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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Reform des EU- Datenschutzrechts

Modernisierung der europäischen Datenschutzverordnung mit dem Ziel der europaweiten Harmonisierung des Datenschutzrechts, Bewertung der europäischen Datenschutzgrundverordnung, deutsche Beteiligung an der Überarbeitung, Integration einer individuellen Verfassungsbeschwerde, Arbeitsgruppe des BMI, Einschätzung der für den Sicherheitsbereich zusätzlich geschaffenen EU-Richtlinie, Unterscheidung zwischen Regelungen des privaten und des öffentlichen Bereiches<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1039624. 07. 2012

Reform des EU- Datenschutzrechts

der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bereits im November 2010 kündigte die Europäische Kommission eine umfassende Modernisierung der europäischen Datenschutzverordnung, mit dem Ziel der europaweiten Harmonisierung des Datenschutzrechtes, an. Mittlerweile ist deutlich, dass sich die Reform aus zwei Teilen zusammensetzt: einer Neuregelung des allgemeinen Datenschutzrechtes im Rahmen der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) mit Änderungen für Wirtschaft und Verwaltung (KOM(2012) 11 endg.) sowie der sektorspezifischen Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr hinsichtlich der Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz (KOM(2012) 10 endg.).

Unmittelbar nach Veröffentlichung der relevanten Entwürfe entfachte eine breite öffentliche Debatte über die Qualität der von der Europäischen Kommission eingebrachten Neuerungsvorschläge. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, war dabei der Ansicht, dass die EU-Pläne zwar „ein deutliches Bemühen, den Datenschutz auf ein höheres Niveau zu bringen“ zeigten, räumte jedoch zugleich ein, dass es noch „verbesserungswürdige Details“ (taz.de, 17. Januar 2012, „Oberdatenschützer lobt EU- Plan“) gebe.

Im Gegensatz zu Peter Schaar kritisierte der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, die Initiative der Kommission weitaus heftiger. Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich stellte unter anderem infrage, auf wie vielen Gebieten die Europäische Kommission noch gedenkt, eigenes Recht an Stelle nationaler Vorschriften zu setzen – Prüfungen der Kompetenzgrundlage, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit wurden unmittelbar angekündigt (heise online, 20. März 2012, „Innenminister legt bei Kritik an EU- Datenschutzplänen nach“). Des Weiteren bezeichnete er die neben der neuen Datenschutzverordnung für den privaten Sektor vorgesehene zusätzliche Richtlinie für den Sicherheitssektor als „unnötig“. Auch gebe es viele Bereiche, in denen er die Verordnung für nicht zuständig halte. Insbesondere bemängelte Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich jedoch, dass Prinzipien, die im Verhältnis von Bürger und Wirtschaft gelten, nicht auf das Verhältnis Bürger und Staat übertragen werden könnten, denn „das ist eine Frage, die Europa nicht zu interessieren braucht“ (Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich auf dem 13. Datenschutzkongress). Er sieht eine stärkere Unterscheidung zwischen Regelungen für den Privatsektor und denen, die den öffentlichen Bereich betreffen, für zwingend notwendig an

Der Bundesinnenminister sprach sich aber auch dafür aus, dass „im Bereich des Binnenmarktes und der Wirtschaft ganz schnell ein neues Datenschutzrecht“ entwickelt werden müsse, und drängte auf eine zeitnahe Behandlung des Entwurfs. Mit konkreten Verbesserungsvorschlägen will auch er sich einbringen. Bis zum Herbst dieses Jahres sollen dafür Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft an einen Tisch gebracht werden (heise online, 8. Mai 2012, „Bundesinnenminister drängt auf ‚modernes Datenschutzrecht‘ “).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welchen Schwerpunkten sollte ein modernes Datenschutzrecht nach Auffassung der Bundesregierung Rechnung tragen?

2

In welchen Fragen hält die Bundesregierung das momentan geltende Datenschutzrecht für überholt bzw. überarbeitungsbedürftig?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr eines Abbaus des deutschen Datenschutzstandards durch eine neue EU-weite Regelung ein, und welche datenschutzrechtlichen besonderen deutschen Positionen wären davon betroffen?

4

Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Struktur und personelle Ausstattung der Datenschutzbehörden in Deutschland für geeignet und imstande, die zukünftig geplanten Aufgaben und Befugnisse effizient umzusetzen (bitte begründen)?

5

Hält die Bundesregierung den aufgesetzten Zeitplan bezüglich des Inkrafttretens der Grundverordnung vor Ablauf der jetzigen europäischen Legislaturperiode für realistisch?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass ein europäisches Datenschutzrecht mit Hilfe einer Grundverordnung durchgesetzt werden soll, hinsichtlich der Kompetenzgrundlage, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ein?

7

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die im Lissabonner Vertrag fehlende individuelle Verfassungsbeschwerde in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung zu integrieren (bitte begründen)?

8

Durch welche inhaltlichen Bestimmungen der europäischen Datenschutzverordnung (KOM(2012) 11 endg.) sieht die Bundesregierung Nachteile im Vergleich zur momentan national geltenden Gesetzgebung, bzw. an welchen Stellen hält sie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für treffender?

9

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der durch die Europäische Kommission vorgelegten Verordnung (KOM(2012) 11 endg.) für Europa?

10

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der durch die Europäische Kommission vorgelegten Verordnung (KOM(2012) 11 endg.) für die Bundesrepublik Deutschland?

11

Welche Inhalte der europäischen Datenschutzgrundverordnung sind nach Auffassung der Bundesregierung positiv zu beurteilen?

12

Welche Kritik übt die Bundesregierung im Allgemeinen an der Datenschutzgrundverordnung?

13

Welche Position hat die Bundesregierung zu den in der Grundverordnung vorgeschlagenen Inhalten hinsichtlich

a) der Datenportabilität,

b) des „Rechts auf Vergessenwerden“,

c) der betrieblichen Datenschutzbeauftragten,

d) des allgemeinen Kopplungsverbotes,

e) der Einwilligungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern,

f) Einwilligungen von Kindern unter 18 Jahren,

g) des Verbandsklagerechts,

h) der Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden?

14

Welche Punkte der Verordnung hält die Bundesregierung mit welcher Begründung für inakzeptabel?

15

Welche Punkte der Verordnung schätzt die Bundesregierung mit welcher Begründung für verbesserungswürdig ein?

16

Die Änderung, Abschaffung und Durchsetzung welcher Punkte haben für die Bundesregierung mit welcher Begründung Priorität?

17

Wie schätzt die Bundesregierung die für den Sicherheitsbereich zusätzlich geschaffene Richtlinie (KOM(2012) 10 endg.) hinsichtlich Kompetenzgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Inhalt ein (bitte begründen)?

18

Hält die Bundesregierung den strafrechtlichen und strafprozessualen Rahmen aller EU-Mitgliedstaaten für ausreichend kohärent, so dass ein freier Datenaustausch die Rechte der Betroffenen in allen europäischen Staaten in gleicher Weise schützt (bitte begründen)?

19

Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung eine stärkere Unterscheidung zwischen Regelungen des privaten und des öffentlichen Bereiches für notwendig?

20

In welcher Art und Weise sollten sich die Regelungen für den privaten Bereich von denen für den öffentlichen Bereich nach Auffassung der Bundesregierung unterscheiden?

21

Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache ein, dass eine zunehmende Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Stellen zu verzeichnen ist (bitte begründen)?

22

Wird sich die Bundesregierung an der Überarbeitung der europäischen Datenschutzverordnung (KOM(2012) 11 endg.) beteiligen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

23

Welche Planungen gibt es für die von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich angesprochene Arbeitsgruppe von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft?

a) Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung mit der Errichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe?

b) Gibt es bereits Planungen hinsichtlich der Struktur der Arbeitsgruppe?

Wenn ja, welche?

c) Plant die Bundesregierung neben Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft noch weitere Akteurinnen und Akteure in die Gruppe einzubeziehen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

d) Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, datenschutzengagierte Personen und Datenschutzbeauftragte mit in die Arbeitsgruppe zu integrieren, und plant sie, dieses zu tun (bitte begründen)?

e) Hat die Arbeitsgruppe bereits getagt?

Wenn ja, in welcher Zusammensetzung und mit welchen Ergebnissen?

f) Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan für die Arbeit der Gruppe?

Wenn ja, wie sieht dieser aus?

Berlin, den 24. Juli 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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