[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10372
17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10256 –
Haltung der Bundesregierung zu ökologischen und toxikologischen Risiken
von gentechnisch veränderten Bt-Toxin produzierenden Pflanzen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Über die Hälfte der in der EU für den Anbau oder den Import zugelassenen,
gentechnisch veränderten Nutzpflanzen produziert als Ergebnis der
Genmanipulation Toxine, die von natürlichen insektiziden Giften von Bodenbakterien der
Bacillus-thuringensis-Gruppe abgeleitet sind (sogenannte Bt-Toxine). Diese
Bt-Pflanzen produzieren die Toxine während der gesamten Entwicklungs- und
Wachstumsphase der Pflanze in allen Pflanzenteilen (Wurzel, Stengel, Blatt,
Blüte etc.). Die Produktion von Bt-Toxinen soll laut Angaben der Anbieter den
Einsatz klassischer Insektizide verringern.
Ein wesentliches Problem bei der Bekämpfung tierischer wie pflanzlicher
Schadorganismen in der Landwirtschaft ist die Ausbildung von Resistenzen
gegen die eingesetzten Giftstoffe. Die Geschwindigkeit, mit der Tiere oder
Pflanzen Resistenzen gegen Herbizide oder Insektizide entwickeln können, ist
dabei v. a. von der Regelmäßigkeit und Dauer des Einsatzes der Präparate
abhängig. Je häufiger und langfristiger ein Pflanzenschutzmittel zum Einsatz
kommt, desto stärker wird der Selektionsdruck auf die Schädlingspopulation
bzw. desto schneller können sich in der Population diejenigen Organismen
durchsetzen, die bereits eine Resistenz oder Toleranz entwickelt haben.
Klassische Pflanzenschutzmittel und speziell Insektizide werden deshalb in
der guten fachlichen Praxis jeweils nur in engen Zeitfenstern und unter
möglichst häufigem Wechsel der Wirkstoffe eingesetzt. Ein derartiges
Resistenzmanagement ist beim Anbau von Bt-Pflanzen nicht möglich, das in ihnen
produzierte Pflanzenschutzmittel wirkt über die gesamte Anbaufläche und den
gesamten Lebenszyklus der Pflanze. Die Ausdehnung der Anbauflächen für
Bt-Pflanzen (allein in den USA ca. 14 Mio. ha) hat daher den Selektionsdruck
hin zu einer Resistenzbildung gegen Bt-Toxine massiv verstärkt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 19. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10372 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. In welchen Ländern und bei welchen Organismen wurden inzwischen
Resistenzen gegen Bt-Toxine festgestellt (bitte tabellarisch nach Land, Bt-
resistentem Organismus, Jahr und Quelle auflisten)?
Der Bundesregierung sind folgende Veröffentlichungen bekannt, in denen unter
Anbaubedingungen im Gewächshaus oder Feld eine Resistenz gegenüber
Bt-Proteinen nachgewiesen wurde:
Unter Laborbedingungen konnten mit spezifischen Zuchtprogrammen
(Selektionszucht und Rückkreuzungen) nach mehreren Generationen eine teilweise
oder vollständige Resistenz gegenüber Bt-Pflanzen bzw. Bt-Präparaten für
Stämme von Mais- und Baumwolleschädlingen erreicht werden. Weitere
Untersuchungen im Labor zur Bestimmung der Häufigkeit von Resistenzallelen
dienten dazu, das Potential zur Resistenzentwicklung in
Schädlingspopulationen abschätzen zu können bzw. Hinweise auf eine mögliche
Resistenzentwicklung über Änderungen in der Häufigkeit von Resistenzallelen zu erhalten
(vgl. hierzu z. B. Tabashnik et al. 2009).
Literatur
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Land Resistenter
Organismus
Kultur Cry Protein
(bei Bt-Pflanzen) bzw.
Präparatname (bei Bt
Pflanzenschutzmitteln)
Jahr Quelle
China Helicoverpa armigera Baumwolle Cry1Ac 2005 He et al 2001,
Xu et al. 2009
China Helicoverpa armigera Baumwolle Cry1Ac 2007 Liu et al. 2008, 2009
Indien Helicoverpa armigera Baumwolle Cry1Ac 2006 Gujar et al. 2007
Japan Plutella xylostella Gemüse Toarow CT, Thuricide,
Bacilex, Dipol
1988 Hama et al. 1992
Kanada Trichoplusia ni Gemüse Dipel 2000 Janmaat & Myers
2003
Malaysia Plutella xylostella Gemüse Dipel/Florbac 1994 Wrigth et al. 1997
Philippinen Plutella xylostella Gemüse Dipel n.a. Kirsch & Schmutterer
1998
Puerto Rico Spodoptera frugiperda Mais Cry1F 2003 Matten et al. 2008
Südafrika Busseola fusca Mais Cry1Ab 2006 van Rensburg 2007
USA Helicoverpa zea Baumwolle Cry1Ac 2004 Luttrell et al 1999,
Ali et al 2006
USA Helicoverpa zea Baumwolle Cry2Ab 2005 Ali & Luttrell 2007
USA Diabrotica vergifera
vergifera
Mais Cry3Bb1 2009 Gassmann et al. 2011
USA, Florida Plutella xylostella Gemüse Cry1Ac n.a Shelton et al 1993
USA, Hawaii Plutella xylostella Gemüse Dipel n.a. Tabashnik et al. 1990
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10372Gujar, G.T., Kalia V., Kumari A., Singh B.P., Mittal A., Nair R., Mohan M.
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Drucksache 17/10372 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Untersuchungen zu Bt-
Resistenzen beim Maiswurzelbohrer, die bei den resistenten Käfern eine erhöhte
Vermehrungsrate im Vergleich zu nicht resistenten Käfern festgestellt
haben, so dass sich die Bt-Resistenz in der Population besonders schnell
ausbreiten kann?
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der zugrunde liegenden
Veröffentlichung um Oswald et al. 2012 handelt. Die Bundesregierung teilt die
Auffassung der Autoren, dass es bei einer erhöhten Fekundität von resistenten
Käfern möglicherweise zu einer schnelleren Resistenzentwicklung kommen
kann.
Literatur
Oswald K.J., French B.W., Nielson C., Bagley M. (2012) Assessment of fitness
costs in Cry3Bb1-resistant and susceptible western corn rootworm (Coleoptera:
Chrysomelidae) laboratory colonies. J. Appl. Entomol., online first.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Unterschied bezüglich der Gefahr
von Resistenzbildungen zwischen dem „Dauereinsatz“ von Bt-Toxinen in
gelöster und damit aktivierter Form über gentechnisch veränderte Pflanzen
(z. B. Bt-Mais) und der räumlich und zeitlich befristeten Anwendung von
Präparaten aus natürlichen Bt-Stämmen als Pflanzenschutzmittel?
4. Auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen beruht diese Bewertung,
und wo sind sie veröffentlicht?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Entwicklung von Resistenzen hängt nicht von der Form des Bt-Proteins
(Bt-Pflanze vs. Bt-Pflanzenschutzmittel) sondern von der räumlich und
zeitlichen Exposition sowie der Häufigkeit von Resistenzallelen in einer
Schädlingspopulation ab (Tabashnik et al. 2009). Aufgrund der Exposition über einen
langen Zeitraum ist bei Bt-Pflanzen möglicherweise eine schnellere
Entwicklung von Resistenzen im Vergleich zu Bt-Pflanzenschutzmitteln zu erwarten.
Auch bei einer häufigen Anwendung von Bt-Pflanzenschutzmitteln kam es in
der Vergangenheit zu Resistenzentwicklungen (siehe Antwort zu Frage 1). Die
Praxis hat gezeigt, dass bei einem sachgerechten Resistenzmanagement einer
raschen Resistenzentwicklung entgegengewirkt werden kann (Andow 2008,
Siegfried & Hellmich 2012).
Literatur
Andow D.A. (2008) The risk of resistance evolution in insects to transgenic
insecticidal crops. Collection of Biosafety Reviews, 4: 142–199.
Siegfried B.D., Hellmich R.L. (2012) Understanding successful reistance
management: The European corn borer and Bt corn in the United States. GM crops
& Food: Biotechnology in Agriculture and the Food Chain 3,
http://dx.doi.org/
10.4161/gmcr.20715.
Tabashnik B.E., Van Rensburg J.B.J., Carrière Y. (2009) Field-evolved insect
resistance to Bt crops: Definition, theory, and data. J. Econ. Entomol. 102:
2011–2025.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/103725. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, welche
wirtschaftlichen Schäden die Entstehung und Verbreitung von Resistenzen
gegenüber Bt-Toxinen für die Betriebe des ökologischen Landbaus bedeuten
könnten, und was folgert sie daraus für die im Gentechnikgesetz
verankerte Koexistenz aller Bewirtschaftungsformen?
Eine Abschätzung möglicher wirtschaftlicher Schäden für den ökologischen
Landbau durch eine Verbreitung von Resistenzen gegenüber Bt-Proteinen ist
schwierig, da der Bundesregierung keine gesicherten Informationen zur
Anwendung von Bt-Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Anbau vorliegen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Erhebungen der US-
amerikanischen Umweltbehörde EPA (United States Environmental Protection
Agency), nach denen fast die Hälfte der Landwirte, die in den USA Bt-
Pflanzen anbauen, die gesetzlich vorgeschriebenen
Resistenzmanagementmaßnahmen nicht umsetzt?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass im
Falle des erneuten Anbaus von Bt-Pflanzen in Deutschland derartige
Defizite im Resistenzmanagement vermieden werden?
Nach Ansicht der Bundesregierung kann wie im Pflanzenschutz auch bei
genetisch veränderten Pflanzen eine unvollständige Umsetzung von
Resistenzmanagementmaßnahmen in bestimmten Fällen zu einer schnelleren Entwicklung
von Resistenzen führen. Im europäischen Zulassungsverfahren für genetisch
veränderte (gv) Pflanzen wurde die Resistenzentwicklung als mögliches Risiko
identifiziert. Entsprechende Risiko minimierende Managementmaßnahmen wie
zum Beispiel Einrichtung von Refugien, Fruchtwechsel sowie Information und
Schulung der Landwirte sollen in Zukunft fester Bestandteil von Zulassungen
von gv-Pflanzen sein. Weiterhin haben Genehmigungsinhaber mögliche
Resistenzentwicklungen in einem fallspezifischen Monitoring zu überwachen und
über diese Ergebnisse zu berichten. Zusätzlich sind die zuständigen
Landesbehörden für die Überwachung der Umsetzung der in der Zulassung
festgelegten Maßnahmen verantwortlich.
7. Fördert die Bundesregierung die Entwicklung von gentechnisch
veränderten Pflanzen, die infolge der Veränderung Bt-Toxine produzieren (bitte
ggf. tabellarisch nach Organismus, Haushaltstitel, Projektlaufzeit,
Projektträger und Fördersumme aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung fördert nicht die Entwicklung von gentechnisch
veränderten Pflanzen, die in Folge der Veränderung Bt-Toxine produzieren.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass bei den zurzeit
verfügbaren transgenen Pflanzen mit einer Produktion von Bt-Toxinen
offenbar keine verlässlichen Abschätzungen über die konkrete Toxinmenge in
einzelnen Pflanzenorganen möglich sind, über die „Dosierung“ der Bt-
Toxine auch für Nichtzielorganismen oder Konsumenten bzw. Nutztiere
also keine Aussagen getroffen werden können?
Bei den angesprochenen Bt-Toxinen handelt es sich um Proteine, die – wie
andere Proteine auch – in verschiedenen Pflanzenteilen einer Pflanze in
unterschiedlichen Mengen gebildet werden können. Weiterhin variiert die
Proteinbildung in einem bestimmten Rahmen natürlicherweise je nach
Entwicklungsstand der Pflanze und in Abhängigkeit von Umweltbedingungen. Die
Schwankungsbreite der Proteinbildung in verschiedenen Pflanzenteilen und Umwelten
Drucksache 17/10372 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekann experimentell bestimmt werden. Entsprechende Daten werden im
Rahmen der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Import als Lebens-
und Futtermittel bzw. zum Anbau teilweise vorgelegt. Die Bundesregierung
teilt nicht die Auffassung, dass für die in gentechnisch veränderten Pflanzen
gebildeten Mengen an Bt-Proteinen verlässliche Abschätzungen offenbar nicht
möglich sind.
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Sachverhalt bei, dass
die Toxizität von Toxinen der Bt-Gruppe wesentlich durch deren
Sekundär- und Tertiärstruktur bestimmt wird?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Umstand,
dass die von den Bt-Pflanzen produzierten Bt-Toxine nicht struktur- und
damit wirkungsidentisch sein sollen mit den von natürlichen
Bodenorganismen produzierten Toxinen (Hilbeck & Schmidt 2006)?
Der Sachverhalt, dass die biologische Funktion der Bt-Proteine durch deren
Sekundär- und Tertiärstruktur bestimmt wird, ist keine Besonderheit von Bt-
Proteinen, sondern für alle Proteine gültig. Dabei gilt, dass sich alle weiteren
Strukturen zwingend aus der Protein-Primärstruktur ableiten lassen. Im
Rahmen des EU-weiten Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten
Pflanzen erfolgt eine umfangreiche Sicherheitsbewertung des infolge der
gentechnischen Veränderung de facto in der Pflanze neu exprimierten Proteins. Somit
legt die durchgeführte Sicherheitsbewertung auch im Hinblick auf die Struktur
des Proteins und die sich daraus ergebenden Konsequenzen die tatsächlichen
Gegebenheiten, die für das in der Pflanze produzierte Protein charakteristisch
sind, zugrunde.
10. Inwiefern berücksichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung Human-
und Ökotoxizitätsanalysen im Kontext von gentechnisch veränderten
Organismen die in Frage 9 geschilderte Problematik der Struktur- und
Wirkungsunterschiede?
11. Wer hat die betreffenden Analysen erstellt, und wo sind sie
veröffentlicht?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 9 bereits ausgeführt wurde, wird im Rahmen der
Sicherheitsbewertung einer gentechnisch veränderten Pflanze grundsätzlich das
neue Protein in der Form, in der es tatsächlich in der Pflanze exprimiert wird,
evaluiert. Dies gilt auch für Untersuchungen zur Wirksamkeit des Proteins. Für
Inverkehrbringensanträge in der EU sind vom Antragsteller fallspezifische
Studien und Daten in Hinblick auf den jeweiligen Antragsgegenstand vorzulegen,
die für die Sicherheitsbewertung des neu exprimierten Proteins – auch im
Hinblick auf die menschliche und tierische Gesundheit sowie Auswirkungen auf
Nichtzielorganismen – erforderlich sind. Nähere Details sind den GVO-
spezifischen Gutachten der EFSA unter
www.efsa.europa.eu/en/gmo/gmorequests.htm
zu entnehmen.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen
Pressemeldungen, wonach dem Unternehmen Syngenta bereits 1996
Hinweise zu toxischen Wirkungen von Futtermais der Sorte Bt 176 auf die
gefütterten Nutztiere vorgelegen haben sollen (Badische Zeitung vom
3. Mai 2012, WIENER ZEITUNG vom 10. Mai 2012)?
Der Bundesregierung obliegt nicht die Bewertung der laut den Zeitungsartikeln
erstatteten Strafanzeige.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10372Der Bundesregierung ist eine Studie aus dem Jahr 1996 bekannt, in der die
Iowa State University im Auftrag der Firma Novartis Seeds
(Vorgängerunternehmen der Firma Syngenta) sowohl Mais Bt176 als auch Mais Bt11 an Kühe
verfüttert hat, und in der eine Kuh krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Versuch
genommen wurde: „Evaluation of Transgenic Event 176-Derived and Bt11-
Derived „“Bt“ Corn (Maize) in the Diet of Lactating Dairy Cows, Final Report,
M. A. Faust, Iowa State University“. Diese Studie ist nach Auffassung der
Bundesregierung nicht dazu geeignet, valide Rückschlüsse im Rahmen einer
toxikologischen Sicherheitsbewertung von Mais Bt176 zu zulassen. Die Studie
sollte primär überprüfen, ob die infolge der gentechnischen Veränderung in
Mais Bt176 exprimierten Proteine Cry1Ab und PAT nach Verfütterung des
gentechnisch veränderten Maises an Milchkühe in der Milch dieser Tiere detektiert
werden können. Das Design der Studie wurde entsprechend dieser
Fragestellung ausgearbeitet. Das Studiendesign war jedoch weder dazu geplant noch
konzeptionell geeignet, toxikologische Fragestellungen im Rahmen einer
Sicherheitsbewertung zu beantworten.
13. Inwieweit werden bei der Risikobewertung von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) mit kombinierter Herbizidtoleranz und Bt-Toxin-
Produktion (sog. stacked events) durch die Bundes- oder EU-Behörden
mögliche Risiken untersucht, die durch die Kombination aus
Rückständen der im Anbau systembedingt verwendeten Herbizide (Präparate auf
Glyphosat- oder Glufosinatbasis) mit den von den GVO-Pflanzen
produzierten Bt- Toxinen entstehen könnten?
Im Rahmen der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zur Verwendung
als Lebens- und Futtermittel in der EU sind umfangreiche Daten zu den
Inhaltsstoffen der Pflanzen vorzulegen. Im Falle von Pflanzen mit gentechnisch
vermittelter Herbizidtoleranz ist auch das mit den entsprechenden
Komplementärherbiziden behandelte Pflanzenmaterial in die Analysen mit einzubeziehen.
Auf diese Weise werden mögliche Auswirkungen der gentechnischen
Veränderungen (Herbizidtoleranz, Bt-vermittelte Insektenresistenz) sowie des Einsatzes
der Komplementärherbizide auf die Zusammensetzung der Inhaltstoffe
überprüft. Bei Hinweisen auf solche Veränderungen sind Tierfütterungsstudien
durchzuführen. Dabei ist im Falle von gentechnisch veränderten Pflanzen,
welche z. B. neben einer Bt-vermittelten Insektenresistenz auch über eine
Herbizidtoleranz verfügen, auch das mit den entsprechenden
Komplementärherbiziden behandelte Pflanzenmaterial zu verfüttern, so dass eventuelle
schädliche Kombinationswirkungen auffällig würden.
14. Wie bewertet die Bundesregierung Hinweise auf eine längerfristige
Persistenz von Bt-Toxinen aus transgenen Pflanzen im Boden?
Beim Anbau von Bt-Pflanzen gelangt das Bt-Protein in den Boden. Die größte
Quelle sind hierbei die Wurzelreste der abgeernteten Pflanzen. Im Rahmen der
Zulassung insbesondere zum Anbau gentechnisch veränderter Bt-Pflanzen in
der EU werden Daten zum Abbau des Bt-Proteins im Boden vorgelegt. Der
größte Anteil des Proteins wird innerhalb von wenigen Wochen durch
chemische oder mikrobielle Prozesse abgebaut. Geringfügige Mengen des Bt-
Proteins können an Bodenpartikel gebunden werden und in Einzelfällen eine
Vegetationsperiode überdauern. Die freigesetzten Mengen an Bt-Protein liegen
jeweils weit unterhalb der Wirkungsschwelle für die Zielorganismen. Auch
nach neunjähriger Dauerkultur von Mais MON810 an fünf verschiedenen
Standorten in Bayern konnte keine Anreicherung des Bt-Proteins im Boden
beobachtet werden (Gruber et al. 2012). Weitere Erkenntnisse zu
Persistenzeigenschaften von Bt-Proteinen finden sich in den fallspezifischen Gutachten der
Drucksache 17/10372 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEFSA unter
www.efsa.europa.eu/de/gmo/gmorequests.htm. Entsprechend
liegen der Bundesregierung bisher keine Hinweise auf eine längerfristige
Persistenz von Bt-Proteinen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Boden vor.
Literatur
Gruber, H.; Paul, V.; Meyer, H.H.D., Müller, M. (2012) Determination of
insecticidal Cry1Ab protein in soil collected in the final growing seasons of a
nine-year field trial of Bt-maize MON810. Transgenic Research 21/1, 77–88,
DOI: 10.1007/s11248-011-9509-7.
15. Wie werden die für Pflanzenschutzmittel zuständigen Gremien und
Behörden auf nationaler und europäischer Ebene in die Risikobewertung für
Bt-Pflanzen eingebunden, deren Anbau aufgrund der Toxinproduktion
einer Pflanzenschutzmaßnahme auf der Anbaufläche entspricht?
Die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen fällt in der EU
ungeachtet der Herkunft der eingebrachten Gene und ihrer gebildeten Proteine unter das
Gentechnikrecht. Gentechnisch veränderte Bt-Pflanzen sind demnach keine
Pflanzenschutzmittel. Daher sind bei der Risikobewertung von Bt-Pflanzen die
nach Gentechnikrecht auf nationaler und europäischer Ebene zuständigen
Behörden und Gremien einzubinden. In Deutschland ist das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowohl nach dem
Gentechnikrecht als auch nach dem Pflanzenschutzmittelrecht die zuständige
oberste Bundesbehörde.
16. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Rückständen von Bt-
Toxinen in nach Deutschland importierten gentechnisch veränderten
Lebensoder Futtermitteln vor?
Durch wen wurden diese Daten mit welcher Methodik erhoben?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Rückständen von Bt-Toxinen in
nach Deutschland importierten gentechnisch veränderten Lebens- oder
Futtermitteln vor. Das EU-Recht sieht für diese Produkte keine entsprechenden
Rückstandshöchstmengen für die amtliche Überwachung vor. Die Zulassung
gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel durch die Europäische
Kommission setzt eine umfangreiche Sicherheitsbewertung durch die EFSA unter
Beteiligung der Mitgliedstaaten voraus, zu der auch eine Toxizitätsprüfung
gehört (siehe auch Antworten zu den Fragen 9 bis 11).
17. Welche Schlussfolgerungen aus den o. g. Problemstellungen zieht die
Bundesregierung für ihr Abstimmungsverhalten in den zuständigen
Gremien der EU bei Anträgen auf Neu- oder Wiederzulassung von Bt-Toxin
produzierenden GVO für den Import als Futter- oder Lebensmittel oder
für den Anbau in der EU?
Kommissionsvorschläge zur Neu- oder Wiederzulassung von Bt-Toxin-
produzierenden GVO für den Import als Futter- oder Lebensmittel oder für den Anbau
in der EU liegen derzeit nicht vor. Die Bundesregierung wird ihre Position
hierzu festlegen, wenn entsprechende Vorschläge vorgelegt werden sollten. Da
auch die EFSA bei vorliegenden Anträgen zur Anbauzulassung von Bt-Mais
Risiken identifiziert und Vorschläge zu Managementmaßnahmen unterbreitet
hat, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, erforderliche
Managementmaßnahmen in geeigneter Weise in den Zulassungsentscheidungen zu verankern.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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