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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schutzgebietsmanagement in den marinen Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Nutzungsfreie und fischereifreie Kernzonen sowie Fischereiverbote in bestehenden Natura-2000-Gebiete in der AWZ, Einschränkungen für Stellnetz- und Grundschleppnetzfischerei, Schweinswalschutz, Fischereimanagementpläne, Entwicklung neuer Fangmethoden<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.07.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1028210. 07. 2012

Schutzgebietsmanagement in den marinen Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union sind von großer Bedeutung für den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa. Sie sind seit ihrem Inkrafttreten vor 20 beziehungsweise 33 Jahren zentraler Baustein für das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Deutschland hat rund 45 Prozent seiner gesamten Meeresfläche in Nord- und Ostsee als Schutzgebiet nach der FFH- oder der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. In der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) beträgt der Flächenanteil der Natura-2000-Gebiete zirka 30 Prozent.

Für die in der AWZ von Nord- und Ostsee ausgewiesenen acht FFH-Gebiete und zwei Vogelschutzgebiete muss die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 Managementpläne als nationales Recht erlassen, welche die Pflicht zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter in diesen Gebieten rechtlich normiert. Um hierzu Maßnahmen für das Fischereimanagement in den Schutzgebieten einzuführen, wie sie von der Arbeitsgruppe Nord- und Ostsee der Fachbehörden Bundesamt für Naturschutz und des Johann Heinrich von Thünen-Instituts erarbeitet und als gemeinsame Vorschläge im April 2011 vorgelegt und diskutiert wurden, bedarf es zusätzlich eines Antrags der Bundesregierung an die Europäische Kommission und einer von Rat und Parlament verabschiedeten Verordnung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU.

Die tatsächlichen Schutzanforderungen und -maßnahmen in den Natura-2000-Gebieten sind jedoch sehr unterschiedlich und als insgesamt unzureichend zu bewerten. So darf noch immer uneingeschränkt in den Natura-2000-Gebieten gefischt werden, wodurch die Schutzbemühungen mitunter konterkariert werden und erheblicher Druck auf die marinen Ökosysteme ausgeübt wird.

Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Ökosystemverträgliches Fischereimanagement in marinen Schutzgebieten“ kam 2010 zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Fischereiaktivitäten in den FFH-Gebieten im Widerspruch zu den Schutzzielen stehen. Insbesondere grundberührende Fanggeräte wie Baumkurren und Scherbrettnetze schädigen demnach die vorhandenen Riffe und Sandbänke und deren Fauna. Die passive Fischerei zum Beispiel durch Stellnetze stellt insbesondere in der Ostsee eine erhebliche Bedrohung für wandernde Seevogelarten und Meeressäuger dar. Die vorhandenen Fischbestände in Nord- und Ostsee liegen deutlich unter den fischereibiologischen Vorsorgereferenzwerten und drohen weiter zu sinken. Neben den Auswirkungen auf einzelne Bestände, deren Altersstruktur und genetische Vielfalt, haben die angewandten Fischereimethoden erheblichen negativen Einfluss auf das gesamte marine Ökosystem und die biologische Vielfalt in Nord- und Ostsee. Um die Konflikte mit den Schutzzielen zu minimieren, wurden unter anderem räumliche und zeitliche Fischereibeschränkungen sowie selektivere Fanggeräte vorgeschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Vorschläge zur Einrichtung nutzungsfreier und fischereifreier Kernzonen für die bestehenden Natura-2000-Gebiete in der AWZ liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

2

Welche Vorschläge zu zeitlich befristeten generellen Fischereiverboten in den Natura-2000-Gebieten der AWZ liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

3

Welche Vorschläge zu rechtlichen Einschränkungen für die passive Stellnetzfischerei in den Vogelschutzgebieten der AWZ liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

4

Welche Vorschläge zu rechtlichen Einschränkungen zur Grundschleppnetzfischerei in den Natura-2000-Gebieten der AWZ liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

5

Welche Vorschläge für ein Verbot beziehungsweise eine Einschränkung der passiven Stellnetzfischerei zum Schutz der bedrohten Schweinswalpopulationen in den Natura-2000-Gebieten der AWZ liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz so genannter Pinger als Maßnahme zum Schutz von Schweinswalpopulationen?

7

Wann konkret plant die Bundesregierung, die Fischereimanagementpläne für die Natura-2000-Gebiete in der AWZ zu verabschieden und bei der EU-Kommission einzureichen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, dass die vorgegebene Frist, bis 2013 für Fischereimanagementpläne nationale Vorgaben zu erlassen, eingehalten wird?

Welchen Zeitplan gibt es?

9

Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass diese Managementpläne für die Schutzgebiete in der AWZ mit denen für Schutzgebiete im Küstenmeer zwischen Bund und Ländern harmonisiert und abgestimmt werden?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Belange von Interessensvertretern und Verbänden auch bei der Festlegung der übrigen über die Fischerei hinausgehenden Managementmaßnahmen weiterhin berücksichtigt werden?

11

Plant die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Entwicklung neuer, bestandsschonender und umweltverträglicher Fischfangmethoden zur Reduzierung von Beifang und zum Schutz von marinen Lebensräumen, und wenn nicht, warum nicht?

Berlin, den 10. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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