Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen
der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai 2011 wurde die absolute Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln von einer „technischen Lösung“ abgelöst, die eine Verunreinigung von Futtermitteln mit derartigen GVO unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 0,1 Prozent toleriert.
Der für diesen Bereich zuständige EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli, hat angekündigt, auch für Lebensmittel die bisher geltende absolute Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO lockern zu wollen.
Als Begründung für diese Aufweichung der Nulltoleranz führen die Europäische Kommission, aber auch Verbände im Bereich der Futter- und Lebensmittelwirtschaft immer wieder eine hohe Zahl von Kontaminationsfällen bzw. große Mengen kontaminierter Ware an, die aufgrund der Nulltoleranzregel zurückgewiesen oder gar vernichtet werden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen26
Welche Fälle von Verunreinigungen von Lebens-, Futtermitteln und Saatgut mit nicht in der EU zugelassenen GVO sind der Bundesregierung aus Deutschland bzw. Europa (unter Einbeziehung des Europäischen Meldesystems) aus den letzten fünf Jahren bekannt (bitte nach Jahr, Produkt, Menge in Tonnen, geplanter Verwendung, Art der Verunreinigung, Zeitpunkt der Analyse – vor/nach Import –, Exportland/Herkunft der verunreinigten Rohware, Maßnahmen/Verbleib der kontaminierten Ware aufschlüsseln), und welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen im Einzelnen getroffen, um auf diese Situation zu reagieren?
Woraus resultierten nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Verunreinigungen, und welche Größenordnungen hatten sie, also beispielsweise wie viele Schiffsladungen (inkl. Menge in Tonnen), Aussaatflächen (inkl. Gesamtfläche in Hektar) sowie Mengen (in Tonnen) an Lebensmitteln waren betroffen?
Wie viele gesicherte Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten fünf Jahren bekannt, in denen eine Schiffsladung tatsächlich
a) zurückgeschickt oder
b) vernichtet werden musste (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln), weil nach Eintreffen im Zielhafen eine Verunreinigung mit nicht in der EU zugelassenen GVO festgestellt wurde und die Ware deshalb nicht verwertet werden konnte?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitgsgruppen regelmäßig auch die Herkunft der kontaminierten Chargen dokumentiert und ausgewertet wird, um auf dieser Grundlage, Probenahmen möglichst gezielt und risikoorientiert ausrichten zu können?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 2009 unternommen, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgelegte Ziel einer „praktikablen Anwendung der im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene GVO“ zu erreichen, und welche Fortschritte wurden seitdem in Bezug auf die Definition der damals vorgesehenen einheitlichen Probenahme- und Messverfahren erzielt?
Inwieweit verfolgt die Bundesregierung noch das damals im Eckpunktepapier formulierte Vorhaben, diese einheitlichen Probenahme- und Messverfahren (angelehnt an die Regelung, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – BMELV – mit der Wirtschaft und dem Vorsitzland der Länderagrarministerkonferenz für Import von Leinsamen aus Kanada abgesprochen wurde) und die aus einer positiven Testung resultierenden Maßnahmen in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift festzulegen, und wie stehen bzw. standen die Betroffenen (Wirtschaft, Überwachungsbehörden) nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Vorhaben?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem steigender Kosten vor allem für kleine und mittelständische Lebensmittelproduzenten, wenn infolge der Einführung eines Schwellenwerts einfache qualitative Analysen nicht mehr ausreichen, sondern deutlich kostenintensivere quantitative Analysen notwendig werden, um den Grad möglicher Verunreinigungen und damit die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Ware zu ermitteln?
Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass die Europäische Kommission bei ihren Vorschlägen zur Lockerung der Nulltoleranz bei Lebensmitteln für in der EU nicht zugelassene GVO analog zur sogenannten technischen Lösung für Futtermittel verfahren wird, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der von der Europäischen Kommission beabsichtigten Lockerung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene GVO in Lebensmitteln?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung in der Diskussion um eine Lockerung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene GVO in Lebensmitteln aktiv dafür eingesetzt, andere Mitgliedstaaten der EU für ihre Positionierung zu gewinnen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die volumen- und wertmäßig relevanten Fälle von Kontaminationen mit in der EU nicht zugelassenen GVO in Lebensmitteln (LL-Reis, Leinsaat) der letzten Jahre auch nach einer Einführung der „technischen Lösung“ analog zu den Futtermitteln für die betroffenen Branchen zu keinerlei Erleichterung geführt hätten, weil die kontaminierenden GVO nicht nur in der EU, sondern weltweit nirgendwo für den Lebensmittelbereich zugelassen waren?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung für eine Rücknahme der Aufweichung der absoluten Nulltoleranz bei Futtermitteln einsetzen, nachdem die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, in ihrer Antwort auf ein Schreiben verschiedener Umweltverbände am 7. Juni 2012 explizit bestätigte, dass die 2011 für die Einführung der „technischen Lösung“ angeführten Szenarien einer mangelnden Versorgungssicherheit mit nicht kontaminierter Ware mit der Realität nicht übereinstimmten?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der vom europäischen Umweltministerrat am 4. Dezember 2008 geforderten Einführung eines Schwellenwerts hinsichtlich der Kennzeichnung von mit GVO verunreinigtem Saatgut, und welche Entwicklungen auf europäischer Ebene haben sich seit 2008 zu dieser Fragestellung ergeben?
Welche Auswirkungen auf den Saatgutmarkt und die Erzeugung gentechnikfreien Saatguts für den ökologischen Anbau und Anbau „ohne Gentechnik“ hätte die Einführung eines solchen Schwellenwerts aus Sicht der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung Funde von wildlebendem gentechnisch verändertem (gv) Raps (GT73) entlang von Transportwegen durch das Schweizerische Bundesamt für Umwelt – BAFU – (siehe Mitteilung des BAFU vom 16. Dezember 2011) und Greenpeace (siehe Nachricht von Greenpeace Deutschland vom 23. Mai 2012) – insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser Raps in der Schweiz weder zum Anbau noch zum Import zugelassen ist und nach Aussage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach Anlandung an europäischen Seehäfen sofort so verarbeitet wird, dass er seine Keimfähigkeit verliert?
Gibt es vergleichbare Untersuchungen in Bezug auf das Vorkommen von gv-Raps entlang der Transportwege und im Umkreis von Ölmühlen auch in Deutschland (bitte nach Studie, Datum, Fundort, GVO/Event und ggf. getroffenen Maßnahmen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit hält die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung von GVO-Kontaminationen infolge von Importen von im Freiland überlebensfähigen gv-Pflanzen als Futter- oder Lebensmittel vor diesem Hintergrund noch für ausreichend?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus dem österreichischen Importverbot für gv-Raps, welches u. a. mit der Gefahr von Transportverlusten und der Etablierung verwilderter transgener Rapspopulationen begründet wird, und gibt es Überlegungen, ein solches Importverbot auch für Deutschland auszusprechen, um der flächendeckenden Verunreinigung mit gv-Raps vorzubeugen?
Wie bewertet die Bundesregierung Funde von wildlebender gv-Acker-Schmalwand (Arabidopsis thaliana) im Umkreis mehrerer schweizer Forschungsgewächshäuser durch das BAFU (siehe Mitteilung des BAFU vom 16. Dezember 2011) – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Acker-Schmalwand um eine weit verbreitete, heimische Pflanze der Ackerbegleitflora handelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften Persistenz rein zu Forschungszwecken erzeugter gentechnischer Veränderungen in der mitteleuropäischen Umwelt?
Gibt es vergleichbare Untersuchungen im Umkreis deutscher Forschungseinrichtungen in Bezug auf das Entweichen von zu Forschungszwecken erzeugten GVO aus dem Labor bzw. Gewächshaus (bitte nach Studie, Datum, Fundort, GVO, Ziel der gentechnischen Veränderung und ggf. getroffenen Maßnahmen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit hält die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung von GVO-Kontaminationen infolge von Freisetzungs- oder Gewächshausversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen vor diesem Hintergrund noch für ausreichend?
Inwieweit bekennt sich die Bundesregierung zu dem „Gemeinsamen Grundsatzpapier zum Monitoring der Umwelteinwirkungen von gentechnisch veränderten Organismen“ des schweizerischen BAFU, des österreichischen Umweltbundesamts und des deutschen Bundesamts für Naturschutz (BfN) vom April 2011, in dem das Monitoring des (unbeabsichtigten) Vorhandenseins von GVO in der Landschaft als einer von drei Eckpfeilern eines zukünftigen europäischen GVO-Monitorings beschrieben wird, und welche Maßnahmen oder Aktivitäten plant die Bundesregierung ggf. auf nationaler oder europäischer Ebene, um diesem selbst gesetzten Ziel gerecht zu werden und ein entsprechendes Monitoring einzuführen?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses gemeinsamen Grundsatzpapiers und der Funde von verwildertem gv-Raps in der Schweiz die Tatsache, dass die EFSA und die Europäische Kommission bei der Zulassung von gv-Raps für den Import in die EU bisher keinerlei begleitendes Umweltmonitoring vorgesehen haben, weil dieses „nicht angemessen“ sei, und welche Position wird die Bundesregierung künftig bezüglich der Notwendigkeit eines solchen Monitorings in Brüssel einnehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Gremium für genetisch veränderte Organismen (GMO Panel) der EFSA sich zwar „bewusst ist, dass aufgrund der physischen Charakteristiken von Ölraps- Samen und den Methoden des Transports ein versehentlicher Verlust unvermeidbar ist“ und deshalb empfiehlt, „geeignete Management-Systeme einzusetzen, um den versehentlichen Verlust und das Verschütten von transgenen Ölraps- Samen während des Transports, der Lagerung, des Handlings in der Umwelt und der Verarbeitung zu minimieren“ (entnommen aus der Scientific Opinion zu T45, The EFSA Journal (2008) 635, 1-22), die EFSA nach Einschätzung der Fragesteller eine Überprüfung der Einhaltung dieser Empfehlungen in der Praxis aber für unnötig erachtet?
Inwiefern, wann, und in welcher personellen Zusammensetzung wird der „Gen-Gipfel“ unter Beteiligung des BMELV, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (Meldung im Magazin DER SPIEGEL vom 2. Juli 2012) stattfinden, und welche Tagesordnungspunkte bzw. Themen sind für dieses Treffen bislang vorgesehen?