[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10174
17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9933 –
Die Ukraine kurz vor der Fußball-Europameisterschaft 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Anschluss an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Situation in der Ukraine vom
21. März 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/9042 haben sich neue Fragen zur
menschenrechtlichen und innenpolitischen Lage der Ukraine ergeben.
Sie betreffen insbesondere das Versagen der ukrainischen Polizei bei der
Sicherung der kyivpride2012 am Sonntag den 20. Mai 2012, die 200 friedliche
LGBT-Demonstrantinnen und -demonstranten (LGBT = Lesben, Schwule,
Bisexuelle, Transgender) nicht vor 700 Neonazis und 300 christlich-
fundamentalistischen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten schützen wollte oder
konnte. Dies stellt eine kaum für möglich gehaltene Form der Ignoranz
gegenüber den Menschenrechten von LGBT auf Seiten der ukrainischen Polizei dar.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die ukrainische Polizei die
Sicherheit tausender Fußballfans bei der Fußball-Europameisterschaft 2012
(EURO 2012) gewährleisten will, wenn ihr der Schutz von etwa 200
friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten nicht möglich war. Das
Auswärtige Amt warnt in den Reise- und Sicherheitshinweisen zur Ukraine derzeit
(Stand: 4. Juni 2012): „Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von
Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem
Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen.“ Ein
ähnlicher Hinweis für LGBT existiert nicht. Ukrainische
Menschenrechtsorganisationen bemängeln, dass die ukrainische Polizei Opfer von
vorurteilsmotivierter (beispielsweise fremdenfeindlicher, LGBT-feindlicher) Gewalt nicht
schütze sowie vorurteilsmotivierte Straftaten nicht mit Nachdruck verfolge.
Allein in den letzten sechs Jahren haben Nichtregierungsorganisationen zwölf
rassistisch motivierte Morde und 300 Übergriffe auf Migranten dokumentiert
(vgl. Deutschlandradio, 3. Juni 2012). Ein BBC-Bericht vom 28. Mai 2012
dokumentierte das enorme Ausmaß an Rassismus und Antisemitismus sowie
gezielte Gewaltakte gegen Nicht-Weiße in ukrainischen Fußballstadien. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10174 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Fußballfans in
der Ukraine Opfer von vorurteilsmotivierter Gewalt werden können?
Der bisherige Verlauf der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine
(EURO 2012) hat gezeigt, dass die Spiele in ihrer ganz großen Mehrheit in
einem friedlichen Umfeld stattfinden können. Dabei lässt sich allerdings – wie
bei allen Fußball-Großveranstaltungen – auch hier nicht völlig ausschließen,
dass Fans Opfer von Gewalt werden.
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der ukrainischen Polizei
bei der Sicherung der Kyiv Pride 2012 am Sonntag den 20. Mai 2012?
Nach Angaben der Organisatoren der „Kiev Pride 2012“ entschlossen sich
diese nach Rücksprache mit der ukrainischen Miliz und
Menschenrechtsvertretern zur Absage der Veranstaltung, weil sie gewalttätige Ausschreitungen durch
Gegendemonstranten befürchteten. Zur Personalstärke der Polizei sowie zur
Anzahl von Demonstranten und Gegendemonstranten liegen widersprüchliche
Angaben vor. Die Bundesregierung kann vor diesem Hintergrund eine
Bewertung des Kräfteansatzes der Miliz, ihres taktischen Konzepts sowie ihres
Verhaltens nicht vornehmen.
3. Schätzt die Bundesregierung das Verhalten der ukrainischen Polizei in
diesem Fall als vorsätzlich oder als grob fahrlässig ein?
Wenn nein, welche anderen Beweggründe oder äußeren Umstände sind der
Bundesregierung bekannt, die das Handeln bzw. insbesondere das
Unterlassen der ukrainischen Polizei erklären könnten?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Wie hat die Bundesregierung auf dieses Verhalten der ukrainischen Polizei
auch vor dem Hintergrund der Debatten, u. a. im Europäischen und
niederländischen Parlament, reagiert?
Die Bundesregierung bedauert, dass die „Kiev Pride 2012“ nicht stattfinden
konnte und trägt die Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union
für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 24. Mai 2012
(A 236/12) ausdrücklich mit.
Die Bundesregierung setzt sich sowohl im bilateralen als auch im
multilateralen Rahmen seit Langem auch gegenüber der Ukraine gegen die
Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ein und wird dies auch weiterhin tun.
5. Hat der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle
angesichts der Vorfälle gegenüber der ukrainischen Regierung protestiert?
Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des ehemaligen Kapitäns
der britischen Nationalmannschaft, Sol Campbell, zu, dass es für nicht
weiße Fußballfans aufgrund des gewaltsamen Rassismus zu gefährlich sei,
zu der Europameisterschaft in Polen und der Ukraine zu reisen (SPIEGEL
ONLINE vom 28. Mai 2012), und wenn nein, mit welcher Begründung?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat
diesbezüglich keine eigene Erklärung abgegeben. Die Bundesregierung trägt die
Erklärung der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton ausdrücklich mit.
Die Bundesregierung kommentiert persönliche Meinungsäußerungen von
Privatpersonen nicht. Gleichzeitig sind die Spiele der EURO 2012 bisher mehr-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10174heitlich in einem friedlichen Umfeld verlaufen. Hierzu wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
6. Hält die Bundesregierung angesichts der Vorfälle an ihrer Einschätzung
fest, dass „die ukrainische Führung bestrebt sein wird, sich der
internationalen Öffentlichkeit anlässlich der Fußballeuropameisterschaft 2012 als
weltoffener, europäischer, moderner und demokratischer Staat zu
präsentieren“ und dass dies […] sich auch positiv auf die Menschenrechtslage in
der Ukraine auswirken [könne] (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/9042, Frage 18 sowie Antwort auf die Mündliche Frage 52,
Plenarprotokoll 17/177, Anlage 30)?
Wenn ja, wie passt dies zu der Bewertung der Vorfälle vom 20. Mai 2012?
Wenn nein, welche Auswirkungen auf die Menschenrechtslage in der
Ukraine erwartet die Bundesregierung nunmehr von der EURO 2012?
Die Bundesregierung geht weiter davon aus, dass der ukrainischen Führung
daran gelegen ist, sich der internationalen Öffentlichkeit anlässlich der Fußball-
Europameisterschaft 2012 als weltoffener, europäischer, moderner und
demokratischer Staat zu präsentieren. Dass dies aktuell nicht gelingt, bedauert die
Bundesregierung zutiefst und hat dies wiederholt und auch im direkten
Gespräch mit der ukrainischen Führung sehr deutlich kritisiert.
Dessen ungeachtet, ist die Bundesregierung überzeugt, dass sich die Tatsache,
dass die ganze Welt in diesen Tagen auf die Ukraine schaut und Missstände,
wie zum Beispiel Diskriminierungen einzelner Personengruppen, offen
angesprochen werden, auch positiv auf die Menschenrechtslage in der Ukraine
auswirken kann.
7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den oben
geschilderten Vorkommnissen
a) hinsichtlich der EURO 2012,
Rückschlüsse auf die Sicherheitslage bei der EURO 2012 insgesamt lassen sich
aus den Vorkommnissen vom 20. Mai 2012 nicht ziehen.
b) hinsichtlich der Reise- und Sicherheitshinweise für die Ukraine in
Bezug auf LGBT,
Die Ukraine ist nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich ein
sicheres Reiseland. Auf außergewöhnliche länderspezifische Risiken für Reisende
aus Deutschland und Deutsche in der Ukraine wird in den Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts hingewiesen. Konkrete Hinweise auf
vorurteilsmotivierte Übergriffe auf LGBT (Lesben, Schwule, Bisexuelle,
Transgender)-Personen aus Deutschland bei Reisen durch die Ukraine liegen
der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung wird die innerukrainische
Entwicklung jedoch weiter genau beobachten und gegebenenfalls ihre Reise-
und Sicherheitshinweise anpassen.
c) hinsichtlich der Reise- und Sicherheitshinweise für die Ukraine in
Bezug auf dunkelhäutige oder vermeintlich andersartig aussehende
Menschen,
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts enthalten dazu
folgenden Absatz: „Seit einiger Zeit gibt es [...] vermehrt Fälle von Übergriffen
gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein
fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche
Drucksache 17/10174 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden
empfohlen, Umsicht walten zu lassen.“
d) hinsichtlich der weiteren Verhandlungen über das am 30. März 2012
paraphierte Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen
Union und der Ukraine (insbesondere angesichts der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 6b),
Die Verhandlungen über das EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen sind bereits
abgeschlossen.
e) hinsichtlich des Rückübernahmeabkommens mit der Ukraine
insbesondere für Menschen, die angeben, dort aufgrund ihrer sexuellen Identität
verfolgt zu werden,
Für alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-
Ukraine-Rückübernahmeabkommens stehen, sind die Bundesländer auf der
Grundlage des Ausländerrechts zuständig.
Nach dem geltenden Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht haben auch
ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer aus der Ukraine, die auf der
Grundlage des EU-Rückübernahmeabkommens in die Ukraine zurückgeführt werden
sollen, die Möglichkeit, eine drohende Verfolgung oder Gefährdung wie z. B.
Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit, die
allein an das Geschlecht anknüpft, im Rahmen eines Asyl- oder
Asylfolgeverfahrens prüfen zu lassen. Wird dabei von dem für diese Prüfung zuständigen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tatsächlich eine Gefährdung
festgestellt, so wird den Betroffenen regelmäßig Abschiebungsschutz gemäß § 60
Absatz 1 AufenthG gewährt. Nach Auskunft der Länder bedarf es im
Zusammenhang mit der Anwendung des Rückübernahmeabkommens keiner weiteren
Maßnahmen zum Schutz von Personen, die wegen ihrer sexuellen Identität eine
mögliche Verfolgung in der Ukraine geltend machen.
f) für ihre Gespräche mit der ukrainischen Regierung über den Schutz von
Minderheiten und eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 19)?
Die Bundesregierung setzt sich sowohl im bilateralen als auch im
multilateralen Rahmen seit Langem auch gegenüber der Ukraine für den Schutz von
Minderheiten und insbesondere auch gegen die Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung ein. Der Schutz von Menschenrechten und
Grundfreiheiten ist ein grundlegendes Prinzip des inzwischen paraphierten EU-Ukraine-
Assoziierungsabkommens.
Wie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vom 21. März 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/9042 in der
Antwort zu Frage 19 ausgeführt, thematisiert die Bundesregierung die Frage
einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung sowohl in ihren
Gesprächen mit der ukrainischen Regierung als auch im europäischen Kontext und wird
dies auch weiterhin tun.
8. Hält die Bundesregierung angesichts der Vorfälle vom 20. Mai 2012 und
ihrer bislang ausgesprochenen Reise- und Sicherheitshinweise die
Sicherheit von Fans, die anlässlich der EURO 2012 in die Ukraine reisen und die
homosexuell oder nicht weiß sind, für ausreichend gewährleistet?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 sowie 7b und 7c wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/101749. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen
bezüglich der von Gegendemonstrantinnen und -demonstranten bei der
Kyiv Pride 2012 begangenen Straftaten, insbesondere der
Körperverletzungen an mindestens zwei Personen?
Nach Angaben der Organisatoren der „Kiev Pride 2012“ hat einer der
Verletzten Strafantrag gestellt. Die Ermittlungen dauern an.
10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesundheitszustand der
verletzten Personen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde einer der Organisatoren der „Kiev
Pride 2012“ im Verlauf einer Pressekonferenz von mehreren Personen tätlich
angegriffen und erlitt Verletzungen im Gesicht. Die von ihm erlittenen
Verletzungen machten einen kurzfristigen Aufenthalt in einem Krankenhaus
erforderlich.
11. War der Umgang mit und der Schutz von Minderheiten ein
ausdrücklicher Bestandteil des Erfahrungsaustauschs im Nachgang zur
Fußballweltmeisterschaft 2006 sowie bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der EURO 2012 (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/9042, Frage 41)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welchem Umfang, mit welchen Schwerpunkten, in Bezug
auf welche Gruppen, und mit welcher Zielsetzung?
Im Rahmen des Erfahrungsaustauschs im Nachgang zur Fußball-
Weltmeisterschaft 2006 sowie bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Fußballeuropameisterschaft 2012 wurden ukrainische Polizeikräfte
sowie der ukrainische Grenzschutz in entsprechenden Seminaren über die in
Deutschland geltenden Rechts- und Verfahrensstandards unterrichtet. Bei der
Durchführung dieser Maßnahmen wurden grundsätzlich auch Aspekte der
Einhaltung der Menschenrechte sowie rechtsstaatlichen polizeilichen Handelns
berücksichtigt.
Ziel der Maßnahmen war es, rechtsstaatliches polizeiliches Handeln unter
Wahrung der Menschenrechte insgesamt zu vermitteln, welches gerade nicht an die
Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen anknüpft.
c) Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund das Verhalten der ukrainischen Polizei am 20. Mai 2012 im
Rahmen der Kyiv Pride 2012?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
12. Beeinflussen die Vorfälle vom 20. Mai 2012 und das Verhalten der
ukrainischen Polizei die Vorbereitungen der Bundesregierung für eine
polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der EURO 2012 (vgl. Vorbemerkung
der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9386)?
Ziel der polizeilichen Zusammenarbeit ist die Befähigung ersuchender Staaten,
bei polizeilichen Maßnahmen EU-Standards zu erreichen. Dieses Ziel wird
unabhängig von eventuellen Einzelfällen verfolgt.
Drucksache 17/10174 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wurden oder werden vor dem Hintergrund dieser Vorfälle die beiden
deutschen Polizeiverbindungsbeamten, die in dem internationalen
Polizeiführungsstab in Kiew eingesetzt werden, besonders dazu angehalten,
auf ein menschenrechtskonformes und diskriminierungsfreies Verhalten
ihrer ukrainischen Kolleginnen und Kollegen hinzuwirken?
Die aus Anlass der EURO 2012 in der Ukraine eingesetzten polizeilichen
Verbindungskräfte aus Deutschland verrichten ihren Dienst nicht in einem
„internationalen Polizeiführungsstab“ in Kiew, sondern im dortigen „Polizeilichen
Informations- und Kooperationszentrum“ (PICC). Sie sind hierbei
ausschließlich für den veranstaltungsbezogenen polizeilichen Informationsaustausch
zwischen der ukrainischen und deutschen Polizei zuständig. Eine Einbeziehung
deutscher polizeilicher Verbindungskräfte in den Prozess der
Entscheidungsfindung der ukrainischen Polizeiführung oder in Einsatzmaßnahmen der
ukrainischen Polizei erfolgt nicht und ist im Rahmen der gemeinsamen
Absichtserklärung über die Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei der
Endrunde der Fußball-Europameisterschaft 2012 auch nicht vorgesehen.
14. Welche gezielten Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der EURO 2012
in Polen und der Ukraine unternommen, und wie wurde diese von
deutscher bzw. europäischer Seite unterstützt?
Die polnische Regierung hat nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld
der EURO 2012 umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um einen störungsfreien
Ablauf der EURO 2012 und die Sicherheit der Fans zu gewährleisten. Ein
Schwerpunkt der Maßnahmen zielt auch auf die Verhinderung rassistischer und
antisemitischer Gewalttaten. Zu den Maßnahmen gehört auch die Einrichtung
von Fanbotschaften, die zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Stärkung der
Freundschaft unter den Fans durchführen. Es erfolgt hierbei eine enge
Abstimmung mit den deutschen und den Behörden anderer Teilnehmerländer. Die
polnische Regierung unterstützt außerdem das Antirassismus-Programm der
UEFA und die Fan-Initiativen zur Verhinderung von Gewalt und Rassismus. So
existiert in Polen seit 1996 der „Nidgy wicej“-Verein („Nie wieder“), der sich
gegen fremdenfeindliche und homophobe Gewalt im Fußball einsetzt. In der
Zeit vor der EURO 2012 haben die Vertreter dieser Initiative Vorfälle
rassistischer, antisemitischer und homophober Gewalt aus der Vergangenheit
analysiert und entsprechende Empfehlungen vorbereitet. In zahlreichen Seminaren,
Trainingseinheiten und Konsultationen hat „Nidgy wicej“ daraufhin über
Strategien zur Vermeidung derartiger Ausschreitungen informiert und die
Sensibilität für dieses Thema erhöht. Diese Maßnahmen waren mehrfach Gegenstand
medialer Berichterstattung in Polen und wurden auch offiziell im polnischen
Parlament vorgestellt und von diesem unterstützt.
Im Vorfeld der EURO 2012 haben sich hochrangige ukrainische Politiker
mehrfach an die Bevölkerung gewandt und zu einem freundlichen,
respektvollen Umgang mit den ausländischen Gästen der Fußball-Europameisterschaft
aufgerufen. Das ukrainische Innenministerium hat eine mehrseitige
Informationsschrift für Besucher der EURO 2012 herausgegeben, die rechtliche und
praktische Hinweise zu Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Ukraine enthält. Diese enthält den ausdrücklichen Appell an Fußballfans, sich
tolerant gegenüber anderen Fans zu verhalten und deren Rechte zu
respektieren. Das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung
und Zusammenarbeit von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH geförderte „European Village“ in Kiew wird
während der EURO 2012 zwei Thementage zu „Demokratie, Zivilgesellschaft und
Menschenrechte“ durchführen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1017415. Welche konkreten Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus hat
die UEFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der EURO
2012 in Polen und der Ukraine unternommen?
Im Rahmen des „RESPECT Diversity“ Programms der UEFA sind nach deren
Angaben über 80 000 Polizisten und Ordner in Polen und der Ukraine im Vorfeld
der EURO 2012 entsprechend geschult worden, um diskriminierende und
rassistische Gesänge, Symbole und Verhaltensweisen identifizieren und dagegen
vorgehen zu können (vgl. dazu die Pressemitteilung der UEFA vom 6. Juni 2012:
www.uefa.com/uefa/mediaservices/mediareleases/newsid=1806141.html#
respect+campaign+launched+uefa+euro+2012). Im Übrigen unterstützt die UEFA
maßgeblich die in der Antwort zu Frage 16 genannten Projekte von FARE.
16. Welche konkreten Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch das „Respect Diversity“-Programm des FARE-Netzwerks (Fußball
gegen Rassismus in Europa) im Rahmen der EURO 2012 gefördert, und
wie werden diese von deutscher Seite unterstützt?
Als Teil des „RESPECT Diversity – Football Unites“-Programms der UEFA
führt das FARE-Netzwerk bei der Europameisterschaft 2012 vor Ort diverse
Aktivitäten durch. Regionaler Kooperationspartner von FARE ist dabei der
polnische „Nidgy wicej“-Verein („Nie wieder“). Diese
Nichtregierungsorganisation will zur Entwicklung einer demokratischen Zivilgesellschaft beitragen und
befasst sich nach eigenen Angaben insbesondere mit der Erziehung gegen
rassistische und ethnische Vorurteile unter Jugendlichen. Folgende Elemente sind
u. a. Bestandteil des „RESPECT Diversity – Football Unites“-Programms
während des laufenden Turniers:
– In den beiden Halbfinalspielen am 27./28. Juni 2012 werden die Kapitäne
aller vier Mannschaften ein öffentliches Bekenntnis gegen Diskriminierung
abgeben.
– Einrichtung eines Monitoring-Programms für rassistische und
diskriminierende Vorkommnisse während der Spiele, bei dem in jedem Spiel zwei
internationale Beobachter entsprechende Vorfälle dokumentieren und ggf. in den
Disziplinarprozess der UEFA einspeisen werden. So hat die UEFA am
16. Juni 2012 mitgeteilt, dass sie infolge solcher Beobachtungen ein
Disziplinarverfahren gegen den kroatischen Fußballverband eröffnet habe wegen
des „ungebührlichen Verhaltens“ von Fans (u. a. rassistische Gesänge und
Symbole beim Vorrundenspiel Kroatien gegen Italien am 14. Juni 2012).
– Schaltung einer eigenen Fan-Hotline zur Meldung rassistischer oder
diskriminierender Vorfälle.
Weiterführende Informationen zum FARE UEFA EURO 2012-Programm und
zu weiteren Aktivitäten sind im Internet unter
www.footballunites.net abrufbar.
17. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das bisherige
parlamentarische Beratungsverfahren des sogenannten Gesetzes gegen die
Propaganda der Homosexualität, und mit welchem weiteren Beratungsablauf
rechnet die Bundesregierung?
Der Gesetzentwurf Nr. 8711 „Über die Änderung einiger Gesetzgebungsakte
betreffend das Recht von Kindern auf einen sicheren Informationsraum“ wurde
von mehreren Ausschüssen des ukrainischen Parlaments befürwortet, ist aber
bisher noch nicht im Plenum behandelt worden. Wann dies geschehen wird,
steht nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht fest. Vergleiche hierzu auch
die Antwort der Bundesregierung vom 29. Mai 2012 auf die Schriftliche Frage 3
Drucksache 17/10174 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel auf Bundestagsdrucksache 17/
9855.
18. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die
öffentliche Diskussion zu diesem Gesetzentwurf innerhalb der ukrainischen
Gesellschaft?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf in der ukrainischen
Öffentlichkeit wenig bekannt, so dass keine breite öffentliche Debatte darüber
stattfindet.
19. Welche Fraktion welcher Partei und welche/welcher Abgeordnete genau
ist nach Kenntnis der Bundesregierung für diesen Gesetzentwurf
verantwortlich?
Der Gesetzentwurf Nr. 8711 „Über die Änderung einiger Gesetzgebungsakte
betreffend das Recht von Kindern auf einen sicheren Informationsraum“ wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung von den Abgeordneten des ukrainischen
Parlaments J. Zarkow (Kommunistische Partei), J. Lukjanowa, L.
Grigorowytsch (Block „Unsere Ukraine – Selbstverteidigung des Volkes“, NU-NS),
Pawel Ungurjan (Block Julija Tymoschenko, BJuT), J. Kowalewska (Partei der
Regionen) und T. Tschornowil (fraktionslos) eingebracht.
20. Haben sich Vertreterinnen oder Vertreter der ukrainischen Regierung
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zu diesem Gesetzentwurf
geäußert?
Wenn ja, wie?
Die ukrainische Regierung hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
nicht zu dem Gesetzentwurf geäußert.
21. Haben sich führende ukrainische Kirchenvertreter nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang zu diesem Gesetzentwurf geäußert?
Wenn ja, welche und wie?
Einschlägige Äußerungen hoher ukrainischer Kirchenvertreter sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
22. Welche Mitglieder ehemaliger ukrainischer Regierungen befinden sich
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Ukraine in Haft?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind folgende ehemalige
Regierungsmitglieder in Haft:
– die ehemalige Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko,
– der ehemalige Innenminister Juri Luzenko (Regierung Tymoschenko 2007
bis 2010),
– der ehemalige Umweltminister Heorhi Filiptschuk (Regierung Tymoschenko
2007 bis 2010),
– der ehemalige geschäftsführende Verteidigungsminister Valeri Iwaschtschenko
(Regierung Tymoschenko 2007 bis 2010),
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10174– der ehemalige stellvertretende Umweltminister Boris Presner (Regierung
Asarow, seit 2010).
23. Aufgrund welcher Tatvorwürfe wurden sie nach Kenntnis der
Bundesregierung inhaftiert, und wie hoch sind ihre Freiheitsstrafen?
Julija Tymoschenko wurde wegen Amtsmissbrauchs bei der Unterzeichnung
des Gaslieferabkommens mit Russland im Jahr 2009 zu sieben Jahren Haft
verurteilt. Sie habe dem staatlichen ukrainischen Energiekonzern Naftogas ohne
Zustimmung des ukrainischen Ministerkabinetts die Weisung erteilt, die
Gaslieferverträge mit dem russischen Erdgasförderunternehmen Gazprom, die
einen für die Ukraine unvorteilhaften Gaspreis vorsähen, zu unterzeichnen.
Hierdurch habe Julija Tymoschenko der Ukraine einen schweren finanziellen
Schaden zugefügt.
Juri Luzenko wurde wegen Amtsmissbrauchs und wegen Aneignung
staatlichen Vermögens in besonders großem Ausmaß durch Amtsmissbrauch zu vier
Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, als Innenminister seinem
damaligem Fahrer Vorteile verschafft und Haushaltsgelder verschwendet zu haben.
Heorhi Filiptschuk wurde wegen Amtsmissbrauchs zu drei Jahren Haft
verurteilt. Ihm wird die illegale Vergabe von Extraktionslizenzen für Bodenschätze
im Schwarzen Meer vorgeworfen.
Valeri Iwaschtschenko wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird
Amtsmissbrauch beim Verkauf eines Schiffswerks vorgeworfen.
Boris Presner wurde wegen Bestechlichkeit zu neun Jahren Haft verurteilt.
24. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Gesundheitszustand
(soweit bekannt)?
Laut Angaben von Familienangehörigen und Anwälten gegenüber dem
Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
im Auswärtigen Amt, Markus Löning, bei seinem Besuch im April 2012 in
Kiew, leiden neben der ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin Julija
Tymoschenko auch der ehemalige Innenminister Juri Luzenko, der ehemalige
Umweltminister Heorhi Filiptschuk und der ehemalige Verteidigungsminister
Valeri Iwaschtschenko unter gesundheitlichen Problemen, die immer wieder
auch im Krankenhaus behandelt wurden.
Der Gesundheitszustand von Julija Tymoschenko, die seit dem 9. Mai 2012
unter deutscher medizinischer Leitung in einem Krankenhaus in Charkiw
behandelt wird, hat sich nach Angaben ihrer deutschen Ärzte von Anfang Juni zuletzt
leicht verbessert. Die Ärzte hatten bereits im Februar 2012 festgestellt, dass
Julija Tymoschenko erkrankt sei und eine dringende Therapienotwendigkeit
bestehe. Vergleiche hierzu auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. März
2012 auf Bundestagsdrucksache 17/9042.
25. Welche dieser Fälle verfolgen die Europäische Kommission oder die
Bundesregierung mit Prozessbeobachtern, und zu welchen Ergebnissen
sind diese Beobachter gekommen?
Die EU-Botschaften in Kiew haben untereinander vereinbart, die Prozesse der
ehemaligen Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko, des ehemaligen
Innenministers Juri Luzenko und des ehemaligen geschäftsführenden Verteidigungs-
Drucksache 17/10174 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeministers Valeri Iwaschtschenko zu beobachten. Der Prozess des inzwischen
amnestierten ehemaligen ersten stellvertretenden Justizministers der ehemaligen
Regierung Tymoschenko, Jewhen Kornijtschuk, wurde ebenfalls beobachtet.
Die Prozessbeobachtung verstärkte den Anschein selektiver, politisch
motivierter Justiz gegen ehemalige hohe ukrainische Regierungsangehörige.
26. Wie bewerten die Prozessbeobachter die Zusammenarbeit mit den
ukrainischen Behörden?
Haben sie freien Zugang zu den Verhandlungen, und wird den
Beobachtern freier Einblick in die Dokumente des Verfahrens gewährt?
Die ukrainischen Behörden zeigen sich in der Zusammenarbeit mit den
Prozessbeobachtern nur zum Teil entgegenkommend, der Zugang zu den
Verhandlungen ist aber in der Regel möglich. Lediglich die Verkündung des Urteils
gegen Julija Tymoschenko fand vor Ort unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt,
wurde aber im Fernsehen übertragen. Einblick in Verfahrensdokumente haben
nur die am Prozess Beteiligten (Generalstaatsanwaltschaft, Verteidigung,
Zivilkläger). Einzelne Dokumente haben die Beobachter jeweils von der
Verteidigung bekommen.
27. Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Vorschlag des früheren Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier (vgl. DER TAGESSPIE-
GEL, 7. Mai 2012), die Ukraine wegen der Inhaftierung ehemaliger
Regierungsmitglieder vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu verklagen?
Die Bundesregierung dringt auf rechtsstaatliche Verfahren für die ehemalige
ukrainische Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko und die anderen
ehemaligen Regierungsmitglieder. Insbesondere müssen sie auch Zugang zu einer
angemessenen medizinischen Behandlung erhalten. Julija Tymoschenko und auch
der ehemalige Innenminister Juri Luzenko haben selbst bereits Verfahren vor
dem EGMR angestrengt. Es gilt daher zunächst, diese laufenden Verfahren zu
unterstützen.
Dessen ungeachtet wird sich die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck im
bi- und multilateralen Rahmen für den Menschenrechtsschutz von Julija
Tymoschenko und den anderen oppositionellen Häftlingen sowie die Einhaltung
der Europäischen Menschenrechtskonvention einsetzen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die Umstände in den
ukrainischen Haftanstalten im Allgemeinen?
Die Situation im ukrainischen Strafvollzugssystem ist trotz aller
Verbesserungsbestrebungen nach wie vor insgesamt mangelhaft. Auf die Antwort der
Bundesregierung vom 2. November 2011 auf die Schriftliche Frage 6 der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel auf Bundestagsdrucksache 17/7584
wird verwiesen.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung von
Folter in der Ukraine?
Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht sie aus
entsprechenden Berichten von Amnesty International (Jahresbericht 2012) und
der Vereinigung ukrainischer Menschenrechtler zur Beobachtung von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10174Rechtsverletzungen (UMDPL), denen zufolge im Jahr 2011 etwa 900 000
Inhaftierte Opfer von Folter geworden sind (vgl. taz, 26. April 2012 und
5. Juni 2012)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in der Ukraine weiterhin Meldungen
über Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam gibt. Die
Bundesregierung setzt sich seit Langem im multilateralen und europäischen Kontext
sowie bilateral für eine Verbesserung der Situation ein. Sie steht – auch über die
Deutsche Botschaft in Kiew – in engem Kontakt mit
Menschenrechtsorganisationen in der Ukraine und fördert Menschenrechtsprojekte.
Zuletzt hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, während seines Kiew-
Besuchs im April 2012 die Zustände in ukrainischen Haftanstalten und die
Behandlung ehemaliger Regierungsmitglieder gegenüber seinen ukrainischen
Gesprächspartnern thematisiert. Die ukrainische Führung ist inzwischen
zumindest problembewusst, wenn es auch bei der Umsetzung von
Verbesserungsmaßnahmen noch erhebliche Schwächen gibt.
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 2. November 2011 auf die
Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel auf
Bundestagsdrucksache 17/7584 wird verwiesen.
30. Inwieweit unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
eigens für die EURO 2012 neu errichteten oder zur Verfügung gestellten
Gewahrsams- und Arrestzellen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/9042, Frage 40) von regulären ukrainischen Gefängnissen im Hinblick
auf menschenrechtliche Standards (etwa bei der Maximalbelegung oder
den hygienischen Standards)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen die Stadien an den EURO 2012-
Spielorten Kiew, Lwiw und Donezk über Gewahrsamszellen. In Kharkiw soll
der Polizeigewahrsam nicht im Stadion, sondern in einer ca. 300 Meter
entfernten polizeilichen Dienststelle erfolgen. Die neu errichteten Gewahrsamszellen
entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrem baulichen Zuschnitt
europäischem Standard.
31. Inwieweit unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
geplante Verfahrensweise der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
durch ausländische Fans von den ansonsten in der Ukraine üblichen
Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben ukrainische
Strafverfolgungsbehörden während der EURO 2012 bisher nur in geringem Umfang Verfahren bzw.
Ermittlungen gegen ausländische Fußballfans durchgeführt. Diese wurden
bisher rechtsstaatlich nicht beanstandet. Es ist allerdings noch zu früh, um hier zu
einer umfassenden Bewertung zu kommen.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis ukrainischer
Universitäten, im Vorfeld der EURO 2012 Studierendenwohnheime ohne
Entschädigungszahlungen, Mieterlässe oder Stellen von Ersatzunterkünf-
Drucksache 17/10174 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten für die Betroffenen zu räumen, um die Zimmer an Reisekonzerne zu
vermieten (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 25. April 2012)?
Über die genannten Pressemeldungen hinaus liegen der Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse vor.
33. Welche Mitglieder der Bundesregierung beabsichtigen zu welchen
Spielen der EURO 2012 in die Ukraine zu fahren?
Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, plant in seiner
Funktion als Sportminister nach Ende der Vorrunde jedes DFB-Spiel bei der EURO
2012 zu besuchen. Darüber hinaus wird kurzfristig entschieden, ob und wann
welche Regierungsmitglieder Spiele der EURO 2012 besuchen.
34. Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Ankündigung der Europäischen Kommission und der
französischen Regierung, dass keines ihrer Mitglieder die Spiele der EURO
2012 in der Ukraine besuchen werde?
Die Bundesregierung hat diese Ankündigungen zur Kenntnis genommen.
35. Haben Mitglieder der Bundesregierung bis dato darum ersucht,
Mitglieder ehemaliger ukrainischer Regierungen, die sich derzeit in Haft
befinden, dort zu besuchen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Mitglied der Bundesregierung hat um welche(n)
Besuch(e) ersucht?
Wie wurden die Ersuche beantwortet?
Zuletzt konnte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, im April 2012 in Kiew mit dem
inhaftierten ehemaligen Innenminister Juri Luzenko sprechen. Er traf sich darüber
hinaus mit Angehörigen und Anwälten der ebenfalls inhaftierten ehemaligen
Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko und ihrer ehemaligen Minister Valeri
Iwaschtschenko und Heorhi Filiptschuk. Die Staatsministerin im Auswärtigen
Amt, Cornelia Pieper, hat anlässlich ihrer Ukraine-Reise im November 2011 ein
Ersuchen zum Besuch der ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin Julija
Tymoschenko gestellt. Dieses wurde abgelehnt. Anfang Mai 2012 konnte die
Staatssekretärin des Auswärtigen Amts, Dr. Emily Haber, die ehemalige
Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko im Strafvollzug in Charkiw besuchen.
36. Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, wenn Mitglieder der
deutschen Fußballnationalmannschaft der Herren ihren Unmut über die
Menschenrechtslage in der Ukraine äußern (vgl. etwa die Äußerungen von
Philipp Lahm in DER SPIEGEL vom 7. Mai 2012), und erhofft sie sich
davon eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Ukraine?
Auch den Mitgliedern der deutschen Fußballnationalmannschaft der Herren
steht es frei, ihre Meinung zur Menschenrechtslage in der Ukraine zu äußern.
Ob dieses Engagement für die Menschenrechtslage in der Ukraine konkrete
Verbesserungen bewirken kann, bleibt abzuwarten.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]