Sicherheit bei Kinderspielzeug
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch die Novellierung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gelten ab Juli 2013 EU-weit neue Grenzwerte für die Schadstoffe, die in Kinderspielzeug enthalten sein dürfen. Diese liegen bei einigen Schadstoffen höher als die bereits in Deutschland geltenden Grenzwerte und würden daher zu einer Verschlechterung des Schutzniveaus führen.
Um dieser Verschlechterung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die Beibehaltung bestimmter in Deutschland bereits geltender Grenzwerte auch nach Inkrafttreten der Richtlinie entsprechend Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beantragt.
Am 1. März 2012 hat die Europäische Kommission dem Antrag in einigen Punkten stattgegeben, ihn jedoch auch in wesentlichen Punkten abgelehnt. Stattgegeben wurde dem Antrag, die nationalen Maßnahmen in Bezug auf krebserzeugende und erbgutschädigende Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe beizubehalten. Abgelehnt wurde die Aufrechterhaltung strengerer nationaler Grenzwerte für Antimon, Arsen, Quecksilber, Blei und Silber. Nach Aussage der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages vom 23. Mai 2012 wäre zukünftig ein elfmal höherer Grenzwert für Arsen und ein sechsmal höherer Grenzwert für Blei als derzeit bei Kinderspielzeug gültig.
Die Klage der Bundesregierung wurde nach eigener Auskunft am 14. Mai 2012 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Bundesregierung hat sich lange Zeit gelassen, für nationale Ausnahmeregelungen zu streiten. Die Richtlinie wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen und tritt schrittweise in Kraft. Angesichts der vorangegangenen Diskussionen auf europäischer Ebene war die Ablehnung durch die Europäische Kommission vorhersehbar.
Auch die Einhaltung der geltenden Grenzwerte bedarf des schnelleren und stärkeren Engagements durch die Bundesregierung. Denn trotz geltender Grenzwerte sind viele Kinderspielzeuge illegal hoch mit gesundheitsgefährdenden Stoffen belastet. Der jüngste Bericht über das Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) hat gezeigt, dass die häufigsten Warnungen bezüglich gefährlicher Produkte auf dem Markt – nach Textilien – Spielzeug betreffen. Über die Hälfte der gefährlichen gemeldeten Produkte wurde in China hergestellt.
Deshalb hat die Bundesregierung immer wieder bilaterale Kooperationen mit den chinesischen Handelspartnern in Aussicht gestellt. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fand Ende 2011 schließlich die Gründungssitzung der deutsch-chinesischen Arbeitsgruppe Produktsicherheit statt, auf der lediglich vereinbart wurde, einen mehrjährigen Arbeitsplan für die zukünftige Zusammenarbeit zu erstellen. Dieser Plan soll auf einem zweiten Treffen im August 2012 abgestimmt werden. Obwohl das Problem lange bekannt ist, hat bisher kein konkreter Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit stattgefunden.
Zusätzlich fand im Herbst 2011 ein Branchendialog mit der Spielzeugindustrie statt, der laut Auskunft von Vertretern des BMWi im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 23. Mai 2012 ohne konkrete Ergebnisse blieb.
Ein weiteres Verbraucherschutzproblem betrifft die Rohmaterialien, aus denen handwerklich produzierte Spielzeuge hergestellt werden. Obwohl etwa die Hersteller von Stoffen explizit damit werben, dass ihre Produkte zur Herstellung von Kinderspielzeug geeignet sind, entsprechen die Prüfkriterien und Grenzwerte mitunter nicht den Anforderungen der EG-Spielzeugrichtlinie.
Wir fragen die Bundesregierung:
Auswirkungen des Inkrafttretens der Grenzwerte der EG-Spielzeugrichtlinie auf nationale Schutzstandards
Fragen48
Wie unterscheiden sich die chemischen Grenzwerte der neuen EG-Spielzeugrichtlinie von den derzeit in Deutschland gültigen Schutzstandards, insbesondere in Bezug auf Arsen, Blei, Barium, Quecksilber, Antimon, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe?
Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Studien basieren die Festlegungen der Grenzwerte?
Welche Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern sind aufgrund der von der Europäischen Kommission vorgesehenen Erhöhung der Grenzwerte im Vergleich zu den derzeit in Deutschland festgelegten Werten möglich?
Wie ist der zu erwartende Zeitplan bezüglich der durch die Bundesregierung eingereichten Klage gegen die Ablehnung der Europäischen Kommission, dass bestimmte Grenzwerte in Bezug auf Kinderspielzeug nach Inkrafttreten der Richtlinie in Deutschland weiter Bestand haben können?
Wann ist mit einem Klagebescheid zu rechnen?
Plant die Bundesregierung, weitere Schritte einzuleiten, falls die Klage abgelehnt wird, und wenn ja, welche Schritte sind in welchem Zeitraum möglich?
Welche Bestrebungen gibt oder gab es vonseiten anderer EU-Staaten, bereits geltende nationale Grenzwerte beizubehalten?
Wurden von anderen EU-Staaten Klagen eingereicht, oder sind solche nach Wissen der Bundesregierung geplant?
a) Ist die von der Europäischen Kommission eingerichtete Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ in der „Expertengruppe Spielzeugsicherheit“ nach wie vor aktiv?
b) Welche Lösungsvorschläge wurden von der Unterarbeitsgruppe zu chemischen Anforderungen an Spielzeug erarbeitet, und welche Auswirkungen konnten diese erzielen?
c) Sieht die Bundesregierung kurz- bis mittelfristig die Chance einer erneuten Überarbeitung der chemischen Grenzwerte?
Existieren Pläne der Bundesregierung, die Aufnahme weiterer Stoffe in die Spielzeugrichtlinie, wie z. B. Umwelthormone (endokrine Disruptoren) oder Nanomaterialien, voranzutreiben?
Wenn ja, welche, und wie werden diese vorangetrieben?
Meldungen zu gefährlichem Spielzeug durch das Schnellwarnsystem RAPEX
Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Bundesebene und die Überwachungspraxis der Länder aus dem Jahresbericht 2011 über das Schnellwarnsystem RAPEX, aus dem hervorgeht, dass auch im Jahr 2011, wenn auch mit leichtem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, in dem Meldehöchstwerte festgestellt werden mussten, Spielzeug nach Textilien die am häufigsten gemeldete Risikokategorie im Bereich gefährlicher Produkte darstellte und dass insgesamt 54 Prozent der gemeldeten gefährlichen Produkte aus China stammen?
Ist die für eine Stärkung der Marktüberwachung eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/99 verwiesen hat, nach wie vor im Einsatz, wie oft trifft sich diese Arbeitsgruppe, welche Akteure sind aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden, und welche Ergebnisse und Fortschritte konnten durch deren Arbeit im Bereich der Spielzeugsicherheit erzielt werden?
Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3809 deutlich gewordenen Missstände – nicht systematische Erfassung von Spielzeugbeanstandungen sowie fehlende koordinierte Rückrufe von potenziell gefährlichen oder gesundheitsbelastenden Spielzeugprodukten – zu beheben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht, und welche Verbesserungen sind hier geplant?
Vereinbarungen und Zusammenarbeit zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit
Welche Dialogformen bestehen zwischen der Bundesregierung und der Spielwarenindustrie in Deutschland?
In welchem Turnus finden die von Vertretern des BMWi in der in der Vorbemerkung genannten Ausschusssitzung angesprochenen Branchenedialoge zwischen Bundesregierung und Spielzeugindustrie statt, wer ist an diesen beteiligt, und welche Ausrichtungen und Zielsetzungen verfolgen diese?
Wie werden die Ergebnisse öffentlich gemacht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Branchenedialog im Jahr 2011 mit den Spielzeugherstellern ohne Ergebnis geblieben ist?
War die Sicherstellung der Spielzeugsicherheit Gegenstand des trilateralen Rundtischgesprächs zur Sicherheit von Verbraucherprodukten zwischen der EU, China und den USA im November 2011 in Peking?
Welche Resümees, Maßnahmen und (Ziel-)Vereinbarungen wurden diesbezüglich getroffen?
a) Wie gestaltet sich die bilaterale und trilaterale Kooperation der EU mit der chinesischen Zentralbehörde für Qualitätssicherung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) und der Verbraucherschutzbehörde der USA (CPSC)?
b) Welche europäische Behörde ist hier federführend in die Verhandlungen eingebunden, und welche Rolle kommt der deutschen Bundesregierung dabei zu?
Warum hat die deutsch-chinesische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit – entsprechend der Auskunft durch die Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 2012 – erst ein einziges Mal getagt, und in welchem Turnus sind die Tagungen künftig angesetzt?
Wer sind die relevanten Akteure der Arbeitsgruppe, und welche Ergebnisse und Maßnahmen wurden bislang erzielt bzw. umgesetzt?
Warum wurde – entsprechend der Auskunft durch die Bundesregierung in der in Frage 17 genannten Ausschusssitzung – noch kein konkreter weiterer Arbeitsplan in der Arbeitsgruppe vereinbart?
Wann ist mit der Vereinbarung eines Arbeitsplans zu rechnen?
Welche Einzelprojekte wurden im Rahmen der deutsch-chinesischen Vereinbarung zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit seit Anfang 2010 mit welcher Zielsetzung und welchen Resultaten durchgeführt?
Inwiefern lassen sich vor dem Hintergrund dieses Zeitplans Rückschlüsse auf den Stellenwert ziehen, den die Bundesregierung und die chinesische Regierung dem Thema Spielzeugsicherheit beimessen?
Auswirkungen von Weichmachern und anderen Giftstoffen in Spielzeug und im Umfeld von Kindern
Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der CHEM-Trust-Studie „Review of the Science Linking Chemical Exposures to the Human Risk of Obesity and Diabetes“, die einen möglichen Einfluss von hormonellen Schadstoffen auf Fettleibigkeit und Diabetes nahelegen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang, in dem Kinder Weichmacher aus dem Hausstaub und über Kinderprodukte aufnehmen, und die daraus resultierende gesundheitliche Belastung sowie gegebenenfalls zu ziehende rechtliche Konsequenzen vor?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den hierzu vorliegenden Forschungsbedarf, und welche konkreten Forschungsprojekte wurden dazu durch die Bundesregierung gefördert bzw. sind geplant?
a) Welche Forschungsvorhaben plant die Bundesregierung oder hat sie bereits in Auftrag gegeben, um detailliertere Erkenntnisse bezüglich des möglichen Einflusses von Weichmachern bzw. anderen künstlich hergestellten Chemikalien (insbesondere hormonell wirksamen Stoffen) auf Übergewicht und Diabetes zu erlangen?
b) Welche von den EU-Institutionen in Auftrag gegebenen oder geplanten Studien sind der Bundesregierung bekannt?
Hält die Bundesregierung die Regulierungen zur Belastung von Kinderspielzeug und anderen Kinderprodukten mit Weichmachern für ausreichend?
Wenn nein, welche weiteren Regulierungen werden derzeit auf nationaler und EU-Ebene geprüft, und wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein ausnahmsloses Verbot von Bisphenol A in Kinderprodukten und Lebensmittelkontaktmaterialien ein?
Sollte eine EU-weite Regelung nicht zeitnah realisierbar sein, plant die Bundesregierung ein vollständiges Einsatzverbot von Bisphenol A in allen Kinderspielzeugen und -produkten sowie in Lebensmittelkontaktmaterialien, wie es dies bereits in Dänemark, Frankreich und Belgien gibt, und wenn nein, warum nicht?
a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Dänemarks bezüglich eines Verbots von vier weiteren Phthalat-Weichmachern auf EU-Ebene entsprechend ihren bisherigen Ankündigungen weiterhin?
b) Welche Begründung gibt es für das zur bisherigen Haltung der Bundesregierung widersprüchliche, ablehnende Abstimmungsverfahren des deutschen Vertreters, Helmut A. Greim, im Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Kommission (Risk Assessment Commitee – RAC), und wie bewertet die Bundesregierung das von den Regierungsinteressen abweichende Abstimmungsverhalten?
c) Erwägt die Bundesregierung ein nationales Verbot dieser vier weiteren Phtalat-Weichmacher (wie von der dänischen Regierung bereits angekündigt), falls der dänische Vorschlag auf EU-Ebene scheitern sollte?
Welche konkreten Bestrebungen werden von der Bundesregierung unternommen, um die Regulierung hormonell wirksamer Schadstoffe und deren verpflichtende Substitution durch Alternativen voranzutreiben?
Wie ist der derzeitige Diskussionsstand auf EU-Ebene bezüglich einer Überarbeitung der Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Kinderspielzeug, die laut Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht ausreichen, um die Gesundheit von Kindern zu schützen?
Welche Reaktion gab es vonseiten der Europäischen Kommission auf das ihr im Juni 2010 durch die Bundesregierung übermittelte Dossier zur Beschränkung von krebserzeugenden PAK in verbrauchernahen Produkten mit der verbundenen Bitte, im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH = Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) Beschränkungsregelungen zu treffen?
Prüft die Bundesregierung auch hier die Option nationaler Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche neuen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3809 hinsichtlich ihrer Bewertung eines nationalen Verbots von beduftetem, allergieauslösendem Spielzeug gewonnen?
Welche weiteren Forschungsaufträge zur chemischen Sicherheit von Spielzeug haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden seit 2009 mit welchen Ergebnissen erteilt, und welche Rückschlüsse lassen sich daraus auf gegebenenfalls notwendig werdende rechtliche Maßnahmen ziehen (bitte nach Jahr und Fundstelle aufschlüsseln)?
Welche konkreten Aufklärungs-/Informationskampagnen werden von der Bundesregierung durchgeführt oder sind von ihr geplant, um Eltern und Öffentlichkeit hinsichtlich der Schadstoffvermeidung in Kinderprodukten aufzuklären?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Forderungen nach einer verbindlichen Einbeziehung der Schadstoffgrenzwerte der Spielzeugrichtlinie für alle Kinderprodukte bzw. die Kinderumgebung?
Einhaltung der EU-Schadstoffgrenzwerte bei handwerklich hergestelltem Spielzeug
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Herausforderungen bei der Beschaffung von belegbar schadstoffarmen und zur Herstellung von Kinderspielzeug geeigneten Materialien, insbesondere für Kleinhersteller und insbesondere in Bezug auf Textilien vor?
Welche Prüflabel sind der Bundesregierung bekannt, die die Kompatibilität der gelabelten Stoffe oder anderer Produkte mit den Vorgaben der EG-Spielzeugrichtlinie sicherstellen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kompatibilität der Kriterien und Prüfvorgaben der Oeko-Tex-Standard-100-Produktklasse für Babyartikel und Kinderspielzeug mit den Vorgaben der EG-Spielzeugrichtlinie und der Norm EN 71-3, die die Migration bestimmter Elemente aus Spielzeugmaterial festlegt (insbesondere bezüglich der vorgeschriebenen Parameter, Prüfverfahren und Grenzwerte)?
b) Sieht die Bundesregierung hier Regelungs- und Anpassungsbedarf, und wenn ja, welche konkreten Überprüfungen und Änderungen werden von der Bundesregierung verfolgt?
c) Ist die Verwendung von durch diesen Oeko-Tex Standard ausgezeichneten Stoffen bei der Herstellung von Kinderspielzeug uneingeschränkt möglich, bzw. welche Restriktionen sind der Bundesregierung bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kompatibilität der Kriterien und Prüfverfahren des Labels Global Organic Textile Standard (GOTS) mit den Vorgaben der EG-Spielzeugrichtlinie und der Norm EN 71-3 (insbesondere bezüglich der vorgeschriebenen Parameter, Prüfverfahren und Grenzwerte)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, schadstoffarme Stoffe und andere Produkte beispielsweise durch eine Ergänzung der Prüflabel verlässlich erkennbar zu machen, um deren Beschaffung zu erleichtern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Kleinherstellern von Spielzeug in Deutschland die Beschaffung und den Nachweis von schadstoffarmen und für die Fertigung von Kinderspielzeug geeigneten Materialien (insbesondere Textilien) zu erleichtern, und verfolgt die Bundesregierung bereits konkrete Pläne diesbezüglich?
Wenn ja, welche, und wenn nein, ist dies geplant?
a) Wie weit sind die Überlegungen bezüglich einer Novelle des CE-Kennzeichens (CE = Conformité Européenne) auf EU-Ebene, und inwiefern bringt sich die Bundesregierung in den Prozess ein?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der Überlegungen, die bislang gängige Konformitätserklärung durch die Hersteller durch die Zertifizierung einer unabhängigen Prüfstelle zu ersetzen und betriebsunabhängige Kontrollen zur Pflicht zu machen? Welche Vor- und Nachteile sieht sie?
c) Wie bewertet die Bundesregierung damit gegebenenfalls verbundene Probleme für Kleinhersteller, und welche Lösungsmöglichkeiten könnten gefunden werden, um Kleinherstellern die Fertigung von schadstofffreien Kinderprodukten und deren Nachweis zu erleichtern?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bezüglich einer möglichen Einführung einer verbindlichen Drittprüfungspflicht (Siegel Geprüfte Sicherheit – GS-Prüfung) für Spielzeug, und sind hier Ausnahmemöglichkeiten im Einzelfall beispielsweise für Kleinhersteller vorgesehen?