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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Arbeit des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Tätigkeit des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), Einsatzfähigkeit, Finanzierung, Personal, Entwicklung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), Austausch asylrechtlicher Daten, Einsatz des EASO innerhalb des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige, griechisches Programm zur Asylreform, Unterstützung von Drittstaaten, EU-Resettlement-Programme, EASO-Kooperation mit der EU-Grundrechteagentur sowie mit FRONTEX, Mechanismus für Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung, Dublin-II-Verordnung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.07.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1001414. 06. 2012

Arbeit des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Josef Philip Winkler, Tom Koenigs, Memet Kilic, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 19. Mai 2010 wurde basierend auf der Verordnung Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates in Valletta (Malta) das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) geschaffen. Laut Europäischer Kommission handelt es sich um eine Agentur in der Anlaufphase. Diese wird voraussichtlich bis ins Jahr 2013 fortdauern. Seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im Februar 2011 ist das EASO hauptsächlich mit der Einstellung von Mitarbeitern beschäftigt.

Das EASO hat die Aufgabe, die Union dabei zu unterstützen, ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu entwickeln, und dessen gemeinsame Umsetzung durch die Mitgliedstaaten und ihre Asylbehörden zu erleichtern.

Die Entwicklung eines GEAS weist erhebliche Defizite auf. Auch der Rat für Justiz und Inneres hat in einer Pressemitteilung vom 8. März 2012 mitgeteilt, dass noch weitere Fortschritte gemacht werden müssen, um die im Stockholmer Programm formulierte Verpflichtung einzuhalten, mit Ablauf des Jahres 2012 die Grundlagen für ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen zu haben (EUCO 23/11).

Dabei kommt dem EASO eine grundlegende Bedeutung zur Information und Ausbildung der entsprechenden Behörden in den Mitgliedstaaten entsprechend den EU-Asylrichtlinien und Verfahrensstandards zu. Dies soll u. a. in Form von Schulungen und praktischer Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit dem EASO erfolgen.

Angesichts der gravierenden Verstöße einiger EU-Mitgliedstaaten gegen Asylverfahrensstandards und Menschenrechte, wie etwa im Fall von Griechenland (siehe den interfraktionellen Antrag „Menschenwürde ist nicht verhandelbar – Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern sofort verbessern“, Bundestagsdrucksache 17/7979) oder im Fall von Italien (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Hirsi Jamaa and others vs. Italy, Application No.: 27765/09), werden dem EASO zusätzlich kurzfristige Aufgaben übertragen.

Mitgliedstaaten, die sich in einer „akuten Notlage“ befinden, soll das EASO Hilfe leisten. Dies soll einerseits durch die Schaffung eines „Asyleinsatzpools“, andererseits durch die Entsendung von Asylunterstützerteams in Krisengebiete geschehen. Insbesondere Griechenland soll seit Mai 2011 im Rahmen des „griechischen Aktionsplans zur Asylreform und Migrationsbewältigung“ diese Hilfe erhalten.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. März 2009 (EU-Ratsdokument 7485/12) werden dem EASO weitere Aufgaben zur Verwirklichung einer „echten und praktischen Solidarität“ übertragen. Demnach soll das EASO Instrumente zur Verfügung stellen, um einen Mechanismus für Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung zu entwickeln, der auf Situationen aufmerksam machen soll, bevor diese zu „Krisen großen Ausmaßes“ werden. Zudem soll das EASO laut Rat jene Mitgliedstaaten, die mit einem hohen Migrationsdruck konfrontiert sind, in ihren „besonderen Bedürfnissen“ gemeinsam mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU FRONTEX unterstützen. Die Agenturen sollen demnach „offen und eng zusammenarbeiten“.

Angesichts der fortdauernden Entwicklungsphase, in der sich das EASO befindet, bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das EASO die ihm zugewiesenen Aufgaben bereits erfüllen kann. So hat das EASO selbst auf der Tagung des Rates für Justiz und Inneres am 8. März 2012 in Brüssel infrage gestellt, über die nötigen Kapazitäten für die ihm zugewiesenen Aufgaben zu verfügen. Im gemischten Ausschuss am Rande dieser Tagung machte das EASO insbesondere deutlich, dass weiter Personalverstärkungen notwendig seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für das EASO in Valetta/Malta und in anderen Einsatzgebieten, und aus welchen Ländern kommen sie (bitte im Einzelnen aufführen)?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ausschusses Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments, es seien nicht genügend finanzielle Mittel für das EASO für das Jahr 2013 vorgesehen (2012/2016(BUD))?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

3

Kann das EASO aus Sicht der Bundesregierung die ihm zugewiesenen Aufgaben mit den derzeit tatsächlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten, insbesondere finanziell und personell, bewältigen?

Wenn nein, warum setzt sie sich im Rat nicht für eine Stärkung ein, wie es dieser in seinen Schlussfolgerungen vom 8. März 2012 (EU-Ratsdokument 7485/12) fordert?

4

a) Nach welchen Verfahren werden die Mitglieder des Verwaltungsrats, der die Planungs- und Überwachungsinstanz des EASO ist, ernannt, und in welcher Form ist die Bundesregierung an diesem Verfahren beteiligt?

b) Wie werden diese Entscheidungen parlamentarisch kontrolliert?

c) Welche zivilgesellschaftliche Beteiligung ist an der Arbeit des EASO vorgesehen, und wie bewertet die Bundesregierung das fehlende Stimmrecht des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) im Verwaltungsrat des EASO?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Kompetenz des EASO, verbindliche Kriterien für die Anerkennung von Flüchtlingen zu erarbeiten, die für ein GEAS unerlässlich sind?

6

Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, dem EASO innerhalb des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige eine zentrale Rolle zuzuweisen (KOM (2010)213), und wenn ja, mit welchen personellen und finanziellen Kapazitäten soll das EASO diese Aufgabe erfüllen?

7

a) Welche konkreten Instrumente soll das EASO nach Ansicht der Bundesregierung für den vom Rat am 8. März 2012 geforderten Mechanismus für Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung entwickeln?

b) Welche Änderungen sind nach Ansicht der Bundesregierung in der Dublin-II-Verordnung notwendig, um den Mechanismus für Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung zu etablieren?

c) Welche politischen Verfahren und Unterstützungsmaßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ergreifen, wenn für Flüchtlinge unhaltbare Zustände in einem Mitgliedstaat, unter anderem durch das EASO, festgestellt wurden?

8

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Realisierungschancen eines vom EASO zu organisierenden europäischen Schulungssystems für Angestellte im Asylbereich?

b) Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission geforderte Quote an Angestellten im Asylbereich sein, die das Schulungssystem absolvieren sollen (KOM(2011) 835)?

9

Befürwortet die Bundesregierung einen Informationsaustausch asylrechtlicher Daten, der über den bloßen Austausch der in der Verordnung zu Migrationsstatistiken und der EASO-Verordnung bereitgestellten Daten hinausgeht, wie vom Rat am 8. März 2012 (EU-Ratsdokument 7115/12) gefordert, wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der EU, mit Hilfe des EASO in Zukunft auf Flüchtlingsbewegungen effektiver und solidarischer zu regieren, und welche Kapazitäten sind erforderlich, um die Einsatzfähigkeit des EASO diesbezüglich sicherzustellen?

11

a) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Einsatz des EASO im Rahmen des „griechischen Aktionsplans zur Asylreform und Migrationsbewältigung“?

b) Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu erklären, dass in Griechenland im Februar dieses Jahres von den ursprünglich geplanten 700 Neueinstellungen im Asylbereich lediglich elf vorgenommen wurden (so der Bericht zur Durchführung des griechischen Aktionsplans vom März 2012)?

c) Wie bewertet es die Bundesregierung, dass dem EASO laut dem Bericht zur Durchführung des griechischen Aktionsplans gegenüber dem Einsatzbereich der bestehenden FRONTEX-Mission im Land eine weitaus geringere Bedeutung zukommt?

d) Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung angesichts dieses Missverhältnisses europäische Standards im Sinne eines GEAS in Griechenland durchsetzen, die insbesondere die Aufnahmebedingungen und den Zugang zu einem fairen Asylverfahren betreffen?

12

a) Wie definiert die Bundesregierung die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. März 2012 (EU-Ratsdokument 7485/12) festgelegte „enge und offene“ Zusammenarbeit des EASO mit FRONTEX?

b) Hält die Bundesregierung es für die Etablierung eines funktionfähigen GEAS für sachgemäß, dass FRONTEX im Jahr 2013 insgesamt 79 500 Mio. Euro, das EASO hingegen, wie dem EU-Haushaltsentwurf für 2013 zu entnehmen ist, nur 12 Mio. Euro erhalten soll?

13

Warum findet sich die von der Europäischen Kommission geforderte stärkere Zusammenarbeit des EASO mit der EU-Grundrechteagentur nicht in den Ratsschlussfolgerungen vom 8. März 2012 (EU-Ratsdokument 7115/12) wieder, und mit welcher Begründung setzt sich die Bundesregierung nicht für eine solche verstärkte Kooperation ein?

14

Wie wird die Arbeit des EASO fortlaufend evaluiert, um ggf. das Mandat an aktuelle Herausforderungen im EU-Flüchtlingsschutz anzupassen (Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments vom 15. Mai 2012 (2012/2032(INI))?

15

Welche Aufgaben sollte das EASO nach Ansicht der Bundesregierung bei der Planung und Durchführung von EU-Resettlement-Programmen konkret übernehmen?

16

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung das EASO Drittstaaten dabei unterstützen, ihre Asylsysteme und einzelstaatlichen Asylvorschriften zu stärken (Ratsschlussfolgerungen vom 8. März 2012, EU-Ratsdokument 7485/12), und welche Kapazitäten sind dafür erforderlich?

17

a) Was sieht der gemeinsame Rahmen „zur echten und praktischen Solidarität“ gegenüber von Migrationsbewegungen besonders belasteten Mitgliedstaaten konkret vor (EU-Ratsdokument 3072/12)?

b) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung, abgesehen von Solidarität in kurzfristigen Notsituationen, in den Mitgliedstaaten ein dauerhaftes System der Solidarität in Flüchtlingsfragen etabliert werden, und welche Rolle soll das EASO hierbei einnehmen?

c) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2012 ergriffen, um die bestehenden Solidaritätsmechanismen auf bilateraler Ebene auszubauen, wie in der Übersicht zur Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen gefordert (EU-Ratsdokument 10062/12)?

Berlin, den 14. Juni 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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