Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Kinder- und Jugendtourismus leistet einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und stellt ein wichtiges Marktsegment im Tourismus dar. Er trägt zum Abbau von Vorurteilen und zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.
Am 3. Juli 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland (Bundestagsdrucksache 14/9715). Der Aktionsplan beschreibt verschiedene Maßnahmen zur Qualitäts- und Quantitätssteigerung und sieht vor, dass die Bundesregierung im tourismuspolitischen Bericht Stellung zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans nimmt.
Der letzte tourismuspolitische Bericht erschien am 27. Juni 2003 (Bundestagsdrucksache 15/1303) und widmete eine halbe Seite (Seite 30) dem Kinder- und Jugendtourismus.
Fragen und Antworten10
Inwieweit ist für die Bundesregierung der „Globale Ethikkodex für den Tourismus“ – beschlossen auf der Generalversammlung der Welttourismusorganisation am 1. Oktober 1999 – Grundlage für die Förderung des Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland?
Deutschland hat als Mitglied der Welttourismusorganisation (UNWTO) und Teilnehmer an der Generalversammlung der UNWTO im Jahr 1999 dem Globalen Ethikkodex für den Tourismus zugestimmt. Die Bundesregierung trägt bei allen Maßnahmen der Tourismuspolitik und Tourismusförderung dem Kodex Rechnung. Punkt 7.4. des Kodexes weist darauf hin, dass der Tourismus von Familien, jungen Menschen und Senioren sowie Behinderten gefördert und erleichtert werden sollte. Diese Forderung wird durch die verschiedenen Fördermaßnahmen vom BMWi realisiert und durch Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) speziell zur Verbesserung der Qualität der Betreuung von Kinder- und Jugendreisen mit Begegnungscharakter aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ergänzt.
Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen als eine durch das BMFSFJ geförderte Einrichtung ist affilliertes Mitglied der UNWTO und setzt sich in seiner Arbeit für die Umsetzung des Globalen Ethikkodexes ein.
Was hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung des Aktionsplans zum Kinder- und Jugendtourismus unternommen (bitte mit Nennung der einzelnen Maßnahmen und der dafür eingesetzten Mittel aus dem Bundeshaushalt)?
Zur Umsetzung des Aktionsplanes zum Kinder- und Jugendtourismus wurden aus dem Titel „Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe“ Kapitel 09 02 Titel 68 612 bisher folgende Maßnahmen gefördert:
- Zuwendungsempfänger: BundesForum Kinder- und Jugendreisen; Maßnahme: Grundlagenuntersuchung „Datenlage Kinder- und Jugendtourismus“; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 35 000 Euro
- Zuwendungsempfänger: Naturfreundejugend; Maßnahme: Evaluation einer Internetplattform für Kinder- und Jugendreisen; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 29 500 Euro
- Zuwendungsempfänger: BundesForum Kinder- und Jugendreisen; Maßnahme: Unterstützung der Veranstaltung „Kinder- und Jugendreisegipfel und PolitTalk“ am 23. November 2006 in Berlin; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 3 895 Euro
- Zuwendungsempfänger: Transfer e. V. mit IJAB; Maßnahme: Fort- und Weiterbildungsangebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich Internationale Begegnungen und pädagogische Kinder- und Jugendreisen – 10 bis 15 Veranstaltungen pro Jahr; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 110 000 Euro
- Zuwendungsempfänger: Transfer e. V.; Maßnahme: Informations- und Beratungstage und eine Publikation; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 26 000 Euro
- Zuwendungsempfänger: Naturfreundejugend; Maßnahme: Entwicklung von internationalen Austausch- und Begegnungsmaßnahmen im Lern- und Erlebnisfeld von Großschutzgebieten; Konzept zur Qualitätsentwicklung und Gender Mainstreaming für ausgesuchte Jugendaustauschmaßnahmen 2002 bis 2004; Unterkünfte Mittel- und Osteuropa; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 50 000 Euro
- Zuwendungsempfänger: Bundesforum Kinder und Jugendreisen BKJR; Maßnahme: Personalkostenförderung einer Stelle; Förderung von Einzelmaßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Bereich „Unterkünfte“, „pädagogische Begleitung“ und „betreute Gruppenreisen“ durch Fachtagungen, den „Runden Tisch der Unterkünfte“, Herstellung eines Intranets; Entwicklung von Qualitätsempfehlungen; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 105 000 Euro
- Zuwendungsempfänger: Thomas-Morus Akademie; Maßnahme: Diverse Einzelprojekte im Rahmen des Forscher-Praktiker-Dialogs zur Förderung internationaler Jugendmobilität, interreligiöser Kompetenz, zur Wirkung von internationalem Jugendaustausch u. a.; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 30 000 Euro
- Zuwendungsempfänger: Das Reisnetz; Maßnahme: Offene Fachtagungen, eine zentrale Fachtagung, 1 bis 2 Fortbildungen; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 15 000 Euro
- Zuwendungsempfänger: Studienkreis für Tourismus und Entwicklung, Ammerling; Maßnahme: Publikationen im Rahmen „Sympathiemagazine“; Höhe der Zuwendung aus Bundeshaushalt: 28 000 Euro
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Deutsche Zentrale für Tourismus – DZT – (mit rund 25 Mio. Euro 2006), für die Kinder- und Jugendreisen ein wichtiges Segment des Auslandsmarketing ist (siehe Antwort zu Frage 6c).
Mit diversen Einzelmaßnahmen fördert die Bundesregierung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes die Arbeit an bundesweiten, trägerübergreifenden Fragen der Qualität des Kinder- und Jugendreisens aus dem Kapitel 170268411 Titel 14.03.01 mit ca. 470 000 Euro pro Jahr, z. B.
Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung analoge Aktionspläne zum Kinder- und Jugendtourismus aufgestellt?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu analogen Aktionsplänen anderer Länder vor.
Wie hat sich der Kinder- und Jugendtourismus deutscher und ausländischer Reisender in Deutschland in Bezug auf die Menge und ihre Altersstruktur sowie ihr Ausgabenverhalten seit 2002 entwickelt?
Reisen deutscher Kinder und Jugendlicher in bzw. nach Deutschland und deren Ausgabenverhalten werden durch die amtliche Statistik nicht erfasst.
Anhand des World Travel Monitor hat die DZT folgende Angaben herausgearbeitet:
- 2004: Anzahl europäischer Touristen in Deutschland: 29,1 Mio.; davon: Altersklasse 15 bis 24 Jahre: 3,8 Mio.; Anteil an europäischen Touristen: 13 %; durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland: Europäer insgesamt ca. 5,5 Nächte, Altersklasse 15 bis 24 Jahre ca. 9,7 Nächte; Ausgaben pro Tag (Altersklasse 15 bis 24 Jahre): 41 Euro
- 2005: Anzahl europäischer Touristen in Deutschland: 31,3 Mio.; davon: Altersklasse 15 bis 24 Jahre: 4,1 Mio.; Anteil an europäischen Touristen: 13 %; durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland: Europäer insgesamt ca. 9,0 Tage (– 7,2 %); Ausgaben pro Tag (Altersklasse 15 bis 24 Jahre): 57 Euro (+ 39 %)
- 2005/2004: Anzahl europäischer Touristen in Deutschland: + 7,6 %; davon: Altersklasse 15 bis 24 Jahre: + 6,8 %
Rund 90 Prozent der nach Deutschland reisenden Jugendlichen kommen aus dem europäischen Ausland.
Ferien für alle a) Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Kenntnis der Bundesregierung in so genannten Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) bzw. Haushalten und Einrichtungen mit geringem finanziellen Budget? b) Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 und 2006 keine Ferien- bzw. Urlaubsreise unternehmen? c) Welche Kenntnisse, Probleme und Erfahrungen gibt es für diese Kinder und Jugendlichen bezüglich der Teilnahme an Klassenfahrten? d) Welche Maßnahmen, Projekte und sonstige Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um Kindern und Jugendlichen aus Familien und Einrichtungen mit geringem finanziellen Budget die Teilnahme am Kinder- und Jugendtourismus zu ermöglichen? e) Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien? f) Welche Maßnahmen, Projekte und sonstige Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien die Teilnahme am Kinder- und Jugendtourismus zu ermöglichen? g) Inwieweit ist gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien an Reisen ihrer Schulklasse teilnehmen können?
Zu 5 a): Mit Stand Juli 2006 leben ca. 2,235 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften und empfangen Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in Haushalten mit Sozialhilfebezug (bspw. in Haushalten mit erwerbsunfähigen Alleinerziehenden) leben, sind in dieser Berechnung nicht enthalten. Gleiches gilt für die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in „verdeckter Armut“ leben.
Zu beiden Aspekten liegen der Bundesregierung jedoch keine statistischen Ergebnisse vor.
Die o. a. Auswertung basiert auf einer Hochrechnung auf Basis von 429 Kreisen und bezieht sich auf die bis zum 14. Oktober 2006 im DV-Verfahren erfassten Leistungsfälle, die zum Stichtag 19. Juli 2006 von den SGB-II-Trägern bewilligt (angeordnet) waren.
Zu 5 b): Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Zu 5 c): Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Zu 5 d): Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Zu 5 e): Nach dem Ausländerzentralregister (AZR) befanden sich zum Stichtag 31. Oktober 2006 16 051 Personen unter 18 Jahren in einem laufenden Asylverfahren. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor, da weder im AZR noch in der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Angaben zu familiären Zusammensetzungen der hier Aufhältigen erfasst werden.
Zu 5 f): Solche Maßnahmen, Projekte lägen nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes eher im Aufgabenbereich von Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung fördert hier derzeit keine Modellprojekte oder ähnliche zielgruppenspezifische Maßnahmen.
Zu 5 g): Die zur Durchführung des Asylverfahrens erteilte Aufenthaltsgestattung von Asylbewerbern nach § 56 AsylVfG ist räumlich auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt, wobei dem Asylbewerber nach §§ 57, 58 AsylVfG erlaubt werden kann, den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend zu verlassen, wenn zwingende Gründe es erfordern bzw. die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde.
Die Teilnahme eines Asylbewerbers oder einer Asylbewerberin als Schüler oder Schülerin an einer Klassenfahrt oder schulischen Veranstaltung rechtfertigt die Erteilung einer Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13. März 1990 – 12 TG 689/90 – abgedruckt in: NVwZ-RR 1990, 514).
Fragen zur internationalen Kooperation a) Wie hoch war der deutsche Anteil am EU-Aktionsprogramm JUGEND in den Jahren ab 2003, und in welcher Höhe wurden finanzielle Mittel für den internationalen Jugendaustausch bzw. Jugendtourismus aufgewendet? b) Welche Rolle spielt dabei der Kinderaustausch und -tourismus in der Altersgruppe 12 bis 14 Jahre? c) Welche Kooperationen und Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung des internationalen sog. Incoming-Jugendtourismus gibt es darüber hinaus?
Zu 6 a): Aus Mitteln des Aktionsprogramms JUGEND können internationale Jugendbegegnungen gefördert werden. In soweit Maßnahmen des Jugendtourismus diese Kriterien erfüllen, war und ist eine Förderung aus dem Programm JUGEND möglich.
Der deutsche Anteil an den EU-Programm-Mitteln für die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen betrug in den Jahren 2003 bis 2006 im Durchschnitt 10,5 Prozent der verfügbaren Haushaltsmittel. Durch die Deutsche Agentur JUGEND wurden in den Jahren 2003 bis 2005 Mittel für internationale Jugendbegegnungen wie folgt bewilligt: 2003: 3 710 000 Euro 2004: 4 231 000 Euro (bedingt durch eine zusätzliche Zuweisung der EU aus Reservemitteln) 2005: 3 452 000 Euro. Da das Förderjahr 2006 noch nicht abgeschlossen ist, liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.
Zu 6 b): Im Programm JUGEND wird die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen nicht gefördert.
Zu 6 c): Über die vom BMWi maßgeblich geförderte Deutsche Zentrale für Tourismus (2006 rund 25 Mio. Euro) werden in Zusammenarbeit mit den Ländern schon seit Jahren Angebote für junge Leute zielgerichtet im In- und Ausland vermarktet. Junges Reisen stellt für die DZT einen festen Bestandteil der Auslandsmarktbearbeitung dar, die Werbung über das Internet und durch Publikationen erfolgt mehrsprachig. Für 2005 ist ein Imageflyer der DZT in 8 Sprachen erschienen, der junge Leute von 15 bis 35 Jahren für eine Reise nach Deutschland begeistern soll.
In den letzten zwei Jahren hat die DZT Mittel in Höhe von rund 2 Mio. Euro für das Auslandsmarketing für Familien- sowie Kinder- und Jugendreisen aufgewendet. Zu den Maßnahmen gehören neben dem Image-Flyer auch Broschüren, Presseveröffentlichungen, Internetportal für Familienreisen, Freizeitkarte für ausländische Familien, in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Lehrstudienreisen mit DeutschlehrerInnen aus Großbritannien nach Dresden und Leipzig und vieles andere mehr.
Außerdem beteiligte sich die DZT im Auftrag des BMWi an der Vorbereitung des XX. Weltjugendtages in Köln im August 2005. Die DZT hat in einer vorbereitenden Internationalen Konferenz eine Deutschlandpräsentation durchgeführt und für den Weltjugendtag 500 000 Pilgerrucksäcke mit Deutschlandinformationen bestückt.
Was unternahm und unternimmt die Bundesregierung zur Förderung der Barrierefreiheit sowie von integrativen Reisen im Kinder- und Jugendtourismus, insbesondere bei Jugendaustauschprogrammen?
Die Bundesregierung unterscheidet Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit und Reisen im Rahmen des Kinder- und Jugendtourismus. Generell können im Rahmen der internationalen Jugendarbeit Begegnungsmaßnahmen junger Menschen, internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe und Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit gefördert werden.
Vorrangig werden Maßnahmen von anerkannten freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe unterstützt. Jugendlichen mit Behinderung steht dabei eine Teilnahme an einem internationalen Jugendaustausch gleichberechtigt offen, soweit die all-gemeingültigen Regelungen der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gemäß Punkt III.3.4.1. erfüllt werden. Bei der Förderung von Maßnahmen, an denen junge Menschen mit Behinderungen teilnehmen, werden deren besondere Bedürfnisse regelmäßig berücksichtigt, z. B. durch die Förderung einer erhöhten Zahl von Begleitpersonen.
Zu den generellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung eines barrierefreien Tourismus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Klimke, Hubert Hüppe, Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraut Töpfer u. a. und der Fraktion der CDU/CSU verwiesen (Bundestagsdrucksache 15/5827 vom 28. Juni 2005). Die darin genannten Maßnahmen betreffen im Wesentlichen auch den Kinder- und Jugendtourismus.
Welche neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer im Kinder- und Jugendtourismus gibt es seit 2002, und mit welcher Summe werden sie jeweils gefördert?
Siehe Antwort auf Frage 2.
Inwiefern wurde der Forderung des Aktionsplans, bundesweite Qualitätsstandards trägerübergreifend für Kinder- und Jugendreisen zu entwickeln, nachgekommen?
Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Kampagne „Junges Land für junge Leute“ als erstes Land das Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen (QMJ) eingeführt und trägerübergreifend Beherbergungsstätten für Kinder- und Jugendreisen zertifiziert. Diese Initiative wurde im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses Tourismus den anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen. Konkrete Möglichkeiten einer bundesweiten Umsetzung des QMJ werden zurzeit geprüft.
Zur statistischen Datenlage a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verbesserung der statistischen Datenlage seit 2002 getroffen, und inwiefern hat sich diese seit 2002 bzw. 2005 verbessert, insbesondere bezogen auf die Klassifizierung der Unterkünfte und die Angebotsqualität? b) Welche Maßnahmen sind zur weiteren Verbesserung der statistischen Datenlage geplant?
Zu 10 a): Zur weiteren Verbesserung von Transparenz und Datenlage wurde 2003 durch das BMWi eine „Grundlagenstudie zu Datenlage, Struktur und Volumen des Kinder- und Jugendreisens in Deutschland“ des BundesForums Kinder- und Jugendreisen mit rund 35 000 Euro gefördert. Die Studie hat die Strukturen des Marktes sowie die wirtschaftlichen Chancen für klein- und mittelständische Unternehmen bei Kinder- und Jugendreisen besser sichtbar gemacht und großes Nachfrageinteresse gefunden.
Die Studie ist im Internet unter www.bundesforum.de/datenlage einzusehen.
Die zentrale Forderung – sowohl des Aktionsplanes Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland als auch der oben genannten Grundlagenstudie – in Richtung auf eine differenzierte Erhebung der Daten hinsichtlich Kinder- und Jugendreisen und auf eine Absenkung des Alters der zu untersuchenden Reisenden von fünfzehn auf mindestens zehn Jahre, ist bislang nicht umgesetzt.
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes ist eine Änderung der amtlichen Statistik nur sehr schwer möglich.
Zu 10 b): Eine Ausweitung der amtlichen Statistik kommt unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des Bürokratieabbaus nicht in Betracht. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel plant die Bundesregierung zurzeit keine Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der statistischen Datenlage.