[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10429
17. Wahlperiode 06. 08. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
3. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10272 –
Sicherheit bei Kinderspielzeug
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die Novellierung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gelten ab Juli 2013
EU-weit neue Grenzwerte für die Schadstoffe, die in Kinderspielzeug enthalten
sein dürfen. Diese liegen bei einigen Schadstoffen höher als die bereits in
Deutschland geltenden Grenzwerte und würden daher zu einer
Verschlechterung des Schutzniveaus führen.
Um dieser Verschlechterung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die
Beibehaltung bestimmter in Deutschland bereits geltender Grenzwerte auch
nach Inkrafttreten der Richtlinie entsprechend Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beantragt.
Am 1. März 2012 hat die Europäische Kommission dem Antrag in einigen
Punkten stattgegeben, ihn jedoch auch in wesentlichen Punkten abgelehnt.
Stattgegeben wurde dem Antrag, die nationalen Maßnahmen in Bezug auf
krebserzeugende und erbgutschädigende Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe
beizubehalten. Abgelehnt wurde die Aufrechterhaltung strengerer nationaler
Grenzwerte für Antimon, Arsen, Quecksilber, Blei und Silber. Nach Aussage
der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages vom 23. Mai 2012 wäre zukünftig
ein elfmal höherer Grenzwert für Arsen und ein sechsmal höherer Grenzwert für
Blei als derzeit bei Kinderspielzeug gültig.
Die Klage der Bundesregierung wurde nach eigener Auskunft am 14. Mai 2012
bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Bundesregierung hat sich
lange Zeit gelassen, für nationale Ausnahmeregelungen zu streiten. Die
Richtlinie wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen und tritt schrittweise in Kraft.
Angesichts der vorangegangenen Diskussionen auf europäischer Ebene war die
Ablehnung durch die Europäische Kommission vorhersehbar.
Auch die Einhaltung der geltenden Grenzwerte bedarf des schnelleren und
stärkeren Engagements durch die Bundesregierung. Denn trotz geltender
Grenzwerte sind viele Kinderspielzeuge illegal hoch mit gesundheitsgefährdenden
Stoffen belastet. Der jüngste Bericht über das Schnellwarnsystem RAPEX
(Rapid Exchange of Information System) hat gezeigt, dass die häufigsten
Warnungen bezüglich gefährlicher Produkte auf dem Markt – nach Textilien –
Spielzeug betreffen. Über die Hälfte der gefährlichen gemeldeten Produkte
wurde in China hergestellt.
Deshalb hat die Bundesregierung immer wieder bilaterale Kooperationen mit
den chinesischen Handelspartnern in Aussicht gestellt. Laut Auskunft des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fand Ende 2011
schließlich die Gründungssitzung der deutsch-chinesischen Arbeitsgruppe
Produktsicherheit statt, auf der lediglich vereinbart wurde, einen mehrjährigen
Arbeitsplan für die zukünftige Zusammenarbeit zu erstellen. Dieser Plan soll auf
einem zweiten Treffen im August 2012 abgestimmt werden. Obwohl das
Problem lange bekannt ist, hat bisher kein konkreter Schritt zur Verbesserung der
Produktsicherheit stattgefunden.
Zusätzlich fand im Herbst 2011 ein Branchendialog mit der Spielzeugindustrie
statt, der laut Auskunft von Vertretern des BMWi im Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 23. Mai
2012 ohne konkrete Ergebnisse blieb.
Ein weiteres Verbraucherschutzproblem betrifft die Rohmaterialien, aus denen
handwerklich produzierte Spielzeuge hergestellt werden. Obwohl etwa die
Hersteller von Stoffen explizit damit werben, dass ihre Produkte zur Herstellung
von Kinderspielzeug geeignet sind, entsprechen die Prüfkriterien und
Grenzwerte mitunter nicht den Anforderungen der EG-Spielzeugrichtlinie.
Auswirkungen des Inkrafttretens der Grenzwerte der EG-Spielzeugrichtlinie auf
nationale Schutzstandards
1. Wie unterscheiden sich die chemischen Grenzwerte der neuen EG-
Spielzeugrichtlinie von den derzeit in Deutschland gültigen Schutzstandards,
insbesondere in Bezug auf Arsen, Blei, Barium, Quecksilber, Antimon, Nitrosamine
und nitrosierbare Stoffe?
In der neuen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG sind Migrationsgrenzwerte für
drei verschiedene Spielzeugmaterialien (abschabbar, trocken und flüssig)
festgelegt, die die Freisetzung des Schwermetalls aus dem Produkt begrenzen. Bei der
Umsetzung dieser Spielzeugrichtlinie in deutsches Recht wurden für Arsen, Blei,
Barium, Quecksilber und Antimon die Grenzwerte der alten Spielzeugrichtlinie
88/378/EWG beibehalten. Danach sind in Deutschland gemäß der 2. Verordnung
zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von
Spielzeug – 2. GPSGV) die maximal zulässigen Aufnahmemengen
(Bioverfügbarkeiten), die ein Kind pro Tag über Spielzeug aufnehmen darf, begrenzt. Daher
ist ein direkter Vergleich nicht möglich, vielmehr müssen die
Migrationsgrenzwerte der Richtlinie 2009/48/EG in Aufnahmemengen umgerechnet werden.
Die Migrationsgrenzwerte für die Elemente Arsen, Blei, Barium, Quecksilber
und Antimon der EU-Richtlinie 2009/48/EG erlauben wesentlich höhere
Aufnahmemengen als die bisher national geltenden Grenzwerte. Dies macht ein
Vergleich der nach deutschem Recht gültigen nationalen Grenzwerte für zulässige
Aufnahmemengen (Bioverfügbarkeiten) mit den nach der Richtlinie 48/2009/
EG maximal zulässigen Aufnahmemengen, die aus den in der Richtlinie
festgelegten Migrationsgrenzwerten berechnet wurden, deutlich (siehe nachstehende
Tabelle).
Vergleich der nach deutschem Recht (gemäß 2. GPSGV) bzw. nach der
Richtlinie 88/378/EG zulässigen täglichen Aufnahmemengen mit den aus den
Migrationsgrenzwerten nach der Richtlinie 2009/48/EG berechneten maximal
zulässigen Aufnahmemengen für abschabbares, trockenes und flüssiges Spielzeug
Dementsprechend ist z. B. die für Antimon maximal zulässige tägliche
Aufnahmemenge über Spielzeug nach der Europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/
EG um den Faktor 22 höher als nach deutschem Recht.
Für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe gilt gemäß der EU-Richtlinie 2009/48/
EG, dass diese nicht in Spielzeug verwendet werden dürfen, das zur Verwendung
durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, oder in Spielzeug, das in den Mund
gesteckt werden soll, wenn die Migration der Stoffe 0,05 mg/kg für Nitrosamine
und 1 mg/kg für nitrosierbare Stoffe entspricht oder diesen Gehalt überschreitet.
Die gleichen Grenzwerte gelten nach der Bedarfsgegenständeverordnung
(BedGgstV) auch für Luftballons. In der Anlage 4 der BedGgstV ist in
Verbindung mit Anlage 10, Nummer 6 bestimmt, dass in Spielzeug aus Natur- oder
Synthesekautschuk für Kinder bis zu 36 Monaten, das bestimmungsgemäß oder
vorhersehbar in den Mund genommen wird, die Menge an insgesamt
freigesetzten N-Nitrosaminen 0,01 mg/kg Material und an freigesetzten N-nitrosierbaren
Stoffen 0,1 mg/kg Material nicht überschreiten darf (BedGgstV, 1997).
Dementsprechend sind die deutschen Grenzwerte für Spielzeug aus Elastomeren für
Kinder unter 36 Monate für die N-Nitrosamine um den Faktor 5 und für die
N- nitrosierbaren Stoffe um den Faktor 10 niedriger, das heißt strenger als im
EU-Recht.
2. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Studien basieren die
Festlegungen der Grenzwerte?
Zur Ermittlung der Grenzwerte der EU-Richtlinie 2009/48/EG und der
Richtlinie 88/378/EWG bzw. der in der zugeordneten Norm EN 71-3 enthaltenen
Grenzwerte sind unterschiedliche wissenschaftliche Überlegungen
berücksichtigt worden.
In der Richtlinie 2009/48/EG wurden Grenzwerte für Arsen, Blei, Antimon,
Barium und Quecksilber basierend auf den Empfehlungen des niederländischen
Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (RIVM) berechnet. Als
Grundlage für die Berechnung dienen tolerierbare tägliche Aufnahmemengen
(tolerable daily intake, TDI-Werte) für die einzelnen Substanzen.
Im Unterschied dazu wurden in der Richtlinie 88/378/EWG (Anhang II, Punkt 3)
für die Elemente Arsen, Antimon, Barium, Blei und Quecksilber tägliche
Aufnahmemengen als Zielgröße festgelegt, die infolge des Umgangs mit Spielzeug
Aufnahmemenge
nach 2. GPSGV
bzw. RL
88/378/EWG
Aufnahmemenge nach RL 2009/48/EG Faktor
Gesamt abschabbar trocken flüssig
µg/d µg/d µg/d µg/d
Antimon (Sb) 0,2 4,5 4,5 4,5 22,6
Arsen (As) 0,1 0,4 0,4 0,4 3,6
Barium (Ba) 25 448,0 450,0 450,0 18,0
Blei (Pb) 0,7 1,3 1,4 1,4 1,9
Quecksilber (Hg) 0,5 0,8 0,8 0,8 1,5
maximal biologisch verfügbar sein dürfen. Diese Grenzwerte wurden in der
2. GPSGV umgesetzt.
Der direkte Vergleich der Migrationsgrenzwerte der Richtlinie 2009/48/EG mit
den Grenzwerten der Richtlinie 88/378/EWG bzw. der 2. GPSGV ist nur auf der
Basis der aus Migrationsgrenzwerten berechneten maximal zulässigen
Aufnahmemengen möglich. Die Ergebnisse sind in der Tabelle zu Frage 1
zusammengefasst. Die neue Spielzeugrichtlinie erlaubt je nach Element um den Faktor 1,5
bis 22,6 höhere tägliche Aufnahmemengen als die alte Spielzeugrichtlinie 88/
378/EWG bzw. die 2. GPSGV.
Zur Festlegung von Migrationsgrenzwerten für N-Nitrosamine und N-
nitrosierbare Verbindungen in Saugern und in Luftballons wurde keine quantitative
Risikobewertung zugrunde gelegt, sondern das Gebot zur Minimierung der
Exposition von Kindern und die Orientierung am technisch Machbaren. Dieses
sogenannte ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) ist auch auf die
Migrationsgrenzwerte für Nitrosamine in Spielzeug aus Natur- oder
Synthesekautschuk für Kinder bis zu 36 Monaten, das bestimmungsgemäß oder
vorhersehbar in den Mund genommen wird, anzuwenden. Um die technisch
vermeidbaren Restgehalte an diesen Stoffen für die Grenzwertfestlegung zu bestimmen,
wurden umfangreiche Messungen an am Markt verfügbaren Produkten
vorgenommen. Bei der Festlegung der unterschiedlichen Grenzwerte für Sauger und
Luftballons sowie für zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten
bestimmtes Spielzeug in der BedGgstV wurde die unterschiedliche Kontaktdauer
mit diesen Produkten berücksichtigt (siehe auch die Antwort zu Frage 1).
3. Welche Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern sind aufgrund der
von der Europäischen Kommission vorgesehenen Erhöhung der Grenzwerte
im Vergleich zu den derzeit in Deutschland festgelegten Werten möglich?
Die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern werden vom
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet. Demnach führt bei einigen
Elementen die Anhebung der Grenzwerte nach heutigem Kenntnisstand zu einer
kritischen Erhöhung des gesundheitlichen Risikos für Kinder.
Für Elemente, bei denen allein durch die Hintergrundaufnahme über Nahrung
und Trinkwasser der TDI bzw. entsprechende toxikologische
Entscheidungswerte deutlich überschritten werden, bzw. für die kein sicherer toxikologischer
Schwellenwert abgeleitet werden kann, muss grundsätzlich das ALARA-Prinzip
gelten, um die Exposition gegenüber diesen toxischen Elementen zu reduzieren.
Dies gilt insbesondere für Blei und Arsen, für die die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) aufgrund
aktueller Bewertungen eine Expositionsminimierung fordert. Dies muss alle
Aufnahmequellen, das heißt bei Kindern auch Spielzeug einschließen. Bereits
die alimentäre Aufnahme von Blei bzw. Arsen liegt in Bereichen, für die
toxische Wirkungen auf das Kind nicht mehr ausgeschlossen werden können. Die
relevanten Effekte – Verschlechterung der Intelligenzleistung bzw.
Krebsentstehung – sind besonders kritisch einzuschätzen.
Zahlreiche N-Nitrosamine sind hochpotente genotoxisch wirksame
Kanzerogene. Aufgrund der fehlenden sicheren toxikologischen Wirkungsschwelle ist
grundsätzlich das ALARA-Prinzip anzuwenden. Dies gilt umso mehr bei
Produkten für Kinder, da Kinder gegenüber genotoxischen Kanzerogenen eine
besonders sensible Subpopulation darstellen.
Auf die Internetstellungnahmen des BfR Nr. 042/2011 vom 12. Januar 2011
„Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug“ und Nr. 005/
2012 vom 17. Januar 2011 „Spielzeug aus Natur- und Synthesekautschuk für
Kinder unter drei Jahren: Freisetzung von N-Nitrosaminen sollte so gering wie
möglich sein“ wird verwiesen.
4. Wie ist der zu erwartende Zeitplan bezüglich der durch die Bundesregierung
eingereichten Klage gegen die Ablehnung der Europäischen Kommission,
dass bestimmte Grenzwerte in Bezug auf Kinderspielzeug nach Inkrafttreten
der Richtlinie in Deutschland weiter Bestand haben können?
Wann ist mit einem Klagebescheid zu rechnen?
Die durchschnittliche Dauer von Verfahren der betreffenden Kategorie vor dem
Gericht der Europäischen Union betrug im Jahr 2011 22,8 Monate (vgl. http://
curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012- 06/ra2011_statistiques_
tribunal_de.pdf). Legt man dies zugrunde, dann ist bei der am 14. Mai 2012
eingereichten Klage im Frühjahr 2014 mit einem erstinstanzlichen Urteil zu
rechnen.
5. Plant die Bundesregierung, weitere Schritte einzuleiten, falls die Klage
abgelehnt wird, und wenn ja, welche Schritte sind in welchem Zeitraum möglich?
Gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union kann binnen zwei
Monaten Rechtsmittel zum Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden. Ob
und inwieweit dies angezeigt ist, kann nur nach Auswertung des
erstinstanzlichen Urteils entschieden werden. Die Bundesregierung geht von einem
erfolgreichen Ausgang des Klageverfahrens aus.
6. Welche Bestrebungen gibt oder gab es vonseiten anderer EU-Staaten, bereits
geltende nationale Grenzwerte beizubehalten?
Wurden von anderen EU-Staaten Klagen eingereicht, oder sind solche nach
Wissen der Bundesregierung geplant?
Der Bundesregierung sind für die genannten Elemente und Verbindungen
derzeit keine Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten zur Beibehaltung nationaler
Grenzwerte bekannt. Der Bundesregierung sind auch keine Klagen anderer
Mitgliedstaaten bekannt.
7. a) Ist die von der Europäischen Kommission eingerichtete
Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ in der „Expertengruppe Spielzeugsicherheit“
nach wie vor aktiv?
Ja.
b) Welche Lösungsvorschläge wurden von der Unterarbeitsgruppe zu
chemischen Anforderungen an Spielzeug erarbeitet, und welche
Auswirkungen konnten diese erzielen?
Von der Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ wurden Lösungsvorschläge für
folgende der im Anschreiben genannten Elemente und Verbindungen erarbeitet
und an die Expertengruppe Spielzeugsicherheit abgegeben: Arsen, Blei,
Barium, Cadmium, Nitrosamine, Formamid, Flammschutzmittel. Derzeit werden
vorwiegend die Regelungen zu den CMR-Stoffen sowie zu den Regelungen aus
dem Lebensmittelbedarfsgegenstände beraten.
Die Auswirkungen sind: Cadmium wurde in die Spielzeugrichtlinie umgesetzt.
Derzeit läuft eine öffentliche Anhörung zu Blei (Consultation on the revision of
the limit values for lead in toys, verfügbar unter
http://ec.europa.eu/enterprise/sec-
tors/toys/public-consultation-lead/index_en.htm). Voraussichtlich mit der
nächsten Sitzung der Expertengruppe Spielzeugsicherheit im September 2012 werden
diese Vorschläge zur Übernahme in die Spielzeugrichtlinie entschieden.
c) Sieht die Bundesregierung kurz- bis mittelfristig die Chance einer
erneuten Überarbeitung der chemischen Grenzwerte?
Durch die Klage der Bundesrepublik Deutschland ist die Entscheidung für die
im Bezug genannten Elemente noch offen.
8. Existieren Pläne der Bundesregierung, die Aufnahme weiterer Stoffe in die
Spielzeugrichtlinie, wie z. B. Umwelthormone (endokrine Disruptoren)
oder Nanomaterialien, voranzutreiben?
Wenn ja, welche, und wie werden diese vorangetrieben?
Die Aufnahme weiterer Stoffe in die Spielzeugrichtlinie erfolgt durch die
Europäischen Kommission gemäß Artikel 46 der Richtlinie im Regelungsverfahren,
um die Richtlinie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
anzupassen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin aktiv für eine
Weiterentwicklung der Anforderungen in der Spielzeugrichtlinie einsetzen.
Meldungen zu gefährlichem Spielzeug durch das Schnellwarnsystem RAPEX
9. Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die
Bundesebene und die Überwachungspraxis der Länder aus dem Jahresbericht
2011 über das Schnellwarnsystem RAPEX, aus dem hervorgeht, dass auch
im Jahr 2011, wenn auch mit leichtem Rückgang im Vergleich zum
Vorjahr, in dem Meldehöchstwerte festgestellt werden mussten, Spielzeug
nach Textilien die am häufigsten gemeldete Risikokategorie im Bereich
gefährlicher Produkte darstellte und dass insgesamt 54 Prozent der
gemeldeten gefährlichen Produkte aus China stammen?
Die neue Spielzeugrichtlinie ist 2011 in Kraft getreten. Diese bringt erhebliche
Verbesserungen in der Verantwortlichkeit der Hersteller und in den
Anforderungen an wie Rückverfolgbarkeit von Spielzeugen. Mit dem Wirksamwerden der
chemischen Anforderungen in 2013 werden die insgesamt höheren
Anforderungen in Kraft gesetzt. Diesen Prozess werden die Überwachungsbehörden genau
verfolgen und die Ergebnisse auswerten. Im Vorfeld dazu hat die
Bundesregierung jedoch auch bereits mit dem Hauptherstellungsland China intensive
Vereinbarungen, Gespräche und Veranstaltungen in Deutschland und China zur
Verbesserung der Produkte entwickelt, und durchgeführt.
10. Ist die für eine Stärkung der Marktüberwachung eingerichtete Bund-
Länder-Arbeitsgruppe, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/99 verwiesen hat, nach wie vor im Einsatz, wie oft trifft
sich diese Arbeitsgruppe, welche Akteure sind aktiv in die Arbeitsgruppe
eingebunden, und welche Ergebnisse und Fortschritte konnten durch deren
Arbeit im Bereich der Spielzeugsicherheit erzielt werden?
Nein, denn es handelte sich hierbei um eine Ad-hoc-Bund-Länder-
Arbeitsgruppe, deren Auftrag mit den im Gemeinsamen Ministerialblatt 2009 Nr. 27
S. 581 veröffentlichten Eckpunkten erfüllt war.
11. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um die in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 17/3809 deutlich gewordenen Missstände – nicht
systematische Erfassung von Spielzeugbeanstandungen sowie fehlende
koordinierte Rückrufe von potenziell gefährlichen oder
gesundheitsbelastenden Spielzeugprodukten – zu beheben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht, und welche Verbesserungen sind hier geplant?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) organisiert in
Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) einen jährlichen Erfahrungsaustausch Marktüberwachung (ERFA MÜ).
Dieser ERFA MÜ wurde erstmalig in 2011 durchgeführt. Im Juni 2012 fand der
2. ERFA MÜ statt. In diesem ERFA MÜ tauschen sich neben Bundes- und
Landesbehörden auch Vertreter von Wirtschaftsakteuren und Verbänden zu
vielfältigen Fragen der Marktüberwachung aus und eruieren
Verbesserungsmöglichkeiten. Der 3. ERFA MÜ ist im Juni 2013 geplant.
Vereinbarungen und Zusammenarbeit zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit
12. Welche Dialogformen bestehen zwischen der Bundesregierung und der
Spielwarenindustrie in Deutschland?
Das BMWi führte am 18. Oktober 2011 Fachgespräche zur EU-
Spielzeugrichtlinie durch. Darüber hinaus ist beim für die Spielzeugrichtlinie federführenden
BMWi ein Beraterkreis zur Spielzeugrichtlinie eingerichtet, in dem Vertreter der
Spielwarenindustrie maßgeblich vertreten sind.
13. In welchem Turnus finden die von Vertretern des BMWi in der in der
Vorbemerkung genannten Ausschusssitzung angesprochenen Branchendialoge
zwischen Bundesregierung und Spielzeugindustrie statt, wer ist an diesen
beteiligt, und welche Ausrichtungen und Zielsetzungen verfolgen diese?
Wie werden die Ergebnisse öffentlich gemacht?
Die Fachgespräche zur EU-Spielzeugrichtlinie wurden als einmalige
Veranstaltung am 9. November 2011 in Berlin vom BMWi in Kooperation mit dem
Deutschen Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) durchgeführt. An den
Fachgesprächen waren neben Behördenvertretern insbesondere Experten für die
chemischen Anforderungen an Spielzeug, maßgebliche Wirtschaftsakteure aus
dem Spielzeugbereich, -prüfstellen und Verbraucherorganisationen beteiligt.
Ziel der Fachgespräche war es zu ermitteln, wo wir in Deutschland im Bereich
der Spielzeugsicherheit stehen. Zu den Fachgesprächen hat das BMWi am
16. November 2011 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Diese ist auf der
Homepage des BMWi veröffentlicht.
14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
der Branchendialog im Jahr 2011 mit den Spielzeugherstellern ohne
Ergebnis geblieben ist?
Die Fachgespräche führten durchaus zu Ergebnissen. Nur wurden diese
Ergebnisse nicht in einem formellen Protokoll festgehalten. Zu den Fachgesprächen
hat das BMWi am 16. November 2011 eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. War die Sicherstellung der Spielzeugsicherheit Gegenstand des trilateralen
Rundtischgesprächs zur Sicherheit von Verbraucherprodukten zwischen
der EU, China und den USA im November 2011 in Peking?
Welche Resümees, Maßnahmen und (Ziel-)Vereinbarungen wurden
diesbezüglich getroffen?
Zu den Inhalten der trilateralen Rundtischgespräche zur Sicherheit von
Verbraucherprodukten zwischen der EU, China und den USA im November 2011 liegen
der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.
16. a) Wie gestaltet sich die bilaterale und trilaterale Kooperation der EU mit
der chinesischen Zentralbehörde für Qualitätssicherung, Inspektion und
Quarantäne (AQSIQ) und der Verbraucherschutzbehörde der USA
(CPSC)?
Die bilaterale und trilaterale Kooperation der EU stützt sich nach Informationen
der Bundesregierung auf halbjährliche Konsultationen. Zusätzlich haben mehrere
Aufklärungsveranstaltungen mit Hersteller(verbänden) in China stattgefunden.
b) Welche europäische Behörde ist hier federführend in die Verhandlungen
eingebunden, und welche Rolle kommt der deutschen Bundesregierung
dabei zu?
Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen. Die deutsche
Bundesregierung ist in diese Aktivitäten nicht direkt eingebunden.
17. Warum hat die deutsch-chinesische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der
Spielzeugsicherheit – entsprechend der Auskunft durch die
Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 2012 – erst ein einziges Mal
getagt, und in welchem Turnus sind die Tagungen künftig angesetzt?
Die konstituierende Sitzung der deutsch chinesische Arbeitsgruppe
Produktsicherheit fand im November 2011 in Peking statt. Die Arbeitsgruppe tagt
mindestens einmal jährlich abwechselnd in China und Deutschland. Die nächste
Sitzung findet Ende August 2012 in Berlin statt.
18. Wer sind die relevanten Akteure der Arbeitsgruppe, und welche Ergebnisse
und Maßnahmen wurden bislang erzielt bzw. umgesetzt?
Der Arbeitsgruppe gehören die Vertreter des BMWi und von AQSIQ an. Bei
Bedarf werden je nach Thema Vertreter von Verbänden und Institutionen
hinzugezogen. Als eine konkrete Maßnahme wurde eine Vorstudie zur Vergleichbarkeit
der Zertifizierung am Beispiel der Elektromobilität durchgeführt.
19. Warum wurde – entsprechend der Auskunft durch die Bundesregierung in
der in Frage 17 genannten Ausschusssitzung – noch kein konkreter weiterer
Arbeitsplan in der Arbeitsgruppe vereinbart?
Wann ist mit der Vereinbarung eines Arbeitsplans zu rechnen?
Die Vereinbarung eines Arbeitsplans für die nächsten Jahre erfordert einer
intensiven Abstimmung zwischen der deutschen und chinesischen Seite. Bei dieser
Abstimmung waren zahlreiche Stellen zu beteiligen. Es ist geplant, den
Arbeitsplan auf der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Ende August 2012 in Berlin zu
vereinbaren.
20. Welche Einzelprojekte wurden im Rahmen der deutsch-chinesischen
Vereinbarung zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit seit Anfang 2010 mit
welcher Zielsetzung und welchen Resultaten durchgeführt?
Chinesische Zentralbehörden, chinesische Hauptlokalbehörden sowie chinesische
Hersteller wurden in mindestens zweimal jährlich stattfindenden
Veranstaltungen (jeweils über zwei bis vier Tage mit jeweils bis zu 400 Teilnehmern) über
die neuen Anforderungen der Spielzeugrichtlinie informiert und geschult.
Zusätzlich standen deutsche Experten für umfangreiche Fragesitzungen zur
Verfügung. Daneben wurden die chinesischen Untersuchungseinrichtungen
hinsichtlich ihrer technischen Ausrüstung sowie ihres Informationsstandes begangen. In
Besuchen chinesischer Experten in Deutschland wurden Schulungen, Praktika
und Expertenbesuche an deutschen Prüfeinrichtungen sowie Vollzugsbehörden
durchgeführt.
21. Inwiefern lassen sich vor dem Hintergrund dieses Zeitplans Rückschlüsse
auf den Stellenwert ziehen, den die Bundesregierung und die chinesische
Regierung dem Thema Spielzeugsicherheit beimessen?
Beide Regierungen arbeiten sehr intensiv an der Verbesserung der Sicherheit
von Spielzeug zusammen. Die Kenntnisse auf diesem Gebiet sind auf der
chinesischen Seite erheblich gestiegen. Die chinesischen Behörden haben dazu
erhebliche Personalressourcen eingesetzt.
Auswirkungen von Weichmachern und anderen Giftstoffen in Spielzeug und im
Umfeld von Kindern
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der Chem-Trust-Studie
„Review of the Science Linking Chemical Exposures to the Human Risk
of Obesity and Diabetes“, die einen möglichen Einfluss von hormonellen
Schadstoffen auf Fettleibigkeit und Diabetes nahelegen, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Diese Studie wurde erst kürzlich vorgelegt und wird derzeit bewertet: Aufgrund
der grundlegenden Fragestellung wird eine Bewertung eine gewisse Zeit in
Anspruch nehmen.
23. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang, in
dem Kinder Weichmacher aus dem Hausstaub und über Kinderprodukte
aufnehmen, und die daraus resultierende gesundheitliche Belastung
sowie gegebenenfalls zu ziehende rechtliche Konsequenzen vor?
Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Konzentrationen zahlreicher
Weichmacher in Hausstaubproben des bevölkerungsrepräsentativen Kinder-Umwelt-
Survey bestimmt. Die mit diesen Daten durchgeführten Schätzungen zur oralen
Weichmacheraufnahme, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im
Auftrag des UBA durchgeführt hat, resultieren in einer durchschnittlichen
Aufnahme des Weichmachers DEHP über den Hausstaub zwischen 2 und 5
Mikrogramm pro Kilogramm (g/kg) Körpergewicht und Tag. In Einzelfällen können
aber auch Aufnahmen von bis zu 18 g/kg Körpergewicht und Tag auftreten. Für
den Weichmacher DINP kann man für die Aufnahme über den Hausstaub im
Mittel von unter 0,5 g/kg Körpergewicht und Tag ausgehen.
Aufgrund des besonderen „Hand-zu-Mund“-Verhaltens bei Kindern wird der
Hausstaub derzeit neben den Lebensmitteln als ein Haupteintragspfad für DEHP
bei Kleinkindern bewertet. Konkrete empirisch erhobene Daten zur
durchschnittlichen Aufnahmemenge von Hausstaub existieren allerdings noch nicht.
Die meisten Standardwerte, die für diese Schätzungen herangezogen werden,
orientieren sich an der Aufnahme von Sand bzw. Boden, die mit Hausstaub nur
bedingt vergleichbar sind. Die derzeitigen Schätzungen der über den Hausstaub
aufgenommenen Weichmachermenge sind daher mit hohen Unsicherheiten
behaftet.
Die orale Exposition gegenüber DEHP oder DINP durch die
bestimmungsgemäße Anwendung von Verbraucherprodukten kommt nur für wenige
Produkttypen in Frage, zum Beispiel Zahnbürsten, Sauger und Beißringe. Bedeutsamer ist
jedoch der nicht bestimmungsgemäße Kontakt: Er spielt vor allem im
Kindesalter eine Rolle und findet hauptsächlich durch das „in den Mund nehmen“, das so
genannte Mouthing, von Gegenständen statt. Die im Auftrag des UBA
durchgeführten Schätzungen des BfR ergaben mittlere Aufnahmewerte für die Kinder
unter 18 Monate für DEHP und DINP von ca. 4 g/kg Körpergewicht und Tag.
Ein konservativerer Modellansatz (Unterstellung von hohen Mouthing-Zeiten)
resultierte in einem Schätzwert von ca. 8 g/kg Körpergewicht und Tag. Es muss
jedoch berücksichtigt werden, dass der Hauptbeitrag von DEHP über Produkte
stattfindet, die in den letzten Jahren weiter reguliert wurden, beispielsweise
Spielzeuge. Daher ist zu erwarten, dass nach neueren Messungen die im Projekt
abgeleiteten Schätzungen weiter nach unten korrigiert werden können.
b) Wie bewertet die Bundesregierung den hierzu vorliegenden
Forschungsbedarf, und welche konkreten Forschungsprojekte wurden dazu durch
die Bundesregierung gefördert bzw. sind geplant?
Deutlicher Forschungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Frage über
die Aufnahmemenge über den Hausstaub. Die bisher vorliegenden
Informationen lassen nur grobe Schätzungen zu. Im UFOPLAN 2012 wird daher ein
Vorhaben vergeben, dass den aktuellen Kenntnisstand zur Schadstoffexposition
über den Hausstaub auswerten und Konzepte zur Schließung der bestehenden
Wissenslücken erarbeiten soll. Es ist geplant, diese Konzepte im Rahmen
anschließender Forschungs- und Entwicklungsprojekte umzusetzen.
24. a) Welche Forschungsvorhaben plant die Bundesregierung oder hat sie
bereits in Auftrag gegeben, um detailliertere Erkenntnisse bezüglich des
möglichen Einflusses von Weichmachern bzw. anderen künstlich
hergestellten Chemikalien (insbesondere hormonell wirksamen Stoffen) auf
Übergewicht und Diabetes zu erlangen?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
und das UBA führen im Rahmen des UFO-Planes mehrere Fachgespräche zu
endokrinen Disruptoren durch. In diesem Zusammenhang werden auch
Stoffwechselerkrankungen (auch Diabetes und Adipositas) eine Rolle spielen.
b) Welche von den EU-Institutionen in Auftrag gegebenen oder geplanten
Studien sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang die folgende Studie bekannt:
OBELIX (OBesogenic Endocrine disrupting chemicals: LInking prenatal e
Xposure to the development of obesity later in life). Die Studie wird von der
Europäischen Kommission im 7. Forschungsrahmenprogramm gefördert und hat
eine Laufzeit von Mai 2009 bis April 2013. Die OBELIX-Studie untersucht, ob
die vorgeburtliche Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren in
Lebensmitteln relevant für die spätere Entwicklung einer Fettleibigkeit oder assoziierten
Erkrankungen ist.
25. Hält die Bundesregierung die Regulierungen zur Belastung von
Kinderspielzeug und anderen Kinderprodukten mit Weichmachern für
ausreichend?
Wenn nein, welche weiteren Regulierungen werden derzeit auf nationaler
und EU-Ebene geprüft, und wie positioniert sich die Bundesregierung
diesbezüglich?
Weichmacher befinden sich in einer fortlaufenden Bewertung. Bei
entsprechenden Ergebnissen werden diese mit den bestehenden Regelungen überprüft. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
26. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein ausnahmsloses
Verbot von Bisphenol A in Kinderprodukten und
Lebensmittelkontaktmaterialien ein?
27. Sollte eine EU-weite Regelung nicht zeitnah realisierbar sein, plant die
Bundesregierung ein vollständiges Einsatzverbot von Bisphenol A in allen
Kinderspielzeugen und -produkten sowie in
Lebensmittelkontaktmaterialien, wie es dies bereits in Dänemark, Frankreich und Belgien gibt, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Bisphenol A (BPA) ist in der EU seit dem 1. Juni 2011 für
Säuglingstrinkflaschen aus Kunststoff verboten. Das Verbot wurde von der Kommission mit der
Unterstützung der Bundesregierung aus Vorsorgegründen verhängt, nachdem
die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Gutachten vom
23. September 2010 festgestellt hatte, dass es Hinweise auf eventuelle
nachteilige Wirkungen durch BPA bei Säuglingen gibt. Die EFSA und das BfR sehen
jedoch keine Veranlassung die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von
0,05 mg je Kilogramm Körpergewicht pro Tag für BPA zu ändern oder
aufzuheben, da die wissenschaftlichen Studien über die genannten Hinweise hinaus
keine belastbare Grundlage dafür bieten. Der TDI wurde von der EFSA bereits
im Jahr 2006 festgelegt und bezeichnet die Menge an BPA, die vom Menschen
ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann, ohne dass gesundheitliche
Nachteile zu erwarten sind. Die Aufnahmemengen des Menschen durch
Lebensmittelkontaktmaterialien, auch von Säuglingen und Kleinkindern, liegen
deutlich unter diesem Wert, wie die EFSA festgestellt hat. Zugleich wird jedoch von
beiden Institutionen auf wissenschaftliche Unsicherheiten und weiteren
Klärungsbedarf hingewiesen. Es sind insbesondere angekündigte wichtige
Erkenntnisse zu den wissenschaftlich umstrittenen Wirkungen von BPA im
Niedrigdosenbereich abzuwarten. Die EFSA will bis Frühjahr 2013 eine Neubewertung
von BPA erarbeiten und dabei alle vorliegenden Daten und wissenschaftlichen
Studien zur ernährungsbedingten Exposition auswerten, die seit ihrer ersten
vollständigen Risikobewertung aus dem Jahr 2006 zu BPA veröffentlicht
wurden. Außerdem soll der Beitrag nicht ernährungsbedingter Quellen zur BPA-
Gesamtexposition berücksichtigt werden. Die erwarteten neuen Erkenntnisse und
die Ergebnisse der EFSA-Risikobewertung sollten aus Sicht der
Bundesregierung abgewartet werden, um auf dieser Grundlage gegebenenfalls weitere
Maßnahmen in Bezug auf Lebensmittelkontaktmaterialien, die über das derzeitige
EU-Recht hinausgehen, auf EU- oder nationaler Ebene zu prüfen.
28. a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Dänemarks bezüglich
eines Verbots von vier weiteren Phthalat-Weichmachern auf EU-Ebene
entsprechend ihren bisherigen Ankündigungen weiterhin?
Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen
Chemikalienagentur ECHA hat die von Dänemark vorgelegte Risikobewertung geprüft und
einstimmig festgestellt, dass die vorgeschlagene Beschränkung nicht berechtigt
ist. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass die Kommmission keinen
entsprechenden Beschränkungsvorschlag vorlegen wird und es bei bisherigen
Regelung bleibt, wonach die Verwendung der in Rede stehenden vier Phthalate
gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung nach dem 21. Februar 2015 einer
Zulassung bedarf. Entsprechende Anträge sind im Einklang mit Artikel 58 Absatz 1c
Ziffer ii bis spätestens 18 Monate vorher, also bis zum 21. August 2013 zu stellen.
b) Welche Begründung gibt es für das zur bisherigen Haltung der
Bundesregierung widersprüchliche, ablehnende Abstimmungsverfahren des
deutschen Vertreters, Helmut A. Greim, im Ausschuss für
Risikobeurteilung der Europäischen Kommission (Risk Assessment Commitee –
RAC), und wie bewertet die Bundesregierung das von den
Regierungsinteressen abweichende Abstimmungsverhalten?
Bei dem Ausschuss für Risikobewertung (RAC) handelt es sich um ein
unabhängiges Expertengremium. Die wissenschaftliche Bewertung von Gesundheits-
und Umweltrisiken durch ein qualifiziertes, unabhängiges, europäisches
Sachverständigengremium stellt eines der Grundprinzipien von REACH dar, das von
der Bundesregierung uneingeschränkt unterstützt wird. Die Gründe für das
ablehnende Votum des RAC ergeben sich aus der von der ECHA veröffentlichten
Stellungnahme vom 15. Juni 2012.
c) Erwägt die Bundesregierung ein nationales Verbot dieser vier weiteren
Phtalat-Weichmacher (wie von der dänischen Regierung bereits
angekündigt), falls der dänische Vorschlag auf EU-Ebene scheitern sollte?
Nationale Maßnahmen zum Verbot von Phthalaten werden derzeit nicht erwogen.
29. Welche konkreten Bestrebungen werden von der Bundesregierung
unternommen, um die Regulierung hormonell wirksamer Schadstoffe und deren
verpflichtende Substitution durch Alternativen voranzutreiben?
Deutschland hat mit 4-tert-Octylphenol als erster EU-Mitgliedstaat einen Stoff
wegen seiner hormonellen Umweltwirkungen als besonders besorgniserregend
nominiert. Ziel der REACH-Verordnung ist, dass solche besonders
besorgniserregenden Stoffe langfristig durch geeignete Alternativstoffe ersetzt werden.
Deutschland wird auch weiterhin kontinuierlich Stoffe als besonders
besorgniserregend nominieren, die aufgrund ihrer hormonellen Wirkung die Umwelt oder
die Gesundheit schädigen können. Sofern nötig, werden den anderen
Mitgliedstaaten weitere regulatorische Maßnahmen vorgeschlagen.
Darüber hinaus beteiligen sich die zuständigen Fachbehörden intensiv daran,
das Thema endokrine Disruptoren in der EU weiter voranzutreiben und
verbindliche Kriterien für ihre Bewertung zu entwickeln.
30. Wie ist der derzeitige Diskussionsstand auf EU-Ebene bezüglich einer
Überarbeitung der Grenzwerte für polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK) in Kinderspielzeug, die laut Auffassung des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht ausreichen, um die Gesundheit von
Kindern zu schützen?
31. Welche Reaktion gab es vonseiten der Europäischen Kommission auf das
ihr im Juni 2010 durch die Bundesregierung übermittelte Dossier zur
Beschränkung von krebserzeugenden PAK in verbrauchernahen Produkten mit
der verbundenen Bitte, im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH =
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
Beschränkungsregelungen zu treffen?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
In Reaktion auf das von der Bundesregierung am 2. Juni 2010 übermittelte
Dossier hat die Europäische Kommission den zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten am 30. Mai 2011 einen ersten Arbeitsentwurf für einen
Regulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser weicht jedoch sowohl bei den betroffenen Erzeugnissen
(nur Verbraucherprodukte, die für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren
geeignet sind) als auch bei den Grenzwerten deutlich vom deutschen Votum ab.
Nach Meinung der Bundesregierung würde damit das erforderliche Schutzziel
nicht erreicht, und für den Vollzug wirft dieser Entwurf viele Fragen auf. Ein
entsprechender Kommentar, dem sich auch andere Mitgliedstaaten anschlossen,
wurde der Europäischen Kommission zugeleitet.
Am 24. Oktober 2011 fand ein „Expert Meeting on Restriction of Polycyclic
Aromatic Hydrocarbons (PAHs) in Articles“ auf EU-Ebene statt. Am 23. April
2012 hat die Europäische Kommission eine Konsultation der Industrie-
Stakeholder durchgeführt. Der dort übermittelte Vorschlag orientierte sich stark am
ursprünglichen Vorschlag von Deutschland. In der Folge hat die Kommission
die Absicht geäußert, einen überarbeiteten Entwurf zu erstellen.
32. Prüft die Bundesregierung auch hier die Option nationaler Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Angestrebt wird eine europäische Lösung. Die Bundesregierung wird den
Entwurf der Kommission abwarten und geht davon aus, dass in absehbarer Zeit eine
Beschränkung von PAK in relevanten Verbraucherprodukten Anwendung findet,
die den gesundheitlichen Schutz der Verbraucher auf hohem Niveau sicherstellt.
33. Welche neuen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen hat die
Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3809 hinsichtlich ihrer
Bewertung eines nationalen Verbots von beduftetem, allergieauslösendem
Spielzeug gewonnen?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die auf Bundestagsdrucksache 17/3809
veröffentlicht ist, erklärt, dass sie sich im Rahmen der Spielzeugrichtlinie (2009/48/
EG) für ein vollständiges Verbot von Duftstoffen einsetzt und damit auch für ein
Verbot von allergenen Duftstoffen. Dies gilt nach wie vor.
34. Welche weiteren Forschungsaufträge zur chemischen Sicherheit von
Spielzeug haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden
seit 2009 mit welchen Ergebnissen erteilt, und welche Rückschlüsse lassen
sich daraus auf gegebenenfalls notwendig werdende rechtliche
Maßnahmen ziehen (bitte nach Jahr und Fundstelle aufschlüsseln)?
Im Rahmen von koordinierten Untersuchungsprogrammen mit den
Bundesländern werden Schwerpunktthemen der chemischen Spielzeugsicherheit
untersucht, die sich aus aktuellen Fragen ergeben. Hierzu gehören der Bundesweite
Überwachungsplan (BÜp) und das längerfristig angelegte Monitoring, bei dem
unter anderem Bedarfsgegenstände, zu denen Spielzeug gehört, repräsentativ
auf Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen untersucht werden.
Dabei wurde im Rahmen des Monitorings 2010 die Freisetzung von Halb- und
Schwermetallen aus den Farbüberzügen (Lacken) verschiedener Spielwaren und
2011 aus Buntstiften, Knetmassen, Kreide und Wasserfarben überprüft. Im
laufenden Jahr (2012) werden Spielwaren aus lackiertem Holz auf bestimmte
Weichmacher untersucht. Die Ergebnisse werden jährlich vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als „Berichte zur
Lebensmittelsicherheit“ veröffentlicht. Die jeweiligen Berichte und eine detaillierte
Darstellung der Ergebnisse sind abrufbar auf der Internetseite des BVL.
Im BfR sind längerfristige Forschungsprogramme zu spielzeugrelevanten
Themen durchgeführt worden. Diese sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Forschungsprojekte des BfR zur Sicherheit von einschließlich Spielzeug sowie Relevanz für Maßnahmen
Referenzen:
Masuck, I., Hutzler, Ch., Luch, A. (2009): Scented toys: Exposure of children to fragrance allergens. Toxicology Letters 189S, S57–S273.
Masuck, I., Hutzler, Ch., Luch, A. (2010): Investigations on the emission of fragrance allergens from scented toys by means of headspace solid-phase
microextraction gas chromatography–mass- spectrometry. Journal of Chromatography A, 1217, 3136–3143.
Masuck, I., Hutzler, Ch., Jann, O., Luch, A. (2011a): Inhalation exposure of children to fragrances present in scented toys. INDOOR AIR doi:10.1111/
j.1600-0668.2011.00727.x.
Jahr Thema Ergebnis Maßnahmen Referenz
2008 bis 2011 Exposure estimation
of children to allergenic
fragrances in scented
toys
Es wurden mehrere
Analysenverfahren zur Gehalt- und
Expositionsermittlung entwickelt und
Produkte vom Markt untersucht.
In 36 von 49 untersuchten
Spielzeugen, die als beduftet
beworben wurden, wurden allergene
Duftstoffe nachgewiesen, wobei
zwischen 1 bis 6 Duftstoffe in
einem Produkt eingesetzt wurden.
Die ermittelten Gehalte
überschreiten teilweise den in der RL
2009/48/EG festgelegten
Grenzwert zum Verbot bzw. zur
Deklaration von Duftstoffen um ein
Vielfaches. Die Untersuchungen
zeigen, dass allergene Duftstoffe
unter Anwenderbedingungen aus
den Produkten freigesetzt und
inhalativ als auch dermal
aufgenommen werden können und so
potentiell ein gesundheitliches
Problem darstellen können.
Deutschland setzt sich
seit längerem intensiv
für eine strengere
Regulation von allergenen
Duftstoffen in der
Spielzeug-Richtlinie
2009/48/EG bei der
EU-Kommission ein.
Masuck et al.
(2009, 2010,
2011 a, 2011 b,
2012)
2008 bis 2012 Quantifizierung der
Migration von
polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen
(PAKs) unter für den
Verbraucher relevanten
Expositionsbedingungen aus verschiedenen
Bedarfsgegenständen
(einschließlich
Spielzeug)
Entwicklung von Methoden zur
PAK-Analytik in
Verbraucherprodukten einschließlich
Spielzeug. Nachweis, dass in
Verbraucherprodukten auch hochpotente
kanzerogene PAK vorkommen,
die bisher in der CLP-
Verordnung nicht eingestuft sind.
Untersuchungen mit einem
Hautmodell zur Freisetzungen von
PAK bei dermalem Kontakt
belegen, dass Migrationsmessungen
mit wässrigem Schweißsimulanz
(wie bisher von der Industrie
durchgeführt) die dermale
Exposition und damit das Krebsrisiko
deutlich unterschätzen
Deutscher Vorschlag
zur Restriktion
kanzerogener PAK in
Verbraucherprodukten in
der REACH-VO
Untersuchungsergebnisse sind in das von
Deutschland
erarbeitete Restriktionsdossier
eingeflossen,
ergänzend wurde ein Bericht
zur Freisetzung der
PAK bei dermalem
Kontakt an die EU-
Kommission gesandt.
BfR (2010)
2012 beginnend Analytik von
Schwermetallen in Spielzeug
und
Bedarfsgegenständen
Masuck, I., Hutzler, Ch., Luch, A. (2011): Estimation of dermal and oral exposure of children to scented toys: Analysis of the migration of fragrance
allergens by dynamic headspace GC-MS. J. Sep. Sci. 34, 2686–2696.
Masuck, I., Hutzler, Ch., Luch, A. (2012): Screening of fragrances in scented toys: A comparative study of different headspace techniques coupled to
GC-MS, eingereicht zur Publikation.
BfR (2010) Stellungnahme Nr. 032/2010 des BfR vom 26. Juli 2010: Krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in
Verbraucherprodukten sollen EU-weit reguliert werden – Risikobewertung des BfR im Rahmen eines Beschränkungsdossiers unter REACH.
35. Welche konkreten Aufklärungs-/Informationskampagnen werden von der
Bundesregierung durchgeführt oder sind von ihr geplant, um Eltern und
Öffentlichkeit hinsichtlich der Schadstoffvermeidung in Kinderprodukten
aufzuklären?
Die Thematik wird in einschlägigen Veröffentlichungen des BMU und des UBA
regelmäßig aufgegriffen. In Kürze erscheint eine neue umfangreiche Broschüre
(Arbeitstitel: Kinderumwelt und Gesundheit – Gesünder groß werden) der
Bundesoberbehörden UBA (federführend), BfR, Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) und Robert Koch-Institut (RKI), die die Gesundheit von Kindern vor dem
Hintergrund einer nachhaltig gestalteten und schadstoffarmen Umwelt zum
Thema hat. Die Broschüre ist ein Beitrag zum Aktionsprogramm Umwelt und
Gesundheit und enthält neben Informationen zur gesunden Ernährung und
Kleidung für Kinder auch Hinweise dazu, worauf Verbraucherinnen und
Verbraucher beim Kauf von Kinderspielzeug achten können. In dem Beitrag
über Kinderspielzeug werden potenziell gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe
thematisiert sowie Aspekte der Spielzeugrichtlinie und von Sicherheitslabels.
Das BMU plant aber keine speziellen Aufklärungskampagnen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) informiert auf der eigenen Internetseite zum Thema „Sicherheit bei
Kinderspielzeug“. So gibt es ein interaktives Video, eine Klappkarte mit
Hinweisen für den Einkauf von Spielzeug zum Ausdrucken und Links zu der
Publikation der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Uns geht’s gut – Umwelt-
und Gesundheitsschutz im Kinderzimmer“ sowie zum Internetportal
„Aktionsplan Allergien“, das eine eigene Rubrik „Kinder und Spielzeug“ enthält.
Im Rahmen des Projekts „Sicherheit und Risiko bei Kinderspiel und Spielzeug“
des Vereins spiel gut e. V. wurde seitens des BMELV die grundlegende
Überarbeitung und Neuauflage des gleichnamigen Buches finanziert. Das Buch soll als
Ratgeber für Verbraucher, insbesondere Eltern/Erzieher, zu Sicherheitsfragen
sowie der Vorbeugung bzw. Vermeidung von Unfällen beim Kinderspiel und
Spielzeug dienen.
Das BfR unterrichtet die Öffentlichkeit über Risiken gesundheitlicher Art sowie
sonstige gewonnene Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse zum Thema
Schadstoffe in Spielzeug und Kinderprodukten durch die Veröffentlichung von
Pressemitteilungen, Publikationen, Organisation von Veranstaltungen und das
Wahrnehmen von Interviews sowie über die BfR-Homepage.
36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Forderungen
nach einer verbindlichen Einbeziehung der Schadstoffgrenzwerte der
Spielzeugrichtlinie für alle Kinderprodukte bzw. die Kinderumgebung?
Die Bundesregierung befürwortet, eine Übernahme jeweils im Einzelfall zu
prüfen.
Zur Einhaltung der EU-Schadstoffgrenzwerte bei handwerklich hergestelltem
Spielzeug ist allgemein anzumerken, dass die Grenzwerte bei Schadstoffen dem
Schutz der Kinder dienen und daher unabhängig von der Art und Weise, ob
Spielzeug handwerklich oder industriell gefertigt wird, einzuhalten sind.
Einhaltung der EU-Schadstoffgrenzwerte bei handwerklich hergestelltem
Spielzeug
37. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Herausforderungen bei der Beschaffung von belegbar schadstoffarmen und zur
Herstellung von Kinderspielzeug geeigneten Materialien, insbesondere für
Kleinhersteller und insbesondere in Bezug auf Textilien vor?
Über die Schwierigkeiten im Hinblick auf ökonomische und
sicherheitstechnische Anforderungen auf ein für Kleinhersteller, darunter auch etliche
gemeinnützige Einrichtungen, auskömmliches Maß zu gelangen, ist die
Bundesregierung informiert.
38. Welche Prüflabel sind der Bundesregierung bekannt, die die Kompatibilität
der gelabelten Stoffe oder anderer Produkte mit den Vorgaben der EG-
Spielzeugrichtlinie sicherstellen?
Zuallererst gibt es das im Produktsicherheitsgesetz geregelte GS-Zeichen, welches
für geprüfte Sicherheit des Produkts steht.
Labels einzelner Prüfinstitutionen (TÜV Rheinland LGA-Label, TÜV Süd-
Label, DEKRA, Bureau Veritas etc.) sind bekannt, jedoch liegen der
Bundesregierung hier die Prüfspezifikationen nicht im Detail vor. Daher kann somit
keine Einstufung als in Übereinstimmung oder mit höheren Anforderungen als
die der neuen Spielzeugrichtlinie erfolgen.
39. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kompatibilität der Kriterien und
Prüfvorgaben der Oeko-Tex-Standard-100-Produktklasse für
Babyartikel und Kinderspielzeug mit den Vorgaben der EG-Spielzeugrichtlinie
und der Norm EN 71-3, die die Migration bestimmter Elemente aus
Spielzeugmaterial festlegt (insbesondere bezüglich der
vorgeschriebenen Parameter, Prüfverfahren und Grenzwerte)?
b) Sieht die Bundesregierung hier Regelungs- und Anpassungsbedarf, und
wenn ja, welche konkreten Überprüfungen und Änderungen werden
von der Bundesregierung verfolgt?
c) Ist die Verwendung von durch diesen Oeko-Tex Standard
ausgezeichneten Stoffen bei der Herstellung von Kinderspielzeug uneingeschränkt
möglich, bzw. welche Restriktionen sind der Bundesregierung bekannt?
Die Kriterien und Prüfvorgaben nach Ökotex Standard 100 (Babyartikel und
Kinderspielzeug) und die Prüfvorgaben nach der Norm EN71-3 sind aufgrund
der unterschiedlichen Verfahren nicht direkt vergleichbar, da den Testungen
unterschiedliche Expositionsszenarien zugrunde liegen. Auch die Liste der Stoffe
und Verbindungen, die in den Prüfvorgaben nach Ökotex Standard 100
(Babyartikel und Kinderspielzeug) und in den Normen EN71-3 und EN 71-9 enthalten
sind, überlappen nur teilweise.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Kompatibilität der Kriterien und
Prüfverfahren des Labels Global Organic Textile Standard (GOTS) mit den
Vorgaben der EG-Spielzeugrichtlinie und der Norm EN 71-3
(insbesondere bezüglich der vorgeschriebenen Parameter, Prüfverfahren und
Grenzwerte)?
Der angeführte Standard bezieht sich nur auf Textilien. Er umfasst nicht die
gesamte Regelungsbreite und Tiefe der neuen Spielzeugrichtlinie. Für die mit
EN71-3 angesprochenen Elemente ist das Spektrum der Spielzeugrichtlinie
deutlich umfangreicher. Zudem wird im Spielzeugbereich nicht auf einen
Übergang in Schweißlösung geprüft, sondern vielmehr die wesentlich härtere
Bedingung der Aufnahme über den Magen-Darmtrakt simuliert und mit Salzsäure in
Magensaftstärke getestet.
41. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, schadstoffarme Stoffe und
andere Produkte beispielsweise durch eine Ergänzung der Prüflabel
verlässlich erkennbar zu machen, um deren Beschaffung zu erleichtern?
Die Bundesregierung sieht hier keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Dies gilt
um so mehr als Spielzeug, wenn es in Verkehr gebracht wird sowieso so
hergestellt sein muss, dass es bei bestimmungsgemäßem und vorhersehbarem
Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern die Sicherheit
und Gesundheit der Benutzer und Dritter weder schädigen noch sonst gefährden
kann.
42. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Kleinherstellern
von Spielzeug in Deutschland die Beschaffung und den Nachweis von
schadstoffarmen und für die Fertigung von Kinderspielzeug geeigneten
Materialien (insbesondere Textilien) zu erleichtern, und verfolgt die
Bundesregierung bereits konkrete Pläne diesbezüglich?
Wenn ja, welche, und wenn nein, ist dies geplant?
Es ist anzumerken, dass die Grenzwerte bei Schadstoffen dem Schutz der Kinder
dienen und daher unabhängig von der Art und Weise, ob Spielzeug
handwerklich oder industriell gefertigt wird, einzuhalten sind.
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine spezifischen Möglichkeiten, um
Kleinstherstellern die Beschaffung und den Nachweis von in der Frage
angesprochenen Materialien zu erleichtern.
43. a) Wie weit sind die Überlegungen bezüglich einer Novelle des CE-
Kennzeichens (CE = Conformité Européenne) auf EU-Ebene, und inwiefern
bringt sich die Bundesregierung in den Prozess ein?
Die CE-Kennzeichnung wurde im Rahmen des New Legislative Framework
weiter optimiert. Dieses europäische Rechtssetzungspaket wurde 2009
verabschiedet. In dieses Rechtssetzungsvorhaben hat die Bundesregierung sich aktiv
eingebracht und unter anderem dazu beigetragen, dass das nationale GS-Zeichen
neben der CE-Kennzeichnung erhalten bleiben konnte. Die in der Frage
angesprochen Überlegungen zur Novelle der CE-Kennzeichnung sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung insbesondere hinsichtlich
der Überlegungen, die bislang gängige Konformitätserklärung durch
die Hersteller durch die Zertifizierung einer unabhängigen Prüfstelle zu
ersetzen und betriebsunabhängige Kontrollen zur Pflicht zu machen?
Welche Vor- und Nachteile sieht sie?
Welche Konformitätsbewertungsverfahren für Spielzeug vorgeschrieben sind,
ergibt sich unmittelbar aus der Spielzeugrichtlinie. Da diese Richtlinie
europäisch vollharmonisiert ist und nicht zwingend die Konformitätsbewertung durch
eine unabhängige Prüfstelle vorschreibt, besteht auch national keine
Möglichkeit, zwingend eine Konformitätsbewertung durch eine unabhängige Prüfstelle
vorzuschreiben. Eine Lösung muss hier im europäischen Konsens erzielt werden.
c) Wie bewertet die Bundesregierung damit gegebenenfalls verbundene
Probleme für Kleinhersteller, und welche Lösungsmöglichkeiten
könnten gefunden werden, um Kleinherstellern die Fertigung von
schadstofffreien Kinderprodukten und deren Nachweis zu erleichtern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
44. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bezüglich einer möglichen
Einführung einer verbindlichen Drittprüfungspflicht (Siegel Geprüfte
Sicherheit – GS-Prüfung) für Spielzeug, und sind hier Ausnahmemöglichkeiten
im Einzelfall beispielsweise für Kleinhersteller vorgesehen?
Die Bundesregierung verfolgt keine diesbezüglichen Pläne. Das GS-Zeichen
(Geprüfte Sicherheit) ist kein zwingend vorgeschriebenes Zeichen, sondern es
ist ein im Produktsicherheitsgesetz verankertes freiwilliges Sicherheitszeichen.
Seine Zuerkennung setzt immer eine Baumusterprüfung und
Fertigungsüberwachung durch eine unabhängige GS-Stelle voraus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]