Verweigerte Anpassung der Betriebsrente sowie Ausdehnung der Ein-Prozent-Anpassung auf Altfälle
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, Inge Höger-Neuling, Barbara Höll, Katja Kipping, Ulla Lötzer, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Betriebsrentenanpassung unterliegt gemäß § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) alle drei Jahre einer Prüfungspflicht durch den Arbeitgeber. Die Anpassungen müssen demnach entweder entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes (VPI) oder entsprechend der Nettolohnentwicklung der aktiv Beschäftigten im Betrieb erfolgen werden. Ziel ist der Werterhalt der Betriebsrente. Demnach soll sie für die Rentner stets so viel wert sein wie zu Beginn der Rente. Auf eine Erhöhung der Renten können Arbeitgeber nur dann verzichten, wenn nachweislich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dies nicht zulässt. Nach Angaben des Bundesverbandes der Betriebsrentner e. V. (BVB) kommen aber viele Unternehmen, darunter auch viele Großkonzerne, ihrer Verpflichtung zur Rentenanpassung nicht oder nicht mehr nach.
Aufgrund der Rentenkürzungen der letzten Jahre wird die Anpassung der Betriebsrenten für Millionen von Rentnerinnen und Rentnern ein immer wichtigerer Bestandteil des Alterseinkommens. Zudem nutzen Arbeitgeber oftmals die Unkenntnis oder die falsch verstandene Solidarität der Betriebsrentnerinnen und -rentner zum ehemaligen Unternehmen aus, ihrer gesetzlichen Anpassungspflicht nicht nachzukommen. Viele Betriebsrentnerinnen und -rentner akzeptieren somit stillschweigend die zur Entwertung ihrer Renten führenden Anpassungsstrategien der Arbeitgeber. Grundsatzurteile des Bundesarbeitsgerichts werden durch Arbeitgeber ignoriert, weil sie wissen, dass die ehemaligen Betriebsangehörigen den Anpassungsbedarf schlicht nicht kennen. Hinzu kommt, dass sich Betriebsrentnerinnen und -rentner, die sich wehren, oftmals einvernehmliche Einzelfalllösungen angeboten bekommen, die mit einer Schweigepflicht verbunden sind, damit eine sog. Anpassungslawine verhindert werden kann. Dass es sich hierbei keineswegs um Einzelfälle handelt, belegen auch die Beiträge des ARD-Magazins „Ratgeber Recht“ vom 19. August 2006 sowie des ZDF-Magazins „Frontal 21“ vom 29. August 2006, die beide über unterlassene Betriebsrentenanpassungen berichteten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist der Bundesregierung die oben geschilderte Problematik der verweigerten Anpassung von Betriebsrenten durch Arbeitgeber bekannt?
Liegen der Bundesregierung Daten vor, aus denen hervorgeht, wie viele Unternehmen die Betriebsrenten nicht oder nur unzureichend erhöhen (wenn ja, bitte ab 1999 aufschlüsseln nach Jahr und Zahl der Unternehmen, die nicht oder nur teilweise die Betriebsrenten erhöht haben)?
Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die repräsentative Erhebung des Bundesverbandes der Betriebsrentner e. V., nach der zwei Drittel der Arbeitgeber die Betriebsrenten nicht (54 Prozent) oder nur unzureichend (12 Prozent) erhöhen?
Kann die Bundesregierung die Zahlen des BVB bestätigen, nach denen die Unternehmen jährliche Rentennachzahlungen von 300 bis 1 500 Euro zu leisten hätten?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung in dieser Frage Handlungsbedarf und zwar welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Falls der Bundesregierung keine statistischen Daten über die Häufigkeit unterlassener Betriebsrentenanpassungen durch die Arbeitgeber vorliegen, sieht sie die Notwendigkeit diese in Zukunft erheben zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass trotz zweier durch den BVB bewirkter Urteile vor dem Bundesarbeitsgericht vom 21. August 2001 – 3 AZR 589/00 und 30. August 2005 – 3 AZR 395/04, welche die rechtliche Grundlage für eine werterhaltende Anpassung – Inflationsausgleich bzw. Nettolohnentwicklung – zum jeweiligen Prüfungstermin ab Rentenbeginn geschaffen haben, viele Unternehmen nach wie vor die in § 16 BetrAVG vorgeschriebenen Anpassungsregelungen ignorieren?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der ofenkundigen Rechtsverstöße vieler Unternehmen durch unterlassene Betriebsrentenanpassungen Handlungsbedarf, um die Ansprüche der Betriebsrentnerinnen und -rentner besser zu schützen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Betriebsrenten, wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, einer vom Gesetzgeber festgelegten jährlichen Anpassungsregelung zu unterwerfen?
Welche Gründe führt die Bundesregierung an, warum sie, wie bei der Gesetzesänderung des Betriebsrentengesetzes 1999 ursprünglich geplant, bisher die Ein-Prozent-Regelung nicht auf Altfälle ausgedehnt hat?
Beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Ein-Prozent-Anpassung auch auf Altfälle auszudehnen?
Wenn nein, warum nicht?