[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10267
17. Wahlperiode 05. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10025 –
Schlussfolgerungen der Politik aus der Schlecker-Insolvenz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Ansicht breiter Teile der Öffentlichkeit und der Gewerkschaft ver.di
zahlen mit der Schleckerpleite mehr als 25 000 Beschäftigte und ihre Familien
einen bitteren Preis für Fehlmanagement und politische Versäumnisse. Die
Beschäftigten machten das Unternehmen groß und erarbeiteten einen
Milliardenreichtum. Sie erkämpften Tarifverträge und gründeten Betriebsräte. Sie
konnten aber keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen. Mit dem
Verlust ihres Arbeitsplatzes steht nun ihre Existenz auf dem Spiel. Der vormalige
Firmenbesitzer Anton Schlecker dagegen fällt finanziell weich, seine Familie
besitzt nach Presseberichten weiterhin ein Millionenvermögen. So wird das
Unternehmensrisiko auf die Beschäftigten und die Gesellschaft abgewälzt.
Anton Schlecker hat sein Unternehmen wie ein Alleinherrscher geführt. Daran
hat auch die Politik ihren Anteil. Sie lässt es bis heute zu, dass
Großunternehmen in der Rechtsform des „eingetragenen Kaufmanns“ geführt werden
können, ohne die Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung und
ohne eine kontrollierende dem Aufsichtsrat ähnliche Institution. Bei
Insolvenzverschleppung geht der Firmeneigner straffrei aus. Damit ist die Politik
mitverantwortlich für die Schleckerpleite und trägt eine besondere Verantwortung
für die Beschäftigten.
Anders als bei der Bankenrettung seit 2008 hat es die Bundesregierung
abgelehnt, in das Insolvenzverfahren von Schlecker einzugreifen und sich für die
Beschäftigten zu engagieren. Zuerst weigerte sie sich das Insolvenzgeld zu
verlängern, um Zeit zu gewinnen für die Entwicklung eines nachhaltigen,
überzeugenden Zukunftskonzeptes. Dann lehnte sie es ab, mit der staatlichen
KfW Bankengruppe für eine Transfergesellschaft zu bürgen. Stattdessen
sprach der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler,
von einer Anschlussverwertung der Schlecker-Beschäftigten (Reuters,
30. März 2012). Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen jedoch, dass nur
eine Minderheit der in der ersten Kündigungswelle Entlassenen neue Jobs
gefunden haben und das oftmals zu schlechteren Arbeitsbedingungen und
geringeren Löhnen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 28. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10267 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Beschäftigten von Schlecker, der Betriebsrat und die Gewerkschaft ver.di
wollen sich damit nicht zufriedengeben. Die Öffentlichkeit hat ein Recht
darauf zu erfahren, ob und welche Schlussfolgerungen die Politik aus der
Schleckerpleite zieht.
1. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für
die Insolvenz des Unternehmens Schlecker?
2. Welche Rolle spielt dabei der Umstand, dass Schlecker in der Rechtsform
des „eingetragenen Kaufmanns“ geführt wurde, womit der Firmeneigner
nicht der sonst für Großunternehmen üblichen Publizitätspflicht unterlag
(u. a. zur Gewinn- und Verlustrechnung) und nicht eine dem Aufsichtsrat
ähnliche Institution einrichten musste?
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Durchsetzung von
Tarifverträgen und Betriebsräten einen Anteil an der Insolvenz von Schlecker
hatte?
Die Fragen 1, 2 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Geht ein Unternehmen in Insolvenz, gibt es dafür in der Regel eine Vielzahl von
Gründen. Dies wird auch bei der Insolvenz von Schlecker der Fall gewesen sein.
Bekannt war, dass Schlecker seit Jahren Marktanteile an seine Konkurrenten
verloren hat. Der Bundesregierung liegen allerdings nur die offengelegten und
allgemein zugänglichen Konzernabschlüsse und nicht auch detaillierte,
unternehmensbezogene betriebliche Kennziffern der Schlecker-Unternehmen vor.
Sie kann daher keine gesicherte Aussage darüber treffen, welches die
maßgeblichen Gründe für die Insolvenz von Schlecker gewesen sind. Es ist reine
Spekulation, ob eine andere Rechtsform Schlecker vor der Insolvenz bewahrt
hätte. Zu den Publizitätspflichten und Kontrollgremien siehe Antwort zu den
Fragen 5 und 6.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der derzeit
geltenden Rechtslage, wonach ein Unternehmer als „eingetragener
Kaufmann“ in Privatinsolvenz – egal wie groß das Unternehmen ist –
strafrechtlich nicht der Insolvenzverschleppung belangt werden kann?
Der in § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a des Aktiengesetzes
definierte Tatbestand der Insolvenzverschleppung setzt die Verpflichtung zum
Stellen eines Antrags auf Insolvenzeröffnung voraus. Eine solche Antragspflicht,
wie sie § 15a der Insolvenzordnung vorsieht, besteht für insolvente juristische
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, für deren
Verbindlichkeiten keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Sie ist Ausfluss der auf das
Vermögen der juristischen Person oder der Gesellschaft ohne
Rechtspersönlichkeit und ihre Gesellschafter beschränkten Haftung für Verbindlichkeiten.
Für alle natürlichen Personen sieht das Gesetz ein Recht, nicht aber eine Pflicht
zum Stellen eines Insolvenzantrags vor. Ein als eingetragener Kaufmann
handelnder Unternehmer kann mithin im Zusammenhang mit einer eigenen
Insolvenz keine Insolvenzverschleppung begehen. Natürliche Personen haben nach
geltendem Recht grundsätzlich für jede Verbindlichkeit persönlich umfassend
einzustehen. Wer als eingetragener Kaufmann unternehmerisch tätig wird,
haftet demgemäß für alle von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten mit seinem
gesamten Privatvermögen und trägt damit für seine Dispositionen die volle
wirtschaftliche Verantwortung. Handeln und Haftung sind unmittelbar
miteinander verknüpft, die Risiken unternehmerischen Handelns sind nicht begrenzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10267Einer Insolvenzantragspflicht bedarf es deshalb für den Fall der Insolvenz eines
Einzelkaufmanns nicht.
4. Inwiefern sind nach Ansicht der Bundesregierung solche möglichen
rechtlichen Lücken für die Führung von Großunternehmen zu akzeptieren, vor
dem Hintergrund, dass an solchen Firmen die Schicksale zehntausender
Menschen hängen und die entstehenden Soziallasten durch die
Beitragszahler und die Gesellschaft getragen werden müssen?
Es ist nicht Folge einer rechtlichen Lücke, dass ein im Handelsregister
eingetragener Einzelkaufmann nicht verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen,
und damit keine Insolvenzverschleppung begehen kann. Siehe die Antwort zu
Frage 3.
5. Ist der „eingetragene Kaufmann“ die einzige Rechtsform, in der
Großunternehmen nicht den allgemein üblichen Publizitätspflichten unterliegen
und entsprechende Kontrollorgane einrichten müssen?
Wenn nein, welche anderen Rechtsformen gibt es?
Großunternehmen mit Sitz in Deutschland unterliegen grundsätzlich
Publizitätspflichten, die für die einzelnen Rechtsformen unterschiedlich ausgestaltet sind.
Für Kapitalgesellschaften (insbesondere Gesellschaften mit beschränkter
Haftung – GmbH – und Aktiengesellschaften), haftungsbeschränkte
Personenhandelsgesellschaften (beispielsweise GmbH & Co. KG) und für Genossenschaften
ergeben sich die Publizitätspflichten aus dem Handelsgesetzbuch. Für
Großunternehmen in anderen Rechtsformen, darunter eingetragene Kaufleute,
sonstige Personenhandelsgesellschaften, gewerblich tätige Stiftungen bürgerlichen
Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Kaufleute sind,
sieht das Publizitätsgesetz Publizitätspflichten vor. Von der Offenlegung einer
Gewinn- und Verlustrechnung sind nach dem Publizitätsgesetz Einzelkaufleute
und Personenhandelsgesellschaften (nicht aber GmbH & Co. KG) befreit, wenn
sie bestimmte Angaben in einer Anlage zur Bilanz offenlegen, insbesondere die
Umsatzerlöse, Löhne und Gehälter, Aufwendungen für die Altersversorgung,
Erträge aus Beteiligungen, die Zahl der Beschäftigten und weitere Aspekte.
Kontrollorgane – wie einen Aufsichtsrat – müssen nach den gesetzlichen
Vorgaben Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie
Genossenschaften bilden. Bei Genossenschaften mit nicht mehr als 20
Mitgliedern kann durch Bestimmung in der Satzung auf einen Aufsichtsrat verzichtet
werden. Für GmbHs ist die Bildung eines Aufsichtsrats freiwillig. Ein
Kontrollorgan ist auch für mitbestimmte Unternehmen vorgeschrieben.
6. Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen, um diese möglichen
Regelungslücken zu schließen, und wie begründet sie ihre Antwort?
Es bestehen keine Regelungslücken, siehe Antwort zu Frage 5. Mit der
Rechtsform der eingetragenen Kaufleute bzw. der Personenhandelsgesellschaften ist
die persönliche Haftung des Inhabers, der Gesellschafter bzw. der persönlich
haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten des Großunternehmens
verbunden. Die Vermögensentwicklung des Unternehmens lässt sich aber auch in
diesem Fall aus den offengelegten Rechnungslegungsunterlagen ableiten. Aus
Gläubiger- und Investorenschutzgesichtspunkten ist deshalb eine abgesenkte
Publizität dieser Rechtsformen ausreichend. Das Gleiche gilt im Hinblick auf
Kontrollgremien.
Drucksache 17/10267 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Betriebsräte und Beschäftigte in
den zurückliegenden Jahren Fehlentwicklungen bei Schlecker kritisierten
und Verbesserungsvorschläge äußerten, die aber wegen fehlender
Mitbestimmung ohne Wirkung blieben?
9. Wie steht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu den
Vorschlägen, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und ihrer
Belegschaftsvertreter bzw. der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft auf die
Unternehmenspolitik auszuweiten?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind aus der Vergangenheit Fälle bekannt, in denen
Betriebsräte und Schlecker-Mitarbeiter die betriebswirtschaftlichen
Entscheidungen bei Schlecker kritisiert haben. Verbesserungsvorschläge, die Schlecker
direkt von den Betriebsräten unterbreitet wurden, sind allerdings
Unternehmensinterna und der Bundesregierung nicht bekannt.
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss stehen nach dem
Betriebsverfassungsgesetz umfangreiche Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
zu. Welche Gründe schlussendlich für die Insolvenz von Schlecker maßgeblich
waren, kann die Bundesregierung nicht beurteilen.
10. Wie oft hat sich die Bundesregierung in diesem Jahr mit dem
Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz bzw. Vertretern seiner Kanzlei getroffen, und
was waren die Inhalte der Gespräche?
Gab es sonstige Kontakte?
Die Bundesregierung hat mehrfach mit dem Insolvenzverwalter Gespräche
geführt. In erster Linie ging es in den Gesprächen um die Voraussetzungen für die
Einrichtung einer Transfergesellschaft sowie die Kriterien einer
beihilferechtlichen Notifizierung.
11. Welche Kontakte und Unterstützungen seitens der Bundesregierung gab
es gegenüber den Belegschaftsvertretern und der Gewerkschaft ver.di?
Die Bundesregierung hat mehrfach Gespräche mit Vertretern der Arbeitnehmer
des Unternehmens und der Gewerkschaft geführt. Auch in diesen Gesprächen
ging es in erster Linie um die Voraussetzungen für die Einrichtung von
Transfergesellschaften sowie die Unterstützungsmöglichkeiten durch die
Bundesagentur für Arbeit.
12. Gab es in den zurückliegenden Monaten Kontakte der Bundesregierung
oder von Regierungsvertretern mit Mitgliedern oder Vertretern der
Familie Schlecker, und wenn ja, wie häufig, und welcher Art waren diese?
Es gab keine direkten Kontakte des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit
Angehörigen der Familie Schlecker.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1026713. Wie hoch wäre die Bürgschaft für die zwischenzeitlich diskutierte Schlecker-
Transfergesellschaft gewesen?
Wie hoch wäre das Risiko des Ausfalls dieser Bürgschaft gewesen?
Der Insolvenzverwalter hatte bei der KfW Bankengruppe einen Kredit in Höhe
von 70 Mio. Euro beantragt, der zu 100 Prozent durch die Länder hätte verbürgt
werden sollen.
Das Ausfallrisiko kann durch die Bundesregierung nicht beurteilt werden. Die
Bundesregierung hat keine Prüfung des Ausfallrisikos vorgenommen, da die
Bürgschaft durch die Länder gewährt werden sollte.
14. Wie hoch sind die durchschnittlichen gesamtwirtschaftlichen Kosten je
Erwerbslosen in Deutschland pro Jahr, und wie hoch wären demnach
rechnerisch die Kosten, für den Fall, dass
a) 10 000 und
b) 15 000
ehemalige Schlecker-Beschäftigte für ein Jahr keinen Job finden?
Spezifische Angaben zu den möglichen gesamtfiskalischen Kosten der
Arbeitslosigkeit eines ehemaligen Schlecker-Beschäftigten liegen nicht vor.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit (IAB) hat die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit für das
Jahr 2011 mit durchschnittlich 18 900 Euro pro Arbeitslosen und Jahr beziffert
(IAB Kurzbericht 8/2012). Auf dieser Grundlage ergeben sich rechnerisch für
10 000 Arbeitslose, die im Jahr 2011 ein Jahr lang bei der Bundesagentur für
Arbeit arbeitslos gemeldet waren, gesamtfiskalische Kosten von 189 Mio.
Euro, für 15 000 Arbeitslose entsprechend 283,5 Mio. Euro. Aufgrund
möglicherweise abweichender Teilzeitquoten, Qualifikationsniveaus und
Branchenunterschieden ist eine Übertragung dieser Werte auf die ehemaligen Schlecker-
Beschäftigten nur eingeschränkt möglich.
15. Inwiefern sieht die Bundesregierung Beschäftigte in der Altersteilzeit von
der Insolvenz besonders betroffen, und wie viele Mitarbeiterinnen hatten
zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung einen gültigen
Altersteilzeitvertrag?
Die von der Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden nicht schlechtergestellt
als andere Betroffene, die durch die Insolvenz ihres Arbeitgebers ihre
Beschäftigung verlieren.
Insbesondere wird mit der Insolvenzsicherungspflicht sichergestellt, dass den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das in der Arbeitsphase der
Altersteilzeit erarbeitete Wertguthaben erhalten bleibt und keine Beitragsschuld
gegenüber den Sozialversicherungsträgern entsteht.
Für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gelten für Altersteilzeitbeschäftigte
Sonderregelungen: Tritt Arbeitslosigkeit vor Ablauf der vereinbarten
Altersteilzeitregelung infolge von Insolvenz ein, bestimmt das Altersteilzeitgesetz nach
§ 10 Absatz 1, dass der Bemessung des Arbeitslosengeldes das Arbeitsentgelt
zugrunde zu legen ist, das ohne die Altersteilzeitregelung zu zahlen gewesen
wäre. Dies gilt, solange kein Anspruch auf eine Altersrente besteht. Zur
Sicherung Ihrer Altersversorgung werden darüber hinaus während des Bezugs von
Arbeitslosengeld Rentenbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit abgeführt.
Drucksache 17/10267 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus beraten und unterstützen die Agenturen für Arbeit vor Ort die
Betroffenen individuell bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren zum Zeitpunkt der
Insolvenzanmeldung rund 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Altersteilzeit beschäftigt, ca. 600 davon waren bereits in der Freistellungsphase der
Altersteilzeit.
16. Welche anderen Unternehmensinsolvenzen in der Größe Schlecker gab es
nach Kenntnissen der Bundesregierung bisher in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland?
Bei der Insolvenzstatistik handelt es sich um eine dezentrale Statistik
(Zuständigkeit der Länder). Die gewünschten Angaben liegen der Bundesregierung
nicht vor.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Vermögensverhältnisse der Familie Schlecker?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Vermögenssituation der
Familie Schlecker vor. Zudem wäre der Bundesregierung eine Offenbarung von
Erkenntnissen aus dem Besteuerungsverfahren der Familie Schlecker aufgrund
der Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung)
verwehrt. Auch aus den offengelegten Jahres- und Konzernabschlüssen lassen
sich Angaben zum Privatvermögen von Anton Schlecker oder zum Vermögen
von Familienangehörigen nicht entnehmen.
18. Inwiefern verträgt es sich mit dem Anspruch der sozialen
Marktwirtschaft, dass durch die Unternehmensinsolvenz für ehemalige Schlecker-
Beschäftigte mit dem Verlust des Arbeitsplatzes ihre Existenz auf dem
Spiel steht, der Familie Schlecker voraussichtlich ein Millionenvermögen
verbleibt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum voraussichtlich
verbleibenden Vermögen der Familie Schlecker vor. Das Insolvenzverfahren betrifft
aber nur Anton Schlecker als Inhaber der Schlecker-Unternehmen und nicht
auch andere Familienangehörige. Es ist Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle
rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, wie berechtigte Ansprüche der Gläubiger
befriedigt werden können.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Kinder
Anton Schleckers ihr Geld mit der Leiharbeitsagentur „Meniar“
erwirtschaftet haben, die die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter zu
schlechteren Konditionen wieder einstellte?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, dass die Kinder Anton
Schleckers ihr Geld mit der Leiharbeitsagentur MENIAR Personalservice
GmbH erwirtschaftet haben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1026720. Hatte die Leiharbeitsfirma Meniar Tarifverträge mit der
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen, und gibt es diesbezügliche
Forderungen der Sozialversicherungen nach Beitragsnachzahlungen?
Wenn ja, wie hoch sind die Beträge, die eingefordert werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hatte die MENIAR Personalservice
GmbH keinen Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen.
Bei Arbeitgebern, die Tarifverträge der CGZP angewandt haben, prüfen die für
die Arbeitgeberprüfungen zuständigen Rentenversicherungsträger, ob und in
welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern sind. Soweit die
MENIAR Personalservice GmbH auf Tarifverträge mit der CGZP Bezug
genommen hat, gilt dies entsprechend.
21. Hat es nach Kenntnissen der Bundesregierung seitens Schleckers in den
zehn Jahren vor Beantragung des Insolvenzverfahrens
Vermögensschenkungen oder Übertragungen an seine Ehefrau, Kinder oder sonstige
Verwandte oder Bekannte gegeben (bitte gegebenenfalls konkret mit Höhe
benennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
22. Inwiefern waren nach Kenntnissen der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren Firmen von Anton Schlecker geschäftlich mit Firmen
tätig, die sich vollständig oder teilweise im Besitz seiner Kinder oder Frau
befinden?
Gibt es Hinweise, dass diese Geschäfte zur Verschiebung des Vermögens
vom Vater zu den Kindern bzw. der Frau genutzt wurden?
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung, Geschäftsverbindungen
und Geschäfte eines Einzelkaufmanns mit Angehörigen zu erfassen. Die
Bundesregierung hat deshalb keine Kenntnisse darüber, inwiefern und mit welchen
Zielen und Zwecken Firmen von Anton Schlecker in den vergangenen zehn
Jahren mit Firmen in vollständigem oder teilweisem Besitz seiner Kinder oder
seiner Frau geschäftlich verbunden waren.
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das
Logistikunternehmen L., das ausschließlich für Schlecker arbeitete und den
Kindern von Anton Schlecker gehört, zwischen 2006 und 2010 bei einem
Umsatz von 161 Mio. Euro insgesamt 58,5 Mio. Euro Jahresüberschuss
erwirtschaftete, was einer Gewinnmarge von 27,5 Prozent entspricht,
obwohl die Schlecker-Kette damals bereits zweistellige Millionenverluste
einfuhr (Recherchen des Handelsblatt, 4. Juni 2012)?
Der Bundesregierung liegen hierzu außer entsprechenden Presseberichten
keine Informationen vor. Eine Offenbarung von Erkenntnissen aus dem
Besteuerungsverfahren wäre der Bundesregierung aufgrund der Pflicht zur Wahrung
des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung) verwehrt.
Drucksache 17/10267 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Prüfungen der
Insolvenzverwaltungen, welche Transaktionen nach dem Insolvenzrecht
korrekt sind und welche rückgängig gemacht werden können?
Wann ist mit einem Abschluss der Prüfungen zu rechnen?
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung, bei Insolvenzverfahren
Prüfungen von Insolvenzverwaltungen zu erfassen. Die Bundesregierung hat
deshalb keine Kenntnisse über Existenz, Inhalt, Dauer und Ergebnisse von
Prüfungen im Rahmen von Insolvenzverwaltungen.
25. Welche Forderungen hat die Bundesagentur für Arbeit als Gläubiger
gegenüber dem insolventen Schlecker-Konzern (bitte einzelne Posten nach
Größe nennen)?
Zu welchem Anteil werden nach Ansicht der Bundesregierung diese
Forderungen beglichen werden können?
Die Beschäftigten der Firma Anton Schlecker e. K. hatten durch die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers Anspruch auf
Insolvenzgeld.
Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer der Firma Anton Schlecker e. K. Insolvenzgeld in Höhe von rund
95 Mio. Euro gezahlt; weitere rund 5,5 Mio. Euro sind noch zu erwarten. Mit
dem Antrag auf Insolvenzgeld sind die Ansprüche auf Arbeitsentgelt auf die
Bundesagentur für Arbeit übergegangen. Wegen der zusätzlich gezahlten
Gesamtsozialversicherungsbeiträge tritt die Bundesagentur für Arbeit nicht als
Gläubigerin auf.
Die Gesamtforderungen der Bundesagentur für Arbeit gegenüber der Firma
Anton Schlecker e. K. wegen geleisteten oder noch zu leistenden
Insolvenzgeldes belaufen sich auf rund 100,5 Mio. Euro.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, zu welchem
Anteil diese Forderungen voraussichtlich beglichen werden können.
26. Gibt es weitere Forderungen staatlicher Einrichtungen oder/und der
Sozialversicherungen gegenüber Schlecker?
Nach Angaben des GKV Spitzenverbandes und der Deutschen
Rentenversicherung Bund liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Forderungen der
Sozialversicherungsträger gegenüber der Firma Schlecker bestehen.
27. Inwiefern ist Schlecker in der Vergangenheit seinen steuer- und
abgaberechtlichen Verpflichtungen nachgekommen?
Die Verwaltung der Steuern obliegt nach der Finanzverfassung der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Auftragsverwaltung den Finanzbehörden
der Länder, weshalb die Bundesregierung regelmäßig nicht über Informationen
über steuerliche Einzelfälle verfügt. Zudem wäre der Bundesregierung eine
Offenbarung von Erkenntnissen aus Besteuerungsverfahren aufgrund der Pflicht
zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung) verwehrt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1026728. Welche staatlichen Förderungen könnte es nach Kenntnissen der
Bundesregierung dafür geben, einzelne Läden aus dem insolventen Unternehmen
herauszulösen (einzeln oder im Verbund) und weiterzuführen, etwa in
Form einer Genossenschaft?
Die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann eine sinnvolle
Möglichkeit sein, einer drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen oder
Arbeitslosigkeit zu beenden. Für Gründer und Gründerinnen stehen unterschiedliche
staatliche Förderprogramme zur Verfügung, die unabhängig von der gewählten
Rechtsform des zu gründenden Unternehmens sind. Eine spezifische
Fördermöglichkeit für arbeitslose Personen besteht in der Förderung mit
Gründungszuschuss, die aber verschiedenen Voraussetzungen unterliegt (u. a. Nachweis
eines tragfähigen Geschäftskonzeptes, hauptberufliche Selbstständigkeit).
Finanzielle Unterstützung zur Unternehmensgründung darüber hinaus bietet der
Bund z. B. durch den ERP-Gründerkredit-StartGeld, der als Kreditprogramm
Hilfen bis zu 100 000 Euro vorsieht. Die einzelnen Bundesländer und
Landesförderinstitute stellen ebenfalls zahlreiche Unterstützungsleistungen für
Gründerinnen und Gründer bereit. Einen Überblick bietet die Förderdatenbank des
Bundes unter
www.foerderdatenbank.de.
29. Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeitsmarktlage für
Verkäuferinnen und Verkäufer ein?
Die Arbeitsmarktlage für Verkäuferinnen und Verkäufer stellt sich nach
Angaben der Bundesagentur für Arbeit wie folgt dar: Bundesweit ist die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Handel zum Vorjahr um 2,4 Prozent
angestiegen. Die Zahl der Arbeitslosen in Verkaufsberufen ist gegenüber 2011
um 6 Prozent zurückgegangen. Bei den gemeldeten Stellen in Verkaufsberufen
ist mit +6,5 Prozent ein deutlicher Zuwachs zum Vorjahr zu verzeichnen.
Insbesondere Frauen mit Ausbildung profitieren von den guten
Arbeitsmarktbedingungen: Von den arbeitslosen Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die
eine Beschäftigung in einem Verkaufsberuf (ohne Helfertätigkeiten) anstreben,
nehmen monatlich durchschnittlich 7,7 Prozent eine Beschäftigung am ersten
Arbeitsmarkt auf.
30. Wie hoch ist die Zahl der offenen Stellen in den Verkaufsberufen im
Einzelhandel und wie hoch die Zahl der Arbeitslosen (bitte nach Bund und
Ländern differenzieren)?
31. Bei wie vielen der offenen Stellen handelt es sich um unbefristete
Vollzeitstellen (bitte nach Bund und Ländern differenzieren)?
Die Fragen 30 und 31 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Mai 2012 gab es in Deutschland 27 000 bei der Bundesagentur für Arbeit
gemeldete Arbeitsstellen für Verkaufsberufe und gleichzeitig 296 000
Arbeitslose mit diesem Zielberuf. Eine Einschränkung der Verkaufsberufe auf den
Einzelhandel ist in der Statistik zur Arbeitslosigkeit nicht möglich, da hier keine
Angaben nach Wirtschaftszweigen vorliegen. Der Vergleich des Bestandes der
offenen Stellen mit dem Bestand an Arbeitslosen ist aufgrund der hohen
Dynamik des Stellenzu- und -abgangs nur eingeschränkt möglich. Weiterhin ist zu
beachten, dass die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen
nur einen Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots widerspiegeln.
Von den bundesweit 27 000 Arbeitsstellen für Verkaufsberufe im Mai 2012 waren
17 000 für ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und darunter 8 000 für
Drucksache 17/10267 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeine Vollzeitbeschäftigung gemeldet. Allerdings muss berücksichtigt werden,
dass es auch eine nicht unerhebliche Zahl von Stellen gibt, für die keine
Angaben zur geforderten Arbeitszeit vorliegen bzw. die in Vollzeit oder Teilzeit
ausgeführt werden können.
Die Ergebnisse für die Länder können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Tabelle zu den Fragen 30 und 31: Arbeitslosigkeit und gemeldete Arbeitsstellen (Mai 2012)
1) Gemeldete Arbeitsstellen für Insgesamt einschließlich Angeboten mit Arbeitsort im Ausland.
2) Ausschließlich Vollzeitarbeitsstellen. Nicht enthalten sind Arbeitsstellen ohne spezifische
Arbeitszeitvorgaben bzw. ohne genaue Angabe dazu.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
32. Wie viele der bei Schlecker gekündigten Beschäftigten haben nach
Kenntnissen der Bundesregierung inzwischen einen neuen Arbeitsplatz
gefunden (wenn bereits vorhanden, nach erster und zweiter
Kündigungswelle trennen)?
Bis zum 6. Juni 2012 haben sich 11 272 ehemalige Beschäftigte der Firma
Schlecker (erste Welle) bei den örtlichen Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet.
Davon haben sich 3 561 bzw. über ein Viertel wieder abgemeldet. 2 551
ehemalige Schlecker-Beschäftigte mündeten auf dem Arbeitsmarkt ein. Konkretere
Informationen liegen nicht vor.
)
insgesamt Vollzeit 2)
Anteil Spalte 4 an
Spalte 2 in %
Vollzeit oder
Teilzeit bzw .
keine Angabe
1 2 3 4 5 6
Insgesamt 1) 295.998 26.873 17.052 8.153 30,3 1.811
West 203.362 21.537 14.008 6.374 29,6 1.682
Ost 92.636 5.217 2.946 1.720 33,0 103
01 Schlesw ig-Holstein 11.282 1.118 657 313 28,0 122
02 Hamburg 7.545 688 468 292 42,4 14
03 Niedersachsen 26.879 2.777 1.904 925 33,3 136
04 Bremen 3.860 210 131 66 31,4 4
05 Nordrhein-Westfalen 76.800 5.192 3.366 1.527 29,4 381
06 Hessen 16.081 2.023 1.249 599 29,6 118
07 Rheinland-Pfalz 13.112 1.305 699 304 23,3 79
08 Baden-Württemberg 19.974 3.930 2.595 1.056 26,9 303
09 Bayern 24.377 3.986 2.774 1.221 30,6 507
10 Saarland 3.452 308 165 71 23,1 18
11 Berlin 27.640 1.285 720 482 37,5 27
12 Brandenburg 11.480 913 443 244 26,7 11
13 Mecklenburg-Vorpommern 9.937 728 361 240 33,0 11
14 Sachsen 20.734 971 637 344 35,4 26
15 Sachsen-Anhalt 13.105 588 332 176 29,9 12
16 Thüringen 9.740 732 453 234 32,0 16
Länder
Verkaufsberufe (KldB 2010)
Arbeitslosigkeit
Gemeldete Arbeitsstellen
insgesamt
darunter: unbefristete Arbeitsstellen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1026733. Wie viele der Schlecker-Beschäftigten wollen nach Kenntnissen der
Bundesregierung Vollzeit arbeiten oder haben Vollzeit gearbeitet?
Differenziert nach der bisher geleisteten Arbeitszeit der ehemaligen Schlecker-
Beschäftigten, die sich bei den örtlichen Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet
haben, liegt der Anteil
• der Vollzeitbeschäftigten bei 62,8 Prozent,
• der Teilzeitbeschäftigten bei 36,7 Prozent und
• der geringfügig Beschäftigen bei 0,5 Prozent.
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualität der
ehemaligen Arbeitsverhältnisse bei Schlecker, verglichen mit den üblichen
Beschäftigungsverhältnissen im Einzelhandel?
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der Arbeitsbedingungen in
einzelnen Unternehmen vor und stellt keine Vergleiche der Arbeitsbedingungen
verschiedener Unternehmen einer Branche an.
35. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Chefin der Bundesagentur für
Arbeit, Eva Strobel, in Baden-Württemberg, „dass die guten
Verdienstmöglichkeiten bei Schlecker ein Vermittlungshemmnis sind“, weil
„Schlecker hat seinen Verkäuferinnen zwischen zehn und 14 Euro pro
Stunde bezahlt, viele andere Unternehmen, auch direkte Konkurrenten in
der Branche, bieten den Betroffenen nur acht bis zehn Euro.“ (Stuttgarter
Zeitung, 30. Mai 2012)?
Bei der Vermittlung hat die Bundesagentur für Arbeit die Rechtsgrundlagen des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zu beachten, insbesondere die
§§ 36 und 140 SGB III. Die Bundesregierung teilt die zitierte Ansicht daher
nicht.
36. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Niedriglöhner im Einzelhandel
(bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse zur Verbreitung und Entwicklung
von Niedriglöhnen, auch bezogen auf einzelne Branchen, vorliegen, wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Fehlentwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines
gesetzlichen Mindestlohns“ (Bundestagsdrucksache 17/1502), die Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Entwicklung von Niedriglöhnen
in den Regionen“ (Bundestagsdrucksache 17/5582), die Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der SPD „Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung
in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/6986) und die Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Altersarmut von Frauen und die
Pläne der Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/9117) verwiesen.
37. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Beschäftigten im Einzelhandel
mit aufstockenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Im September 2011 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit
bundesweit rund 65 000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher (48 000 Frauen und 17 000
Männer) mit Zufluss von Erwerbseinkommen aus einer sozialversicherungspflichti-
Drucksache 17/10267 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegen Beschäftigung im Einzelhandel. Bezogen auf alle
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzelhandel waren das 3 Prozent.
Zudem gab es rund 63 000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher (45 000 Frauen und
18 000 Männer) mit Zufluss von Erwerbseinkommen aus einer ausschließlich
geringfügigen Beschäftigung im Einzelhandel. Bezogen auf alle ausschließlich
geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel waren das 9,9 Prozent.
38. Wie hoch sind die monatlichen und jährlichen Ausgaben für
aufstockende Leistungen im Einzelhandel insgesamt und je betroffenem
Beschäftigten?
Angaben zu Ausgaben für aufstockende Leistungen nach Wirtschaftszweigen
liegen auf Jahresbasis bis 2010 und nur für den Wirtschaftsabschnitt Handel
(G – Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz) insgesamt und nicht für die
Wirtschaftsabteilung Einzelhandel vor. Die Auswertungen sind sehr komplex
und zeitaufwändig und können nicht kurzfristig erstellt werden. Auswertungen
zu den Geldleistungen für beschäftigte Arbeitslosengeld-II-Bezieher werden
nach dem Bedarfsgemeinschaftskonzept durchgeführt, weil nicht nur die
beschäftigte Person, sondern auch die Angehörigen, die mit in der
Bedarfsgemeinschaft leben, Grundsicherungsleistungen beziehen.
Danach gab es im Jahr 2010 jahresdurchschnittlich rund 84 000
Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
sozialversicherungspflichtig im Handel beschäftigt war. Diese
Bedarfsgemeinschaften erhielten monatlich durchschnittlich 608 Euro an Geldleistungen; in
der Summe wurde an alle Bedarfsgemeinschaften im Jahr insgesamt 613 Mio.
Euro und monatsdurchschnittlich 51 Mio. Euro ausgezahlt.
Zudem gab es im Jahr 2010 jahresdurchschnittlich rund 91 000
Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
ausschließlich geringfügig im Handel beschäftigt war. Diese
Bedarfsgemeinschaften erhielten monatlich durchschnittlich 878 Euro an Geldleistungen; in der
Summe wurde an alle Bedarfsgemeinschaften im Jahr insgesamt 957 Mio. Euro
und monatsdurchschnittlich 80 Mio. Euro ausgezahlt.
39. Wie bewertet die Bundesregierung das gescheiterte
Mindestlohnverfahren im Einzelhandel, und wie steht sie zu dem Vorschlag, die Grenze der
Tarifbindung für die Allgemeinverbindlichkeit zu lockern?
Die Festlegung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist in Deutschland
grundsätzlich Aufgabe der Tarifpartner. Die Tarifvertragsparteien des deutschen
Einzelhandels sind hinsichtlich der Einführung eines Mindestlohns in ihrer
Branche bisher zu keinem Ergebnis gelangt.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung allgemein die derzeitige
Wettbewerbssituation im Einzelhandel?
In den vergangenen Jahren hat sich die Handelslandschaft gewandelt. Sie ist
heute von stärkerer Konzentration aber auch durch eine hohe
Wettbewerbsintensität gekennzeichnet. Im Lebensmitteleinzelhandel vereinen die fünf größten
Handelsunternehmen zwischen 70 bis 90 Prozent des Branchenumsatzes auf
sich. Bei der Ernährungswirtschaft sind die 100 größten Hersteller für 40
Prozent des Branchenumsatzes verantwortlich. Allerdings kann die Frage, ob eine
Nachfragemacht im (Lebensmittel-)Einzelhandel besteht, nur differenziert
beantwortet werden, die Produkte und Sortimente müssen einzeln betrachtet wer-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10267den. Das Bundeskartellamt führt zurzeit eine Sektoruntersuchung im
Lebensmitteleinzelhandel durch. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wird das
Bundeskartellamt in einem Bericht zusammenfassen und zur Diskussion
stellen. Die Bundesregierung erhofft sich durch den Bericht eine umfassende
Einschätzung der aktuellen Wettbewerbssituation im Lebensmitteleinzelhandel.
41. Inwiefern sieht sie das Problem eines Dumpingwettbewerbs?
Konkrete Hinweise auf einen Dumpingwettbewerb liegen der Bundesregierung
nicht vor. Verkäufe unter Einstandspreis von Waren, gewerblichen Leistungen
und Lebensmitteln sind bereits heute durch § 20 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verboten. Diese Vorschriften
sind unmittelbar zivilrechtlich durchsetzbar und können Grundlage einer
Abstellungs- oder Bußgeldentscheidung der zuständigen Kartellbehörde sein.
42. Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, einem möglichen
Dumpingwettbewerb dadurch entgegenzutreten, dass Ladenöffnungszeiten
begrenzt (durch abgestimmte Länderinitiativen), Rabattgesetze rereguliert
und die Preisbindung partiell wieder eingeführt wird?
Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 haben die
Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das
Ladenschlussrecht erhalten. Die Länder können daher jetzt die gesetzlichen
Ladenöffnungszeiten in eigener Zuständigkeit regeln.
Die Abschaffung des Rabattgesetzes geschah u. a. vor dem Hintergrund, dass
vergleichbare Regelungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
weithin unbekannt sind. Durch die Aufhebung des Rabattverbots konnten
Standortnachteile für deutsche Anbieter von Waren und Dienstleistungen im
elektronischen Geschäftsverkehr, in grenznahen Gebieten und im
grenzüberschreitenden traditionellen Warenverkehr vermieden werden.
43. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung vieler Experten, dass nach
dem Ende von Schlecker der Preiskampf in der Drogeriesparte weiter
zunehmen wird, und wie begründet sie ihre Antwort?
Im Bereich von Drogeriewaren gibt es viele Wettbewerber. Zu diesen gehören
beispielsweise die großen Drogeriemarktketten Rossmann, dm, Müller,
Budnikowsky. Anbieter von Drogeriewaren sind aber auch die Discounter
sowie Einzelhandelsgeschäfte wie Kaufland, Edeka oder Rewe. Es ist zu
vermuten, dass die Marktanteile von Schlecker überwiegend an diese etablierten
Marktteilnehmer gehen werden. Dabei erfolgt der Wettbewerb im Bereich der
Drogeriewaren über eine Vielzahl von Parametern, unter denen der Preis nur
einer ist.
Drucksache 17/10267 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode44. Wie hat sich seit dem Jahr 2000 bis heute der reale Einzelhandelsumsatz
entwickelt (absolut und relativ)?
Die Entwicklung ergibt sich aus den nachstehenden Angaben des Statistischen
Bundesamtes:
Umsatz in konstanten Preisen:
Ab 2005 liegen der Berechnung der Messzahl Preisindizes ohne Mehrwertsteuer zugrunde.
45. Wie haben sich seit dem Jahr 2000 bis heute die Verkaufsflächen im
Einzelhandel insgesamt und je Beschäftigten entwickelt (absolut und
relativ)?
Die Verkaufsflächen im Einzelhandel betrugen laut Berechnung des
Handelsverbands Deutschland e. V. (HDE), der dafür u. a. Jahreserhebungen des
Statistischen Bundesamtes ausgewertet hatte:
Jahr
Preisarten
in konstanten Preisen in jeweiligen Preisen
Umsatz
Veränderung
zum Vorjahr
Umsatz
Veränderung
zum Vorjahr
2005 = 100 in (%) 2005 = 100 in (%)
WZ08-47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
2000 100,3 –0,9 98,0 –2,2
2001 100,5 –0,2 99,3 –1,3
2002 97,9 –2,6 97,1 –2,2
2003 96,9 –1,0 96,2 –0,9
2004 98,8 –2,0 98,3 –2,2
2005 100,0 –1,2 100,0 –1,7
2006 100,3 –0,3 101,0 –1,0
2007 99,1 –1,2 99,4 –1,6
2008 99,1 – 101,7 –2,3
2009 95,9 –3,2 97,9 –3,7
2010 97,3 –1,5 100,4 –2,6
2011 98,5 –1,2 103,1 –2,7
Jahr Verkaufsfläche in Mio. qm
2000 109
2001 111
2002 112
2003 114
2004 115
2005 116
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10267Statistiken, die die Verkaufsflächen auf die Zahl der Beschäftigten beziehen,
sind nicht bekannt.
46. Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Politik, eine weitere
Verkaufsflächenexpansion zu unterbinden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier einen Vollzugsbedarf schon
bestehender Regulierungsmöglichkeiten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen Bedarf, um
neue Möglichkeiten zu schaffen?
Deutschland verfügt über ein breites und äußerst attraktives Angebot an
unterschiedlichen Einzelhandelsformen, das den verschiedenen Präferenzen der
Konsumenten Rechnung trägt. Das Einzelhandelsangebot ist dabei von hoher
Dynamik gekennzeichnet: Neue Unternehmen werden gegründet, nicht mehr
wettbewerbsfähige scheiden aus dem Markt aus oder profilieren sich z. B. an
attraktiveren Standorten neu. Diese Situation spiegelt den Wettbewerb als ein
konstituierendes Element der Marktwirtschaft wider. Es gibt kein Interesse der
Bundesregierung, die Investitionsmöglichkeiten im Einzelhandel zu schmälern.
47. Wie haben sich seit dem Jahr 2000 bis heute die Reallöhne im
Einzelhandel entwickelt (absolut und relativ)?
Die mit dem Verbraucherpreisindex deflationierten Bruttomonatsverdienste der
Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel sind im Zeitraum der Jahre 2000 bis
2010 jährlich im Schnitt um 0,2 Prozent gestiegen.
48. Wie haben sich seit dem Jahr 2000 bis heute die Gewinne in der
Einzelhandelsbranche vor und nach Steuern entwickelt?
Die Deutsche Bundesbank berechnet für den Bereich Einzelhandel * die
Jahresergebnisse unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag.
Danach hatte der Einzelhandel in Deutschland folgende Jahresergebnisse
aufzuweisen:
2006 117,5
2007 119,5
2008 120,5
2009 120,5
2010 121,5
Jahr Jahresergebnis vor Gewinnsteuern Jahresergebnis nach Steuern
2000 11,8 Mrd Euro 9,8 Mrd Euro
2001 13,7 Mrd Euro 11,4 Mrd Euro
2002 13,1 Mrd Euro 11,1 Mrd Euro
2003 13,5 Mrd Euro 11,3 Mrd Euro
* Einschließlich Reparatur von Gebrauchsgütern gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des
Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Jahr Verkaufsfläche in Mio. qm
Drucksache 17/10267 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode49. Wie viele Vermögensmillionäre gibt es nach Kenntnissen der
Bundesregierung, die ihre Hauptgeschäftstätigkeit im Einzelhandel haben (bitte
wenn möglich mit Namen, konkretes Unternehmen und geschätztes
Vermögen nennen)?
Die Bundesregierung führt keine Statistik über Vermögensmillionäre und deren
Verteilung auf verschiedene Branchen.
50. Ist der Bundesregierung die Studie des Instituts für ökologische
Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig) zur „Versorgung mit Waren des
täglichen Bedarfs im ländlichen Raum“ (2005) bekannt, wonach in
Deutschland ein erheblicher Rückgang der Verkaufsstellen festzustellen
ist, mit dem Ergebnis, dass sowohl in ländlichen Räumen aber
zunehmend auch in einzelnen Stadtteilen die Situation der Nahversorgung
problematisch ist?
Ja.
51. Wie geht die Bundesregierung mit Berichten von Bürgermeistern und
kommunalen Vertretungen um, wonach in einzelnen Orten/Stadtteilen
durch den Rückzug von Schlecker mangels Alternativen keine
wohnortnahe Versorgung mit Drogerieartikeln sowie Gütern des täglichen
Bedarfs gewährleistet ist?
Die Nahversorgung ist im Grundsatz Aufgabe der Länder und Kommunen. Auf
Länderebene gibt es diverse Untersuchungen und Initiativen zur
Nahversorgung. Über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) können Maßnahmen zur Sicherung der
Grundversorgung gefördert werden.
52. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag einer
Nahversorgungsabgabe im Lebensmitteleinzelhandel, dessen Aufkommen für die
Unterstützung der Nahversorgung im ländlichen Raum genutzt werden könnte?
Die Bundesregierung hält eine Nahversorgungsabgabe im
Lebensmitteleinzelhandel nicht für ein geeignetes Mittel zur Unterstützung der Nahversorgung.
Wenn der stationäre Einzelhandel sich aus ländlichen Gebieten zurückzieht,
gibt es alternative Angebots- und Versorgungsformen wie z. B. mobile Händler,
den klassischen Versandhandel, E-Commerce, Tankstellenshops,
Wochenmärkte, Bauernmärkte, Hofläden, Nachbarschaftsläden und soziale Dienste.
2004 14,6 Mrd Euro 12,2 Mrd Euro
2005 18,1 Mrd Euro 15,4 Mrd Euro
2006 19,1 Mrd Euro 16,1 Mrd Euro
2007 19,0 Mrd Euro 16,0 Mrd Euro
2008 20,3 Mrd Euro 17,5 Mrd Euro
2009 20,1 Mrd Euro 17,2 Mrd Euro
Jahr Jahresergebnis vor Gewinnsteuern Jahresergebnis nach SteuernGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]