Deutschlandstipendium und Begabtenförderungswerke
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein Jahr nach der Einführung des Deutschlandstipendiums ist eine fundierte Bilanz des Instruments dringend notwendig. Laut der Erhebung des Statistischen Bundesamtes haben 2011 nicht einmal 0,25 Prozent der Studierenden ein Deutschlandstipendium nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG) erhalten. Damit verfehlt die Bundesregierung ihr ursprünglich ausgegebenes Ziel, in diesem Jahr 8 Prozent der Studierenden mit einem Deutschlandstipendium zu fördern, deutlich. Dagegen erbringen die Begabtenförderungswerke mit jährlich rund 25 000 Stipendien eine rund fünfmal so hohe Förderleistung wie das Deutschlandstipendium. Darüber hinausgehend halten die Begabtenförderungswerke ein umfassendes Angebot an ideeller Förderung für die Stipendiatinnen und Stipendiaten bereit.
Wenig bis gar keine Aussagen enthält die Erhebung des Statistischen Bundesamtes zur sozialen Herkunft der Studierenden, zu den seitens der Stifter angegebenen Gründen für eine zweckgebundene Vergabe eines Stipendiums, zu Vergabepraxis und Vergabevoraussetzungen oder auch zu den Verwaltungsausgaben der Hochschulen. Darüber hinaus bleibt unklar, wie die Bundesregierung bei all ihrer Konzentration auf das hinter den selbstgesteckten Zielen deutlich zurückgebliebene Deutschlandstipendium die bewährte Stipendienvergabe durch die Begabtenförderungswerke weiterentwickeln will, insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Anstrengungen der Förderwerke, bisher in der Förderung unterrepräsentierte Gruppen zu identifizieren und gezielter anzusprechen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie hat sich der Finanzaufwand des Bundes für das Deutschlandstipendium entwickelt?
Warum sind zum 31. Dezember 2011 nur 5,7 Mio. Euro und damit nur etwas mehr als die Hälfte der für 2011 eingeplanten Haushaltsmittel abgeflossen?
Sind die nicht verbrauchten Mittel für das Deutschlandstipendium vollständig in die Globale Minderausgabe eingeflossen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, in welchem Umfang, und warum?
Zu welchem Zeitpunkt soll nach den Planungen der Bundesregierung die im Gesetz genannte Zielvorgabe von 8 Prozent bzw. 160 000 mit einem Deutschlandstipendium geförderte Studierende erreicht sein, und welche Zwischenschritte sind für die nächsten Jahre geplant?
Plant die Bundesregierung in der Bundesstatistik „Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)“ (Fachserie 11, Reihe 4.6) die Erhebung weiterer Merkmale wie beispielsweise die soziale Herkunft der Geförderten, Studierende mit Migrationshintergrund (nach Definition der Sozialerhebung des Studentenwerkes), innerdeutsche und internationale Mobilität der Geförderten, Art der Studienberechtigung (z. B. fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, Studienberechtigung aufgrund beruflichen Abschlusses etc.)?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war – vor dem Hintergrund, dass für die knapp 2,4 Millionen Studierenden hierzulande im ersten Förderjahr des Programms 5 375 Deutschlandstipendien bereitgestellt wurden – bisher der konkrete Beitrag der Deutschlandstipendien zur Erhöhung der Studieneigung, den die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausgestaltung eines nationalen Stipendienprogramms des Bundes und der Länder unter Beteiligung der Wirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 17/249) von dem Programm erwartet?
Wie hoch waren die Verwaltungskosten für die Hochschulen (in absoluten Zahlen und in Prozent bezogen auf die eingeworbene Summe)?
An welchen Hochschulen überstiegen die Aufwendungen für anfallende Zweckausgaben – also unter anderem Verwaltungskosten – den vom Bund maximal übernommenen Höchstsatz von 7 Prozent der eingeworbenen privaten Mittel?
Wie hoch sind (nach Jahren aufgeschlüsselt) die Steuermindereinnahmen ausgefallen, die das Bundesministerium der Finanzen in der Endausbaustufe auf 100 Mio. Euro taxiert hat (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, auf die Mündliche Frage 121 der Abgeordneten Priska Hinz, Bundestagsdrucksache 17/1534, Plenarprotokoll 17/39)?
Wie hoch war der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der Verwaltungsausgaben und der Steuermindereinnahmen für die Deutschlandstipendien?
Welche Personen gehören dem Beirat an, der nach § 12 des Stipendienprogramm-Gesetzes aus Vertretern von Ländern, Hochschulen, Studierenden, privaten Mittelgebern und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gebildet wurde?
Welche Empfehlungen bei der Anwendung des Stipendienprogramm- Gesetzes und zur Prüfung der Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen der Stipendien hat der Beirat abgegeben?
Für wann sind weitere Empfehlungen in Arbeit oder geplant?
Welche Hochschulen nehmen am Nationalen Stipendienprogramm nicht teil?
Aus welchen Gründen nehmen die betreffenden Hochschulen nicht teil, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bzw. der Beirat daraus?
Wie viele Deutschlandstipendien wurden von Stiftern mit einer Zweckbindung versehen, und welche Zweckbindungsgründe wurden in welchem Maß angegeben (z. B. Fachbindung, Herkunft des Geförderten, Geschlecht etc.)?
Liegen bereits Zahlen vor, wie viele der nach dem Deutschlandstipendium Geförderten einen Hochschulwechsel innerhalb des Förderzeitraums vollzogen haben (sowohl Inland als auch Ausland) und damit den Anspruch auf die Förderung verloren haben?
Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die zeitlich begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Deutschlandstipendien ausgeweitet wird, um dem Risiko der Mobilitätsverhinderung zu begegnen?
Welcher Leistungsbegriff wird bei der Vergabe von Deutschlandstipendien zugrunde gelegt, und wie wird er von den jeweiligen Hochschulen operationalisiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Operationalisierungen des Leistungsbegriffs durch die Hochschulen bei der Vergabe von Deutschlandstipendien sowie durch die Begabtenförderungswerke?
Welche Auswirkungen auf die soziale Zusammensetzung der durch die Deutschlandstipendien geförderten Studierenden erwartet die Bundesregierung aufgrund der gesetzlich bzw. universitätsspezifisch vorgesehenen Leistungsparameter?
Werden von allen Hochschulen bzw. von allen Stiftern von Deutschlandstipendien ideelle Förderangebote gemacht, falls ja, welche Angebote sind das, und wie viele Geförderte nehmen an den Angeboten teil?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Evaluierung der ideellen Förderung der Begabtenförderungswerke, in der es heißt, die ideelle Förderung erfülle „eine nicht auf andere Weise erreichbare Persönlichkeitsförderung, die zu einer umfassenden Begabtenförderung auch notwendig gehört“, in Bezug auf die Deutschlandstipendien, in denen eine regelhafte ideelle Förderung nicht vorgesehen ist?
Welche Schwerpunkte haben die einzelnen Begabtenförderungswerke gesetzt, um Sonderprojektmittel für die Förderung unterrepräsentierter Gruppen zu erhalten, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitstellt?
Wie hoch waren die Sonderprojektmittel für die Förderung unterrepräsentierter Gruppen seit ihrer Etablierung, und in welcher Höhe sollen die Sonderprojektmittel in den nächsten Jahren an die Begabtenförderungswerke gezahlt werden?
Inwiefern hat sich die Zusammensetzung der durch die Begabtenförderungswerke geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten auch aufgrund der Sonderprojektmittel geändert (bezogen auf Hochschulart, Studienfach, soziale Herkunft, Geschlecht etc.)?
Plant die Bundesregierung die besonderen Erfolge der Begabtenförderungswerke publik zu machen, zum Beispiel in Form einer großen Konferenz?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Studierende kombinieren ein Deutschlandstipendium mit einem Stipendium eines Begabtenförderungswerkes?
In welchem Umfang haben Stipendiatinnen und Stipendiaten ihr Deutschlandstipendium zugunsten einer materiellen Förderung durch ein Stipendium eines der Begabtenförderungswerke zurückgegeben bzw. haben das Stipendium eines Begabtenförderungswerkes zugunsten eines Deutschlandstipendiums getauscht?
Welche Begründung gaben die betreffenden Studierenden für den Wechsel an?
Wann wird die Bundesregierung die von ihr bisher für 2013 angekündigte Anhebung des Büchergeldes von 150 auf 300 Euro für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke beschließen, und wie begründet die Bundesregierung die Verdopplung?
Warum wird für die Aufstiegsstipendien, die der Bund vergibt, nur ein Büchergeld von 80 Euro gezahlt (Quelle: www.bmbf.de/de/13446.php; Menüpunkt: „Welche Leistungen werden erbracht“; zuletzt aufgerufen am 14. Juni 2012)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die es nahelegen, der mit Aufstiegsstipendien geförderten Zielgruppe – den beruflich Qualifizierten – eine geringere Geldleistung zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?
Wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Büchergeld im Rahmen der Aufstiegsstipendien zu erhöhen?