Die Ukraine kurz vor der Fußball-Europameisterschaft 2012
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Anschluss an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Situation in der Ukraine vom 21. März 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/9042 haben sich neue Fragen zur menschenrechtlichen und innenpolitischen Lage der Ukraine ergeben.
Sie betreffen insbesondere das Versagen der ukrainischen Polizei bei der Sicherung der kyivpride2012 am Sonntag den 20. Mai 2012, die 200 friedliche LGBT-Demonstrantinnen und -demonstranten (LGBT = Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender) nicht vor 700 Neonazis und 300 christlich-fundamentalistischen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten schützen wollte oder konnte. Dies stellt eine kaum für möglich gehaltene Form der Ignoranz gegenüber den Menschenrechten von LGBT auf Seiten der ukrainischen Polizei dar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die ukrainische Polizei die Sicherheit tausender Fußballfans bei der Fußball-Europameisterschaft 2012 (EURO 2012) gewährleisten will, wenn ihr der Schutz von etwa 200 friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten nicht möglich war.
Das Auswärtige Amt warnt in den Reise- und Sicherheitshinweisen zur Ukraine derzeit (Stand: 4. Juni 2012): „Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen.“ Ein ähnlicher Hinweis für LGBT existiert nicht.
Ukrainische Menschenrechtsorganisationen bemängeln, dass die ukrainische Polizei Opfer von vorurteilsmotivierter (beispielsweise fremdenfeindlicher, LGBT-feindlicher) Gewalt nicht schütze sowie vorurteilsmotivierte Straftaten nicht mit Nachdruck verfolge. Allein in den letzten sechs Jahren haben Nichtregierungsorganisationen zwölf rassistisch motivierte Morde und 300 Übergriffe auf Migranten dokumentiert (vgl. Deutschlandradio, 3. Juni 2012). Ein BBC-Bericht vom 28. Mai 2012 dokumentierte das enorme Ausmaß an Rassismus und Antisemitismus sowie gezielte Gewaltakte gegen Nicht-Weiße in ukrainischen Fußballstadien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Fußballfans in der Ukraine Opfer von vorurteilsmotivierter Gewalt werden können?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der ukrainischen Polizei bei der Sicherung der Kyiv Pride2012 am Sonntag den 20. Mai 2012?
Schätzt die Bundesregierung das Verhalten der ukrainischen Polizei in diesem Fall als vorsätzlich oder als grob fahrlässig ein?
Wenn nein, welche anderen Beweggründe oder äußeren Umstände sind der Bundesregierung bekannt, die das Handeln bzw. insbesondere das Unterlassen der ukrainischen Polizei erklären könnten?
Wie hat die Bundesregierung auf dieses Verhalten der ukrainischen Polizei auch vor dem Hintergrund der Debatten, u. a. im Europäischen und niederländischen Parlament, reagiert?
Hat der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle angesichts der Vorfälle gegenüber der ukrainischen Regierung protestiert?
Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des ehemaligen Kapitäns der britischen Nationalmannschaft, Sol Campbell, zu, dass es für nicht weiße Fußballfans aufgrund des gewaltsamen Rassismus zu gefährlich sei, zu der Europameisterschaft in Polen und der Ukraine zu reisen (SPIEGEL ONLINE vom 28. Mai 2012), und wenn nein, mit welcher Begründung?
Hält die Bundesregierung angesichts der Vorfälle an ihrer Einschätzung fest, dass „die ukrainische Führung bestrebt sein wird, sich der internationalen Öffentlichkeit anlässlich der FußballEuropameisterschaft 2012 als weltoffener, europäischer, moderner und demokratischer Staat zu präsentieren“ und dass dies […] sich auch positiv auf die Menschenrechtslage in der Ukraine auswirken [könne] (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 18 sowie Antwort auf die Mündliche Frage 52, Plenarprotokoll 17/177, Anlage 30)?
Wenn ja, wie passt dies zu der Bewertung der Vorfälle vom 20. Mai 2012?
Wenn nein, welche Auswirkungen auf die Menschenrechtslage in der Ukraine erwartet die Bundesregierung nunmehr von der EURO 2012?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den oben geschilderten Vorkommnissen
hinsichtlich der EURO 2012,
hinsichtlich der Reise- und Sicherheitshinweise für die Ukraine in Bezug auf LGBT,
hinsichtlich der Reise- und Sicherheitshinweise für die Ukraine in Bezug auf dunkelhäutige oder vermeintlich andersartig aussehende Menschen,
hinsichtlich der weiteren Verhandlungen über das am 30. März 2012 paraphierte Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine (insbesondere angesichts der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 6b),
hinsichtlich des Rückübernahmeabkommens mit der Ukraine insbesondere für Menschen, die angeben, dort aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt zu werden,
für ihre Gespräche mit der ukrainischen Regierung über den Schutz von Minderheiten und eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 19)?
Hält die Bundesregierung angesichts der Vorfälle vom 20. Mai 2012 und ihrer bislang ausgesprochenen Reise- und Sicherheitshinweise die Sicherheit von Fans, die anlässlich der EURO 2012 in die Ukraine reisen und die homosexuell oder nicht weiß sind, für ausreichend gewährleistet?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen bezüglich der von Gegendemonstrantinnen und -demonstranten bei der Kyiv Pride2012 begangenen Straftaten, insbesondere der Körperverletzungen an mindestens zwei Personen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesundheitszustand der verletzten Personen?
War der Umgang mit und der Schutz von Minderheiten ein ausdrücklicher Bestandteil des Erfahrungsaustauschs im Nachgang zur Fußballweltmeisterschaft 2006 sowie bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der EURO 2012 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 41)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Umfang, mit welchen Schwerpunkten, in Bezug auf welche Gruppen, und mit welcher Zielsetzung?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Verhalten der ukrainischen Polizei am 20. Mai 2012 im Rahmen der Kyiv Pride2012?
Beeinflussen die Vorfälle vom 20. Mai 2012 und das Verhalten der ukrainischen Polizei die Vorbereitungen der Bundesregierung für eine polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der EURO 2012 (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9386)?
Wurden oder werden vor dem Hintergrund dieser Vorfälle die beiden deutschen Polizeiverbindungsbeamten, die in dem internationalen Polizeiführungsstab in Kiew eingesetzt werden, besonders dazu angehalten, auf ein menschenrechtskonformes und diskriminierungsfreies Verhalten ihrer ukrainischen Kolleginnen und Kollegen hinzuwirken?
Welche gezielten Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der EURO 2012 in Polen und der Ukraine unternommen, und wie wurde diese von deutscher bzw. europäischer Seite unterstützt?
Welche konkreten Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus hat die UEFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der EURO 2012 in Polen und der Ukraine unternommen?
Welche konkreten Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das „Respect Diversity“-Programm des FARE-Netzwerks (Fußball gegen Rassismus in Europa) im Rahmen der EURO 2012 gefördert, und wie werden diese von deutscher Seite unterstützt?
Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das bisherige parlamentarische Beratungsverfahren des sogenannten Gesetzes gegen die Propaganda der Homosexualität, und mit welchem weiteren Beratungsablauf rechnet die Bundesregierung?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die öffentliche Diskussion zu diesem Gesetzentwurf innerhalb der ukrainischen Gesellschaft?
Welche Fraktion welcher Partei und welche/welcher Abgeordnete genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung für diesen Gesetzentwurf verantwortlich?
Haben sich Vertreterinnen oder Vertreter der ukrainischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zu diesem Gesetzentwurf geäußert?
Wenn ja, wie?
Haben sich führende ukrainische Kirchenvertreter nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zu diesem Gesetzentwurf geäußert?
Wenn ja, welche und wie?
Welche Mitglieder ehemaliger ukrainischer Regierungen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Ukraine in Haft?
Aufgrund welcher Tatvorwürfe wurden sie nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert, und wie hoch sind ihre Freiheitsstrafen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Gesundheitszustand (soweit bekannt)?
Welche dieser Fälle verfolgen die Europäische Kommission oder die Bundesregierung mit Prozessbeobachtern, und zu welchen Ergebnissen sind diese Beobachter gekommen?
Wie bewerten die Prozessbeobachter die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden?
Haben sie freien Zugang zu den Verhandlungen, und wird den Beobachtern freier Einblick in die Dokumente des Verfahrens gewährt?
Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 7. Mai 2012), die Ukraine wegen der Inhaftierung ehemaliger Regierungsmitglieder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verklagen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die Umstände in den ukrainischen Haftanstalten im Allgemeinen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung von Folter in der Ukraine?
Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht sie aus entsprechenden Berichten von Amnesty International (Jahresbericht 2012) und der Vereinigung ukrainischer Menschenrechtler zur Beobachtung von Rechtsverletzungen (UMDPL), denen zufolge im Jahr 2011 etwa 900 000 Inhaftierte Opfer von Folter geworden sind (vgl. taz, 26. April 2012 und 5. Juni 2012)?
Inwieweit unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die eigens für die EURO 2012 neu errichteten oder zur Verfügung gestellten Gewahrsams- und Arrestzellen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 40) von regulären ukrainischen Gefängnissen im Hinblick auf menschenrechtliche Standards (etwa bei der Maximalbelegung oder den hygienischen Standards)?
Inwieweit unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante Verfahrensweise der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch ausländische Fans von den ansonsten in der Ukraine üblichen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis ukrainischer Universitäten, im Vorfeld der EURO 2012 Studierendenwohnheime ohne Entschädigungszahlungen, Mieterlässe oder Stellen von Ersatzunterkünften für die Betroffenen zu räumen, um die Zimmer an Reisekonzerne zu vermieten (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 25. April 2012)?
Welche Mitglieder der Bundesregierung beabsichtigen zu welchen Spielen der EURO 2012 in die Ukraine zu fahren?
Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der Europäischen Kommission und der französischen Regierung, dass keines ihrer Mitglieder die Spiele der EURO 2012 in der Ukraine besuchen werde?
Haben Mitglieder der Bundesregierung bis dato darum ersucht, Mitglieder ehemaliger ukrainischer Regierungen, die sich derzeit in Haft befinden, dort zu besuchen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Mitglied der Bundesregierung hat um welche(n) Besuch(e) ersucht?
Wie wurden die Ersuche beantwortet?
Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, wenn Mitglieder der deutschen Fußballnationalmannschaft der Herren ihren Unmut über die Menschenrechtslage in der Ukraine äußern (vgl. etwa die Äußerungen von Philipp Lahm in DER SPIEGEL vom 7. Mai 2012), und erhofft sie sich davon eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Ukraine?