Stand des Kraftwerksförderprogramms für fossile Kraftwerksneubauten
der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 2011 hatte die Bundesregierung angekündigt, ein Kraftwerksförderprogramm für fossile Kraftwerksneubauten mit Geldern aus dem Energie- und Klimafonds in den Jahren zwischen 2013 und 2016 zu fördern. Die Inhalte des Programms sollen sich dabei an den energiepolitischen Beschlüssen der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 orientieren und auf den „Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012“ der Europäischen Kommission basieren.
Die Anforderungen der Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission C (2012) 3230 zum Einsatz von CCS (Carbon Dioxide Capture and Storage) für zu fördernde Kraftwerke hielt die Bundesregierung jedoch bisher davon ab, ein eigenes nationales Förderprogramm aufzulegen. Am 27. Juni 2012 hat sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat auf ein CCS-Gesetz einigen können. Das Vermittlungsergebnis ist inzwischen von Bundestag und Bundesrat mehrheitlich beschlossen worden. Demnach können pro Speicher 1,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr verpresst werden. Insgesamt dürfen jährlich in ganz Deutschland nicht mehr als 4 Millionen Tonnen verpresst werden. Durch diesen Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen aus CDU, FDP, SPD oder DIE LINKE. könnten Investoren grundsätzlich für den Neubau von Kohle- oder Gaskraftwerken Subventionen erhalten.
Dabei geben die Leitlinien der Europäischen Kommission drei Fördervarianten vor, wenn die Genehmigung zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2016 fällt. Kraftwerke, die bereits vor 2020 die CCS-Technologie anwenden, erhalten 15 Prozent der Gesamtinvestitionssumme. Investoren, die mit der CCS-Anwendung nicht vor 2020 beginnen, aber deren Kraftwerk generell danach CCS-fähig ist, und die u. a. an einer Ausschreibung teilnehmen, können bis zu 10 Prozent der Investitionssumme geltend machen. Alle zwischen 2013 und 2016 genehmigten Kraftwerksneubauten, die diese Kriterien nicht erfüllen, können 5 Prozent der Gesamtsumme geltend machen.
In den EU-Beihilfeleitlinien sind keine weiteren Qualifizierungen, wie etwa eine ursprünglich angedachte Beschränkung auf kleinere Marktteilnehmer, vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Hält die Bundesregierung weiterhin am Kraftwerksförderprogramm für fossile Kraftwerksneubauten fest, und falls nein, welche alternativen Förder-/Anreizsysteme (z. B. Kapazitätsmärkte) plant die Bundesregierung einzuführen, um die Errichtung von neuen Kraftwerkskapazitäten (bitte nach Brennstoff, Größe, Flexibilität, Standort aufschlüsseln) zu fördern?
In welchem konkreten Verfahrensstand befindet sich das von der Bundesregierung geplante Förderprogramm für fossile Kraftwerksneubauten, und welche konkreten Vorgaben will die Bundesregierung den Investoren machen?
Wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung bei der Umsetzung des Kraftwerksförderprogramms aus?
Ist davon auszugehen, dass das Kraftwerksförderprogramm vor dem Hintergrund der erforderlichen Genehmigung durch die EU (vier bis sechs Monate) bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, und falls nein, wird entsprechend auch der Förderzeitraum über 2016 hinaus ausgedehnt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die beihilferechtliche Vorgabe der Europäischen Kommission, wonach die Genehmigungsentscheidung der Bewilligungsbehörde zwischen 2013 und 2016 getroffen sein muss, und welchen konkreten Planungs- bzw. Umsetzungsstand muss nach Auffassung der Bundesregierung das zu fördernde Kraftwerksvorhaben bis zum Bewilligungszeitpunkt erreicht haben?
Wie will die Bundesregierung potentielle Vorratsentscheidungen von potentiellen Investoren für einen eventuellen Kraftwerksneubau mit einem entsprechend großzügigen Zeithorizont verhindern?
Ab wann sollen Förderantr��ge gestellt werden können, und sollen die Fördermittel in Tranchen gezahlt werden oder ist eine einmalige Zahlung geplant?
Welche Fristen müssen die Kraftwerksinvestoren einhalten, um förderfähig zu sein?
Wie will die Bundesregierung reine Mitnahmeeffekte von Investoren vermeiden?
Plant die Bundesregierung zusätzliche Förderkriterien bezüglich Standorten, Flexibilität, CO2-armen Energieträgern und Qualifikation von Investoren, und wenn ja, welche?
Welche finanziellen Mittel will die Bundesregierung zwischen 2013 und 2016 (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln) aus dem Energie- und Klimafonds für das Kraftwerksförderprogramm zur Verfügung stellen?
Sollen ggf. weitere Mittel, die nicht aus dem Energie- und Klimafonds stammen, zur Verfügung gestellt werden, und woher stammen diese Mittel?
Wird die Bundesregierung versuchen, Kürzungen innerhalb des Energie- und Klimafonds durch derzeit zu erwartende geringere Einnahmen aus dem Emissionshandel durch Kürzungen im Kraftwerksförderprogramm auszugleichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung ein „Windhundverfahren“ für den Fall, dass die Fördermittel aus dem Energie- und Klimafonds begrenzt sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Mittel nicht zur Bedienung sämtlicher Förderanträge ausreichen?
Welche Beihilfehöchstintensitäten (15, 10 oder 5 Prozent) innerhalb der genannten EU-Beihilfeleitlinien kommen nach Ansicht der Bundesregierung für das von ihr geplante Kraftwerksförderprogramm grundsätzlich in Betracht, und welche können nach Ansicht der Bundesregierung auf nationaler Ebene nicht erfüllt werden (bitte jeweils begründen)?
Welchem Mindestwirkungsgrad und Nutzungsgrad sollen die zu fördernden Kraftwerke mindestens entsprechen?
Welche Flexibilitätsanforderungen mit Blick auf die Ergänzung schwankender erneuerbarer Energien plant die Bundesregierung an die zu fördernden Kraftwerke zu stellen, und kann nach Ansicht der Bundesregierung die Höhe der Förderung entlang der Flexibilität des zu fördernden Kraftwerks gestaffelt werden?
Setzt die Bundesregierung besondere Anforderungen an die geförderten Kraftwerke, wie im Vergleich zu den Rechtsvorgaben verbesserten Emissionsstandards (bitte nach Feinstaub, NOX, Quecksilber sowie radioaktiven Substanzen unterteilen), sowie Mindestvorgaben an die Kraft-Wärme-Kopplung?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Förderüberlegungen die Tatsache, dass eine Förderung in Form eines reinen Investitionskostenzuschusses zu einer deutlich höheren Förderung von Kohlekraftwerken gegenüber Gaskraftwerken (pro Megawatt installierter Leistung) führt, da der Bau von Kohlekraftwerken höhere Anfangsinvestitionen als der Bau von Gaskraftwerken erfordert?
In welcher Weise sollen unterschiedliche Brennstoffkosten zur Erzeugung einer Kilowattstunde Strom bei der Förderung Berücksichtigung finden?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Laufzeit der geförderten Kohlekraftwerke an Klimaschutzziele zu binden und ggf. zu befristen, um die Langfristklimaziele nicht zu gefährden?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit dem jetzt verabschiedeten CCS-Gesetz die entsprechende EU-Richtlinie angemessen umgesetzt wurde und auf dieser Grundlage ein Kraftwerksförderprogramm durch die Europäische Kommission genehmigungsfähig ist (bitte begründen)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verpressungsmenge von 1,3 Millionen Tonnen pro Speicher und Jahr sowie von nicht mehr als 4 Millionen Tonnen pro Jahr in ganz Deutschland ausreichen, um die Machbarkeit von CCS an Kraftwerken und insbesondere die Speicherung, wie im Anhang 1 der Beihilfeleitlinien gefordert, nachzuweisen (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung Mindestabscheideraten für CO2 aus den Kraftwerken festlegen, und falls ja, in welcher Höhe?
Wie will die Bundesregierung die u. a. auf dem Kraftwerksforum am 30. September 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angekündigte Verbesserung der Wettbewerbssituation kleinerer Anbieter vorantreiben, die im Gegensatz zum Entwurf der Beihilfeleitlinien in der finalen Version keine explizite Vorrangstellung mehr erfahren?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das angekündigte Förderprogramm für fossile Kraftwerke auch Fördermöglichkeiten für mit mehr als 5-Prozent-Anteil an den Erzeugungskapazitäten beteiligte, also die großen Energiekonzerne wie E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, RWE Vertrieb AG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Vattenfall Europe AG, (direkt oder indirekt) bietet, und wenn ja, wie?