[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10414
17. Wahlperiode 31. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin
Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-
Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann,
Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm,
Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig,
Michael Leutert, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter,
Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10187 –
Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Um ihr angemessen begegnen zu können, sind statistische Daten
über ihr Ausmaß notwendig. Dies haben auch die regierungstragenden
Fraktionen der CDU/CSU und FDP bereits in der 13. Wahlperiode bestätigt.
Dennoch gibt es bis heute keine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik, obwohl
eine 1998 vorgelegte Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kam, dass
Wohnungsnotfälle statistisch erfassbar seien.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe e. V. schätzt
jährlich das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Deutschland. Sie geht davon aus,
dass diese zwischen 2008 und 2010 um 10 Prozent von ca. 227 000 auf
248 000 Fälle gestiegen ist. Wahrscheinlich ist dies eine Auswirkung der im
Wohngeld- und Mietenbericht 2010 der Bundesregierung festgestellten
Dynamisierung der Wohnungsmärkte in Deutschland. Seit 2009 ist demnach eine
verstärkte Nachfrage von Wohnungen vor allem in wachsenden
Wohnungsmärkten nachweisbar. Einkommensschwache Haushalte haben hier
Schwierigkeiten, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Einführung einer bundeseinheitlichen Statistik über die Zahl der
Wohnungslosen ist seit Jahrzehnten Gegenstand von politischen Diskussionen und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 27. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10414 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeForderungen. Mitte der 90er-Jahre ist daher eine Machbarkeitsstudie
durchgeführt worden, die zu dem Ergebnis kam, dass lediglich die Erfassung der
ordnungs- und sozialhilferechtlich untergebrachten sowie der wegen
Mietrückständen räumungsbeklagten Haushalte in einer amtlichen Statistik vertretbar
und praktikabel ist. Bei den übrigen Gruppen von Wohnungsnotfällen, wie den
nicht institutionell untergebrachten Personen, den unmittelbar von
Wohnungslosigkeit bedrohten Personen sowie bei Personen in „unzumutbaren“
Wohnverhältnissen wurde dagegen die Durchführbarkeit einer genaueren Erfassung als
problematisch und kaum realisierbar eingestuft. Konsequenterweise ist daher
von der Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik abgesehen
worden.
Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen Jahren die allgemeine
Versorgungslage mit Wohnraum insgesamt ständig verbessert hat. Zugleich ist die
Zahl der Wohnungslosen in den vergangenen 20 Jahren nicht zuletzt auf Grund
einer verbesserten Präventionsarbeit der kommunalen Stellen und freien Träger
deutlich zurückgegangen. Dies belegen auch die Schätzungen der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W). Wohnungslosigkeit beruht
heute nicht mehr in erster Linie auf einem Fehlbestand an Wohnungen, sondern
hat in der Regel eine Reihe anderer sozialer und zum Teil auch psycho-sozialer
Ursachen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in einigen
Wachstumsregionen zu beobachtenden verstärkten Wohnungsnachfrage. Hilfen bei
Problemlagen, die zur Wohnungslosigkeit führen können oder akut mit ihr
verbunden sind, können sinnvoll nur auf örtlicher Ebene geleistet werden. Die
Zuständigkeit für die Vermeidung und Bekämpfung von Obdachlosigkeit liegt daher
auch in erster Linie bei den Kommunen. Diese benötigen kleinräumige und
zeitnah aufbereitete Daten. Eine bundesweite Statistik wäre hierfür von
geringem Nutzen.
Zu berücksichtigen ist ferner die im Rahmen der Föderalismusreform I erfolgte
Verlagerung von Zuständigkeiten vom Bund auf die Länder. Für
Entscheidungen über Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung sind seit 2007
ausschließlich die Länder zuständig. Die geänderte Kompetenzverteilung und auch
die dargestellten Ursachenbündel legen nach Auffassung der Bundesregierung
Erhebungen und Analysen auf Landes- oder kommunaler Ebene nahe.
Aus Sicht der Bundesregierung ist der erhebliche finanzielle und bürokratische
Aufwand für die Einführung einer neuen Statistik auf Bundesebene mit sehr
begrenzter Aussagekraft nicht zu rechtfertigen. Sie sieht daher für die Einführung
einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik weder einen Bedarf noch hält sie
angesichts der Zuständigkeitsverteilung im Wohnungswesen eine solche für
geeignet, hieraus Schlussfolgerungen abzuleiten, zumal heute soziale Faktoren,
die nicht vorrangig mit dem Wohnungsangebot zu tun haben, die Ursachen von
Wohnungslosigkeit überlagern.
Statistische Erhebung von Wohnungslosigkeit als gesamtgesellschaftliche
Aufgabe
1. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die BAG
Wohnungslosenhilfe e. V. und viele andere Verbände sowie Fachexperten seit 30 Jahren
eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik fordern, und wenn ja, wie
bewertet die Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten
Wohnungsnotfallstatistik als hilfreiche Unterstützung für die Sozialpartner?
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine bundeseinheitliche
Notfallstatistik entscheidende Voraussetzung für die wirkungsvolle Umset-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10414zung zukünftiger Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit in
Deutschland ist?
3. Wenn nein, womit begründet sie dies?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass das Statistische
Bundesamt schon 1998 in einer von der damaligen Bundesregierung in Auftrag
gegebenen Machbarkeitsstudie festgestellt hat, dass eine gesetzliche
Wohnungsnotfallstatistik prinzipiell sinnvoll und machbar ist, und wenn ja,
warum hat die Bundesregierung diese Studie bisher noch nicht als
Grundlage für ein Gesetzgebungsvorhaben genutzt?
Die angesprochene Studie wurde vom damaligen Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre
beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben. Danach hatte das
Statistische Bundesamt, eine „Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung von
Wohnungslosigkeit“ (§ 7 Erhebung des Bundesstatistikgesetzes)
durchzuführen. Daran schloss sich eine Testerhebung nach § 7 Absatz 1 des
Bundesstatistikgesetzes an, die Ende 2001 mit Vorlage des Schlussberichtes beendet war.
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, ergab die
Prüfung, dass lediglich bei der Gruppe der ordnungs- und sozialhilferechtlich
untergebrachten sowie der wegen Mietrückständen räumungsbeklagten
Haushalte eine Erfassung in der amtlichen Statistik vertretbar und praktikabel ist,
während die Erfassung der übrigen Gruppen von Wohnungsnotfällen, wie den
nicht institutionell untergebrachten Personen, den unmittelbar von
Wohnungslosigkeit bedrohten Personen – mit Ausnahme der Fälle von Räumungsklagen
wegen Mietrückständen – sowie bei Personen in „unzumutbaren“
Wohnverhältnissen als problematisch und kaum realisierbar eingestuft wurde. Eine
bundesweite Wohnungsnotfallstatistik, die von vornherein auf eine Teilmenge der
Betroffenen beschränkt wäre, kann aus Sicht der Bundesregierung nicht als
aussagekräftig angesehen werden.
5. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass eine Beschlussempfehlung und
der Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
auf Bundestagsdrucksache 13/1848 bis heute folgenlos blieb und es bis
zum heutigen Datum zu keiner Einführung einer bundesweiten
Notfallstatistik gekommen ist?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im Jahr 2010 im
Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) eine landesweite
Wohnungsnotfallstatistik eingeführt und in 2011 die Erhebung erfolgreich mit einem Rücklauf
von fast 100 Prozent der Kommunen durchgeführt wurde, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass es in den
15 anderen Bundesländern keine solche Statistik gibt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine sog.
Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung eingeführt hat. Sie sieht sich
hierdurch in der Einschätzung bestätigt, dass angesichts der verfassungsrechtlichen
Zuständigkeitsverteilung eine bundesweite Statistik nicht angezeigt ist.
Drucksache 17/10414 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Landesstatistik von NRW 2011, aus der hervorgeht, dass eine entsprechende
Studie ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand möglich ist?
Es liegt nicht im Aufgabenbereich der Bundesregierung, Erhebungen der
Länder zu bewerten.
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Auffassung der BAG Wohnungslosenhilfe e. V., dass die Einführung einer
Wohnungsnotfallstatistik auf Bundesebene eine nicht zu unterschätzende
Signal- und Vorbildwirkung zur Folge hat und nur so ein „ganzheitlicher“
Ansatz verfolgt werden könne?
Die Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. wird
von der Bundesregierung nicht geteilt.
9. Welche Schritte sind zur Einführung einer gesetzlichen Einführung einer
Bundesnotfallstatistik neben der Auftragserteilung zur
Machbarkeitsstudie weiterhin notwendig?
Die Frage stellt sich aus Sicht der Bundesregierung nicht.
10. Auf welche Quellen und Informationen stützt sich die Bundesregierung
in Bezug auf ihre Ausführungen zum Thema Wohnungslosigkeit in dem
kommenden Armuts- und Reichtumsbericht?
Wie im dritten Armuts- und Reichtumsbericht verwendet die Bundesregierung
zur Beschreibung der Entwicklung der Wohnungslosigkeit in Deutschland die
Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W).
11. Wie wurden die bestehenden Wissensdefizite zum Ausmaß und zu der
Entwicklung von Wohnungsnotfällen von Seiten des Beraterkreises
diskutiert und bewertet?
Auf der Beraterkreissitzung am 29. September 2011 wurde die Problematik
Wohnungslosigkeit nur im Lichte der Neukonzeption des Berichts thematisiert.
Mit Blick auf die Lebensphasenbetrachtung wurde die Befürchtung geäußert,
dass soziale Randgruppen wie Wohnsitzlose und Suchtkranke in der
Neukonzeption zu wenig Beachtung fänden. Da Wohnungslosigkeit in jedem Bericht
unabhängig vom jeweiligen Analyseschwerpunkt in einem fortgeschriebenen
Indikator abgebildet wird, ist diese Befürchtung unbegründet.
Machbarkeitsstudie als Vorstufe zur Einführung einer Bundesnotfallstatistik
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die letzte von einer
Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie
zum Umfang der Wohnungsnotfälle in Deutschland 1992 erfolgte und
damit 20 Jahre zurückliegt?
Ja.
13. Wenn ja, wird die Bundesregierung die inzwischen veralteten Daten
durch Beauftragung einer neuen Wohnungsnotfallstudie auf einen aktuel-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10414len Stand bringen, um neue Entwicklungen und neue Erfassungskriterien
zu berücksichtigen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Einführung einer
bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik eine Machbarkeitsstudie
vorgeschaltet sein muss?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Frage nach
der Erforderlichkeit der Vorschaltung einer Machbarkeitsstudie stellt sich für
die Bundesregierung daher nicht.
15. Wie hoch sind die Kosten einer Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer
bundesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit nach dem Zensus 2011?
16. Würden sich die Kosten einer Machbarkeitsstudie für das Statistische
Bundesamt verringern, wenn auf die vollständige Datengrundlage der
BAG Wohnungslosenhilfe e. V. zurückgegriffen werden kann, die u. a.
auch bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der
Bundesregierung mitwirkt?
17. Wie lange wird die Umsetzung der Machbarkeitsstudie voraussichtlich
dauern?
Die Fragen 15 bis 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da die Bundesregierung aus den angeführten Gründen eine Machbarkeitsstudie
nicht für erforderlich hält, besteht auch kein Grund deren Kosten und Dauer zu
ermitteln.
18. Wird die Bundesregierung nach positiver Durchführung einer
Machbarkeitsstudie eine Statistik einführen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Nutzen und Kosten einer Bundesstatistik
19. Welche konkreten Probleme können bei der statistischen Erfassung im
Rahmen einer gesetzlichen Bundesnotfallstatistik prinzipiell auftreten?
Für die Bundesregierung besteht aus den dargelegten Gründen keine
Notwendigkeit, Überlegungen in dieser Richtung anzustellen.
20. Welche Rubriken/Kriterien hält die Bundesregierung für die
Untersuchung durch das Statistische Bundesamt für zwingend erforderlich (z. B.
Differenzierung nach Alter, Geschlecht, Haushaltsgröße)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 verwiesen.
Drucksache 17/10414 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Welchen Aufwand würde es für die Erhebungsstellen bedeuten, die
Unterscheidungsmerkmale Geschlecht, begleitende Kinder und die
ethnische Herkunft zu erheben?
Hierzu liegen keine Informationen vor.
22. Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anstieg des
Anteils der Frauen unter den Obdachlosen erklären, und wie gedenkt die
Bundesregierung diesen Aspekt bei der Erhebung in einer bundesweiten
Wohnungsnotfallstatistik zu berücksichtigen?
Bei den Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
(BAG-W) zu Personen, die ausschließlich auf der Straße leben, wird keine
geschlechtsspezifische Differenzierung vorgenommen. Ein Anstieg des Anteils
der Frauen unter den Obdachlosen ist nach Auffassung der Bundesregierung
daher aus diesen Daten nicht herleitbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 18 verwiesen.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, dass kommunale
Statistiken nicht 1:1 abgefragt werden können?
Die Fragestellung ist nicht verständlich. Für den Fall, dass mit ihr die
Zusammenfassung von kommunal erhobenen Daten gemeint ist, wird darauf
hingewiesen, dass es außer in Nordrhein-Westfalen keine landesweite gesetzliche
Grundlage für eine Wohnungsnotfallberichterstattung gibt. Dies hat zur Folge,
dass die Kommunen unterschiedliche oder im Zweifelsfall gar keine Daten zu
Wohnungsnotfällen erheben. Eine 1:1-Abfrage der von den Kommunen
erhobenen Daten – soweit verfügbar – liefert damit Ergebnisse, die in der Regel
nicht zu einem überregionalen oder landes- bzw. bundesweiten Ergebnis
zusammengefasst werden können.
24. Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anstieg des
Anteils junger Menschen unter den Wohnungslosen erklären, und wie
gedenkt die Bundesregierung, diesen Aspekt bei der Erhebung einer
bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik zu berücksichtigen?
Die BAG-W führt bei den Nutzern von Angeboten der Wohnungslosenhilfe in
Deutschland eigene Erhebungen durch. Danach ist der Anteil der unter 25-
jährigen Wohnungslosen an allen Wohnungslosen von 17 Prozent (2007) auf rd.
21 Prozent (2010) angestiegen. Die Erhebung, deren Repräsentativität für das
gesamte Bundesgebiet von der BAG-W selbst nicht abschließend beurteilt
werden kann, umfasst gut 20 000 befragte Wohnungslose. Eine belastbare
Aussage zum Anteil der jungen Menschen kann daher nicht getroffen werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
25. Inwiefern hätten nach Kenntnis der Bundesregierung bei Einführung
einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik auch die Kommunen einen
Rückgriff auf die Bundesstatistiken?
Die Ergebnisse von Bundesstatistiken sind – sofern sie nicht aus Gründen des
Datenschutzes der statistischen Geheimhaltung unterliegen – für jedermann
zugänglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1041426. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung das Statistische Bundesamt
bei der Erhebung auch eine Rückkopplung zu den Jobcentern
miteinbeziehen?
Da die Bundesregierung keinen Bedarf für die Einführung einer bundesweiten
Wohnungsnotfallstatistik sieht, stellt sich die Frage nicht.
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
unter anderem von der BAG Wohnungslosenhilfe e. V., dass die
spezifischen Regeln – insbesondere der Genehmigungsvorbehalt beim Auszug
junger Menschen aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft sowie die
Sanktionierung auch der Kosten der Unterkunft und Heizung im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch – zu einem Anstieg der jungen Menschen in
Wohnungslosigkeit beitragen?
28. Wie stellt die Bundesregierung nach ihrer Meinung sicher, dass die
spezifischen Regeln für junge Leistungsberechtigte nicht zu einer
Wohnungslosigkeit führen?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die den Fragen zugrundeliegenden Prämissen nicht.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt ausdrücklich das Ziel, junge,
erwerbsfähige Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die
Arbeitslosigkeit junger Menschen und eine damit unter Umständen einhergehende
Gewöhnung an den Bezug von Sozialleistungen soll vermieden werden. Daher
ist insbesondere bei unter 25-Jährigen das im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) geltende Grundprinzip des „Förderns und Forderns“ umzusetzen.
Diesen Grundsatz greifen die leistungsrechtlichen Regelungen auch im Hinblick
auf die Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung auf.
Dementsprechend werden für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach einem Umzug grundsätzlich nur
anerkannt, wenn das Jobcenter dies vor Abschluss des Vertrages über die
Unterkunft zugesichert hat. Die Zusicherung ist verpflichtend zu erteilen, wenn die
unter 25-jährige Person aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die
Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, der Umzug
zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein sonstiger,
ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Darüber hinaus können die Bedarfe für
Heizung und Unterkunft auch ohne Zusicherung übernommen werden, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt, der die vorherige Einholung der Zusicherung
unzumutbar macht. Damit ist sichergestellt, dass das Individualinteresse an einem
für die Allgemeinheit regelmäßig mit hohen Kosten verbundenen Umzug in
angemessenem Umfang berücksichtigt wird.
Bei den von einer Sanktion nach §§ 31 ff. SGB II Betroffenen bleibt das
Existenzminimum gewahrt. Dem dienen die differenzierten Regelungen, zu denen
neben der gestuften Minderung des Arbeitslosengeldes II die Möglichkeit
gehört, (ergänzende) Sachleistungen oder geldwerte Leistungen – etwa durch
Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen –, sowie Direktzahlungen an Vermieter
und z. B. Versorgungsdienstleister zu erbringen (vgl. § 31a SGB II).
Neben der Gewährung von (ergänzenden) Sachleistungen und Direktzahlungen
besteht die Möglichkeit, eine wegen einer wiederholten Pflichtverletzung
eingetretene erhöhte Sanktion in eine geringere Sanktion abzumildern. So kann
der zuständige Leistungsträger bei unter 25-jährigen Beziehern von
Arbeitslosengeld II den vollständigen Wegfall der Leistungen wegen wiederholter
Pflichtverletzung so abmildern, dass die Leistungen für Unterkunft und Hei-
Drucksache 17/10414 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezung wieder erbracht werden. Dies setzt voraus, dass sich der Betroffene
glaubhaft nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten bei der Eingliederung in Arbeit
nunmehr nachzukommen. Damit hat es der erwerbsfähige Leistungsberechtigte
maßgeblich selbst in der Hand, durch seine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit
im Eingliederungsprozess seine finanzielle Situation zu verbessern und
insbesondere Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Möglich ist es bei unter 25-
jährigen Leistungsberechtigten auch, die Minderung der Bedarfe nach den §§ 20
und 21 SGB II unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von drei
Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen (§ 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II).
Im Übrigen ist die Übernahme von Mietschulden in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende in § 22 Absatz 8 SGB II geregelt. Zuständig für die
Leistungsgewährung sind die kommunalen Träger.
29. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zusammenhang
zwischen der steigenden Altersarmut und der steigenden Zahl von
Wohnungslosen?
Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-
W) ist die Gesamtzahl der Wohnungslosen von 440 000 in 2001 auf 227 000 in
2008 gesunken. Seitdem ist die Zahl leicht auf 248 000 in 2010 angestiegen.
Der Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter liegt seit Jahren
konstant bei 2,5 Prozent.
30. Wie wichtig ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Wohngeld bei der
Bekämpfung der Wohnungslosigkeit?
Wohngeld wird geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb
der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten
Wohnraum tragen können. Wohngeld trägt damit auch dazu bei,
Wohnungslosigkeit von einkommensschwächeren Haushalten zu vermeiden.
Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen verfügen allerdings meist
über keine oder nur geringe eigene Einkommen. Sie sind daher in aller Regel
auf existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten und
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]