Netzausbau in Deutschland geordnet voranbringen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der Energiewende sind die Modernisierung und der Ausbau der Stromnetze ein wesentlicher Baustein. Doch bisher ist hier viel zu wenig passiert. Nicht zuletzt aufgrund falscher Annahmen und Prognosen – etwa der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in ihren Studien mit dem völlig überschätzten Bedarf an neuen Wechselstromtrassen – wurde der für die Energiewende notwendige Netzausbau in der Vergangenheit deutlich überschätzt. Die Netzausbauplanung wurde in die falschen Hände gelegt und der Prozess wurde sehr intransparent gestaltet. Die Bürgerbeteiligung wurde regelmäßig vernachlässigt und dadurch wurden Widerstände geschürt, die durch konstruktive Beteiligung und Dialog überwunden werden könnten.
Am 30. Mai 2012 haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ihren ersten Entwurf für einen Netzentwicklungsplan (NEP) vorgestellt.
Dieser neue Prozess der Netzausbauplanung ist grundsätzlich zu begrüßen, denn so entsteht ein transparentes Planungsverfahren mit einer langfristigen Perspektive. Erstmals wird auch Hochspannungsgleichstromübertragung in die Szenarien einbezogen. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen haben nun bis zum 10. Juli 2012 Zeit, zum NEP schriftlich Stellung zu nehmen, bevor die ÜNB einen zweiten, auf Grundlage der Eingaben überarbeiteten Entwurf an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) weiterleiten. Diese wird nach der bisherigen Planung auf dieser Grundlage einen Bundesbedarfsplan entwickeln, den die Bundesregierung daraufhin noch in diesem Jahr als Gesetz in den Deutschen Bundestag einbringen möchte.
Der NEP stellt eine wichtige Grundlage für den Netzausbau in Deutschland dar. Nun kommt es darauf an, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern den Netzausbau voranzutreiben, statt wie bisher Bürgerinitiativen permanent als Sündenbock für den verschleppten Netzausbau darzustellen. Denn der Netzausbau gelingt nur, wenn die Politik die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner wirklich ernst nimmt und gemeinsam nach Lösungen wie etwa durch Erdverkabelung sucht. Darüber hinaus muss der gesamte Konsultations- und Planungsprozess transparent gestaltet werden, damit sowohl methodisch als auch politisch eine konstruktive Debatte geführt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie sieht der konkrete Zeitplan (bitte einzeln u. a. nach Kabinettsbeschluss, Einbringung in den Bundestag und Bundesrat, Inkrafttreten aufschlüsseln) der Bundesregierung bei der Erstellung des Bundesbedarfsplans aus?
Inwieweit wird die Bundesregierung den Zeitpunkt der Vorlage des Bundesbedarfsplanes durch die Bundesnetzagentur beeinflussen, und hat die Bundesregierung der BNetzA bereits eine feste Frist gesetzt?
Wäre die Bundesregierung bereit, die Einbringung des Bundesbedarfsplans zeitlich nach hinten zu verschieben, wenn dies nach Auffassung der BNetzA zur Sicherstellung einer sorgfältigen Planung, mit dem Ziel einer höheren Akzeptanz des Netzausbaus in der deutschen Bevölkerung, notwendig sein sollte, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der aktuell laufende Konsultationsprozess mit einer Laufzeit von sechs Wochen (30. Mai bis 10. Juli 2012) den Bürgerinnen und Bürgern und Interessengruppen angesichts der Komplexität des Netzentwicklungsplans ausreichend Zeit gibt, um sich eine sachlich fundierte Meinung zu bilden und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, auch wenn diese keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung konkret den nächsten Konsultationsprozess organisieren, welcher im Rahmen der Erstellung des Bundesbedarfsplans durch die BNetzA vorgesehen ist, und wie sieht der Zeitplan für diesen Konsultationsprozess konkret aus?
Wird die Bundesregierung auf eine Priorisierung der geplanten HGÜ-Leitungen (HGÜ = Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) im Bundesbedarfsplan hinwirken, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kosten des Netzausbaus für den Verbraucher transparent und nachvollziehbar sein werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kostendifferenz zwischen Szenario A (wenig erneuerbare Energien) und Szenario C (viel erneuerbare Energien) im NEP?
Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, die Lastflussdaten der ÜNB aus den Berechnungen des NEP zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die in allen Szenarien angenommene und auf Seite 27 des NEP dargestellte Entwicklung des Ölpreises, die offenbar auf Annahmen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und der Prognos AG basiert, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Ölpreis angesichts einer weltweit steigenden Nachfrage und knapper werdender Ressourcen vermutlich stärker steigen wird, als in den Szenarien angenommen, und falls nein, wie begründet sie dies?
Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein höherer Ölpreis auf den (dezentralen) Ausbau der erneuerbaren Energien und den dadurch erforderlichen Netzausbau?
Wie und mit welchen Vorschlägen und Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, geltendes nationales und europäisches Naturschutzrecht, wie die Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzrichtlinie, zu novellieren bzw. vorübergehend außer Kraft zu setzen (Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, in der FAZ vom 14. Juni 2012), um den Netzausbau in Deutschland zu beschleunigen?
Welche Ressorts der Bundesregierung sind „auf der Fachebene“ an der Ausarbeitung der Pläne der Bundesregierung für die Aussetzung des europäischen Naturschutzrechtes und seiner Umsetzung in Deutschland beteiligt?
Welche konkreten naturschutzrechtlichen EU-Vorgaben möchte die Bundesregierung „auf Zeit außer Kraft setzen“, und in welchem Zeitraum soll dies geschehen (bitte einzeln und mit Zeitplan ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die „Europäische Netzerklärung“ der Renewables-Grid-Initiative (RGI), welche ausdrücklich besagt, dass anspruchsvoller Umweltschutz und ein beschleunigter Netzausbau nicht im Widerspruch zueinander stehen, und im November 2011 von 29 Organisationen, darunter die größten europäischen ÜNB und wichtigsten Umweltschutzverbände, unterzeichnet wurde, und wird diese Erklärung nach Auffassung der Bundesregierung durch die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler in Frage gestellt?
Wie hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit an der RGI beteiligt, und wie plant sie dies in Zukunft zu tun, nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ausdrücklich von der RGI eingeladen wurde, sich an den dortigen Debatten zu beteiligen?
Wem in der Europäischen Kommission wurde wann das Anliegen der Bundesregierung zur Aufweichung bzw. Außerkraftsetzung der Naturschutzrichtlinien vorgetragen, und welche Reaktionen gab es seitens der Gesprächspartner?
Welche Forderungen stellt die Bundesregierung konkret an die Europäische Union, um den Netzausbau durch die Aufweichung bzw. Außerkraftsetzung von Naturschutzvorschriften zu beschleunigen, und was sind die konkreten Forderungen bezüglich der FFH-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume, und wie begründet sie ihre Forderungen?
Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission bezüglich des Anliegens der Bundesregierung, die europäischen Naturschutzrichtlinien aufweichen zu dürfen, um den Netzausbau in Deutschland zu beschleunigen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Harmonisierung des europäischen Naturschutzrechtes und die Entwicklung des europäischen Schutzgebietsnetzwerks „Natura 2000“ auf der Grundlage der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in den vergangenen 20 Jahren?
Wie sieht der weitere Zeitplan für diese Gespräche aus, und wann rechnet die Bundesregierung mit konkreten Ergebnissen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Netzausbau in Deutschland einer hohen Akzeptanz der deutschen Bevölkerung bedarf, und wie bewertet sie die Auswirkungen einer Aufweichung der Umweltstandards auf die Akzeptanz der Bevölkerung in Deutschland?
Wird die Bundesregierung alle drei Szenarien des NEP in den Bundesbedarfsplan einfließen lassen, oder wird sich der Bundesbedarfsplan auf das Szenario B konzentrieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die von den ÜNB im NEP berücksichtigten Sensitivitäten, d. h. Auswirkungen auf den Netzausbau durch angenommene Faktoren (z. B. Stromspeicher, dezentrale Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien und lastfolgefähige Kraft-Wärme-Kopplung – KWK –, Demand-Side-Management)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein stärkerer Einsatz folgender Faktoren (bitte nach Stromspeicher, dezentralen Erzeugungskapazitäten aus erneuerbarer Energie und lastfolgefähiger KWK, Demand-Side-Management aufgeschlüsselt) den Netzausbaubedarf verringern kann?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung in den kommenden Jahren dafür einsetzen, neue Anreize zum Ausbau dieser Faktoren zu setzen, und wird die Bundesregierung dies bei der Erstellung des Bundesbedarfsplans berücksichtigen?
Wie fördert die Bundesregierung den Einsatz sogenannter Hochtemperaturseile, die doppelt so viel Strom transportieren können wie herkömmliche HGÜ-Leitungen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedlichen Ergebnisse bei der Berechnung des NEP in der dena-II-Studie und dem nun vorliegenden NEP der ÜNBs?