Kindergartengesetz, die in den Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe nicht nachgewiesen werden. Den Ausgaben stehen Einnahmen
(Gebühren, sonstige Einnahmen, Rückflüsse aus gewährten Zuschüssen) in Höhe
von 1,357 Mrd. Euro gegenüber. Somit beläuft sich die Belastung für die
öffentlichen Haushalte im Jahre 2004 auf 10,2 Mrd. Euro.
Die Ausgaben für Ganztagsschulen liegen nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes nicht als Bundesergebnis vor. Einzige gesicherte Angabe ist, dass im
Jahre 2005 0,3 Mrd. Euro des 4-Mrd.- Programms des Bundes für
Ganztagsschulen ausgegeben wurden.
Bezüglich der zukünftigen Entwicklung bis 2008 ist zunächst zu erwarten, dass
auf Grund der allgemeinen Preissteigerung (1,5 Prozent pro Jahr) die Ausgaben
um ca. 0,6 Mrd. Euro steigen werden. Darüber hinaus ist der bedarfsgerechte
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/771Ausbau der Angebote für unter 3- Jährige zu berücksichtigen, der in die
Regelungen des SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
aufgenommen wurde. In der Modellrechung des TAG wird bei einem stufenweisen
Ausbau davon ausgegangen, dass sich die jährlichen Mehrkosten im Jahre 2006
auf 972 Mio. Euro, im Jahre 2007 auf 1,3 Mrd. Euro und im Jahre 2008 auf
1,4 Mrd. Euro belaufen werden.
Modellrechnungen über die zu erwartenden Mehrkosten in Ganztagsschulen
liegen nicht vor.
24. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen für Voll- und
Halbwaisenrenten?
Die Aufwendungen für Voll- und Halbwaisenrenten betrugen im Jahre 2005
rund 950 Mio. Euro und dürften 2006 eine ähnliche Größenordnung erreichen.
25. Wie hoch waren die Leistungen des Bundes für den so genannten
Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) im Jahre 2005?
Im Haushaltsjahr 2005 betrugen die Gesamtausgaben für den Kinderzuschlag
rund 103 Mio. Euro.
26. Wurden die für den so genannten Kinderzuschlag bereitgestellten Mittel
im Jahre 2005 vollständig abgerufen, und wenn nicht, wofür sind die nicht
abgerufenen Mittel verwendet worden?
Der Ansatz im Haushaltsjahr 2005 belief sich auf 217 Mio. Euro. Von den nicht
verausgabten Mitteln in Höhe von rund 114 Mio. Euro wurde ein Betrag von 100
Mio. Euro zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe des Erziehungsgeldes
verwendet.
27. Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel, die jährlich nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Zuschuss gezahlt werden?
Nach § 56 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) trägt der Bund
65 Prozent der Kosten und die Länder 35 Prozent. Der Bund hat allein im Jahre
2005 insgesamt 976 Mio. Euro für Zuschüsse an Schüler und Studierende
geleistet. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:
Titel 632 11 Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler 474,9 Mio. Euro
Titel 632 12 Zuschüsse an Studierende 501,1 Mio. Euro
Gesamt 976,0 Mio. Euro.
Bei den o. a. Beträgen handelt es sich um den reinen Bundesanteil (65 Prozent).
Hinzu kommt noch der entsprechende Anteil der Länder (35 Prozent).
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden weitere rund 465 Mio.
Euro (Bundesanteil) für BAföG-Darlehen bereitgestellt.
28. In welcher Höhe wird Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitsförderung) gezahlt?
Für Berufsausbildungsbeihilfe wurden im Jahr 2005 1,127 Mrd. Euro
ausgegeben. Für das Jahr 2006 sind 1,242 Mrd. Euro veranschlagt.
Drucksache 16/771 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode29. In welcher Höhe entstehen Bund, Ländern und Gemeinden Kosten für
Einrichtungen der Jugendhilfe (ohne Kindergärten)?
Die Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte für Angebote und Leistungen
der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII beliefen sich im Jahre 2004 auf
20,67 Mrd. Euro (Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen). Mit den nicht nachgewiesenen Ausgaben in
Bayern (siehe Antwort zu Frage 23) ergeben sich Gesamtausgaben in Höhe von
21,3 Mrd. Euro. Den Ausgaben stehen Einnahmen (Gebühren, sonstige
Einnahmen, Rückflüsse aus gewährten Zuschüssen) in Höhe von 2,134 Mrd. Euro
gegenüber. Somit beläuft sich die Belastung für die öffentliche Hand im Jahre 2004
auf 19,16 Mrd. Euro. Werden hiervon die Ausgaben für Angebote der
Kindertagesbetreuung gemäß den §§ 22 ff. SGB VIII in Höhe von 10,2 Mrd. Euro
abgezogen, ergeben sich Ausgaben der öffentlichen Hand für die anderen
Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von 8,96 Mrd. Euro für das Jahr 2004.
30. Hat die Bundesregierung Angaben darüber, welche Kosten den
öffentlichen Haushalten durch Kindergärten, Kinderkrippen und Schulen
entstehen?
Die Ausgaben für Angebote der Betreuung, Bildung und Erziehung gemäß den
§§ 22 ff. SGB VIII in Tageseinrichtungen für Kinder beliefen sich im Jahre
2004 auf 10,2 Mrd. Euro (siehe auch Antwort zu Frage 23). Für Schulen
(allgemein bildende Schulen) werden nach den Angaben des Bildungsbudgets von
Bund, Ländern und Gemeinden zusammen 44,5 Mrd. Euro im Jahre 2002 (letzte
verfügbare Angaben) aufgewendet (Bundesministerium für Bildung und
Forschung, Grund- und Strukturdaten 2005).
31. Wie hoch sind die familienbezogenen Leistungen nach dem
Wohngeldgesetz?
Für das Jahr 2004 werden die Leistungen aus dem Tabellenwohngeld, die
Haushalte mit Kindern erhalten haben, auf rund 1,4 Mrd. Euro geschätzt. Durch die
zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Wohngeldvereinfachungsreform hat sich
die Struktur der Wohngeldempfänger wesentlich verändert und ihre Anzahl
merklich verringert. Eine Schätzung für das Jahr 2005 ist derzeit nicht möglich,
da die notwendigen statistischen Daten noch nicht vorliegen.
32. In welcher Höhe werden aus öffentlichen Kassen Mittel für die
Schülerbeförderung gezahlt?
Schülerbeförderung und deren Finanzierung ist Ländersache. Mittel aus
öffentlichen Kassen für die Schülerbeförderung sind Teil einer komplexen
Finanzstruktur, die den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst.
Als bundesgesetzliche Regelung sind hier § 45a des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und § 6a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) a. F. zu
nennen. Auf dieser Rechtsgrundlage zahlen die Länder den Unternehmen
Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausbildungsverkehr.
Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 15/3137
vom 10. Mai 2004 „Bericht der Bundesregierung 2001 über die Entwicklung der
Kostenunterdeckung im ÖPNV“ verwiesen. Nach derzeitigen Erkenntnissen
bewegen sich die Leistungen der Länder nach § 45a PBefG und § 6a AEG a. F. in
der Größenordnung von etwa 1 Mrd. Euro im Jahr. Näheres dazu ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/77133. In welcher Höhe erhalten Beratungseinrichtungen, die in der Ehe-,
Familien-, Schwangeren-, Frauen-, Lebens- und Erziehungsberatung tätig sind,
öffentliche Mittel?
Die Förderung einzelner Beratungsstellen fällt grundsätzlich in die
Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse zur Höhe der öffentlichen Mittel vor, die die Bundesländer und
Kommunen für die Beratungsstellen aufwenden.
Aufgaben des Bundes im Bereich der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sind
vor allem die Förderung bundeszentraler Beratungsträger (Personal- und
Maßnahmekosten) und Modellprojekte sowie Fachveranstaltungen. Dafür werden
jährlich ca. 1,08 Mio. Euro vom Bund aufgewendet.
34. Wie haben sich die staatlichen Leistungen für Familien in absoluten
Zahlen und in Relation zum Bruttoinlandsprodukt in den Jahren 1992, 1995,
1999, 2002 und 2005 entwickelt?
Leistungen für Familien in Abgrenzung des Sozialbudgets der Bundesregierung
betrugen:
Daten des Sozialbudgets für das Jahr 2005 liegen noch nicht vor. Daten für 2004
sind vorläufig.
35. Nach welchen Vorschriften sind Kosten für die Betreuung von Kindern bei
Vorliegen der jeweiligen Voraussetzung steuerlich
berücksichtigungsfähig, und von welchen Vorschriften können Eltern gleichzeitig profitieren?
Nach geltendem Recht wird die Betreuung von Kindern bei folgenden
Vorschriften steuerlich berücksichtigt:
Daten in Abgrenzung des
Sozialbudgets 1992 1995 1999 2002 2004
Familienleistungen in Mio.
Euro 66 843 73 248 92 695 101 650 101 037
Familienleistungen der
privaten Arbeitgeber in Mio.
Euro 1 856 2 151 2 211 2 295 2 205
Familienleistungen ohne
private Arbeitgeber in
Mio. Euro 64 987 71 097 90 484 99 355 98 832
BIP in Milliarden Euro 1 647 1 848 2 012 2 149 2 207
Familienleistungen ohne
private AG (Anteil am BIP
in Prozent) 3,9 3,8 4,5 4,6 4,5
§ 32 Abs. 6
EStG
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im
Rahmen des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG)
§ 33a Abs. 3
EStG
Aufwendungen durch die Beschäftigung einer Hilfe im
Haushalt bei Krankheit oder schwerer Behinderung eines
Kindes
§ 33c EStG Kinderbetreuungskosten
§ 35a EStG Aufwendungen für haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher
Dienstleistungen
Drucksache 16/771 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeParagraf 33a Abs. 3 EStG kann neben § 32 Abs. 6 EStG und § 33c EStG in
Anspruch genommen werden.
Paragraf 33c EStG kann nur für Aufwendungen in Anspruch genommen
werden, die den im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigten
Betreuungsbedarf eines Kindes (der Höhe nach beziffert mit dem in den Jahren
2000 und 2001 geltenden Betreuungsfreibetrag) übersteigen.
Paragraf 35a EStG kann nur für Aufwendungen in Anspruch genommen
werden, die den im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigten
Betreuungsbedarf eines Kindes (der Höhe nach beziffert mit dem in den Jahren
2000 und 2001 geltenden Betreuungsfreibetrag) sowie die bereits bei § 33c
EStG und § 33a Abs. 3 EStG berücksichtigten Aufwendungen übersteigen.
36. Welche finanziellen Auswirkungen hat die angekündigte Begrenzung der
Auszahlung von Kindergeld bzw. die Gewährung des Kinderfreibetrags
auf Kinder bis Vollendung des 25. Lebensjahres?
Die genauere Schätzung der finanziellen Auswirkungen wird derzeit im
Zusammenhang mit der Vorbereitung des Gesetzentwurfs erarbeitet.
37. Welche Vergünstigungen, die an die Kindergeldberechtigung knüpfen,
würden in diesem Fall ebenfalls eingeschränkt?
Im Beamtenrecht knüpfen an die Kindergeldberechtigung der kinderbezogene
Anteil des Familienzuschlags sowie die Beihilfeberechtigungen an.
Im Tarifrecht des Bundes (vgl. Antwort zu Frage 22) entfällt mit der
Kindergeldberechtigung auch ein Besitzstand für Kinderzuschläge.
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